13.16

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über den Antrag 2085/A der Regie­rungsparteien, das ist die 2. Dienstrechts-Novelle; Novelle ist zu viel gesagt, es ist ein Novellchen. Viel hat sich nicht geändert, man war wieder sehr sparsam in der Umset­zung. Trotzdem man weiß, dass der öffentliche Dienst viele Baustellen aufweist, die dringend behoben gehören, war man wieder sehr zurückhaltend.

Ganz kurz zu meinem Antrag 1674/A(E), Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden. Kollege Hammer hat meinen Antrag nicht verstanden, das nehme ich so zur Kenntnis. Worum geht es da konkret? – Kollegin Yildirim hat es schon gesagt: Es gibt – der Antrag hat keine Farbe, er ist ja schon des Öfteren mit Regierenden verhandelt worden, auch mit der ÖVP 2017, wir hatten da eigentlich immer eine relativ gute Basis – bei der Exekutive, im Gesundheitswesen, bei der Polizei, der Justizwache, dem Militär sehr, sehr viele Zulagen. Das wird dann zum Problem, wenn dort ein Bediensteter einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erleidet oder an Krebs erkrankt: dann fallen 40 bis 50 Prozent seines Grundgehalts weg, und das führt oft zu sozialen Dramen. – Der Vizekanzler nickt.

Ich bin schon so lange in der Politik, um sagen zu können, es liegt nicht an den Grünen, es liegt wieder einmal an der ÖVP, die sagt: Ja, gute Idee, aber das setzen wir irgend­wann am Ende der Regierungsperiode um! – So wurde es uns 2017 gesagt, passiert ist bis zum heutigen Tag nichts. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Es ist schade, dass dieser Antrag heute hier keine Mehrheit findet. Ich nehme das zur Kenntnis.

Das Beste an diesem Novellchen ist noch die Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst zwischen 2,91 und 3,22 Prozent. Das, kann man sagen, ist so in Ordnung. Natürlich dürfte es immer ein bisschen mehr sein, Herr Vizekanzler, aber grundsätzlich war auch schon im Ausschuss ihr Ansatz zu merken, als Sie gesagt haben, Sie gestehen dem öffentlichen Dienst da schon etwas zu.

Ich sage noch einmal kurz etwas zu meinem Antrag: Am 1. Juli, Kollege Hammer, noch einmal, hat die Sache ganz gut ausgeschaut. Die Begründung der Vertagung am 1. Juli war, man werde es in die 2. Dienstrechts-Novelle einarbeiten.

Na wo ist denn die Einarbeitung, Kollege Hammer? (Abg. Deimek: Er ist ja nur ein kleiner Landesbeamter!) Eine Ablehnung – und Sie stellen sich hierher, Kollege Hammer, und machen sich lustig über die öffentlich Bediensteten?! Nichts anderes haben Sie mit dem Ablehnen der Einarbeitung der Zulagen und Nebengebühren in den Grundbezug gemacht.

Die Erhöhung ist, wie schon gesagt, in Ordnung. Trotzdem muss man wissen, dass alle Spitzenrepräsentanten dieser Republik, somit wir alle, von diesem Abschluss profitieren. Zu den Repräsentanten gehören der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vize­kanzler, der Präsident des Nationalrates, die Bundesminister, die Präsidentin des Rech­nungshofes, die Staatssekretäre, der zweite und dritte Präsident des Nationalrates, die Obmänner der Nationalratsklubs, die Volksanwälte, die Nationalratsabgeordneten, die Präsidentin des Bundesrates, und sie alle profitieren ebenfalls von dieser eigentlich passablen Erhöhung. Darum bringe ich folgenden Entschließungsantrag mit ent­sprechen­der Begründung ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen.“

*****

Ich kann nur sagen: Wir stellen diesen Antrag (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!), weil wir glauben, dass es jetzt, in der Krise, in dieser Coronakrise, umso wichtiger ist - - (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!) – Kollege Hammer schreit schon wieder rein, aber in dieser Krise, in der Klein- und Mittelbetriebe, Wirtschaftstreibende genauso wie die arbeitende Bevölkerung in Kurzarbeit Angst um ihre Existenz, Angst um ihren Job haben, ist es nicht einzusehen, dass wir hier uns auch diese Erhöhung gewähren. Ich glaube, als gutes Beispiel voranzugehen wäre diesmal einmal mehr sehr wichtig. Kollege Hammer sitzt schon mit verschränkten Armen da, er verschließt sich dem Ganzen schon. Es ist ganz klar, was da wieder rauskommen wird, nämlich nichts; so wie bei der Dienst­rechts-Novelle. Für uns ist das wichtig, darum stellen wir diesen Entschließungsantrag und hoffen auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Ver­fassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­trags­bediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertre­tungs­gesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.), in der 135. Sitzung des National­rates, XXVII. GP, am 15. Dezember 2021.

Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lock­downs, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Masken­pflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und bereits heute eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.

Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch be­hauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.

Die wirtschaftliche Ausnahmesituation samt steigender Energiepreise macht sich be­merkbar: Hunderttausende Österreicher müssen den Gürtel enger schnallen. Die türkis-grüne Bundesregierung lehnt es dennoch ab, bei sich zu sparen. Angesichts all dieser Entwicklungen, die vor allem zulasten von Menschen mit kleinen und mittleren Ein­kommen gehen, ist eine große Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker ein Gebot der Stunde. Es ist ein Versäumnis dieser Regierung, dass im Zuge der 2. Dienstrechts-Novelle 2021 nicht auch über Politikergehälter debattiert wurde, die ebenfalls aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. Vor dem Hintergrund der Krise sollten die Inhaber der folgenden Funktionen solidarisch auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten:

1.         der Bundespräsident

2.         der Bundeskanzler

3.         der Vizekanzler

4.         der Präsident des Nationalrates

5.         die Bundesminister

6.         die Präsidentin des Rechnungshofes

7.         die Staatssekretäre

8.         der zweite und dritte Präsident des Nationalrates

9.         die Obmänner der Nationalratsklubs

10.       die Volksanwälte

11.       die Nationalratsabgeordneten

12.       die Präsidentin des Bundesrates

13.       die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat

14.       die Bundesräte

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.