17.09

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist durchaus wichtig, was wir heute hier in Form dieser Regierungsvorlage beschließen: Es geht um eine sprachliche Wert­schät­zung, würde ich meinen, gegenüber den Elementarpädagoginnen und -pädago­gen, dass ihre Berufsbezeichnung in einer gesetzlichen Grundlage, die für sie wichtig ist, auch entsprechend verankert ist. Und es geht darum, dass die Ausbildung in ver­schiedenster Art und Weise erweitert wird, sodass sie auch dann, wenn sie berufs­begleitend erfolgt oder aufbauend ist, hier verankert ist, damit in Zukunft diese Ausbil­dungsform, die jetzt noch nicht inkludiert war, gesichert ist und anerkannt wird.

Wenn hier moniert wird, dass sich die Debatte heute viel zu wenig um die Elementar­pädagogik gedreht hat, dann muss ich den Ball wieder an die SPÖ zurückspielen: Wer hat denn heute diese Diskussion vor allem für ein politisches Hickhack genutzt (Zwi­schenruf bei der SPÖ), das so viele in diesem Land im Prinzip schon leid sind? Ich muss aber aus der Debatte auch eines mitnehmen: Zumindest größtenteils nehme ich heute mit, dass uns allen beziehungsweise den meisten in diesem Raum das Thema Betreu­ung (Ruf bei der SPÖ: Nein, dem Kurz nicht!) im Kindergarten oder in der Schule ein zentrales und wichtiges Thema ist. Es ist in den letzten Jahren auch in diesem Bereich sehr viel investiert worden.

Ich darf Sie daran erinnern: Auch wenn Sie es jetzt anders wahrnehmen, sind im Bil­dungsinvestitionsgesetz 750 Millionen Euro für die schulische Nachmittagsbetreuung vorgesehen (Abg. Heinisch-Hosek: 428, erstreckt bis 2032!) beziehungsweise ist dies in einer 15a-Vereinbarung festgeschrieben worden. Ich bin durchaus der Meinung, dass es, wenn wir so etwas umsetzen, dann nicht nur der Bund ist, der hier Verantwortung trägt, sondern natürlich auch das Land, die Länder und die Gemeinden, die wir alle drei an Bord brauchen, um da voranzuschreiten. (Abg. Heinisch-Hosek: Die Summe stimmt nicht!) Da verstehe ich, dass man durchaus skeptisch ist, wenn bei einem Beschluss wie jenem, der 2016 hätte gefasst werden sollen, die Länder gänzlich zur Seite geschoben werden, denn: Wer baut denn aus? – Nicht der Bund, sondern die Länder und die Ge­meinden sind für die Nachmittagsbetreuung und die Betreuungsform vor Ort zuständig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Herr.) Also dass man diese da einbinden wollte, verstehe ich absolut. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sehe das zumindest auch bei mir in der Region. – Ich muss immer dazusagen, nicht ganz Österreich ist Wien, nicht alle Probleme, die wir aus Wien kennen, kennen wir auch in den anderen Bundesländern, Gemeinden und Städten. (Ruf bei der SPÖ: Auch die Vorteile nicht!) Das Land Österreich ist sehr divers – Gott sei Dank –, wir haben sehr unterschiedliche Herangehensweisen und auch sehr unterschiedliche Herausforde­run­gen. Es gibt Regionen, die von Überalterung betroffen sind, es gibt aber auch Regionen, die einen massiven Zuzug erleben, sodass wir heute schon wissen, dass dort in einigen Jahren viel mehr Bedarf an Kinderbetreuung bestehen wird; deswegen finde ich es umso wichtiger, dass die Länder und Gemeinden mit an Bord sind, denn deren Vertreter sind vor Ort, sie sehen, was notwendig ist, und sind in der Planung für ihre Regionen mit dabei, und dementsprechend ist es wichtig, das zu tun.

Meine Redezeit ist schon wieder vorbei, es gäbe noch viel mehr zu sagen. Ich darf trotzdem allen danken, die heute diesem Gesetz ihre Zustimmung geben, und ich freue mich auf vieles Weitere, das hier noch kommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

17.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Weber. – Bitte.