16.50

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Nahversorgung und Wettbewerbsbedingungen wird dann meine Kollegin Carmen Jeitler sprechen, ich möchte mich hauptsächlich mit dem Thema des betrieblichen Testens beschäftigen, weil es ja ganz wichtig ist, dass wir neben einer klaren Impfstrategie eine gute Teststrategie haben. Beides gemeinsam kann nämlich dazu führen, dass wir die Infektionskette schnellst­möglich unterbrechen. Ich glaube, das ist das Ziel all unserer Maßnahmen, und deshalb ist es gut, dass wir rechtzeitig das betriebliche Testen verlängern, nämlich bis zum 31. März des nächsten Jahres, und dass wir diese Tests jetzt auch noch erweitern, nämlich um die PCR-Tests und um die PCR-Gurgeltests in den Betrieben und auch außerhalb der Betriebe.

Ich glaube, es ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass wir noch mehr Testangebote schaf­fen, diese Testangebote bei den Unternehmen auch unterstützen und entsprechend unseren Beitrag dazu leisten, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, in ihren Betrieben beziehungsweise ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch außerhalb der Betriebe und die Angehörigen zu testen.

Wir unterstützen die gesamte Abwicklung der Tests und natürlich auch die ganze Logistik mit einem Betrag von 15 Euro pro Test. Ich denke, dass das eine gute Maßnahme ist, denn wir unterstützen unsere heimischen Betriebe, damit diese auch weiterhin an der Teststrategie mitwirken können. Wir sagen Danke an die Betriebe und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie dieses Angebot auch annehmen und uns wiederum dabei unterstützen, dass wir gemeinsam diesen Weg aus dieser Pan­demie finden können.

Ich glaube, die 3G-Regeln am Arbeitsplatz sind – wir haben das auch besprochen – ganz wichtig, denn diese sind ohnehin eine große Herausforderung für die Unternehmen. Die 2G-Regeln am Arbeitsplatz sind einfach nicht umsetzbar, deshalb ist es wichtig, dass wir, wenn es die 3G-Regeln am Arbeitsplatz gibt, diese Testangebote schaffen.

Damit wir all das, was ich jetzt gesagt habe, machen können, ist es notwendig, dass ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen zum Betrieblichen Testungs-Gesetz BTG

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Abweichend von Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probeentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgel­lösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt werden.““

2. Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung Ziffer 3 und lautet.

„3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:

„(1d) § 2 Abs. 1 zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der Fassung des BGBl.I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.““

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Bitte unterstützen Sie diese Verlängerung des betrieblichen Testens, damit wir hier auch die Möglichkeit schaffen, einen weiteren positiven Beitrag zur gemeinsamen Bekämp­fung der Pandemie zu leisten! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

16.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 För­derung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Abweichend von Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgel­lösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt werden.““

2. Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung Ziffer 3 und lautet:

„3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:

„(1d) § 2 Abs. 1 zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.““

Begründung

Der Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Kunden und Kundinnen von Betrieben sowie betriebsfremden Personen zu regelmäßige Testungen auf das SARS-CoV-2 Virus soll möglichst niederschwellig sein, um die Bereitschaft zu Testungen zu erhöhen. Die zuletzt aufgekommene SARS-CoV-2 Virusvariante (Omikron) mit deutlich erhöhter Infektiosität verschärft die Situation weiter. Die Lage in den Intensivstationen und Krankenanstalten ist weiterhin angespannt.

Aus diesen Gründen ist es angezeigt, Unternehmen PCR-Gurgeltests zu fördern, bei denen die Probenahme abweichend vom sonstigen System des Programms Betrieb­liches Testen außerhalb des Unternehmens erfolgt. Die zu testenden Personen sollen vom Unternehmen das Testkit ausgehändigt bekommen, können die Probe zu Hause oder anderswo abnehmen und dann an das Unternehmen retournieren. Das Unter-neh­men organisiert dann die Logistik zum Labor und kommt für die Kosten der Labor­auswertung auf. Die Förderung soll den Unternehmen diesen Aufwand mit einem Pau­schalbetrag von EUR 15,- ersetzen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr.