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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 15. Dezember 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode          Mittwoch, 15. Dezember 2021

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 15. Dezember 2021: 9.06 – 22.16 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „FÜR IMPF-FREIHEIT“

2. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“

3. Punkt: Bericht über das Volksbegehren „Ethik für ALLE“

4. Punkt: Bericht über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienst­rechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1674/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden

6. Punkt: Bericht über den Antrag 2096/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichts­gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehr­gänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Hochschul­gesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden

8. Punkt: Bericht über den Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulstornofonds jetzt neu auflegen!

9. Punkt: Bericht über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Maskenzwang im Unterricht

10. Punkt: Bericht über den Antrag 2103/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliches Budget für Fördermaßnahmen zur Aufholung von durch die Schulschließungen verursachten Lernrückständen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 2

11. Punkt: Bericht über den Antrag 2117/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Chaos-„Schule offen“/„Schule zu“-Politik am Rücken der Schüler und Lehrer

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1390/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtende digital-didaktische Aus- und Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer

13. Punkt: Bericht über den Antrag 1633/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende und niederschwellige Kurse für digitale Kompetenz

14. Punkt: Bericht über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 der Bundes­regierung

15. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied­staaten einerseits und Australien andererseits

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1171/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation in Äthiopien und über den

Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktuelle Situation in Äthiopien

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1204/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Versor­gungslage in Syrien

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1836/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verschlechterung der poli­tischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1444/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbotsverfahren gegen die HDP

20. Punkt: Bericht über den Antrag 88/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Frauen und Mädchen vor HIV/AIDS und Gewalt in der OEZA und der humanitären Hilfe

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahver­sorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 2092/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Eli­sabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschafts­treuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammer­ge­setz 1992 geändert werden

23. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird

24. Punkt: Bericht über den Antrag 2069/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

25. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird


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26. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

27. Punkt: Bericht über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

28. Punkt: Bericht über den Antrag 2068/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

29. Punkt: Bericht über den Antrag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pen­sionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022)

30. Punkt: Bericht über den Antrag 2091/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pan­demie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

31. Punkt: Bericht über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden

32. Punkt: Bericht über den Antrag 2065/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

33. Punkt: Bericht über den Antrag 1969/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

34. Punkt: Bericht über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz geändert werden

35. Punkt: Bericht über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus

36. Punkt: Bericht über den Antrag 1003/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pan­demie

37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz)

38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden

39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird


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40. Punkt: Bericht über den Antrag 2062/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird

41. Punkt: Bericht über den Antrag 2108/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“

42. Punkt: Bericht über den Antrag 2000/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffentliche EVUs

43. Punkt: Bericht über den Antrag 2089/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungs­verzug“

44. Punkt: Bericht über den Antrag 1861/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schuldnerschutzschirm – Einrichtung einer Om­budsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

45. Punkt: Bericht über den Antrag 2090/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      24

Ordnungsruf ..............................................................................................................    313

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2124/A der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­gesetz, mit dem die XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 16. Dezember 2021 zu setzen – Ablehnung ...................................................................................................  43, 351

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ..............................................................................................................      44

Wortmeldung des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger in Bezug auf Aussagen des Vizekanzlers Mag. Werner Kogler ....................................................    194

Anordnung der Präsidentin Doris Bures einer namentlichen Abstimmung gemäß § 66 Abs. 3 GOG ..........................................................................................    292

Unterbrechung der Sitzung .............................................................  292, 295, 296

Wortmeldungen betreffend Sitzungsunterbrechung vor Abstimmungen entsprechend dem in der Präsidialkonferenz hergestellten Einvernehmen:

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    293

August Wöginger ....................................................................................................    294


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 5

Wortmeldungen betreffend doppelte Stimmzettel bei namentlicher Abstimmung:

Sigrid Maurer, BA ...................................................................................................    295

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    295

Verlangen des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf auf Erteilung eines Ord­nungsrufes ................................................................................................................    306

Aktuelle Stunde (27.)

Thema: „Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz“ .............................      24

RednerInnen:

Ing. Martin Litschauer ............................................................................................      24

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA .........................................................      27

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .............................................................................      29

Julia Elisabeth Herr ................................................................................................      31

Walter Rauch ...........................................................................................................      32

Dr. Astrid Rössler ...................................................................................................      33

Michael Bernhard ....................................................................................................      35

Mag. Johanna Jachs ...............................................................................................      36

Alois Schroll ............................................................................................................      37

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek .....................................................................................      39

Lukas Hammer ........................................................................................................      40

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................      41

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................      24

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................      42

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) „FÜR IMPF-FREIHEIT“ (1037 d.B.) ..........................................................................      44

RednerInnen:

Ralph Schallmeiner ................................................................................................      44

Mario Lindner ..........................................................................................................      45

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................      50

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................      51

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................      53

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................      54

Philip Kucher ...........................................................................................................      56

Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................      57

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................      58

Philip Kucher (tatsächliche Berichtigung) ...............................................................      69

Dipl.-Ing. Andrea Holzner .......................................................................................      70

Peter Wurm ..............................................................................................................      70

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................      72


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 6

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“ – Ablehnung ............  48, 102

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Infor­ma­tionsoffensive zur Corona-Schutzimpfung“ – Ablehnung ...........................  49, 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Unge­impfter, ja zum Plan B!“ – Ablehnung .........................................................  62, 103

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1037 d.B. ................................................    102

2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ (1277 d.B.) .....................................................      73

RednerInnen:

Dipl.-Ing. Olga Voglauer .........................................................................................      73

Cornelia Ecker .........................................................................................................      74

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................      84

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................      85

MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................      92

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................      93

Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................      93

Dipl.-Ing. Georg Strasser .......................................................................................      95

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................      96

Clemens Stammler .................................................................................................      97

Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................      98

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................      99

Dietmar Keck ...........................................................................................................      99

Pia Philippa Strache ...............................................................................................    100

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens“ – Ablehnung ...................................................................................................  76, 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forde­rungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022“ – Ablehnung ...  86, 103

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1277 d.B. ................................................    103

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1277 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolks­begeh­rens“ (215/E) .............................................................................................................    103

3. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über das Volksbegehren (772 d.B.) „Ethik für ALLE“ (915 d.B.) .......................................................................................    103

RednerInnen:

Nurten Yılmaz ..........................................................................................................    103

Mag. Dr. Rudolf Taschner ......................................................................................    104

Petra Vorderwinkler ................................................................................................    106

Hermann Brückl, MA ..............................................................................................    106

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    107

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    108

Bundesminister Dr. Martin Polaschek .................................................................    109

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................    110

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................    111

Nico Marchetti .........................................................................................................    112


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 7

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 915 d.B. ..................................................    113

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 915 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Sicherstellung einer hochwertigen Qualifizierung von Ethiklehrkräften, Einführung eines vollwertigen Lehramtsstudiums für das Fach Ethik sowie Qualitätssicherung des Ethikunterrichts“ (216/E) .................................    113

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abge­ordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Lan­des­ver­tragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.) .................................................    113

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1674/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauscha­lierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges wer­den (1219 d.B.) .........................................................................................................    113

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................    114

Mag. Michael Hammer ............................................................................................    114

Christian Lausch .....................................................................................................    115

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    118

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    183

Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................    184

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ...........................................................................    185

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise“ – Ablehnung .................................................................................................  117, 195

Annahme des Gesetzentwurfes in 1218 d.B. ...........................................................    195

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1219 d.B. ................................................    195

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2096/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminie­rungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst (1220 d.B.) ...............    187

RednerInnen:

Christian Lausch .....................................................................................................    188

Irene Neumann-Hartberger ....................................................................................    189

Sabine Schatz ..........................................................................................................    189

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................    191

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ...........................................................................    192

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1220 d.B. ................................................    196

7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulun­terrichts­ge­setz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehr­gänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 8

das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflicht­gesetz 1985, das Hochschulgesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert wer­den (1245 d.B.) .........................................................................................................    196

RednerInnen:

Petra Vorderwinkler ................................................................................................    196

Mag. Dr. Rudolf Taschner ......................................................................................    197

Hermann Brückl, MA ..............................................................................................    198

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    199

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    200

Bundesminister Dr. Martin Polaschek .................................................................    200

Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................    202

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................    203

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................    203

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA ......................................................................    204

Annahme des Gesetzentwurfes in 1245 d.B. ...........................................................    217

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2055/A(E) der Ab­geordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schul­storno­fonds jetzt neu auflegen! (1246 d.B.) .......................................................................    206

9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Maskenzwang im Unterricht (1247 d.B.) ..................................................................    206

10. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2103/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätz­liches Budget für Fördermaßnahmen zur Aufholung von durch die Schulschließun­gen verursachten Lernrückständen (1248 d.B.) .......................................................    206

11. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2117/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Chaos-„Schule offen“/„Schule zu“-Politik am Rücken der Schüler und Lehrer (1249 d.B.) ................................................................................................................    206

12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1390/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtende digital-didaktische Aus- und Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer (1250 d.B.) ................................................................................................................    206

13. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1633/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächen­deckende und niederschwellige Kurse für digitale Kompetenz (1251 d.B.) ............    206

RednerInnen:

Melanie Erasim, MSc ..............................................................................................    206

Nico Marchetti .........................................................................................................    207

Hermann Brückl, MA ..............................................................................................    208

Mag. Sibylle Hamann ..............................................................................................    209

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................    210

MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................    211

Hermann Brückl, MA (tatsächliche Berichtigung) ..................................................    212

Klaus Köchl .............................................................................................................    213

Ing. Johann Weber ..................................................................................................    213

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................    214


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 9

Mag. Yannick Shetty ...............................................................................................    215

Mario Lindner ..........................................................................................................    216

Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 1246, 1247, 1248, 1249, 1250 und 1251 d.B. ...................................................................................................................    218

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Euro­papolitischen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-482/1263 d.B.) ......................    218

15. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vor­lage (988 d.B.): Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits (1110 d.B.) ........................    218

16. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1171/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation in Äthiopien und über den

Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend aktuelle Situation in Äthiopien (1111 d.B.) .......................................    218

17. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1204/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Versorgungslage in Syrien (1112 d.B.) ..........    219

18. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1836/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen (1113 d.B.) ...................................................................................................    219

19. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1444/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbotsverfahren gegen die HDP (1264 d.B.) .........................................................    219

20. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 88/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Frauen und Mädchen vor HIV/AIDS und Gewalt in der OEZA und der humanitären Hilfe (1265 d.B.) ...................................................................................    219

RednerInnen:

Mag. Jörg Leichtfried .............................................................................................    220

Dr. Reinhold Lopatka ..............................................................................................    221

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................    222

Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ...........................................................................................    224

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................    227

Dr. Helmut Brandstätter .........................................................................................    232

Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. .......................................    234

Dr. Harald Troch ......................................................................................................    237

Dr. Gudrun Kugler ..................................................................................................    238

Katharina Kucharowits ...........................................................................................    239

Henrike Brandstötter ..............................................................................................    240

Mag. Martin Engelberg ...........................................................................................    241

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ..........................................................................    242

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „russische Truppenkonzentration an der ukrainischen Grenze“ – Annahme (217/E) ....................................  225, 243


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 10

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „transparente Impfstoffspenden“ – Ablehnung .........  228, 243

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „internationale Impfstoffsolidarität stärken“ – Ablehnung  229, 243

Kenntnisnahme des Berichtes III-482 d.B. ...............................................................    242

Genehmigung des Staatsvertrages in 1110 d.B. .....................................................    243

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1111 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die Situation in Äthiopien“ (218/E) ..................................    243

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1112 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die humanitäre Versorgungslage in Syrien“ (219/E) ......    243

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1113 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen“ (220/E) ..........................................................................................    243

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1264 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „den Antrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbotsverfahren gegen die HDP (1444/A(E)“ (221/E) ......................................................................................................................    243

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1265 d.B. hinsichtlich des Antrages 88/A(E) .....................................................................................................................    243

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1265 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Stärkung von Frauenrechten, einschließlich Frauen­ge­sundheit sowie Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsbezogener Gewalt in der OEZA und humanitären Hilfe“ (222/E) ...............................................    243

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1212 d.B.) .........................................................................................................    244

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2092/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuch­haltungs­gesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufs­gesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (1213 d.B.) ....................................................................................    244

23. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Ge­setz – BTG) geändert wird (1214 d.B.) .....................................................................    244

RednerInnen:

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................    245

Peter Haubner .........................................................................................................    247

Erwin Angerer .........................................................................................................    249

Dipl.-Ing. Olga Voglauer .........................................................................................    253

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    253


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 11

Johann Höfinger .....................................................................................................    256

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ....................................................    257

Maximilian Lercher .................................................................................................    258

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ..........................................................................    259

Walter Rauch ...........................................................................................................    260

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................    261

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................    263

Cornelia Ecker .........................................................................................................    264

Christoph Stark .......................................................................................................    266

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................    267

Mag. (FH) Kurt Egger ..............................................................................................    268

Entschließungsantrag der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown“ – Ablehnung .................................................................................................  245, 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung“ – Ablehnung .....  250, 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Unterstützung für Kleinbauern statt Gold-Plating für die Agrarindustrie.“ – Ablehnung .........................................................  264, 269

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1212, 1213 und 1214 d.B. ............................    268

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2069/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­ge­setz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1224 d.B.) ....    271

25. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird (1225 d.B.) .........................................................................................................    270

26. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1231 d.B.) ................................................................................................................    270

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1235 d.B.) .........................................................................................................    270

RednerInnen:

Mag. Verena Nussbaum .........................................................................................    271

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    272

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    275

Mag. Christian Ragger ............................................................................................    276

Alois Stöger, diplômé .............................................................................................    279

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................    279

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    280

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    281

Laurenz Pöttinger ...................................................................................................    282

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    283


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 12

Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................    283

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................    284

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbeverträge“ – Ablehnung ..  276, 291

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 1224, 1225, 1231 und 1235 d.B. ..................    290

Gemeinsame Beratung über

28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2068/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz geändert wird (1237 d.B.) .............................................................................    285

29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pensionsanpassung 2022) (1238 d.B.) ..............................    284

RednerInnen:

Josef Muchitsch ......................................................................................................    286

Mag. Markus Koza ..................................................................................................    287

Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................    288

Mag. Michael Hammer ............................................................................................    289

Mag. Gerald Loacker ..............................................................................................    290

Kira Grünberg ..........................................................................................................    290

keine Beschlussfassung in 1237 d.B. im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 GOG (nament­liche Abstimmung) ....................................................................................................    291

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung .................................    295

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1238 d.B. ................................................    296

Gemeinsame Beratung über

30. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2091/A der Ab­geordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Ver­fügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1267 d.B.) ...............    298

31. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflege­ge­setz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.) ......    298

32. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2065/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (1269 d.B.) ................................................................................................................    298

33. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1969/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1270 d.B.) ..............................................    298


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 13

34. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­ge­setz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1271 d.B.) ................................................................................................................    298

35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1894/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus (1272 d.B.) ...................................................................................    298

36. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1003/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pandemie (1273 d.B.) ................................    298

RednerInnen:

Mag. Verena Nussbaum .........................................................................................    299

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    299

Mag. Gerhard Kaniak ..............................................................................................    306

Gabriela Schwarz ....................................................................................................    308

Fiona Fiedler, BEd ..................................................................................................    309

Barbara Neßler ........................................................................................................    312

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    313

Rudolf Silvan ...........................................................................................................    315

Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................    317

Peter Wurm ..............................................................................................................    319

Mag. Georg Bürstmayr ...........................................................................................    321

Henrike Brandstötter ..............................................................................................    321

Mag. Dr. Martin Graf (tatsächliche Berichtigung) ...................................................    325

Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben“ – Ablehnung .............................................................................  310, 336

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der Kran­kenanstalten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen“ – Annahme (223/E) .............................................................  315, 335

Entschließungsantrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „3-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation“ – Ablehnung .................................................................................................  322, 336

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 1267, 1268, 1269, 1270 und 1271 d.B. .......    334

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1272 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus“ (224/E) .............................................    336

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1273 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pandemie“ (225/E) ......................................................................................................................    336

37. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Ge­setz,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 14

das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz) (1274 d.B.) .....    325

RednerInnen:

Philip Kucher ...........................................................................................................    326

Ralph Schallmeiner ................................................................................................    327

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................    328

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein ............................................................    329

Annahme des Gesetzentwurfes in 1274 d.B. ...........................................................    336

Gemeinsame Beratung über

38. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (1275 d.B.) ...................................................................................................    330

39. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1173 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz geändert wird (1276 d.B.) .............................................................................    329

RednerInnen:

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    330

Martina Diesner-Wais .............................................................................................    331

Peter Wurm ..............................................................................................................    332

MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................    333

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1275 und 1276 d.B. .................................    337

40. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2062/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird (1278 d.B.) ................................................................................................................    333

RednerInnen:

Clemens Stammler .................................................................................................    334

Dietmar Keck ...........................................................................................................    334

Ing. Klaus Lindinger, BSc ......................................................................................    334

Annahme des Gesetzentwurfes in 1278 d.B. ...........................................................    337

Gemeinsame Beratung über

41. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 2108/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ (1187 d.B.) ...............................................    338

42. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 2000/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreis­erhö­hungen durch öffentliche EVUs (1188 d.B.) .............................................................    338

RednerInnen:

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................    339

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................    339

Christian Ries ..........................................................................................................    340

Mag. (FH) Kurt Egger ..............................................................................................    341


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 15

MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................    341

Ing. Martin Litschauer ............................................................................................    342

Christoph Zarits ......................................................................................................    343

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1187 und 1188 d.B. ......................    350

Gemeinsame Beratung über

43. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 2089/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“ (1189 d.B.) ..........    345

44. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1861/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Schuldnerschutzschirm – Einrichtung einer Ombudsstelle zur Bera­tung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (1190 d.B.) ............................................................    344

45. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 2090/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“ (1191 d.B.) .........................................................................................    344

RednerInnen:

Mag. Christian Drobits ...........................................................................................    345

Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................    346

Peter Wurm ..............................................................................................................    347

Peter Weidinger ......................................................................................................    348

Klaus Köchl .............................................................................................................    348

Andreas Kühberger ................................................................................................    349

Walter Rauch ...........................................................................................................    350

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1189 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“ (226/E) ...........................    350

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1190 d.B. ................................................    350

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1191 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“ (227/E) .....................................................................................................    350

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ...............................................................................................      43

1284: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Re­publik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

1285: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Bericht ......................................................................................................................      43

III­501: Bericht betreffend Ärzteausbildung – Reihe BUND 2021/42; Rechnungshof


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 16

Anträge der Abgeordneten

Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG geändert wird (2126/A)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (2127/A)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend transparente Strate­gie zu Long-Covid (2128/A)(E)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Sonder­betreu­ungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder (2129/A)(E)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung der Windisch-Kaserne in Klagenfurt (2130/A)(E)

Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Förderunterricht für Schüler*innen an Berufsschulen zum Aufholen von Lerndefiziten aufgrund der Corona-Krise (2131/A)(E)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Stellung der Rechtsschutzbeauftragten – höhere Unabhängigkeit und bessere Ressourcen (2132/A)(E)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Trans­pa­renz, Weiterentwicklung des Parlamentarismus, Liveübertragung der Befragungen von Auskunftspersonen, die im öffentlichen Interesse stehen, in parlamentarischen Unter­suchungsausschüssen; ExpertInnengespräche im Vorfeld einer geplanten Untersuchungs­ausschussreform“ (2133/A)(E)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Polizeidienst­stellen mit Luftfilteranlagen (2134/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollinhaltliches Be­kenntnis zur Unversehrtheit der Ukraine unter Einbeziehung möglicher NordStream II Sanktionen (2135/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diplomatischer Boykott der Olympischen Spiele von Peking 2022 (2136/A)(E)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend diplomatischer Boykott der Olympischen Spiele von Peking 2022 (2137/A)(E)

Henrike Brandstötter, Christian Hafenecker, MA, Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend weniger Inserate, mehr Transparenz und Neustart Medienförde­rung (2138/A)(E)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben (2139/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollkonzentration im 3. Abschnitt des UVP-G (2140/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abwicklung des Ersatz nach Epidemiegesetz durch die Sozialversicherungen (2141/A)(E)

Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integrationsvereinbarung um individuelle Fördermaßnahmen ergänzen (2142/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 17

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend 3-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation (2143/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diplomatische Solida­rität mit Litauen (2144/A)(E)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend OECD Positionierung Impf­stoffspenden (2145/A)(E)

Mag. Martin Engelberg, Sabine Schatz, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (2146/A)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine breit angelegte, nieder­schwel­lige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung (2147/A)(E)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote (2148/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung des Corona-Bonus (8919/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von Schwulen und Bisexuellen bei der Blutspende – Folgeanfrage (8920/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von Transperso­nen bei der Blutspende – Folgeanfrage (8921/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Stationsschließungen in Kranken­häusern durch die Corona-Pandemie (8922/J)

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Einschreiten der Republik Öster­reich in gerichtlichen Verfahren (8923/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Chaos bei Corona-Bescheiden und die daraus resultierenden offenen Forderungen der heimischen Unternehmer (8924/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Inanspruchnahme der integrativen Lehre (8925/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Erst nach Aufnahme positiv! (8926/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Suizidprä­ven­tion (8927/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Situation der Ehrenamtlichen (8928/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 18

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend unsachliche Schlech­terstellung beim regionalen Klimabonus (8929/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verfüg­barkeit barrierefreier Sendungen (8930/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Verfügbarkeit barrierefreier Sendungen (8931/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Daten zu Pflegekindern und Jugendlichen in Pflegefamilien (8932/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Suizide von Kindern, Jugendlichen und jun­gen Erwachsenen (8933/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-19-Impfungen: Empfeh­lung für Kinder und Jugendliche (8934/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Einhaltung des Nürnberger Kodex’ (8935/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einhaltung des Nürnberger Kodex’ (8936/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tagungen des Corona-Krisenstabs (8937/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Tagungen des Corona-Krisen­stabs (8938/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Tausende Impfzertifikate ab Montag ungültig (8939/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Inklusiver Arbeitsmarkt (8940/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beugehaft und Ersatzfreiheitsstrafen gegen Ungeimpfte – Regierung will un­bescholtene Bürger inhaftieren (8941/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Corona Cluster in den Justizanstalten (8942/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Neue Aufregung im Senecura Heim-Skandal in Niederösterreich (8943/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Klimarat der Bürgerinnen und Bürger (8944/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 19

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zulassung von Impfstoffen für Kreuz­impfungen (8945/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend des An­suchens zur Gewährung einer Abstimmungsspende an das Bundeskanzleramt durch den Kärntner Abwehrkämpferbund (8946/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Cluster mit 40 Covid-Infizierten in Wohnheim im Bezirk Hollabrunn (8947/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Produktionsrückgang im AGRANA Kartoffelstärkewerk in Gmünd (8948/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Folgeanfrage zur Anfrage „Überstundenkontingente Justizanstalten, General­direk­tion und Kabinett“ (8949/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Re­gionen und Tourismus betreffend Produktionsrückgang im AGRANA Kartoffelstärkewerk in Gmünd (8950/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beratung von Patienten im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung (8951/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Sicherheitslücken und eingebaute Zen­surfunktionen in chinesischen Mobiltelefonen (8952/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Transparente Wirtschaftshilfen: Aufschlüsselung nach Branchen (8953/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen (8055/AB zu 8209/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8056/AB zu 8434/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (8057/AB zu 8210/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (8058/AB zu 8208/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8059/AB zu 8215/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8060/AB zu 8249/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (8061/AB zu 8216/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 20

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8062/AB zu 8213/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8063/AB zu 8231/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (8064/AB zu 8229/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8065/AB zu 8228/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8066/AB zu 8240/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8067/AB zu 8226/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen (8068/AB zu 8259/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8069/AB zu 8266/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8070/AB zu 8223/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8071/AB zu 8219/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8072/AB zu 8230/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (8073/AB zu 8221/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (8074/AB zu 8225/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8075/AB zu 8218/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8076/AB zu 8222/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (8077/AB zu 8256/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 21

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (8078/AB zu 8214/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8079/AB zu 8224/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolle­ginnen und Kollegen (8080/AB zu 8227/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kolle­gen (8081/AB zu 8212/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8082/AB zu 8220/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (8083/AB zu 8211/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8084/AB zu 8217/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (8085/AB zu 8233/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8086/AB zu 8277/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8087/AB zu 8279/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (8088/AB zu 8244/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (8089/AB zu 8246/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8090/AB zu 8250/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (8091/AB zu 8300/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8092/AB zu 8265/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (8093/AB zu 8275/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (8094/AB zu 8276/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (8095/AB zu 8267/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 22

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8096/AB zu 8264/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (8097/AB zu 8258/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (8098/AB zu 8235/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (8099/AB zu 8273/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (8100/AB zu 8243/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8101/AB zu 8251/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8102/AB zu 8241/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (8103/AB zu 8248/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (8104/AB zu 8290/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8105/AB zu 8254/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8106/AB zu 8253/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen (8107/AB zu 8245/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (8108/AB zu 8269/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8109/AB zu 8238/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen (8110/AB zu 8274/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (8111/AB zu 8278/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (8112/AB zu 8239/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8113/AB zu 8260/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (8114/AB zu 8242/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 23

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (8115/AB zu 8262/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8116/AB zu 8252/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (8117/AB zu 8261/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (8118/AB zu 8236/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (8119/AB zu 8247/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kol­leginnen und Kollegen (8120/AB zu 8263/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kol­legen (8121/AB zu 8268/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (8122/AB zu 8270/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolle­ginnen und Kollegen (8123/AB zu 8271/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolle­ginnen und Kollegen (8124/AB zu 8272/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (8125/AB zu 8255/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (8126/AB zu 8280/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (8127/AB zu 8302/J)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 24

09.06.58Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Drit­ter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.06.59*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Ich darf Sie recht herzlich zur 135. Sitzung des Nationalrates begrüßen. Die Sitzung ist eröffnet.

Ich begrüße auch recht herzlich die Vertreter der Medien und vor allem die Damen und Her­ren zu Hause vor den Bildschirmen. Ich begrüße auch Frau Bundesministerin Gewessler.

Die Amtlichen Protokolle der 133. und der 134. Sitzung vom 9. Dezember 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Herbert Kickl, Peter Schmiedlechner, Michel Reimon, MBA, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Mag. Julia Seidl.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das Bundeskanzleramt hat über Vertretungen von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc wird durch Staatssekretärin Claudia Plakolm ver­treten, Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler wird durch Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck vertreten.

*****

Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr live überträgt, ORF III bis 19.15 Uhr. Anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen. Auch private Fernsehanstalten übertragen unsere Sitzung, aber in unterschiedlichen Teilen.

09.08.24Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Litschauer. Ich darf ihm das Wort erteilen und ihn darauf aufmerksam machen, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt.


9.08.51

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehern und via Livestream! Am 5. November 1978 fand eine Volksabstimmung in Österreich über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf statt. Wie wir alle wissen, hat eine knappe Mehrheit dafür gesorgt, dass Österreich nicht in die Nutzung der Atom­energie eingestiegen ist. Das Atomkraftwerk ist ein Museum – und das ist gut so. Wir


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 25

haben unseren Kindern nicht Tonnen von abgebrannten hochradioaktiven und giftigen Brennstäben zur Entsorgung hinterlassen. Das war eine mutige Entscheidung, wir haben Mut bewiesen, darauf können wir stolz sein, denn in vielen Ländern ist das nicht so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dort führt man jetzt, 60 Jahre nach dem Einstieg in die Atomindustrie, Debatten, wie man die Tausenden Tonnen hochradioaktiven Mülls in Endlagern unterbringen kann, und hat dafür immer noch keine Lösung. Die Probleme der Atomkraft sind seit dem letzten Jahrtausend ungelöst.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Atomkraft ist heute noch immer so gefährlich und so schädlich wie zu deren Beginn. Wir haben noch immer keine Antworten auf diese Fragen. Eines ist klar: Diese radioaktive Suppe wurde in den Atomstaaten den nächsten Generationen eingebrockt, und die müssen sie dann auslöffeln – ob sie wollen oder nicht.

An einigen Standorten – mittlerweile an wenigen – werden diese Atommeiler abgebaut. Die ersten Erfahrungen zeigen, es wird alles viel teurer und es dauert vor allem wesent­lich länger, als man ursprünglich geplant hat. Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden dann schon in Pension sein – und daher die Arbeiten gar nicht abschließen können –, bevor so ein Standort gesäubert ist, weil das Jahrzehnte dauern wird. Es ist zu befürchten, dass der Abriss eines AKWs länger als dessen Errichtung dauert.

Die Belastungen durch die Atomindustrie haben ein unzumutbares Ausmaß erreicht, vor allem für unsere Kinder und Enkelkinder, die sich dann damit herumschlagen müssen. Gleichzeitig hat die Atomlobby mit falschen Versprechungen jahrzehntelang den Ausbau der erneuerbaren Energien und nachhaltigen Klimaschutz behindert. Das muss man hier deutlich sagen: Die Atomkraft ist kein Beitrag zum Klimaschutz und wird nie ein Beitrag zum Klimaschutz sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir können die Herausforderungen der Zukunft mit einer Technologie aus dem letzten Jahrtausend nicht lösen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, das Ergebnis der Volksabstimmung zu Zwentendorf wäre wesentlich deutlicher ausgefallen, wenn davor schon bekannt gewesen wäre, dass in Bohunice, nur 120 Kilometer von Wien entfernt, bereits eine Kernschmelze eingetreten war. Statt darauf einzugehen wurde 1978 im Werbefilm für die Inbetriebnahme des AKWs Zwentendorf noch behaup­tet, dass ein Atomkraftwerk nicht explodieren kann. 1986 hat der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl aber gezeigt, dass genau das passiert ist, was die Atomphysiker in ihrem Werbesujet ausgeschlossen haben. Tschernobyl hat uns vor Augen geführt, was wir in Österreich schon vorher wussten: Atomkraft ist nicht sicher und wird nicht sicher sein – egal, wie oft das behauptet wird, egal, wie es verpackt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Anstatt daraus zu lernen, hat man jedoch vor 20 Jahren die Renaissance der Atom­energie ausgerufen und mit den EPRs eine neue Reaktorgeneration versprochen. Die sollten sicherer, besser, billiger sein. Milliardenförderungen sind dort reingeflossen – und erneuerbare Energieträger wurden ausgebremst. In Flamanville in Frankreich wurde 2007 mit dem Bau des ersten EPR begonnen, aber 2022 werden diese Arbeiten noch immer nicht abgeschlossen sein. Das ursprüngliche Fertigstellungsdatum wird dann zehn Jahre zurück liegen. Statt 3 Milliarden Euro werden die Baukosten dann unvorstell­bare 19 Milliarden Euro betragen haben. Das ist nicht besser, das ist nicht billiger, das ist vor allem auch langsamer und genauso unsicher.

In Taishan in China wurde ein weiterer EPR gebaut, der 2019 in Betrieb gegangen ist. Im April gab es dort einen Zwischenfall mit Austritt von radioaktiven Gasen aus dem Reaktorbehälter. Der Reaktor wurde im Juli abgeschaltet. Nun berichten Medien von einem Whistleblower, der von einem Konstruktionsfehler im EPR spricht, der zu diesen


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Schäden geführt hat. Wenn sich das bestätigt, könnte das nicht nur das Aus für den EPR in Taishan bedeuten, sondern es wirft vor allem auch die Frage auf: Liegt dieser Konstruktionsfehler auch bei den anderen EPR-Projekten vor? Bisher hüllt sich die EDF in Schweigen, was diesen Konstruktionsfehler betrifft. Der Fehler könnte auch das Ende der EPR-Projekte in Frankreich, in Finnland und in England bedeuten, und zwar ohne dass jemals eine Megawattstunde Strom produziert worden ist. Statt der Renaissance wartet dann am Ende möglicherweise ein Milliardengrab und kein Beitrag zum Klimaschutz.

Wenn wir uns die Atomstaaten in Europa ansehen, dann stellen wir fest, dass nirgends ein konkreter Ausbau der Atomenergie stattfindet. Selbst in Frankreich geht man bereits davon aus, dass der Atomstromanteil trotz der angepeilten Projekte von aktuell 70 auf 50 Prozent sinken wird. Weltweit können wir ein Schrumpfen des Atomsektors beobach­ten, weil neue Atomprojekte teurer sind und zu spät kommen. 2020 wurde 17-mal so viel Geld in erneuerbare Energie investiert, weil diese billiger und rascher verfügbar ist.

Die Gefahr der Atomkraft lauert also nicht nur in den Reaktoren, sie lauert auch in ihrer Lobby, die sich dieser alten Technologien mithilfe von Greenwashing weiter bedienen will.

Ja, es gibt auch noch einen anderen Grund. Präsident Macron hat einmal gesagt: ohne zivile Atomkraft keine militärische Atomkraft, ohne militärische Atomkraft keine zivile Atomkraft. Viele Projekte, wie zum Beispiel die Small Modular Reactors, die SMR, dienen auch militärischen Zwecken. Ich möchte nicht, dass diese Atomtechnologie in viele Länder verbreitet wird und wir die Geschichte, die wir im Iran erleben, ein weiteres Mal erleben müssen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Wöginger.)

In der EU ist eine heiße Debatte darüber entbrannt, ob die Atomenergie in die Taxonomie aufgenommen werden soll, also eine nachhaltige Investitionsform darstellen soll. Angeheizt wird diese Debatte genau von dieser Lobby, die uns vor dem Unglück von Tschernobyl erklärt hat, dass die Atomkraft sicher sei, die uns erklärt hat, dass die EPRs die Lösung bringen.

Ich bin froh darüber, dass wir hier in Österreich eine klare Position haben und auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit setzen, denn wenn ich mir anschaue, unter welchen Umweltbedingungen Uran abgebaut wird, wenn ich mir ansehe, wie in Frankreich radioaktives Wasser ins Meer abgeleitet wird, obwohl in der Ospar-Konven­tion versprochen worden ist, das bis 2020 nicht mehr zu tun, wenn ich sehe, dass die Zwischenlager übergehen und noch immer keine Atommüllendlager da sind, dann sage ich, Atomenergie ist nicht nachhaltig und deswegen hat Atomkraft in der Taxonomie nichts verloren. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)

Liebe Ministerin, von meiner Seite gibt es die volle Unterstützung, diese Position auch gegenüber der EU-Kommission durchzusetzen. Wenn es rechtliche Schritte braucht, dann macht es Sinn, diese zu setzen. Wir müssen einen Schlussstrich ziehen, wir müs­sen aufhören, ständig Geld in eine Technologie, die die Marktreife nicht erreicht hat, zu pumpen, denn es gibt auch andere Lösungen.

Fotovoltaik ist weltweit die billigste Form, Strom zu produzieren. Die Erneuerbaren sind heute schneller, besser, einfacher zu bauen. Die Erneuerbaren machen uns unabhän­gig, sie machen uns resilient und sie helfen uns in der Klimakrise. Ja, dafür braucht es Mut – wir werden also nur klimaneutral werden können, wenn wir mutig sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir in Österreich haben diesen Mut schon einmal ge­zeigt, wir haben uns gegen das AKW Zwentendorf ausgesprochen und wir zeigen, dass


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Energiewende auch ohne Atomkraft geht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe vor 21 Jahren auch die Demonstrationen gegen die Inbetriebnahme des AKWs Temelín organisiert. Ich bin stolz darauf, dass wir in Österreich gemeinsam gegen grenznahe Atomkraftwerke und auch für Umweltschutz auf die Straße gehen. Wir haben gezeigt, dass das friedlich funktionieren kann und wir so gemeinsam unsere Ziele vertreten und für den Klimaschutz eintreten können.

Dukovany, Mochovce, Paks, Krško und viele andere solcher Projekte und Kraftwerke sind eine Bedrohung für uns. Wir dürfen da also nicht lockerlassen und – ich bin davon überzeugt, dass wir da hier im Haus einer Meinung sind und auch die Unterstützung aus dem Ministerium haben – müssen uns dagegen aufbäumen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Raus aus den Fossilen heißt rein in die Erneuerbaren – daran wird auch die Atomlobby mit dem Versuch des Greenwashings nichts mehr ändern können. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass auch in der EU dieser Mut, der auch in Österreich vorhanden ist, bewiesen wird. Ich möchte dazu aufrufen, dass wir der EU-Kommission etwas Mut zusprechen, denn eine Taxonomie ist nur ohne Atomkraft vorstellbar, weil sie nur so zukunftsfähig ist. Setzen wir auf Sicherheit und echten Klimaschutz! – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)

9.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Punktlandung! – Zu einer einleitenden Stellung­nahme zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Frau Minister, bitte sehr.


09.18.55

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Klimakrise ist die große Herausforderung unserer Zeit. Das haben uns die verheerenden Bilder vom letzten Wochenende – ich bin mir sicher, Sie haben sie alle mitverfolgt – auch wieder deutlich vor Augen geführt. Zerstörerische Tornados sind in den USA mit einer enormen Wucht über große Landstriche gefegt – mit einer Stärke, wie sie normalerweise nicht einmal in der Tornadosaison vorkommt.

Wir sehen, die Klimakrise ist da. Damit dieser Ausnahmezustand nicht zum Dauer­zu­stand wird und damit uns der Kampf gegen die Klimakrise gelingt, müssen wir anpacken. Wir müssen das Klima schützen, wir müssen unseren Planeten schützen, wir müssen vor allem unser Leben auf diesem Planeten schützen – und dafür braucht es viele Maßnahmen, die sich wie Puzzlesteine zusammenfügen und am Ende ein großes Gan­zes ergeben.

Ein Teil davon ist unser Stromsystem. Das müssen wir klimafreundlich machen, mit erneuerbaren Energien – so machen wir das in Österreich – aus Wind, aus Sonne, aus Biomasse, aus W+asserkraft. In Österreich wird uns das bis 2030 gelingen.

Genau vor derselben Herausforderung stehen aber im Moment sehr viele europäische Länder. Diese Chance, die der Klimaschutz bedeutet, diese Transformation, die gerade im Gang ist, versucht die Atomkraftlobby in der EU gerade für sich zu nutzen. Sie ver­sucht gerade, die Atomkraft auf EU-Ebene mit einem massiven Lobbyieren für die Atomkraft unter dem Deckmantel des Klimaschutzes künstlich, wie ich meine, am Leben zu erhalten. Auch die fossile Lobby ist aktuell sehr aktiv, auch das dürfen wir nicht über­sehen.


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Das Argument der Atomkraftbefürworter in Europa ist gerade, Kernkraft sei nachhaltig, weil sie kohlenstoffärmer produziert werden kann. Deshalb würde sie uns im Kampf gegen den Klimawandel helfen, lautet das Argument. Dieses Argument – und da bin ich mir sicher, wir sind uns in großen Teilen hier im Plenum einig – ist jedoch nicht nur leicht zu durchschauen, sondern auch leicht zu widerlegen. Atomkraft ist keine Lösung im Kampf gegen die Klimakrise. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Atomkraft ist zu gefährlich. Atomkraft ist zu teuer. Atomkraft ist zu langsam, um einen Beitrag zu leisten.

Und lassen Sie mich das noch kurz ausführen: Atomkraft ist gefährlich. Ich glaube, viele von uns hier in diesem Saal können sich mit Sicherheit noch an den April 1986 erinnern, an die ersten Nachrichten aus Tschernobyl, die erhöhten Strahlenwerte, die große Un­sicherheit, als man noch nicht genau wusste, was da passiert ist, aber ahnte, es ist etwas Schlimmes; als dann Woche um Woche, Monat um Monat das Ausmaß der Katastrophe immer weiter sichtbar wurde. Ich kann mich noch erinnern, unsere Nachbarn haben damals in den Kellern Bunker eingerichtet, die Kinder durften nicht mehr nach draußen zum Spielen. Alles war plötzlich gefährlich.

Katastrophen wie Tschernobyl, aber auch Fukushima führen uns die Gefahr der Atom­kraft deutlich vor Augen. Die ist gut dokumentiert. Auch heute noch besteht diese Gefahr: Ein kleines Erdbeben, eine Unaufmerksamkeit im Betriebsablauf, all das kann enorme Folgen haben.

Atomkraft ist teuer. Abgeordneter Litschauer hat es vorhin ausgeführt: Atomkraft ver­schlingt enorme Summen an Geld. Schaut man sich die aktuellen AKW-Projekte in der EU an, das ist Flamanville in Frankreich, Olkiluoto in Finnland oder Mochovce in der Slowakei, dann sieht man, dass es überall zu einer regelrechten Explosion der Bau­kosten bis zum Dreifachen des veranschlagten Budgets kommt – Geld, das wir viel, viel effizienter in erneuerbare Energien investieren können und müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Atomkraft ist auch zu langsam, um einen Beitrag zu leisten. Atomkraftwerke haben per se schon eine lange Bauzeit. Wir sehen in Europa, dass Bauverzögerungen an der Tagesordnung stehen. Ich habe vorhin das finnische Atomkraftwerk Olkiluoto erwähnt. Wenn man sich das ansieht: Da wurde 2005 zu bauen begonnen, das Atomkraftwerk ist bis heute nicht ans Stromnetz angeschlossen. Diese Zeit haben wir mit Blick auf die Klimakrise nicht.

Genau darum, weil Atomkraft zu gefährlich, zu teuer und zu langsam ist, setzen wir uns auch auf EU-Ebene dafür ein, dass die Atomkraft eben nicht als nachhaltiges Investment in der EU-Taxonomie bezeichnet werden darf. (Beifall bei den Grünen.)

Warum ist es gerade jetzt wichtig, dass wir darüber sprechen und dass wir auch aus Österreich ein starkes Signal schicken? – In den kommenden Tagen soll der ergänzende delegierte Rechtsakt der EU-Kommission zur Taxonomie-Verordnung präsentiert wer­den, der festlegen wird, ob weitere Wirtschaftstätigkeiten wesentlich zum Umweltziel Klimaschutz beitragen, ohne erhebliche Beeinträchtigungen der übrigen Umweltziele zu verursachen. In diesem ergänzenden delegierten Rechtsakt sehen manche Atomkraft­lobbyisten, AtomfreundInnen, Fossillobbyisten einen Hoffnungsschimmer und hätten gerne, dass auch die Atomkraft oder das fossile Erdgas noch einen Platz finden, um sie künstlich am Leben zu erhalten und grünzuwaschen.

Doch allein die Definition, die ich vorhin erwähnt habe, sagt uns bereits, Nachhaltigkeit kann nicht für Atomkraft gelten; sie ist immer eine Gefahr für die Umwelt. Aus diesem Grund gibt es aus unserer Sicht auch keine rechtliche Basis für die Aufnahme der


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Atomkraft in die Taxonomie. Da geht es vor allem auch um eine Frage der Glaubwür­digkeit. Die Taxonomie ist nur dann ein gutes Instrument, wenn wir sie, und da sind sich Finanzwirtschaft und alle Kundinnen und Kunden einig, auch ernst nehmen können und wenn sie eben kein Greenwashing für die Atomkraft betreibt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben im Ministerium bereits ein umfassendes Rechtsgutachten bei der renom­mier­ten Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs in Auftrag gegeben. Das Gutachten unterstützt unser Argument, dass Atomkraft nicht als nachhaltig im Sinne der Taxonomie bezeichnet werden darf. Mit dem Rechtsgutachten im Gepäck werden wir auch nicht davor zurückschrecken, rechtlich gegen den geplanten erweiterten delegierten Rechts­akt zur Taxonomie vorzugehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Atomkraft in der EU nicht künstlich am Leben gehalten wird, keinen Platz in der Taxonomie hat. Auch aus der Finanzwirtschaft kom­men sehr, sehr deutliche Stimmen – erst gestern hat sich die Uniqa sehr klar positio­niert –, denn die Finanzwirtschaft braucht klare Rahmenbedingungen und Verlässlich­keit, klare grüne Kategorien. Sie braucht kein Greenwashing von Kernkraft oder fossilen Energien, das hilft niemandem, das hilft auch nicht der Finanzwirtschaft, stattdessen brauchen wir faire Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Österreich hat sich im Kampf gegen die Atomkraft schon einmal richtungsweisend und richtig entschieden: in den 1970er-Jahren mit einer mutigen Entscheidung gegen die Atomkraft quer über alle Parteien, über die Landesgrenzen hinweg. Das erste und letzte Atomkraftwerk Österreichs, das AKW Zwentendorf, wurde nie in Betrieb genommen.

Genau diese Botschaft aus Österreich, diesen Kampf aus Österreich werden wir auf EU-Ebene genau so weiterführen. Wir werden uns auch da der Atomkraft wieder entgegen­setzen, wenn nötig auch mit rechtlichen Schritten. Atomkraft als nachhaltig zu bezeich­nen, das geht sich nicht aus. Das geht sich für Österreich nicht aus, das geht sich, glaube ich, für uns alle nicht aus, daher: Herzlichen Dank für dieses starke Signal heute aus dem österreichischen Nationalrat! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. Ab nun beträgt die Redezeit pro Redner 5 Minuten. – Bitte sehr.

9.27.55


Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Einen schönen guten Morgen meinerseits! Als vor zehn Jahren in Japan das Atomkraftwerk Fukushima explodiert ist, war das ein ziemlicher Schock. Die Menschen, die Tschernobyl erlebt haben, haben sich an die Bilder erinnert, die da­mals aus der Ukraine gesendet wurden: ein durch den Super-GAU zerstörtes Atomkraft, eine rauchende Ruine, Kinder, die in den Dörfern, in den Städten daneben gespielt ha­ben und nicht gewusst haben, dass eine radioaktive Wolke über sie kommt, und Helfer, die in die Ruine hineinmussten, die völlig unzureichend geschützt waren. Wie viele Men­schen dabei zugrunde gegangen sind, weiß man bis heute nicht – und dann passiert 25 Jahre später Fukushima. Der Schock war deswegen groß, weil sich dasselbe wieder­holt hat, und das noch dazu in einem Hightechland, in einem Land, das sich mit Hoch­technologie auskennt, nämlich Japan, und nicht einmal das hat die Atomkraft im Griff. Daher war die Hoffnung groß, dass es nach Tschernobyl und Fukushima zu einem Ende der Atomkraft in Europa und in der Welt kommt, sozusagen zu einem langen Ausgleiten.


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Wir haben bereits gehört, Österreich hat sehr viel getan. Die österreichische Bevöl­ke­rung hat sich gegen Atomkraft ausgesprochen. Wir haben damals versucht, die Gunst der Stunde zu nutzen. Wir haben Vertreter von Staaten nach Österreich eingeladen, die in Europa nicht auf Atomkraft setzen, um eine Allianz der atomkraftfreien Staaten zu bilden. Wir haben gefordert, dass grenznahe Atomkraftwerke abgeschaltet werden, zum Beispiel Isar 1 in der Nähe der österreichischen Grenze, in Bayern. Ich habe damals als Umweltminister die Abschaltung gefordert. Daraufhin hat der seinerzeitige Umwelt­minis­ter Bayerns, Söder, mich von bayerisch-österreichischen Umweltgesprächen ausgela­den. Dann kam Angela Merkel und hat den Atomausstieg Deutschlands verkündet.

Aus heutiger Sicht ist das politisch ein gewaltiger Schritt gewesen – zukunftsweisend. Ich habe großen Respekt vor Angela Merkel für diese Leistung, in einem Industrieland einen derartigen Schritt zu setzen – danke dafür. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben aber auch auf europäischer Ebene erfolgreich Stresstests durchgesetzt. Erst­mals mussten sich alle Atomkraftwerke in Europa sogenannten Stresstests unterziehen. Es wurden unabhängige Expertinnen und Experten zugelassen, die in Atomkraftwerke hineingehen und diese vor Ort prüfen. Da sind dicke Berichte entstanden, mit denen nachgewiesen wurde, dass viele europäische Atomkraftwerke unzureichende Sicher­heitsvorkehrungen haben. Nur, die Konsequenz ist ausgeblieben. Die damaligen Staats- und Regierungschefs haben das nicht weiterverfolgt, Druck zu machen und das zu erreichen, worum es wirklich geht, nämlich Kostenwahrheit. Oft werden die Kosten der Atomkraft – Sicherheitskosten und Ähnliches – der Allgemeinheit aufgebürdet. Es ist schade, dass dann aus diesen Stresstests nicht mehr geworden ist, nämlich dass in der Konsequenz Atomkraftwerke abgeschaltet werden.

Heute ist es so, dass durch verstärkte Klimaschutzbemühungen – kurioserweise – manche die Atomkraft zu einer Renaissance bringen wollen. Sie erinnern sich, in Glasgow hat man sich auf große Ziele geeinigt. Die EU will bis 2050 klimaneutral sein, die USA ebenfalls, sogar China, und zwar bis 2060. Dann kommen Länder wie Frankreich oder Großbritannien, die sagen: Wir brauchen mehr Atomkraftwerke, um unsere Klima­schutz­ziele zu erreichen, weil durch die Produktion von Atomstrom anscheinend – laut deren Aussage – kein CO2 freigesetzt wird und dieser somit zum Klimaschutz beiträgt. – Das ist eine falsche und auch eine kuriose Aussage. Die Zahlen sind schon ziemlich besorg­niserregend: China plant über 40 neue Atomkraftwerke, Russland 24, Indien 14, die USA drei und auch Frankreich und Großbritannien planen neue.

Jetzt kommt das Thema der EU-Taxonomieverordnung dazu. Worum geht es dabei? – Die Europäische Kommission sagt – ich darf zitieren –, es soll ein Maßnahmenpaket beschlossen werden, das die Anleger, die Finanzinvestoren in die Lage versetzt, ihre Investitionen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen, und so wesentlich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beiträgt – eine gute Absicht. Es zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, in jene Wirtschaftstätig­keiten, die am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen sollen, zu fördern. Es sollen dabei die Lebensqualität und die Gesundheit der Menschen verbessert wer­den.

Wenn man diese Aussagen der Europäischen Kommission liest, mutet das kurios an, denn Atomkraft erfüllt genau das nicht, was darin gefordert wird. Es ist aber vorgesehen, dass die Atomkraft in nachhaltige Investments hineingerechnet werden soll, was völlig absurd ist.

Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben es bereits erwähnt: Wir sind strikt dage­gen, noch dazu, wenn zum Beispiel die Landwirtschaft – Landwirtschaftsförderungen und -investitionen – nicht in die Taxonomieverordnung hineinkommt oder die Forstwirt­schaft ebenfalls nicht hineinkommen soll. Wir in Österreich betreiben seit Jahrhunderten


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nachthaltige Forstwirtschaft, und derartige Investitionen sollen nicht hineinkommen. Das versteht niemand. Daher sagen wir Nein zu einer derartigen Regelung in der Taxonomie­verordnung.

Frau Bundesministerin, es ist gut, dass Sie da Widerstand leisten. Wir unterstützen Sie dabei. Wir sagen Nein zur Atomkraft und Ja zu den erneuerbaren Energien. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


09.33.39

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde ist Atomenergie, und das aus sehr gutem Grund, denn es droht ein historischer Fehlschlag in der europäischen Klimapolitik. Wenn wir heute von der EU-Taxonomie sprechen, dann muss man sagen, das klingt etwas technisch, bedeutet aber, dass jetzt – in diesem Jahr – entschieden wird, welche Ener­gieform zukünftig als umweltfreundlich gilt und auch finanziell gefördert und unterstützt wird.

Wenn es nicht gelingt, das Ruder bis Ende des Jahres noch herumzureißen, dann wird Atomenergie künftig mit EU-Mitteln, also im weitesten Sinne auch mit österreichischem Steuergeld, gefördert werden. Uns bleiben wortwörtlich nur noch ein paar Tage und ich denke, es steht außer Frage: Das muss verhindert werden! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Geschichte hat uns schon mehrmals vor Augen geführt, was bei der Atomenergie auf dem Spiel steht. Ein Unfall reicht, damit Millionen von Menschenleben bedroht sind und ganze Landstriche für uns Menschen jahrhundertelang unbewohnbar werden. Auch ohne Super-GAU steht zu viel auf dem Spiel, nämlich mit dem Atommüll, der laufend erzeugt wird und der uns eigentlich vor ein unlösbares Problem stellt, und zwar nicht nur uns, sondern Generationen und Generationen nach uns. Es wird laufend radioaktiver Müll produziert, wobei eigentlich niemand genau sagen kann, was damit passieren soll.

Atomenergie ist ganz sicher nicht nachhaltig, sie ist gefährlich und auch teuer. Sie rentiert sich nicht mehr. Was den Punkt Kosteneffizienz betrifft, haben andere Technolo­gien die Atomenergie schon längst überholt, und, meine Damen und Herren, genau des­halb schreit die Atomlobby ja jetzt so laut auf. Wenn wir als EU in so einer Situation hergehen und sagen, wir wollen Atomenergie finanziell unterstützen, dann ist das so, als würden wir mit vollem Karacho gegen die Wand fahren.

Ich appelliere an die Bundesregierung, alle Register zu ziehen, ihr ganzes Gewicht in die Waagschale zu werfen. Mit 20 von 27 Stimmen der Nationalstaaten könnten wir noch einen Turnaround schaffen – wir hoffen, er gelingt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Dazu braucht es Sie, Frau Umweltministerin. Sie haben heute schon klare Worte ge­funden – das ist gut. Es bräuchte aber wahrscheinlich auch einen starken Kanzler mit vielen europäischen Bündnispartnern und Bündnispartnerinnen. Wahrscheinlich müs­sen wir aber eher froh darüber sein, wenn alle den Überblick bewahrt haben und über­haupt noch wissen (erheitert), wer in Österreich gerade in Funktion ist – so oft, wie wir tatsächlich den Kanzler wechseln. Klar ist aber: Sie müssen alle Register ziehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Punkt ist mir noch wichtig: Es geht nicht nur um Atomstrom, sondern es geht auch um fossiles Gas – der nächste Fehlgriff. Wir müssen aus der fossilen Energie raus, und


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da können wir sie nicht finanziell fördern, auch das muss klar sein. Was gefördert gehört, ist die erneuerbare Energie, das ist die Wasserkraft, die Windkraft, die Sonnenkraft – diese stehen uns ständig zur Verfügung –, das wäre nachhaltig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich weiß, hier im Hohen Haus, hier in diesem Saal sind wir uns darüber einig, dass Atomenergie keine Option ist. Es ist wichtig, dass wir dazu auch einen Antrag von allen fünf Parteien auf der Tagesordnung haben.

Zwei Punkte aber: Erstens: Ziehen Sie auf EU-Ebene die Notbremse!, und zweitens will ich alle hier im Hohen Haus daran erinnern, dass auch wir noch eine lange To-do-Liste haben. Auch wir in Österreich können nicht garantieren, dass zu 100 Prozent kein Atom­strom aus unseren Steckdosen fließt. Auch wir brauchen noch eine 100-prozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien, denn nur das wird uns langfristig aus der Abhän­gigkeit von der Atomlobby oder auch der Fossillobby befreien.

Das muss der Weg sein – einer mit vielen Gesetzen. Das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, steckt ja noch immer in den Startlöchern, das Energieeffizienzgesetz ist ersatzlos ausgelaufen. Die Liste ist lang. Ich hoffe, das heute ist ein Startschuss. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Bernhard.)

9.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rauch. – Bitte sehr.


09.38.08

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Einen wunderschönen guten Morgen! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Diese Aktuelle Stunde von­seiten der Grünen ist ja grundsätzlich begrüßenswert. Wir haben hier in diesem Hohen Haus ja alle eine einheitliche Meinung zu Atomstrom, nämlich dass wir sagen, wir treten gegen Atomstrom, gegen Atomkraftwerke auf.

Wir haben in unserer Nachbarschaft zig Atomkraftwerke, die auch mitten in Ausbau­plänen stecken. Ich nehme als Beispiel nur das Atomkraftwerk Krško, das 70 Kilometer von der Grenze zu Österreich entfernt ist und für das es Ausbaupläne gibt. Da braucht es einen Schulterschluss auf nationaler Ebene, aber natürlich auch auf internationaler und auf EU-Ebene.

Nur, Frau Bundesminister, das Anliegen oder wie Sie es heute vorgebracht haben, ist mir zu ideologisch. Im Endeffekt präsentieren Sie eine reine Ideologiepolitik – proaktiv natürlich –, auch im Wissen, dass Atomstrom, Atomkraftwerke in diese Taxonomie auf­genommen werden, um sie als grüne Energie zu etablieren. Das ist mir zu wenig, Frau Bundesminister. Hier zu reden, das ist mir zu wenig. Sie müssen auch auf der euro­päischen Ebene und auf der internationalen Ebene definitiv so auftreten, dass auch die EU nicht über uns hinwegkommt. Das fehlt mir in Ihren Argumentationen und auch in Ihrem Auftreten nach außen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben auch die erneuerbaren Energien erwähnt, dass wir da in Österreich Welt­meister sind. Das sind wir, aber gleichzeitig kommen Sie in Österreich mit Belastungs­paketen, bei denen die Bürger mit zusätzlichen Steuern und anderen Belastungen ge­schröpft werden.

Man muss sich entscheiden: Wenn man mehr Energie will, dann muss man das befür­worten – das heißt, die erneuerbaren Energieträger zu fördern und zu etablieren –, aber man


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darf nicht gleichzeitig die Bürger noch zusätzlich belasten und bestrafen. Ich nenne als Beispiele nur die NoVA, die CO2-Abgabe Neu und natürlich auch die neue Steuerreform, die Sie ins Rennen bringen. Gleichzeitig gehen Sie her und evaluieren – aus Ihrem Mund – die Straßenprojekte in Österreich, die A 9 und der Lobautunnel sind bereits Geschichte. Wie Sie da mit dem Bürger und vor allem auch mit dem Gesamtsystem umgehen, verstehen die Menschen und Bürger in keiner Art und Weise.

Ihr Lieblingsthema ist ja die E-Mobilität. Der Lückenschluss zwischen dem, was Sie auf der einen Seite betreffend die erneuerbaren Energien sagen, und auf der anderen Seite Ihren Plänen, zusätzlich mehr Energie zu verbrauchen, wird sich nicht ausgehen. Wir haben fünf Millionen Pkws in Österreich und 30 000 davon sind E-Mobile, das sind 0,6 Prozent der Fahrzeuge. Wenn man das jetzt nur auf 2, 3 Prozentpunkte erhöht, dann haben wir in Österreich schon einen Super-GAU betreffend die Energieversorgung. (Abg. Lukas Hammer: Schwachsinn!) Sie müssen das insgesamt einmal schlüssig darlegen können. Das geht nicht. Wie Sie da Politik betreiben, funktioniert in dieser Art und Weise nicht, das ist in dieser Art und Weise nicht schlüssig.

Ein wesentlicher Faktor betreffend die Atomendmülllager wurde auch schon im Vorfeld angesprochen: Wir haben, wie Sie ja wissen, auch in Österreich ein Endmülllager. Das werden wir auch in der nächsten Zeit im Ausschuss thematisieren. Beim Thema Seibers­dorf wollen wir von der IAEO, die ja da auch verankert ist, wissen, was mit diesem Atommüll, der in Österreich endgelagert wird, passiert. Das ist ein wesentlicher Punkt für uns und wir versuchen, auch in diesem Bereich einmal Klarheit für die Bürger zu erreichen: Was machen wir damit? Wohin wird er geliefert? Wer liefert überhaupt Atom­müll zu uns? Wie entsorgen wir ihn und was passiert damit? – Das sind alles Themen, die wir auch in den nächsten Wochen und Monaten aufs Tableau bringen werden.

Sie hätten ja auch die Chance gehabt, sich im EU-Hauptausschuss dementsprechend zu positionieren. Wir hatten ja einen klaren Antrag, in dem wir gesagt haben, wir treten gegen diese Taxonomie auf, gegen diese Listung, gemäß der Atomstrom CO2-neutral, umweltfreundlich ist. Sie haben sich aber dagegen ausgesprochen. Die Art und Weise, wie Sie hier Politik betreiben, ist für mich nicht glaubwürdig. Das ist schade.

Was ich gut finde, ist, dass wir als Freiheitliche vielleicht auch für Sie für diese Aktuelle Stunde heute die Ideengeber waren, denn morgen wird hier im Plenum ein ent­sprechen­der Antrag von uns behandelt, bei dem es darum geht, sich gegen Miniatomkraftwerke auszusprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.


9.43.31

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Guten Morgen! Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zu­seher vor den Bildschirmen! Beim Thema Atomkraft haben wir in Österreich erfreulicher­weise einen breiten politischen Konsens. Etwas schwieriger wird es schon, wenn es dann an die Umsetzung geht, die Klimakrise tatsächlich zu bewältigen, denn das sind wirklich tiefgreifende Veränderungen, auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Verein­ten Nationen, der SDGs, bei denen es darum geht, dass wir eine Transformation der Wirtschaft, aber auch unserer Produktions- und Konsumgewohnheiten brauchen.

Der erste wichtige Punkt: Energiewende bedeutet einerseits den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern, heißt aber auch, deutlich effizienter zu werden und den


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Gesamtenergieverbrauch massiv zu reduzieren. Wir werden mit dem bisherigen Ener­gieverbrauch die Klimakrise nie bewältigen können. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu gibt es erfreulicherweise wirklich breiten Konsens und bereits bisher, in den letzten zwei Jahren, gute Klimapakete: Klimamilliarde, Förderungen, Ölkesseltausch, Gebäude­sanierung – das ist genau das Richtige, das, was wir brauchen, um den ersten wichtigen Schritt in Richtung erneuerbare Energie zu setzen.

Wir brauchen dazu aber noch mehr. Wir brauchen dort, wo wir die größten Verbräuche haben, auch massive Reduktionen. Das ist als wichtigster Indikator der Bodenverbrauch. 11 Hektar Bodenverbrauch pro Tag zieht in der Folge einen unglaublichen Energie­verbrauch nach sich, und der wichtigste Indikator dabei ist letztlich auch die Abfallseite: 42 Millionen Tonnen Bodenaushub sind mit Abstand die größte Abfallmenge in Öster­reich. Wir versiegeln und verbauen also nicht nur die wertvollen Böden, sondern am Schluss haben wir noch einmal 42 Millionen Tonnen Bodenaushub, den wir wieder in der Landschaft unterbringen müssen. Es ist ein zweifacher Schaden, der mit einem großen Energieverbrauch verbunden ist.

2,5 Hektar ist das Ziel. 2,5 Hektar Bodenverbrauch pro Tag heißt auf Österreich hoch­gerechnet: 9 Millionen Quadratmeter stehen uns im Jahr zur Verfügung, also 1 Quadrat­meter pro Person. Auf die Gemeinden heruntergerechnet ist das ein ganz großer Wan­del. Wir brauchen künftig eine Raumordnung, die viel sparsamer ist, die viel bewusster mit Leerstand und mit Brachflächen umgeht. Die Gemeindepolitik, die Gemeinderaum­ordnung wird sich tiefgreifend ändern müssen, denn 1 Quadratmeter ist nicht viel. Dafür ist auch das große Brachflächenrecyceln nach dem Altlastensanierungsgesetz in Vor­bereitung – ein großer Wurf, der vor allem die Gemeinden dabei unterstützen wird. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Berlakovich und Salzmann.)

Beim Thema Bodenenergieverbrauch und fossile Energieträger steht natürlich die Mobi­lität an oberster Stelle: Dort haben wir die massivsten Zuwächse, dort haben wir den größten Änderungsbedarf. Da ist es natürlich mehr als sinnvoll und ein Riesenhebel, auch Mobilität zu hinterfragen, allen voran Straßenbauprojekte. In Richtung SPÖ: Ein Lobautunnel hat aus Gründen des Bodenverbrauchs in Zeiten der Bewältigung der Klimakrise keinen Platz mehr, auch aus Gründen der Ökologie nicht und schon gar nicht aufgrund des Energieverbrauchs. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Der dritte große Treiber – und da müssen wir auch ansetzen – ist natürlich systema­tische Überproduktion und Verschwendung. Wir leisten es uns, jährlich 1 Million Tonnen Lebensmittel, der Großteil davon noch genusstauglich, einfach wegzuwerfen – ein Vier­tel davon wird direkt von den Haushalten weggeworfen. Wenn wir uns so eine Ver­schwendung weiter leisten, werden wir den Klimawandel nie bewältigen können.

Was wir uns gleichzeitig leisten, gerade auch jetzt in der Vorweihnachtszeit, betrifft den Onlinehandel: Ein Drittel der Onlinezusendungen, also jedes dritte Paket, das online versandt wird, geht wieder zurück. Das Europäische Umweltbüro hat errechnet, dass, auf Österreich hochgerechnet, 1,3 Millionen Pakete Textilien direkt vernichtet werden. Wir leisten uns eine Verschwendung, die absolut nicht nachhaltig, nicht klimaverträglich ist. Bei den Elektrogeräten werden 120 000 Pakete unmittelbar entsorgt und vernichtet. Das ist nicht nachhaltig, das ist nicht enkeltauglich, das ist keine Zukunft, in der man Klimaschutz und auch eine intakte Natur erhalten kann.

Ursula von der Leyen hat es sehr schön auf den Punkt gebracht: Nur eine gesunde Natur kann Klimawandel und Pandemien trotzen. – Zitatende. Wir müssen die limitierten öko­logischen Ressourcen mitdenken. Ohne Biodiversitätsschutz werden wir die Klimakrise nie bewältigen können. Daher ist es umso wichtiger, dass wir maßvoller, sparsamer,


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bewusster, technisch clever, aber beherzt und in diesem Konsens die Klimakrise weiter gemeinsam bekämpfen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.


09.48.46

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Atomkraft ist keine Lösung für den Klima­schutz“, heißt es in der Aktuellen Stunde, und ich möchte für uns NEOS vorweg­schicken, dass wir das natürlich teilen. Das ist aber auch in Österreich keine Beson­derheit, weil sich alle Fraktionen seit vielen, vielen Jahren bei jeder Gelegenheit gegen Atomkraft ausgesprochen haben: gegen Atomkraft im eigenen Land, Atomkraft in Nachbarländern, vor allem in Grenzregionen, in jeder Form, in der Politik, was die Europäische Union betrifft, in den Finanzierungen und Förderungen – das ist nicht neu.

Auch im Speziellen in meiner Fraktion ist es so, dass wir da eine sehr klare Haltung haben. Ich bin auch einer der Abgeordneten, die sich auf europäischer Ebene – gemein­sam mit Kollegin Herr und Kollegen Hammer – bei der Kommission dafür eingesetzt haben, dass Atomkraft und grünes Gas nicht in die grüne Taxonomie aufgenommen werden. Ich war sogar Mitte der Neunzigerjahre als Schüler schon in der Slowakei, um gegen Mochovce zu demonstrieren. Es ist wirklich so: Als Österreicher und als Öster­reicherin haben wir diese Antiatomkraftperspektive sehr stark in uns.

Trotzdem – oder vielleicht auch gerade deswegen – wundert es mich, welches Thema heute vonseiten der grünen Fraktion für die Aktuelle Stunde gewählt worden ist. Es gibt wohl kaum ein Land innerhalb der Europäischen Union, das mehr Rückhalt im eigenen Parlament hat, wenn es um die Antiatomkraftposition auf europäischer Ebene geht. Wir befinden uns in einer Zeit – ich habe das in der Früh gelesen, das sagt der Geschäfts­führer des Handelsverbands –, in der in Wien jedes vierte Handelsunternehmen auf­grund des Lockdowns von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Die Unternehmen können die Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen, jedes dritte Unternehmen plant, Stellen abzubauen.

Wir haben eine Situation, in der die Inflation aufgrund der Energiepreise steigt und steigt und steigt. Wir haben Omikron vor der Tür und wissen als Eltern nicht, ob die Schulen im Jänner wiederum aufmachen oder nicht und welche Maßnahmen die Regierung plant. In Westösterreich gibt es zu wenige Arbeitskräfte, damit die Gastronomie und die Hotels überhaupt wieder aufsperren können, wenn sie aufsperren dürfen. Die grüne Fraktion sagt, das zentrale Thema, das wir in der Früh im Nationalrat behandeln sollen, ist ein Thema, bei dem es bereits einen nationalen Schulterschluss gibt. Ich verstehe es leider wirklich nicht. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Amesbauer.)

Auch wenn man all die anderen Themen, die ich gerade genannt habe, als nicht so zentral bewertet – die Frage der möglichen Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen, die Frage steigender Arbeitslosigkeit, dass Menschen vor Weihnachten darum fürchten müssen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren, die Frage des Arbeitskräftemangels im Westen, die Frage, wie es in der Pandemie weitergeht –, wäre das eine sehr gute Mög­lichkeit gewesen, darüber zu diskutieren, denn darüber ist nicht so wahnsinnig viel an Diskussion am heutigen Tag geplant.

Ich komme zum Klimaschutz zurück: Wenn Sie, Frau Ministerin, sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen wollen, dass die Atomkraft und das grüne Gas nicht Teil der grünen Taxonomie werden, dann unterstützen wir NEOS das. Was wir aber nicht unter­stützen, ist das lasche Vorgehen der grünen Fraktion, auch von Ihnen, Frau Ministerin,


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innerhalb dieser Bundesregierung, was den Klimaschutz in Österreich betrifft. Da hätten Sie eine parlamentarische Mehrheit, da könnten Sie sofort handeln, aber da passiert viel zu wenig.

Ich möchte in der gebotenen Kürze drei Beispiele hervorheben, wo wir als NEOS mei­nen, Sie müssten dringend handeln, unabhängig davon, was Sie auf europäischer Ebene betreffend grüne Taxonomie machen. Der erste Punkt ist: Es braucht ein Klimaschutz­gesetz. Ich bin nicht der einzige Abgeordnete, der sagt, oder wir sind nicht die einzige Fraktion, die sagt, wir brauchen ein Klimaschutzgesetz. Sie haben uns das für Juli 2020 versprochen. Man kann sagen, es ist eine Pandemie dazwischengekommen, es sind verschiedene Beschlüsse dazwischengekommen, aber eineinhalb Jahre später gibt es noch immer kein Klimaschutzgesetz.

Es gibt nach wie vor klimaschädliche Subventionen. Der Nationalrat hat – übrigens mit den Stimmen der Grünen und auch mit den Stimmen der ÖVP – beschlossen, Sie als Ministerin mögen uns bis Juli 2021 eine Studie vorlegen, die aufzeigt, wo wir mit Steuer­geld derzeit klimaschädliches Verhalten subventionieren. Wir haben Dezem­ber 2021 und wir haben die Studie noch immer nicht.

Das Dritte ist, wir brauchen eine ökosoziale Steuerreform, eine, die wirklich wirkt, eine, die einerseits einen Lenkungseffekt bei den Emissionen hat und andererseits den sozialen Ausgleich schafft. Das sind Dinge, bei denen es auch einen breiten Konsens gibt, dass wir sie brauchen. Da haben Sie selbst maximalen Gestaltungsspielraum und da liefern Sie nicht. Aus unserer Sicht ist das heute, weil wir uns schon so klar gegen Atomkraft positioniert haben und weil es so viele andere drängende Themen gibt, jeden­falls nicht der richtige Zeitpunkt, um ausschließlich darüber diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

9.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jachs. Bei ihr steht das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


9.53.39

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Lassen Sie mich eine kurze Geschichte erzählen: Ich bin in Freistadt im Mühlviertel aufgewachsen, das ist etwa 11 Kilometer von der tschechischen Staatsgrenze entfernt. Aufgrund der vielen Störfälle, die in den Neunzigerjahren in Temelín gemeldet wurden, haben wir uns in der Volksschule schon ganz, ganz bald mit den Gefahren der Atomkraft beschäftigt und damit auseinandergesetzt, was im Fall eines Super-GAUs eintreten würde.

Es gibt zwei Erinnerungen, die mich wesentlich geprägt haben. Zum Ersten ist das die Erinnerung daran, dass viele Aktivistinnen und Aktivisten, auch mit Schildern, auf die Gefahr der Atomkraft hingewiesen haben. Diese Schilder haben teilweise sehr befremd­lich gewirkt. Gleichzeitig wurde in der Volksschule darüber gesprochen, ob Jodtabletten bestellt werden sollen. Ich war damals acht, neun Jahre alt, ich wusste nicht, wofür Jodtabletten eingesetzt werden. Uns wurde erklärt, wann diese einzunehmen sind, und dass wir eigentlich in der Todeszone zu Hause sind, nämlich im Umkreis von 60 Kilo­metern rund um Temelín, und dass diese Jodtabletten im schlimmsten Fall ja gar nicht so viel nutzen würden. Ich sage Ihnen, das macht etwas mit Kindern, das hat auch etwas mit meiner Schulklasse gemacht. Wenn der Sirenenalarm wegen eines Feuerwehrein­satzes losgegangen ist und dann nach 15 Sekunden Gott sei Dank wieder aufgehört hat, haben wir immer aufgeatmet. Wir haben da mitgezählt und mitgefiebert und eigentlich immer Angst gehabt.


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Meine zweite Erinnerung ist eine positive, sie hat mit einer Demonstration zu tun. Genauso wie Kollege Litschauer war auch ich früher einmal demonstrieren. Mit vielen MühlviertlerInnen, ÖsterreicherInnen, aber auch tschechischen AktivistInnen haben wir damals die Grenze blockiert und sind gemeinsam gegen Temelín aufgetreten, und das nicht nur aus Sorge und Angst vor Atomenergie, sondern auch im Glauben und in der Hoffnung darauf, dass es ohne Atomenergie gehen kann und muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Warum erzähle ich das? – Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigen, dass die Atomenergie auch bei uns ist, dass sie auch nahe an Österreich dran ist und dass wir dieses Bekenntnis gegen die Atomenergie immer wieder gemeinsam abgeben sollen. Ich bin auch im Anti-Atom-Komitee Freistadt aktiv und ich kann Ihnen versichern, dort leisten Menschen tagtäglich sehr viel für die Aufklärung über die Bedrohung durch die Atomenergie. Ich bin dafür auch sehr dankbar, weil das gerade für junge Menschen vielleicht nicht mehr ganz so greifbar ist, weil die großen Geschehnisse und schlimmen Vorfälle Gott sei Dank schon einige Zeit zurückliegen.

Für mich ist aber nicht nur die fehlende Sicherheit der Atomkraftwerke ein massives Prob­lem, bei dem es noch viele offene Fragen gibt, sondern auch die Endlagerung des Atommülls. Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir dorthin, wo die Atom­kraft­werke sind! Wo sind denn die Orte, an denen Endlager oder auch Zwischenlager geplant werden? – Die sind meistens an den Staatsgrenzen. Die Staaten, die noch Atom­kraft­werke haben, möchten diese Bedrohung nämlich ihren eigenen Bürgerinnen und Bür­gern nicht zumuten, sie schieben das lieber auf die Nachbarstaten ab.

Sehr geehrte Damen und Herren, in Europa gibt es noch viele Menschen, die die Atom­energie trotzdem als Zukunftslösung und auch als Back-up sehen, wenn wir jetzt auf alternative Energieformen umsteigen. Ich glaube, dass es wichtig und richtig ist, dass wir hier entschieden dagegen auftreten, denn es gibt einfach noch so viele ungeklärte Dinge. Wir in Oberösterreich errichten gerade ein Pumpspeicherkraftwerk in Ebensee und zeigen damit, dass es auch alternative Back-up-Formen gibt, die richtiger und wichtiger als Atomenergie sind. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in einer Zeit, in der der politische und gesell­schaftliche Diskurs etwas rauer wird und auch der Ton hier herinnen manchmal etwas rauer ist – und auch da nächste Woche Weihnachten ist und der Weihnachtsfriede ein bisschen über uns schwebt –, glaube ich, dass es richtig ist, dass wir heute zu Beginn der Plenarsitzung ein Thema gewählt haben, das uns alle eint. Ich hoffe, dass wir uns dieses Miteinander in diese zwei Plenartage mitnehmen, denn für uns alle ist klar, dass Atomenergie keine Zukunftslösung ist. Sie ist nicht sauber, nicht grün und schon gar nicht sicher, und deswegen hat sie auch keinen Platz in der EU-Taxonomie. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schroll. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, bei Ihnen steht das Wort.


9.58.48

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, ganz Europa stellt sich die Frage, wie wir bei der Bekämpfung der Klimakrise die Kurve kratzen können, um unseren Energiebedarf klimaschonend decken zu können. Es braucht dafür ganz dringend den Ausbau der erneuerbaren Energien und es braucht den Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur.


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Wir, die SPÖ, stehen zu 100 Prozent zum Ausbau der Erneuerbaren und den Zielen bis 2030. Das haben wir ganz eindeutig bewiesen, indem wir beim EAG heuer im Juli mitge­stimmt und ihm die Zweidrittelmehrheit gegeben haben. Eines möchte auch hier klipp und klar sagen und vehement betonen: Wir stehen zum Nein zu Atomkraft. Geschätzte Damen und Herren, obwohl auch die Lobbyisten in Brüssel uns das immer wieder ver­suchen einzureden, gibt es dazu ein ganz klares Nein der sozialdemokratischen Frak­tion. (Beifall bei der SPÖ.)

Den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP mit ihren Plakatkampagnen 2019 – Sie wer­den sich noch alle gut erinnern können – sage ich und sagt die SPÖ heute wieder ganz klipp und klar: Nein zu Atomstrom! Das zu erwähnen ist ganz wichtig.

Ich glaube, wir als SPÖ haben mit der Zustimmung zum EAG, wie schon angesprochen, mehr als deutlich bewiesen, dass wir an einer zukunftsorientierten Lösung in Richtung Ausbau der erneuerbaren Energie sehr interessiert sind und da auch konstruktiv mitar­beiten, denn das ist der einzige Weg, dieses gigantische Ziel bis 2030 zu erreichen. Das wird definitiv schwierig.

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie sind in puncto Versorgungssicherheit und Netzstabilität natürlich auch einige Schwierigkeiten verbunden. Diese gilt es nun anzu­gehen und Lösungen zu finden, aber Atomstrom ist sicher nicht Teil der Lösung. Wenn mir alle anderen europäischen Staaten erklären wollen, dass die Zeit der Atomkraft vorbei ist, dann müssen wir aber auch beweisen und selber vorzeigen, wie es ohne Atomenergie geht, nämlich mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und dem entsprechen­den Energiesystem.

Im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Ausbau der erneuerbaren Energien könnte man meinen, mit dem EAG ist seit dem Beschluss am 8. Juli alles erledigt, wir befinden uns auf Schiene. Aber weit gefehlt – seit diesem Datum ist eigentlich genau nichts pas­siert, null, nada, niente, nichts! (Beifall bei der SPÖ.) Noch immer fehlt die Notifizierung von der EU-Kommission, und wir alle, Kundinnen und Kunden, Unternehmen und die Branche, hängen einfach in der Luft.

Genau vor einem Monat gab es Gespräche im Ministerium mit den Energie­sprecherIn­nen, bei dem ein Gesetzesvorschlag im Zusammenhang mit den Kritikpunkten der EU-Kom­mission für die darauffolgenden Tage in Aussicht gestellt und versprochen wurde – leider blieb es nur bei diesen Versprechungen. Aber, wir sind diese Ankündigungspolitik bereits gewöhnt, die Regierung hat bis heute leider Gottes nicht geliefert.

Ich kann Ihnen auch sagen, woran es liegt oder welche Kritikpunkte es gibt. Der zentrale Teil des Gesetzes, nämlich die Betriebsbeihilfen in Form einer Marktprämie, ist nach wie vor nicht in Kraft. Keiner kann mit Sicherheit sagen, ob es noch rechtzeitig eine Einigung mit der EU-Kommission gibt, bevor das neue Beihilfenrecht in Kraft tritt. Wenn die Regierung das nicht schafft, können wir da wieder von vorne anfangen.

Aber selbst abseits dieser Baustelle gäbe es Möglichkeiten, schon jetzt Ökostrom­anla­gen mit einer Investitionsförderung zu unterstützen. Aber auch diesbezüglich streiten Grüne und ÖVP anscheinend seit Wochen herum und finden keine Einigung. Die Folge ist ein völliger Stillstand beim Ökostromausbau und ein verlorenes Jahr für die Erreichung der Ziele.

Zu guter Letzt wird das gesamte Chaos komplett, wenn man weiß, dass die Abwick­lungsstelle für das EAG, nämlich die Oemag, nach wie vor keinen Vertrag und auch keinen Vertragsentwurf auf dem Tisch liegen hat.

Leider Gottes, geschätzte Damen und Herren, sind die Probleme sehr, sehr groß, es fehlt da wirklich an vielem, wie aus all diesen Beispielen ersichtlich ist. Wir haben nicht nur eine Baustelle im Energiebereich, Stichwort Energieeffizienz, Stichwort Wärmesektor,


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aber anstatt diese sauber abzuarbeiten, reißt die Bundesregierung immer wieder neue Gräben auf und hinterlässt ein komplettes Schlachtfeld. Ich glaube, dass da ganz drin­gend notwendig Handlungsbedarf gegeben ist. Es war genug Zeit, die Dinge ordentlich vorzubereiten und zu diskutieren.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, sonst wird uns Europa nicht ernst nehmen, wenn wir gegen Atomstrom auftreten.

Nein zu Atomstrom seitens der SPÖ! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Deimek. – Bitte sehr.


10.04.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Meine Damen und Herren, vor allem meine geschätzten Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Die Basis rund um das Thema Atomstrom ist hier im Parlament, ist in Österreich klar. Alle im Parlament und in den Landtagen vertretenen Parteien sind ganz klar gegen die Atomkraft und gegen die friedliche Nutzung der Atomkraft in Öster­reich. Ich glaube, darüber und über die Konsequenzen daraus brauchen wir nicht zu diskutieren, brauchen wir keine Befindlichkeitsgutachten abzugeben oder sonst irgend­wo in Aktionismus zu verfallen.

Worum es geht und worum es genau heute in dieser Diskussion geht, ist das, was auf EU-Ebene und international passiert. Da gibt es aber eine einzige Methode dazu: Kühl, strategisch überlegen: Warum macht wer etwas? Wer macht etwas? Was und wie wird es angegangen?

Das Warum ist klar. – Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Kommission. An­leger und Investoren suchen eine sichere und ertragreiche Methode, und dass die europäischen Länder, die die Atomkraft befürworten, nicht alleine dastehen, weiß man spätestens, seit sich Präsident Biden in den USA klar für Atomkraft positioniert hat, seit Bill Gates mit seinem Investment die Terrapower gegründet hat, mit der Begründung, die erneuerbaren Energiequellen wären zu volatil, und Johnson in UK wie erwartet auch genau diesen Weg beschritten hat. Wir brauchen trotzdem eine Strategie und eine Möglichkeit, um Anlagen und vor allem Förderungen richtig zu leiten.

Wer sind nun die Länder, die sich für die Atomkraft und – das muss man in diesem Zusammenhang auch erwähnen – auch für Gas, für Erdgas entschieden haben? Das ist Frankreich, das sind ehemalige Ostblockländer, Visegrádländer, und das ist beim Kapitel Erdgas ganz klar Deutschland. Und diese Länder agieren nicht erst seit gestern, seit dem Sommer wird klar, dass die Europäische Kommission in diese Richtung geht. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat schon vor Längerem gesagt, dass Atomkraft und Gas stabil und zuverlässig sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man auf­seiten der Länder, die gegen die Atomkraft sind, hellhörig werden müssen, ist man aber nicht geworden. Man hat sich positioniert, aber nicht mehr – und Positionierung ist in der EU zu wenig, das wissen wir nicht seit gestern, sondern seit Jahren und Jahrzehnten. Wir haben im Hauptausschuss eine mahnende Position eingenommen und Sie, Frau Bundesministerin, aufgefordert, eine Klage einzureichen. Wir wissen – wie beim Thema Verkehr –, dass nur bei Klagen reagiert wird, und zwar wirklich reagiert wird.

Wenn wir heute hören, es muss angepackt werden, wir brauchen nicht irgendwelche Richtlinien, kein Greenwashing, wir brauchen Gutachten, ein Gutachten ist nett und hilft, die rechtliche Position zu fixieren, dann sage ich, was wirklich hilft, und mit dieser mah­nenden Position möchte ich Sie von dieser Stelle aus noch einmal daran erinnern: Wir


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müssen eine Klage dagegen einreichen. Alles andere, Worte, Vergleiche, Klimakrise und Sonstiges, hilft uns keinen Millimeter weiter. Wir müssen dagegen klagen und wir müs­sen aber auch die Länder unterstützen, diese Position, pro Atomkraft, nicht mehr einzu­nehmen. Es hilft all den Ländern, die derzeit noch fix in Kohle verhaftet sind, mit einem Verbot von Gas und Atomkraft ihre Energiesituation zu verbessern. Wir müssen sie unterstützen, langsam aus der Kohle rauszukommen, einige Zeit möglicherweise mit der Brückentechnologie Gas zu überbrücken, und wir müssen ihnen helfen, mit volatilen erneuerbaren Energien umgehen zu lernen. Wenn wir das nicht machen, wird das Ganze scheitern.

Die Basis dazu ist eine rechtliche Basis, nämlich die Klage. Frau Bundesministerin, reichen Sie die Klage ein! (Beifall bei der FPÖ.)

10.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. – Bitte sehr.


10.08.47

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der breite österreichische Konsens gegen die Atom­kraft wirkt auf Menschen meiner Generation wie etwas Natürliches, das es eigentlich immer schon gegeben hat, dabei ist er das Ergebnis einer langen, breiten und sehr intensiv geführten gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Er ist ein Beleg dafür, dass wir lernfähig sind, dass wir groß genug sein können, stehenzubleiben und zu schauen: Ist der Weg, den wir eingeschlagen haben, noch der richtige?, dass wir die Größe haben können, zu sagen: Nein, wir haben uns verrannt!, dass wir den Mut haben, Ent­schei­dungen neu zu fällen, wenn es notwendig ist.

In Österreich – das wissen viele nicht – war der Bau von mehreren Atomkraftwerken geplant; eines in Zwentendorf wurde tatsächlich fertiggebaut. Bundeskanzler Kreisky wollte im Prinzip schon den Zündschlüssel umdrehen.

Die meisten der damaligen Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker waren so wie er der Meinung, dass die Nutzung der Atomkraft alternativlos ist, dass es aufgrund unseres steigenden Energieverbrauchs keine Alternativen zur Atomkraft gibt. Das erinnert sehr stark an aktuelle Diskussionen. Es gab dann massiven Protest aus der Zivilgesellschaft, der 1978 in eine Volksabstimmung gemündet ist. Wir alle wissen, wie sie ausgegangen ist. Heute – und wir haben das heute schon gehört – ist Österreich eines der ganz we­nigen Länder auf der Welt, das sehr konsequent mit allen Mitteln auf allen Ebenen überall gegen Atomkraftwerke kämpft. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn die EU-Kommission darüber nachdenkt, Investitionen in die Atomkraft als nach­haltig zu bezeichnen und zu greenwashen, dann stemmt sich die gesamte österreichi­sche Bundesregierung mit allen Mitteln dagegen. Das möchte ich betonen. Ich bin mir auch sicher, egal, wer in dieser Bundesregierung vertreten ist, das ist eine Konstante in Österreich, auf die wir stolz sein können, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen.)

Weniger gut ist eine andere Konstante in Österreich, und zwar, dass die Sozialdemo­kratische Partei in Österreich im Umgang mit der Ökologiebewegung anscheinend nichts dazugelernt hat und mit großer Verlässlichkeit auf der falschen Seite der Geschichte steht. (Abg. Leichtfried: Aber geh! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Führung der Sozialdemokratie war damals vehement – auch noch nach der Volksabstimmung! – für Zwentendorf. Einige Jahr später in Hainburg wollte man die UmweltschützerInnen niederknüppeln, anstatt mit ihnen zu verhandeln. (Abg. Leichtfried: Aber geh!) Und heute: Was macht die SPÖ heute? – Da schickt die SPÖ-Stadtregierung Drohbriefe an KlimaschützerInnen, die sich gegen die Stadtautobahn in Wien engagieren, und droht


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ihnen mit Klagen in Millionenhöhe. Nach Wochen der Gesprächsverweigerung ver­schickt sie passenderweise am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember, von der Kanzlei des ehemaligen SPÖ-Justizsprechers Jarolim einen Brief an 50 Umweltschützerinnen und Umweltschützer. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeich­net dieses Vorgehen übrigens als extremen Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerung. (Beifall bei den Grünen.)

Die Drohbriefe wurden relativ wahllos an 50 UmweltschützerInnen, KlimaschützerInnen geschickt, und zwar ziemlich unabhängig davon, ob sie dort tatsächlich eine Baustelle besetzt haben oder nicht. Sie gingen einfach an VertreterInnen von Organisationen, die sich teilweise nur im Internet kritisch geäußert haben oder die einfach nur einen Hashtag benutzt haben. Sie ergingen an Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die einfach nur Fakten aufgezeigt haben und sich öffentlich gegen den Bau ausgesprochen haben, ohne das Protestcamp auch nur betreten zu haben. Und sie gingen – und das finde ich besonders verwerflich an Kinder. Letzten Freitag haben ein 13-jähriges und ein 14-jähriges Mädchen ein E-Mail mit diesem Brief bekommen, in dem ihnen eine Millio­nenklage angedroht wird. Ich frage mich wirklich, liebe SPÖ, was ist mit euch los? (Beifall bei den Grünen.)

Was fällt euch ein? Eure Genossen schicken Drohbriefe an Kinder und Wissenschafter und ihr sagt keinen Ton dazu. Ihr habt euch noch im August vehement, und zwar zu Recht, gegen Einschüchterungsklagen gewehrt und habt sogar ein eigenes Gesetz dagegen gefordert. Und heute schicken eure GenossInnen in Wien Drohbriefe mit Ein­schüchterungsklagen an 13-jährige Kinder und an WissenschafterInnen. Ich finde das unfassbar. Es ist wirklich das Allerletzte! (Beifall bei den Grünen. Ruf: Das ist unglaub­lich! – Zwischenruf des Abg. Schroll.)

Ich hoffe, ihr habt jetzt die Größe, zu erkennen, dass ihr euch da verrannt habt, dass es Zeit ist, umzukehren und Entscheidungen neu zu fällen, weil es eben notwendig ist. Zieht die Klagsdrohungen gegen die Kinder und gegen die WissenschafterInnen und gegen die KlimaschützerInnen zurück und setzt euch mit ihren Argumenten auseinander! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist als letzter Redner dazu Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr. Das Wort steht bei Ihnen.


10.14.22

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen! Ich glaube, mein Kollege Michael Bernhard hat es schon ausgeführt, was unsere Position ist, was übrigens die Position von allen hier vertretenen Parteien ist, nämlich ganz klar, dass wir in Österreich nicht auf Atomkraft angewiesen sind, sie nicht brauchen und das auch kein Thema ist. Insofern habe ich meinen Augen eigentlich auch nicht wirklich getraut, als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde gelesen habe. In dem Zusam­menhang, was uns derzeit gerade beschäftigt, setzen die Grünen hier eine Aktuelle Stunde an – denn es ist ein Verlangen der Grünen –, mit dem Titel „Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz“.

Da muss man vielleicht kurz für die Zuschauerinnen und Zuschauer erklären, was eine Aktuelle Stunde eigentlich ist: Das ist die Möglichkeit einer Fraktion – immer abwech­selnd –, ein Thema ganz prominent am Beginn der Tagesordnung festzusetzen und darüber zu diskutieren.

Was mich daran so irritiert ist: Niemand in Österreich – niemand Relevanter – ist der Meinung, dass Atomkraft eine Lösung für den Klimaschutz in Österreich ist. Keine Partei


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fordert das, keine Politikerin und kein Politiker fordert das, und daher frage ich mich: Warum suchen die Grünen das Thema hier heute aus, um es in einer Aktuellen Stunde zu behandeln? – Die Grünen sind nämlich in der Bundesregierung. Die Grünen stellen die Klimaschutzministerin. Die Grünen haben derzeit Macht und Einfluss. Ich bin der Meinung, dass man, wenn man in dieser Position ist, dann lieber diese Macht, diesen Einfluss geltend machen und hier nicht mit solchen Aktuellen Stunden polemisieren sollte. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist nämlich eine Scheindebatte, die wir heute führen. Deswegen fragt man sich: Warum verlangen die Grünen heute diese Aktuelle Stunde? (Zwischenrufe der Abgeord­neten Lukas Hammer und Schallmeiner.) Es ist relativ klar, dass es ein reines Ablen­kungsmanöver ist, weil in der Bundesregierung viel zu wenig passiert.

Ich möchte Ihnen aufzählen – und ich möchte Sie auch vielleicht noch einmal daran erinnern –, und zwar nicht das, was die Opposition, die böse, destruktive Opposition alles an Anträgen eingebracht hat, sondern, was Sie im Regierungsprogramm vereinbart haben und was Sie derzeit noch nicht umgesetzt haben: das Klimaschutzgesetz – seit zwei Jahren überfällig; die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen – nichts pas­siert; ein Energieeffizienzgesetz – noch nicht auf dem Weg; ein versprochenes Gas­paket, die Bodenschutzstrategie, eine Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Biodiversitätsstrategie, die Wasserstoffstrategie, ein Masterplan für den Güterverkehr. Das alles haben Sie im Regierungsübereinkommen vereinbart und dazu lesen und hören wir noch nichts, stattdessen diskutieren wir heute hier über ein Nichtthema! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf der Abg. Rössler.)

Sie haben so eine lange Liste abzuarbeiten und auch das, was Sie schon scheinbar abgearbeitet haben, die sogenannte ökosoziale Steuerreform, wird von den Experten vernichtet – ja, da ist die Expertenkritik vernichtend –, von der sagen alle, dass sie nicht ansatzweise ökologisch ist, denn der Einstiegspreis von 30 Euro hat keine Lenkungs­wirkung, also eine zusätzliche Steuer, eine zusätzliche Belastung ohne jeglichen Lenkungseffekt. Alles, was bisher getan wurde, ist also nicht ausreichend; und die Liste, das, was noch abgearbeitet werden muss, die ist so unendlich lang. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie hier keine Aktuelle Stunde zu dem machen, was Sie im Regie­rungsprogramm vereinbart haben, was Ihre Aufgaben sind, was Ihr Auftrag an sich selbst ist, sondern dass Sie hier über Atomkraft reden. Atomkraft, ein Thema, von dem 99 Pro­zent der ÖsterreicherInnen sagen: Da sind wir einer Meinung, das brauchen wir in Öster­reich nicht, das haben wir in Österreich nicht, und darüber müssen wir nicht diskutieren.

Deswegen frage ich mich schon, warum Sie bei dieser langen Liste, die Sie abzuarbeiten haben, hier heute diese Aktuelle Stunde gewählt haben, über ein Nichtthema reden. Ich würde mir wünschen: mehr arbeiten und weniger Greenwashing. Ich glaube, das wäre ein gutes Credo für das Jahr 2022. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf: Eine gute Rede!)

10.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

10.18.23Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:


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A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8919/J bis 8953/J

2. Anfragebeantwortungen: 8055/AB bis 8127/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Zuweisung auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:

Unterrichtsausschuss:

Petition Nr. 63 betreffend "INKLUSIVE BILDUNG JETZT", überreicht von den Abgeord­neten Petra Vorderwinkler, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Verena Nussbaum

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Ärzteausbildung – Reihe BUND 2021/42 (III­501 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Been­di­gung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (1284 d.B.)

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1285 d.B.)

*****

Fristsetzungsantrag


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung haben die Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Verfassungsausschuss zum Bericht über den Antrag 2124/A eine Frist bis zum 16. Dezember 2021 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 4 und 5, 8 bis 13, 14 bis 20, 21 bis 23, 24 bis 27, 28 und 29, 30 bis 36, 38 und 39, 41 und 42 sowie 43 bis 45 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.


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Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, die Redezeiten ergeben sich wie folgt: 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen und für die NEOS 72 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene Abgeordnete, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten; pro Debatte ist deren Redezeit auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen gleich zur Abstimmung.

Wer mit den dargestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dement­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Ich danke sehr.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.20.041. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) „FÜR IMPF-FREIHEIT“ (1037 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf Herrn Bundesminister Mückstein in unserer Mitte begrüßen und darf Herrn Abge­ordneten Schallmeiner das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.


10.20.28

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren hier jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt das Volksbegehren Für Impffreiheit. Es geht hierbei um ein Volksbegehren, das 259 149 Unterstützerinnen und Unterstützer in Österreich hatte, dessen zentrale Forderung die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes ungeimpfter Personen in den Verfassungsrang war. Dazusagen muss man noch, dass auch andere Veränderungen am Körper erwähnt wurden, und dass man Menschen, die das ablehnen, nicht diskriminieren dürfe.

Was gibt es aus meiner Sicht dazu anzumerken? – Zunächst halte ich persönlich es für falsch, die Auswirkungen einer Impfung als Diskriminierung zu bezeichnen. Es geht in erster Linie darum, dass man mit einer Impfung ein persönliches Risiko verändert, und zwar im Normalfall senkt. Jetzt aktuell bei der Covid-Impfung geht es darum: Wer geimpft ist, hat ein geringeres Risiko, schwer zu erkranken, hat ein geringeres Risiko, auf einer Intensivstation zu landen, hat ein geringeres Risiko, in ein Spital gebracht zu werden. All das hat natürlich sehr wohl entsprechende Auswirkungen auf unser solidarisches Ge­sundheitswesen. Es bringt nämlich tatsächlich etwas, wenn jemand somit das Gesund­heitswesen weniger belastet, und deshalb gibt es auch entsprechende Regelungen wie beispielsweise die aktuelle 2G-Regelung.

Noch etwas muss man sagen: Prophylaxe beziehungsweise Schutzimpfungen sind halt in gewissen beruflichen Bereichen einfach notwendig, etwa überall dort, wo Mitarbeiterinnen


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und Mitarbeiter mit vulnerablen Gruppen beziehungsweise Risikogruppen arbeiten. Diese Menschen sollten – zumindest aus meiner Sicht – selbst entsprechend geschützt sein und damit auch für andere Schutz übernehmen. In Anbetracht dessen wäre es natürlich widersinnig, wenn man diesfalls ein allgemeines Diskriminierungsverbot veran­kern würde, weil das dann ja bedeuten würde, dass wir in den Gesundheitsberufen keine Schutzimpfungen zur Aufnahme in diese Berufe vorschreiben könnten. (Beifall bei Grü­nen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

So etwas wäre aber auch widersinnig – das sieht man, wenn man sich das in der näheren Vergangenheit anschaut –, wenn man Maßnahmen wie beispielsweise die Pockenimpfpflicht in Betracht zieht, die wir von 1948 bis 1981 hatten und an deren Ende die Ausrottung der Pocken gestanden ist. Das wäre dann nämlich mit einer solchen Verfassungsbestimmung einfach nicht mehr möglich – womit wir beim eigentlichen Thema sind, denn ich bin mir sicher, dass es in der heutigen Debatte noch um die Impfpflicht als solche gehen wird, die wir ja aktuell diskutieren und betreffend welche momentan ein entsprechender Entwurf zur allgemeinen Begutachtung aufliegt.

Wir haben uns ja dazu entschlossen, im Zusammenhang mit Covid eine entsprechende Impfpflicht einzuführen. Wir machen das nicht alleine, sondern wir machen das gemeinsam mit SPÖ und NEOS, wir machen das gemeinsam mit den Bundesländern. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Wir machen das nicht aus Jux und Tollerei und auch nicht leichtfertig, sondern wir machen das deswegen, weil uns die Impfung dabei hilft, dass das Gesundheitswesen in Österreich nicht kippt. Das tun wir, auch wenn hier nachher wieder Kolleginnen und Kollegen genau das Gegenteil behaupten und alles Mögliche daherschwadronieren werden, was einfach nicht hält und was auch fakten­widrig ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir wissen auch – das muss man auch dazusagen –, dass uns die Impfquote von zwei Dritteln leider nicht hilft. Das ist einfach zu wenig, und angesichts der Zahlen, die momentan auf dem Tisch liegen, und in Anbetracht dessen, was uns Omikron im Jänner eventuell noch bescheren wird, sage ich Ihnen auch ganz offen und ehrlich: Wir brauchen die Impfpflicht. Wir brauchen nicht nur zwei Impfungen, sondern wir brauchen auch die Boosterung, weil dann nämlich der aktuell zugelassene Impfstoff mit zumindest 75 Prozent Wirkungsfähigkeit gegen schwere Verläufe auch bei Omikron funktioniert. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Das wissen Sie, Frau Kollegin Belakowitsch, auch wenn Sie hier dann sicherlich wieder das Gegenteil behaupten werden, obwohl es faktenwidrig ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren: Gehen Sie impfen! Gehen Sie nicht sozusagen denen auf den Leim, die Ihnen hier die ganze Zeit faktenwidrig das Gegenteil erzählen, wie es nachher die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ wahr­scheinlich wieder tun werden!

In diesem Sinne sage ich: Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

10.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte sehr.


10.24.49

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte ist wichtig. Volksbegehren sind wichtige Mittel der Demokratie, die Diskussion gehört zu einer Demokratie, und sie ge­hört ins Hohe Haus.


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Die 270 000 Menschen, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, haben es sich verdient, dass ihr Anliegen hier diskutiert wird, und zwar nicht im Hinterzimmer, nicht über Vermutungen in den Medien, sondern von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern.

Ich möchte etwas klarstellen: Niemand von uns hat sich jemals eine Impfpflicht ge­wünscht. Ich habe sie mir nicht gewünscht. Wenn sie aber das letzte und einzige Mittel gegen permanente Lockdowns, gegen Hunderte Tote und gegen die Pandemie insge­samt ist, dann müssen wir sie diskutieren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Die Menschen in unserem Land haben das Recht, ihre Meinung dazu zu sagen, im Hinblick darauf zu demonstrieren und eine ehrliche Debatte zu verlangen. Genauso aber, wie in der Pandemie die Freiheit des Einzelnen genau dort endet, wo die Sicherheit und die Gesundheit des Nächsten beginnen, genauso endet die Debatte über die Impfpflicht dort, wo Menschen gefährdet und bedroht werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Deshalb möchte ich klar sagen: Es gibt absolut keine Toleranz, wenn die Menschen, die uns durch diese Krise gebracht haben – ÄrztInnen, RettungssanitäterInnen, PolizistInnen, PflegerInnen und viele andere mehr –, bedroht, angegriffen und gefährdet werden. Da darf es keine Toleranz geben, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

Es gibt kein Wegschauen, wenn Krankenhäuser und Impfstraßen geschützt werden müssen, es gibt kein Ignorieren, wenn JournalistInnen angegriffen werden. Das darf in Österreich nicht sein, und dabei werden wir niemals zuschauen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ja, es gibt Unsicherheiten hinsichtlich der Impfung. Ja, es gibt Ängste. Ich bin aber überzeugt davon, dass wir zumindest einen großen Teil der Menschen, die heute noch unsicher sind, mit Respekt und mit Ehrlichkeit, mit offener Kommunikation und mit Hinhören und trotzdem mit null Toleranz gegen Hetze und Gewalt überzeugen können. Andere Länder haben das vorgemacht.

Was aber hat unsere Bundesregierung getan? Es gab eine Impfkampagne, als es keinen Impfstoff gegeben hat. Dann hatten wir einen Impfstoff, aber keine Impfkampagne. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Altkanzler Kurz erklärte im Sommer die Pandemie für beendet. Bundesminister Faßmann war zum zweiten Mal überrascht, als im September die Schule wieder losging. Im oberösterreichischen Landtagswahlkampf durfte sowieso gar nichts passieren, und dann hat man immer noch nichts gemacht. Die Regierung hat alles verschlafen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich frage vor allem die KollegInnen von der ÖVP: Können Sie es irgendjemandem wirklich verdenken, wenn er dieser Regierung nicht mehr vertraut? Können Sie sich in den Spiegel schauen und sagen: Wir haben diese Pandemie noch im Griff!?

Ich verstehe, wenn Menschen verunsichert sind, wenn sie Angst haben, wenn sie nicht mehr wissen, wem sie glauben sollen. Und dann kommen die KollegInnen von der FPÖ und nutzen aus purem, gewissenlosem Populismus diese Unsicherheit aus. Da kommt Frau Belakowitsch auf Demonstrationen und behauptet – Zitat –: „Das sind nämlich nicht die bösen Ungeimpften, oh nein, das sind ganz, ganz viele Geimpfte, die aufgrund eines Impfschadens behandelt werden müssen.“ (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Ich zitiere aus der „ZiB 2“: Mit Stichtag 19. November wurden in Österreich 12 779 527 Co­ronaimpfungen verabreicht. 1 360 PatientInnen, das sind 0,01 Prozent, mussten in zeit­lichem Zusammenhang mit der Impfung ins Spital. Bei 0,3 Prozent der Impfungen, ins­gesamt 38 397 Mal, wurden vermutete Impfnebenwirkungen gemeldet. Der Großteil der


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Meldungen betrifft Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Gelenks­schmerzen oder Fieber.

Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer Österreich, sagte, das, was Frau Dr. Belakowitsch bei der Demonstration gesagt hat, „ist schlicht falsch und irrefüh­rend, ich muss das aufs Schärfste zurückweisen“. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir haben also eine planlose Regierung, eine absolut opportunistische ÖVP und eine FPÖ, die alles behaupten würde, um Stimmung zu machen. (Abg. Wurm: Wo steht ihr eigentlich?)

Die Menschen in diesem Land haben sich etwas anderes verdient. Die Menschen in diesem Land haben sich eine Politik verdient, die sie ernst nimmt, die aufklärt, die Fake­news entschieden entgegentritt und die endlich ernsthaft dafür arbeitet, diese Pandemie endlich zu besiegen. Es wäre nicht schwer: Wir müssen den Menschen, die verunsichert sind, endlich ein Angebot machen, wir müssen auf unsere ExpertInnen und ÄrztInnen hören und – noch wichtiger – auf Gespräche mit Familienmitgliedern und FreundInnen setzen.

Und wir müssen endlich Impfanreize schaffen. Genau das fordern unter anderem der ÖGB und die Wirtschaftskammer. Die SPÖ will genau deshalb einen rot-weiß-roten Impfscheck: 500 Euro für alle, die voll immunisiert sind. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Das ist billiger als die ständigen Lockdowns.

Daher bringe ich folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Impfprämie in Höhe von 500 Euro in Form von Gutscheinen, die bei österreichischen Betrieben eingelöst werden können aufzulegen. Die Gutscheine sollen dabei für alle Menschen nach dem 3. Stich (auch rückwirkend) und sobald eine Impfquote von 90% erreicht ist, gewährt werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine breit ange­legte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimp­fung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort eine umfassende Aufklärungs- und Informationsoffensive über die Corona-Schutzimpfung zu starten, die der österreichi­schen Bevölkerung niederschwellig und vor Ort die Möglichkeit bietet, sich über die


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Impfung zu informieren, ihre Fragen beantwortet zu bekommen, ihren Ängsten Ausdruck zu verleihen und sie darüber hinaus zur Impfung zu motivieren.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher! Bitte gehen Sie impfen, damit wir diese – piep – Pandemie endlich hinter uns lassen können! (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Gemeinsam schaffen wir das! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.)

10.31

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rot-weiß-roter-Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu ver­hindern, durch erzielen einer 90% Impfquote

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) "FÜR IMPF-FREIHEIT" (1037 d.B.) – Top 1

Angesichts der dramatischen Corona-Infektionszahlen der letzten Wochen sowie der sich rasch ausbreitenden neuen Corona Variante Omikron ist eine rasche Durchimpfung der Bevölkerung zur Verhinderung weiterer Lockdowns von entscheidender Bedeutung.

Die avisierte Impfpflicht kann nur ein Baustein in einer viel breiter anzulegenden Corona-Strategie sein. Die notwendig gewordenen Lockdowns belasten Österreichs Wirtschaft und Bevölkerung gleichermaßen. Die Stimmung in Österreichs Unternehmerlandschaft ist äußerst gedrückt. Von der Krise enorm betroffen sind aber auch die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer. Umso mehr muss die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt werden, um die regionale Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und der Bevölkerung zu helfen. Gleichzeitig müssen wir weitere Lockdowns im Jahr 2022 um jeden Preis verhindern.

Die Bundesregierung soll daher ab sofort ein gemeinsames Ziel einer Durchimp­fungs­rate von 90 % ausrufen. Wenn dieses Ziel erreicht ist, soll jeder Bürger/jede Bürgerin, die den 3. Stich („Boosterimpfung“) bekommen hat, einen Gutschein in Höhe von 500 Euro bekommen („Rot-weiß-roter Impfscheck“). Dieser positive Impfanreiz soll ab sofort eingeführt werden. Diese Maßnahme soll dann auch nach dem 1. Februar – komple­mentär zur Impfpflicht – weiter gelten. Damit würde ein starker, wichtiger und positiver Anreiz gesetzt, sich impfen zu lassen. Diese Gutscheine sollen bei allen Unternehmen, die den Firmensitz in Österreich haben, in Österreich steuerpflichtig sind, tatsächlich Steuern bezahlt haben (Starbucks soll ausgenommen sein) und zu den besonders be­troffenen Branchen (Tourismus, Gastronomie, Kultur, körpernahe Dienstleistungen so­wie Fitnessstudios) zählen, eingelöst werden können. Die Gutscheine werden allen Men­schen zugeschickt sobald eine Impfquote von 90% erreicht wurde.

Diese Branchen können – anders als etwa der Handel – den Verlust des Lockdowns nicht mehr aufholen; ein nicht gebuchtes Hotelzimmer, ein nicht wahrgenommener Ter­min beim Frisör werden nicht nachgeholt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Impfprämie in Höhe von 500 Euro in Form von Gutscheinen, die bei österreichischen Betrieben eingelöst werden kön­nen aufzulegen. Die Gutscheine sollen dabei für alle Menschen nach dem 3. Stich (auch rückwirkend) und sobald eine Impfquote von 90% erreicht ist,

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (773 d.B.) "FÜR IMPF-FREIHEIT" (1037 d.B.)

Vor fast genau 21 Monaten, am Freitag, dem 13. März 2020 war der Tag vor dem ersten Lockdown der Zweiten Republik. Heute, am Mittwoch, dem 15. Dezember 2021, befindet sich Österreich teilweise immer noch im vierten harten Lockdown.

Dieser vierte Lockdown wäre aber nicht notwendig gewesen wäre, hätte die Bundes­regierung die richtigen Maßnahmen rechtzeitig gesetzt. Doch der ehemalige Bundes­kanzler Sebastian Kurz und die gesamte ÖVP haben bereits im Sommer beschlossen: Die Pandemie ist vorbei.

Dieser Fehler hat sich als sehr dramatisch herausgestellt. Die Zahl der Impfwilligen ist danach dramatisch zurückgegangen. Und anstatt alles erdenklich Mögliche zu unter­nehmen, um die Bevölkerung von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Corona-Schutzimpfung zu überzeugen, hat die ÖVP, als ehemals staatstragende Partei, lieber Wahlkampf in Oberösterreich gemacht.

Seit den ersten Stichen am 27. Dezember 2020, also vor fast einem Jahr, haben sich nur 69 Prozent der in Österreich lebenden Menschen vollimmunisieren lassen. Im Ver­gleich zu anderen europäischen Staaten, wie Malta, Spanien oder Portugal, die alle weit über 80 Prozent ihrer Bevölkerung geimpft haben, wird das politische Versagen der österreichischen Bundesregierung deutlich und auch der Umstand, dass Österreich unter dem EU-Schnitt liegt, muss nachdenklich stimmen.

Nun plant die Regierung eine allgemeine Impfpflicht gegen den Corona-Virus einzu­führen. Aber diese Impfpflicht darf nur ein Teil einer viel breiter anzulegenden Strategie zur Bewältigung der Pandemie und zur Anhebung der Impfquote sein. Man muss die Menschen ernst nehmen. Man muss sie über die Fakten zur Corona-Impfung infor­mieren, Ängste beseitigen und innovative Impfanreize setzen. Der Fokus ausschließlich auf Strafen ist zu einseitig.

Es braucht jetzt sofort eine breit angelegte, niederschwellige Impfoffensive, welche die Menschen vor Ort abholt, ihre Fragen beantwortet, ihre Ängste beseitigt und sie zur Impfung motiviert.

Österreich hat es schon einmal vorgezeigt, wie Überzeugungsarbeit funktionieren kann. Anlässlich des EU-Beitrittes hat die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler


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Franz Vranitzky eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationsoffensive durchge­führt, die das vorerst sehr EU-skeptische Österreich zu einer bemerkenswerten Zustim­mung zum EU-Beitritt führte. Durch gezielte Informationsabende in den Gemeinden, durch Informationsbusse, die von Ort zu Ort gefahren wurden und in denen Expert*innen Auskunft erteilten oder durch Veranstaltungen, die gezielt skeptische Bevölkerungs­gruppen angesprochen haben, konnte das gewünschte Ziel, eine breite Zustimmung für den EU-Beitritt zu erlangen, erreicht werden.

Ein derart niederschwelliges Angebot hätte die Regierung schon längst anbieten müs­sen. Umso mehr muss es jetzt sofort zur Aufklärung über die Schutzimpfung zur Verfü­gung gestellt werden, damit wirklich alle Menschen in Österreich die Möglichkeit haben, sich ausreichend zu informieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort eine umfassende Aufklärungs- und Infor­mationsoffensive über die Corona-Schutzimpfung zu starten, die der österreichischen Bevölkerung niederschwellig und vor Ort die Möglichkeit bietet, sich über die Impfung zu informieren, ihre Fragen beantwortet zu bekommen, ihren Ängsten Ausdruck zu verlei­hen und sie darüber hinaus zur Impfung zu motivieren.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die beiden Entschließungsanträge sind aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle. – Bitte sehr.


10.31.40

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Volksbegehren Für Impffreiheit. Dieses ist im Gesund­heitsausschuss sehr breit, auch mit einem Expertenhearing, abgehandelt worden, und ich möchte zuallererst den Initiatorinnen und Initiatoren, den Unterstützerinnen und Unterstützern dieses Volksbegehrens danken – danken dafür, dass sie dieses hoch­wertige demokratische Instrument eines Volksbegehrens genutzt haben, um ihren Anlie­gen Gehör zu verschaffen und Nachdruck zu verleihen.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch noch einer anderen Gruppe danken, und zwar einer sehr, sehr großen Gruppe: den vielen, vielen Menschen in unserem Land, die uns bisher geholfen haben, durch diese Pandemie zu kommen, indem sie sich an die solidarischen Maßnahmen gehalten haben und auch indem sie sich haben impfen lassen. An sie alle ein ganz herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Voglauer.)

Wir befinden uns derzeit in einer wirklich außergewöhnlichen Situation – um das zu erkennen, genügt ein Blick auf die Intensivstationen und in die Spitäler. Wir gehören weltweit zu den Ländern mit der höchsten Zahl an Intensivbetten, aber ich kann Ihnen sagen: Was wir derzeit dort an Überlastung sehen, das habe ich in 40 Jahren ärztlich-wissenschaftlicher Tätigkeit nie erleben müssen, auch nicht in den stärksten Grippejahren. Die Situation ist außergewöhnlich, wir müssen da ganz konsequent handeln.


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Die Impfungen stehen zur Verfügung. Wir wissen nach wie vor, sie schützen zu rund 90 Prozent vor schwerer Erkrankung, und das manifestiert sich in Österreich auch sehr, sehr deutlich: Während weltweit und auch in Österreich im letzten Jahr etwa 2 Prozent aller nachgewiesen infizierten Personen verstorben sind, ist diese Sterblichkeit nun deut­lich auf unter 0,5 Prozent zurückgegangen – ein deutliches Zeichen für die Wirkung der Impfung, und auch der Vergleich der Impfquote und der Todesfälle in den europäischen Ländern bestätigt das.

Es ist ganz wichtig, wenn wir jetzt überlegen: Schutzwirkung, Risiko, das immer wieder angesprochen wird. Ja, es gibt auf der einen Seite Hochrisikogruppen, und auf der anderen Seite gibt es andere, bei denen das Risiko gar nicht so hoch ist, von denen gar nicht so viele sterben oder ins Spital müssen. Da, bitte, möchte ich aus ärztlicher Sicht aber auf eines hinweisen: Einer reifen, fortgeschrittenen Gesellschaft, wie wir es sind, kann es nicht genügen, zu sagen: Na ja, der Großteil kommt eh glimpflich davon!, nein, unser Ziel muss es sein, vermeidbares Leid, vorzeitigen Tod zu verhindern, wo immer es möglich ist – und dazu trägt auch die Impfung bei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wird die unmittelbare Zukunft bringen? – Das ist schwer vorherzusagen. Es gibt positive Entwicklungen, es wird weitere Impfstoffe geben, es wird hier und da einmal etwas angepasst werden, es sind wirksame Medi­kamente in der Pipeline und auch in der Zulassung – das ist das Positive. Besorgnis­erregend ist die Omikronvariante. Gott sei Dank hat, wer dreifach geimpft ist, auch da noch einen deutlich spürbaren Schutz. Man wird sehen, wie es sich weiter entwickelt. Betrachtet man die Vorbereitungen, die in England getroffen werden, dann heißt es, wirklich vorsichtig zu sein. Wir müssen da gemeinsam und solidarisch in die Zukunft gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein zentraler Punkt in dem Volksbegehren Für Impffreiheit war, dass eine Impfung nie zwangsweise durchgeführt werden soll. Wenn Sie den Gesetzentwurf für die Impfpflicht, der derzeit in Begutachtung ist, durchlesen, dann werden Sie feststellen, dass in § 1 Abs. 3 eine Zwangsimpfung dezidiert ausge­schlossen ist. (Heiterkeit des Abg. Wurm.)

Uns allen geht es um die körperliche Unversehrtheit. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Die höchste Wahrscheinlichkeit auf körperliche Unversehrtheit hat man, wenn man sich möglichst gut gegen Krankheiten schützt – und dazu gehört die Impfung.

Ich bitte Sie alle um breite Zustimmung zum Bericht des Gesundheitsausschusses be­treffend dieses Volksbegehren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte sehr.


10.36.47

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 260 000 Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren Für Impffreiheit unterzeichnet und eine verfassungs­rechtliche Verankerung eines Diskriminierungsverbotes für Nichtbehandelte beziehungs­weise Nichtgeimpfte gefordert – und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einem Zeitpunkt, als noch alle Spitzenpolitiker der Bundesregierung eindeutig versprochen haben, es wird keine Impfpflicht und auch keinen Impfzwang geben. Kurz, Kogler, Anschober, Mückstein, alle haben eine gesetzliche Verpflichtung für eine Covid-19-Impfung ausgeschlossen – und trotzdem haben 260 000 Bürger dieses Volksbegehren


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unterschrieben und ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass es zu einem Zwangseingriff in ihre körperliche Unversehrtheit kommen könnte, dass es zu einer Abschaffung der Gewissensfreiheit für die Entscheidung: Lasse ich mich gegen Covid-19 impfen oder nicht?, kommt.

Wir müssen feststellen: Diese Sorgen waren berechtigt. Wir stehen nun hier und haben einen Gesetzentwurf in Begutachtung; und auch wenn mein Vorredner versucht hat, das etwas zu verharmlosen, sprechen wir über einen Gesetzentwurf, der eine Impfpflicht, eine allgemeine Impfpflicht ab 14 Jahren für alle österreichischen Staatsbürger und Per­sonen, die sich in Österreich aufhalten, vorsehen wird. Und auch wenn im Gesetz die eine oder andere Einschränkung drinnen steht: Es steht gleichzeitig auch eine ent­sprechende Verordnungsermächtigung an den Bundesminister drinnen, der diese Ein­schränkungen auch wieder aufheben kann.

Ich denke, ganz abseits von der Frage, wie gut oder weniger gut die aktuellen Thera­peutika gegen Covid-19, inklusive der Impfstoffe, schützen, ist die viel entscheidendere Frage: Ist ein derartig massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger zu rechtfertigen, ist er verhältnismäßig, und können wir ihn ethisch überhaupt vertreten? Diese Fragen wurden auch im Rahmen des Impffreiheit-Volksbegehrens gestellt, und die diskutieren wir auch im Gesundheitsausschuss schon seit geraumer Zeit.

Ich möchte diese Fragen auch ein bisschen in Relation dazu setzen, wie wir sie in der Vergangenheit beantwortet haben. Von Kollegen Schallmeiner wurde das Beispiel der Impfpflicht gegen die Pocken gebracht, der einzigen gesetzlichen Impfpflicht, die wir in Österreich in der jüngeren Vergangenheit hatten. Da muss man sich einmal anschauen: Was war die Pockenerkrankung? – Die Pocken waren eine wirklich tödliche Erkrankung, an der 20 bis 30 Prozent der Infizierten verstorben sind, und sehr, sehr viele derjenigen, die die Infektion überlebt haben, waren lebenslang schwerst gezeichnet. Dann hat man festgestellt, dass man durch das Impfen mit einer tierischen Variante dieser Erkrankung eine sterile Immunität erreichen konnte, und man konnte diese Erkrankung tatsächlich ausrotten. Das sind schon wirklich dramatische Zeiten gewesen, das war eine wirklich sehr schlimme Erkrankung, und eine extrem effektive Impfung hat tatsächlich zur Aus­rottung der Pocken geführt.

Wie sieht es zum Beispiel mit Masern, einer Erkrankung, die viele von uns Gott sei Dank nur mehr aus Geschichten kennen, aus? Wir haben in Österreich aktuell eine Durch­impfungsrate von 90 Prozent. Masern stellen bitte eine sehr, sehr schwere und hoch­infektiöse Erkrankung dar. Masern sind um ein Vielfaches ansteckender, als das eine Grippe oder ein Coronavirus ist, auch um ein Vielfaches ansteckender, als das die neue Omikronvariante sein wird, und haben eine Hospitalisierungsrate von circa 60 Prozent.

Wir haben seit vielen Jahren einen Impfstoff gegen Masern – geprüft, zugelassen, sicher. Haben wir eine gesetzliche Impfpflicht gemacht, um in Österreich die notwendige 95-prozentige Durchimpfungsrate zu erreichen, um diese bösartige Erkrankung tat­sächlich auszurotten, Herr Bundesminister? – Nein, das haben wir nicht gemacht, weil das, um diese Frage vielleicht zu beantworten, unverhältnismäßig wäre. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir haben es nicht gemacht.

Ich möchte ein drittes Beispiel bringen: die saisonale Grippe, die Influenza. Diese Erkran­kung befällt jedes Jahr zwischen 5 und 15 Prozent der österreichischen Bevölkerung – jedes Jahr. Es sterben in Österreich jedes Jahr im Durchschnitt über 1 000, in manchen Jahren weit über 2 000 Menschen an der Influenza. Wir haben da seit Jahrzehnten eine zugelassene Impfung, die sogar jedes Jahr den aktuellen Stämmen angepasst wird. Wir wissen, dass die Schutzwirkung nur in der Größenordnung von vielleicht 30, 40 Prozent liegt, aber trotzdem: mehr als 1 000, in manchen Jahren 2 000, 2 500 Tote. Haben wir eine gesetzliche Impfpflicht für Influenza, die uns genauso alle Jahre wieder die Spitäler


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füllt und für Überlastung im Gesundheitswesen sorgt, Herr Bundesminister? – Nein, haben wir nicht, weil sie nicht verhältnismäßig und nicht vertretbar wäre.

Nun frage ich Sie: Wie kommen Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, aber auch Sie, Herr Bundesminister, zu der Einschätzung, dass für eine Impfung, die keine reguläre Zulassung hat, die keine sterile Immunität bietet, zu der keine Langzeitdaten über die Sicherheit der Anwendung vorhanden sind und mit der Sie die Erkrankung weder epidemiologisch signifikant einbremsen noch tat­sächlich ausrotten können, dass in diesem speziellen Fall tatsächlich eine gesetzliche Impfpflicht zwingend notwendig ist? – Ich kann Ihnen nicht folgen, ich sehe diesen Zwang nicht.

Ich sehe auch nicht die Alternativlosigkeit, die Sie immer wieder preisen. Diese Bundesregierung hat es, wie es Kollege Loacker so schön gesagt hat, geschafft, nicht nur einen Sommer lang alle wesentlichen Maßnahmen im Krisenmanagement zu ver­schlafen, sondern schon zwei Sommer lang – mittlerweile sind es fast zwei Jahre. Es gäbe so viele alternative Maßnahmen, mit denen Sie das Krisenmanagement verbes­sern, die Zahl der Hospitalisierungen reduzieren und eine Überlastung des Gesundheits­systems verhindern könnten. Sie müssen es nur tun! Wir zählen Ihnen diese Vorschläge seit eineinhalb Jahren auf, sie beginnen bei der Erhebung einer ordentlichen Datenbasis, gehen weiter zu einer frühzeitigen Behandlung der Erkrankten, gehen weiter zum Ein­satz von modernen Therapeutika, gehen weiter zu personellen Aufstockungen im Ge­sundheitswesen, zu mehr Geld in das Gesundheitswesen, zum besseren Schutz der Risikogruppen. – All das sind Alternativmaßnahmen, die Sie bei Weitem noch nicht aus­geschöpft haben.

Und ja, ich möchte das an dieser Stelle auch noch einmal ganz klar sagen: Für Men­schen, für die die aktuellen Covid-19-Impfstoffe ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis haben – das sind sicherlich Risikopatienten und Menschen über 65 –, halte auch ich es für durchaus sinnvoll, dass sich jemand impfen lässt. Würde ich ihn deshalb unter Zwang setzen oder gar gesetzlich dazu verpflichten? – Nein, das verträgt sich mit meinem Demokratieverständnis, mit meinem Verständnis der Grund- und Freiheitsrechte nicht, und solch einen Staat oder solch eine Regierung, die das ihren Bürgern antut, möchte ich nicht als oberstes Organ haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


10.43.56

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte auf das zurückkommen, was wir hier wirklich diskutieren, nämlich den Inhalt dieses Volksbegehrens Für Impffreiheit.

Sieht man sich den Text des Volksbegehrens näher an, dann wird es aber dunkle Nacht, weil es da darum geht, dass die Regierung den Menschen einen Chip einpflanzen wolle und man mit diesem eingepflanzten Chip und mit der 5G-Mobiltelefontechnik die Men­schen überwachen wolle. Das geht ganz klar ins Lager der Verschwörungstheorien. Das ist ein Volksbegehren, das man nicht allen Ernstes, wenn man bei Trost ist, unterschrei­ben kann.

Weiters führen die Initiatoren aus, dass die Covid-Impfstoffe „womöglich ohne aus­reichende Tests und klinische Studien“ zugelassen worden seien – womöglich, weil die Initiatoren schlau genug sind, zu wissen, dass natürlich ausreichend getestet und geprüft wurde. Genau weil diese Impfstoffe so streng geprüft worden sind, sind auch nicht alle Impfstoffe zugelassen worden, haben es nicht alle Firmen, die versucht haben, einen


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Covid-Impfstoff zu entwickeln, so weit gebracht, dass er zur Anwendung gekommen ist – eben weil streng geprüft worden ist.

Solche Verschwörungstheorien sind genau das Futter, mit dem die Besucher der aktu­ellen Demonstrationen dauernd gefüttert werden. Das sind auch die Leser von diversen Telegram-Gruppen. Da sage ich Ihnen: Wenn Sie Angst vor so viel Überwachung haben, dann löschen Sie bitte die Telegram-App von Ihrem Handy, denn die liest nämlich Ihre Zahlungen aus, die liest Ihre E-Mails, Ihre Fotos, Ihre Videos aus! (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen.) Kaufen Sie sich statt der Telegram-App eine österreichische Tages­zeitung! (Abg. Wurm: Welche, Gerald?) – Mir ist egal, welche, weil so viel Unfug wie in Telegram in keiner Tageszeitung steht. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister Mückstein ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.


10.46.15

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht in Begutachtung geschickt. Dieser Begutachtungsentwurf wird nicht nur von den Grünen und der ÖVP unterstützt, sondern auch von den NEOS und den Sozialdemokraten. (Abg. Wurm: Wir sind dagegen!) So­mit steht tatsächlich eine breite Mehrheit hinter diesem Begutachtungsentwurf. (Abg. Belakowitsch: Könnts stolz drauf sein, ja!)

Warum ist das notwendig? – Weil wir eine breite gesellschaftliche Mehrheit für diesen Entwurf brauchen. Warum ist es inhaltlich notwendig? – Weil wir eine Impfung haben, die nicht nur uns selber, sondern auch unsere Mitmenschen schützt. (Abg. Belakowitsch: Ach so?! Wie? Wie genau?) Nur eine hohe Durchimpfungsrate schützt am Ende auch unser Gesundheitssystem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir halten heute bei einer Siebentageinzidenz von 294. (Abg. Wurm: Weniger als in Portugal!) Wir haben heute 100 Menschen weniger auf Intensivstationen liegen als noch eine Woche zuvor. Das heißt, wir sehen, dass der allgemeine Lockdown, der am Sonntag geendet hat, seine Wirkung gezeigt hat. Das ist ein grobes Instrument, das ist auch die letzte Möglichkeit, um die Gesundheitsversorgung der Österreicherinnen und Österreicher sicherzustellen.

Es gibt aber auch gute Neuigkeiten: Wir impfen jeden Tag 100 000, 110 000 Menschen, davon ungefähr 70 000, 80 000 Boostershots, also die dritte Teilimpfung. Damit liegen wir im Spitzenfeld Europas. Wir haben bereits ungefähr ein Drittel der Gesamtbevöl­ke­rung mit der dritten Teilimpfung, dem Boostershot, versorgt, und bei den über 65-Jäh­rigen sind es bereits 66 Prozent. Das ist natürlich ganz besonders wichtig, weil das die­jenigen sind, die besonders von einer Coronainfektion betroffen sind.

Ebenfalls eine gute Nachricht ist, dass wir in Österreich genug Impfstoff haben. Es lagern in Österreich über 7,3 Millionen Impfstoffdosen, davon über fünf Millionen MRNA-Impf­stoffe.

Zurück zum Impfvolksbegehren, zur Impfpflicht: Es war von Anfang an klar, dass diese Entscheidung nicht nur eine Entscheidung der Politik sein kann, sondern auch eine Entscheidung ist, die in der Gesellschaft breit diskutiert werden muss. Wir haben neben den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS auch zahlreiche Gespräche mit Expertinnen und Experten geführt. Wir haben Verfassungsjuristinnen und -juristen konsultiert. Wir haben die Religions- und Glaubensgemeinschaften eingeladen. Wir haben aber auch


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die Pensionisten- und JugendvertreterInnen eingeladen. Aus diesen zahlreichen Ge­sprächen, die geführt worden sind, ist eines ganz klar herausgekommen: Das waren sehr konstruktive Gespräche. Wir haben Anregungen, Wünsche und Kritik einfließen lassen, und wir haben alle gemeinsam eine klare Richtung aufgezeigt: Wir brauchen in Österreich eine allgemeine Impfpflicht, um eine Perspektive zu geben. Wir brauchen einen Weg heraus aus der Pandemie. Diesen werden wir nur erreichen, wenn wir in Öster­reich eine ausreichend hohe Durchimpfungsrate erreichen können. (Abg. Belakowitsch: So wie in Portugal!)

Es liegt auch auf der Hand, dass eine allgemeine Impfpflicht im Einklang mit der Bun­desverfassung stehen muss. Es ist auch klar, dass eine allgemeine Impfpflicht in die Grundrechte eingreift. Ich möchte an dieser Stelle Immanuel Kant zitieren, der sagt: „Die Freiheit des Einzelnen endet [...], wo die Freiheit des Anderen“ – in diesem Fall: der anderen – „beginnt.“ – Umgelegt auf die Impfpflicht: Die Impfpflicht beginnt dort, wo sie zum Schutz der Gesundheit anderer unbedingt notwendig ist. Diese Auffassung vertre­ten nicht nur die ÖVP und die Grünen, sondern auch die SPÖ und die NEOS. Es ist aber auch die Auffassung zahlreicher renommierter VerfassungsjuristInnen in Österreich.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es keineswegs die Intention ist, mit der allge­meinen Impfpflicht Menschen zu bestrafen. Das geht alleine aus dem Gesetzentwurf, der jetzt in Begutachtung ist, hervor. Wir haben die Ersatzfreiheitsstrafe explizit ausgeschlossen, auch bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe. Wir haben auch die tätige Reue im Gesetzentwurf mitbedacht, das heißt, Personen, die sich bis zum Abschluss des Strafverfahrens impfen lassen, entgehen einer Strafe. (Ruf bei der FPÖ: ... Verwal­tungsstrafe ...!)

Die Intention dieser allgemeinen Impfpflicht ist, Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig eine hohe Durchimpfungsrate für uns und unsere Gesellschaft ist – nicht nur zum eigenen Schutz; es geht auch um den Schutz der Gesellschaft (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP – Zwischenruf des Abgeordneten Deimek) und darum, dass die Impfpflicht zum Schutz des öffentlichen Interesses unbedingt notwendig ist, nämlich eine medizinische Versorgung für jeden Menschen, der in Österreich lebt, sicherzustellen. Wir können uns glücklich schätzen, dass die Wissenschaft so schnell reagiert und einen Impfstoff oder Impfstoffe zur Verfügung gestellt hat, die hoch effektiv sind. Da zeigt sich der einzige Ausweg aus der Pandemie, nämlich eine hohe Durch­impfungsrate.

Ich kann es schon nachvollziehen, wenn Menschen verunsichert sind, wenn Menschen Fragen haben. Ich versichere Ihnen, auch als Arzt: Die Coronaschutzimpfung ist sicher. Sie ist tausendfach getestet, wir haben über acht Milliarden verimpfte Impfstoffdosen weltweit. Die Nebenwirkungen der Coronaschutzimpfung – aller zugelassenen Impf­stoffe – sind vergleichbar mit jenen bei anderen Impfungen.

Ich verstehe auch, wenn jemandem das Konzept einer allgemeinen Impfpflicht wider­strebt. Wenn mich im Frühling jemand gefragt hätte, ob es in Österreich eine allgemeine Impfpflicht geben soll, dann hätte ich gesagt: Nein, das brauchen wir nicht!, weil ich mir damals gedacht habe und davon ausgegangen bin, dass wir genug Menschen finden werden, die sich impfen lassen, und dass wir in Österreich mit einer ausreichend hohen Durchimpfungsrate die Pandemie, ihre Wellen, aber auch ihre Virusvarianten bekämpfen können.

Ja, es haben sich in Österreich sehr viele Menschen, nämlich der überwiegende Teil der Bevölkerung, über zwei Drittel, bereits impfen lassen. Allerdings sind die aktuellen Durchimpfungsraten noch nicht hoch genug, um uns alle als Gemeinschaft gegen das Virus zu schützen. Ich habe mich mit dieser Thematik deshalb noch einmal befasst. Ich bin in mich gegangen, ich habe nachgedacht, und ich habe meine Meinung geändert.


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Ich weiß jetzt, dass wir eine allgemeine Impfpflicht brauchen. Ich weiß jetzt, dass wir diesen gemeinsamen Schritt in Richtung mehr Sicherheit für uns alle gehen müssen, und ich weiß auch, dass es manchmal notwendig ist, seine Meinung aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ändern. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

10.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte.


10.54.34

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Der Herr Gesundheitsminister hat in seiner Rede jetzt leider denselben Fehler gemacht, den wir in den letzten Monaten schon sehr oft von der ÖVP und von der FPÖ gehört haben: Er hat irgendetwas von wegen Spitzenfeld Europas geredet. – Herr Bundesminister, ich befürchte, je öfter Sie das wiederholen, desto eher glauben Sie irgendwann ja selber, dass wir im Krisenmanagement so gut sind.

Das ist aber genau der Fehler, der uns so weit gebracht hat, nämlich in vielen Bereichen in eine derart dramatische Situation. Wir kennen das: Wenn man einmal in die Reihen der ÖVP hineinfragt: Wie beurteilt denn ihr das Krisenmanagement?, dann hat man Leute wie Karl Nehammer, der sagt: Ja, das ist ausgezeichnet, Sebastian Kurz hat ein ausgezeichnetes Krisenmanagement gemacht! Es ist ja sogar auf Plakaten draufge­standen, und wenn auf Plakaten der ÖVP in einem Werbespruch steht, dass wir die „Pandemie gemeistert“ haben, dann wird es ja wohl stimmen! – Die Gefahr ist also, dass man die eigenen Märchen zur Pandemie irgendwann einmal glaubt.

Ein Musterbeispiel dieser Märchenstunde erleben wir leider vor allem bei der FPÖ. Die FPÖ hat am Anfang immer wieder gesagt: Ja, wir müssen ein paar Schmähs erzählen, wir müssen halt härter dagegen auftreten, aus populistischen Gründen! – Das kann man gut finden oder nicht. Ich persönlich finde es tragisch, in so einer Situation. (Zwischenruf des Abg Hauser.)

Irgendwann seid ihr in die Situation gekippt, dass ihr eure eigenen Schmähs geglaubt habt, denn zur Geschichte mit dem Wurmmittel: In Wahrheit habt ihr am Anfang selber gewusst, dass das ein Schmäh ist, nachdem der Hersteller gesagt hatte, das funktioniert nicht, es treten Vergiftungserscheinungen auf. Ihr wart selber überzeugt, dass das alles ein Schmäh ist, wenn man aber immer wieder dieselben Märchen erzählt, glaubt man sie irgendwann auch. (Abg. Belakowitsch: Ja ja!) Irgendwann glaubt man das, was Dagmar Belakowitsch sagt – das ist ein guter Punkt –, irgendwann glaubt man auch die eigenen Schmähs.

Kommen wir zur Impfpflicht! Wir sind in einer dramatischen Situation, und ich finde es ganz, ganz schlimm, dass wir jetzt überhaupt darüber reden müssen. Es war die Politik der FPÖ, mit diesen Märchen- und Lügengeschichten, die da erzählt worden sind (Abg. Wurm: ... bitte!), und es war die Politik der ÖVP, die uns so weit gebracht haben. Ich möchte nur noch einmal in die Runde sagen, wie schnell man nämlich seine Meinung ändert. Ihr als FPÖ seid wie eine Fahne im Wind!

Es war die FPÖ, nämlich Dagmar Belakowitsch, die eine Impfpflicht bei den Kindern gefordert hat (ein Blatt Papier in die Höhe haltend). Sie hat damals gesagt: Wir brauchen für Hepatitis A eine verpflichtende Impfung im Kinderimpfprogramm – eine verpflich­tende Impfung! (Abg. Belakowitsch: Nein, falsch! ... was da steht!) „[...] verpflichtend in das Kinderimpfprogramm aufgenommen wird“. Dagmar Belakowitsch – ich kann die Unterschrift sehen (mit dem Finger auf das Blatt deutend, auf dem fünf Unterschriften zu sehen sind). Das dürfte Norbert Hofer sein – Herr Hofer hat übrigens eine wunderbare


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Unterschrift –, das kann man sehen; Anneliese Kitzmüller (Zwischenruf des Abg. Hafenecker); und schauen Sie einmal auf das Kratzl da! Entweder heißt das Herbert und es ist die Unterschrift von Herbert Kickl, oder das da, das könnte nämlich hinten auch ein L sein (erneut auf das Blatt deutend). Ist das Herbert Kickl? (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)

Zur Aufklärung also: Dagmar Belakowitsch hat jedenfalls diesen Antrag auf Verpflichtung unterschrieben, und vielleicht kann man nachschauen: Hinten, ja, das könnte Herbert heißen, glaube ich, oder? Vielleicht kann man das aber noch aufklären. Auf jeden Fall hat die FPÖ schon einige Positionen vertreten, und das Schlimme ist: Es geht um Menschenleben, und ihr macht eins zu eins dieselbe Politik wie die ÖVP! (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Hafenecker.) Die ÖVP hat uns mit einem Mar­ketingblabla in dieses Drama hineingetrieben, und ihr erzählt jetzt Märchen, obwohl ihr ganz genau wisst, dass es um Menschenleben geht. Ihr wollt euch einfach nicht ein­gestehen, dass ihr uns damit auch hineintreibt. Das ist leider unanständig! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ.)

10.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.


10.58.01

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Albert Camus starten, das mir in den letzten Tagen immer wieder in den Sinn gekommen ist: „Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privile­gien, sondern aus Pflichten.“

Wir reden über ein Volksbegehren für die Impffreiheit, und das haben 259 000 Personen unterschrieben. Es wurde am 16. September im Gesundheitsausschuss erörtert, es wur­den auch fünf Experten geladen. Das Volksbegehren will eine Freiheit bei Impfungen und richtet sich gegen einen Impfzwang. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrte Damen und Herren, wir reden in dieser Sache immer von einer Impfpflicht und nicht von einem Impfzwang, und das ist ein gewaltiger Unterschied! Niemand wird zu einer Impfung gezwungen, aber Nichtimpfen wird etwas kosten. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Wurm.)

Die Einführung der Impfpflicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine harte Maßnahme in einer liberalen Gesellschaft. Ich habe selber nie geglaubt, dass es so weit kommt, aber es ist eine Ultima Ratio – das haben wir schon oft betont –, und ich befürworte es auch. Wir wollten diese Impfpflicht nicht, aber die Maßnahme ist notwendig, wenn wir nicht von Lockdown zu Lockdown gehen wollen, und das wollen wir alle nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Die Bioethikkommission hat etwas ganz Kluges festgestellt, nämlich: „Eine Pandemie ist keine Privatsache“, und in einer Ausnahmesituation wie dieser kann die Impfung nicht als eine bloße Privatangelegenheit gesehen werden. Ich wiederhole: „Die Freiheit be­steht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten.“

Das Wort Pflicht ist ein Wort, das völlig aus der Mode gekommen ist, ein Wort, das von uns Egoisten und Individualisten nicht gern verwendet wird. Jeder kann denken, was er will, jeder kann so eigensinnig sein, wie er will, es gibt aber eine Grenze, nämlich dann, wenn die eigene Weltanschauung anderen Menschen schweren Schaden zufügt.

Die Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte, im Gegenteil: Sie ist Voraus­set­zung dafür, dass wir wieder Freiheit zurückgewinnen. Die Mehrheit der Menschen in die­sem Lande will eine Rückkehr zum Leben auf Basis von Fakten, Beweisen, Wissenschaft,


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Medizin und Verfassung, und wenn man hinhört, dann hört man diese Mehrheit. Wäh­rend an einem Tag zahlreiche Menschen demonstrieren, lassen sich allein an diesem selben Tag doppelt so viele Personen impfen. Es sind keine gleich großen Gruppen, wie oft vorgegaukelt wird. Es ist nur eine kleine Minderheit, die schreit, tobt und lärmt. (Abg. Belakowitsch: Ja, dann ist es eh kein Problem, wenn sie nur so klein ist!) Danke an diese schweigende, sich impfen lassende Mehrheit – die Pandemie ist nämlich keine Privatsache.

Ich möchte mit einem Zitat von John F. Kennedy schließen: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann“, sondern „frage, was du für dein Land tun kannst“. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr.


11.00.56

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Wenn ich meinem Vorredner so zuhöre, dann wundere ich mich schon etwas, wenn er sagt, die Impfung ist der Weg zurück in die Freiheit. Es gibt ein Grundrecht auf Freiheit (Beifall bei der FPÖ), und ein Grundrecht heißt Grundrecht, weil man es bedingungslos hat, Herr Kollege Saxinger, und das muss man sich nicht erstechen oder erimpfen. (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.)

Ein Wort zu Kollegen Kucher von der SPÖ: Wenn Sie sich hierherstellen und einen Antrag beim ersten Mal falsch vorlesen und dann beim zweiten Mal daraus herauslesen, es gehe um eine Impfpflicht (Zwischenruf des Abg. Matznetter), dann stelle ich mir die Frage: Sie sind Gesundheitssprecher? Können Sie nicht lesen, was dort steht? – Dort steht: „verpflichtend in das Kinderimpfprogramm“ aufzunehmen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist keine Pflichtimpfung, denn es hat keine Auswirkung, sondern es ist im Kinderimpfprogramm. Da drinnen gibt es keine Pflichtimpfungen, sondern Empfehlun­gen. Sie wissen als Gesundheitssprecher hoffentlich (Zwischenruf des Abg. Kucher), dass ein bestimmter Prozentsatz unserer Kinder gar keine Impfungen bekommt, ein bestimmter Prozentsatz nur einen Teil – weil manche Eltern eben kritisch sind und eben nur die Hälfte oder zwei Drittel der Impfungen geben – und manche Kinder alles bekom­men. – Nur so viel dazu. Hören Sie endlich auf mit diesen von einem angeblich inves­tigativen Medium aufgebrachten Fakenews, ich hätte mich jemals für eine Impfpflicht eingesetzt! Das ist schlicht und einfach falsch (Zwischenruf des Abg. Matznetter), und das steht da auch genau so drinnen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Jetzt aber zu Ihnen, Herr Bundesminister: Ich habe Ihnen schon sehr genau zugehört. Sie haben gesagt, diese Impfung ist wichtig, denn sie schützt nicht nur einen selbst, sie schützt auch den Nächsten. – Das ist schon einmal die erste falsche Aussage. Sie wissen, diese Impfung hat keine sterile Immunität, sprich sie schützt zwar vielleicht mich selbst, aber den Nächsten schützt sie schon wieder nicht mehr. Wir wissen ja, dass sich die Geimpften ganz genauso anstecken können und das Virus weitergeben können. (Abg. Gabriela Schwarz: Genau das stimmt ja nicht!) Ich glaube, das ist mittlerweile sogar schon bis zu Ihnen durchgedrungen – wenn nicht, dann kann ich Sie nur bitten: Lesen Sie das bitte nach!

Es geht aber weiter, Sie haben nämlich gesagt, es schützt den Nächsten. Jetzt gibt es eine neue Variante, nämlich Omikron. Besonders intelligent hat sich da der grüne Ge­sundheitssprecher gerade angestellt, der gesagt hat, die Impfung bietet 75 Prozent Schutz vor Omikron. Interessant ist nur, dass selbst im Staatsfunk, der ja wirklich als


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Regierungspropagandasender durchgeht, gesagt worden ist, die Schutzwirkung beträgt nur noch ein Viertel. Das würde ja bedeuten, dass die Impfung bisher 300 Prozent Schutzwirkung hatte. (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.) Also ich glaube, Sie wissen selber, dass das so nicht stimmt.

Gegen Omikron schützt diese Impfung offensichtlich einmal gar nicht oder so wenig, dass diese Bundesregierung jetzt hergegangen ist und gesagt hat: Bei Omikron sind dann auch die Geimpften wieder K1. – Was heißt denn das? – Das heißt, trotz Impfung ist man wieder K1, muss in Quarantäne gehen, trotz Impfung ist man abgesondert. Der Wiener Bürgermeister hat ja schon die neuen Schulregeln bekannt gegeben, und wir wissen alle, wenn das einmal in einem Bundesland gilt, dann dauert es – mit einer gewissen Verzögerung vielleicht – nicht sehr lange, und es ist allgemein üblich. Er hat schon gesagt, bei einem Omikronfall in der Klasse sind alle Kinder automatisch für 14 Tage in Quarantäne. Es gibt kein früheres Freitesten mehr, es gibt auch kein automatisches Auslaufen der Quarantäne, man muss sich freitesten, und – jetzt bitte ich Sie, schon genau zuzuhören – es besteht Maskenpflicht auch daheim.

Meine Damen und Herren, das halte ich für den nächsten Wahnsinnsschritt nach der Impfpflicht. Das ist der nächste Schritt in die Richtung, dass man in den Privatbereich vordringt, das heißt, da soll das Hausrecht ausgehebelt werden. Ich erinnere daran, wir hatten hier eine solche Diskussion bereits vor einem Jahr, als Ihr Vorgänger Herr Anschober das schon einmal machen wollte, dass er schon einmal zu Hause im Wohnbereich kontrollieren wollte. Davor warne ich ganz klar! Zu Hause gibt es das Hausrecht, und das darf unter keinen Umständen ausgehebelt werden, denn wenn das auch noch passiert, ja was ist das dann anderes als ein totalitäres System? Wir gehen aber ohnehin dorthin, meine Damen und Herren.

Gehen wir weiter zu dieser Impfung! Wir wissen jetzt, die Impfung wirkt nicht gegen die Omikronvariante. (Abg. Gabriela Schwarz: Das stimmt ja nicht!) Die Omikronvariante wird in den nächsten Wochen hier in Österreich die vorherrschende (Abg. Stögmüller: Das wissen Sie von wo?) sein. (Abg. Gabriela Schwarz: Das stimmt ja nicht! – Abg. Stögmüller: Von wo wissen Sie das?) – Herr Kollege, Sie haben auch die Chance, nachzulesen, was tatsächlich an Studienmaterial vorliegt. (Abg. Meinl-Reisinger: Was denn?) Es fällt Ihnen gar nicht ein (Abg. Meinl-Reisinger: Was denn?), dass Sie sich das vielleicht anschauen. Es werden täglich an die 200 Publikationen zu diesem Thema veröffentlicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Man kann sich die raussuchen, die sich tatsächlich um die Schutzwirkung drehen.

Frau Kollegin Meinl-Reisinger wird schon ganz nervös – was denn, was denn? –, denn immerhin hat ja die Firma Pfizer gesagt, es braucht jetzt jeder einen dritten Stich und nachher noch einmal drei. – Ich meine, Sie sollten sich tatsächlich auch einmal die unabhängigen Studien durchlesen und nicht immer nur die vom Konzern, denn sonst könnte man meinen, Sie sind hier herinnen tatsächlich Konzernsprecher. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das sind genau die Problemfelder, die wir haben. Die Schutz­impfung wirkt nicht, und das hat ja offensichtlich auch die Bundesregierung erkannt. Fragen Sie den Minister! Warum ist man denn bei der Omikronvariante K1? Warum eigentlich? Wenn die Impfung wirkt, muss man das ja gar nicht sein. Der Lock­down für alle hat Wirkung gezeigt – warum eigentlich nicht nur der Lockdown für Ungeimpfte? Warum hatte der noch keine Wirkung?

Es stellen sich Fragen über Fragen, und nichtsdestotrotz gehen Sie hier her und wollen jetzt tatsächlich Bürger verpflichten, sich impfen zu lassen. Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Sie wollen eine Impfpflicht bis 2024. Die Zulassung des Impfstoffs ist jetzt gerade um ein Jahr verlängert worden. Sie wissen gar nicht, ob es 2023 noch einen Impfstoff


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gibt, Herr Minister. Das wissen Sie heute nicht. Trotzdem machen Sie eine Impfpflicht. Überlegen Sie also einmal, was Sie da eigentlich alles machen, wie sinnentleert dieses Gesetz ist, das Sie machen! Dazu kommt: Eine Impfpflicht, das hat auch der Vorredner gesagt, ist eine Ultima Ratio – also wenn es nichts anderes gibt. Sie wissen aber nicht, ob es nicht bis 2024 tatsächlich Medikamente gibt, die auch gut wirken, und die gibt es wahrscheinlich demnächst. Es sind ja schon sehr viele Entwicklungen am Markt.

Sie machen ein Gesetz, um Leute unter Druck zu setzen. Bei diesem ganzen Impfpflicht­gesetz geht es ja auch nicht darum, irgendjemanden zu schützen, denn wie ich von Kollegen Saxinger gehört habe, sind das einige wenige. Na, wenn die einigen wenigen das große Problem darstellen, dann muss man sich schon fragen: Ist das wirklich ein Problem? – Ich würde sagen, wenn es wirklich so wenige sind, wie Sie glauben, dann ist das sicherlich gar kein Problem, meine Damen und Herren.

Auffallend war heute auch: Es ist kein Land mehr genannt worden. Früher sind Sie immer dagestanden, einmal war Dänemark das große Vorbild, denn das hat so eine hohe Durchimpfungsquote, und darum geht es denen viel besser. – Na gut, wir wissen, was in Dänemark derzeit los ist. Dann war es Portugal, Portugal mit der höchsten Impfquote in der EU, das muss unser Vorbild sein. – Portugal geht in den Lockdown. Das sind alles Dinge, die Sie nicht mehr vom Tisch wischen können. Trotzdem bestehen Sie auf einer Pflichtimpfung, obwohl Sie wissen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die schon jetzt dermaßen gespalten ist – das ist eigentlich unglaublich. Sie selbst von der ÖVP bekommen ja auch diese Mails von Ihren Bürgermeistern, von Ihren Vizebürgermeistern, die Ihnen schreiben, dass diese Politik, die Sie hier machen, diese Zwangspolitik, unerträglich ist, weil es die Bürger so nicht wollen.

Sie nehmen in Kauf, dass etwa 25 Prozent derer, die im Gesundheitswesen arbeiten, kündigen. Wenn nur die Hälfte kündigt, wissen Sie, was dann los ist? – Sie wissen besser als alle anderen, Herr Kollege Saxinger, was dann im Gesundheitswesen tat­sächlich los ist. Wir haben jetzt Kapazitätsproblematiken, nicht weil wir keine Betten, die wir aufstellen könnten, oder keine Überwachungsgeräte haben, sondern weil wir kein Personal haben. Die Italiener waren ja die Vorreiter, die haben ja die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal schon im Sommer eingeführt. Was machen die Italiener jetzt? – Die Italiener bitten die Ungeimpften händeringend, zurückzukommen, ihre Arbeit wieder­aufzunehmen – ohne jede Impfpflicht. Entschuldigen Sie bitte, das muss Ihnen doch allen zu denken geben! Die Leute lassen sich nicht alle einfach so unter Druck setzen. Es geht nämlich sehr wohl um die körperliche Unversehrtheit.

Jetzt noch ein Wort zu Ihnen, Herr Minister: Sie stellen sich hierher und sagen: Die Impfschäden, die Impfnebenwirkungen sind gleich wie bei allen anderen Impfungen. – Herr Minister, nehmen Sie sich bitte 2 Minuten Zeit und lesen Sie auf der EMA-Seite nach, was da los ist! (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) Das ist ein Vielfaches! Es gibt um den Faktor 1 000 mehr Meldungen innerhalb von elf Monaten, verglichen mit jenen betreffend alle anderen Impfungen zusammen in den letzten 30 Jahren. Das verleugnen Sie alles! Das können Sie doch nicht einfach alles wegstreichen!

Ja, das macht vielen Leuten Angst und Sorge, und ja, viele Leute schreiben mir – und ich glaube, sie schreiben Ihnen auch. Der Unterschied ist nur: Von Ihnen gibt es eine Computerantwort, bei der alle das Gleiche bekommen, und wir lesen uns das tatsächlich durch. Würden Sie sich das einmal durchlesen, würden Sie vielleicht die Ängste und Sorgen der Österreicher auch tatsächlich verstehen – und darum geht es.

Dass man jetzt ein Volksbegehren so wegwischt, ist doch eigentlich ungeheuerlich! Das ist das, was von den Bürgen an uns herangetragen wird, und darüber haben wir sehr wohl nachzudenken. Das muss doch auch in unser politisches Handeln einfließen, und


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wir sollten nicht sagen: Ja, das sind ein paar Spinner, das ist wurscht, wir ziehen unser Programm durch!

Sie von den Grünen sind ursprünglich aus einer basisdemokratischen Bewegung ent­standen, und jetzt sind Sie ärger, als die ÖVP jemals gewesen ist: Sie fahren nur noch drüber! Sie verlieren am Wegrand Ihre eigenen Mitglieder, Ihre eigenen Freunde. – Das sind nämlich die, die auf den Demonstrationen dabei sind, Herr Minister, Sie wissen es bloß nicht, weil Sie sich weigern, mit den Bürgern zu sprechen.

Ich bringe noch einen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- Ein sofortiges Außerkrafttreten des Covid-Maßnahmengesetzes

- Ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte in Gesellschaft, Wirtschaft, am Arbeitsplatz, an den Schulen und Universitäten, insbe­son­dere

- Eine sofortige Aufhebung des seit 15.11. 2021 geltenden Lockdowns für Covid-19-Ungeimpfte

- ein Verbot der Kürzung oder sogar Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen durch Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter für Covid-19-Ungeimpfte

- ein Verbot der Kündigung oder Nichtanstellung von Lehrlingen und Arbeitnehmern, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen

- einen gesetzlichen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger gegen den Bund, die Länder und Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarktservice, die Sozialämter und im Öffentlichen Dienst gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Impfstatus

- die Erstellung einer Vergleichsstudie zum Plan B als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik

- die Umsetzung des ,Plan B‘ als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik

- die Investition von 210 Mio. Euro aus Budgetmitteln in die Intensivmedizin statt in Regierungs-Propaganda“

*****

Meine Damen und Herren, tun Sie endlich etwas für die Bevölkerung im Sinne der Bevöl­kerung! (Beifall bei der FPÖ.)

11.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 62

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Susann Fürst, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B!

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1.) Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich des Amtsantrittes des Bundeskanzlers und Ernennung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministers für Finanzen, des Bundesministers für Inneres und der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt in der 133. Sitzung des Nationalrats am 9. Dezember 2021

Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lock­downs, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Masken­pflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und mittlerweile eine mehr als nur  indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.

Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch behauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.

1. Regierung hat Pandemie medial schon für beendet erklärt

Zusätzlich ist es Spitzenvertretern dieser Regierung nicht einmal peinlich, wenn sie hier im Hohen Haus – wie Klubobmann Wöginger in der letzten Plenarsitzung des Natio­nalrats – auch noch behaupten, Alt-Kanzler Kurz „habe die Pandemie beendet“. Auch Finanzminister Blümel meinte Mitte Oktober im ZiB2-Interview, dass die Pandemie vorbei sei. Sogar beim letzten Städtetag, wo Österreich bereits mit fünfstelligen täglichen Neuinfektionen konfrontiert war, behauptete Niederösterreichs ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, dass die Pandemie gemeistert sei.

Seit den Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP und dem damit verbundenen „Schritt zur Seite“ des ehemaligen Bundeskanzlers Kurz, übernahm Gesundheitsminister Mückstein das Zepter in der Corona-Politik. Er führt dieses aber ebenso wenig evidenz- und fakten­basiert wie der mittlerweile komplett von der Bildfläche verschwundene Alt-Kanzler.

Von Anfang an, seit zuerst von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und später auch vom Nationalen Impfgremium „grünes Licht“ für die im Eilverfahren zugelassenen Impfstoffe gegeben wurde, fokussierte sich die österreichische Bundesregierung auf die Impfung als einzigen Ausweg aus der Krise. Die Versprechungen über die Erfolgs­aussichten der Impfung wurden allerdings immer weiter abgeschwächt. Die Bundes­regierung tätigte im Laufe der Zeit folgende Aussagen:


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•             Wer sich impft, der schützt sich und andere.

•             Die Impfung ist der „Gamechanger“.

•             Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei.

Im Laufe der Zeit wurden die Aussagen immer vorsichtiger. Da hieß es dann:

•             Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.

•             Die Impfung verhindert, dass man auf der Intensivstation landet.

Der Höhepunkt der Abschwächung der Heilsversprechen für die Corona-Impfung war dann die Schlagzeile in einer österreichischen Tageszeitung: „Impfung bringt kürzeren Aufenthalt in Kliniken.“[1]

Unter die Zahl der Neuinfektionen mischen sich mittlerweile immer mehr Impfdurch­brüche. Entgegen der ursprünglichen Versprechungen versterben in den Kliniken täglich Menschen, die vollimmunisiert waren. Doch wie reagiert die Bundesregierung? Sie baut ein Zwangsregime auf, mit dem einzigen Ziel, all jene, die bislang aus unterschied­lichsten Gründen nicht geimpft sind, in die Nadel zu zwingen.

2. Regierung bricht Versprechen und kündigt Impfpflicht im Gesundheitsbereich an

Die Regierung geht sogar schon so weit, in Gesundheitsberufen einen Impfzwang veran­kern zu wollen. Damit überschreitet Türkis-Grün die rote Linie, die sie selbst gezogen hat. In dutzenden Medienauftritten haben sich, vom Kanzler abwärts, alle Repräsen­tan­ten stets gegen einen Impfzwang in Österreich ausgesprochen.

Gerade im medizinischen Bereich, wo – wie man den Medien entnehmen kann – die Personalsituation besonders angespannt ist, wird dieser Impfzwang wohl dazu führen, dass etliche fachlich hervorragende Mitarbeiter ihren Job verlieren. Die Leitlinie der Re­gierung, wonach alle getroffenen Maßnahmen das vorrangige Ziel haben, eine Über­lastung des Gesundheitssystems zu verhindern, wird durch diese angekündigte Impf­pflicht im Gesundheitsbereich konterkariert.

Als bislang letzten Akt im Angriff auf gesunde und durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz sogar durchgehend getestete Menschen, hat die Bundesregierung nun einen weiteren Lockdown verhängt. Wenn man den Ankündigungspolitikern Glauben schenken soll, wird es in wenigen Tagen dazu kommen, dass nur mehr Ungeimpfte ihr eigenes Heim nicht mehr verlassen dürfen. Zwei Millionen Menschen werden quasi inhaftiert, ohne etwas Unrechtes getan zu haben. Arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen: ja! Teilnahme am Gesellschaftsleben und Einkaufen gehen: nein! Dieser ver­mutlich verfassungswidrige Schritt, der gegen alle Grund- und Freiheitsrechte verstößt, bildet eine neue „Qualität" von Menschenverachtung und Kaltherzigkeit.

Mit diesem Schritt treibt die Bundesregierung ihre Hetzkampagne gegen Ungeimpfte auf einen neuen, traurigen Höhepunkt und tritt aus ihrer gescheiterten Corona-Strategie die Flucht nach vorne an. Es handelt sich um reine Sündenbockpolitik ohne Beachtung irgendeiner medizinischen Evidenz. Denn es ist nun einmal Tatsache, dass gerade die mangelhafte Wirksamkeit des Impfstoffes die Pandemie weiter vorantreibt. Gesundheits­minister Mückstein und Co. verschließen die Augen vor dramatischen Infektions­entwick­lungen in Ländern mit hoher Impfquote genauso, wie sie die steigende Zahl an Impf­durchbrüchen ignorieren. Die Regierung läuft mit dem Impfbrett vor dem Kopf gegen die Wand.

Diese Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung widerspricht auch ganz klar der Entschließung 2361 (2021) des Europarats vom 27. Jänner 2021, die eine Dis­kriminierung von Covid-19-Ungeimpten ganz klar verurteilt und ausschließt.


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3. Regierung schickt die Bevölkerung in den Lockdown und feiert beim ORF eine After-Show-Corona-Party

Während Volksschulkinder und Jugendliche im Unterricht FFP2-Masken tragen und den Abstand von 2 Metern einhalten müssen, nicht mit Ihren Freunden spielen sollen, weder feiern noch Freude haben dürfen, Suizidversuche von Jugendlichen sich verdoppeln und Essstörungen und Depressionen von jungen Menschen stark steigen,[2] richtet der ORF mitten im Lockdown für die Polit-Elite eine After-Show-Party aus.

Das Gehabe der Polit-Schickeria aus den Regierungsparteien anlässlich der ORF-Gala ‚Licht ins Dunkel‘ wundert - in Kenntnis der handelnden Personen - niemanden mehr. So mancher Bürger wird daraus aber zusätzliche Lehren über die moralischen Bankrotteure Schallenberg, Kogler, Van der Bellen und Co. ziehen.

Keiner dieser Politiker wird aus diesem Skandal die notwendigen Konsequenzen ziehen. Auch der Bundespräsident, von dem die Bürger seit seiner Corona-Party wissen, dass er den Lockdown nicht besonders ernst nimmt[3], findet nichts daran, auch in diesen Zeiten wieder länger zu feiern.

In anderen Ländern sind bereits viele Politiker wegen ähnlicher Verstöße zurück­ge­treten, etwa der tschechische Gesundheitsminister wegen eines Restaurant-Besuchs im Lockdown, der irische Landwirtschaftsminister wegen der Teilnahme an einem Dinner nach dem Golfspiel oder der britische Gesundheitsminister, weil er trotz Abstandsregeln eine Frau geküsst hatte. In Österreich hingegen ist die Selbsterhöhung der Herr­schen­den geradezu ein Markenzeichen. Man könnte meinen: Moralisches Versagen ist für die Mitgliedschaft in Österreichs Regierung eine Grundvoraussetzung.

Das Pharisäertum des Staatsfunks, der ungeimpfte Mitarbeiter aktuell mit der Kündigung bedroht, steht dem Gehabe der Politiker an Verkommenheit in nichts nach. Es ist offen­sichtlich, dass die Party nach der Gala aufgrund der derzeitigen „Lockdown-Verordnung“ des Gesundheitsministers nicht hätte stattfinden dürfen.

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4. Das Schüren von Ängsten durch die Bundesregierung

Bundeskanzler Schallenberg wirft einer im Parlament vertretenen Partei, der FPÖ, vor, „kollektive Ängste zu schüren“, so berichtet es zumindest die Mailänder Tageszeitung Corriere della Sera. Spannend ist jedoch, dass Schallenberg wohl vergessen hat, von wem wirklich angstschürende, panikmachende und aufhetzende Aussprüche in letzter Zeit kamen: "Die Österreicher werden vorerst nicht gefoltert.“ (Kurz). Oder: „Die Bevölke­rung soll Angst vor einer Infektion und dem Tod von Angehörigen haben“ (Kurz: Sit­zungsprotokoll der „Taskforce Corona“)[4] am 30. März. Zwei Wochen später: „Die Wahrheit ist: Es ist die Ruhe vor dem Sturm. Und wie grausam dieser Sturm sein kann, merkt man, wenn man in unser Nachbarland Italien schaut.“ (Kurz). „100.000 Tote“ (Kurz) oder "Wir werden auch in Österreich bald die Situation haben, dass jeder irgend­jemanden kennt, der an Corona verstorben ist" (Kurz) oder „Wer sich jedoch vorsätzlich nicht an die Maßnahmen hält, wird zum Lebensgefährder“[5] (Nehammer: Gleichsetzung mit Terroristen) oder "Das Virus kommt mit dem Auto nach Österreich" (Kurz) oder „Wenn Sie die Impfung nicht mögen, versuchen Sie es mit der Erkrankung.“ (Experte der Regierung Herwig Kollaritsch) oder "Wir sind sozusagen die Flex, die Trennscheibe für die Gesundheitsbehörden, um die Infektionskette rasch zu durchbrechen“ (Nehammer) oder „Weihnachten wird für Ungeimpfte ungemütlich“ (Schallenberg) oder „geimpft, genesen, gestorben“ oder „kein Enddatum bei Lockdown für Ungeimpfte“ oder "ich möchte ganz klar festhalten: Wir sehen die Pandemie immer noch nicht im Rückspiegel und wir sind drauf und dran, in eine Pandemie der Ungeschützten, der Ungeimpften, ohne Not hineinzustolpern, obwohl wir über genügend Impfstoff verfügen" (Schallenberg) oder "Zeit der Solidarität mit Ungeimpften ist vorbei" (Köstinger), „weil zu viele unter uns sich unsolidarisch gezeigt haben“ (Schallenberg), um nur einige Aussagen von vielen zu nennen.

All diese panikmachenden und angstschürenden Aussagen legen die Basis für die mas­siven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte.

Dass Bundeskanzler Schallenberg das „Angstschüren“ der FPÖ in die Schuhe schieben möchte, ist zwar vor dem Hintergrund des vollkommenen Versagens in der Corona-Maß­nahmenpolitik verständlich, jedoch absolute Fake-News- oder auch Failed-State-Politik. Schallenbergs Kritik in der Mailänder Tageszeitung ist wohl der Beleg dafür, dass der Bundeskanzler die inhaltliche Kritik der FPÖ schlichtweg nicht versteht, da die FPÖ sich nicht gegen medizinische Eingriffe jeglicher Art ausspricht, sondern für die freie Wahl der Entscheidung.

5. Runder Tisch zur Impfpflicht am 30. November 2021 ohne kritische Stimme

Da es sich mit der Einführung der Impfpflicht um einen massiven Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger handelt, wurden zu dieser Besprechung nur Parteien eingeladen, die dagegen keinen Widerstand leisten wollen: Erstens die SPÖ, die schon bis jetzt allen Maßnahmen uneingeschränkt zugestimmt hat und zweitens die pseudo­liberalen NEOS, die ebenso den Großteil der Eingriffe mittragen.


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Diese Einladungspolitik ist ein klarer Beweis dafür, dass eine kritische Auseinan­derset­zung mit dem Thema „Impfpflicht/Impfzwang“ und die damit einhergehenden Einschrän­kungen der Grund- und Freiheitsrechte von Regierungsseite nicht geduldet und daher auch nicht erwünscht ist.

Die einzige parlamentarische Kraft, die diesem gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Menschen entgegentritt – die FPÖ – wurde sicherheitshalber nicht eingeladen. Ein klares Zeichen von Feigheit, Schwäche und Hilflosigkeit, aber auch zutiefst undemo­kratisch.

Mit dem Rohentwurf des „COVID-19 Impfschutzgesetz“, der der Tageszeitung „Die Presse“ am 29. November 2021 zugespielt wurde, soll den ungeimpften Bürgern, darun­ter zählen auch alle diejenigen, die der Folgeimpfung nicht nachkommen, vorab schon Angst und Panik vor einem finanziellen Ruin und vor Arbeitslosigkeit durch wochenlange Haft gemacht werden. Aktuell werden in Geheimverhandlungen mit Experten und den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS, aber am zuständigen Gesundheitsausschuss vorbei die Grundlagen der Regierungsvorlage für das „Impfpflichtgesetz“ verhandelt und formuliert. Es ist zu befürchten, dass nach einem Begutachtungsverfahren, wo erwar­tungsgemäß tausende von Bürgerinnen und Bürgern ihre Kritik üben, dann wieder „fünf Minuten vor Zwölf“ die großen legistischen Überraschungen zu Lasten von Rechtsstaat sowie Grund- und Freiheitsrechten hineinformuliert werden.

Der Entwurf soll folgende Strafen enthalten:

Wer der Impfung nicht nachkommt, soll mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 3.600 EURO jährlich bestraft werden, nämlich 600 Euro alle drei Monate. Obwohl in diesem Entwurf steht, dass die Impfung nicht mit körperlichem Zwang gesetzt wird, nimmt die Bundesregierung den finanziellen Ruin und die Haft als Mittel, um die Ungeimpften und die, die noch keine Folgeimpfung haben, in die Nadel zu treiben. Die Daten, ob jemand geimpft ist oder nicht, sollen aus dem Gesundheitssystem ELGA und dem Impfregister entnommen werden. Und auch eine Beugehaft nach dem Verwaltungsvoll­streckungs­gesetz von bis zum einem Jahr wurde parallel beschlossen und könnte jederzeit zur Unterstützung des „Zwangs-Impfgesetzes“ gegen die österreichischen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.

6. Der Plan B als einziger Ausweg aus der Coronakrise

In der Hoffnung, dass Bundeskanzler Schallenberg und Bundesminister Mückstein viel­leicht doch noch eine Kurskorrektur einleiten, präsentierte die FPÖ den „Plan B“, mit dem Ziel das Land aus der Sackgasse der Regierungpolitik zu manövrieren:

Im Mittelpunkt stehen drei Punkte, deren Umsetzung eine Kehrtwende zum Positiven in der Corona-Politik bewirken können.

Über allen Maßnahmen steht das Prinzip der Freiwilligkeit. Jeder, der sich impfen lassen will, soll das tun – aber nicht an der Supermarktkasse, in der Hofburg oder gar im Bordell, sondern nach einem Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens. Für die Impfung von Kin­dern und Jugendlichen gibt es keinen Grund. Jeder, der sich am Ende nach einem Aufklärungsgespräch mit dem Arzt des Vertrauens und der Abwägung der positiven und negativen Auswirkungen gegen die Impfung entscheidet, der darf keinen Nachteil daraus erhalten.

Die Basis für den „Plan B“ soll eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sein, denn nur dann weiß man, wer sich nicht infizieren kann bzw. mit maximaler Wahrscheinlichkeit vor einer Infektion geschützt ist. Wer eine entsprechende Anzahl an Antikörpern auf­weist, der hat einen Schutz und muss als immunisiert gelten. Es muss dabei egal sein, ob diese Antikörper aus der Impfung, einer erwiesenen Covid-Infektion oder aus einer Infektion kommen, die jemand gar nicht bemerkt hatte. Ab einem entsprechenden Niveau,


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das noch zu definieren sein wird, hat man als immunisiert zu gelten. Es ist für die FPÖ unverständlich, warum die Regierung kein Interesse an dieser Statuserhebung hat. Stattdessen sollen offenbar alle diskriminiert werden, die nicht an einer experimentellen Impfung teilnehmen wollen. Aus der großen Antikörperstudie würde auch eine solide Datenbasis über die Wirksamkeit der Impfung und sogar der einzelnen Impfstoffe geschaffen werden.

Bei all jenen, die keine Antikörper aufweisen, soll mit PCR-Tests gearbeitet werden, sobald Symptome erkennbar sind. Bei einem positiven Test muss ein Arzt die sofortige Behandlung des mit dem Coronavirus infizierten Patienten übernehmen. Damit gelingt eine Rückkehr zur medizinischen Normalität. Die Betreuung von Infizierten und Erkrank­ten darf nicht in Callcentern erfolgen, sondern muss vom Arzt übernommen werden. Dabei ist es egal, ob jemand geimpft ist oder nicht.

Der dritte Punkt des „Plan B“ ist die frühzeitige Behandlung Corona-positiver Menschen, sodass ein schwerer Krankheitsverlauf mit Hospitalisierung verhindert werden kann. Bei Covid-19 handelt es sich um eine Virusinfektion der oberen Atemwege, für deren Behandlung es eine Reihe zugelassener Medikamente gibt, die – vom Arzt auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten – zur Anwendung kommen können. Für die mögliche zweite Phase, die Entzündungsphase der Gefäßwände, gibt es ebenfalls eine Vielzahl an Medikamenten, die schon jetzt im Einsatz sind und die sich bewährt haben – wie etwa Cortison in verschiedenen Abstufungen, Blutgerinnungsmittel, sowie Mittel, die die Virus­last senken können. Es gibt dabei kein Patentrezept für alle. Es gibt aber ein sehr gutes Arsenal an Wirkstoffen, das ein Arzt auf Basis des individuellen Risikoprofils des Patien­ten anwenden kann und soll. Auf diese Weise erreicht man eine hohe Wahrschein­lichkeit, schwere Verläufe zu verhindern. Dadurch käme es zu einer Entlastung unseres Gesundheitssystems.

