21.35

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein großes Danke für die Überprüfung, für die Follow-up-Überprüfung betreffend Invaliditätspension – unter Anführungs­zeichen, denn das war damals 2014 – „Neu“. Ich habe mir auch angesehen, in wessen Bereich das von 2014 bis 2018 gefallen ist – die Überprüfung war dann im August 2019 –, näm­lich in den von Rudi Hundstorfer, dann Stöger, Oberhauser, Rendi-Wagner, Hartinger-Klein, Pöltner und Zarfl. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Worum geht es eigentlich, beziehungsweise was sollte diese Reform bewirken? – Es geht um Rehabilitation vor der Pension, und zwar erhalten Betroffene keine vorüber­gehende Invaliditätspension, sondern Rehageld oder Umschulungsgeld zusätzlich zu Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Ich glaube, das Ziel, die Betroffenen wieder ins Erwerbsleben zurückzubringen, sollte unser aller Anliegen sein. Der Rechnungshof gab zu Recht einige Empfehlungen ab. Die Reform hat leider nicht den gewünschten Effekt erzielt.

Zwei zentrale Punkte der Empfehlungen sind auch für mich sehr nachvollziehbar: Der Bemessungszeitraum für die Höhe des Rehageldes sollte verlängert werden – das wäre wesentlich fairer –, und bedarfserhöhende und bedarfssenkende Faktoren sollten für ein faireres System sorgen. Meiner Meinung nach sollte aber auch sehr wohl über eine Aufweichung des Berufsschutzes nachgedacht werden. Aus meiner Sicht wäre ein runder Tisch mit den zuständigen Ministerien, mit der PVA, mit der ÖGK sehr sinnvoll, um ein effizienteres System machen zu können.

Positiv zu erwähnen ist, dass es bei der Finanzierung des Casemanagements mittler­weile eine Einigung zwischen PVA und ÖGK gegeben hat. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

21.38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross. – Bitte.