Der „Plan B“ kombiniert Freiheit und Gesundheit und spielt diese beiden Werte nicht gegeneinander aus. Zwang wird durch Freiheit ersetzt. Der „Plan B“ beendet die Spaltung der Gesellschaft und das Gegeneinander, in das die Menschen von der Bundesregierung hineinmanövriert wurden. Ersetzen wir gemeinsam Angst und Panik durch Hoffnung und Zuversicht.

7. Investition von Budgetmitteln in die Intensivmedizin statt in Regierungs-Propaganda

Bereits Ende November 2020 berichteten Medien über die Ausschreibung eines Mega-Etats von 210 Millionen Euro für Regierungs-PR. Im Gegenzug wurden die Mittel für die Krankenanstaltenfinanzierung um 130 Millionen Euro allein für 2021 durch den Bund gekürzt. Diese Gelder fehlen beim Ausbau der Intensivmedizin. Die „ökosoziale Steuer­reform“ und die Kürzung der Mittel aus der Krankenversicherung für das Gesundheits­wesen entziehen der Patientenversorgung ohne budgetäre Gegenfinanzierung Finanz­mittel bis zu 850 Mio. Euro für 2022.

Regierung schreibt Rekord-Etats für gemeinsame PR und Medien aus

24. Nov 2020

Die türkis-grüne Bundesregierung hat ein mit 30 Millionen Euro dotiertes PR-Projekt ausgeschrieben. Es geht um die Erarbeitung einer gemeinsamen Kommunikations­stra­tegie sowie eines Kommunikationsrahmens für alle Ministerien.

Die Regierung sucht eine Werbe-Agentur, die ihre Politik bis zur nächsten Wahl 2024 ins rechte Licht rücken soll. Wie aus einer bereits am 9. November veröffentlichten Aus­schreibung hervorgeht, sollen in den kommenden vier Jahren bis zu 30 Millionen Euro für "Kreativagenturleistungen" fließen.


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Das mit Stichtag 10. Dezember ausgeschriebene Projekt soll zum einen die Erarbeitung einer einheitlichen Kommunikationsstrategie in Form eines Konzepts und eines dafür vorgesehenen Kommunikationsrahmens für alle Ministerien umfassen. Gewünscht wird die einheitliche gemeinsame Kommunikation aller Ministerien und ein Kommunikations­rahmen von einem Anbieter, auf den alle Ministerien zugreifen können, heißt es. Zum anderen geht es konkret um ein Projekt mit Themenschwerpunkt E-Mobilität.

Wie die Bundesbeschaffung GmbH dem "Standard" bestätigt, ist es der erste derartige Werbeetat einer Regierung. Insider sprechen von einem der größten Etats, die es in den vergangenen Jahrzehnten gegeben habe, heißt es in dem Bericht. Die Republik muss die vollen 30 Millionen allerdings nicht ausschöpfen. Die Beschaffer suchen drei Best­bieter, die Auswahl trifft eine Expertenjury, wie bei derartigen EU-weiten Verfahren üb­lich.

Parallel 180 Millionen für Medialeistungen

Parallel zur laufenden Kreativausschreibung läuft auch eine für Medialeistungen. Hier werden Agentur-Leistungen inklusive Mediaschaltungen "in Angelegenheiten der allge­meinen Regierungspolitik und Informationstätigkeiten der Bundesregierung (...) für öffentliche Auftraggeber in Österreich" gesucht, berichtet das Magazin "Horizont". Der Etat dafür liegt für vier Jahre bei insgesamt 180 Millionen Euro.

Regierung schreibt Rekord-Etats für gemeinsame PR und Medien aus | PULS 24

Gleichzeitig wurden für den Ausbau der Intensivmedizin keine zusätzlichen Mittel durch die österreichische Bundesregierung ausgeschrieben. Unter anderem werden aktuell Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit der hohen Auslastung der Intensiv­me­dizin durch Covid-19-Patienten und den zu geringen Reservekapazitäten in der Inten­sivmedizin für die Gesamtversorgung von Covid-19-Patienten und andere Intensiv­pa­tienten argumentiert.

Ein Stopp der Regierungs-PR und eine Verwendung der frei gewordenen Mittel aus der Ausschreibung vom November 2020 ist daher ein gesundheitspolitisches Gebot der Stunde. Dies sollte die Regierung Nehammer umgehend umsetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- Ein sofortiges Außerkrafttreten des Covid-Maßnahmengesetzes

- Ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte in Gesellschaft, Wirtschaft, am Arbeitsplatz, an den Schulen und Universitäten, insbe­son­dere

- Eine sofortige Aufhebung des seit 15.11. 2021 geltenden Lockdowns für Covid-19-Ungeimpfte

- ein Verbot der Kürzung oder sogar Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen durch Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter für Covid-19-Ungeimpfte

- ein Verbot der Kündigung oder Nichtanstellung von Lehrlingen und Arbeitnehmern, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen


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- einen gesetzlichen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger gegen den Bund, die Länder und Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarktservice, die Sozialämter und im Öffentlichen Dienst gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Impfstatus

- die Erstellung einer Vergleichsstudie zum Plan B als Alternative zur derzeitigen grund­rechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik

- die Umsetzung des „Plan B“ als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik

- die Investition von 210 Mio. Euro aus Budgetmitteln in die Intensivmedizin statt in Regierungs-Propaganda

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun liegt mir eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung von Herrn Abge­ordneten Philipp Kucher vor. – Bitte.


11.13.01

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Danke für den Hinweis, Herr Kollege Loacker! Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Belakowitsch hat gerade gesagt, ich hätte ihr in den Mund gelegt, oder ihre Aussage verdreht, dass sie eine Empfehlung in Bezug auf das Kinderimpfprogramm abgegeben habe, und ich hätte daraus sozusagen eine Verpflich­tung gemacht.

Das ist natürlich unrichtig, und deswegen darf ich auch tatsächlich berichtigen, dass Frau Abgeordnete Belakowitsch gefordert hat (Abg. Belakowitsch: Lesen Sie einfach den Antrag vor!), dass (von einem Ausdruck ablesend) „die Hepatitis-A- Impfung [...] ver­pflichtend“ in das Kinderimpfprogramm aufgenommen wird. (Abg. Belakowitsch: Ja! – Ruf bei der FPÖ: Das hat sie gesagt!)

Da steht also nichts von Empfehlung (Zwischenrufe bei der FPÖ) – da steht nichts von einer Empfehlung! –, sondern ihr wart ganz klar für eine Verpflichtung, so ehrlich muss man sein. (Abg. Belakowitsch: Lesen Sie es vor! – Ruf bei der FPÖ: Lesen! Probier es einmal mit lesen!) Was Sie mir schuldig bleiben, Frau Kollegin, nein, was Sie mir schuldig bleiben - - (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Jetzt haben wir Sie ertappt – da brauchen Sie nicht nervös zu werden! –, denn Empfehlung haben Sie nicht geschrieben. Da ist ganz klar die Verpflichtung herausgekommen, das kann man Gott sei Dank auch alles nachlesen.

Ich weiß nur noch immer nicht, ob (auf den Ausdruck weisend) das L da hinten für Kickl steht und ob das oben nicht unter Umständen Herbert heißt. (Abg. Belakowitsch: Lies es einfach vor! Lies es vor!) Vielleicht kann man da, bitte, auch schauen, wer das wirklich unterschrieben hat. Auf jeden Fall gab es keine Empfehlung, verpflichtend war der Weg der FPÖ – verpflichtend! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Einmal vorlesen!)

11.14


Präsidentin Doris Bures: Die Klärung von Unterschriften werden wir außerhalb von tatsächlichen Berichtigungen vornehmen – möglicherweise, aber das obliegt Ihnen, Herr Abgeordneter.

Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Andrea Holzner zu Wort gemeldet. – Bitte.



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11.14.31

Abgeordnete Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Ich wäre vor meiner ersten Parla­mentsrede im Nationalrat gerne noch zum Friseur gegangen, aber in Oberösterreich befinden wir uns noch im Lockdown. Er wirkt! Wir alle gemeinsam haben uns im Wettlauf mit der Zeit vor der nächsten Welle eine Atempause erarbeitet, in der sich hoffentlich ganz viele Menschen impfen lassen. Die Coronapandemie hat nämlich unser Gesund­heits­system – eines der besten der Welt – an die Belastungsgrenze gebracht, daher wird Impfen zu einer Pflicht, um die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicherzu­stellen.

Ich komme aus dem Innviertel, dem Bezirk Braunau – also da her, wo die Impfquoten am niedrigsten und die Inzidenzen leider am höchsten sind. Das zeigt: Die Impfung wirkt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Dennoch verstehe ich die Ängste, Zweifel und Sorgen. Man fragt sich natürlich: Gehen die Maßnahmen nicht zu weit? Wonach soll ich mich bei diesem Hin und Her eigentlich richten? Wem soll ich vertrauen? – Bitte vertrauen Sie in gesundheitlichen Fragen in allererster Linie einmal Ihrem Hausarzt oder einem Arzt, der Sie gut kennt, der auch betreffend neue wissenschaftliche Erkenntnisse informiert ist und diese mit Ihnen besprechen kann.

Mit 8,5 Milliarden verabreichten Covid-Impfdosen gehören diese zu den bestgeprüften Impfstoffen der Welt. Bitte lassen Sie sich nicht von einem Klubobmann Kickl, der das Entwurmungsmittel Ivermectin anpreist, beirren, von den unsäglichen Äußerungen der Abgeordneten Belakowitsch einmal ganz zu schweigen – und Abgeordneter Hauser mischt auch noch eifrig mit Falschmeldungen mit. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Schon geimpft!)

Herr Klubobmann Kickl – er ist leider nicht im Saal –: Wir Innviertler, und nicht nur wir, lieben die Freiheit! Diese wollen wir zurück, aber in Rücksicht aufeinander und in Verant­wortung füreinander. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Herr Klubobmann Kickl, Frau Abgeordnete Belakowitsch, Sie haben den Bogen über­spannt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich freue mich sehr, dass ein freiheitlicher Bürgermeisterkollege aus einer Nachbar­ge­meinde den Impfbus in seine Gemeinde bestellt hat. Es wird Zeit, wieder einen Schritt zurückzutreten und einander zuzuhören. (Abg. Deimek: Sie verwechseln Freiheit mit Zwang und Pflicht!) Wir müssen aufgrund sich verändernder Bedingungen, einer sich verändernden Faktenbasis unsere Handlungen anpassen. In dieser Pandemie leben wir alle in fundamentaler Unsicherheit. Das sind wir alle nicht mehr gewohnt, aber war das nicht in vielen Epochen der Geschichte so?

Und weil wir kurz vor Weihnachten stehen: War es nicht vor gut 2 000 Jahren so, als das Kind im Stall geboren wurde? Auch wenn sich diese Geschichte nicht genau so zuge­tragen hat, weckt sie nicht die Hoffnung auf ein Aufbrechen verhärteter Fronten, auf ein gemeinsames, konstruktives Handeln zum Wohle unserer Kinder? – Das Leben unserer Kinder wird entscheidend davon geprägt, wie wir mit dem Virus umgehen und wie wir miteinander umgehen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.18


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Peter Wurm zu Wort. – Bitte.


11.18.07

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Dieses Volksbegehren für die Impffreiheit wurde gestartet, als das Impfpflicht­gesetz noch nicht einmal Thema war oder alle gesagt haben, das kommt sowieso nicht.


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Das heißt, die Initiatoren und Unterstützer haben einmal recht vorausschauend gewusst, dass uns allen das blühen könnte. Jetzt ist sie da, und jetzt diskutieren wir auch dieses Volksbegehren.

Ich sage es noch einmal: Mittlerweile gibt es ja die österreichische Einheitspartei, be­stehend aus ÖVP, Grünen, NEOS und Sozialdemokraten, die offensichtlich jetzt genau dieses Impfpflichtgesetz durchboxen will, aber Gott sei Dank gibt es zu diesem Volks­begehren, das wir heute diskutieren, viele laufende Volksbegehren, die in eine ähnliche Richtung gehen. Ich bin sehr froh, dass die Bevölkerung aufsteht – bei Demos oder auch bei Volksbegehren – und den Unmut klar zum Ausdruck bringt.

Ich habe es jetzt schon einige Male gesagt: Ich glaube, man muss, gerade von den Re­gierungsparteien ÖVP und Grüne und auch der Herr Minister, sich einmal herstellen und sagen: Okay, wir hatten damals, vor zwei Jahren, wissenschaftliche Thesen, und diese wissenschaftlichen Thesen haben sich leider Gottes in Luft aufgelöst. Alles, was unter dem Titel wissenschaftliche Fakten verkündet wurde, ist mittlerweile, im Dezem­ber 2021, faktisch leider nicht mehr vorhanden – weder dass ich mich als Geimpfter nicht anstecken kann noch dass ich es nicht weitergeben kann. Das berühmte Wort Vollimmunisierung ist insofern – das sollten, glaube ich, alle mittlerweile verstanden haben – aus dem Sprachgebrauch zu streichen. Wir sprechen jetzt mittlerweile von der Hybridimmuni­sierung, das heißt, am besten genesen und geimpft.

Ich sage es noch einmal, weil einige das offensichtlich nicht ganz mitbekommen haben: In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses hat der Minister eindeutig gesagt, gegen Omikron wird der bestehende Impfschutz nicht wirken, und wir werden eine neue Dreierserie mit einem neuen Impfstoff brauchen. (Bundesminister Mückstein schüttelt den Kopf.) – Das kann man ja sagen, es ist auch nichts, was man verschweigen sollte, nur sollte man das der Bevölkerung dann ehrlich sagen. Jetzt aber ein Impfgesetz zu machen, durch das man quasi die Leute mit einem nicht mehr wirksamen Impfstoff zu einer Dreierimpfung hintreibt oder sie in diese hineinzwingt, und dann im Frühjahr eine neue Dreierserie mit einem neuen Impfstoff für Omikron zu starten – das sollte man, glaube ich, schon einmal ganz klar kommunizieren, Herr Minister. (Abg. Gabriela Schwarz: ... gesagt!)

Wie gesagt, es gibt zu dem Impfpflichtgesetz – abgesehen davon, dass das mit dem Alter von 14 Jahren startet, was ich für einen Wahnsinn halte – einfach ganz, ganz viele Argumente, warum das nicht kommen darf und nicht kommen sollte. Ich habe ja ein bisschen Hoffnung geschöpft, dass jetzt der dritte Kanzler in diesem Jahr, Karl Nehammer, vielleicht klug genug ist, eine 180-Grad-Wendung zu machen, ganz klar sagt: Wir wurden auch von der Pharmaindustrie belogen, es tut mir sehr, sehr leid! (Zwischenruf des Abg. Zarits), und jetzt umdreht und sagt: Okay, wir setzen andere Maßnahmen, aber wir zwingen die Bevölkerung in Österreich nicht mehr in dieses Impfpflichtgesetz hinein!

Er hat ja auch die Hand zur Versöhnung ausgestreckt. Ich bin jetzt einmal positiv und optimistisch, dass das keine leere Floskel war und dass Karl Nehammer als neuer Kanzler jetzt die Linie – vor allem der ÖVP – ändert, wirklich auf die Menschen zugeht und dieses Impfpflichtgesetz schubladisiert. Wir haben bis heute über 8 000 Stellung­nahmen, und es werden wesentlich mehr werden. Dieses Gesetz ist ein Schwachsinn, es verstößt gegen - -


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, sich in Ihrer Ausdrucks­weise zu mäßigen!


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Schwachsinn nehme ich zurück. Es ist ein Verstoß gegen unsere Verfassung und sollte, wenn jemand in der Regierung klug ist, gestoppt werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.22



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 72

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte. (Abg. Hörl: Jetzt kommt die Wissenschaft! – Abg. Michael Hammer: ... Fakenews!)


11.22.24

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Zuerst einmal möchte ich mich bei allen 260 000 Personen bedanken, die das Volksbegehren Für Impffreiheit unterschrieben haben. Wir als Freiheitliche Partei wollen keinen Zwang, und wir werden wirklich alles unternehmen, um uns schützend vor die Bevölkerung zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Herr Minister! Ich zitiere: „Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als ‚sicher‘“ – wie Sie das immer sagen – „durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche [...] Propaganda.“ – Noch einmal: „Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als ‚sicher‘“ – was Sie immer behaupten – „durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche [...] Propaganda.“ – Wissen Sie, wer das sagt? – Das sagen 150 Ärzte in einem offenen Brief an den Ärztekammer­präsiden­ten, angeführt von Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen. Ich bin wirklich froh, dass jetzt Ärzte anfangen, aufzustehen – Ärzte, die das Leid von Personen, die von ihnen geimpft werden, mitmachen und erlebt haben. Das gibt Hoffnung, dass die von der Regierung und von den Systemparteien forcierte Impfpflicht tatsächlich nicht kommen wird.

Herr Minister, ich lese Ihnen noch ein Zitat aus diesem Schreiben der 150 Ärzte vor. Ich bitte die Bevölkerung, für die ich spreche: Schauen Sie sich dieses Schreiben an! Es ist umfassend, und es klärt unwahrscheinlich auf. Nur noch ein einziges Zitat daraus: „Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man nur als erschreckend bezeichnen“. – Auch das steht in diesem Brief.

Nun habe ich seit Wochen, seit Monaten in diesem Hohen Haus wissenschaftliche Fak­ten geliefert, und ich frage mich, wieso diese wissenschaftlichen Fakten nicht aufgegrif­fen werden. Ich versuche es heute noch einmal (eine Tafel mit einer Tabelle unter der Überschrift „Vergleich Europa/Afrika; Covid-19 Todesfälle und Impfraten“ auf das Rednerpult stellend): Ich habe hier diesen Vergleich zwischen Deutschland, England, den Niederlanden, Österreich, Nigeria, Benin, Tschad und Südsudan. Wissen Sie, der Unterschied ist der, dass der Virus anscheinend immer in Südafrika startet, dann so intelligent ist, den ganzen afrikanischen Kontinent zu überspringen, und dann bei uns, in Amerika und so weiter wütet.

Schauen Sie sich diese Zahlen an: Im gesamten Afrika sind nur 6 Prozent der Bevöl­kerung geimpft, im Südsudan 1,9 Prozent, im Tschad 1,2 Prozent. Umkehrschluss (Hei­terkeit des Abg. Scherak) – und das wird ja bitte durch wissenschaftliche Studien, Harvard-Studien, die ich schon mehrmals erwähnt habe, immer wieder unterstrichen –: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Impfrate und der Anzahl der Infektionen. Schauen Sie sich das an! Wieso schauen Sie sich das afrikanische Beispiel nicht an? Sie schieben das immer weg. Wieso machen Sie das? Schauen Sie sich an, wieso in Afrika der Virus nicht wütet! Da gibt es Medikamente, die von Ihnen im Reich der Nicht­wissenschaft verortet werden. Schauen Sie sich diese Fakten an! (Abg. Loacker: Der Experte spricht wieder! – Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz.)

Weil heute Vorredner hier davon gesprochen haben, dass man durch die Impfung aus dem permanenten Lockdown herauskommen möchte: Ja wieso, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie nicht nach Schweden (eine Tafel mit einem Diagramm unter der Überschrift „Vergleich: Schweden – Österreich; Täglich neu gemeldete COVID-19 Todesfälle“ auf das Rednerpult stellend)? Schweden hatte noch nie einen Lockdown. In Schweden wird die Bevölkerung nicht von einer Regierung drangsaliert. In Schweden gibt es Freiheit. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, die ich mir herausgesucht habe, sehen Sie: Am 10. Dezember hatten wir in Österreich 54 Todesfälle, Schweden hatte


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drei, weil in Schweden, obwohl die Impfquoten ähnlich sind, einfach eine andere Politik gemacht wird, die nicht auf Zwang, auf Druck und auf Repressalien aufbaut. Das sollte gerade im Blick der Unternehmer – von jenem, der (in Richtung Abg. Michael Hammer) in der ersten Reihe den Kopf schüttelt – sein. (Abg. Michael Hammer: Über dich ...!) Das sollte dir zu denken geben! Der permanente Lockdown, vier Lockdowns für Unter­neh­men – das ist doch bitte ruinös! Schaut euch einmal Schweden an: Schweden hatte noch nie einen Lockdown.

Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Da heute so viele Personen zitiert wurden, darf ich auch mit einem Zitat enden, nämlich von Stephen Hawking. Er sagte Folgendes: „Der größte Feind des Wissens ist nicht die Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“ – Nehmen Sie sich das zu Herzen! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

11.27


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt an den Schluss der Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 2.

11.27.53 2. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ (1277 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 2.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.


11.28.11

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Frau Präsidentin! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Das Tierschutzvolksbegehren zählt zu den erfolgreichsten Volks­begehren. Es wurde von 416 000 Menschen in Österreich unterschrieben. Wir haben uns dieses Volksbegehren sehr zu Herzen genommen. An dieser Stelle sei noch einmal allen Unterschreiberinnen und Unterschreibern gedankt, und vor allem auch dem Initia­tor Sebastian Bohrn Mena. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Strasser.)

All jene, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, haben die Erwartung an uns – an die Politik, an die regierenden Fraktionen –, dass wir auch Taten folgen lassen. Aus ihren Anliegen, die sie unterschrieben haben, ist ein umfassender Tierschutzantrag ge­worden (ein mehrseitiges Schriftstück in die Höhe haltend). Er umfasst mehrere Seiten, und glauben Sie mir eines: So ein Antrag ist nichts Alltägliches, auch nichts Selbst­verständliches. Danke schön, dass Sie uns mit diesem Auftrag zur Arbeit im Sinne des Tierwohls, im Sinne eines guten Lebens für Tiere und Menschen gebracht haben! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Melchior, Strasser und Wöginger.)

Was ist uns mit diesem Antrag gelungen? – Ich selbst durfte genau diesen Bereich Nutztiere verhandeln; an dieser Stelle gilt mein großer Dank auch meinen Kollegen Georg Strasser und Franz Eßl von der Österreichischen Volkspartei. Wir haben uns über mehrere Monate hinweg sehr ernsthaft auf einer sehr guten Gesprächsbasis mit Vertretern


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der Nutztierbranchen zusammengesetzt und uns überlegt, welche Schritte nun zu folgen haben.

Es ist uns gelungen, im Bereich Geflügel das sinnlose Kückentöten nun endlich zu beenden. Es gibt eine umfangreiche Branchenlösung, mit der wir dieser Thematik entge­gentreten; die Geflügelbranche setzt da auch wichtige Schritte für die Zukunft.

Wir haben es im Bereich Rinder geschafft, dass wir auch gesetzlich verankern werden, dass es keine Mast- und Schlachttierexporte aus Österreich mehr geben wird. Wir werden auch umfassend Verordnungen novellieren, damit Transporte sicherer werden, damit Kontrollen noch zielgenauer stattfinden können, und auch bei den Transporten von Kälbern wird es weitere Entwicklungen geben.

Gerade im Bereich der Schweinehaltung ist uns einiges gelungen. Wir starten da in Österreich von einem dem Tierwohl wirklich nicht angemessenen Standard betreffend Stallungen. Wir haben uns überlegt, wie wir da in den nächsten Jahren zu einem bes­seren Standard für die Tiere kommen können. Es ist uns gelungen, dass wir ab dem Jahr 2023 einen neuen Mindeststandard verankern, mit dem es aber sicher nicht getan ist. Wir wissen, dass es auch ein gesetzliches Ende des Vollspaltenbodens braucht, und daran arbeiten wir noch weiter. Trotzdem ist dieser Zwischenschritt wichtig, denn: Was heißt das? – Das heißt, dass wir in den nächsten Jahren ausgehend von 150 Schweinen, die jetzt in Tierwohlställen leben, in Zukunft eine Million haben werden – und das ist ein Meilenstein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Welches Fenster hat sich jetzt aufgetan? – Ein großes Fenster für die Schweinebranche Österreichs: Jetzt ist die Chance, den Imagewandel zu vollziehen, jetzt ist die Chance, mit Tierschutzorganisationen zusammenzuarbeiten, jetzt ist die Chance, um zu zeigen, dass Landwirtschaft und Tierschutz gemeinsam ein sehr großes Sprachrohr sind.

Fürchten wir uns nicht vor Tierschutzorganisationen, denken wir im Sinne der Tiere, denn es gilt nach wie vor: Im landwirtschaftlichen Betrieb braucht es Empathie; wenn diese verloren geht, dann wird Landwirtschaft zu Business. Überall dort, wo Landwirt­schaft Business geworden ist, leiden die Tiere und da leiden wir Menschen. Schauen wir darauf, dass die Landwirtschaft weiterhin eine Kreislaufwirtschaft bleibt, arbeiten wir weiter am Tierwohl! Es ist nicht der letzte Schritt, aber es ist ein Meilenstein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.32


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte.


11.32.34

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn darf ich den Entschließungs­antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker, Mag. Christian Drobits, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolks­begehrens“ einbringen, der Ihnen allen zugegangen ist – eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren, 771 der Beilagen, Tierschutzvolksbegehren, 1277 der Beilagen, TOP 2.

Es freut mich wirklich sehr, dass wir heute dem Tierschutz eine Bühne geben; diese Bühne hätte der Tierschutz aber schon lange gebraucht und auch verdient. Eingangs möchte auch ich mich bei den InitiatorInnen des Tierschutzvolksbegehrens bedanken, besonders aber auch bei den UnterzeichnerInnen, bei den über 400 000 Menschen, die dieses Volksbegehren unterzeichnet haben. Überspitzt kann man sagen: Ganz Vorarl­berg – von der Einwohnerzahl her – ist für mehr Tierwohl, für ein Ende der Massentier­haltung in Österreich, und das ist eine ganz schöne Sache.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das System Tierhaltung in der Landwirtschaft krankt. Dies ist das Resultat daraus, dass Österreich beziehungsweise vor allem die zuständige Landwirtschaftsministerin oder der zuständige Landwirtschaftsminister in diesem Bereich über Jahre hinweg immer nur das Mindestmaß an gesetzlichen Anfor­derungen gestellt hat. Wir als SPÖ hatten damit immer ein Problem und wollten auch immer mehr Tierschutz, nur sind wir – ganz ehrlich und auch offen gesprochen – an der Blockadepolitik der ÖVP gescheitert. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich habe den Eindruck, dass auch die Grünen an dieser Blockadepolitik gescheitert sind, denn der heute vorliegende Entschließungsantrag ist ein weiterer Beweis für diese Blockadepolitik betreffend Tierwohl. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind zwar – vor­sichtig formuliert – durchwegs akzeptabel, doch sie sind nicht konkret, es sind hinsicht­lich Umsetzung keine verbindlichen Zeitpunkte enthalten, und die wirklich wichtigen Punkte fehlen uns. Hätten es die Regierungsparteien wirklich ernst mit dem Tierschutz gemeint, würden wir jetzt über einen Gesetzesantrag diskutieren – es wurde also wieder eine Chance vertan.

Eine Chance haben wir aber auch im Zuge der Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik vertan. Da hätte man die Möglichkeit gehabt, endlich von der Flächenförde­rung abzugehen und gezielte Förderungsprogramme, beispielsweise eben für mehr Tierwohl, zu schaffen. Unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern sind nämlich ganz klar der Meinung, dass sie in diesem Bereich, gerade im Bereich Tierwohl, mehr tun möchten, nur braucht es da unsere Unterstützung und vor allem mehr Geld.

Meine Damen und Herren! Das System der Landwirtschaft, wie wir sie kennen, steht vor einem großen Umbruch, nicht nur vor dem Hintergrund des Klimawandels, sondern auch aufgrund der Veränderungen der Interessen der heimischen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie sagen es selbst immer wieder, die Frau Ministerin betont es immer wieder: Der Konsument bestimmt, wohin die Reise geht. – Genau das ist der springende Punkt: Die Menschen wollen qualitativ hochwertige Fleischprodukte; da geht es nicht mehr um die Masse, sondern eher darum, ein paar Mal in der Woche ein ordentliches Produkt zu verspeisen, als jeden Tag Fleisch zu kochen. Dahin geht die Reise.

Ein kräftiges Indiz dafür ist auch der Lebensmitteldiscounter Aldi, der sagt, dass er in seinem Sortiment bis 2030 nur noch Fleisch aus tierwohlgerechter Haltung anbieten wird. Das ist bereits in acht Jahren. Der deutsche Markt wird sich zum einen auf den heimischen Markt auswirken, und zum anderen werden die Konsumentinnen und Konsu­menten bei uns mit Sicherheit auch hellhöriger, was diese Thematik betrifft.

Die Politik ist nun gefragt, damit Österreich nicht ins Hintertreffen gerät und vor allem die Zeichen der Zeit nicht verpasst. Wir müssen den Bäuerinnen und Bauern unter die Arme greifen, denn wer in Zukunft kein Tierwohl garantiert, wird schlicht und ergreifend am Markt nicht bestehen können. Ich halte daher die 20-prozentige Förderung für den Um- und Neubau von tierwohlgerechten Stallbauten für nicht zielführend. 20 Prozent sind einfach zu wenig, da braucht es mehr Geld. Wer am Hof in Tierwohl investiert, der soll auch stolz darauf sein, der soll das auch stolz zeigen können. Es braucht daher nicht nur eine Anpassung im Bereich der Haltung, sondern auch im Bereich des Gütesiegels.

Das AMA-Gütesiegel ist in seiner aktuellen Form nur ein reines Marketingprodukt und auf keinen Fall ein echtes Qualitätssiegel. Die heutige Diskussion wäre eine gute Gelegenheit, da eine weitreichende Reform einzuleiten, Herr Minister! Mein Ziel wäre es mit Bestimmtheit, dass die Kunden im Supermarkt nach einem mit dem AMA-Gütesiegel versehenen Produkt greifen und sich automatisch ganz klar darauf verlassen dürfen, dass das Tier ein glückliches, angenehmes Leben hatte und dass die Schlachtung stressfrei und in Österreich passiert ist, und dass das Geld für dieses Produkt auch mit einem guten Gewissen ausgegeben wird.


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Das ist jetzt kein Ziel, das hoch gegriffen ist, sondern das ist das Ziel, das sich die Konsu­mentinnen und Konsumenten in diesem Land wünschen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker, Christian Drobits

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN" (1277 d.B.) TOP 2

Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den An­liegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrie­ben wurde, gerecht zu werden.

Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden. Mit ambitionierten Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährung der Menschen in Österreich – vom Kleinkind bis zu den Hochbetagten – kann die menschliche Gesundheit und auch das Wohl der in Österreich gehaltenen Nutztiere deutlich verbessert werden. Wenn weniger tierische Lebensmittel – insbesondere Fleisch- und Fleischprodukte – beworben, verar­beitet, angeboten und konsumiert werden, nimmt das Druck aus der Produktionskette und haben KonsumentInnen auch klare Anreize, teurere, aber nachhaltig produzierte, das Tierwohl umfassend berücksichtigende heimische Lebensmittel zu kaufen.

Eine Weiterentwicklung hin zu mehr Tierwohl muss durch konkrete Änderungen im Tier­schutzgesetz und den darauf aufbauenden Verordnungen erfolgen und durch eine Agrarfördermittel-Vergabe unterstützt werden, die immer auch das Tierwohl hebt.

Öffentliche Gelder, die ins Agrarsystem fließen, müssen steuernd auch zur Hebung des Tierwohls eingesetzt werden. Die bloße Einhaltung von Mindest-Standards darf nicht über die GAP als besondere Leistung belohnt werden. Über GAP Gelder muss vielmehr honoriert werden, was über (gehobene) Mindest-Standards hinausgeht. Das entspricht auch dem Ziel des Green Deals.

Eines der dringenden Anliegen im Nutztierbereich sind Veränderungen in der Schweine­haltung. In fünf europäischen Ländern sind Vollspaltenböden bereits verboten, darunter befindet sich nicht nur der größte Schweineproduzent der EU, nämlich Dänemark, sondern auch die Niederlande, Finnland, Schweden und die Schweiz.

Am Beispiel der fortschrittlichen und früheren Umstellung der Hühnerhaltung in Öster­reich wird eine Umstellung auf tiergerechte Schweinehaltung auch für die Landwirtschaft ein Erfolg werden.

Ebenfalls an der Zeit ist, kurzfristig das betäubungslose, weil qualvolle, Ferkelkastrieren zu verbieten.


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Im Bereich des AMA-Gütezeichens wurde kürzlich durch eine Erhebung der Tierschutz­organisation Vier Pfoten gemeinsam mit der Arbeiterkammer OÖ bekannt, dass es im Zusammenhang mit dem Wissen, was das AMA-Gütezeichen verkörpert, große Lücken gibt bzw. viele Menschen vermuten, dass Schweinefleisch, das mit dem AMA-Güte­zeichen versehen ist, von Tieren stammt, die nicht auf Vollspaltenböden gehalten wer­den. Das immer stärker aufgesplitterte Modulsystem des AMA-Zeichens führt zu mehr Verwirrung als Klarheit bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Hier braucht es gesetzliche Vorgaben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz bringen und eine gesetzliche Weiterentwicklung weg von einem reinen Vermarktungs­instrument hin zu einem echten Gütezeichen, das eine höhere Qualität als den Min­deststandard auslobt.

Im Bereich der Rinderhaltung soll es zu einem Ende der dauerhaften Anbindehaltung ohne Ausnahmen kommen. Das gesetzliche Verbot des Kükenschredderns soll zeitnah erreicht werden.

Neben weiteren wichtigen Initiativen für Nutztiere, wie dringend notwendige Maßnahmen im Tiertransportbereich, sollen auch Verbesserungen im Bereich Hunde und Katzen gesetzt werden. Die Kastration von Katzen mit freiem Zugang zur Natur ist nicht nur wegen der explosionsartigen Vermehrung aus Gründen des Artenschutzes der Vögel wichtig, sondern auch deshalb, da die Verbreitung von Krankheiten damit hintangehalten werden kann. Eine diesbezügliche Aufforderung des Nationalrats an den für Tierschutz zuständigen Minister harrt bereits seit 2019 einer Umsetzung. Die Umsetzung des bereits im Tierschutzgesetz enthaltenen Verbots der Qualzucht soll durch diverse Maß­nahmen erreicht werden.

Wir essen zu viele tierische Lebensmittel, vor allem viel zu viel Fleisch- und Fleischwaren (mehr als doppelt so viel wie empfohlen) – das macht uns krank und fördert Massen­produktion auf Mindest-Standard-Ebene. Auch hier braucht es Maßnahmen. Weniger und dafür bessere tierische Lebensmittel produzieren und Ernährungsformen mit über­wiegend pflanzlichen Lebensmitteln mehr propagieren – das ist für Menschen und Tiere die beste, gesündeste und nachhaltigste Lebensweise. Der Umwandlungsfaktor pflanz­liche – tierische Kalorien ist ca. 1:10. Mit den Kalorien, die ein Mensch aus tierischen Lebensmitteln aufnimmt, könnten 10 Menschen ernährt werden, wenn nicht der Umweg über das Tier genommen wird. Mit unserer derzeitigen Ernährungsweise vernichten wir wertvolle Ressourcen, die wir eigentlich gar nicht mehr haben, zulasten von Tieren, der Umwelt, des Klimas und nehmen auch in Kauf, dass wir selbst krank werden und in anderen Regionen Menschen hungern müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ambitionen im Tierschutz in Österreich und auf europäischer Ebene zu verstärken und in ihrem Wirkungsbereich die folgenden Maß­nahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens zu setzen. Hierbei soll in allen Bereichen Planungssicherheit für betroffene Betriebe, positive wirtschaftliche Zukunftsaussichten durch ausreichend Marktanreize, sowie finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Das gesamtgesellschaftliche Anliegen Tierwohl soll dadurch breit von allen Gesellschaftsteilen – von Produzentinnen und Produzenten zu Konsumentinnen und Konsumenten – getragen werden.

Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:


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Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Programme zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:

Geflügel:

•             Gesetzliches Verbot des Tötens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen, mit Inkrafttreten 1.6.2022.

•             Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Kükentöten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data doku­mentierte und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, eine vor dem 8. Bruttag durchzuführende Geschlechtsbestimmung im Ei.

•             Förderung der Haltung der Doppelnutzung (Fleisch und Eier, das heißt sowohl Zweinutzungslinien als auch die Aufzucht männlicher Tiere) bei Geflügel.

•             Verbot der Käfighaltung von Küken, bei der Aufzucht von Junghennen und bei der Haltung von Zuchttieren, mit folgenden Ausnahmen: zeitlich beschränkt möglich für Wiederverkäufer von Junghennen und für Eliteherden zur gezielten Anpaarung

•             Regelung der Haltung von Wachteln.

•             Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide, welche durch erhöhte natürliche Deckungsmöglichkeiten die Nutzung der Auslauffläche durch das Ge­flügel attraktiver und effizienter macht ohne jedoch die in Österreich etablierte Auslauf­fläche von 8m2/Henne zu verringern.

•             Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch verpflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der EU- Mindeststandards zur Haltung von Masthühnern, insbesondere erhöhte Sitzebenen, einzusetzen.

•             Einsatz auf EU-Ebene für EU-weite, hohe Mindeststandards in der Putenhaltung, bei Mastgeflügel ist die Schaffung von Außenklimazonen (Wintergarten) zu forcieren.

Schweine:

•             Einführung des Verbots, Schweine auf vollständig perforiertem Boden zu halten mit Inkrafttreten am 1.1.2027, womit auch beinhaltet ist, dass

•             Schweinen jederzeit ein Liegebereich zur Verfügung stehen muss, der planbe­festigt ist und regelmäßig ausreichend mit weichem organischem Material eingestreut wird, sodass alle Tiere gleichzeitig nebeneinander weich und trocken liegen können.

•             Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz legt per Verordnung die Mindestfläche für den eingestreuten Liegebereich, sowie die Mindestgesamtfläche pro Schwein, in Abhängigkeit vom Körpergewicht des Schweines, fest.

•             Für durch Neubau oder Umbau nach dem Tag der Kundmachung dieser Ände­rung im Tierschutzgesetz neu errichtete Stallungen oder neu eingebaute Spaltenböden tritt diese Regelung bereits mit 1.1.2022 in Kraft.

•             Im Rahmen des vor kurzem gestarteten Projekts IBeSt (Innovationen für be­stehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich – zum Wohl von Tier und Mensch), werden alle relevanten Stakeholder (insbesondere BMSGPK, BMLRT, VUW, BOKU, Bundesanstalten, ExpertInnen, Tierschutzorganisationen) in Form eines beglei­tenden Beirates eingebunden.


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•             Ein KonsumentInnenbeirat (BürgerInnenbeirat) wird eingerichtet, um die Erwar­tungen und Vorstellungen von KonsumentInnen ausreichend und systematisiert in die Überlegungen der Weiterentwicklung einzufügen und diese repräsentativ einzubinden. Das schafft auch Transparenz über Entscheidungswege und -überlegungen.

•             Es liegen ausreichende nationale und internationale Erkenntnisse über die Praxistauglichkeit von Tierhaltungssystemen vor. Diese gilt es zu nutzen und zur Um­setzung zu bringen.

•             Einführung des Verbots des betäubungslosen Kastrierens männlicher Schweine (Ferkel) mit Inkrafttreten 1.6.2022.

•             Vorlage einer gesetzlichen Änderung des AMA-Gesetzes, so dass nur mehr jene Produkte das AMA-Gütesiegel tragen dürfen, deren Fleisch von Tieren stammt, die gentechnikfrei gefüttert wurden und damit der gesamte Herstellungsprozess gentech­nikfrei erfolgt ist.

•             Die AMA-Marketing GmbH möge sowohl durch das bestehende Konzept für die Weiterentwicklung von Tierwohlsystemen am Markt für Schweinefleisch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung schaffen.

•             Umstellung der AMA-Gütesiegel Basisanforderungen auf den neuen Förder­standard für die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis Ende 2027, wobei bei Neubauten auf echte Zweiflächenbuchten mit zumindest 60% mehr Fläche umgestellt werden muss.

•             Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf tierwohl-gerechte tierische Produkte oder BIO bis 2030, sowie Unterstützung der Pläne der AMA zum Ausbau der Schweinehaltung im Premiumsegment (AMA Tierwohlsiegel und Bio-Hal­tung) auf 1 Mio. Schweine bis 2030. Unerlässlich für Planung, Durchführung und Be­wertung der Effizienz der Maßnahmen ist es, Daten zum Hebel „öffentliche Beschaffung“ zu sammeln und die Entwicklungen permanent zu monitoren und anzupassen. Fragen zur Größe des Hebels sind ebenso relevant wie zur Verteuerung/ Verbilligung des Einkaufs nach Umstellung. Nicht nur die öffentliche Beschaffung soll betrachtet werden sondern jede Beschaffung im öffentlichen Interesse („ausgelagerte“ Großküchen, kirch­liche Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen von privaten Trägern, kirchliche Kindergärten und Schulen etc.). Hier ist als erster Schritt jedenfalls eine umfassende Bestands­auf­nahme notwendig d.h., eine „Landkarte“ mit Einkaufsmengen je Segment muss erstellt werden.

•             Die ÖPUL Maßnahmen Tierwohl-Stallhaltung sowie die Investitionsförderung, welche den Umbau für tiergerechtere Haltungssysteme kofinanziert, sollen maßgeblich zu einem Tierwohl beitragen, das den Namen Tierwohl verdient.

•             Strenger Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze und Erhöhung der diesbezüglich vorgesehenen Strafen für TierhalterInnen im Falle der Nichteinhaltung des Verbots.

Rinder:

•             Förderung des Aufbaus nationaler Vermarktungsschienen für österreichisches Kalbfleisch in Kooperation mit der AMA, wie die Aufnahme der Qualitätsstandards „Voll­milchkalb“ und „Kalb rosé“ ins AMA Qplus Rind Programm.

•             Haltedauer von Kälbern (kein Transport) von 6 Wochen, Verkürzung nur möglich, wenn die Aufzucht in der Region erfolgt. Transport nicht mehr als 6 Stunden.

•             Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000 Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden um Kälberexporte aus Österreich massiv zu reduzieren oder Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000


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Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden und sukzessive Umsetzung eines Exportverbots von Kälbern aus Österreich (Binnen­markt und Drittländer).

•             Start eines transparenten und öffentlichen Dialoges zur Entwicklung neuer Regelungen von Kälbertransporten unter Berücksichtigung des Immunstatus und Vor­lage eines Ergebnisberichts mit Optionen bis Ende 2022.

•             Aufbau eines Systems zur Vereinfachung lückenloser Retrospektivkontrollen von Zuchttiertransporten in Drittstaaten.

•             Aufbau eines Systems zum Nachweis des Herdenaufbaus in den Zielländern, basierend auf bereits bestehenden Vorleistungen.

•             Förderung von Zweinutzungsrassen bei Rindern.

•             Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern ohne Ausnahmen mit Inkraft­treten 1.1.2027.

•             Tiertransporte, die mit dem Ziel der Schlachtung, Mästung oder der Züchtung durchgeführt werden, sollen zum nächstgelegenen Schlachthof oder nur über eine ein­zige EU-Mitgliedsstaatsgrenze führen, keine Verbringung in Drittstaaten.

•             Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz.

•             Verdoppelung der Kontrollen der Tiertransportvorschriften auf der Straße.

•             Einsatz auf europäischer Ebene, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedsstaats-Grenze trans­portiert werden dürfen und deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten ist.

Öffentliche Mittel müssen das Tierwohl fördern

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundes­minis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Bun­desministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht,

•             die vollständige Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung, welcher einen Meilenstein hinsichtlich Marktanreizen für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft darstellt – in dem etwa der Vorzug besonders tierwohlfreundlicher Haltungsformen, und die gentechnikfreie Fütterung bereits vorgezeichnet sind - auf Bundesebene weiter voranzutreiben,

•             eine Berichtslegung zur Umsetzung und Wirkung des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung zu etablieren, mit Daten zur Ausgangssituation, Zielsituation, Zeitplan,

•             im Zusammenhang mit dem Aktionsplan nachhaltige Beschaffung unmissver­ständlich festzulegen, dass die österreichischen Ernährungsempfehlungen im öffent­lichen Einkauf für Gemeinschaftsküchen bzw. andere Verpflegungsdienstleistungen berücksichtigt werden müssen,

•             sukzessive zu konkretisieren, wen konkret die nachhaltige Beschaffung betrifft,

•             im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bundesländer und Gemeinden einzu­wirken, den Aktionsplan Nachhaltige Beschaffung auch in ihren Bereichen (z.B. Landes­krankenhäuser, Landespflegeheime, Pflichtschulen, Kindergärten) vollständig umzuset­zen,


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•             die Etablierung von nachhaltigen Vermarktungsstrukturen für Betriebe, die Schweine in besonders tierfreundlichen Haltungssystemen halten oder auf solche umstellen wol­len, zu unterstützen,

•             die bereits begonnene Anhebung der Haltungsanforderungen für Schweine im AMA-Gütesiegel weiter voranzutreiben.

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, einen GAP Strategieplan vorzulegen und vorher mit dem Gesundheitsminister ein Einvernehmen darüber zu erlangen,

•             der den tierwohlgerechten Zukunftsweg der Landwirtschaft mit entsprechenden Maßnahmen begleitet,

•             der in der Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die not­wendigen Fördermittel zur Ko-Finanzierung von Stall-Umbauten für geplante höhere Haltungsstandards vorsieht, sowie für darüberhinausgehende Tierwohlverbesserungen (wie Stallsysteme mit zusätzlichen Strukturierungselementen, angemessenen Gruppen­größen, Stroheinstreu, Auslauf, Offenfrontställe, Freilandhaltung, oder höheres Platzan­gebot) einen deutlich erhöhten Fördersatz anbietet,

•             der die erfolgreichen Tierwohl-Programme im Umweltprogramm ÖPUL weiterent­wickelt, um insbesondere die heimische Kälbermast und die Haltung von unkupierten Schweinen in tiergerechten Haltungssystemen auszubauen, und erhöhtes Platz- und Strukturangebot, Auslauf, Freiland- und Weidehaltung für weitere Tierarten, sowie innovative Systeme wie Offenfrontställe besonders fördert, und

•             der Anreize für die Absatzförderung von Tierwohlprodukten bietet und den Auf­bau von Qualitätsprogrammen mit Tierwohl- und Tiergesundheitsanforderungen unter­stützt. Das beste Anreizprogramm ist eine verlässliche Kennzeichnung, idealerweise EU-weit zB Tierwohl-Sterne in Anlehnung an die Hotel-Kategorien (ein Stern = gesetzl. Mindeststandard, 5 Sterne: Bio und höchster verfügbarer Haltungsstandard). Eine Tierwohl Kennzeichnung ist nicht trivial, denn vieles spielt im Tierwohl eine Rolle. Das System müsste daher zumindest an drei Säulen ausgerichtet werden: Haltung / Füt­terung / Transport und muss den gesamte Lebenszyklus bis zur Schlachtung umfassen. Neben dem Hotel-Sterne-System ist auch ein Animal-Welfare Score denkbar (vgl. Nu­triscore oder Energiekennzeichnung); und

•             bei der Umsetzung der Regelungen der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die bis 2027 dauern soll, generell vorzusehen, dass jede Maßnahme einem eigenen Tierschutzcheck unterworfen wird, so dass es auch bei Änderungen von Agrarförder-Maßnahmen während der Periode tatsächlich zu mehr Tierwohl kommt.

Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

•             die Verordnungen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung und Tierhal­tungs­kennzeichnung für die Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier in der Gemeinschafts­verpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln in Begutachtung sowie zur EU-Notifizie­rung zu schicken, um die Umsetzung ab dem ersten Halbjahr 2022 zu gewährleisten und damit die Marktbedingungen für österreichische landwirtschaftliche Betriebe für den Verkauf in Österreich deutlich zu verbessern,

•             das muss mit höherer Qualität für die Konsumentinnen und Konsumenten ein­hergehen, denn das Alleinstellungsmerkmal „Herkunft Österreich“ erzeugt keine aus­reichende Qualität, die eine Pflichtkennzeichnung bedingt. Festzuhalten ist weiters, dass die Gemeinschaftsverpflegung – wie EU-rechtlich definiert – jegliche Form der Ver­pflegung umfasst,


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•             sich auf EU-Ebene im Rahmen der Umsetzung der Farm to Fork Strategie für eine umfassende und EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung gemeinsam mit einer Tierwohl- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen einzusetzen,

•             sich auf EU-Ebene für hohe Tierschutz-Mindeststandards für alle Nutztiere inklu­sive Fische einzusetzen, um somit auch die Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmitteln, die mit in Österreich bereits verbotenen Praktiken produziert wurden, zu unterbinden und um auch die Anhebung der Standards in Österreich zu erleichtern,

•             die Haltungssysteme in der Nutztierhaltung in ihrer Entwicklung einem Monitoring zu unterziehen, und

•             Maßnahmen für ein Monitoring der Erzeugung, der Verarbeitung und der Ver­marktung von Tierwohl-Erzeugnissen zu setzen, die den Absatz dieser Erzeugnisse im Lebensmitteleinzelhandel, im Großhandel, in der Gastronomie und in allen Einrich­tungen zur Gemeinschaftsverpflegung einschließlich der öffentlichen Beschaffung beur­teilen lassen und jährlich einen Bericht dazu dem Nationalrat zuzuleiten.

Ein besseres Leben für Hunde und Katzen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzule­gen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, sowie weitere Schritte zur Umsetzung der folgenden Vorhaben zu tätigen:

•             Die Streichung des § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz, sowie die rechtlich bindende Festlegung von klaren Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen. Die Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen sollen vorerst für brachyce­phale Hunderassen erfolgen. Vorbild könnte das niederländische Ampelmodell sein. Basierend darauf sollen bestimmte, besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen grundsätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden. Weiters soll für Tiere aus Rassen, die in unterschiedlicher Intensität mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen, um Qualzucht zu unterbinden. Danach soll die Regelung auf weitere Hunde- und auch Katzenrassen sowie auch auf Nutztiere und weitere Heimtierarten mit verschiedenen Qualzuchtmerkmalen ausge­dehnt werden.

•             Regelmäßige Kontrolle der Züchterinnen und Züchter auf Einhaltung dieser Bestimmungen.

•             Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden.

•             Erhebung von Daten betreffend Hundehaltung.

•             Klarstellung des Verbots des Rasierens der Vibrissen.

•             Vorgabe der Kastration aller Katzen mit freiem Zugang zur Natur mit Inkrafttreten 1.6.2022.

•             Durchführung eines runden Tisches zum Thema Katzenkastration, möglichen Förderprogrammen, und Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen.

•             Strengere Regulierung der Haltung von Wildtieren, insbesondere Exoten: Die für die Privathaltung erlaubten Arten sollen durch eine abschließende Auflistung der er­laubten Arten eingegrenzt werden, statt des umgekehrten Ausschlusses durch die derzeit bestehende Negativliste. Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen. Für bestehende Privathaltungen von Arten die in Zukunft nicht mehr in Privathaltung erlaubt sind, soll eine Übergangsfrist bis zum Verenden der Tiere vorgesehen, und die Abgabe z.B. an Zoos nach Möglichkeit angeboten werden.


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•             Einführung eines Sachkundenachweises für die private Haltung von Wildtierarten mit besonderen Haltungsanforderungen.

Eine starke Stimme für die Tiere

Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen für eine verbesserte Daten­lage, verbesserte Beratung, und erleichterte Arbeit der mit Tierschutz befassten Behör­den zu ergreifen:

•             Erweiterung und Etablierung von bundesweiten Programmen zur Tiergesundheit im Zuge des Aufbaus eines bundesweiten Tiergesundheitsdiensts, welcher bereits im Laufen ist und bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Schwerpunkte sollen u.a. eine weitere Reduktion des Antibiotika-Einsatzes und die Beendigung der Praxis des routine­mäßigen Schwanzkupierens sein.

•             Verbesserung der Datenlage mittels Datenportal, in dem die Daten verschiedens­ter Institutionen zu Tierhaltung, Tierschutz, und Tiergesundheit zu Analysezwecken ver­knüpft werden (Animal Health Data Service). Auf dieser Basis können notwendige Hand­lungsfelder rascher erkannt werden, die risikobasierte Kontrolle zielgerichteter erfolgen und die Beratung der Betriebe verbessert werden. Es soll auch einen öffentlichen Teil geben, in den jeder Einsicht nehmen kann, nicht nur die betroffenen Behörden und Tier­halterInnen.

•             Verbesserung der Erhebung von Tiergesundheitsdaten auf Schlachthöfen, auch mittels automatisierter Erfassung sowie genauerer Definition der zu erhebenden Daten, und Entwicklung von Benchmarks für die Tiergesundheitsdaten. Die erhobenen Daten inkl. Benchmarking sollen einerseits dem Tierhalter für Monitoring und Verbesserungen der Haltungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, andererseits sowohl in das AHDS einfließen, als auch der Behörde für risikobasierte Kontrollen zur Verfügung stehen.

•             Ausbau und Aufwertung der Heimtierdatenbank, um die Datenlage und Kontrolle zu verbessern, vor allem in Bezug auf Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, durchgeführte Kastrationen, gemeldete Zuchttiere und gehaltene Wildtiere mit besonderen Haltungs­anforderungen.

•             Erarbeitung von Meldemöglichkeiten mit psychosozialer Beratung für Fälle von animal hoarding oder Vernachlässigung von Tieren, um das Prinzip beraten und unter­stützen vor strafen anzuwenden.

Gesunde Ernährung für alle verbessert auch das Tierwohl

Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlergehens, der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu ergreifen:

•             Maßnahmen im Hinblick auf das Marketing für Lebensmittel, die Menschen dazu anregen und es ihnen erleichtern, ihre Ernährungsweise zu verbessern, um die öster­reichischen Ernährungsempfehlungen breiter im Alltag der Menschen umzusetzen (siehe Ernährungspyramide – max. 3x Fleisch- und Fleischprodukte pro Woche).“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er wurde in seinen Grundzügen erläutert und an alle Abgeordneten verteilt.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.



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11.38.25

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Tierschutzvolksbegehren, ein Volksbegehren, das von 416 000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben worden ist. Da es die 100 000er-Marke überschritten hat, ist es auch im Parlament zu behandeln. Das ist aber nicht der wirkliche Grund, warum wir heute darüber diskutieren, sondern der wirkliche Grund ist, dass uns Tierwohl ein sehr, sehr großes Anliegen ist. Wir wollen, dass es den Menschen im Land gut geht, und wir wollen auch, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ja, der Umgang mit Tieren braucht Regeln – Regeln sind wichtig, aber noch wichtiger ist, dass die Tierhalter davon überzeugt sind, dass es für alle besser ist, wenn es den Tieren gut geht und wenn Tiere gut gehalten werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die Hal­tung von Tieren bedeutet Verantwortung, und daher ist es wichtig, Bewusst­seins­bildung zu betreiben. Tierhalter müssen wissen, welche Bedürfnisse die Tiere haben, wie die Tiere untergebracht sein sollen, welche Vorlieben die Tiere haben und was bei der Fütterung zu beachten ist (Zwischenruf bei der SPÖ), daher haben wir in einigen Bereichen einen Sachkundenachweis angeregt, der auch kommen soll.

Für das Verständnis, das die Tiere brauchen, bringe ich immer folgendes Beispiel: Wenn jemand die Erkenntnis gewonnen hat, dass eine Brandlbracke in einer Stadtwohnung einfach keine geeigneten Bedingungen vorfindet, dann ist schon sehr viel gewonnen – für eine andere Hunderasse mag sie durchaus möglich sein. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Um dieses Bewusstsein zu schaffen und dem Volksbegehren Gewicht zu geben, den Initiatoren zu danken und den 416 000 Unterschreiberinnen und Unterschreibern zu danken, haben wir einen breiten Dialog gestartet. Nach der ersten Behandlung im Ple­num haben wir in den Ausschussberatungen ein Hearing mit den Initiatoren, mit Herrn Dr. Bohrn Mena, mit Expertinnen und Experten gestartet und breit aufgesetzt.

Ich darf einige der Aussagen, die mich in meiner Auffassung bestätigt haben, hier wie­dergeben: Herr Dr. Bohrn Mena sagt, Tierwohl ist nur in Einklang mit den Tierhaltern umzusetzen. Herr Prof. Zollitsch sagt, man muss die Menschen mitnehmen und über­zeugen, dass sie in der Tierhaltung das Richtige tun. Frau Dr. Kopschar sagt, mehr Tierwohl braucht praktische Lösungen. – Daran haben wir uns letztendlich auch gehal­ten, und es ist ein umfangreicher Entschließungsantrag zu all den Punkten des Tier­schutz­volksbegehrens entstanden. Gemeinsam mit den Tierhaltern haben wir dies erarbeitet, mit den landwirtschaftlichen Tierhaltern, mit deren Organisationen, mit den Heimtier­haltern, mit deren Organisationen.

Das unterscheidet uns von der SPÖ. Die SPÖ knallt Verbote hin, ohne dass sie die Betroffenen mitnimmt beziehungsweise daran arbeitet. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir haben unterschiedliche Meinungen gehabt, haben aber sehr konstruktive Gespräche geführt und ein gutes Ergebnis erreicht. Ich darf sagen, dass wir wirklich von einem Meilenstein sprechen können, was das Tierwohl betrifft.

Was ist jetzt in diesem Entschließungsantrag beinhaltet? – Gesetzliche Regelungen werden eingefordert, zum Beispiel zur Verhinderung der Qualzucht, Förderanreize für tierfreundliche Haltungsformen sollen geboten werden, Beratung bei Investitionen zum Beispiel, Beratungsangebote zur Bewusstseinsbildung und im landwirtschaftlichen Be­reich auch Maßnahmen zu einer tierwohlkonformen Weiterentwicklung im Lebens­mittel­markt.

Letztlich sollen auch die Qualitätsstandards Vollmilchkalb und Kalb Rosé in das AMA-Q-plus-Rind-Programm aufgenommen werden. Das bedeutet weniger Transport und mehr Tierwohl. Mit dem Kauf heimischer Lebensmittel können wir das zudem fördern.


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Ich erinnere weiters an das 120-Millionen-Euro-Tierwohlpaket, das Frau Bundes­minis­terin Köstinger aufgestellt hat.

Ja, die österreichischen Regelungen betreffend Tierschutz und Tierwohl können wir auch im internationalen Vergleich durchaus positiv sehen, aber es müssten auch für die Importe dieselben Standards gelten, die in Österreich vorgeschrieben sind. Daher sind auch auf europäischer Ebene Initiativen erforderlich.

Der vorliegende Antrag ist sehr umfassend, sodass er auch andere vorliegende Anträge durchaus abdeckt, er ist ein großer Schritt zu mehr Tierwohl. Stimmen wir dem zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.43


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.


11.43.57

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei ist diesem Tierschutzvolksbegehren von Beginn an sehr wohlwollend gegenübergestanden. Ich selbst habe das Volksbegehren auch unterzeichnet, so wie über 416 000 Öster­reiche­rinnen und Österreicher. Ein Grund für den starken Zuspruch zu diesem Tierschutz­volksbegehren liegt auch darin, dass viele Bürger – im Geiste sind es ja weit mehr als jene, die es unterzeichnet haben – den Umgang, der mit Tieren in diesem Land teilweise nach wie vor praktiziert wird, einfach nicht mehr hinnehmen wollen. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, und wir haben dafür zu sorgen, dass diese Mitgeschöpfe ordentlich behandelt werden.

Meine Damen und Herren! Dieses Tierschutzvolksbegehren, von Sebastian Bohrn Mena initiiert, hebt sich von vielen anderen Begehren und Forderungen in diesem Bereich grundlegend ab, indem es nicht Sündenböcke gesucht hat und nicht mit Schuldzu­weisungen, insbesondere gegen die Landwirtschaft, gearbeitet hat, sondern versucht hat, die Landwirtschaft auch mitzunehmen. Ich bin überzeugt davon, dass die Masse aller Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, mit ihren Tieren, die ihnen anvertraut sind, ordentlich umgeht.

Der Vorschlag der Regierungsparteien findet auch unsere Zustimmung – es passieren wirklich große Schritte, insbesondere in der Schweinehaltung, also der Vollspaltenboden in der jetzigen Form ist dann bei Neu- und Umbauten Geschichte; das ist weg, das ist verboten, das ist ein großer Schritt. Es passiert viel im Bereich des Geflügels: Männliche Eintagskücken – das Schreddern spielt ja zugegebenerweise in Österreich jetzt nicht die große Rolle, aber ich finde es gut, auch von der Symbolik her, dass diese barbarische Methode jetzt klipp und klar verboten wird. Es passiert einiges im Bereich der Rinder­transporte, Lebendtiertransporte, und es passiert vor allem einiges – und insbesondere das ist uns auch wichtig – hinsichtlich Transparenz für den Konsumenten, denn es ist zu einfach, immer nur zu sagen: Der Konsument allein hat das in der Hand!, denn der Konsument muss auch wissen, woher das kommt, wie die Tiere gehalten werden und unter welchen Bedingungen das Produkt hergestellt wurde.

Meine Damen und Herren! Auch die Haltung von sogenannten Exoten wird strikter geregelt – ein wichtiger Bereich, denn wir alle wissen ja, es gibt Tiere, die einfach nicht gehalten werden können, wenn man die Fachkenntnis nicht hat. Man kann ihnen den natürlichen Lebensraum nicht einmal ansatzweise bieten, und es ist teilweise auch ein Sicherheitsproblem, man denke an hochgiftige Arten. Es ist daher ein Gebot der Stunde, dass man, wenn man diese Tiere überhaupt halten möchte, die entsprechenden Fach­kenntnisse nachweisen muss.


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Dieser Vorschlag der Regierung ist also in Summe eine gute Sache, wir werden diesem Antrag und diesem Ausschussbericht daher heute zustimmen, wir haben aber auch einen eigenen Entschließungsantrag vorbereitet, der verteilt wurde, der inhaltlich mit dem Regierungsantrag identisch ist, aber wir haben eine klare Frist gesetzt, nämlich mit 31.12.2022, sodass die Gesetzentwürfe und Verordnungstexte auch entsprechend vorliegen. Wenn es früher passiert, soll es uns recht sein, aber es kann nicht sein, dass diese berechtigten Anliegen dieses Volksbegehrens bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden oder überhaupt versanden, wenn es zu Neuwahlen kommen sollte.

Grundsätzlich aber freut es mich, dass es in diesem Haus über die Parteigrenzen hin­weg, nämlich über alle Parteigrenzen hinweg, ein klares Bekenntnis zu einem besseren Tierschutz in Österreich gibt, denn Tierschutz ist keine ideologische Frage, Tierschutz hat uns alle anzugehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolks­begehrens für das Jahr 2022

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2.) Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN" (1277 d.B.) in der 135. Sitzung des Nationalrats, am Mittwoch, dem 15. Dezember 2021.

Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den An­liegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrie­ben wurde, gerecht zu werden.

Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden.

Insbesondere in der Landwirtschaft hat die Verbesserung der Haltungsbedingungen auch betriebswirtschaftliche Konsequenzen. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, entstehende Mehrkosten über angemessene Produktpreise und öffentliche Mittel mitzutragen. Aufgabe der Politik ist es, einen klaren Weg zu tierwohlgerechten Haltungs­formen mittels Förderanreizen, Marktanreizen, Bewusstseinsbildung, und gesetzlichen Regelungen mit angemessenen Übergangsfristen vorzuzeichnen. Daher müssen zeit­gleich mit der Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte auch Marktanreize, zielge­richtete Beratungsangebote und Fördersysteme weitergeführt, weiterentwickelt und forciert werden. Zusätzlich soll auf weitere Beteiligte wie die verarbeitende Industrie, den Handel, die Gastronomie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eingewirkt werden, so dass ein erhöhter Aufwand auch gesamtgesellschaftlich getragen wird.

Die Bundesregierung hat in den ersten eineinhalb Jahren bereits einiges vorgelegt, etwa der Beschluss für möglichst vollständige Regionalität sowie deutlich erhöhte Umwelt-


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und Tierschutzstandards in der öffentlichen Beschaffung (Aktionsplan nachhaltige Be­schaffung). Dieser stellt, insbesondere wenn die Bundesländer und Gemeinden diesen in ihrem Wirkungsfeld mitumsetzen, einen enormen Marktanreiz dar und gibt Bäuerinnen und Bauern die ihre Haltungssysteme verbessern eine positive wirtschaftliche Per­spektive. Die Nachfrage nach Tierwohlprodukten ist je nach Auslobung derzeit unter­schiedlich. Während nicht alle AMA-Tierwohl-Siegel Schweinefleisch Produkte mit Mehr­wert verkauft werden können, könnte das Angebot an Bio-Schweinefleisch weiterwach­sen da die Nachfrage dafür zurzeit gegeben ist.

Augenmerk sollte auf eine rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung gelegt wer­den, die in Kürze in Begutachtung sowie in EU-Notifizierung geschickt werden soll. Mit einer umfassenden Kennzeichnung der Herkunft tierischer Lebensmittel in allen Abgabe­situationen an die Konsumentinnen und Konsumenten wird ein Lenkungseffekt in Richtung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion erzielt. Durch diese neu ge­schaffene Transparenz sollen in Kombination mit den vereinbarten gesetzlichen Verbes­serungen der Tierschutzstandards auch höhere Preise für bessere Produktion einfacher argumentiert und erzielt werden.

Das in diesem Antrag enthaltene Tierschutzpaket geht nun einen großen Schritt weiter und soll durch eine angemessene Kombination verschiedener Maßnahmen wie Markt­anreize, gesetzliche Regelungen, Beratungsleistungen und Förderungen für noch mehr Tierwohl sorgen. Diese Maßnahmen sollen alle bis zum 31.12.2022 auf den Weg ge­bracht werden, um nicht wieder eine Verzögerung und Verschleppung zu produzieren und längst notwendige Reformen zu verschleppen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ambitionen im Tierschutz in Österreich und auf europäischer Ebene noch weiter zu verstärken und in ihrem Wirkungsbereich die folgenden Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutz­volksbegehrens zu setzen. Hierbei soll in allen Bereichen Planungssicherheit für be­troffene Betriebe, positive wirtschaftliche Zukunftsaussichten durch ausreichend Markt­anreize, sowie finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Das gesamtgesell­schaft­liche Anliegen Tierwohl soll dadurch breit von allen Gesellschaftsteilen – von Produzen­tinnen und Produzenten zu Konsumentinnen und Konsumenten - getragen werden.

Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 31.12.2022 entsprechende Ge­setzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Program­me zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:

Geflügel:

• Gesetzliches Verbot des Schredderns von Küken, sowie gesetzliches Verbot des Tö­tens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen.

• Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Küken­töten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte


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und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, möglichst frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei.

• Förderung der Haltung von Zweinutzungsrassen bei Geflügel

• Verbot der Käfighaltung von Küken, bei der Aufzucht von Junghennen und bei der Haltung von Zuchttieren, mit folgenden Ausnahmen: zeitlich beschränkt möglich für Wie­derverkäufer von Junghennen und für Eliteherden zur gezielten Anpaarung

• Regelung der Haltung von Wachteln

• Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide, welche durch erhöhte natürliche Deckungsmöglichkeiten die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter macht

• Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch ver­pflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der EU- Mindeststandards zur Haltung von Masthühnern, insbesondere erhöhte Sitzebenen, einzusetzen.

• Einsatz auf EU-Ebene für EU-weite, hohe Mindeststandards in der Putenhaltung

Schweine:

• Festlegung im Verordnungsweg zur maximalen Fixierungsdauer in der ab 1.1.2033 gültigen Regelung auf max. 1 Tag vor Geburtstermin bis max. 5 Tage nach Geburt (Umsetzung der Ergebnisse des Projekts Pro-SAU, Konkretisierung der derzeit fest­gelegten „kritischen Lebensphase“).

• Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze von Schweinen durch Festlegung eines Systems der verpflichtenden Tierhaltererklärung und Risikoanalyse auf schweinehaltenden Betrieben zur Beurteilung der Faktoren, die zu Kannibalismus und Schwanzbeißen führen, sowie der darauf basierenden verpflich­tenden Umsetzung von Verbesserungen der Haltungsbedingungen. Mit diesem System wird erreicht, dass der Anteil von Schweinen mit unversehrten Schwänzen kontinuierlich erhöht wird, und damit das routinemäßige Kupieren der Schwänze endet.

• Der ab 1.1.2022 vorgesehene höhere Förderstandard für Investitionen in Ferkelauf­zucht und Schweinemast wird ab 1.1.2023 zum gesetzlichen Mindeststandard für Neu- und Umbauten.

o Bewegungsmöglichkeit (Mindestflächen für die Buchten, bis zu 20% mehr Fläche)

o Mit eigenem Liegebereich

o Klimatisierung

o Mehr Beschäftigungsmaterial

• Unstrukturierte Buchten (Vollspaltenbuchten gem. bisherigem gesetzl. Mindeststan­dard) entsprechen daher nicht mehr den gesetzl. Vorgaben für Neu- und Umbauten und werden damit zum Auslaufmodell.

• Im Rahmen des vor kurzem gestarteten Projekts IBeSt (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich – zum Wohl von Tier und Mensch), werden alle relevanten Stakeholder (insbes. BMSGPK, BMLRT, VUW, BOKU, Bundes­anstalten, Experten, Tierschutzorganisationen) in Form eines begleitenden Beirates eingebunden.

• Ziel ist die Erarbeitung praxistauglicher Baulösungen ausgehend von den neuen Förderstandards unter Analyse der Auswirkungen auf Tierwohl, Tiergesundheit, Umwelt, Arbeitsabläufe, Zeitaufwand und Wirtschaftlichkeit. Eine Erweiterung des IBeSt-Projekts


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um die Beurteilung bestehender Qualitätsprogramme (AMA-Gütesiegel, Tierwohl, BIO...) nach denselben Parametern ist angestrebt.

• Die AMA-Marketing GmbH möge sowohl durch das bestehende Konzept für die Weiterentwicklung von Tierwohlsystemen am Markt für Schweinefleisch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung schaffen, als auch im Wege der Marktforschung ein System für mehr Transparenz bei Fleisch und Milch bereitstellen.

• Umstellung der AMA-Gütesiegel Basisanforderungen auf den neuen Förderstandard für die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis Ende 2032

• Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf den Standard AMA-Güte­siegel Tierwohl oder BIO bis 2030, sowie Unterstützung der Pläne der AMA zum Ausbau der Schweinehaltung im Premiumsegment (AMA Tierwohlsiegel und Bio-Haltung) auf 1 Mio Schweine bis 2030.

Die ÖPUL Maßnahmen Tierwohl-Stallhaltung sowie die Investitionsförderung, welche den Umbau für tiergerechtere Haltungssysteme kofinanziert, sollen maßgeblich dazu beitragen.

Rinder:

• Förderung des Aufbaus nationaler Vermarktungsschienen für österreichisches Kalb­fleisch in Kooperation mit der AMA, wie die Aufnahme der Qualitätsstandards „Voll­milchkalb“ und „Kalb rosé“ ins AMA Qplus Rind Programm.

• Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000 Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden um Kälberexporte aus Österreich massiv zu reduzieren

• Start eines Dialoges zur Entwicklung neuer Regelungen von Kälbertransporten unter Berücksichtigung des Immunstatus

• Aufbau eines Systems zur Vereinfachung lückenloser Retrospektivkontrollen von Zuchttiertransporten in Drittstaaten

• Aufbau eines Systems zum Nachweis des Herdenaufbaus in den Zielländern, basierend auf bereits bestehenden Vorleistungen

• Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten

• Förderung von Zweinutzungsrassen bei Rindern

Öffentliche Mittel sollen das Tierwohl fördern

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundes­minis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Bun­desministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht,

• die vollständige Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung, welcher einen Meilenstein hinsichtlich Marktanreizen für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft darstellt – in dem etwa der Vorzug besonders tierwohlfreundlicher Haltungsformen, und die gentechnikfreie Fütterung bereits vorgezeichnet sind - auf Bundesebene weiter voran­zutreiben, und

• im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bundesländer und Gemeinden einzuwirken, den Aktionsplan Nachhaltige Beschaffung auch in ihren Bereichen (z.B. Landeskranken­häuser, Landespflegeheime, Pflichtschulen, Kindergärten) vollständig umzusetzen;

• die Etablierung von nachhaltigen Vermarktungsstrukturen für Betriebe, die Schweine in besonders tierfreundlichen Haltungssystemen halten oder auf solche umstellen wol­len, zu unterstützen,


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• die bereits begonnene Anhebung der Haltungsanforderungen für Schweine im AMA-Gütesiegel weiter voranzutreiben.

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, einen GAP Strategieplan vorzulegen,

• der den tierwohlgerechten Zukunftsweg der Landwirtschaft mit entsprechenden Maß­nahmen begleitet,

• der in der Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die notwen­digen Fördermittel zur Ko-Finanzierung von Stall-Umbauten für geplante höhere Hal­tungsstandards vorsieht, sowie für darüberhinausgehende Tierwohlverbesserungen (wie Stallsysteme mit zusätzlichen Strukturierungselementen, angemessenen Gruppen­größen, Stroheinstreu, Auslauf, Offenfrontställe, Freilandhaltung, oder höheres Platzan­gebot) einen deutlich erhöhten Fördersatz anbietet,

• der die erfolgreichen Tierwohl-Programme im Umweltprogramm ÖPUL weiterent­wickelt, um insbesondere die heimische Kälbermast und die Haltung von unkupierten Schweinen in tiergerechten Haltungssystemen auszubauen, und erhöhtes Platz- und Strukturangebot, Auslauf, Freiland- und Weidehaltung für weitere Tierarten, sowie innovative Systeme wie Offenfrontställe besonders fördert, und

• der Anreize für die Absatzförderung von Tierwohlprodukten bietet und den Aufbau von Qualitätsprogrammen mit Tierwohl- und Tiergesundheitsanforderungen unterstützt.

Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird ersucht,

• die Verordnungen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln in Begutachtung sowie zur EU-Notifizierung zu schicken, um die Umsetzung ab dem ersten Halbjahr 2022 zu ermöglichen und damit die Marktbedingungen für österreichi­sche landwirtschaftliche Betriebe für den Verkauf in Österreich deutlich zu verbessern,

• sich auf EU-Ebene im Rahmen der Umsetzung der Farm to Fork Strategie für eine umfassende und EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung, sowie für die Prüfung und Entwicklung von Tierwohl- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen einzusetzen,

• sich auf EU-Ebene für hohe Tierschutz-Mindeststandards einzusetzen, um somit auch die Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmitteln, die mit in Österreich bereits verbotenen Praktiken produziert wurden, zu unterbinden,

• die Haltungssysteme in der Nutztierhaltung in ihrer Entwicklung einem Monitoring zu unterziehen, und

• Maßnahmen für ein Monitoring der Erzeugung, der Verarbeitung und der Vermarktung von Tierwohl-Erzeugnissen zu setzen, die den Absatz dieser Erzeugnisse im Lebens­mitteleinzelhandel, im Großhandel, in der Gastronomie und in allen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung einschließlich der öffentlichen Beschaffung beurteilen lassen.

Ein besseres Leben für Hunde und Katzen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen,


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Verordnungen in Begutachtung zu schicken, sowie weitere Schritte zur Umsetzung der folgenden Vorhaben zu tätigen:

• Die Streichung des § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz, sowie die rechtlich bindende Festlegung von klaren Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen. Die Defini­tionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen sollen vorerst für brachycephale Hunde­rassen erfolgen. Vorbild könnte das niederländische Ampelmodell sein. Basierend darauf sollen bestimmte, besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen grund­sätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden. Weiters soll für Tiere aus Rassen, die in unterschiedlicher Intensität mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen, um Qualzucht zu unterbinden. Danach soll die Regelung auf weitere Hunde- und auch Katzenrassen sowie bei Bedarf weitere Heim­tierarten mit verschiedenen Qualzuchtmerkmalen ausgedehnt werden.

• Regelmäßige Kontrolle der Züchterinnen und Züchter auf Einhaltung dieser Bestim­mungen

• Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden

• Erhebung von Daten betreffend Hundehaltung

• Klarstellung des Verbots des Rasierens der Vibrissen

• Evidenzbasierte Erhebung von Daten betreffend Streunerkatzenpopulation und Katzenkastration

• Durchführung eines runden Tisches zum Thema Katzenkastration, möglichen Förder­programmen, und Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen

• Verstärkung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Beobachtung und Ein­dämmung von Streunerkatzenpopulationen

• Strengere Regulierung der Haltung von Wildtieren, insbesondere Exoten: Die für die Privathaltung erlaubten Arten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden, statt des umgekehrten Ausschlusses durch die derzeit beste­hende Negativliste. Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen. Für bestehende Privathaltungen von Arten die in Zukunft nicht mehr in Privat­haltung erlaubt sind, soll eine Übergangsfrist bis zum Verenden der Tiere vorgesehen, und die Abgabe z.B. an Zoos nach Möglichkeit angeboten werden.

• Einführung eines Sachkundenachweises für die private Haltung von Wildtierarten mit besonderen Haltungsanforderungen

Eine starke Stimme für die Tiere

Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen für eine verbesserte Daten­lage, verbesserte Beratung, und erleichterte Arbeit der mit Tierschutz befassten Be­hörden zu ergreifen:

• Erweiterung und Etablierung von bundesweiten Programmen zur Tiergesundheit im Zuge des Aufbaus eines bundesweiten Tiergesundheitsdiensts, welcher bereits im Lau­fen ist und bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Schwerpunkte sollen u.a. eine weitere Reduktion des Antibiotika-Einsatzes und die Beendigung der Praxis des routinemäßigen Schwanzkupierens sein.

• Verbesserung der Datenlage mittels Datenportal, in dem die Daten verschiedenster Institutionen zu Tierhaltung, Tierschutz, und Tiergesundheit zu Analysezwecken ver­knüpft werden (Animal Health Data Service). Auf dieser Basis können notwendige


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Handlungsfelder rascher erkannt werden, die risikobasierte Kontrolle zielgerichteter erfolgen und die Beratung der Betriebe verbessert werden.

• Verbesserung der Erhebung von Tiergesundheitsdaten auf Schlachthöfen, auch mittels automatisierter Erfassung sowie genauerer Definition der zu erhebenden Daten, und Entwicklung von Benchmarks für die Tiergesundheitsdaten. Die erhobenen Daten inkl. Benchmarking sollen einerseits dem Tierhalter für Monitoring und Verbesserungen der Haltungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, andererseits sowohl in das AHDS einfließen, als auch der Behörde für risikobasierte Kontrollen zur Verfügung stehen.

• Ausbau und Aufwertung der Heimtierdatenbank, um die Datenlage und Kontrolle zu verbessern, vor allem in Bezug auf Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, durchgeführte Kas­trationen, gemeldete Zuchttiere und gehaltene Wildtiere mit besonderen Haltungsanfor­derungen

• Erarbeitung von Meldemöglichkeiten mit psychosozialer Beratung für Fälle von animal hoarding oder Vernachlässigung von Tieren, um das Prinzip beraten und unterstützen vor strafen anzuwenden.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde vom Herrn Abgeordneten in seinen Grundzügen erläutert und steht damit mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Werner. – Bitte, Sie haben das Wort.


11.48.14

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute zum ersten Mal in meiner Rolle als Tierschutzsprecherin von NEOS zu Ihnen sprechen. Diese Funktion wurde in den letzten Jahren von meiner Kollegin Fiona Fiedler mit sehr viel Engagement und Herzblut ausgefüllt. Ich möchte daher diesen Rahmen nutzen und ihr dafür und auch für die sehr geordnete Übergabe der Sprecherinnenrolle danken.

Nun zum Tierschutzvolksbegehren: In meiner Kindheit durfte ich viele Tage und Stunden auf dem Bauernhof meiner Tante und meines Onkels verbringen, einem Hof mit Milch­wirtschaft. Ich durfte Kälber füttern, Eier holen und vieles mehr. Neben diesen schönen Erinnerungen stehen aber auch nicht so schöne: Die Milchkühe waren in einem dunklen, düsteren Stall untergebracht und angebunden. Auch am nahen Reithof waren die Pferde in engen Ständen festgebunden, ohne Möglichkeit, sich zu bewegen – kein Vergleich zu heute. Veränderung ist also möglich, wenn wir sie wollen.

Das Tierschutzvolksbegehren hat 416 000 Unterschriften erhalten. 416 000 Menschen in Österreich wünschen sich diese Veränderung namentlich. Sie wünschen sich ein Ende der Vollspaltenböden, sie wünschen sich ein Ende des Kückentötens, und sie wünschen sich ein Ende der Qualzucht und noch viel mehr.

Aber nicht nur auf der Seite der Konsumentinnen und Konsumenten stehen die Zeichen auf Veränderung: Blicken wir in den Grünen Bericht, dann sehen wir, dass sich Land­wirtschaft, die auf Qualität, Innovation und auch auf die Nische setzt, rechnet.

Es wird Anstrengung von beiden Seiten brauchen, um die Ziele, die in diesem Ent­schließungsantrag festgeschrieben sind, umzusetzen, vonseiten der Konsumenten und vonseiten der Produzenten, vonseiten der Bauern und vonseiten der Bobos.

Dafür ist es wichtig, den KonsumentInnen gute Entscheidungsgrundlagen für ihren täglichen Einkauf zu liefern. Dazu möchte ich eine Forderung meiner Kollegin Karin


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Doppelbauer aufgreifen: Es ist nicht verständlich, warum ein AMA-Gütesiegel, das wohl bekannteste Gütesiegel bei Nahrungsmitteln in Österreich, beim Tierschutz nur das gesetzliche Minimum darstellt und nicht wesentlich mehr. Es gibt zwar verschiedene Zusatzmodule, aber das System ist komplex und verwirrend. Da braucht es einen ande­ren Anspruch.

Es braucht auch bessere Ernährungsbildung, beginnend in der Schule, aber auch darü­ber hinaus. Wir müssen den Menschen begreiflich machen, dass sie, wenn sie ein 3-Euro-Schnitzerl essen, Tierleid gutheißen.

416 000 ÖsterreicherInnen haben gesagt, Tierwohl sei ihnen ein zentrales Anliegen. Es ist nun an uns Abgeordneten, in diesem Haus dieses Anliegen aufzugreifen und die bestmögliche Lösung über die Parteigrenzen hinweg zu erarbeiten, und zwar ohne faule Kompromisse und mit dem Mut für ehrliche Lösungen. – Danke. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Strasser.)

11.51


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Bundesminister Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


11.51.33

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte als Tierschutzminister noch einmal betonen, wie wich­tig mir das Ergebnis des Tierschutzvolksbegehrens ist. Ich danke Ihnen, ich danke den Organisatorinnen und Organisatoren dafür.

Das Tierschutzvolksbegehren ist ein eindeutiges Signal an die Politik, dass sich die Menschen in Österreich Verbesserungen beim Tierschutz erwarten. Wir brauchen einen grundsätzlich anderen Umgang mit Tieren, wir brauchen einen anderen Umgang mit der Landwirtschaft, aber auch mit der Umwelt insgesamt, mit unserer Erde. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Volksbegehren bietet Anlass, über all das nachzudenken: Tun wir eigentlich genug für unsere Tiere? Tun wir eigentlich genug für unsere Umwelt und uns Menschen? – Vermutlich nicht, denn wenn wir uns auf dem bereits Erreichten ausruhen würden, würden wir nicht hier sitzen und über dieses Thema debattieren.

Wir gehen mit dem Tierschutzvolksbegehren einen weiteren Schritt auf einem langen Weg. Die Menschen in Österreich erwarten sich einen besseren Umgang mit Tieren, sie wün­schen sich eine bessere Haltung, sie wünschen sich eine Landwirtschaft der Zukunft, sie wünschen sich aber auch mehr Transparenz und faire Preise – für die Men­schen, für die Tiere, für die Umwelt. Diesen Erwartungen müssen wir gerecht werden, diesen langen Weg haben wir aber noch vor uns. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Wir gehen daher die konkreten Umsetzungsschritte an. Wir haben als Bundesregierung einen klaren Auftrag, und den nehmen wir auch an. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.53


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.

Nun ist Frau Abgeordnete Faika El-Nagashi zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.53.51

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Die Massentierhaltung heizt das Klima auf – so titelte gestern die „Kronen Zeitung“ und brachte ganz richtigerweise als Topthema


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einen Bericht zum Zusammenhang zwischen unserer Ernährung, unserer Produktions­weise und der Klimakrise. Die Botschaft der Expertinnen und Experten, die dort zu Wort gekommen sind, ist deutlich: Wir müssen den Konsum tierischer Produkte reduzieren. Das ist eine Frage des Überlebens, nämlich unseres Überlebens! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Brückl.) – Herr Kollege! Über 400 000 Menschen haben mit dem Tierschutzvolksbegehren die Politik dazu aufgefordert, zu handeln – für das Klima, für die Umwelt, für die Gesundheit, für die Tiere.

Als Tierschutzsprecherin kann ich mit dem Ergebnis selbstverständlich nicht zufrieden sein, auch wenn es ein sehr großer und ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist – nämlich hin zu einer Landwirtschaft, in der nur mehr ein Bruchteil der jetzigen Tier­haltung stattfindet, und dies unter Einhaltung der höchsten Standards, und dazu, dass wirtschaftliche Interessen nicht mehr die Grenzen tierschutzpolitischer Maßnahmen ziehen und dass pflanzliche Ernährung zum Mainstream wird. Das ist noch ein weiter Weg, aber wir haben einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Es wird keine neuen Vollspaltenböden geben, und bestehende Vollspaltenböden in der Schwei­nehaltung werden zum Auslaufmodell. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gödl.)

Stattdessen gibt es finanzielle Anreize für den raschen Umstieg auf tierfreundlichere Stallsysteme. Es wird in Österreich kein Kückenschreddern und es wird auch kein Kückentöten mehr geben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es gibt eine Ausnahme, sofern es sich um Futterkücken für Zoos und Greifvogelstationen handelt, die ihre Futterkücken bis jetzt aus dem Ausland importiert haben. Stattdessen fördern wir die frühe Ge­schlechtsbestimmung im Ei und die Junghahnaufzucht.

Es gibt ein klares Nein zu Qualzuchtpraktiken, Züchter werden in die Verantwortung genommen. Da geht es vor allem um Hunde und Katzen, aber auch um andere Tiere im Heimtierbereich.

Es gibt auch Verbesserungen im Bereich der Haltung von Wildtieren, insbesondere von exotischen Wildtieren. Es gibt eine Positivliste und es wird einen Sachkundenachweis für die Haltung geben. Es wird Unterstützung bei sogenanntem Animal Hoarding und auch einen runden Tisch zur Problematik der unkastrierten Katzen mit Freigang geben.

Das sind nur einige Punkte aus unserem gemeinsamen Entschließungsantrag, und ich möchte allen, die daran mitgewirkt haben, danken: Das ist die Koalitionspartnerin, das sind alle Oppositionsparteien, die diesen wichtigen Schritt mit unterstützen.

Ich möchte vor allem auch jenen danken, die nicht lockergelassen haben und ein Volks­begehren für die Tiere initiiert haben – Sebastian Bohrn Mena und seinem Team –, und den Hunderttausenden Menschen, die unabhängig von ihrer parteipolitischen Ein­stel­lung das Volksbegehren unterschrieben haben.

Mit dem Entschließungsantrag ist ein erster wichtiger Schritt getan, und wir werden nicht aufhören. Die Richtung ist klar, aber es wird weiter den Druck brauchen, den Druck aus der Bevölkerung, aus der Zivilgesellschaft, aus den NGOs, um die Dramatik der Zu­stände offen und transparent zu machen, um Bewusstsein für das massive Leid der Tiere zu schaffen und Druck für Veränderung zu machen.

Vor mittlerweile zehn Jahren erschien das Buch der Sozialpsychologin und Aktivistin Melanie Joy mit dem Titel: „Warum wir Hunde lieben, Schweine essen und Kühe anziehen“. – Also warum machen wir manche Tiere zu unseren Freunden und andere zu unserer Nahrung? Wodurch wird ein Lebewesen zum Essen? Und wieso lassen wir zu, dass bestimmte Tiere gequält und getötet werden, und behandeln andere wie unsere Familienmitglieder? Auch diese Ideologie – Melanie Joy nennt sie Karnismus – müssen wir Schritt für Schritt verändern.


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Vielleicht ist es auch für Sie ein Anreiz, zu versuchen, die kommenden Feste und Feier­tage einmal ohne Fleischgerichte, mit pflanzlichen Alternativen zu feiern, as vegan as possible – so vegan, wie es für Sie möglich ist. Wie auch immer Sie es halten, ich wün­sche Ihnen friedliche, geruhsame und erholsame Tage.

Unsere Arbeit geht weiter, unsere Verhandlungen gehen weiter. 2022 werden die Geset­zesnovellen am Tisch liegen. Wir werden den Entschließungsantrag umsetzen, und wir werden politisch und parlamentarisch vor allem weiter über die offenen Punkte sprechen. Der Tierschutz bleibt ein Volksbegehren. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Strasser. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Jetzt bin ich gespannt! – Abg. Brückl: ... vegane Schweinderln!)


11.59.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch ich darf mich bei Kollegen Sebastian Bohrn Mena für die Vorarbeiten für dieses Projekt Tierschutzvolksbegehren bedanken. Das ist schon eine Leistung, über 400 000 Unter­schriften für dieses wichtige Anliegen zusammenzubringen. Ich bedanke mich auch bei den Menschen, die das unterzeichnet haben.

Ich glaube, die Vorredner haben schon dokumentiert, dass das österreichische Parla­ment in einem parlamentarischen Prozess, aber auch die Koalition in einem informellen Prozess gemeinsam mit den Verbänden, den Ministerien und anderen Expertinnen und Experten dieses Volksbegehren sehr, sehr ernst genommen haben.

Den ersten Baustein von Sebastian Bohrn Mena möchte ich so beschreiben: Er hat es durch seine Formulierungen geschafft, dass in diesem ganzen Diskussionsprozess keine Schuldigen gesucht worden sind – Hannes Amesbauer hat das auch schon analysiert –, sondern dass nach Lösungen gesucht wurde.

Ich bedanke mich auch beim grünen Koalitionspartner, bei den grünen Koalitionspart­ne­rinnen, bei Faika El-Nagashi und Olga Voglauer, und bei meinem Kollegen, Tierschutz­sprecher Franz Eßl. Ich glaube, dass dieser Entschließungsantrag nicht nur umfangreich an Seiten und Texten ist, sondern – und darauf werde ich noch zu sprechen kommen – auch sehr viel Substanz hat, dass vieles schon auf dem Weg ist und vieles noch kommen wird.

Mir ist aber auch wichtig, zu sagen, dass es einen Schulterschluss zwischen Bäuerinnen und Bauern, den VerarbeiterInnen, dem Handel, der Gastronomie und letztendlich auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern braucht.

Frau Kollegin Ecker – ich werde dann auf Ihre Rede noch kurz eingehen –, die Aus­führungen über die Bäuerinnen und Bauern in einem Halbsatz, dass es schon notwendig ist, dass man uns unter die Arme greift, sind für eine sozial orientierte Partei schon ein bisschen wenig.

Ich stelle fest: Die VerarbeiterInnen, der Handel und auch die Gastronomie sind in der Pflicht, weil es in Tagen wie diesen bei steigenden Produktionskosten dringend höhere Preise braucht. Letztendlich dürfen wir auch den Konsumenten, die Konsumentin nicht aus der Verantwortung entlassen. Es ist wichtig, dass wir unsere Premiumprodukte auch zu höheren Preisen vermarkten können.

Jetzt komme ich aber zu Kollegin Ecker und ihren Ausführungen. Da möchte ich einiges klarstellen. Sie monieren, dass es nur ein Mindestmaß an gesetzlichen Standards gebe. – Das möchte ich bestreiten, weil der internationale Tierwohlindex uns bescheinigt, dass


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die österreichische Landwirtschaft im Vergleich mit anderen agrarischen Systemen Spitzenreiter, die Nummer eins im internationalen Vergleich ist, wobei wir aber auch bereit sind, weitere Schritte zu machen.

Sie beklagen, dass in der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Tierwohl nichts zu lesen sei. – Auch darauf darf ich etwas erwidern, Frau Kollegin Ecker: Sie müssen sich die Unter­lagen des Ministeriums anschauen. Es gibt Module, die spezielle, höherwertige Hal­tungsformen unterstützen.

Dann zitieren Sie Aldi. – Da darf ich die Initiative des VÖS, des Verbands österreichi­scher Schweinebauern, zitieren: Eine Million Bio- und Premiumschweine wollen wir bis 2030 auf dem österreichischen Markt unterbringen. Aldi ist ja bekanntlich in Österreich Hofer, und auch Hofer unterstützt in Österreich dieses Ziel und die Initiative unserer Schweinebäuerinnen und -bauern.

Dann stelle ich eine falsche Information richtig: Tierwohlstallungen werden mit 35 Pro­zent unterstützt, einem sehr hohen Fördersatz, der die Investitionstätigkeit auch weiter anregen soll.

Ich empfehle weiters ein Gespräch mit Michael Blass von der AMA-Marketing GmbH. Das AMA-Gütesiegel ist in Weiterentwicklung, und wenn Sie in den Antrag hinein­schauen, dann werden Sie die entsprechenden Projekte und Textbausteine dazu finden.

Abschließend bedanke ich mich herzlich bei den NEOS, bei Kollegin Werner, und bei der FPÖ, bei Kollegen Amesbauer, für die Unterstützung dieses Antrages. Er wird dem­nächst in Umsetzung gehen. Viele Projekte sind schon auf dem Weg. Danke für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

12.04


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.


12.04.34

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Freiheitliche Partei unterstützen die Inhalte dieses Volksbegehrens von Herzen gerne, wobei noch einiges zu tun ist. Wir gratulieren allen 416 000 Personen, die unterschrieben haben, und auch den Initiatoren zu diesem Volksbegehren, das wesentliche Punkte auf den Weg gebracht hat, sehr.

Nur muss ich schon eines sagen: Tierleid ist unteilbar. In derselben Sitzung des Gesund­heitsausschusses, in der wir über dieses Volksbegehren diskutiert haben, haben wir als Freiheitliche Partei einen Antrag zum Tierleid, nämlich zum Leid von 25 000 Rehkitzen, die im Sommer zu Tode gemäht oder schwer verletzt werden, eingebracht. Es ist unfass­bar: 25 000 Rehkitze werden jeden Sommer zu Tode gemäht. Das ist massives Tierleid. Wir kennen das Kitz aus „Bambi“ und so weiter. Das ist wirklich ein Tier des Herzens. Was ich nie auch nur für möglich gehalten hätte, ist, dass man in derselben Sitzung, in der man das Tierschutzvolksbegehren auch mit uns in die richtige Richtung bringt und die ersten richtigen Schritte setzt, hergeht und unseren Antrag zu diesem Thema wieder vertagt. (Zwischenrufe der Abgeordneten El-Nagashi und Stögmüller.)

Ja – in Richtung Grüne – ist Tierleid wirklich so teilbar, wie ihr das sehen wollt? Wie wollt ihr denn den Menschen draußen erklären, dass man weiterhin zuschaut, wenn 25 000 Reh­kitze zu Tode gemäht werden? Wir haben einen sachlich fundierten Antrag eingebracht und wollten haben, dass Maßnahmen unterstützt werden, die dieses Zu-Tode-Mähen von Rehkitzen verhindern. (Beifall bei der FPÖ.) Das sage ich zum einen, damit wir uns heute und hier nicht zu Tode feiern und sagen: Hurra, wir sind so gut.

Zum Zweiten – ich sage das immer wieder –: Ich warte schon längst auf eine Initiative, mit der wir endlich dieses unsägliche Mercosur-Abkommen, mit dem wir Rindfleisch


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gegen Autos tauschen, beerdigen. Das hätten wir nämlich schon dieses Jahr im Jänner im Europäischen Parlament – unter Anführungszeichen – „beerdigen“ können, wenn vier EU-Mandatare der ÖVP mitgestimmt hätten, diese Verhandlung zu beenden. (Zwischen­ruf des Abg. Loacker.)

Wir haben also noch Arbeit. Einiges ist getan, aber vieles liegt noch vor uns. (Beifall bei der FPÖ.)

12.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Abgeordneter Clemens Stammler. – Bitte.


12.07.15

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich habe mir des Öfteren in den letzten Monaten, wenn ich auf dem Weg von Wien nach Hause zu meinem Bauernhof war, nachdem wir Branchengespräche geführt haben, gedacht: Weit haben wir es gebracht: neun Millionen vergaste Kücken jährlich, um Legehühner zu gewinnen, während für ihre Brüder keine Verwendung gegeben ist; Schweine auf Vollspaltenböden, wovon wir na­hezu täglich vor dem Parlament die Bilder präsentiert bekommen; Rinder, die auf Fracht­schiffen auf dem Mittelmeer unterwegs sind, die nirgends anlegen dürfen, die verenden.

Das ist aber ein gesellschaftliches Problem, denn es ist Ihr Ei und es ist euer Ei, das auf dem Frühstückstisch steht, und es ist eure Wurst, die auf dem Tisch steht. Die Verant­wortung kann deshalb nicht allein beim Bauern liegen, und ich glaube, gerade das Tier­schutzvolksbegehren hat mit den 416 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern gezeigt, dass das ein gesellschaftliches Problem ist.

Für uns stellt sich die Frage: Machen wir Politik für Menschen, oder machen wir Politik für Konsumentinnen und Konsumenten? Bei Befragungen sprechen sich über 80 Pro­zent der österreichischen Bevölkerung dafür aus, dass wir für mehr Tierwohl zu sorgen haben. Es ist schon auch richtig, dass die Kaufentscheidung der Konsumentinnen und Konsumenten dann etwas anders gelagert ist. Der Einkaufswagen wird leider anders gefüllt. Auch das ist aber nur die halbe Wahrheit, weil es in Wahrheit unsere Aufgabe ist, Transparenz zu schaffen, damit der Konsument, die Konsumentin eine Kaufentschei­dung treffen kann, und es ist unsere Aufgabe, den Markt dafür zu schaffen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Positiv möchte ich den nationalen Beschaffungsplan erwähnen. Wenn wir diesen kon­sequent umsetzen, wird es in den öffentlichen Kantinen – auch am Opernball – diese Leberkässemmel nicht mehr geben, die die Vorgeschichte des Vollspaltenbodens und des Imports miterleben musste. Ich möchte gleichzeitig auch die Länder und die Ge­meinden darum bitten, diesen nationalen Beschaffungsplan zu adaptieren und auch in ihre Beschaffung einfließen zu lassen.

Bei den Branchengesprächen haben wir auch gesehen, dass es ein großes Problem mit dem Verarbeitungsfleisch gibt. Das geht von der Wurst bis zum Leberkäse, aber auch bis hin zum Katzenfutter. Dort geht die Marge verloren, dort versteckt sich genau das Fleisch, das wir mit diesem Tierschutzvolksbegehren und auch mit diesem Ent­schließungs­antrag sichtbar machen.

Weil es mich mit Stolz erfüllt, möchte ich auch noch die oberösterreichische Vorreiterrolle der Biobauern in der Geflügelbranche erwähnen, die mit dem Projekt Bruderhahn vorge­zeigt haben, wie man durch Innovation, durch Nachdenken, durch Vorwärtsgewandtheit ein System schafft, um zum Beispiel auch das Kückentöten zu verhindern. Wir aus dem Kreise der Biobauern aus Oberösterreich haben es damit geschafft, dieses Modell nun in der gesamten Branche anwenden zu können. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)


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Es heißt, du bist, was du isst. In diesem Sinne müssen wir vielleicht überdenken, ob wir weiterhin Sozialpolitik über billige Lebensmittel machen sollen oder ob wir ganz einfach nur die Leute unterstützen, die sich Qualität aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht leisten können.

Ich glaube, was wir nicht vergessen dürfen, ist: Wir stützen damit auch das Gesund­heits­system, denn wer gesunde Tiere isst, hat mehr Chance, auch selbst gesund zu bleiben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Hechenberger. – Bitte.


12.12.29

Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher! Wenn man um die Mittagszeit zum Thema Tierschutz spricht, denke ich, darf auch einmal ein Dank an die Bauern ausgesprochen werden, die uns mehrmals täglich mit besten und hochwertigsten Lebensmitteln versorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wie dem Text des Tierschutzvolksbegehrens zu entnehmen ist, sind Tiere „fühlende Wesen“. Aus diesem Grund müssen wir sehr sensibel mit diesem Thema umgehen. Ich weiß und ich bin überzeugt davon, dass nicht nur der Gesellschaft, sondern auch den Bauernfamilien das Thema Tierschutz wichtig ist. Ich habe unlängst eine Bauernfamilie mit zwei kleinen Kindern im Tiroler Oberland besucht. Als wir in den Stall gegangen sind, haben mir die Kinder im Alter von vier und fünf Jahren jede einzelne Kuh mit Namen vorgestellt. Das heißt, bei uns sind Tiere keine Produktionseinheiten, sondern haben Namen und gehören zur Familie. Ich glaube, es ist entscheidend, dass auch diese Form der Landwirtschaft zukünftig erhalten bleibt, diese Klein- und Kleinstbetriebe, die das Rückgrat einer flächendeckenden Landwirtschaft sind und auch bleiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Unabhängig davon, ob die Tiere im Laufstall oder im Stall mit Kombinationshaltung ge­halten werden, ist in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig, dass die Lebensmittel­produktion nachhaltig ist. Es ist auch klar, dass die Viehhaltung im Grünlandgebiet alter­nativlos ist. Ohne Tiere gibt es keine flächendeckende Landwirtschaft. Aus diesem Grund bin ich über dieses heutige Ergebnis sehr froh.

Es ist aber auch entscheidend, dass wir nicht nur über die Landwirtschaft, über die Bau­ernfamilien entscheiden, wie Tierschutz auszusehen hat, nicht mit Verboten arbeiten, sondern auch mit Anreizen die Leute auf den Weg mitnehmen und so das Tierwohl generell verbessern und erhöhen.

Sehr wichtig ist mir auch, dass wir nicht nur von den Nutztieren, sondern genauso von den Haustieren sprechen. Wir wissen, in der Pandemie haben sich sehr viele Menschen Haustiere angeschafft – Menschen, die zum Teil keine oder wenig Ahnung haben, wie mit Tieren umzugehen ist. Dass dieser Sachkundenachweis zum Beispiel bei Hunden beinhaltet, dass die Menschen auch entsprechend ausgebildet und weitergebildet wer­den, halte ich für ganz entscheidend und wichtig, damit es auch dem Bernhardiner im siebten Stock in der 50-Quadratmeter-Wohnung gut geht.

Ich glaube, dass Tierschutz umfassend und eine Querschnittmaterie ist. Aus diesem Grund ist der heutige Entschließungsantrag ein erster wichtiger Schritt. Ich bin überzeugt davon, dass weitere folgen werden, aber es geht nur, wenn die Leute mit Anreizen mit­genommen werden und nicht mit Verboten mehr oder weniger bestraft werden. (Beifall bei der ÖVP.)


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In diesem Sinne ist es ein erster wichtiger Schritt, weitere werden folgen. Noch einmal ein Danke an unsere Bauernfamilien, die uns jetzt zur Stunde mit hochwertigen Lebens­mitteln versorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.15


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ulrike Fischer. – Bitte.


12.16.01

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute reden wir über das Tierschutz­volks­begeh­ren, das uns als Konsumentinnen und Konsumenten so wichtig war, dass es über 400 000 Menschen unterstützt haben. Es sind Menschen, die sich für Tiere interessieren, weil Tiere unsere Mitmen- - Wie sagt man am besten? – Es sind Mitgeschöpfe, es sind Lebewesen. Ich trage heute absichtlich den Button „Stoppt Gewalt an Frauen“, denn es geht auch um Gewalt gegen Tiere, und es soll keine Gewalt gegen Tiere geben; gar keine Gewalt – dafür setze ich mich ein –, weder gegen Haustiere noch gegen Nutztiere.

Wenn wir ehrlich sind, sollte es diese Unterscheidung nicht einmal geben. Als ich ein Kind war, waren meine Lieblingstiere die Hendln, die bei uns herumgelaufen sind. Jeder, der sieht, wie sich ein Hendl freuen kann, wenn es einen Wurm findet, weiß, dass auch Tiere spielen. Hendln gehören nicht in Legebatterien, gehören nicht in Käfige, sondern ich möchte zur Freitierhaltung aufrufen.

Dieses Tierschutzvolksbegehren schafft nun eine Verbindung zwischen Landwirtschaft, Konsumentenschutz und Umwelt.

Wenn wir uns in der Früh in den Spiegel schauen, müssen wir wissen, was wir essen, und das ist nicht unbedingt nur das, was wir in der Werbung sehen. Wir brauchen eine tiergerechte Haltung und eine Kennzeichnung, die über den Tellerrand hinausgeht. Daher setzen wir uns auch für entsprechende EU-Bestimmungen ein, denn jeder will schließlich wissen, was er isst, was er konsumiert. Und Tierwohl haben wir uns als Gesellschaft alle verdient. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.17


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.


12.18.07

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Tierschutz hat aus der besonderen Verantwortung des Men­schen für das Tier als Mitgeschöpf heraus den Schutz des Lebens und das Wohlbefinden der Tiere zum Ziel. Ich denke, dem kann jeder hier in diesem Hause zustimmen.

Es ist meiner Meinung nach eine Schande, dass wir in Österreich im Jahr 2021 in diesem Haus noch über Qualzuchten, Anbindehaltung, betäubungslose Ferkelkastration und Vollspaltenböden diskutieren müssen und dann Fristen setzen müssen, um dieses Tierleid in Österreich endlich wegzubringen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe schon im Gesundheitsausschuss gesagt, dass der Antrag, der von den Regie­rungsparteien gekommen ist, nicht den Usancen des Hauses entspricht. Wir haben ihn etwa 13 Stunden vor Beginn des Gesundheitsausschusses erhalten, so umfassend, dass man ihn nicht mehr kontrollieren und prüfen konnte. Ich habe auch gesagt, das ist für uns zu wenig. In diesem Antrag sind nur Absichtserklärungen enthalten, es gibt keine Fristen.

Wie auch heute am Rednerpult wird nur gesagt, wir schaffen das Schreddern der Kücken ab. – Ja meine Damen und Herren, das ist lieb, wenn das abgeschafft werden soll, aber


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dann gehören Fristen gesetzt, dann wollen wir wissen, wann das Töten der Kücken in Österreich endlich ein Ende hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb bringen wir einen Entschließungsantrag ein, in dem wir wirklich auf diese Dinge eingehen, in dem wir das gesetzliche Verbot des Tötens von lebensfähigen Kücken mit Inkrafttreten am 1.6.2022 fordern. Und das ist keine Überraschung! Wir haben schon jahrelang Anträge in diesem Haus gestellt, die diese Thematiken behandeln, die von den Regierungsparteien permanent vertagt werden. Wir wollen diese Thematiken endlich erledigt haben! Wir wollen das Töten von diesen Kücken weghaben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Gleichzeitig wollen wir die Einführung des Verbots, Schweine auf vollständig perforier­tem Boden zu halten, mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2027, damit auch einmal ein Wohlfühlen für die Schweine drin ist. Auch diese Anträge wurden schon vor Jahren in diesem Haus gestellt. Auch dieser Antrag wird seit Jahren von den Regierungsparteien ständig vertagt, meine Damen und Herren, und dann kommen Sie heraus und sagen, bei Neubauten dürfen ab 1. Jänner 2022 keine Vollspaltenböden mehr gemacht wer­den – aber all die Altbauten mit den Vollspaltenböden bleiben ja, meine Damen und Herren! Genau die wollen wir weghaben! Wir wollen keine perforierten Böden mehr! Wir wollen ein Zweibuchtensystem für die Schweine, eine Bucht, die mit Stroh ausgelegt ist, wo sich die Schweine wohlfühlen, und eine Bucht, wo sie ihren Kotabsatz machen können. Das ist eine Forderung, die wir stellen, und das ist eine Forderung, die dem Wohlbefinden der Tiere in diesem Land dient, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Strache.)

Es gibt auch noch – das ist nämlich überhaupt nicht im Antrag der Regierungsparteien enthalten – die Einführung des Verbots des betäubungslosen Kastrierens männlicher Schweine. Wir diskutieren das in diesem Haus schon jahrelang. Wir haben dazu schon x-mal Anträge eingebracht. Dass das betäubungslose Kastrieren der Ferkel endlich verboten werden soll, finden wir nicht einmal im Antrag der Regierungsparteien! Ich denke, das ist ein Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen, sondern dem Antrag der Sozialdemokratischen Partei, denn darin wird für die Abschaffung all dieser Dinge, die ich hier nenne, eine Frist vorgesehen, damit es für die Tiere in Österreich wirklich ein Wohlbefinden gibt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt zum Schluss, weil der Initiator des Volksbegehrens so großartig genannt wurde: Mir ist gestern ein Artikel aus der „Presse“ vom 22. Oktober 2021 zugesandt worden. (Der Redner hält einen Ausdruck des genannten Artikels in die Höhe.) Ich empfehle jedem Österreicher und jeder Österreicherin, diesen Artikel zu lesen und sich ein Bild von dem zu machen, was in diesem Artikel steht. Ich denke, „Die Presse“ hat hier nicht gelogen. Es ist nicht von mir, es steht in der „Presse“. Da kann man nur mehr sagen: Jeder Euro, der dahin gespendet wird, ist ein verschwendeter Euro. Spendet an Vereine, die wirklich etwas für den Tierschutz tun! (Beifall bei der SPÖ.)

12.21


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Pia Philippa Strache zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


12.22.08

Abgeordnete Pia Philippa Strache (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Verspielt, intelligent, selbstbe­wusst, musikliebend – all das und noch einiges mehr sind Charaktereigenschaften, die ein Schwein haben kann. Die Transplantation von chemisch veränderten Schweine­herz­klappen ist bereits Routine in den Krankenhäusern, ihre Haut kommt bei Brandopfern zum Einsatz, Kollagenmembranen finden in der Gewebe- und Knochenregeneration ihre


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Anwendung. Dennoch: Die sogenannten Nutztiere sind, wenn es ums Mitgefühl geht, bei sehr vielen Menschen einfach ausgenommen, und das, obwohl diese Lebewesen uns im Alltag doch oft so nahe sind.

Eigentlich wäre es relativ leicht machbar, denn das österreichische Tierschutzgesetz ist ein sogenanntes Rahmengesetz. Relativ einfach heruntergebrochen bedeutet das, dass man von so einem Gesetz doch eine gewisse Dynamik verlangen kann, wenn es um die Aktualisierung durch Erkenntnisse aus Wissenschaft, Ethik und dem Zeitgeist zum Thema Tierschutz geht, denn die Ausgestaltung eines solchen Rahmengesetzes erfolgt auf mehreren Verordnungsebenen und bietet somit eigentlich einen idealen Grund­bau­stein für ein dynamisches, aktives Handeln.

Ziel des Tierschutzes ist – no na – der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Zwei Säulen machen das Tierschutzgesetz aus, Verbots- und Gebotsnormen: Verbot der Tierquälerei, Verbot der Tötung ohne vernünftigen Grund und so weiter, die Gebotsnormen sollen das Wohlbefinden der Tiere sicherstellen. Gibt es im Tierschutz­bereich aber überhaupt die Begrifflichkeit Wohlbefinden? Ist Landwirtschaft in dieser Zeit des systemischen Wandels überhaupt noch zukunftsfit, wenn alles so bleibt wie gehabt? – Eher nein.

Was bedeutet zukunftsfähig? – Das bedeutet vor allem auch Schutz der Landwirtschaft. Dabei geht es um so viel mehr, als der Begriff Nachhaltigkeit hergibt: Eine nachhaltige Umwelt- und Landwirtschaftspolitik ist eben auch eine tierschutzgerechte Politik. Diese kann aber nicht ohne ausreichende finanzielle Mittel, die gerecht und vor allem effizient verteilt werden, umgesetzt werden. Tieren kein Leid und keinen Schaden zuzufügen steht eben in einem klaren Spannungsverhältnis mit der Wirtschaft, mit hohem wirt­schaftlichem Druck, und vielem, was einer gewissen Wirtschaftlichkeit nicht entspricht, wird eine strenge Blockadehaltung entgegengesetzt.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben vieles gesagt, was richtig und wichtig ist. Ich möchte den Punkt der Vollspaltenböden noch einmal aufgreifen. Wir alle wissen: Fünf europäische Länder haben diesen Schritt in Richtung mehr Tierwohl bereits gesetzt, darunter niemand Geringerer als der größte Schweineproduzent der EU, Däne­mark.

In Österreich sieht die Realität für rund 90 Prozent der Schweine wirklich traurig aus. Die Tiere leben auf Beton, auf Vollspaltenböden, ohne Stroh, Bewegungs- und Beschäfti­gungsmöglichkeiten. Daraus resultiert nicht nur eine viermal höhere Todesrate, sondern resultieren vor allem auch Verletzungen, entzündete Wunden.

Einmal mehr möchte ich auf den Mythos Bioschwein zu sprechen kommen: Was be­deutet es, ein Leben als Bioschwein zu führen? – Auch das angeblich so glückliche Bio­schwein hat keinen rechtlichen Anspruch auf Freilauf, auf Wiese, auf Erde oder Sonne. Ferkelkastration, Kupieren der Schwänze und Abschleifen der Eckzähne zählen zu den regulären Verfahren, obwohl selbst in der bösen, konventionellen Schweinehaltung solche Maßnahmen eigentlich nur im Einzelfall erlaubt sind. Die Praxis sieht jedoch auch bei einigen Biobetrieben eher nach der üblichen Realität als nach einem Einzelfall aus. Wie bei vielen Dingen, wo Bio draufsteht, muss man auch da genauer hinschauen.

Ich weiß, der Umstieg ist eigentlich sehr kostenintensiv. Das ist auch den Landwirtinnen und Landwirten bewusst gewesen, die diesen mutigen Schritt bereits gewagt haben, die bereit waren, diesen schwierigen Weg zu gehen, all diese Mühe, diesen Einsatz auf sich zu nehmen, weil sie wissen: Es braucht den Einklang zwischen Tierwohl und Konsum­bedarf. Auch ein Forschungsprojekt hat gezeigt, dass rund ein Drittel der LandwirtInnen diesen Umstieg durchaus als machbar empfindet und ihn sich auch vorstellen könnte. Rund ein Drittel davon sind jüngere Landwirte, und ich denke: Perfekt, da haben wir also Leute, die bereit sind, nicht nur diesen mühsamen Beruf Landwirt zu ergreifen, sondern


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auch noch bereit sind, zukunftsfit zu handeln und zu denken. Das ist vor allem auch wichtig, damit die österreichische Qualität hoch bleibt und wir nicht über kurz oder lang mit weiteren drastischen Qualitätseinbußen rechnen müssen und Österreich den eigent­lich sehr einzigartigen USP für seine Produkte verlieren wird.

Ich weiß, diese Veränderung kostet Geld, aber es geht um Existenzen. Wenn wir uns schon nicht aus einer gewissen Ethik oder Moral heraus die Frage stellen, dann vielleicht aus einer gewissen Wirtschaftlichkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Es reicht schon, wenn wir bereit sind, kleine Teile umzusetzen, an kleinen Schrauben zu drehen, damit wir dann für das große Ganzheitliche, Gesamte sehen, wie es besser, effizienter funktionieren kann, damit wir auch in 20 Jahren noch stolz auf österreichische Produkte sein können.

Ja, liebe Grüne, ich weiß, es ist euch ein ehrliches Anliegen, das weiß ich wirklich, und ich weiß, dass wahnsinnig viel Bemühung da war. Ich weiß auch, dass es mit Kollegen Eßl ganz schwer ist, einen Konsens zu finden (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), aber es gibt in diesem Saal einen Abgeordneten, der wirklich – ich glaube, es sind 15 Jahre – Erfahrung hat, wenn es um Verhandlungen mit Abgeordnetem Eßl geht, und das ist Kollege Keck. Ihr könnt ihn immer um Rat fragen, denn wenn ich eines weiß, dann dass ihm Tierschutz ein wirkliches Anliegen ist. Politik hat keinen Platz für persönliche Be­findlichkeiten. Das muss man so sagen. (Beifall bei der SPÖ.)


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich habe Sie schon darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre Redezeit ausgeschöpft ist. Sie haben jetzt noch einen Schlusssatz, und dann kommen wir zur Abstimmung.


Abgeordnete Pia Philippa Strache (fortsetzend): Na gut, dann möchte ich den Satz eigentlich gerne nützen, um allen Tierschützern in Österreich für ihren Einsatz, für ihren Mut, für ihre Geduld zu danken. Es gibt zum Tierschutz noch viel zu sagen, aber in einem Satz kann ich es jetzt nicht mehr unterbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Fiedler.)

12.28

12.28.28 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 und 2


Präsidentin Doris Bures: Mir liegt nun keine Wortmeldung mehr dazu vor. Damit schließe ich diese Debatte.

Ich frage die Berichterstattung, ob sie noch ein Schlusswort haben möchte. – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Ich würde nun zu den verlegten Abstimmungen kommen, wenn alle damit einverstanden sind, dass ich gleich fortfahre. – Dass das möglich ist, wurde mir jetzt so signalisiert. Dann gehe ich so vor.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 1037 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rot-weiß-roter Impfscheck iHv. 500 Euro um weitere Lockdowns zu verhindern, durch erzielen einer 90% Impfquote“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.


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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B!“

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, der Antrag ist damit abgelehnt.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 1277 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1277 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutz­volksbegehrens“.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (215/E)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Diet­mar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tier­schutzvolksbegehrens“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit, er ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Han­nes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

12.31.383. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über das Volksbegehren (772 d.B.) „Ethik für ALLE“ (915 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Martin Polaschek in unserer Mitte.

Ich erteile Frau Abgeordneter Nurten Yılmaz als erster Rednerin das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.32.14

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie heute eine Stunde Ethikunterricht vorbereiten müssten, was wären die Themen, die man besprechen könnte? – Wahr­scheinlich die Pandemie, das Verhältnis von Rechten zueinander, das Recht auf Ge­sundheit und wie einzelne Grundrechte temporär auch eingeschränkt werden können,


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um die öffentliche Gesundheit zu sichern. Man würde über Rechte und Pflichten und über unsere Verfassung sprechen.

Was macht diese Ausnahmesituation mit uns selbst? Wie verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft? Was verändert sich? Was macht diese körperliche Distanz auch mit der psychischen Gesundheit? Wie verschieben sich Wahr­nehmungen, welche Werte haben sich vielleicht in der Pandemie verschoben? Was ist uns jetzt wichtiger als davor? Welche Form der Arbeit ist plötzlich relevanter? Was ist nicht mehr so wichtig?

Über all das sollen unsere Jugendlichen diskutieren, und genau deshalb braucht es auch einen Ethikunterricht. Das sind Themen, die nicht nur jene Kinder und Jugendlichen interessieren, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben – sie betreffen alle Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe, aber auch Berufsschülerinnen und Berufs­schüler sowie Schülerinnen und Schüler in polytechnischen Schulen.

Wir als SPÖ, werte Kolleginnen und Kollegen, sagen klar und deutlich: Es braucht daher einen Ethikunterricht für alle und nicht nur für jene, die sich gegen den Religions­unter­richt entschieden haben! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Künsberg Sarre und Loacker.)

Ich habe deshalb das Volksbegehren auch unterschrieben. – Herr Bundesminister, haben Sie das Volksbegehren unterstützt? (Bundesminister Polaschek schüttelt den Kopf.) – Nein, okay. Mit der aktuellen Regelung – Ethik nur für Abmelder vom Religions­unterricht – entwerten Sie eigentlich auch das neue Fach.

Mit dieser Regelung unterminieren Sie außerdem einen zentralen Anspruch des Faches, nämlich gemeinsam über das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Individuum nachzu­denken. Die Betonung liegt dabei auf gemeinsam, denn das geht nur in der Klassen­gemeinschaft, wenn die gesamte Klasse in ihrer Bandbreite und Pluralität diskutiert, nicht nur die Atheisten beziehungsweise jene, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Ethik betrifft nämlich alle.

Ich hoffe trotzdem, dass ich bei Ihnen auf offene Ohren stoße, Herr Bundesminister Polaschek, denn es ist nicht dasselbe, ob man einen Religionsunterricht oder einen Ethikunterricht besucht. Es ist nicht dasselbe, ob man von der Klassengemeinschaft getrennt wird oder gemeinsam lernt. Es ist nicht dasselbe, ob man von religiöser Ethik spricht oder in einem pluralen Raum der verschiedenen Weltanschauungen eine Dis­kussion darüber zulässt.

Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche getrennt werden, egal ob in der Klasse oder sonst irgendwo. Unsere Gesellschaft ist eine vielfältige, bunte und plurale: Wir leben zusammen in Österreich, haben unterschiedliche Herkunft und Religions­bekennt­nisse. Ich sehe das als Chance, aber auch als Herausforderung: Wir können voneinan­der lernen, müssen aber auch lernen, mit dieser Vielfalt umzugehen, das ist zentral für Integration und Zusammenhalt. Sehr geehrte Damen und Herren, genau in diese Kerbe schlägt auch das Volksbegehren Ethik für alle, deshalb unterstützen wir dieses auch. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

12.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.


12.37.28

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Yılmaz, Sie unterstützen dieses Volksbegehren aus nachvollziehbaren Gründen. Ich kann mir das durchaus vorstellen, dass das für Sie


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sehr sinnvoll ist, weil Sie da ja eigentlich die Idee eines laizistischen Staates im Hinter­kopf haben. (Beifall bei den NEOS.)

Es wäre also der Ethikunterricht der allgemeine Unterricht, den man haben sollte, und der Religionsunterricht würde den Staat eigentlich gar nicht mehr interessieren. Das ist dieses Konzept, das Sie sich wünschen, das auch in anderen Staaten umgesetzt wird.

Ich will Ihnen ein anderes Konzept vorstellen, das ich auch als in sich geschlossen empfinde, und es ist dann die Frage, welcher Ansatz für Österreich der sinnvollere ist. Sie sagen, die Kinder würden durch den Religionsunterricht und den Ethikunterricht „getrennt werden“ – die Kinder werden auch in vielerlei anderer Hinsicht getrennt, und diese Art der Trennung als etwas Böses hinzustellen, kann ich überhaupt nicht nach­vollziehen. Es gibt Kinder, die den Musikunterricht besuchen, und andere besuchen den Zeichenunterricht, das habe ich selbst erlebt und das gibt es auch heute noch. Das ist keine Frage der Abwertung oder Diskriminierung, sondern unterschiedliche Vorlieben und unterschiedliche Interessen werden unterschiedlich bedient.

Wir haben in Österreich eben keinen laizistischen Staat, und das aus gutem Grunde. (Abg. Loacker: Auf den bin ich gespannt!)

Wir haben einen Staat, der Religionsgemeinschaften anerkennt. Es gibt bestimmte Reli­gionsgemeinschaften, die anerkannt werden, weil der Staat der Ansicht ist, dass einer­seits in der Conditio humana auch das religiöse Gefühl, das Gefühl eines Glauben­wol­lens vorhanden ist. Jeder Mensch möchte an irgendetwas glauben. (Abg. Blimlinger: Nein! Nein!)

Es gab einen Wiener Bürgermeister, der an den Gott Bacchus glaubte; es gibt einen ehemaligen Abgeordneten Pilz, der an die Vierte Internationale glaubte; es gibt Men­schen, die an die Natur glauben – jeder hat so seinen Glauben.

Gewisse Glaubensweisen drücken sich darin aus, dass man eine Gemeinschaft bildet, dann werden bei diesem Glauben – der an sich ja nur privat ist und privat zu sein hat, das ist ganz entscheidend – plötzlich Öffentlichkeitsaspekte miteingeschlossen, da sind dann Öffentlichkeitsaspekte auch dabei.

Daher ist der Staat interessiert, diese Glaubensgemeinschaften kennenzulernen und zu sehen, ob diese auch mit den Ideen, die der aufgeklärte Staat besitzt, kompatibel sind. Es gibt solche Religionsgemeinschaften, sie werden einfach anerkannt, und man soll ihnen auch die Gelegenheit geben, in den Schulen zu wirken. Das ist die Einstellung, die wir dazu haben, und ich finde, das ist eine durchaus nachvollziehbare Einstellung, wenn man dafür sorgt, dass der Religionsunterricht nicht missionierend, sondern auch im Sinne der Aufklärung vollzogen wird. (Beifall bei der ÖVP.) Das wird in Österreich durchgeführt (Zwischenruf des Abg. Loacker), dafür wollen wir auch sorgen, dass das geschieht: keine Missionierung, sondern Aufklärung. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Religionsunterricht ist auch durchaus gewährleistet, dass ethische Fragen, wie zum Beispiel, wie die Entwicklung der Persönlichkeit im Hinblick auf die Pandemie ausschaut, genauso gestellt werden wie in einem Ethikunterricht, natürlich mit einem anderen Hintergrund – auf der einen Seite ist die Transzendenz dessen, an den man glaubt, im Zentrum, beim anderen gibt es das nicht. Warum denn nicht? Diese Mög­lichkeiten sind vorhanden. Ich würde auch sagen, dass es für die jungen Damen und Herren, die den einen oder den anderen Unterricht genießen, sogar sehr spannend sein kann, diese Verschiedenheit zu erleben.

Wir bieten Verschiedenheit an, Sie wollen dieser Verschiedenheit gleichsam einen Rie­gel vorschieben. (Abg. Yılmaz: Nein!) Sie sagen, dieser Religionsunterricht gehört dann gleichsam aus der Schule heraus, denn das wird ja passieren. (Abg. Yılmaz: Nein!) – Ja, das würde natürlich geschehen. Durch diese Verschiedenheit, die wir da anbieten,


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haben wir tatsächlich ein interessantes und attraktives Modell geschaffen und für den Ethikunterricht einen sehr guten Lehrplan erstellt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Yılmaz.) Wir werden Ethiklehrerinnen und -lehrer dementsprechend ausbilden, auch Re­ligionslehrerinnen und Religionslehrer werden in diesem Sinne des aufgeklärten Staates ausgebildet. Wir werden sehen, wie sich die Zukunft da weiter entwickelt, aber in der Verschiedenheit liegt die Würze. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Petra Vorderwinkler zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.42.16

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Was ist Ethik überhaupt? – Ethik umfasst die Begriffe Freiheit, Moral, Werte, Kommunikation, Dialog, Würde und Verantwortung. Sie befasst sich mit gutem und schlechtem menschlichem Handeln und dessen Bewertung, es geht somit um einen verantwortungsvollen Umgang miteinander. Das ist gefragter denn je, würde ich sagen. Die Schulung des Gewissens beginnt aus kinderpsycholo­gi­scher Sicht schon im Kindergartenalter, und mit etwa zehn Jahren können Kinder unter­scheiden, was für eine Gesellschaft tragbar ist und was nicht. Viele brauchen aber auch über die Familie hinaus noch Möglichkeiten, um Erfahrungen zu machen.

Meine Damen und Herren, Wertevermittlung ist der Schlüssel zu Lösungen in vielen Bereichen, mit denen Kinder und Jugendliche gerade in dieser schwierigen Zeit zu kämpfen haben. Vor dem Hintergrund der alarmierend steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen, die psychische Probleme haben, vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Gewalttaten und der steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen, die mit den Begleiterscheinungen der Pandemie zu kämpfen haben und alleine gelassen wur­den, vor dem Hintergrund, dass es keine ausreichenden Hilfen gibt und keine Therapie­plätze zur Verfügung stehen, vor diesem Hintergrund wäre im Fach Ethik – Ethik für alle – Zeit und Raum, um den Umgang mit Problemen zu erlernen und Werkzeuge in die Hand zu bekommen, diesen Herausforderungen zu begegnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt haben wir einen Unterricht, der diskriminierend ist, denn er kann nicht allen Kindern zugutekommen. Herr Dr. Taschner, wir wollen keine Konkurrenz, wir wollen keine Wahl zwischen Religionsunterricht und Ethikunterricht. Wir wollen ein Fach Ethik für alle. (Beifall bei der SPÖ.) Wir wollen Kindern Raum und Zeit geben, den Herausforderungen dieser Zeit begegnen zu können. Es ist Aufgabe der Politik, hinzusehen, Rahmen­bedin­gungen zu schaffen und diese Hilferufe ernst zu nehmen, denn wir brauchen eine stabile und friedliche Gesellschaft von morgen, und wir brauchen in der Bildung endlich wieder Gesetze, die sinnvoll sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.


12.44.33

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! In Zeiten, in denen das gesamte Geschehen an Corona ausgerichtet ist, in denen alle Scheinwerfer auf Corona gerichtet sind, in Zeiten, in denen es nur um Impfpflicht und Maskenzwang geht, tut es ganz gut, wenn man sieht, dass sich die Bürger draußen auch mit anderen Themen und mit anderen Problemen befassen: 160 000 Menschen haben dieses Volksbegehren unter­schrieben.


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Wir leben in einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft. Es ist in diesen Zeiten auch dringend geboten, dass wir die Werte, die aus den europäischen Traditionen stammen, auf ein gemeinsames Fundament heben und dies unseren Kindern vermitteln; gerade auch deshalb, weil die Schul- und Jugendzeit jene Zeit ist, die uns für das spätere Leben massiv prägt. Unser grundsätzlicher, freiheitlicher Zugang zum Thema Ethikunterricht hat sich im Zuge des parlamentarischen Prozesses – sprich Behandlung im Ausschuss, Expertenhearing und so weiter – nicht geändert.

Ethikunterricht, das steht für uns fest, muss neutral bleiben, muss aufklärend sein, muss ideologie- und politikbefreit sein. Ethikunterricht darf keine Umprägung unserer Kinder im Sinne einer politischen Indoktrinierung mit sich bringen; auch das darf es nicht geben. Schlussendlich darf und kann Ethikunterricht keine Konkurrenz zum Religionsunterricht und auch nicht zum Philosophieunterricht sein. (Abg. Yılmaz: Nein!) Dieser Ethik­unter­richt darf weder Religion noch Philosophie aus unseren Schulen verdrängen. Ethikunter­richt sollte und muss die Bereitschaft unserer Jugend fördern, sich in unserer Gesells­chaft zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Ethikunterricht muss dazu dienen, dass Jugendliche von Radikalisierungstendenzen ferngehalten werden, gerade in Zeiten, in denen der radikale Islam in unserer europäischen Welt immer mehr Fuß fasst.

Zum Schluss kommend sage ich Ihnen, dass der Ethikunterricht, dass Ethik für alle für uns keine Option ist. Wir wollen keinen Ethikunterricht in den Volksschulen. Wir wollen diesen Ethikunterricht nicht, weil ganz klar definiert sein muss, dass die Volksschule dazu dient, dass unsere Kinder die Grundkompetenzen erlernen; dass sie lesen, schrei­ben und rechnen lernen, und dass sie dort die ersten Schritte in ein soziales Gefüge machen können. Daher lehnen wir diese Ethik für alle ab.

Wir wollen sie in gewissen Bereichen, wir wollen sie in der Oberstufe, wir wollen sie für jene, die sich vom Religionsunterricht abmelden, aber nicht in den unteren Schulstufen. Zum Schluss sage ich auch Ihnen, Herr Bundesminister, und fordere ein: Die Maske hat im Unterricht und während des Unterrichts nichts verloren, bitte befreien Sie unsere Kinder von diesem Maskenzwang! (Beifall bei der FPÖ.)

12.47


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.


12.47.53

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen! Vor allem herzlichen Dank an die 160 000 Unter­zeichner und Unterzeichnerinnen dieses Volksbegehrens! Ethik für alle, das deckt sich in ganz weiten Teilen tatsächlich mit unseren alten grünen Forderungen. Ja, selbst­ver­­ständlich brauchen Kinder und Jugendliche Ethik in der Schule, sie brauchen den Aus­­tausch über die großen Fragen des Lebens und des Zusammenlebens, das Hinterfragen von Regeln, Pflichten, Rechten, Freiheiten und Tabus. In so aufgeheizten Situationen wie derzeit in der Gesellschaft brauchen sie das mehr denn je. Ich möchte Kollegin Yılmaz recht geben, die einige Beispiele für solche Fragestellungen aufgezählt hat.

Wir haben daher Ethik im Unterricht fix verankert. Es stimmt, wir haben sie nicht so weit­gehend verankert, wie es in diesem Volksbegehren gefordert wird, weil dafür ein Kon­sens mit der ÖVP notwendig wäre. Wir sind aber, das kann ich hier wirklich versprechen, in großen Schritten auf dem Weg dorthin. Ich versuche diese Schritte kurz zu skizzieren: Wir haben Ethik nicht wie gefordert von der 1. bis zur 13. Schulstufe verankert, aber immerhin jetzt einmal ab der 9. Schulstufe, und weitere werden folgen.


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Wir haben sie, das ist auch richtig, nicht für alle etabliert, sondern einmal nur für jene, die nicht in Religion gehen – das ist im Moment, abhängig von der Schulart und vom Ort, etwa die Hälfte aller SchülerInnen –, aber, das ist mir ganz wichtig, wir ermöglichen und erwünschen ausdrücklich Kooperation und gemeinsame Projekte zwischen Ethikunter­richt und den verschiedenen Religionsunterrichten, indem wir diese Stunden ausdrück­lich gemeinsam stattfinden lassen.

Das heißt, da ist die Tür ganz weit offen für ganz neue, spannende gemeinsame fächer­übergreifende Zugänge, und die werden sich in diesem Jahr schon im Schulalltag hoffentlich mit Leben erfüllen.

Wir weiten massiv aus. Der Schulversuch hat bis jetzt etwa 233 Standorte umfasst, es werden dann sehr bald 780 sein. Wir brauchen sehr, sehr viele neue Lehrkräfte mit guter Qualifikation. Daher haben wir bereits ein vollwertiges Ethiklehramtsstudium etabliert, auch so, wie im Volksbegehren gefordert, und zwar sowohl für neue Lehrkräfte als auch für bereits arbeitende, und zwar mit jenem Hintergrund: Je mehr Vielfalt in die Ethik vom fachlichen Hintergrund her hineinkommt, desto besser, also auch in Kombination mit Mathematik, mit Geschichte, mit Bewegung und Sport. Je mehr wir da an unter­schied­lichen Zugängen haben, desto interessanter wird es. Wir etablieren ebenfalls wie gefor­dert eine Qualitätssicherung durch die Schulqualitätsmanager.

Wir wollen nach der ersten Ausrollung dieser ersten Phase auch evaluieren. Auch das steht im gemeinsamen Entschließungsantrag, den wir einbringen werden. Insgesamt kann man sagen, wir verankern somit ein neues wichtiges Pflichtfach im Regelschul­betrieb.

Ich kann allen, sowohl Ihnen als auch den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Volksbegehrens, nur empfehlen: Schauen Sie sich die großartigen Lehrpläne an, die es bereits für dieses Fach gibt, erarbeitet von verschiedensten Gremien, gemeinsam und federführend mit Philosophen und Philosophinnen! Da geht es um die wirklich großen, großen Fragen von Sterbehilfe bis hin zu Diversität und Themen wie Gerechtigkeit, Arbeit, Beziehungen et cetera.

Ich wünsche mir eigentlich, ich hätte das in meiner eigenen Schulzeit lernen dürfen. Ich freue mich darauf, dass das ab jetzt in Österreich jedes Jahr mehr Schüler und Schü­lerinnen werden lernen können. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.52


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.


12.52.12

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister Polaschek! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wenn man den beiden Bildungssprechern der Regierungsfraktionen zuhört: Es kann gar nichts weiter auseinan­der sein wie die Positionen von ÖVP und Grünen. Man kann sich alles schönreden, nämlich dass wir auf einem Weg zu einem Pflichtfach sind – wir sind es aber nicht. Wenn man den Worten von Herrn Kollegen Taschner gelauscht hat, dann kommt man zum Schluss, wir sind ganz weit davon entfernt. Das muss man einmal festhalten. Sie können das noch so oft sagen, es stimmt schlichtweg nicht. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yılmaz.)

Es ist immer wieder dasselbe. Ich verstehe schon, dass Sie das auch wollen, und da sind Sie, finde ich, auch sehr glaubwürdig darin, aber es ist langsam ein bisschen komisch, bei allen bildungspolitischen Projekten zu hören: Wir Grüne würden ja eigent­lich gerne, aber leider, leider finden wir nicht mit der ÖVP zusammen! – Das ist zu wenig.


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Dieser Satz kommt immer wieder, jedes Mal. Bildungspolitisch wird also nicht viel weitergehen.

Ich bedanke mich zuerst einmal bei den Initiatoren des Ethikvolksbegehrens und auch bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. So ein Volksbegehren zu initiieren kostet viel Kraft und ist zeitintensiv. Es ist schade, dass die Hauptforderung nicht angenommen wurde, nämlich ein Ethikfach für alle einzuführen, dass nach 20 Jahren Schulversuch diese historische Chance ausgelassen wurde. Woran liegt es? – De facto wieder einmal an der ÖVP.

Den Ethikunterricht brauchen wir, glaube ich, dringender denn je. Schauen Sie sich an, in welcher Zeit wir leben, beinahe jede Woche ein Frauenmord! Wir diskutieren über Rechte und Pflichten und wir diskutieren über Toleranz – oder wir sollten über Toleranz diskutieren –, und nicht nur wir Erwachsenen, sondern auch die Kinder sollten damit beginnen, und nicht getrennt voneinander. Ethikunterricht und Religionsunterricht mit Zeichen- oder Musikunterricht zu vergleichen, finde ich, ist ein sehr hinkender Vergleich. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yılmaz.)

Wir müssen im Gespräch bleiben. Kinder müssen im Gespräch bleiben oder überhaupt einmal erst ins Gespräch kommen, über verschiedene Blickpunkte, über verschiedene Perspektiven und Zugänge diskutieren. Es geht ja darum, dass wir gemeinsam, mit­einander fixieren oder ausdiskutieren, wie wir hier in Österreich miteinander leben wollen, und nicht nur in der einen Religionsgemeinschaft und in der anderen Religions­gemeinschaft – das hat alles seine Berechtigung, aber es braucht einen Unterricht, in dem man diese Themen, auch die großen Themen, gemeinsam diskutieren kann.

Was ist jetzt herausgekommen? – Es ist die typisch österreichische Lösung herausge­kommen: der kleinste gemeinsame Nenner, und die polytechnischen Schulen sind nicht einmal erfasst. Das übernimmt im Übrigen die rot-pinke Stadtregierung in Wien als Pilot­projekt.

Als Grüne kann man weiterhin sagen: Besser als nichts, das ist der erste Schritt!, aber Sie kennen mittlerweile das Bildungssystem in Österreich auch sehr gut: Alles, was einmal da ist, bleibt in diesem ziemlich lange und unverändert da. Es ist sehr, sehr schade, dass Sie diese Chance vergeben haben. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yılmaz.)

12.55


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Martin Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


12.55.57

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Nationalrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Ethikunterricht bewegt Menschen und führt zu Diskus­sionen. Wir erleben das hier auch. Es ist deshalb ein Thema, mit dem ich mich in meiner Rolle als Bildungsminister intensiv auseinandersetze. Ich möchte mich deshalb auch zur heutigen Debatte im Nationalrat äußern.

Das Volksbegehren Ethik für alle hat viele Menschen in unserer Gesellschaft erreicht und es zeigt, dass dieses Thema viele interessiert. Über 150 000 Menschen haben ihre Unterstützung erklärt. Im Rahmen des letzten Ausschusses wurde bereits eine umfas­sende Stellungnahme zu den Argumenten des Initiators des Begehrens abgegeben.

Ich kann heute unterstreichen, dass der Ethikunterricht, der mit diesem Wintersemester neu in den 1. Klassen der Sekundarstufe II gestartet ist, ein erfolgreicher Weg ist. Es ist nach immerhin über 20 Jahren Schulversuch gelungen, diesen in das Regelschulwesen


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überzuführen. Ich finde, das ist ein sehr großer Erfolg. Damit wurde auch ein wesent­licher Punkt des Regierungsprogrammes – nach so vielen Jahren als Schulversuch – umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit der Ausrollung in den 5. Klassen der AHS und den 1. Klassen der BMHS wurde Ethik von den bisher 233 Schulversuchsstandorten auf nunmehr über 900 Standorte ausge­weitet. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die konfessionslos sind bezie­hungsweise bisher von Religion abgemeldet waren und während des Religionsunter­richts einfach eine Freistunde hatten, nunmehr wirklich einen Unterricht erhalten, in dem man sich mit den wesentlichen Fragen unseres Zusammenlebens beschäftigt und der ihnen, die bislang keine Möglichkeit dazu hatten, nun die Möglichkeit gibt, sich mit Fragen wie Leben und Tod, Freundschaft, Klimawandel, Menschenrechte und so weiter auseinanderzusetzen.

Ich halte es aber für wichtig, dass parallel dazu auch im Religionsunterricht nunmehr sichergestellt ist, dass in diesem ethische Fragestellungen erörtert werden und da wie dort aktiv eine Auseinandersetzung mit Ethik geschieht. Man darf nicht vergessen, dass die Religionsgemeinschaften dafür im Juni dieses Jahres die ethischen Grundsätze, die in ihren Lehrplänen enthalten sind, entsprechend veranschaulicht dargestellt haben. Diese Handreichungen finden Sie auch auf der Website des Bildungsministeriums. Die Religionslehrkräfte sind damit nun mehr als bisher gefordert, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und Ethik in den jeweiligen Religionsunterricht zu integrieren.

Mit dieser Überführung des Schulversuchs wurde ein erster Schritt gesetzt. Ich denke schon, dass Ethik auch in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I und nicht nur in der Sekundarstufe II notwendig ist. Ich werde dazu die nächsten wichtigen Schritte planen und sodann umsetzen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Ich darf mich aber heute auch noch einmal bei all jenen bedanken, die sich mit dem Volksbegehren auseinandergesetzt und es unterstützt haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Yılmaz.)

12.59


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.59.29

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister, willkommen im Hohen Haus! Ich freue mich sehr, dass wir in dieser generellen Debatte das Volksbegehren Ethik für alle heute auch grundlegend debattieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher daheim! Wir bringen die ethische Bildung in die Schulen, und zwar für alle Schülerinnen und Schüler. Das festzuhalten ist mir wichtig.

Kollegin Vorderwinkler, Ethikunterricht ist eine seit Jahren erhobene Forderung. Seit 20 Jahren fordern wir vonseiten der Schulen den Ethikunterricht und in diese 20 Jahre fallen viele Jahre hinein, in denen die SPÖ ressortführend die Möglichkeit hatte, diesen Ethikunterricht umzusetzen. (Zwischenruf der Abg. Vorderwinkler.) Wir setzen ihn jetzt mit den Grünen um und ich freue mich sehr, dass wir, beginnend mit dem heurigen Schuljahr, diese ethische Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler auch möglich machen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das Volksbegehren Ethik für alle ist eines von dreien, die wir heute verhandeln. Ich kann Ihnen versichern, dass wir Volksbegehren in unseren politischen Debatten sehr ernst nehmen, die Anliegen genau prüfen und Anliegen auch aufnehmen. So haben wir auch bezüglich des Ethikunterrichtes etliche Anliegen aufgenommen, unter anderem, dass es


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für diesen Ethikunterricht ein eigenes Lehramtsstudium und auch einen guten Lehrplan braucht.

Als ÖVP bekennen wir uns zu einer verpflichtenden Werteerziehung, die unsere Kinder befähigen soll, Handlungsoptionen auf einer fundierten Basis zu prüfen, die befähigen soll, ethische Entscheidungen zu treffen, die befähigen soll, Orientierung für ein gelin­gendes Leben zu finden, aber natürlich auch befähigen soll, die Gesellschaft mitzu­gestalten. Daher setzen wir seit diesem Schuljahr Ethik für alle Schülerinnen und Schüler einerseits im Religionsunterricht und andererseits im Ethikunterricht um.

Meine Damen und Herren, ich habe 30 Jahre Schulerfahrung, die ich mitbringe, und ich kann Ihnen versichern: In allen Religionsunterrichten der unterschiedlichen Religionen und Konfessionen werden ganz viele ethische Inhalte behandelt. Da wird ein ganz wesentlicher Beitrag zu einer Menschen- und Persönlichkeitsentwicklung geleistet. Die Religionsgemeinschaften haben gemeinsam mit Ihrem Vorgänger, mit dem geschätzten Herrn Bundesminister Faßmann, auch ganz klar und transparent gemacht, was die ethischen Themen in den einzelnen Lehrplänen der Religionen sind – und da gibt es ganz viel.

Den Religionsunterricht in der Schule zu halten, halte ich auch für absolut notwendig, weil wir damit natürlich auch einen guten Blick auf die Auswahl der Lehrer, auf die Ausbildung der Religionslehrer und natürlich auch auf die Unterrichtsinhalte haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Jakob Schwarz.)

Den Ethikunterricht für all jene Schüler, die nicht in einem konfessionellen Unterricht sind, halte ich für absolut notwendig, und wir haben von Lehrerseite wirklich über viele Jahre dafür gekämpft. Ein Ethikunterricht bringt ganz viel an Respekt, Toleranz und Wertschätzung, die die Schüler im Unterricht lernen, er bringt ein unverzichtbares Miteinander und ist auch wesentlich für die Demokratieerziehung und Fundamentalis­musvermeidung. Daher bekennen wir als ÖVP uns gemeinsam mit den Grünen zu dieser Einführung des Ethikunterrichtes für alle, die nicht im Religionsunterricht sind – in einem guten Miteinander dieser Fächer an den Schulen und nicht in einem Gegeneinander. Ich plädiere ganz stark für ein gutes Miteinander. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.03.47

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das Volksbegehren Ethik für alle hat die notwendige Hürde erreicht und hat es natürlich verdient, im Parlament ordentlich unterstützt zu werden – wir als Freiheitliche Partei sind immer große Freunde der direkten Demokratie –, und dieses Volksbegehren ist auch ordentlich parlamentarisch behandelt worden. Es hat ein interessantes Expertenhearing gegeben.

Ich muss aber auch sagen, für meine Fraktion ist völlig klar: Wir werden dem Inhalt dieses Begehrens nicht nähertreten können – und ich führe kurz aus, warum. Zum einen hat man nun – nach 20 Jahren Schulversuch, das wurde ja bereits mehrmals erwähnt – seit Beginn des laufenden Schuljahres die Möglichkeit, in der Oberstufe optional, wenn man nicht am Religionsunterricht teilnimmt, am Ethikunterricht teilzunehmen. Das ist einmal gut, dass diese Diskussion nach 20 Jahren Schulversuch jetzt auch beendet wurde.


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Das Problem aber, das ich inhaltlich mit dem Volksbegehren habe, ist etwas, was man auch im Hearing klar gemerkt hat: Den Initiatoren geht es – genauso wie in Wahrheit den Grünen – um die Abschaffung des Religionsunterrichts, und das können wir in keinem Fall mittragen. (Abg. Yılmaz: Das stimmt nicht!) – Ich habe ja von den Grünen geredet, Frau Kollegin, und nicht von der SPÖ. Die SPÖ will den Ethikunterricht zusätz­lich zum Religionsunterricht. Da frage ich mich – und das haben Sie auch nicht erklärt –, wo Sie denn die notwendigen Unterrichtsstunden hernehmen wollen. Wollen wir weniger Mathematik, weniger Fremdsprachen, weniger Deutsch? – Das kann es ja auch nicht sein. (Abg. Yılmaz: Gesamt...!)

Diese Geschichte ist in Ordnung, und ich verwehre mich gegen alle Angriffe gegen den konfessionellen Religionsunterricht in der Schule. Man wird nicht dazu gezwungen, auch nicht in der Volksschule, und diese Lösung des optionalen Ethikunterrichts für die Oberstufe ist in meinen Augen keine typisch österreichische Lösung, sondern eine gute Lösung, der die Freiheitliche Partei auch mit Überzeugung zugestimmt hat.

Hören wir also auf – aus der linken Ecke –, gegenüber dem konfessionellen Religions­unterricht immer wieder so feindselig vorzugehen! Lassen wir doch die Kirche im Dorf und lassen wir den Religionsunterricht im Klassenzimmer! (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Grebien.)

13.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.06.05

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bildungsminister! (Abg. Loacker: Schwierige Kurve ...!) Es sind viele Dinge schon ge­sagt worden. Ich möchte diese auch nicht wiederholen. Ich möchte einen Aspekt noch einmal konkretisieren, denn ich glaube, das haben sich die Initiatoren des Volksbegeh­rens verdient, dass man wirklich ganz in die Tiefe gehend argumentiert, warum wir da eine andere Position vertreten als sie.

Es ist angesprochen worden: Es geht auch um den Religionsunterricht. Da geht es darum, was es für Folgen haben kann, wenn es keinen Religionsunterricht in der Schule gibt. Am Beispiel Frankreichs, wo das der Fall ist, sieht man, dass da dann auch die Vermittlung von Religion ohne staatlich gesicherte Qualitätskontrolle oder staatliche Regulation stattfindet und so natürlich auch Extremismus viel mehr Raum gegeben wird.

Ich glaube, auch wenn man nicht selbst religiös ist oder keiner Konfession nahesteht, muss man dieses Argument akzeptieren, dass man sagt: Es ist vielleicht besser, so etwas findet unter staatlich regulierten Bedingungen qualitätsgesichert in der Schule statt, als es findet woanders statt. Das ist, glaube ich, einfach ein ganz, ganz wesent­licher Punkt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Das, was wir jetzt einführen, ist ja auch kein Experiment, sondern ein wirklich lange und gut erprobter Schulversuch, den wir jetzt ins Regelschulwesen überführen. Dass der Ethikunterricht als eigenständiges Fach für alle, die sich von Religion abmelden, so eingeführt wird, ist ja keine Idee dieser Regierung, sondern das ist ja eigentlich ein Schulversuch, in Bezug auf den der Wunsch an uns herangetragen wurde, ihn zu über­nehmen. Das tun wir jetzt. Ich glaube, es ist eine sehr gute Lösung.

Wie Kollegin Salzmann gesagt hat, sind wir im Zuge des Hearings mit einem eigenen Entschließungsantrag auf einige Anliegen aus dem Volksbegehren eingegangen, wie zum Beispiel, dass es eigene Ethiklehrer geben muss. Bis 2024, 2025 werden die


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Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass dann auch genügend Ethiklehrer da sind, und ebenso muss ein Lehrplan entwickelt werden – also das haben wir aufgenommen.

Ich glaube, das ist eine ausbalancierte Lösung, es ist ein guter Kompromiss. Ich glaube, da braucht man gar nicht wahnsinnig viel Häme, sondern man kann einfach sagen, in dieser Lösung sind viele Interessen fokussiert drinnen. Das ist eine gute Sache und ich freue mich sehr, dass das jetzt nach 20 Jahren Schulversuch an 233 Schulstandorten wirklich auf ganz Österreich ausgerollt werden kann. Deswegen ist das eine gute Maßnahme. Ich freue mich schon sehr darauf, zu hören, wie das Feedback von den Schulen sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.08

13.08.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Klubs, ob sie vor der Abstimmung eine Unterbrechung wünschen. – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 915 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 915 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherstellung einer hochwertigen Qualifi­zierung von Ethiklehrkräften, Einführung eines vollwertigen Lehramtsstudiums für das Fach Ethik sowie Qualitätssicherung des Ethikunterrichts“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (216/E)

13.09.484. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesver­trags­lehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehr­personengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1674/A(E) der Abgeord­ne­ten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalierte Zu­lagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden (1219 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde wiederum verzichtet.


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Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abge­ordnete.


13.10.33

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Der vielfältige Einsatz der öffentlich Bediensteten während der Krise und das Bemühen, die Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung möglichst gering zu halten, bringt nicht nur ein Plus an Vertrauen, sondern auch ein Plus beim Gehalt, und das ist wirklich sehr erfreulich, von durchschnittlich 3 Prozent für den öffentlichen Dienst.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre herausragende Arbeit in den Kliniken und Krankenhäusern, in der Pflege, in den Schulen und an den Universitäten, im Arbeitsmarktservice – ich erinnere an die effiziente Ab­wick­lung vieler Anträge betreffend Kurzarbeit während der Pandemie –, in der Finanzver­waltung und vor allem auch in der Rechtsprechung bedanken. Unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften stehen gerade jetzt vor großen Herausforderungen und leisten einen wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und das Funk­tionieren des Rechtsstaates. Besonders hervorheben möchte ich aber den unermüd­lichen Einsatz der Polizistinnen und Polizisten, denn sie sorgen wirklich an vorderster Front für Sicherheit und Stabilität. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir stimmen heute neben der Dienstrechtsnovelle auch über einen Antrag der Oppo­sition, demnach pauschale Zulagen und Nebengebühren fixer Bestandteil des Grund­bezugs werden sollen, ab. Das ist eine sinnvolle Sache, und sie ist deswegen sinnvoll, weil das geltende System sehr unübersichtlich, ungerecht und nicht transparent ist. Das spüren vor allem jene Frauen und Männer im öffentlichen Dienst, die aus gesund­heit­lichen Gründen für längere Zeit ausfallen. Das System benachteiligt auch Frauen im öffentlichen Dienst. Wie das? – Ich erinnere daran, dass die Verteilung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sehr intransparent ist und leider in der Regel zulasten der Frauen erfolgt.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten plädieren für eine dringende Reform des Dienst- und Besoldungsrechts, Herr Vizekanzler. Das ist wichtig für klare Regeln, für Transparenz und für eine gerechtere Besoldung im öffentlichen Dienst. Die Arbeits­bedingungen müssen attraktiver werden. Wir brauchen die besten Köpfe dieses Landes. Sorgen wir dafür, dass die Schnittstelle zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern einwandfrei funktioniert, denn das kommt uns letztendlich allen zugute! – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich begrüße Vizekanzler Werner Kogler bei uns im Parlament und darf nun Mag. Michael Hammer ans Rednerpult bitten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.13.49

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschließen, wie meine Vorrednerin auch schon ausgeführt hat, die Gehaltsanpassungen, die Gehaltserhöhungen für den ge­samten öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes – wofür wir auch zuständig sind. Die Abschlüsse, die wir hier normieren, sind auch die Richtschnur für die Länder und für die Gemeinden, und wir wissen aus den meisten Ländern und Gemeinden auch schon, dass sie so übernommen werden.


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Ich glaube, es ist gerade in dieser Zeit wichtig, eine deutliche Gehaltsanpassung durch­zuführen. Wir haben, die Parameter sind ja bekannt, durchaus eine hohe Inflationsrate. Wir haben eine Wirtschaftsentwicklung, die sehr, sehr positiv ist. Wir haben in vielen Branchen der Privatwirtschaft deutliche Lohnanhebungen, die auch gerechtfertigt sind; dort gibt es gute Lohnabschlüsse. Ich glaube, es ist gut und richtig, auch den öffentlichen Dienst entsprechend mitzuberücksichtigen. Mit dieser Gehaltserhöhung, die im Bereich von 2,9 bis 3,22 Prozent liegt – bei den Vergütungen sind es 3 Prozent –, glaube ich, ist es gemeinsam gelungen, einen wirklich guten Abschluss zu erzielen. Ich darf mich bei allen Verhandlern der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, beim Herrn Vizekanzler, aber auch beim Finanzminister bedanken, dass dieser Abschluss im Konsens zustande ge­kommen ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen öffentlich Bediensteten, sowohl des Bundes als auch der Länder und Gemeinden, zu bedanken. Wir sind es ja in Öster­reich gewöhnt, dass da professionelle und gute Arbeit geleistet wird. In Pandemiezeiten sind viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung und Organisation besonders gefordert, das sind natürlich unsere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, das sind unsere Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, das ist der gesamte Sicherheitsbereich, die Polizei, das Bundesheer, die Justiz, die Lehrerinnen und Lehrer und natürlich die klassische Verwaltung. Ich glaube, da wird wirklich gute Arbeit geleistet. – Dafür einen großen Dank von unserer Fraktion.

Zum FPÖ-Antrag: Da wird immer sehr vereinfacht dargestellt, man will mehr oder weni­ger ein All-inclusive-Gehalt im Exekutivbereich einführen. Wie das Wort Zulagen schon heißt, beziehen sich diese auf besondere Mehrleistungen, auf die Erledigung besonderer Aufgaben. Es ist kein richtiger Zugang, einfach alles zu pauschalisieren, weil es genau die, die Mehrleistungen erbringen, nicht begünstigen würde, sondern alle gleichstellen würde. Es gäbe steuerrechtliche Probleme im Hinblick auf die Gefahrenzulage und es würde das gesamte Gehaltssystem des Bundes aushebeln, wenn man jetzt alles ver­einheitlicht. Zulagen sind dann zu gewähren, wenn die Leistungen auch erbracht wer­den, und ich glaube, das ist auch der richtige Zugang. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.16.52

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über den Antrag 2085/A der Regie­rungsparteien, das ist die 2. Dienstrechts-Novelle; Novelle ist zu viel gesagt, es ist ein Novellchen. Viel hat sich nicht geändert, man war wieder sehr sparsam in der Umset­zung. Trotzdem man weiß, dass der öffentliche Dienst viele Baustellen aufweist, die dringend behoben gehören, war man wieder sehr zurückhaltend.

Ganz kurz zu meinem Antrag 1674/A(E), Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden. Kollege Hammer hat meinen Antrag nicht verstanden, das nehme ich so zur Kenntnis. Worum geht es da konkret? – Kollegin Yildirim hat es schon gesagt: Es gibt – der Antrag hat keine Farbe, er ist ja schon des Öfteren mit Regierenden verhandelt worden, auch mit der ÖVP 2017, wir hatten da eigentlich immer eine relativ gute Basis – bei der Exekutive, im Gesundheitswesen, bei der Polizei, der Justizwache, dem Militär sehr, sehr viele Zulagen. Das wird dann zum Problem, wenn dort ein Bediensteter einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erleidet oder an Krebs erkrankt: dann fallen 40 bis 50 Prozent seines Grundgehalts weg, und das führt oft zu sozialen Dramen. – Der Vizekanzler nickt.


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Ich bin schon so lange in der Politik, um sagen zu können, es liegt nicht an den Grünen, es liegt wieder einmal an der ÖVP, die sagt: Ja, gute Idee, aber das setzen wir irgend­wann am Ende der Regierungsperiode um! – So wurde es uns 2017 gesagt, passiert ist bis zum heutigen Tag nichts. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Es ist schade, dass dieser Antrag heute hier keine Mehrheit findet. Ich nehme das zur Kenntnis.

Das Beste an diesem Novellchen ist noch die Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst zwischen 2,91 und 3,22 Prozent. Das, kann man sagen, ist so in Ordnung. Natürlich dürfte es immer ein bisschen mehr sein, Herr Vizekanzler, aber grundsätzlich war auch schon im Ausschuss ihr Ansatz zu merken, als Sie gesagt haben, Sie gestehen dem öffentlichen Dienst da schon etwas zu.

Ich sage noch einmal kurz etwas zu meinem Antrag: Am 1. Juli, Kollege Hammer, noch einmal, hat die Sache ganz gut ausgeschaut. Die Begründung der Vertagung am 1. Juli war, man werde es in die 2. Dienstrechts-Novelle einarbeiten.

Na wo ist denn die Einarbeitung, Kollege Hammer? (Abg. Deimek: Er ist ja nur ein kleiner Landesbeamter!) Eine Ablehnung – und Sie stellen sich hierher, Kollege Hammer, und machen sich lustig über die öffentlich Bediensteten?! Nichts anderes haben Sie mit dem Ablehnen der Einarbeitung der Zulagen und Nebengebühren in den Grundbezug gemacht.

Die Erhöhung ist, wie schon gesagt, in Ordnung. Trotzdem muss man wissen, dass alle Spitzenrepräsentanten dieser Republik, somit wir alle, von diesem Abschluss profitieren. Zu den Repräsentanten gehören der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vize­kanzler, der Präsident des Nationalrates, die Bundesminister, die Präsidentin des Rech­nungshofes, die Staatssekretäre, der zweite und dritte Präsident des Nationalrates, die Obmänner der Nationalratsklubs, die Volksanwälte, die Nationalratsabgeordneten, die Präsidentin des Bundesrates, und sie alle profitieren ebenfalls von dieser eigentlich passablen Erhöhung. Darum bringe ich folgenden Entschließungsantrag mit ent­sprechen­der Begründung ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen.“

*****

Ich kann nur sagen: Wir stellen diesen Antrag (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!), weil wir glauben, dass es jetzt, in der Krise, in dieser Coronakrise, umso wichtiger ist - - (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!) – Kollege Hammer schreit schon wieder rein, aber in dieser Krise, in der Klein- und Mittelbetriebe, Wirtschaftstreibende genauso wie die arbeitende Bevölkerung in Kurzarbeit Angst um ihre Existenz, Angst um ihren Job haben,


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ist es nicht einzusehen, dass wir hier uns auch diese Erhöhung gewähren. Ich glaube, als gutes Beispiel voranzugehen wäre diesmal einmal mehr sehr wichtig. Kollege Hammer sitzt schon mit verschränkten Armen da, er verschließt sich dem Ganzen schon. Es ist ganz klar, was da wieder rauskommen wird, nämlich nichts; so wie bei der Dienst­rechts-Novelle. Für uns ist das wichtig, darum stellen wir diesen Entschließungsantrag und hoffen auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Ver­fassungsausschusses über den Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­trags­bediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertre­tungs­gesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) (1218 d.B.), in der 135. Sitzung des National­rates, XXVII. GP, am 15. Dezember 2021.

Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lock­downs, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Masken­pflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und bereits heute eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.

Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch be­hauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.

Die wirtschaftliche Ausnahmesituation samt steigender Energiepreise macht sich be­merkbar: Hunderttausende Österreicher müssen den Gürtel enger schnallen. Die türkis-grüne Bundesregierung lehnt es dennoch ab, bei sich zu sparen. Angesichts all dieser Entwicklungen, die vor allem zulasten von Menschen mit kleinen und mittleren Ein­kommen gehen, ist eine große Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker ein Gebot der Stunde. Es ist ein Versäumnis dieser Regierung, dass im Zuge der 2. Dienstrechts-Novelle 2021 nicht auch über Politikergehälter debattiert wurde, die ebenfalls aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. Vor dem Hintergrund der Krise sollten die Inhaber der folgenden Funktionen solidarisch auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 118

1.          der Bundespräsident

2.          der Bundeskanzler

3.          der Vizekanzler

4.          der Präsident des Nationalrates

5.          die Bundesminister

6.          die Präsidentin des Rechnungshofes

7.          die Staatssekretäre

8.          der zweite und dritte Präsident des Nationalrates

9.          die Obmänner der Nationalratsklubs

10.        die Volksanwälte

11.        die Nationalratsabgeordneten

12.        die Präsidentin des Bundesrates

13.        die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat

14.        die Bundesräte

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.22.45

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich freut es außerordentlich, dass durchschnittlich 3 Prozent Erhöhung für die Beamtinnen und Beamten beschlossen worden sind. Es ist so, dass damit im Großen und Ganzen die Inflation abgegolten wird. Kollege Lausch hat gesagt, höher kann es immer sein, ja, aber man muss schon sagen, dass das ein wunderbarer Abschluss für die Beamtinnen und Beamten ist.

Ich möchte die Debatte über diesen Antrag aber auch dazu nutzen, Kollegen Robert Brieger zu gratulieren – das war der Ursprung des Antrags –, der ab 1. Juni 2022 Vor­sitzender des Militärausschusses der EU sein wird. Meine herzliche Gratulation dazu!

Damit wir diese durchschnittlichen 3 Prozent – 2,91 bis 3,02 Prozent – wirklich umsetzen können, bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hammer, Blimlinger,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 119

Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienst­rechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirt­schaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungs­gesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021), in der Fassung des Aus­schuss­berichts 1218 der Beilagen, ein. Dieser Antrag ist Ihnen allen zugegangen.

Schon allein die Aufzählung dieser Dienstrechtsgesetze – und damit komme ich zum Antrag des Kollegen Lausch – zeigt, wie diversifiziert das Bundesbeamten-Dienstrechts­gesetz ist. Die Idee, Nebengebühren und Zulagen zum Grundbezug zu rechnen, gibt es ja schon sehr lange, ist immer wieder geäußert worden, ist aber angesichts der unter­schiedlichen Beurteilung oder der unterschiedlichen Gewichtung von Nebengebühren und Zulagen an sich schon problematisch; ein Teil der Zulagen wird zwölfmal aus­gezahlt, der andere Teil vierzehnmal. Also ja zu einem neuen Besoldungsrecht, an dem auch gearbeitet wird, aber es wird darum gehen, bessere Einstiegsgehälter zu haben und von diesen Zulagen – ich sage das ganz bewusst: eigentlich ein Unwesen, das sich halt in den Jahren, seit es ein BDG gibt, entwickelt hat – eher abzukommen, also die Grundgehälter zu erhöhen, auch mit der Perspektive, wie es sich mit dem Senio­ritätsprinzip, dem Verhältnis von geringen Einstiegsbezügen zu relativ hohen Ausstiegs­bezügen, sage ich jetzt einmal so, verhält. Daran wird gearbeitet, und ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, was die Besoldungsreform betrifft.

Im Übrigen bin ich selbstverständlich noch immer der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag.a Eva Blimlinger,

und Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Lan­desvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) in der Fassung des Ausschussberichts (1218 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 werden die bisherigen Z 1 und Z 2 durch folgende Z 1 bis Z 112 ersetzt:

„1. Nach § 12j wird folgender § 12k samt Überschrift eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 120

„Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe

§ 12k. (1) Auf die Beamtin oder den Beamten ist § 258 Abs. 1 bis 3 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes – B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, sinngemäß anzuwenden.

(2) Soweit ein Dritter, dem die Beamtin oder der Beamte zur Dienstleistung zugewiesen ist, gegenüber dem Dienstgeber zum Ersatz oder zur Übernahme des Personal­aufwands verpflichtet ist, ruht diese Verpflichtung für die Dauer einer Dienstfreistellung nach Abs. 1.

(3) Die Verpflichtung zur Bemessung, Berechnung und Zahlbarstellung der Bezüge und von sonstigen Geldleistungen bleibt von Abs. 2 unberührt.

(4) Abweichend von § 1 ist Abs. 1 auch auf andere Personen in einem öffentlich-recht­lichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund anzuwenden.

(5) Ab dem 1. Jänner 2022 kann der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung Zeiträume bis längstens 30. Juni 2022 festlegen, in denen eine Freistellung nach § 258 Abs. 3 B-KUVG möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Personen nach § 258 Abs. 2 Z 1 und 2 B-KUVG freigestellt werden.

(6) Auf Verlangen des Dienstgebers hat die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte das durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ausgestellte COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Versicherungsanstalt bestätigen zu lassen. Wird diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen, so endet der Anspruch auf Freistellung nach § 258 Abs. 3 B-KUVG. Die Frist von zwei Wochen verlängert sich um die Dauer des Vorliegens eines von der Beamtin oder dem Beamten nicht verschuldeten Hinderungsgrundes.

(7) COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlie­ren mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit. Wird eine Verordnung nach Abs. 5 erlassen, so besteht in den darin festgelegten Zeiträumen Anspruch auf Frei­stellung von der Dienstleistung und Fortzahlung des Bezuges, sofern die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte ihrem oder seinem Dienstgeber ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes COVID-19-Attest vorlegt und die Maßnahmen nach § 258 Abs. 3 Z 1 und 2 B-KUVG nicht möglich sind.“

2. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

A 1

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

2 723,6

2 117,2

1 906,6

1 869,5

1 835,8

1 801,0

1 766,4

2

2 821,1

2 170,0

1 950,2

1 901,9

1 864,0

1 824,6

1 783,1

3

2 967,9

2 222,7

1 992,8

1 934,5

1 894,0

1 847,1

1 801,0


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 121

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

A 1

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

4

3 177,6

2 275,3

2 035,4

1 967,0

1 922,2

1 870,6

1 817,9

5

3 388,4

2 328,1

2 079,2

1 999,6

1 952,4

1 894,0

1 836,9

6

3 600,5

2 381,9

2 120,7

2 031,8

1 981,5

1 916,5

1 855,0

7

3 811,5

2 518,4

2 171,2

2 063,4

2 014,0

1 940,2

1 871,7

8

4 023,5

2 681,2

2 227,1

2 097,0

2 044,4

1 963,6

1 889,7

9

4 236,8

2 841,7

2 284,3

2 129,5

2 074,6

1 987,1

1 907,6

10

4 450,1

3 004,5

2 341,4

2 165,4

2 107,2

2 010,8

1 925,6

11

4 662,2

3 163,8

2 397,9

2 199,2

2 137,5

2 035,4

1 943,5

12

4 874,3

3 339,3

2 462,3

2 235,0

2 170,0

2 060,0

1 963,6

13

5 087,5

3 516,0

2 533,3

2 269,7

2 203,6

2 084,9

1 981,5

14

5 299,7

3 644,1

2 610,2

2 305,7

2 241,7

2 108,2

2 000,7

15

5 534,7

3 756,5

2 696,2

2 362,7

2 302,2

2 132,9

2 020,8

16

5 754,7

3 870,0

2 783,4

2 442,8

2 387,7

2 159,8

2 038,7

17

--

3 983,5

2 873,9

2 523,1

2 476,0

2 184,5

2 057,7

18

--

4 195,6

2 962,0

2 579,2

2 535,4

2 211,3

2 077,0

19

--

4 257,6

3 051,4

2 612,4

2 567,7

2 237,2

2 095,9

 

3. Die Tabelle in § 28 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

Euro

1

2 480,7

2

2 557,5

3

2 638,7

4

2 753,4

5

2 941,4

6

3 179,9

7

3 306,1

8

3 500,8

9

3 694,7

 

 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 122

in der Gehaltsstufe

Euro

10

3 890,7

11

4 091,3

12

4 286,2

13

4 463,8

14

4 642,7

15

4 819,2

16

5 022,2

17

5 230,9

4. Die Tabelle in § 29 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

A 1
(§ 28 Abs. 1)

A 1
(§ 28 Abs. 3)

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

kleine Daz

112,0

105,1

281,5

112,0

41,6

41,6

33,5

25,3

große Daz

446,4

421,0

373,7

179,9

64,5

68,1

54,3

39,0

5. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

gruppe

Euro

A 1

1

63,4

187,9

350,7

400,4

 

2

312,6

500,6

1 124,7

1 873,3

 

3

338,0

618,3

1 354,2

2 241,3


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 123

 

4

359,9

787,8

1 474,1

2 363,5

 

5

827,0

1 452,3

2 592,9

3 533,0

der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

gruppe

Euro

A 1 

6

996,5

1 679,4

2 842,1

3 758,1

A 2

1

38,0

63,4

87,7

113,0

 

2

63,4

100,3

125,7

187,9

 

3

213,4

301,1

437,2

874,4

 

4

275,5

374,9

625,2

1 124,7

 

5

338,0

437,2

749,7

1 311,6

 

6

374,9

500,6

874,4

1 474,1

 

7

437,2

625,2

1 000,0

1 624,0

 

8

881,3

1 175,3

1 762,5

2 467,3

A 3

1

38,0

50,9

63,4

75,0

 

2

63,4

81,9

100,3

125,7

 

3

100,3

150,0

250,4

437,2

 

4

137,2

187,9

312,6

500,6

 

5

187,9

250,4

374,9

562,8

 

6

250,4

312,6

437,2

625,2

 

7

312,6

374,9

524,9

687,3

 

8

374,9

500,6

625,2

749,7

A 4

1

31,2

38,0

44,9

50,9


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 124

 

2

63,4

100,3

150,0

250,4

A 5

1

31,2

38,0

44,9

50,9

 

2

44,9

56,4

69,2

81,9

6. § 31 Abs. 2 erster Satz lautet:

„Das Fixgehalt beträgt für Beamtinnen und Beamte

              1.          in der Funktionsgruppe 7

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 646,8 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 220,0 €,

              2.          in der Funktionsgruppe 8

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 326,6 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 901,1 €,

              3.          in der Funktionsgruppe 9

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 901,1 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             11 699,0 €.“

7. Die Tabelle in § 34 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

253,9

102,7

19,6

18,5

18,5

18,5

2

227,3

107,2

25,3

19,6

21,8

21,8

3

233,0

112,0

31,2

21,8

24,2

24,2

4

249,3

117,5

35,7

23,2

27,7

27,7

5

280,3

122,3

41,6

25,3

29,9

29,9

6

348,3

128,1

46,1

26,6

33,5

32,3

7

386,5

158,1

55,3

26,6

38,0

35,7

8

410,6

210,0

68,1

27,7

42,7

38,0

9

434,9

261,8

79,5

28,7

46,1

41,6

10

460,3

313,8

91,2

29,9

49,6

44,9

11

486,9

365,8

102,7

32,3

52,9

47,3

12

506,3

418,7

116,4

34,6

56,4

50,9

13

523,9

473,0

133,9

34,6

62,3

52,9

14

566,4

507,5

154,5

33,5

69,2

56,4

15

615,9

520,3

168,3

31,2

87,7

58,9

16

666,7

532,9

171,9

27,7

117,5

62,3

17

717,5

544,5

176,4

25,3

148,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 125

8

65,8

18

748,5

590,5

192,6

23,2

166,1

69,2

19

754,4

629,8

207,6

23,2

167,3

71,5

8. Die Tabelle in § 34 Abs. 1a erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

246,8

105,1

21,8

18,5

19,6

19,6

2

220,3

109,7

27,7

20,6

23,2

23,2

3

237,6

114,3

33,5

23,2

25,3

25,3

4

253,9

120,1

38,0

24,2

28,7

28,7

5

289,5

124,5

43,8

26,6

32,3

31,2

6

366,8

131,4

49,6

26,6

35,7

34,6

7

392,1

184,6

61,1

27,7

40,5

36,9

8

416,5

236,5

73,7

27,7

43,8

39,0

9

440,6

288,4

85,4

29,9

48,4

42,7

10

467,2

340,3

96,8

31,2

51,9

46,1

11

493,6

391,0

108,3

33,5

55,3

49,6

12

509,9

446,4

125,7

34,6

58,9

51,9

13

526,9

500,6

141,9

33,5

65,8

55,3

14

579,0

513,2

167,3

32,3

72,6

57,8

15

628,6

526,9

169,5

29,9

102,7

61,1

16

679,5

538,8

174,2

26,6

133,9

64,5

17

730,0

550,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 126

1

178,7

23,2

163,8

67,0

18

754,4

629,8

207,6

23,2

167,3

71,5

19

754,4

629,8

207,6

23,2

167,3

71,5

9. In § 40a Abs. 1 wird der Betrag „115,5 €“ durch den Betrag „119,0 €“ ersetzt.

10. In § 40b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „12,3 €“ durch den Betrag „12,7 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „23,5 €“ durch den Betrag „24,2 €“,

c) in Z 2 der Betrag „199,3 €“ durch den Betrag „205,3 €“,

d) in Z 3 der Betrag „338,2 €“ durch den Betrag „348,3 €“,

e) in Z 4 der Betrag „467,1 €“ durch den Betrag „481,1 €“,

f) in Z 5 der Betrag „437,8 €“ durch den Betrag „450,9 €“,

g) in Z 6 der Betrag „368,5 €“ durch den Betrag „379,6 €“.

11. In § 40c Abs. 1 werden der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „445,3 €“ und der Betrag „590,2 €“ durch den Betrag „607,9 €“ ersetzt.

12. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der
Gehalts-
stufe

für Universitäts-
professoren
 (§ 21 UOG 1993,
§ 22 KUOG)

für Außer-ordentliche Universitäts-
professoren

für Ordentliche
Universitäts-
professoren

Euro

1

4 251,7

3 786,2

4 925,8

2

4 459,3

3 903,3

5 159,7

3

4 692,0

4 019,2

5 393,6

4

4 925,8

4 135,0

5 627,4

5

5 159,7

4 251,7

5 938,2

6

5 393,6

4 459,3

6 251,1

7

5 627,4

4 692,0

6 658,1

8

5 938,2

4 925,8

7 066,2

9

6 251,1

5 159,7

7 473,2

10

6 658,1

5 393,6

7 881,3

11

7 066,2

5 627,4

--

12

7 473,2

5 938,2

--

13

7 881,3

6 251,1

--

14

--

6 658,1

--

15

--

7 066,2

--

13. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 127

in der
Gehalts-
stufe

Euro

1

2 864,7

2

2 950,7

3

3 178,7

4

3 720,8

in der
Gehalts-
stufe

Euro

5

3 933,2

6

4 145,2

7

4 358,4

8

4 570,6

9

4 783,6

10

4 995,7

11

5 209,1

12

5 421,1

13

5 644,7

14

5 909,5

15

6 204,0

16

6 499,8

17

6 721,2

14. Die Tabelle in § 49 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der
Gehalts-
stufe

ohne Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung

Euro

1

98,1

351,8

2

148,8

466,1

3

212,2

530,7

4

213,4

531,8

5

212,2

531,8

6

213,4

534,1

7

214,4

535,1

8

214,4

535,1

9

214,4

535,1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 128

in der
Gehalts-
stufe

ohne Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung

Euro

10

214,4

535,1

11

214,4

535,1

12

214,4

546,7

13

214,4

598,5

14

235,5

681,8

15

297,7

742,9

16

297,7

742,9

15. Die Tabelle in § 49 Abs. 2a erhält folgende Fassung:

in der
Gehalts-
stufe

ohne Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung

Euro

1

126,8

445,3

2

212,2

530,7

3

213,4

531,8

4

212,2

531,8

5

212,2

534,1

6

214,4

535,1

7

214,4

535,1

8

214,4

535,1

9

214,4

535,1

10

214,4

535,1

11

214,4

536,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 129

in der
Gehalts-
stufe

ohne Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis oder gleich-zuwertender Befähigung

Euro

12

214,4

577,8

13

215,7

660,8

14

297,7

742,9

15

297,7

742,9

16

297,7

742,9

16. Die Tabelle in § 50 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Euro

kleine Daz

112,0

große Daz

445,3

17. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „823,2 €“ durch den Betrag „847,9 €“ ersetzt.

18. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „443,4 €“ durch den Betrag „456,7 €“ ersetzt.

19. In § 53b Abs. 1 werden der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „445,3 €“ und der Betrag „590,2 €“ durch den Betrag „607,9 €“ ersetzt.“

20. In § 54c Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 130

„291,2 €“ durch den Betrag „299,9 €“.

21. In § 54c Abs. 3 wird der Betrag „649,5 €“ durch den Betrag „669,0 €“ ersetzt.

22. In § 54d Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „94,0 €“ durch den Betrag „96,8 €“,

b) in Z 2 der Betrag „47,0 €“ durch den Betrag „48,4 €“.

23. In § 54d Abs. 5 entfällt die Wortfolge „gemäß § 200l Abs. 5 BDG 1979“.

24. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PH

stufe

Euro

1

1 870,6

2 062,4

2 281,0

2 430,1

2 723,6

2 831,4

2

1 898,6

2 095,9

2 342,6

2 498,8

2 821,1

2 889,9

3

1 925,6

2 130,8

2 406,0

2 567,7

2 967,9

3 120,3

4

1 953,6

2 166,6

2 486,3

2 652,6

3 177,6

3 351,9

5

1 987,1

2 249,7

2 615,8

2 798,1

3 388,4

3 583,3

6

2 042,2

2 349,3

2 750,0

2 963,2

3 600,5

3 816,1

7

2 109,3

2 450,6

2 887,5

3 135,1

3 811,5

4 050,1

8

2 180,1

2 554,9

3 040,1

3 326,5

4 023,5

4 283,8

9

2 255,2

2 656,9

3 193,6

3 517,0

4 236,8

4 517,7

10

2 332,6

2 761,4

3 344,9

3 708,4

4 450,1

4 750,6

11

2 411,7

2 893,3

3 497,5

3 899,8

4 662,2

4 985,5

12

2 490,8

3 034,3

3 649,9

4 092,5

4 874,3

5 218,2

13

2 569,9

3 175,3

3 803,6

4 286,2

5 087,5

5 452,0

14

2 666,2

3 316,3

3 952,5

4 473,1

5 299,7

5 705,4

15

2 775,2

3 447,0

4 090,2

4 647,4

5 534,7

6 015,0

16

2 885,2

3 575,4

4 196,8

4 781,5

5 754,7

6 326,7

17

2 940,4

3 608,6

--

--

--

6 560,7

25. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

 

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PH


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 131

 

Euro

kleine Daz

83,0

148,8

52,9

68,1

112,0

117,5

große Daz

166,1

197,2

214,4

271,1

446,4

470,6

26. Die Tabelle in § 57 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Dienst-zulagengruppe

in der Dienstzulagenstufe

1

2

3

Euro

a) in der Verwendungsgruppe L PH

I

1 008,2

1 077,3

1 144,3

II

906,7

970,2

1 030,2

III

806,3

861,6

914,7

IV

704,7

754,4

801,5

V

605,5

646,0

686,2

b) in der Verwendungsgruppe L 1

I

899,7

960,8

1 019,5

II

808,6

866,3

918,1

III

718,7

769,4

816,6

IV

628,6

672,5

715,2

V

539,9

576,8

612,5

c) in der Verwendungsgruppe L 2a 2

I

411,7

445,3

478,6

II

338,0

364,6

392,1

III

271,1

291,7

312,6

IV

227,3

243,3

260,6

V

189,2

203,0

216,8

d) in den Verwendungsgruppen L 2a 1 und L 2b 1

I

320,7

349,4

377,2

II

269,9

293,0

312,6

III

226,1

243,3

260,6

IV

187,9

204,0

216,8

V

136,1

146,6

155,8

e) in der Verwendungsgruppe L 3

I

253,9

259,6

275,5

II

187,9

194,9

208,8

III

176,4

181,2

191,6

IV

126,8

130,4

138,5


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 132

in der Dienst-zulagengruppe

in der Dienstzulagenstufe

1

2

3

Euro

e) in der Verwendungsgruppe L 3

V

88,7

91,2

95,8

VI

62,3

64,5

70,5

27. In § 58 Abs. 4 werden der Betrag „88,5 €“ durch den Betrag „91,2 €“ und der Betrag „161,3 €“ durch den Betrag „166,1 €“ ersetzt.

28. Die Tabelle in § 58 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

in der Zulagenstufe

1

2

3

Euro

L 3

100,3

141,9

200,7

L 2b 1

31,2

42,7

61,1

29. In § 58 Abs. 6 werden der Betrag „49,4 €“ durch den Betrag „50,9 €“ und der Betrag „14,6 €“ durch den Betrag „15,0 €“ ersetzt.

30. In § 58 Abs. 9 wird der Betrag „965,1 €“ durch den Betrag „994,1 €“ ersetzt.

31. In § 59 Abs. 2 wird der Betrag „649,5 €“ durch den Betrag „669,0 €“ ersetzt.

32. In § 59a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „97,4 €“ durch den Betrag „100,3 €“,

b) in Z 2 der Betrag „147,8 €“ durch den Betrag „152,2 €“.

33. In § 59a Abs. 2 wird der Betrag „97,4 €“ durch den Betrag „100,3 €“ ersetzt.

34. In § 59a Abs. 2a wird der Betrag „21,2 €“ durch den Betrag „21,8 €“ ersetzt.

35. In § 59a Abs. 3 wird der Betrag „147,8 €“ durch den Betrag „152,2 €“ ersetzt.

36. In § 59a Abs. 5a Z 2 wird der Betrag „117,6 €“ durch den Betrag „121,1 €“ ersetzt.

37. In § 59b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „69,4 €“ jeweils durch den Betrag „71,5 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und c sowie Z 3 lit. b der Betrag „87,3 €“ jeweils durch den Betrag „89,9 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „104,1 €“ jeweils durch den Betrag „107,2 €“,

d) in Z 4 der Betrag „35,8 €“ durch den Betrag „36,9 €“.

38. In § 59b Abs. 1a werden ersetzt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 133

a) in Z 1 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „69,4 €“ jeweils durch den Betrag „71,5 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. a und Z 3 lit. b der Betrag „87,3 €“ jeweils durch den Betrag „89,9 €“,

c) in Z 2 lit. b der Betrag „104,1 €“ durch den Betrag „107,2 €“.

39. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „69,4 €“ jeweils durch den Betrag „71,5 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „87,3 €“ jeweils durch den Betrag „89,9 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „96,3 €“ jeweils durch den Betrag „99,2 €“,

d) in Z 4 der Betrag „68,4 €“ durch den Betrag „70,5 €“,

e) in Z 5 der Betrag „34,7 €“ durch den Betrag „35,7 €“.

40. In § 59b Abs. 3 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „104,1 €“ durch den Betrag „107,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „122,0 €“ durch den Betrag „125,7 €“.

41. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „136,6 €“ durch den Betrag „140,7 €“ ersetzt.

42. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „44,8 €“ durch den Betrag „46,1 €“ ersetzt.

43. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „136,6 €“ durch den Betrag „140,7 €“ ersetzt.

44. In § 60 Abs. 1a werden ersetzt:

a) in Z 1 und 2 der Betrag „88,5 €“ jeweils durch den Betrag „91,2 €“ und der Betrag „102,0 €“ jeweils durch den Betrag „105,1 €“,

b) in Z 3 der Betrag „161,3 €“ durch den Betrag „166,1 €“.

45. In § 60 Abs. 3 werden der Betrag „58,2 €“ durch den Betrag „59,9 €“ und der Betrag „49,4 €“ durch den Betrag „50,9 €“ ersetzt.

46. In § 60 Abs. 4 werden der Betrag „18,0 €“ durch den Betrag „18,5 €“ und der Betrag „14,6 €“ durch den Betrag „15,0 €“ ersetzt.

47. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Zulagenstufe

Verwendungs-

1

2

3

4

5

gruppe

Euro

L 1

529,4

581,4

670,2

757,8

845,4

L 2a

473,0

511,0

579,0

660,8

744,0

L 2b

384,2

439,5

499,3

516,8

548,1

L 3

338,0

354,0

386,5

421,0

456,7

48. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „39,3 €“ durch den Betrag „40,5 €“,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 134

              b) in Z 2 der Betrag „33,6 €“ durch den Betrag „34,6 €“,

c) im Schlussteil der Betrag „34,7 €“ durch den Betrag „35,7 €“ und der Betrag „30,3 €“ durch den Betrag „31,2 €“.

49. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „212,7 €“ durch den Betrag „219,1 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „187,0 €“ durch den Betrag „192,6 €“.

50. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „170,2 €“ durch den Betrag „175,3 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „144,5 €“ durch den Betrag „148,8 €“,

c) in Z 2 lit. a der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „87,7 €“,

d) in Z 2 lit. b der Betrag „72,2 €“ durch den Betrag „74,4 €“.

51. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 und 2 der Betrag „96,3 €“ jeweils durch den Betrag „99,2 €“,

b) in Z 3 der Betrag „160,1 €“ durch den Betrag „164,9 €“.

52. In § 61d Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „118,7 €“ durch den Betrag „122,3 €“,

b) in Z 2 der Betrag „59,3 €“ durch den Betrag „61,1 €“.

53. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „160,1 €“ durch den Betrag „164,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „59,3 €“ durch den Betrag „61,1 €“,

c) in Z 3 der Betrag „117,6 €“ durch den Betrag „121,1 €“.

54. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „202,7 €“ durch den Betrag „208,8 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „181,4 €“ durch den Betrag „186,8 €“,

c) in Z 2 der Betrag „160,1 €“ durch den Betrag „164,9 €“ und der Betrag „138,9 €“ durch den Betrag „143,1 €“,

d) in Z 3 und Z 4 der Betrag „133,2 €“ jeweils durch den Betrag „137,2 €“ und der Betrag „117,6 €“ jeweils durch den Betrag „121,1 €“.

55. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „12,3 €“ durch den Betrag „12,7 €“,

b) in Z 2 der Betrag „18,0 €“ durch den Betrag „18,5 €“,

c) in Z 3 der Betrag „23,5 €“ durch den Betrag „24,2 €“,

d) in Z 4 der Betrag „26,9 €“ durch den Betrag „27,7 €“.

56. In § 63 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „122,0 €“ durch den Betrag „125,7 €“,

b) in Z 2 der Betrag „163,4 €“ durch den Betrag „168,3 €“,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 135

c) in Z 3 der Betrag „203,9 €“ durch den Betrag „210,0 €“.

57. In § 63b Abs. 4 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „234,1 €“ durch den Betrag „241,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „203,9 €“ durch den Betrag „210,0 €“.

58. In § 63b Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „30,3 €“ durch den Betrag „31,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „26,9 €“ durch den Betrag „27,7 €“.

59. Die Tabelle in § 65 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Fixgehaltsstufe

Euro

1

5 817,9

2

6 549,2

3

7 169,4

60. Die Tabelle in § 66 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

Euro

bis zu 5 Jahre

1 069,0

mehr als 5 Jahre

1 271,0

61. Die Tabelle in § 72 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

E 1

E 2a

E 2b

E 2c

Euro

1

--

--

1 933,4

1 822,3

2

--

2 137,5

1 964,9

1 846,1

3

2 452,0

2 162,2

2 024,2

1 870,6

4

2 502,3

2 209,1

2 083,5

1 900,9

5

2 603,3

2 291,0

2 121,8

1 930,0

6

2 704,2

2 370,7

2 162,2

1 963,6

7

2 804,9

2 415,2

2 200,2

1 995,0

8

2 903,6

2 457,7

2 240,6

2 010,8


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 136

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

E 1

E 2a

E 2b

E 2c

Euro

9

3 061,9

2 502,3

2 282,1

--

10

3 276,1

2 547,1

2 351,7

--

11

3 437,9

2 597,4

2 450,6

--

12

3 570,8

2 704,2

2 547,1

--

13

3 730,0

2 824,4

2 613,4

--

14

3 864,3

2 910,4

2 685,5

--

15

3 973,1

2 999,7

2 786,6

--

16

4 084,4

3 091,6

2 887,5

--

17

4 195,6

3 182,1

2 987,3

--

18

4 380,2

3 256,7

3 066,4

--

19

4 507,3

3 314,2

3 122,7

--

62. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

E 1

E 2a

E 2b

Euro

kleine Daz

193,8

71,5

71,5

große Daz

387,5

114,3

113,0

63. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

gruppe

Euro

E 1

1

75,0

87,7

100,3

113,0

 

2

87,7

113,0

137,2

187,9

 

3

213,4

301,1

437,2

874,4


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 137

in der Ver-

in der

in der Funktionsstufe

wendungs-

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

gruppe

Euro

E 1 

4

275,5

374,9

599,8

1 187,0

 

5

301,1

400,4

649,4

1 274,6

 

6

374,9

500,6

874,4

1 474,1

 

7

437,2

562,8

936,7

1 624,0

 

8

881,3

1 175,3

1 762,5

2 467,3

 

9

940,0

1 293,1

1 939,0

2 936,8

 

10

1 116,5

1 409,6

2 114,2

3 641,6

 

11

1 409,6

1 644,8

2 349,6

3 993,3

E 2a

1

75,0

87,7

100,3

113,0

 

2

87,7

113,0

137,2

162,7

 

3

125,7

187,9

250,4

312,6

 

4

187,9

250,4

312,6

374,9

 

5

250,4

312,6

500,6

762,5

 

6

312,6

374,9

625,2

812,2

 

7

374,9

500,6

749,7

1 000,0

64. In § 74a Abs. 1 werden der Betrag „9 373,3 €“ durch den Betrag „9 646,8 €“ und der Betrag „9 930,6 €“ durch den Betrag „10 220,0 €“ ersetzt.

65. Die Tabelle in § 75 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

E 2a

E 2b

E 2c

stufe

Euro

1

119,0

46,1

57,8

2

115,4

59,9

62,3

3

123,5

71,5

78,5

4

150,0

65,8

94,7

5

159,1

87,7

99,2

6

168,3

108,3

102,7

7

197,2

109,7

107,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 138

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

E 2a

E 2b

E 2c

stufe

Euro

8

225,0

112,0

107,2

9

281,5

113,0

--

10

366,8

99,2

--

11

423,3

75,0

--

12

437,2

79,5

--

13

455,5

107,2

--

14

479,9

114,3

--

15

491,3

107,2

--

16

500,6

102,7

--

17

509,9

98,1

--

18

565,3

96,8

--

19

614,6

96,8

--

66. Die Tabelle in § 75 Abs. 1a erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

E 2a

E 2b

E 2c

stufe

Euro

1

119,0

40,5

57,8

2

110,7

79,5

65,8

3

137,2

63,4

91,2

4

163,8

68,1

96,8

5

154,5

107,2

101,6

6

182,3

109,7

105,1

7

211,0

110,7

108,3

8

238,7

112,0

108,3

9

324,1

114,3

--

10

409,5

85,4

--

11

436,1

63,4

--


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 139

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

E 2a

E 2b

E 2c

stufe

Euro

12

437,2

95,8

--

13

474,0

117,5

--

14

486,9

109,7

--

15

496,2

105,1

--

16

505,3

100,3

--

17

514,5

96,8

--

18

614,6

96,8

--

19

614,6

96,8

--

67. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

Verwendungs-

Euro

gruppe

E 2c

88,7

E 2b

103,8

E 2a

103,8

E 1

119,0

68. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „120,9 €“ durch den Betrag „124,5 €“ ersetzt.

69. Die Tabelle in § 85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 1

M BO 2

M BUO

Euro

1

2 723,6

2 353,7

2 071,3

2

2 821,1

2 366,2

2 089,2

3

2 967,9

2 415,2

2 107,2

4

3 177,6

2 480,7

2 124,9

5

3 388,4

2 591,7

2 162,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 140

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 1

M BO 2

M BUO

Euro

6

3 600,5

2 704,2

2 199,2

7

3 811,5

2 832,5

2 246,2

8

4 023,5

3 009,0

2 303,2

9

4 236,8

3 160,3

2 360,6

10

4 450,1

3 249,8

2 419,8

11

4 662,2

3 379,3

2 478,3

12

4 874,3

3 522,7

2 542,5

13

5 087,5

3 619,0

2 612,4

14

5 299,7

3 724,4

2 689,2

15

5 534,7

3 835,6

2 775,2

16

5 754,7

3 986,9

2 863,6

17

--

4 187,7

2 951,7

18

--

--

3 041,2

19

--

--

3 131,7

70. Die Tabelle in § 86 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

M BO 1

M BO 2

M BUO

 

kleine Daz

112,0

101,6

113,0

große Daz

446,4

404,9

179,9

71. § 87 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Berufsmilitärpersonen

              1.          in der Funktionsgruppe 7

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 646,8 €,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 141

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 220,0 €,

              2.          in der Funktionsgruppe 8

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 326,6 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 901,1 €,

              3.          in der Funktionsgruppe 9

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 901,1 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             11 699,0 €.“

72. Die Tabelle in § 89 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M ZO 1

M ZO 2

M ZO 3

M ZUO

M ZCh

Euro

1

2 723,6

2 353,7

2 306,7

2 071,3

1 843,7

2

2 821,1

2 366,2

2 342,6

2 089,2

1 861,7

3

2 967,9

2 415,2

2 353,7

2 107,2

1 880,7

4

3 177,6

2 480,7

2 389,9

2 124,9

1 899,8

5

3 388,4

2 591,7

2 439,3

2 162,2

1 917,8

6

3 600,5

2 704,2

2 536,8

2 199,2

1 936,7

7

3 811,5

2 832,5

2 647,9

2 246,2

1 954,8

8

4 023,5

3 009,0

2 760,3

2 303,2

1 975,1

9

4 236,8

3 160,3

2 919,5

2 360,6

1 992,9

10

4 450,1

3 249,8

3 096,2

2 419,8

2 010,9

11

4 662,2

3 379,3

3 201,6

2 478,3

2 029,9

12

4 874,3

3 522,7

3 309,4

2 542,5

2 040,0

 

73. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

in der

in der Funktionsstufe

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

Euro

M BO 1 

1

63,4

187,9

350,7

400,4

und

2

312,6

500,6

1 124,7

1 873,3

M ZO 1

3

338,0

618,3

1 354,2

2 241,3


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 142

in der Verwendungsgruppe

in der

in der Funktionsstufe

Funktions-

1

2

3

4

gruppe

Euro

M BO

4

359,9

787,8

1 474,1

2 363,5

und 

5

827,0

1 452,3

2 592,9

3 533,0

M ZO 1 

6

996,5

1 679,4

2 842,1

3 758,1

 

1

75,0

87,7

100,3

113,0

 

2

87,7

113,0

137,2

187,9

M BO 2,

3

213,4

301,1

437,2

874,4

M ZO 2

4

275,5

374,9

599,8

1 187,0

und

5

301,1

400,4

649,4

1 274,6

M ZO 3

6

374,9

500,6

874,4

1 474,1

 

7

437,2

562,8

936,7

1 624,0

 

8

881,3

1 175,3

1 762,5

2 467,3

 

9

940,0

1 293,1

1 939,0

2 936,8

 

1

38,0

50,9

63,4

75,0

 

2

63,4

81,9

100,3

125,7

M BUO

3

100,3

150,0

250,4

437,2

und

4

137,2

187,9

312,6

500,6

M ZUO

5

187,9

250,4

374,9

562,8

 

6

250,4

312,6

437,2

625,2

 

7

312,6

374,9

524,9

687,3

74. Die Tabelle in § 92 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2 und M ZO 2

M ZO 3

M BUO und M ZUO

M ZCh

Euro

1

143,1

157,0

131,4

76,2

2

181,2

138,5

124,5

81,9


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 143

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2 und M ZO 2

M ZO 3

M BUO und M ZUO

M ZCh

Euro

3

205,3

164,9

128,1

86,6

4

245,8

190,2

130,4

92,3

5

295,3

223,7

136,1

96,8

6

344,8

271,1

158,1

102,7

7

386,5

320,7

190,2

109,7

8

404,9

370,3

218,1

116,4

9

434,9

395,6

260,6

122,3

10

497,2

414,1

319,4

129,3

11

538,8

468,3

354,0

136,1

12

573,3

520,3

371,4

--

13

632,1

--

407,1

--

14

686,2

--

431,4

--

15

737,1

--

438,3

--

16

779,8

--

447,4

--

17

790,2

--

459,1

--

18

--

--

509,9

--

19

--

--

554,8

--

75. Die Tabelle in § 92 Abs. 1a erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2

M ZO 3

M BUO und M ZUO

M ZCh

Euro

1

176,4

157,0

122,3

78,5

2

194,9

131,4

128,1

84,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 144

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2

M ZO 3

M BUO und M ZUO

M ZCh

Euro

3

234,1

176,4

128,1

88,7

4

282,6

194,9

133,9

94,7

5

333,4

234,1

139,6

100,3

6

381,8

282,6

176,4

106,2

7

400,4

333,4

204,0

113,0

8

418,7

381,8

230,7

120,1

9

484,4

400,4

289,5

125,7

10

532,9

418,7

348,3

132,6

11

559,5

484,4

359,9

139,6

12

618,3

532,9

384,2

139,6

13

673,6

--

429,1

--

14

724,5

--

433,7

--

15

776,3

--

442,9

--

16

790,2

--

453,4

--

17

790,2

--

464,7

--

18

--

--

554,8

--

19

--

--

554,8

--

76. In § 98 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „115,5 €“ durch den Betrag „119,0 €“,

b) in Z 2 der Betrag „59,3 €“ durch den Betrag „61,1 €“.

77. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 2 der Betrag „81,7 €“ durch den Betrag „84,2 €“,

b) in Z 3 der Betrag „221,7 €“ durch den Betrag „228,4 €“,

c) in Z 4 der Betrag „350,6 €“ durch den Betrag „361,1 €“,

d) in Z 5 der Betrag „268,8 €“ durch den Betrag „276,9 €“,

e) in Z 6 der Betrag „199,3 €“ durch den Betrag „205,3 €“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 145

78. In § 101a Abs. 5 werden der Betrag „142,3 €“ durch den Betrag „146,6 €“ und der Betrag „284,5 €“ durch den Betrag „293,0 €“ ersetzt.

79. Die Tabelle in § 109 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

K 1

K 2

K 3

K 4

K 5

K 6

Euro

1

2 666,2

2 407,1

2 525,2

2 192,4

2 126,2

1 967,0

2

2 735,0

2 467,9

2 588,3

2 243,9

2 174,4

1 997,3

3

2 819,9

2 544,6

2 650,2

2 295,5

2 223,7

2 028,6

4

2 959,8

2 670,8

2 713,3

2 347,1

2 274,2

2 060,0

5

3 098,5

2 794,7

2 775,2

2 399,2

2 323,6

2 091,4

6

3 237,1

2 919,5

2 838,3

2 452,0

2 374,0

2 122,8

7

3 376,0

3 043,4

2 912,7

2 516,0

2 432,4

2 159,8

8

3 514,6

3 168,3

2 991,9

2 584,8

2 498,8

2 201,3

9

3 654,5

3 292,3

3 073,2

2 652,6

2 565,5

2 242,8

10

3 794,4

3 416,0

3 152,3

2 721,3

2 631,9

2 285,6

11

3 934,2

3 540,9

3 231,4

2 790,0

2 697,3

2 326,9

12

4 074,1

3 664,8

3 310,6

2 857,6

2 763,6

2 370,7

13

4 215,1

3 789,8

3 405,7

2 939,0

2 838,3

2 414,1

14

4 355,0

3 913,6

3 505,4

3 023,9

2 919,5

2 456,4

15

4 494,9

4 039,7

3 605,2

3 107,5

3 003,2

2 501,2

16

4 634,5

4 164,6

3 703,9

3 193,6

3 084,8

2 544,6

17

4 775,6

4 289,6

3 804,7

3 277,4

3 166,2

2 588,3

18

4 915,5

4 414,7

3 904,4

3 362,2

3 248,7

2 631,9

19

--

--

4 004,2

3 445,9

3 331,2

2 676,5

20

--

--

4 103,7

3 531,8

3 412,6

2 718,9

80. Die Tabelle in § 110 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 146

 

in der Verwendungsgruppe

K 1

K 2

K 3

K 4

K 5

K 6

Euro

kleine Daz

159,1

143,1

139,6

117,5

103,8

55,3

 

in der Verwendungsgruppe

K 1

K 2

K 3

K 4

K 5

K 6

Euro

große Daz

317,2

285,0

176,4

150,0

166,1

88,7

81. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „243,1 €“ durch den Betrag „250,4 €“,

b) in Z 2 der Betrag „313,5 €“ durch den Betrag „322,9 €“,

c) in Z 3 der Betrag „382,0 €“ durch den Betrag „393,5 €“.

82. In § 112 Abs. 1 werden in der Tabelle der Betrag „179,2 €“ durch den Betrag „184,6 €“ und der Betrag „203,9 €“ durch den Betrag „210,0 €“ ersetzt.

83. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „54,8 €“ durch den Betrag „56,4 €“ ersetzt.

84. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

Euro

1

1 926,6

1 926,6

2 154,3

2 154,3

2 154,3

2 679,0

2

1 946,9

1 988,2

2 199,2

2 199,2

2 199,2

2 809,7

3

1 973,8

2 044,4

2 252,8

2 254,0

2 254,0

2 947,1

4

2 006,2

2 054,5

2 314,7

2 318,0

2 356,1

3 092,7

5

2 044,4

2 075,9

2 383,1

2 392,3

2 445,0

3 244,2

6

2 089,2

2 109,3

2 462,3

2 478,3

2 535,4

3 404,6

7

2 139,6

2 154,3

2 549,3

2 573,3

2 635,3

3 570,8

8

2 198,0

2 211,3

2 642,1

2 677,7

2 748,9

3 746,3

9

2 263,1

2 278,7

2 744,2

2 790,0

2 873,9

3 928,5

10

2 334,8

2 358,3

2 850,8

2 912,7

3 009,0

4 118,7

11

2 414,1

2 452,0

2 965,5

3 045,7

3 157,0

4 315,9

12

2 501,2

2 558,5

3 087,0

3 186,7

3 316,3

4 521,1

13

2 594,1

2 676,5

3 215,4

3 336,8

3 488,3

4 733,4

14

2 694,9

2 807,2

3 351,9

3 496,1

3 671,7

4 895,9

15

2 801,7

2 947,1

3 496,1

3 666,1

3 868,9

--


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 147

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

Euro

16

2 912,7

3 098,5

3 646,5

3 844,9

4 078,6

--

17

2 971,2

3 176,5

3 685,4

3 890,7

4 132,5

--

85. Die Tabelle in § 117b Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

Euro

kleine AVO

57,8

80,6

115,4

138,5

160,2

54,3

große AVO

115,4

159,1

154,5

183,3

214,4

220,3

kleine Daz

87,7

119,0

173,0

207,6

241,1

83,0

große Daz

174,2

238,7

230,7

276,9

320,7

328,9

86. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:

auf Arbeits-

in der Funktions- gruppe

in der Zulagenstufe

plätzen der

Verwendungs-

1

2

3

gruppe

Euro

 

S

1 456,7

2 779,8

4 448,9

PF 1

2

961,9

1 282,7

2 565,4

 

3

882,4

1 203,0

1 603,3

 

1

852,3

1 193,9

1 449,9

 

1b

170,7

767,0

1 449,9

PF 2

2

341,3

767,0

1 023,1

 

2b

120,1

341,3

1 023,1

 

3

170,7

341,3

683,0

 

3b

120,1

341,3

683,0


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 148

auf Arbeits-

in der Funktions- gruppe

in der Zulagenstufe

plätzen der

Verwendungs-

1

2

3

gruppe

Euro

PF 3

2

120,1

238,7

358,6

87. In § 117c Abs. 3 wird der Betrag „99,7 €“ durch den Betrag „102,7 €“ ersetzt.

88. Die Tabelle in § 117e Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

Euro

1

0,0

112,0

0,0

0,0

189,2

2

21,8

102,7

0,0

0,0

166,1

3

36,9

101,6

1,0

0,0

183,3

4

25,3

125,7

2,2

19,6

196,0

5

17,3

150,0

4,7

27,7

218,1

6

11,4

170,7

8,1

28,7

244,6

7

8,1

190,2

12,7

32,3

268,8

8

6,9

207,6

18,5

35,7

289,5

9

8,1

222,6

24,2

41,6

309,2

10

12,7

235,5

32,3

48,4

326,4

11

19,6

244,6

41,6

56,4

342,7

12

29,9

251,4

50,9

65,8

355,2

13

41,6

254,9

61,1

76,2

366,8

14

56,4

257,2

72,6

88,7

376,0

15

73,7

258,4

86,6

102,7

381,8

16

93,4

257,2

100,3

117,5

384,2

17

103,8

256,1

103,8

122,3

385,2

89. Die Tabelle in § 117e Abs. 1a erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 149

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

Euro

1

0,0

117,5

0,0

0,0

184,6

2

42,7

87,7

0,0

0,0

159,1

3

29,9

114,3

1,0

0,0

191,6

4

20,6

138,5

3,4

26,6

197,2

5

14,0

161,4

5,8

27,7

225,0

6

9,2

181,2

9,2

29,9

250,4

7

6,9

199,5

14,0

32,3

274,5

8

6,9

215,7

19,6

36,9

295,3

9

10,3

229,6

26,6

43,8

313,8

10

16,1

239,9

34,6

50,9

331,0

11

24,2

247,8

42,7

57,8

346,1

12

34,6

253,9

52,9

68,1

358,6

13

48,4

257,2

64,5

79,5

369,2

14

64,5

258,4

76,2

92,3

377,2

15

83,0

258,4

88,7

106,2

382,9

16

103,8

256,1

103,8

122,3

385,2

17

103,8

256,1

103,8

122,3

385,2

90. Die Tabelle in § 118 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

A

B

C

D

E

stufe

Euro

1

2 458,8

1 941,2

1 732,7

1 663,2

1 593,8

2

2 553,9

1 990,7

1 770,8

1 692,3

1 611,6

3

2 649,0

2 038,7

1 809,1

1 721,3

1 629,6

4

2 744,2

2 087,0

1 848,1

1 749,5

1 647,4

5

2 838,3

2 137,5

1 887,4

1 778,6

1 664,2

6

2 933,4

2 190,1

1 925,6

1 807,7

1 681,2

7

3 026,3

2 306,7

1 963,6

1 836,9

1 700,1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 150

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

A

B

C

D

E

stufe

Euro

8

3 119,2

2 411,7

2 001,8

1 865,0

1 716,9

9

3 214,3

2 506,8

2 041,0

1 895,1

1 734,9

10

3 308,2

2 602,1

2 080,3

1 923,2

1 752,9

11

3 402,3

2 697,3

2 119,6

1 953,6

1 770,8

12

3 502,1

2 791,1

2 194,5

1 981,5

1 787,7

13

3 625,8

2 885,2

2 295,5

2 009,6

1 805,6

14

3 748,4

2 979,3

2 387,7

2 039,8

1 823,6

15

3 871,2

3 073,2

2 482,7

2 067,9

1 841,4

16

3 995,0

3 167,3

2 577,9

2 122,8

1 858,1

17

4 118,7

3 261,3

2 673,2

2 202,4

1 876,1

18

4 210,5

3 355,1

2 768,3

2 304,5

1 894,0

19

4 257,6

3 448,1

2 863,6

2 363,9

1 916,5

20

4 396,1

3 472,3

2 980,3

--

1 929,0

21

--

3 576,4

3 051,4

--

--

22

--

3 612,1

--

--

--

91. Die Tabelle in § 118 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

P 1

P 2

P 3

P 4

P 5

stufe

Euro

1

1 732,7

1 697,9

1 663,2

1 628,3

1 593,8

2

1 770,8

1 729,2

1 692,3

1 650,9

1 611,6

3

1 809,1

1 761,8

1 721,3

1 673,3

1 629,6

4

1 848,1

1 793,2

1 749,5

1 695,7

1 647,4

5

1 887,4

1 825,8

1 778,6

1 718,2

1 664,2

6

1 925,6

1 857,1

1 807,7

1 740,6

1 681,2

7

1 963,6

1 890,7

1 836,9

1 762,9

1 700,1

8

2 001,8

1 922,2

1 865,0

1 785,3

1 716,9


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 151

in der

in der Verwendungsgruppe

Gehalts-

P 1

P 2

P 3

P 4

P 5

stufe

Euro

9

2 041,0

1 954,6

1 895,1

1 807,7

1 734,9

10

2 080,3

1 986,1

1 923,2

1 831,4

1 752,9

11

2 119,6

2 018,7

1 953,6

1 852,7

1 770,8

12

2 160,9

2 051,2

1 981,5

1 875,1

1 787,7

13

2 203,6

2 083,5

2 009,6

1 898,6

1 805,6

14

2 238,3

2 116,1

2 039,8

1 919,9

1 823,6

15

2 295,5

2 150,8

2 067,9

1 942,3

1 841,4

16

2 387,7

2 202,4

2 122,8

1 965,9

1 858,1

17

2 482,7

2 272,1

2 202,4

1 988,2

1 876,1

18

2 577,9

2 358,3

2 304,5

2 009,6

1 894,0

19

2 673,2

2 410,6

2 363,9

2 038,7

1 916,5

20

2 768,3

--

--

2 054,5

1 929,0

21

2 863,6

--

--

--

--

22

2 980,3

--

--

--

--

23

3 051,4

--

--

--

--

92. Die Tabelle in § 118 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

in der

in der Dienstklasse

Gehalts-

IV

V

VI

VII

VIII

IX

stufe

Euro

1

--

--

3 285,2

3 964,0

5 297,3

7 482,4

2

--

2 815,1

3 378,2

4 087,8

5 569,0

7 892,8

3

2 250,7

2 909,2

3 472,3

4 210,5

5 840,7

8 303,2

4

2 341,4

3 002,1

3 594,9

4 482,2

6 251,1

8 713,7

5

2 435,8

3 096,2

3 717,6

4 754,0

6 661,6

9 124,1

6

2 529,8

3 190,1

3 840,2

5 026,8

7 071,9

9 533,4

7

2 625,0

3 285,2

3 964,0

5 297,3

7 482,4

--

8

2 720,1

3 378,2

4 087,8

5 569,0

7 892,8

--

9

2 815,1

3 472,3

4 210,5

5 840,7

--

--


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 152

93. In § 120 Abs. 1 werden der Betrag „180,3 €“ durch den Betrag „185,7 €“ und der Betrag „229,6 €“ durch den Betrag „236,5 €“ ersetzt.

94. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „62,6 €“ durch den Betrag „64,5 €“,

b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „163,4 €“ jeweils durch den Betrag „168,3 €“,

c) in Z 3 lit. b der Betrag „196,0 €“ durch den Betrag „201,9 €“.

95. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „243,1 €“ durch den Betrag „250,4 €“,

b) in Z 2 der Betrag „313,5 €“ durch den Betrag „322,9 €“,

c) in Z 3 der Betrag „382,0 €“ durch den Betrag „393,5 €“.

96. In § 130 wird der Betrag „86,1 €“ durch den Betrag „88,7 €“ ersetzt.

97. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „261,0 €“ durch den Betrag „268,8 €“ ersetzt.

98. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „59,3 €“ durch den Betrag „61,1 €“ ersetzt.

99. In § 138 Z 3 werden ersetzt:

a) in lit. a der Betrag „2 800,0 €“ durch den Betrag „2 886,2 €“,

b) in lit. b der Betrag „2 868,1 €“ durch den Betrag „2 956,2 €“.

100. § 140 Abs. 1 lautet:

„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt während der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 39,9 € und im definitiven Dienstverhältnis

 

in der Verwendungsgruppe W 2

 

in der Dienstzulagenstufe

in der

1

2

 

Euro

Grundstufe

75,0

133,9

Dienst-    a)

159,1

227,3

stufe 1     b)

200,7

287,3

Dienststufe 2

287,3

355,2

Dienststufe 3

423,3

506,3

 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 153

in der Verwendungsgruppe W 1

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels, der einem der nachstehend angeführten Amtstitel vergleichbar ist

Dienstzulage

 

Euro

III

Leutnant

169,5

und

Oberleutnant

199,5

IV

Hauptmann

259,6

ab V

 

283,7

101. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „154,5 €“ durch den Betrag „159,1 €“ ersetzt.

102. In § 141 werden der Betrag „124,4 €“ durch den Betrag „128,1 €“ und der Betrag „146,6 €“ durch den Betrag „151,0 €“ ersetzt.

103. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „69,4 €“ durch den Betrag „71,5 €“ ersetzt.

104. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

Euro

W 3

88,7

W 2

103,8

W 1

119,0

105. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbezeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Verwendungsbezeichnungen vergleichbar ist

Dienstzulage Euro

III

Fähnrich

100,3

und

Leutnant

125,7

IV

Oberleutnant

151,0

 

Hauptmann

176,4

ab V

 

 

 

196,0

 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 154

106. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „138,9 €“ durch den Betrag „143,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „105,1 €“ durch den Betrag „108,3 €“,

c) in Z 3 der Betrag „70,5 €“ durch den Betrag „72,6 €“.

107. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „115,5 €“ durch den Betrag „119,0 €“ ersetzt.

108. In § 153 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „268,8 €“ durch den Betrag „276,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „199,3 €“ durch den Betrag „205,3 €“.

109. Die Tabelle in § 164 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Fixgehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

SI 1

SI 2

FI 1

FI 2

Euro

1

6 934,4

5 817,9

5 563,4

4 685,0

2

7 578,6

6 549,2

6 088,3

5 258,3

3

8 396,0

7 169,4

6 741,6

5 758,1

110. § 170a samt Überschrift lautet:

„Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2022

§ 170a. (1) Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 169c Abs. 7 oder Abs. 9 erhöhen sich bei übergeleiteten

              1.          Beamtinnen und Beamten des Bundes mit Ausnahme jener des Post- und Fernmeldewesens,

              2.          Vertragsbediensteten des Bundes,

              3.          Landeslehrpersonen und

              4.          Landesvertragslehrpersonen

mit 1. Jänner 2022 um 2,85% und danach um 6,40 € und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.

(2) Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 169c Abs. 7 oder 9 sind bei Beamtinnen und Beamten des Post- und Fernmeldewesens gemeinsam mit der Gehaltsanpassung vom jeweils zuständigen Vorsitzenden des Vorstands nach § 17a Abs. 3 Z 2 PTSG anzupassen.“

111. Dem § 175 wird folgender Abs. 104 angefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 155

„(104) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, treten in Kraft:

              1.          § 54d Abs. 5 mit 1. Oktober 2021,

              2.          § 12k samt Überschrift, § 28 Abs. 1 und 3, § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 1a, § 40a Abs. 1, § 40b Abs. 2, § 40c Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 48a Abs. 1, § 49 Abs. 2 und 2a, § 50 Abs. 3 und 4, § 52 Abs. 1, § 53b Abs. 1, § 54c Abs. 1 und 3, § 54d Abs. 2, § 55 Abs. 1, § 56, § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 4, 6 und 9, § 59 Abs. 2, § 59a Abs. 1 bis 3 und Abs. 5a Z 2, § 59b, § 60 Abs. 1a, 3 und 4, § 60a Abs. 2, § 61 Abs. 8, § 61a Abs. 1, § 61b Abs. 1, § 61c Abs. 1, § 61d Abs. 1, § 61e Abs. 1 und 2, § 62 Abs. 2, § 63 Abs. 2, § 63b Abs. 4 und 8, § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 1, § 72, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 1, § 74a Abs. 1, § 75 Abs. 1 und 1a, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 85 Abs. 1, § 86 Abs. 2, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1 und 1a, § 98 Abs. 2, § 101 Abs. 2, § 101a Abs. 5, § 109, § 110, § 111 Abs. 2, § 112 Abs. 1, § 115 Abs. 1, § 117a Abs. 2, § 117b Abs. 2, § 117c Abs. 1 und 3, § 117e Abs. 1 und 1a, § 118 Abs. 3, 4 und 5, § 120 Abs. 1, § 123 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 130, § 131 Abs. 1 und 2, § 138 Z 3, § 140 Abs. 1 und 3, § 141, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1, § 150, § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1, § 153 Abs. 2, § 164 Abs. 1, § 170a samt Überschrift mit 1. Jänner 2022.“

112. Artikel IV der 31. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1977, zuletzt geändert durch die Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 153/2020, wird wie folgt geändert:

a) Die Tabelle in Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Gehaltsstufe

Gehalt

Euro

2

2 603,3

3

2 814,1

4

3 108,8

5

3 277,4

6

3 444,8

7

3 613,2

8

3 781,7

9

3 951,3

10

4 122,1

11

4 290,7

12

4 436,4

13

4 511,9

14

4 585,5

15 (1. und 2. Jahr)

4 658,7

15 (ab 3. Jahr)

4 713,6


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 156

b) Dem Art. IV wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) Abs. 3 in der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.““

2. In Art. 3 werden die bisherigen Z 1 bis Z 3 durch folgende Z 1 bis Z 42 ersetzt:

„1. Im Inhaltsverzeichnis

a) wird nach dem den § 29o betreffenden Eintrag folgender Eintrag eingefügt:

„§ 29p. Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe“

b) lautet der den § 95 betreffende Eintrag:

„§ 95. Sonderverträge und Teuerungszulage“

2. Die Tabelle in § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

a

b

c

d

e

stufe

Euro

1

2 519,5

1 995,0

1 774,3

1 702,4

1 629,6

2

2 577,9

2 039,8

1 811,1

1 731,6

1 646,3

3

2 636,6

2 084,9

1 849,3

1 761,8

1 663,2

4

2 694,9

2 130,8

1 888,7

1 791,1

1 678,8

5

2 763,6

2 178,9

1 925,6

1 821,3

1 696,8

6

2 861,2

2 229,4

1 963,6

1 850,4

1 712,4

7

2 961,0

2 281,0

2 001,8

1 879,5

1 729,2

8

3 060,5

2 348,2

2 039,8

1 909,8

1 746,2

9

3 158,1

2 423,3

2 077,0

1 939,1

1 762,9

10

3 256,7

2 515,0

2 117,2

1 969,3

1 779,7

11

3 355,1

2 615,8

2 158,7

1 997,3

1 796,6

12

3 452,6

2 714,4

2 200,2

2 027,6

1 812,3

13

3 552,5

2 814,1

2 245,0

2 056,7

1 830,1

14

3 659,0

2 911,7

2 288,7

2 088,0

1 847,1

15

3 787,3

3 011,4

2 332,6

2 117,2

1 862,7

16

3 918,1

3 110,0

2 377,4

2 149,8

1 879,5

17

4 046,6

3 208,4

2 424,4

2 181,2

1 897,6

18

4 175,9

3 307,2

2 470,3

2 215,9

1 913,1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 157

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

a

b

c

d

e

stufe

Euro

19

4 274,8

3 405,7

2 515,0

2 249,7

1 930,0

20

--

3 429,9

2 561,9

2 284,3

1 945,5

21

--

--

2 584,8

2 301,2

1 955,8

3. Die Tabelle in § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

p 1

p 2

p 3

p 4

p 5

stufe

Euro

1

1 782,0

1 745,1

1 710,3

1 673,3

1 637,4

2

1 821,3

1 778,6

1 739,4

1 697,9

1 654,3

3

1 858,1

1 811,1

1 770,8

1 720,3

1 671,0

4

1 897,6

1 844,7

1 800,0

1 742,7

1 686,8

5

1 935,6

1 877,3

1 830,1

1 767,4

1 704,8

6

1 973,8

1 911,0

1 859,4

1 789,8

1 721,3

7

2 011,9

1 942,3

1 889,7

1 812,3

1 738,3

8

2 051,2

1 976,1

1 918,7

1 836,9

1 754,0

9

2 090,3

2 008,6

1 948,1

1 859,4

1 771,8

10

2 129,5

2 042,2

1 978,1

1 883,0

1 788,8

11

2 171,2

2 074,6

2 007,4

1 906,6

1 805,6

12

2 214,8

2 109,3

2 037,6

1 929,0

1 823,6

13

2 258,6

2 145,4

2 066,7

1 953,6

1 839,2

14

2 303,2

2 180,1

2 097,0

1 976,1

1 856,1

15

2 348,2

2 217,1

2 128,5

1 999,6

1 872,8

16

2 393,3

2 255,2

2 160,9

2 023,0

1 889,7

17

2 440,3

2 294,3

2 193,4

2 046,6

1 906,6

18

2 486,3

2 331,4

2 228,2

2 069,1

1 923,2

19

2 533,3

2 370,7

2 261,8

2 093,8

1 940,2

20

2 579,2

2 410,6

2 296,6

2 117,2

1 958,1

21

2 602,1

2 430,1

2 313,5

2 129,5

1 965,9


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 158

4. In § 22 Abs. 2 werden in der Tabelle der Betrag „180,3 €“ durch den Betrag „185,7 €“ und der Betrag „229,6 €“ durch den Betrag „236,5 €“ ersetzt.

5. Nach § 29o wird folgender § 29p samt Überschrift eingefügt:

„Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe

§ 29p. (1) Auf die Vertragsbedienstete oder den Vertragsbediensteten ist § 258 Abs. 1 bis 3 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes – B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, sinngemäß anzuwenden.

(2) Soweit ein Dritter, dem die oder der Vertragsbedienstete zur Dienstleistung zuge­wiesen ist, gegenüber dem Dienstgeber zum Ersatz oder zur Übernahme des Perso­nalaufwands verpflichtet ist, ruht diese Verpflichtung für die Dauer einer Dienstfrei­stel­lung nach Abs. 1.

(3) Die Verpflichtung zur Bemessung, Berechnung und Zahlbarstellung der Bezüge und von sonstigen Geldleistungen bleibt von Abs. 2 unberührt.

(4) Abweichend von § 1 ist Abs. 1 auch auf andere Personen in einem vertraglichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund anzuwenden.

(5) Ab dem 1. Jänner 2022 kann der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung Zeiträume bis längstens 30. Juni 2022 festlegen, in denen eine Freistellung nach § 258 Abs. 3 B-KUVG möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Personen nach § 258 Abs. 2 Z 1 und 2 B-KUVG freigestellt werden.

(6) Auf Verlangen des Dienstgebers hat die oder der betroffene Vertragsbedienstete das durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ausgestellte COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Versicherungsanstalt bestätigen zu lassen. Wird diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen, so endet der Anspruch auf Freistellung nach § 258 Abs. 3 B-KUVG. Die Frist von zwei Wochen verlängert sich um die Dauer des Vorliegens eines von der oder dem Vertragsbediensteten nicht verschuldeten Hinderungsgrundes.

(7) COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlie­ren mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit. Wird eine Verordnung nach Abs. 5 erlassen, so besteht in den darin festgelegten Zeiträumen Anspruch auf Freistellung von der Dienstleistung und Fortzahlung des Bezuges, sofern die oder der betroffene Vertragsbedienstete ihrem oder seinem Dienstgeber ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes COVID-19-Attest vorlegt und die Maßnahmen nach § 258 Abs. 3 Z 1 und 2 B-KUVG nicht möglich sind.“

6. In § 40 Abs. 5 wird das Wort


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 159

„Bundesvertragslehrpersonen“ durch das Wort „Vertrags­lehrpersonen“ ersetzt.

7. Die Tabelle in § 46 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

2 908,2

2

3 309,4

3

3 711,7

4

4 114,0

5

4 516,6

6

4 919,0

7

5 167,6

8. In § 46a werden ersetzt:

a) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „105,1 €“ durch den Betrag „108,3 €“,

b) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „139,9 €“ durch den Betrag „144,1 €“,

c) in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 der Betrag „174,7 €“ jeweils durch den Betrag „179,9 €“,

d) in Abs. 10 der Betrag „349,4 €“ durch den Betrag „359,9 €“ und der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,

e) in Abs. 11 Z 1 der Betrag „465,9 €“ durch den Betrag „479,9 €“,

f) in Abs. 11 Z 2 der Betrag „697,8 €“ durch den Betrag „718,7 €“,

g) in Abs. 11 Z 3 der Betrag „837,8 €“ durch den Betrag „862,9 €“,

h) in Abs. 11a Z 1 der Betrag „372,7 €“ durch den Betrag „383,9 €“,

i) in Abs. 11a Z 2 der Betrag „558,1 €“ durch den Betrag „574,8 €“,

j) in Abs. 11a Z 3 der Betrag „670,2 €“ durch den Betrag „690,3 €“.

9. Die Tabelle in § 46b Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur

Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

718,7

1 258,6

1 497,2

1 737,1

mehr als 5 Jahre

838,6

1 497,2

1 737,1

1 977,1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 160

10. In § 46c werden ersetzt:

a) in Abs. 2 Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „814,2 €“ jeweils durch den Betrag „838,6 €“,

b) in Abs. 2 Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „988,8 €“ jeweils durch den Betrag „1 018,5 €“,

c) in Abs. 2 Z 4 lit. a der Betrag „349,4 €“ durch den Betrag „359,9 €“,

d) in Abs. 2 Z 4 lit. b der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“.

11. In § 46e Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „27,9 €“ durch den Betrag „28,7 €“,

b) in Z 2 der Betrag „35,8 €“ durch den Betrag „36,9 €“,

c) in Z 3 der Betrag „14,6 €“ durch den Betrag „15,0 €“.

12. In § 46f wird der Betrag „965,1 €“ durch den Betrag „994,1 €“ ersetzt.

13. In § 47 Abs. 4 wird der Betrag „39,3 €“ durch den Betrag „40,5 €“ ersetzt.

14. In § 47a werden ersetzt:

a) in Abs. 1 der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,8 €“,

b) in Abs. 2 der Betrag „209,4 €“ durch den Betrag „215,7 €“.

15. In § 47b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „218,4 €“ durch den Betrag „225,0 €“,

b) in Z 2 der Betrag „27,9 €“ durch den Betrag „28,7 €“.

16. In § 48o Abs. 3 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „291,2 €“ durch den Betrag „299,9 €“.

17. In § 48o Abs. 5 wird der Betrag „649,5 €“ durch den Betrag „669,0 €“ ersetzt.

18. In § 48p Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „94,0 €“ durch den Betrag „96,8 €“,

b) in Z 2 der Betrag „47,0 €“ durch den Betrag „48,4 €“.

19. Die Tabelle in § 48v Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 161

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

5 817,9

2

6 549,2

3

7 169,4

20. Die Tabelle in § 48w Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

Euro

bis zu 5 Jahre

1 069,0

mehr als 5 Jahre

1 271,0

21. In § 49q werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „53 415,5 €“ durch den Betrag „55 027,4 €“,

b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „63 873,0 €“ durch den Betrag „65 783,0 €“,

c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „58 644,3 €“ durch den Betrag „60 405,3 €“,

d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „69 100,8 €“ durch den Betrag „71 159,8 €“,

e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „63 873,0 €“ durch den Betrag „65 783,0 €“,

f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „74 329,6 €“ durch den Betrag „76 537,6 €“,

g) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „65 740,1 €“ durch den Betrag „67 703,3 €“,

h) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „76 195,7 €“ durch den Betrag „78 456,9 €“.

22. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der
Entlohnungs-stufe

Euro

1

2 860,1

2

3 235,0

3

3 341,4

4

3 619,0


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 162

in der
Entlohnungs-stufe

Euro

5

3 897,6

6

4 177,5

7

4 424,9

8

4 672,5

9

4 833,0

10

4 994,6

11

5 101,2

23. Die Tabelle in § 54a Abs. 4 erhält folgende Fassung:

in der
Entlohnungs-
stufe

ohne
Lehr-
befugnis

mit Lehr-
befugnis
oder gleichzu-
wertender Befähigung

Euro

1

87,7

311,5

2

122,3

434,9

3

206,5

525,9

4

214,4

530,7

5

212,2

529,4

6

210,0

532,9

7

216,8

531,8

8

215,7

522,5

9

200,7

521,4

10

214,4

535,1

11

214,4

535,1

12

214,4

538,8

13

213,4

537,6

14

223,7

477,6

15

203,0

507,5


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 163

in der
Entlohnungs-
stufe

ohne
Lehr-
befugnis

mit Lehr-
befugnis
oder gleichzu-
wertender Befähigung

Euro

16

101,6

709,4

17

405,9

1 013,9

18

405,9

1 013,9

19

405,9

1 013,9

24. Die Tabelle in § 54a Abs. 4a erhält folgende Fassung:

in der
Entlohnungs-
stufe

ohne
Lehr-
befugnis

mit Lehr-
befugnis
oder gleichzu-
wertender Befähigung

Euro

1

94,7

404,9

2

204,0

524,9

3

214,4

531,8

4

214,4

528,4

5

207,6

532,9

6

215,7

534,1

7

221,6

523,9

8

196,0

516,8

9

214,4

535,1

10

214,4

535,1

11

214,4

532,9

12

214,4

557,1

13

207,6

478,6

14

271,1

474,0

15

0,0

607,9


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 164

in der
Entlohnungs-
stufe

ohne
Lehr-
befugnis

mit Lehr-
befugnis
oder gleichzu-
wertender Befähigung

Euro

16

405,9

1 013,9

17

405,9

1 013,9

18

405,9

1 013,9

19

405,9

1 013,9

25. In § 54e Abs. 1 werden der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „445,3 €“ und der Betrag „590,2 €“ durch den Betrag „607,9 €“ ersetzt.

26. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

lohnungs-

Euro

stufe

1

3 005,7

2

3 222,2

3

3 735,9

4

3 945,6

5

4 156,5

6

4 371,0

7

4 578,4

8

4 783,6

9

4 997,2

10

5 209,1

11

5 420,0

12

5 637,7

13

5 900,3

14

6 252,3

15

6 654,6


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 165

in der Ent-

lohnungs-

Euro

stufe

16

6 957,3

17

7 057,1

18

7 359,7

27. In § 56e Abs. 1 werden der Betrag „432,3 €“ durch den Betrag „445,3 €“ und der Betrag „590,2 €“ durch den Betrag „607,9 €“ ersetzt.

28. Die Tabelle in § 61 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

k 1

k 2

k 3

k 4

k 5

k 6

stufe

Euro

1

2 724,8

2 459,8

2 581,5

2 239,5

2 170,0

2 005,1

2

2 794,7

2 523,1

2 645,7

2 292,2

2 220,5

2 036,5

3

2 883,0

2 602,1

2 709,8

2 344,8

2 272,1

2 067,9

4

3 026,3

2 729,3

2 774,1

2 397,9

2 321,2

2 101,6

5

3 168,3

2 857,6

2 838,3

2 452,0

2 372,9

2 132,9

6

3 310,6

2 984,9

2 901,1

2 506,8

2 426,6

2 166,6

7

3 452,6

3 112,2

2 978,1

2 573,3

2 487,5

2 204,6

8

3 596,1

3 239,5

3 060,5

2 643,4

2 554,9

2 247,2

9

3 738,2

3 366,9

3 142,1

2 713,3

2 622,7

2 291,0

10

3 881,6

3 494,0

3 223,3

2 783,4

2 690,3

2 333,6

11

4 021,4

3 621,3

3 303,6

2 853,1

2 758,0

2 377,4

12

4 148,7

3 748,4

3 385,2

2 922,0

2 825,6

2 423,3

13

4 270,1

3 877,0

3 482,5

3 005,7

2 901,1

2 467,9

14

4 392,7

4 001,9

3 584,6

3 091,6

2 986,1

2 511,4

15

4 514,3

4 118,7

3 686,5

3 177,6

3 071,0

2 556,3

16

4 639,3

4 226,4

3 789,8

3 265,7

3 154,5

2 602,1

17

4 775,6

4 335,6

3 891,8

3 351,9

3 238,4

2 645,7

18

4 915,5

4 445,5

3 995,0

3 437,9

3 322,0

2 691,5


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 166

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

k 1

k 2

k 3

k 4

k 5

k 6

stufe

Euro

19

5 073,8

4 567,1

4 086,6

3 524,9

3 406,8

2 736,1

20

5 230,9

4 689,8

4 175,9

3 610,9

3 490,5

2 780,9

21

--

--

4 298,8

3 731,4

3 596,1

2 836,0

22

--

--

4 333,1

3 763,3

3 659,0

2 870,4

29. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

v1

v2

v3

v4

v5

stufe

Euro

1

3 050,2

2 268,6

2 024,2

1 897,6

1 806,6

2

3 222,2

2 320,2

2 061,3

1 926,6

1 825,8

3

3 421,7

2 417,6

2 106,0

1 958,1

1 844,7

4

3 591,3

2 528,8

2 144,1

1 987,1

1 862,7

5

3 770,3

2 641,0

2 180,1

2 017,4

1 881,8

6

3 940,0

2 751,1

2 218,1

2 047,8

1 900,9

7

4 053,5

2 866,9

2 255,2

2 077,0

1 919,9

8

4 147,2

2 940,4

2 293,3

2 107,2

1 936,6

9

4 208,1

2 999,7

2 330,2

2 137,5

1 952,4

10

4 268,9

3 058,4

2 369,5

2 167,6

1 967,0

11

4 329,7

3 117,9

2 408,5

2 198,0

1 982,8

12

4 390,5

3 177,6

2 447,2

2 229,4

1 997,3

13

4 450,1

3 238,4

2 487,5

2 258,6

2 014,0

14

4 510,8

3 297,9

2 525,2

2 289,8

2 028,6

15

4 570,6

3 357,8

2 565,5

2 320,2

2 044,4

16

4 631,3

3 417,0

2 604,3

2 351,7

2 059,0

17

4 692,0

3 476,7

2 643,4

2 383,1

2 074,6

18

4 736,7

3 536,4

2 683,5

2 416,3

2 090,3

19

--

3 596,1

2 721,3

2 449,6

2 105,0


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 167

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

v1

v2

v3

v4

v5

stufe

Euro

20

--

3 613,2

2 761,4

2 501,2

2 120,7

21

--

--

2 780,9

2 534,4

2 128,5

30. Die Tabelle in § 71 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

h1

h2

h3

h4

h5

stufe

Euro

1

2 036,5

1 951,3

1 908,6

1 862,7

1 816,9

2

2 073,4

1 981,5

1 937,8

1 888,7

1 836,9

3

2 119,6

2 010,8

1 969,3

1 912,1

1 855,0

4

2 156,5

2 042,2

1 999,6

1 936,6

1 874,1

5

2 193,4

2 071,3

2 029,8

1 961,4

1 894,0

6

2 231,7

2 102,8

2 060,0

1 986,1

1 912,1

7

2 268,6

2 131,8

2 090,3

2 009,6

1 931,1

8

2 307,8

2 163,3

2 120,7

2 034,4

1 948,1

9

2 345,9

2 193,4

2 150,8

2 056,7

1 963,6

10

2 384,2

2 224,9

2 181,2

2 080,3

1 979,3

11

2 424,4

2 255,2

2 212,6

2 102,8

1 993,9

12

2 463,3

2 286,6

2 242,8

2 124,9

2 009,6

13

2 503,4

2 319,1

2 274,2

2 149,8

2 026,5

14

2 542,5

2 356,1

2 304,5

2 172,2

2 041,0

15

2 581,5

2 393,3

2 334,8

2 194,5

2 055,6

16

2 621,6

2 433,6

2 367,2

2 218,1

2 071,3

17

2 660,5

2 473,6

2 397,9

2 240,6

2 088,0

18

2 700,7

2 512,6

2 432,4

2 264,2

2 102,8

19

2 740,9

2 552,8

2 465,7

2 289,8

2 118,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 168

3

20

2 779,6

2 591,7

2 517,1

2 321,2

2 132,9

21

2 800,3

2 612,4

2 551,6

2 342,6

2 140,8

31. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

v1

v2

v3

v4

stufe

Euro

1

2 907,2

2 167,6

1 935,6

1 814,5

2

3 069,9

2 215,9

1 971,5

1 844,7

3

3 260,1

2 304,5

2 015,3

1 872,8

4

3 420,6

2 410,6

2 050,0

1 901,9

5

3 591,3

2 516,0

2 084,9

1 930,0

6

3 749,5

2 621,6

2 119,6

1 959,1

7

3 857,3

2 731,7

2 155,5

1 987,1

8

3 948,0

2 802,8

2 190,1

2 016,4

9

4 005,3

2 857,6

2 226,0

2 044,4

10

4 062,7

2 914,9

2 261,8

2 072,3

11

4 120,0

2 971,2

2 297,7

2 101,6

12

4 175,9

3 028,5

2 333,6

2 129,5

13

4 234,6

3 084,8

2 369,5

2 158,7

14

4 292,0

3 142,1

2 407,1

2 186,8

15

4 349,0

3 198,2

2 443,9

2 217,1

16

4 406,5

3 254,4

2 481,7

2 245,0

17

4 465,1

3 310,6

2 518,4

2 275,3

18

4 507,3

3 367,9

2 556,3

2 304,5

19

--

3 425,1

2 592,9

2 337,1

20

--

3 441,2

2 630,7

2 383,1

21

--

--

2 649,0

2 415,2

32. Die Tabelle in § 72 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 169

in der Entlohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

h1

h2

h3

Euro

1

1 948,1

1 866,0

1 826,8

in der Entlohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

h1

h2

h3

Euro

2

1 983,9

1 895,1

1 855,0

3

2 026,5

1 924,6

1 885,1

4

2 061,3

1 953,6

1 913,1

5

2 097,0

1 981,5

1 941,2

6

2 131,8

2 010,8

1 970,3

7

2 167,6

2 039,8

1 998,4

8

2 203,6

2 067,9

2 028,6

9

2 239,5

2 097,0

2 056,7

10

2 276,5

2 124,9

2 085,9

11

2 312,2

2 155,5

2 113,9

12

2 348,2

2 183,4

2 142,9

13

2 385,4

2 214,8

2 172,2

14

2 423,3

2 249,7

2 200,2

15

2 459,8

2 284,3

2 230,5

16

2 497,6

2 320,2

2 259,6

17

2 535,4

2 358,3

2 288,7

18

2 572,3

2 394,6

2 319,1

19

2 611,2

2 432,4

2 351,7

20

2 647,9

2 471,5

2 397,9

21

2 667,3

2 489,8

2 431,2

33. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 170

in der

 

Bewertungs-

Euro

gruppe

 

v1/2

528,4

v1/3

660,8

v1/4

1 595,3

v2/2

57,8

in der

 

Bewertungs-

Euro

gruppe

 

v2/3

296,3

v2/4

433,7

v2/5

569,8

v2/6

1 105,1

v3/2, h1/2

42,7

v3/3, h1/3

148,8

v3/4, h1/4

263,2

v3/5

387,5

v4/2, h2/2

46,1

v4/3, h2/3

109,7

34. § 74 Abs. 2 erster Satz lautet:

„Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

              1.          in der Bewertungsgruppe v1/5

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 126,3 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 633,0 €,

              2.          in der Bewertungsgruppe v1/6

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 727,1 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 233,7 €,

              3.          in der Bewertungsgruppe v1/7

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 233,7 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 938,8 €.“

35. Die Tabelle in § 90e Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

in der Entlohnungsgruppe

l ph

l 1

l 2a 2

l 2a 1

l 2b 1

l 3

Euro

1

2 949,5

2 779,6

2 528,8

2 369,5

2 130,8

1 919,9

2

3 009,0

2 866,9

2 601,0

2 434,7

2 167,6

1 950,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 171

in der Entlohnungs-stufe

in der Entlohnungsgruppe

l ph

l 1

l 2a 2

l 2a 1

l 2b 1

l 3

Euro

3

3 249,8

2 986,1

2 670,8

2 501,2

2 206,0

1 979,3

4

3 490,5

3 190,1

2 760,3

2 583,8

2 246,2

2 008,6

5

3 732,6

3 403,4

2 911,7

2 718,9

2 333,6

2 047,8

6

3 974,3

3 614,4

3 083,6

2 857,6

2 441,6

2 107,2

7

4 218,3

3 821,8

3 263,7

3 002,1

2 550,6

2 181,2

8

4 462,8

4 036,4

3 461,9

3 159,2

2 656,9

2 259,6

9

4 705,7

4 250,6

3 661,4

3 318,4

2 764,7

2 341,4

10

4 951,1

4 450,1

3 863,2

3 480,4

2 873,9

2 423,3

11

5 197,4

4 662,2

4 065,0

3 639,6

3 010,1

2 506,8

12

5 442,8

4 874,3

4 266,7

3 801,2

3 158,1

2 589,5

13

5 687,0

5 087,5

4 468,4

3 962,8

3 306,1

2 674,3

14

5 956,5

5 298,4

4 664,5

4 120,0

3 452,6

2 774,1

15

6 294,8

5 520,8

4 846,9

4 263,3

3 589,2

2 888,8

16

6 620,3

5 722,7

5 039,3

4 414,7

3 723,4

3 003,2

17

6 944,7

5 822,5

5 234,2

4 570,6

3 867,8

3 115,7

18

7 187,7

6 124,8

5 374,0

4 680,7

4 005,3

3 230,3

19

--

--

--

--

4 037,4

3 287,7

36. Die Tabelle in § 90o Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 172

in der Entlohnungs- gruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

l ph

2 679,6

l 2a 2

1 362,0

in der Entlohnungs- gruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

l 2a 1

1 275,6

l 2b 1

1 128,0

l 3

1 035,6

37. In § 90p werden ersetzt:

a) in Abs. 2 der Betrag „69,4 €“ durch den Betrag „71,5 €“ und der Betrag „21,2 €“ durch den Betrag „21,8 €“,

b) in Abs. 2 und Abs. 5 der Betrag „25,8 €“ jeweils durch den Betrag „26,6 €“ und der Betrag „7,9 €“ jeweils durch den Betrag „8,1 €“,

c) in Abs. 3 und Abs. 4 der Betrag „47,0 €“ jeweils durch den Betrag „48,4 €“ und der Betrag „85,1 €“ jeweils durch den Betrag „87,7 €“,

d) in Abs. 5 der Betrag „31,4 €“ durch den Betrag „32,3 €“ und der Betrag „10,0 €“ durch den Betrag „10,3 €“,

e) in Abs. 6 der Betrag „52,7 €“ durch den Betrag „54,3 €“,

f) in Abs. 7 der Betrag „11,1 €“ durch den Betrag „11,4 €“,

g) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „50,4 €“ durch den Betrag „51,9 €“,

h) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „77,2 €“ durch den Betrag „79,5 €“,

i) in Abs. 9 der Betrag „89,6 €“ durch den Betrag „92,3 €“.

38. In § 90q werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1, Abs. 1a Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „829,9 €“ jeweils durch den Betrag „854,8 €“,

b) in Abs. 1 Z 2, Abs. 1a Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „1 036,9 €“ jeweils durch den Betrag „1 068,0 €“,

c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „1 245,3 €“ durch den Betrag „1 282,7 €“,

d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „1 145,8 €“ durch den Betrag „1 180,2 €“.

39. In § 90r Abs. 1 werden ersetzt:

a) der Betrag „4 966,7 €“ durch den Betrag „5 115,7 €“,

b) der Betrag „4 387,7 €“ durch den Betrag „4 519,3 €“,

c) der Betrag „3 647,4 €“ durch den Betrag „3 756,8 €“,

d) der Betrag „2 739,3 €“ durch den Betrag „2 821,5 €“.

40. § 95 Abs. 1 und 2 lauten:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 173

„(1) Das monatliche Sonderentgelt jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2022 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Jänner 2022 um 2,85% und danach um 6,40 € erhöht, sofern

              1.          sich diese Erhöhung nicht bereits aus dem Sondervertrag ergibt oder

              2.          im Sondervertrag die Erhöhung des Sonderentgeltes nicht an andere Anlassfälle als Bezugserhöhungen oder Teuerungsabgeltungen im öffentlichen Dienst geknüpft ist.

(2) Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2022 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, ist zunächst jenes Sonderentgelt zu ermitteln, das ihnen im Falle der Vollbeschäftigung gebühren würde. Auf dieses Sonder­entgelt sind hierauf die im Abs. 1 vorgesehenen Berechnungsvorschriften anzuwenden. Von dem auf diese Weise errechneten Betrag ist schließlich jener Teil zu ermitteln, der sich unter Berücksichtigung des Beschäftigungsausmaßes ergibt. Dieser Teil gilt ab 1. Jänner 2022 als neues Sonderentgelt der oder des teilbeschäftigten Vertragsbe­diens­teten.“

41. In § 100 erhält der durch BGBl. I Nr. 136/2021 eingefügte Abs. 96 die Absatz­bezeichnung „(97)“.

42. Dem § 100 wird folgender Abs. 98 angefügt:

„(98) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, treten in Kraft:

              1.          Die den § 29p und den § 95 betreffenden Einträge im Inhaltsverzeichnis, § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 29p samt Überschrift, § 46 Abs. 1, § 46a Abs. 8 bis 11a, § 46b Abs. 3, § 46c Abs. 2, § 46e Abs. 2, § 46f, § 47 Abs. 4, § 47a, § 47b Abs. 2, § 48o Abs. 3 und 5, § 48p Abs. 2, § 48v Abs. 1, § 48w Abs. 1, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54a Abs. 4 und 4a, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61, § 71 Abs. 1 und 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2, § 90e Abs. 1, § 90o Abs. 2, § 90p Abs. 2 bis 9, § 90q, § 90r Abs. 1 sowie § 95 Abs. 1 und 2 mit 1. Jänner 2022,

              2.          § 40 Abs. 5 mit 1. September 2022.““

3. In Art. 4 werden die bisherigen Z 1 und Z 2 durch folgende Z 1 bis Z 15 ersetzt:

„1. In Artikel IIa Abs. 3 wird das Zitat „§ 1 Abs. 3 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl. Nr. 333/1979,“ durch das Zitat „§ 1 Abs. 3 Beamten-Dienstrechts­gesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl. Nr. 333/1979,“ ersetzt.

2. § 66 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt der Richterin oder des Richters wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

 

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

R 1a

R 1b

R 1c

R 2

R 3

stufe

Euro

1

4 227,7

4 227,7

4 227,7

--

--

2

4 612,8

4 612,8

4 612,8

--

--

3

5 192,9

5 192,9

5 192,9

--

--

 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 174

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

R 1a

R 1b

R 1c

R 2

R 3

stufe

Euro

4

5 752,5

5 752,5

5 925,6

6 634,1

--

5

6 311,9

6 416,2

6 683,4

7 053,6

8 872,0

6

6 836,8

7 004,2

7 354,1

7 724,4

9 361,3

7

7 269,2

7 437,7

7 884,9

8 394,9

10 144,3

8

7 626,9

7 794,2

8 278,0

9 032,3

11 225,4

9

7 753,0

7 920,4

8 409,9

9 263,7

11 700,1

Ein festes Gehalt gebührt:

              1.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes im Aus­maß von 12 924,6 €,

              2.          der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichts­hofes im Ausmaß von 12 877,4 €,

              3.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes im Ausmaß von 14 206,2 €,

              4.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts im Ausmaß von 11 699,0 €.“

3. In § 66 Abs. 12 werden der Betrag „8 402,5 €“ durch den Betrag „8 648,4 €“ und der Betrag „9 000,8 €“ durch den Betrag „9 263,7 €“ ersetzt.

4. In § 67 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „2 707,5 €“ durch den Betrag „2 791,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „2 779,1 €“ durch den Betrag „2 864,7 €“.

5. In § 68 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „166,9 €“ durch den Betrag „171,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „244,1 €“ durch den Betrag „251,4 €“,

c) in Z 3 und Z 6 der Betrag „376,2 €“ jeweils durch den Betrag „387,5 €“,

d) in Z 4 der Betrag „443,4 €“ durch den Betrag „456,7 €“,

e) in Z 5 der Betrag „564,5 €“ durch den Betrag „581,4 €“,

f) in Z 7 der Betrag „1 039,3 €“ durch den Betrag „1 070,5 €“,

g) in Z 8 der Betrag „1 293,5 €“ durch den Betrag „1 332,3 €“,

h) in Z 9 der Betrag „950,8 €“ durch den Betrag „979,3 €“,

i) in Z 10 der Betrag „664,1 €“ durch den Betrag „684,0 €“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 175

6. Die Tabelle in § 168 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

I

II

III

stufe

Euro

1

2 933,4

--

--

2

3 007,9

--

--

3

3 305,0

--

--

4

3 602,9

--

--

5

3 900,9

--

--

6

4 202,5

--

--

7

4 501,7

--

--

8

4 778,0

5 178,1

--

9

4 997,2

5 252,6

5 547,2

10

5 281,3

5 551,8

5 621,7

11

5 567,8

5 853,3

5 997,8

12

5 853,3

6 152,6

6 674,3

13

6 138,7

6 454,1

7 425,2

14

6 428,7

6 829,0

7 725,5

15

6 728,2

7 429,7

8 025,7

16

7 029,4

7 954,8

8 325,0

17

7 254,2

8 180,6

8 552,0

7. Die Tabelle in § 169a erhält folgende Fassung:

Zulag


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 176

e

Euro

kleine Daz

116,4

große Daz

467,2

8. In § 170 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „138,9 €“ durch den Betrag „143,1 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „127,6 €“ durch den Betrag „131,4 €“,

c) in Z 1 lit. c der Betrag „116,6 €“ durch den Betrag „120,1 €“,

d) in Z 1 lit. d der Betrag „106,5 €“ durch den Betrag „109,7 €“,

e) in Z 1 lit. e der Betrag „95,2 €“ durch den Betrag „98,1 €“,

f) in Z 1 lit. f der Betrag „82,9 €“ durch den Betrag „85,4 €“,

g) in Z 1 lit. g der Betrag „72,8 €“ durch den Betrag „75,0 €“,

h) in Z 2 lit. a der Betrag „99,7 €“ durch den Betrag „102,7 €“,

i) in Z 2 lit. b der Betrag „89,6 €“ durch den Betrag „92,3 €“,

j) in Z 2 lit. c der Betrag „78,3 €“ durch den Betrag „80,6 €“,

k) in Z 2 lit. d der Betrag „67,2 €“ durch den Betrag „69,2 €“.

9. § 190 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

 

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

St 1

St 2

St 3

stufe

Euro

1

4 484,4

--

--

2

4 869,7

--

--

3

5 451,0

--

--

4

6 009,2

6 634,1

--

5

6 569,9

7 053,6

8 872,0

6

7 093,8

7 724,4

9 361,3

7

7 527,1

8 394,9

10 144,3

8

7 884,9

9 032,3

11 225,4

9

8 010,8

9 263,7

11 700,1

 

Ein festes Gehalt gebührt der Leiterin oder dem Leiter der Generalprokuratur im Ausmaß von 13 154,9 €.“

10. In § 190 Abs. 7 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „10 142,5 €“ durch den Betrag „10 438,0 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „11 369,7 €“ durch den Betrag „11 700,1 €“,

c) in Z 2 lit. a und in Z 3 lit. a der Betrag „8 402,5 €“ jeweils durch den Betrag „8 648,4 €“,

d) in Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „9 000,8 €“ jeweils durch den Betrag „9 263,7 €“.

11. In § 192 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „299,0 €“ durch den Betrag „308,0 €“,

b) in Z 2 der Betrag „376,2 €“ durch den Betrag „387,5 €“,

c) in Z 3 der Betrag „785,0 €“ durch den Betrag „808,6 €“,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 177

d) in Z 4 der Betrag „1 039,3 €“ durch den Betrag „1 070,5 €“,

e) in Z 5 der Betrag „1 293,5 €“ durch den Betrag „1 332,3 €“,

f) in Z 6 der Betrag „950,8 €“ durch den Betrag „979,3 €“,

g) in Z 7 der Betrag „122,0 €“ durch den Betrag „125,7 €“,

h) in Z 8 der Betrag „343,7 €“ durch den Betrag „354,0 €“.

12. Die Tabelle in § 197 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Gehaltsgruppe

Gehalts-

I

II

III

stufe

Euro

1

2 933,4

--

--

2

3 007,9

--

--

3

3 305,0

--

--

4

3 602,9

--

--

5

3 900,9

--

--

6

4 202,5

--

--

7

4 501,7

--

--

8

4 778,0

5 178,1

--

9

4 997,2

5 252,6

5 547,2

10

5 281,3

5 551,8

5 621,7

11

5 567,8

5 853,3

5 997,8

12

5 853,3

6 152,6

6 674,3

13

6 138,7

6 454,1

7 425,2

14

6 428,7

6 829,0

7 725,5

15

6 728,2

7 429,7

8 025,7

16

7 029,4

7 954,8

8 325,0

17

7 254,2

8 180,6

8 552,0

13. Die Tabelle in § 198 erhält folgende Fassung:

Zulage

Euro

kleine Daz

116,4

große Daz

467,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 178

14. In § 200 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „138,9 €“ durch den Betrag „143,1 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „127,6 €“ durch den Betrag „131,4 €“,

c) in Z 1 lit. c der Betrag „116,6 €“ durch den Betrag „120,1 €“,

d) in Z 1 lit. d der Betrag „106,5 €“ durch den Betrag „109,7 €“,

e) in Z 1 lit. e der Betrag „95,2 €“ durch den Betrag „98,1 €“,

f) in Z 1 lit. f der Betrag „82,9 €“ durch den Betrag „85,4 €“,

g) in Z 1 lit. g der Betrag „72,8 €“ durch den Betrag „75,0 €“,

h) in Z 2 lit. a der Betrag „99,7 €“ durch den Betrag „102,7 €“,

i) in Z 2 lit. b der Betrag „89,6 €“ durch den Betrag „92,3 €“,

j) in Z 2 lit. c der Betrag „78,3 €“ durch den Betrag „80,6 €“,

k) in Z 2 lit. d der Betrag „67,2 €“ durch den Betrag „69,2 €“.

15. Dem § 212 wird folgender Abs. 76 angefügt:

„(76) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, treten in Kraft:

              1.          § 66 Abs. 1 und 12, § 67, § 68, § 168 Abs. 2, § 169a, § 170 Abs. 1, § 190 Abs. 1 und 7, § 192, § 197 Abs. 2, § 198 und § 200 Abs. 1 mit 1. Jänner 2022,

              2.          Artikel IIa Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.““

4. In Art. 5 werden die bisherigen Z 1 und Z 2 durch folgende Z 1 bis Z 3 ersetzt:

„1. Die Tabelle in § 106 Abs. 2 Z 10 erhält folgende Fassung:

in der Dienstzulagen-gruppe

in der Dienstzulagenstufe

1

2

3

Euro

I

659,8

704,7

748,5

II

614,6

657,3

697,9

III

506,3

541,0

574,5

IV

450,9

482,1

512,1

V

303,3

322,9

343,7

VI

252,5

269,9

286,1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 179

2. In § 113a Z 3 wird die Wortfolge „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 424/2020“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 177/2021“ ersetzt.

3. Dem § 123 wird folgender Abs. 92 angefügt:

„(92) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, treten in Kraft:

              1.          § 106 Abs. 2 Z 10 mit 1. Jänner 2022,

              2.          § 113a Z 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.““

5. In Art. 7 werden die bisherigen Z 1 bis Z 3 durch folgende Z 1 bis Z 12 ersetzt:

„1. In § 2 Abs. 1 wird das Wort „nicht“ durch das Wort „nichts“ ersetzt.

2. In § 3 Abs. 1 wird das Wort „Vertragslehrpersonen“ durch das Wort „Landesvertrags­lehrpersonen“ ersetzt.

3. Die Tabelle in § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

2 908,2

2

3 309,4

3

3 711,7

4

4 114,0

5

4 516,6

6

4 919,0

7

5 167,6

4. In § 19 werden ersetzt:

a) in Abs. 8 Z 1 der Betrag


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 180

„105,1 €“ durch den Betrag „108,3 €“,

b) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „139,9 €“ durch den Betrag „144,1 €“,

c) in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 der Betrag „174,7 €“ jeweils durch den Betrag „179,9 €“,

d) in Abs. 10 der Betrag „349,4 €“ durch den Betrag „359,9 €“ und der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“.

5. Die Tabelle in § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur

Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

718,7

1 258,6

1 497,2

1 737,1

mehr als 5 Jahre

838,6

1 497,2

1 737,1

1 977,1

6. In § 21 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „582,3 €“ durch den Betrag „599,8 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „697,8 €“ durch den Betrag „718,7 €“.

7. In § 21b wird der Betrag „965,1 €“ durch den Betrag „994,1 €“ ersetzt.

8. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „27,9 €“ durch den Betrag „28,7 €“,

b) in Z 2 der Betrag „14,6 €“ durch den Betrag „15,0 €“.

9. In § 23 Abs. 4 wird der Betrag „39,3 €“ durch den Betrag „40,5 €“ ersetzt.

10. In § 24 Abs. 1 wird der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,8 €“ ersetzt.

11. In § 24 Abs. 2 wird der Betrag „209,4 €“ durch den Betrag „215,7 €“ ersetzt.

12. Dem § 32 wird folgender Abs. 32 angefügt:

„(32) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, treten in Kraft:

              1.          § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 8 bis 10, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 21b, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 4 und § 24 mit 1. Jänner 2022,

              2.          § 3 Abs. 1 mit 1. September 2022,

              3.          § 2 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.““

6. In Art. 8 werden die bisherigen Z 1 bis Z 3 durch folgende Z 1 bis Z 11 ersetzt:

„1. In § 3 Abs. 5 wird das Zitat „Abs. 3 Z 1lit. a“ durch das Zitat „Abs. 3 Z 1 lit. a“ ersetzt.

2. Die Tabelle in § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

2 908,2

2

3 309,4


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 181

in der Entlohnungs-stufe

Euro

3

3 711,7

4

4 114,0

5

4 516,6

6

4 919,0

7

5 167,6

3. In § 20 werden ersetzt:

a) in Abs. 4 Z 1 der Betrag „105,1 €“ durch den Betrag „108,3 €“,

b) in Abs. 4 Z 2 der Betrag „139,9 €“ durch den Betrag „144,1 €“,

c) in Abs. 4 Z 3 und in Abs. 5 der Betrag „174,7 €“ jeweils durch den Betrag „179,9 €“,

d) in Abs. 6 der Betrag „349,4 €“ durch den Betrag „359,9 €“ und der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,

e) in Abs. 7 Z 1 der Betrag „465,9 €“ durch den Betrag „479,9 €“,

f) in Abs. 7 Z 2 der Betrag „697,8 €“ durch den Betrag „718,7 €“,

g) in Abs. 7 Z 3 der Betrag „837,8 €“ durch den Betrag „862,9 €“.

4. Die Tabelle in § 21 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur

Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

718,7

1 258,6

1 497,2

1 737,1

mehr als 5 Jahre

838,6

1 497,2

1 737,1

1 977,1

5. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „814,2 €“ durch den Betrag „838,6 €“,

b) in Z 2 der Betrag „988,8 €“ durch den Betrag „1 018,5 €“.

6. In § 23 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „35,8 €“ durch den Betrag „36,9 €“,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 182

b) in Z 2 der Betrag „14,6 €“ durch den Betrag „15,0 €“.

7. In § 24 Abs. 4 wird der Betrag „39,3 €“ durch den Betrag „40,5 €“ ersetzt.

8. In § 25 Abs. 1 wird der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,8 €“ ersetzt.

9. In § 25 Abs. 2 wird der Betrag „209,4 €“ durch den Betrag „215,7 €“ ersetzt.

10. In § 31 erhält der durch BGBl. I Nr. 168/2020 eingefügte Abs. 23 die Absatz­bezeichnung „(24)“.

11. Dem § 31 wird folgender Abs. 25 angefügt:

„(25) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr. XXX/2021, treten in Kraft:

              1.          § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 4 bis 7, § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 4 und § 25 mit 1. Jänner 2022,

              2.          § 3 Abs. 5 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.““

Begründung

Umsetzung des Gehaltsabkommens mit den Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste über die Gehaltsregelungen für 2022 vom 2. Dezember 2021.

Zu Art. 2 (Änderung des Gehaltsgesetzes 1956):

Zu Art. 2 Z 1 (§ 12k samt Überschrift GehG):

Im Hinblick auf die Fortdauer der Pandemie und die ansteigenden Infektions- und Hospi­talisierungszahlen soll die rechtliche Grundlage und die Möglichkeit einer Dienstfrei­stel­lung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe für Bundesbedienstete verlän­gert werden. Zu diesem Zweck wird für den Zeitraum von Jänner bis Juni 2022 die Mög­lichkeit geschaffen, dass der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung neuerlich Zeiträume festlegen kann, in denen für Risikopatientinnen und -patienten ein Anspruch auf Freistellung von der Dienstleistung unter Fortzahlung des Bezuges nach § 258 Abs. 3 B-KUVG besteht.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zunächst zu beurteilen, ob eine Krank­heit vorliegt, die grundsätzlich die Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe be­gründen könnte. Bei Vorliegen einer solchen Krankheit darf ein positives COVID-19-Risiko-Attest den­noch nur für Personen ausgestellt werden, bei denen entweder trotz mindestens dreimal erfolgter Impfung gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorlie­gen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder die aus medizinischen Grün­den (noch) nicht geimpft werden können. Die Vorgabe der zu­mindest dreimaligen Impfung entspricht dem empfohlenen Impfschema für Risikopa­tien­tinnen und -patienten.

Sofern eine Freistellungs-Verordnung erlassen wird, dürfen in diesen Zeiträumen nur noch Personen mit einem solchen positiven COVID-19-Risiko-Attest, welches nach dem 2. De­zember 2021 ausgestellt wurde, freigestellt werden. Vor dem 3. Dezember 2021 ausge­stell­te COVID-19-Risiko-Atteste verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit.

Der Dienstgeber kann zusätzlich verlangen, dass das COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst des zuständigen Krankenversicherungsträgers bestätigt wird. Kommt die oder der Bedienstete diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nach, so endet der Anspruch auf Freistel­lung nach Ablauf dieser Frist. Hat die oder der Bedienstete jedoch die Nichteinhaltung der zweiwöchigen Frist nicht verschuldet (z.B. faktische Unmöglichkeit eines Termins innerhalb von zwei Wochen; Unerreichbarkeit eines zuständigen Amts- oder Chefarztes


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 183

auf Grund von Krankheit ohne Vertretungsmöglichkeit, etc.), so soll für die oder den Be­diensteten die Möglichkeit bestehen, die amts- oder chefärztliche Kontrolle rechtzeitig nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.

Zu Art. 3 (Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948):

Zu Art. 3 Z 1 und Z 5 (Der den § 29p betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis und § 29p samt Überschrift VBG):

Siehe die Begründung zu Art. 2 Z 1 (§ 12k samt Überschrift GehG).

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.26.20

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Das, was hier unter Dienstrechts-Novelle firmiert, ist quasi die – umgangssprachlich gesagt – Kollektivvertragserhöhung für den öffentlichen Dienst, und die war auch heuer wieder nicht rechtzeitig zum Aus­schuss fertig, darum kursiert jetzt ein 44-seitiger Abänderungsantrag im Haus, den sicher alle ganz genau studiert haben – natürlich nicht. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Wir wissen, dass in den letzten Jahren die Einkommen im öffentlichen Dienst stärker gestiegen sind als in der Wirtschaft. Das trifft insbesondere auf das Krisenjahr 2020 zu, weil in der Wirtschaft natürlich Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit war, die Unternehmer Umsatz­einbußen und damit in der Folge oft auch Ertragseinbußen gehabt haben. Insofern wäre da ein bisschen Bescheidenheit angezeigt gewesen – das ist nicht der Fall gewesen. Das funktioniert deswegen im öffentlichen Dienst so schlecht, weil mehrere Faktoren zusammentreffen: Zum einen werden beim Verhandeln der Erhöhung die Biennal­sprünge außer Acht gelassen. Diese schlagen jährlich mit im Schnitt etwas mehr als 1 Prozent zu Buche. Das heißt, wenn wir heute eine Erhöhung von 3 Prozent für den öffentlichen Dienst beschließen, wirkt sich das mit im Schnitt 4 Prozent Erhöhung aus. Das muss man in der freien Wirtschaft erst einmal bekommen.

Dann muss man sich auch fragen, wer denn diese Erhöhung verhandelt? Das macht ja nicht der Vizekanzler persönlich, sondern das machen Mitarbeiter seines Hauses, die selbst im öffentlichen Dienst stehen. Man kann von diesen Leuten nicht erwarten, dass sie der Feind des eigenen Geldes sind, also haben die ja auch ein intrinsisches Interesse an einer möglichst schönen Erhöhung – was für eine Überraschung! Das heißt, die Arbeitgebervertreter aus dem öffentlichen Dienst verhandeln mit den Arbeitnehmer­vertretern aus dem öffentlichen Dienst die Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst, darum kommt da immer so etwas Schönes heraus.

Dann gibt es noch einen weiteren Problempunkt: Die Arbeitgeberseite ist nie vorbereitet und geht nie mit eigenen Forderungen in die Verhandlung, sondern wartet einmal, was die anderen bringen. Also man könnte zum Beispiel fordern, dass im Gegenzug zu einer generellen Erhöhung die unsinnige Karfreitagsregelung abgeschafft wird oder dass irgend­welche althergebrachten Zulagen wegradiert werden. Das habe ich von den Staats­sek­retärinnen Steßl und Duzdar immer verlangt und nie bekommen, ebenso von Vizekanzler Strache nicht und auch von Vizekanzler Kogler nicht.

Dieses Thema gehört daher in professionelle Hände gelegt und von externen Experten bearbeitet und verhandelt. Ich denke da an selbstständige Unternehmensberater, Orga­nisationsentwickler, Personalexperten. Sie können als Vertreter der Steuerzahlerinnen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 184

und Steuerzahler ein professionelles Gegenüber zur Gewerkschaft öffentlicher Dienst bilden, das Ministerium kann das nämlich erwiesenermaßen nicht. (Beifall bei den NEOS.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.29.33

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der öffentliche Dienst kann auch Krise, das haben wir nach fast zwei Jahren Pandemie klar gesehen.

Das ist vor allem der großen Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zu ver­danken: den Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, beim Bundesheer, in der Justiz, in der Justizwache, in den Finanzämtern, in den Schulen, in den Kranken- und Pflege­anstalten, in den Verwaltungen, in den Kammern und Körperschaften, in den Bundes­betrieben, im öffentlichen Baudienst, im Arbeitsmarktservice, in den Landesverwal­tun­gen, in den Bezirkshauptmannschaften und noch vielem mehr. Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist öffentlicher Dienst, und der Philosoph Konrad Paul Liessmann würde sagen, ist die Wirklichkeit des Staates. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Kolleginnen und Kollegen stellen sich täglich den Herausforderungen, arbeiten dauerhaft, ja, bis an ihre Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Die Wertschätzung und Anerkennung dieser Leistungen muss sich auch in einer Gehaltserhöhung zeigen, und es ist der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, auch Vertretern der Länder und Gemein­den gelungen, eine durchschnittliche Gehaltserhöhung um 3 Prozent zu erwirken. Mit 1.1.2022 steigen die Gehälter für die Bediensteten im öffentlichen Dienst zwischen 2,91 und 3,22 Prozent, Zulagen und Vergütungen werden um 3 Prozent erhöht.

Ich möchte auch hier einen Dank für die konstruktiven Verhandlungen seitens des Finanzministeriums und auch seitens des Ministeriums für öffentlichen Dienst aus­sprechen – und selbstverständlich ist der Herr Vizekanzler persönlich bei den Verhand­lungen dabei gewesen.

An die Bezugspyramide, die 1997 geschaffen wurde, Herr Kollege Lausch, können Sie sich vielleicht nicht mehr erinnern, denn die gibt es für Politiker und alle, die Sie hier genannt haben. Diese werden natürlich nicht an den Gehaltserhöhungen teilhaben, die die Gewerkschaft ausverhandelt hat.

Apropos Zulagen: In einem Antrag fordert die FPÖ, dass Zulagen und Nebengebühren als Bestandteile des Grundbezuges definiert werden; der Herr Vizekanzler hat aber auch bereits im Ausschuss klargestellt, dass Zulagen per definitionem allgemeine Entgelte darstellen, die für Sonderleistungen und spezifische Arbeitsbelastungen zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.

Herr Kollege Lausch, ich bin gespannt, wie Sie dieses All-inclusive-Paket den Exekutiv­bediensteten, Ihren Kolleginnen und Kollegen, erklären (Abg. Lausch: Das ist ein Sozial­paket!), warum alle (Abg. Lausch: ... ein Sozialpaket!), unabhängig von geleisteten Überstunden gleich viel bezahlt bekommen würden (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch) und dass auch noch steuerliche Nachteile daraus entstehen können – ich erin­nere Sie daran, dass zum Beispiel die Gefahrenzulage bis 360 Euro monatlich steuerfrei ist –, also weniger statt mehr. Sie können Ihren Antrag noch so oft stellen, er wird dadurch nicht besser.

Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik hat der öffentliche Dienst seine Ver­lässlichkeit, seine Kraft, seine Kompetenz und seine Wichtigkeit so unter Beweis stellen können und müssen wie in diesen schwierigen Zeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Ribo. Zwischenruf des Abg. Matznetter.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 185

Die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes sind Garant für die Aufrecht­erhaltung des öffentlichen Lebens und für das weitere Funktionieren unseres schönen Österreichs. Ja, das verdient Dank, das verdient Respekt, das verdient Anerkennung und ja, das verdient auch eine faire Gehaltserhöhung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Ribo.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.


13.33.34

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Ich möchte auf einige Punkte eingehen, weil ich ja auch angesprochen wurde: Ich möchte einmal anerkennen, dass eigentlich alle Fraktionen hier einen erkennbar aufrichtigen Dank und Wertschät­zung an die Bediensteten des öffentlichen Dienstes gerichtet haben, und ich meine, völlig zu Recht.

Man könnte jetzt meinen, das ist eh immer so und es wird ja alle Jahre in vielen Be­reichen des öffentlichen Dienstes sehr gut gearbeitet, aber wir wissen, die ganze Gesell­schaft, viele Arbeitskräfte, aber eben auch die Bediensteten im öffentlichen Bereich sind beson­de­ren Herausforderungen und Schwierigkeiten in den nunmehr schon über eineinhalb Jahren der Pandemie ausgesetzt. Ich möchte mich hier auch dem Dank und der Anerkennung – man kann es immer nur falsch machen, wenn man welche aufzählt, ich versuche es aber trotzdem – an viele Gruppen anschließen: im unmittelbaren öffent­lichen Bundesdienst, in den ausgelagerten Stellen, die sich diesen Gehaltsverhand­lungen ja in der Regel im Ergebnis anschließen, vor allem auf Landesebene, und so weiter und so fort.

Wir brauchen nur an die Polizistinnen und Polizisten, an die Ärztinnen und Ärzte, an die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, auch die PflegerInnen in den stationären Pflegebereichen und in anderen Bereichen und, und, und zu denken, was die gerade leisten. Sehr viele hängen an diesem Gehaltsabschluss. Dazu gehören auch  sie wur­den dankenswerterweise genannt – jene in der klassischen Verwaltung, in der Finanz, auch das Arbeitsmarktservice und was dort geleistet wurde, wurde genannt.

Ich selbst konnte mir beim AWS – nicht beim AMS, sondern beim AWS – ein Bild davon machen, auf welch schnelle und kompetente Art und Weise dort der NPO-Fonds erstens eingerichtet und auch abgewickelt wurde, der Gott sei Dank und zu Recht eh sehr viel Lob bekommt, aber auch da stehen immer Bedienstete dahinter. Ich kann nur jedem empfehlen, hin und wieder auch einmal einen Betriebsbesuch zu machen, um zu sehen, wie kompetent – sicherlich unter enormem Druck, und es ist sicherlich auch nicht immer leicht, dies alles abzuwickeln – dort gearbeitet wird.

Das hat uns natürlich schon – damit komme ich schon zum Nächsten – bei diesen Gehaltsverhandlungen geleitet. Und da darf man als Erstes hinzufügen, um nicht zu sagen klarstellen, Herr Abgeordneter Loacker: Natürlich ist es so. Wir haben informelle Verhandlungsrunden gehabt, wir haben offizielle Verhandlungsrunden gehabt, aber wir haben keine Verhandlungsrunden gehabt, die nennenswert wären, bei denen ich nicht dabei gewesen wäre. Die meiste Zeit war auch Finanzminister Blümel dabei, und ja, am letzten Abend waren aufgrund der sich abzeichnenden Regierungsumbildung dann auch einmal Beamte oder Kabinettsmitarbeiter aus dem Finanzministerium dabei, weil ich denke, dass das – gerade in ihrem Sinne – doch repräsentiert sein sollte. Ich habe aber trotzdem diese Verhandlungen geleitet.

Ich darf Ihnen einmal einen Einblick geben, denn vorab im Ausschuss macht man das ja nicht – ich bin ja dort auch gefragt worden –, man kann ja nicht in laufenden Verhand­lungen vorher in aller Öffentlichkeit alles auf den Tisch legen: Es ist schon so, dass das


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ein gewisser Widerstreit ist, natürlich, und deshalb ist ja auch das Finanzministerium immer dabei, und da wurde schon auch auf das Geld der Bürgerinnen und Bürger und der SteuerzahlerInnen geschaut. Das ist aber eben eine Abwägung, denn wir haben mehrfache Dienstgeberinteressen. Auf der einen Seite vertreten wir natürlich das Budget, die Sparsamkeit und die Wirtschaftlichkeit, aber auf der anderen Seite sind wir auch Arbeitgeber, gerade für jene öffentlich Bediensteten, die Sie alle hier heraußen zu Recht so gelobt haben.

Wie ist der Vorgang normalerweise, denn da gibt es offensichtlich einige Missver­ständ­nisse? Zunächst wird einmal die Inflationsrate außer Streit gestellt, die aber das abgelaufene Jahr vom Herbstquartal zum Herbstquartal abbildet. Die war in diesem Falle knapp über 2 Prozent. Dann geht es aber schon darum, denke ich, im öffentlichen Dienst auch die anderen Abschlüsse nicht aus dem Auge zu verlieren. Warum? – Weil wir ja auch den öffentlichen Dienst da nicht hinterherhängen lassen wollen. Wir wissen, dass wir in Zukunft große Herausforderungen haben, gerade mit den Pensionierungen, und auch das Bezahlsystem und das Besoldungssystem – das ist auch ein großer Teil des Anerkennungssystems – muss sich im öffentlichen Dienst nicht von den anderen abkoppeln.

Ihrer Logik nach, Herr Kollege Loacker, wären wir am Schluss vielleicht dort, dass in 20 Jahren zwar alle Berufsgruppen da oder dort einmal mehr oder einmal weniger, je nach Inflation und Wirtschaftslage, prozentuelle Erhöhungen hätten, nur der öffentliche Dienst bleibt immer gleich. Das wird es aber auch nicht sein können. (Abg. Loacker hebt beide Arme mit den Handrücken nach oben seitlich in die Höhe.) Natürlich orientieren wir uns auch an den Abschlüssen der anderen, das tut die Gewerkschaft schon von sich aus, das ist eh klar. Da muss man halt einen Ausgleich finden, und genau das war die Kunst in diesem Jahr.

Voriges Jahr war es einfach, da sind alle, schon beginnend bei den Metallern, entlang der Inflationsrate dahingesegelt. Da hat man noch wenig Erfahrung mit der Pandemie, mit den wirtschaftlichen und sozialen Unsicherheiten gehabt. Halten wir uns nicht lange auf, orientieren wir uns an der Inflation!, so haben es alle gemacht, auch der öffentliche Dienst. Heuer war es schon ein bisschen schwieriger, und ja, wir haben bewusst und auch in gewisser Weise gerne – denn wozu sonst immer das ganze Lob? – etwas zu der Inflationsrate dazugegeben.

Abgesehen davon: Die künftige Inflation ist natürlich höher als die abgelaufene, das wissen wir alle, das wird sich im nächstjährigen Gehaltsabschluss wiederfinden. Alle, die finanzmathematisch und ökonomisch interessiert sind, werden die Inflationsprognosen ja kennen: Die Inflation wird aufgrund verschiedener Engpässe und Verwerfungen auf den Weltmärkten und der Geldpolitik so sein, dass sie in diesen Monaten noch hoch bleibt, bis ins erste Quartal, dann wird sie sich aber wieder zurückentwickeln. Heute liegen die Prognosen von Wifo und IHS bei zwischen 2,8 und 3,3 Prozent für das ganze nächste Jahr; die ersten drei Quartale werden da ein bisschen höher sein, das heißt, das wird sich nächstes Jahr abbilden.

Wir dürfen also schon davon ausgehen, dass der Wert zwischen den 2,1 Prozent und den 3 Prozent jetzt tatsächlich die Gehaltserhöhung in diesem Sinne ist.

Wir haben uns mit der Gewerkschaft dort gefunden. Natürlich hätten das Finanzminis­terium – man darf es ja ruhig sagen – und auch wir es zunächst ein bissl niedriger angesetzt, aber alles in allem ist das ein logischer, vernünftiger und gerechter Abschluss.

Ich sage Ihnen noch etwas dazu – das betrifft aber in erster Linie die Bundesländer und die budgetären Möglichkeiten dort, aber auch wieder etwas anderes –, nämlich: Wenn es um die Kräfte in den Spitälern – die ÄrztInnen, die PflegerInnen – oder auch in an­deren Einrichtungen, die besonders betroffen sind, geht, besteht dort natürlich eine


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zusätzliche Möglichkeit, etwas zu tun, denn ich sehe es tatsächlich nicht ein, dass wir jetzt zu Recht eineinhalb Jahre lang immer wieder deren Leistungen anerkennen, aber dann, wenn es ums Zahlen geht, auf einmal so tun müssen oder sollen, als ob es das nicht gäbe.

Ja, das ist jetzt nur ein Durchschnittswert, das ist richtig – wir haben bei den unteren Einkommen, wie erwähnt wurde, 3,22 Prozent, bei den oberen 2,91 Prozent, und 3 Pro­zent ist der Durchschnitt über alle –, aber das ist eben nicht anders möglich. Das ist in den Gehaltsverhandlungen nicht anders möglich, wir müssen da die Gruppe als Ganzes nehmen. Ich bin aber auch dafür, dass es auf die Dauer und im Durchschnitt da mehr Schattierungen geben sollte. Wir hoffen auch – ich will nicht zu viel versprechen, aber Abgeordneter Lausch hat ja da oder dort sicher recht; er ist ein engagierter Kämpfer für manche Gruppen im öffentlichen Dienst, das kann ich schon länger so sehen und auch anerkennen –, dass wir da im Dienst- und Besoldungsrecht das eine oder andere angehen könnten.

Das würde im Übrigen auch zu dem zweiten Antrag, der hier unter einem verhandelt wird, führen: Ich sehe es – in meinem Verständnis – schon auch so, dass dieses Zula­gensystem, wie eben der Name schon sagt, etwas Zusätzliches ist, und sich insofern, wenn wir alles einnovellieren, ja wieder die Frage nach Differenzierung und Zulagen stellt. Das Anliegen, finde ich, ist aber trotzdem richtig für – und das sind gar nicht so wenige – Härtefälle im Krankheitsfall beziehungsweise wenn es darum geht, die Besol­dung halt auch entsprechend anzupassen. Ich würde aber vorschlagen, dass das in jenen Bereich gehört, wo man das Schema strukturell, also grundsätzlicher angeht und nicht über das Zulagensystem an sich, weil das andere Charakterzüge und eine andere Idee hat.

Ich darf mich abschließend noch einmal für die, es wurde ja erwähnt, wirklich sehr, sehr konstruktiven Verhandlungen – ich kann das sagen, da ich ja, entgegen anderen Dar­stellungen, tatsächlich dabei war – beim Vorsitzenden der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Herrn Schnedl, und bei Herrn Meidlinger, der seines Zeichens Vorsitzender der Younion ist, bedanken. Wir haben einige Runden gezogen. Das war gar nicht immer so leicht, wie manche glauben, aber am Schluss ist das, und so wird es hier ja auch auf­gefasst, ein vertretbarer Abschluss, bei dem wir – und im Übrigen auch Sie als diejeni­gen, die das Budget erstellen – uns als Arbeitgeber verstehen, aber als Arbeitgeber gleichzeitig auch Verantwortung für die öffentlich Bediensteten haben. Das ist, glaube ich, ein guter Ausgleich, und ich denke, mehrheitlich wird es ja auch hier so gesehen – und dafür danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Lausch.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesord­­nung fort.

13.43.436. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2096/A(E) der Abgeord­neten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungs­verbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst (1220 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.44.08

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier einen negativen Ausschussbericht. Es geht um den von mir eingebrachten Antrag 2096/A(E) betreffend „Diskriminierungs­verbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst“.

Warum kam es zu diesem Antrag? – Weil wir gesehen haben und auch ich als Sprecher meiner Partei für den öffentlicher Dienst gesehen habe, dass im öffentlichen Dienst ver­schiedenst gefuhrwerkt wird und jede Dienststelle, jeder Bereich andere Maßstäbe an seine Bediensteten, an die öffentlich Bediensteten anlegt. Wir haben daher gesagt, es kommt auf diese Weise in gewissen Bereichen immer mehr zu Diskriminierungen. Ich, der ich selbst öffentlich Bediensteter, Exekutivbediensteter bin, kann Ihnen schon sagen, dass – und das ist generell so – die Wertschätzung dieser Bundesregierung für Gene­sene, die sogenannte 2G-Regel, eine Farce darstellt, dass die Genesenen, die die Krank­heit durchlebt haben, zu wenig wertgeschätzt werden und auf sie zu wenig Rück­sicht genommen wird.

Denn: Ich verstehe nicht, dass ein Genesener nach drei Monaten – so lange erkennt das diese Regierung an, nicht länger – dann mit einer Impfpflicht, mit einer Zwangsimpfung – ich sage das so deutlich – gepiesackt wird, obwohl er Antikörper im Blut hat. Bei jeder Krankheit, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, hat man bis dato immer gesagt, die Krankheit ist die beste Impfung. Das wirft man bei Corona, so wie vieles andere, gleich einmal über Bord. Ich verstehe daher, dass sich bei den Demonstrationen – ob diese Ihnen gefallen oder nicht – auch immer mehr geimpfte Personen unter den Teil­nehmern finden, die sagen: Wir wurden getäuscht!, denn es wurde ja gesagt, die Imp­fung bietet über 90 Prozent Schutz und mit der zweiten Impfung ist die Pandemie vorbei – das haben wir heute eh schon alles gehört. Da wurde die Bevölkerung also getäuscht, und viele hätten sich unter dieser Prämisse, dass der Schutz nach der zweiten Impfung gerade einmal 50 Prozent beträgt, nicht impfen lassen.

Und was man mit den Genesenen macht, ist eigentlich eine bodenlose Frechheit, und dies auch im öffentlichen Dienst: Man erkennt es null an! Nennen Sie mir einen guten Grund, warum sich jemand, der Blut abnehmen geht und über 300, 400 Antikör­per­einheiten im Blut hat, impfen lassen soll! Wofür? Wofür soll er das tun? Nur weil es diese Bundesregierung will, weil sie keine anderen Mittel und Wege findet?!

Es ist jetzt auch nicht so, dass man sagen könnte: Na ja, die Blauen schon wieder, die FPÖ schon wieder!, sondern im „Standard“ – im „Standard“, das ist jetzt sehr unab­hängig! – ist ein schöner Bericht zum Thema: Wie gut sind Genesene geschützt?, ab­gedruckt. Es unterhalten sich auch schon Experten über diese Frage, und ich bin jetzt kein Virologe, aber ich glaube, dass man als Genesener sicherlich genauso stark geschützt ist wie jeder Geimpfte. Nur: Diese Anerkennung bekommt man von diesen Parteien in diesem Haus – da muss ich leider alle ins Boot nehmen – leider Gottes nicht, und es ist eigentlich für die Genesenen nicht mehr auszuhalten, dass man diese durch­lebte Krankheit so kleinredet und sagt: Auch ihr müsst euch impfen lassen. Ich denke: Wenn jemand Antikörper im Blut hat, wofür soll er das tun? Wofür?

Und: Mutationen wird es noch viele geben. Wenn wir da ständig alle drei oder alle vier Monate Österreich oder Europa oder die Welt zusperren, dann werden wir das nicht lange aushalten.

Wie gesagt, dieser Antrag hat im Ausschuss keine Mehrheit gefunden und – das kann man gleich einmal vorwegnehmen – wird auch heute bei der Abstimmung keine Mehrheit


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finden. Das ist schade, denn man sollte zumindest beim öffentlichen Dienst alle gleich­stellen und man sollte gleiche Maßstäbe anlegen und gleiche Regeln anwenden. Das ist leider Gottes nicht passiert, und darum gibt es diesen Antrag. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Irene Neumann-Hartberger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.48.29

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fern­sehschirmen! Das permanente Hadern seitens der FPÖ mit allen bis dato gesetzten Maßnahmen ist mittlerweile auch jedem bekannt. Seit es die Maskenpflicht, die Tes­tungen, die Lockdowns, die Kontaktbeschränkungen oder die Impfung gibt, fanden Sie für das alles immer nur Kritik: zu wenig, zu viel, zu früh, zu spät und generell eh alles unnötig, abgesehen davon, dass es freiheitsberaubend und einschränkend ist.

Mittlerweile kennt doch bitte jeder aus seinem eigenen persönlichen Umfeld zig Men­schen, die persönliche Erfahrungen mit Covid hatten, und da reicht die Palette von nur positiv getestet über schwerst erkrankt oder noch immer mit Langzeitfolgen kämpfend bis hin zu Verstorbenen mit unterschiedlichsten Geschichten – ungeimpft, genesen, dop­pelt geimpft, mit oder ohne Vorerkrankungen –, viele Varianten von Erzählungen, die unsereins als Laien oft nur ratlos zurücklassen. Es braucht aber auch Lösungen und Entscheidungen, und die sind nun einmal nicht immer populär. Aber braucht es vielleicht auch Ihrerseits ein wenig mehr Vertrauen in die Wissenschaft? (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Nun zu Ihrem Antrag, Herr Kollege Lausch: Sie verlangen ein „ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst“. (Abg. Lausch: Ja, zu dem stehe ich!) Sie beklagen auch, dass öffentlich-rechtlichen Bediensteten im Sicherheitsbereich, zum Beispiel bei der Polizei, der Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes coronabedingt ganz beson­ders viel abverlangt wird. (Abg. Lausch: Richtig!)  Ja, das stimmt, aber es gibt auch viele andere Berufsgruppen, die in dieser besonderen Zeit auch viel leisten müssen. (Abg. Lausch: Das stimmt auch!)

Ja, es ist äußerst begrüßenswert und verantwortungsvoll, dass im öffentlichen Dienst schon eine Impfquote von 80 Prozent vorherrscht. Bei dem von Ihnen, sehr geehrter Herr Lausch, geforderten Diskriminierungsverbot betreffend zum Beispiel die PCR-Tes­tungen für Ungeimpfte im öffentlichen Dienst handelt es sich um Schutzvorkehrungen und keine Diskriminierung, weil ja auch Geimpfte getestet werden. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Lausch.) Außerdem ist eine Unterscheidung zum Schutz der Ge­sundheit sachlich gerechtfertigt. Deshalb liegt keine Diskriminierung vor und deshalb werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.51.24

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn ganz herzlich dem schon ausgesprochenen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen


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Einrichtungen anschließen. Sie leisten gerade jetzt in der Krise sehr wichtige, sehr wert­volle, ja systemrelevante Arbeit, egal ob im Gesundheitswesen, im Sicherheitsbereich, in der Verwaltung oder in der Bildung. Das ist wirklich ganz, ganz wichtig, Danke für Ihren Einsatz in dieser sehr herausfordernden Zeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Blimlinger.)

Gerade deshalb ist es auch besonders wichtig, dass dieser Bereich besonders geschützt ist. Gerade Kolleginnen und Kollegen, die in sehr sensiblen, sehr personennahen Be­reichen mit einem hohen Infektionsrisiko arbeiten, müssen deshalb auch besonders geschützt werden.

Ja, gerade der öffentliche Dienst hat in vielen Bereichen auch eine Vorbildfunktion. Wenn es also darum geht, dass Ungeimpfte einer Testpflicht nachkommen müssen, wie jeder andere Mitarbeiter und jede andere Mitarbeiterin in Österreich auch, weil die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, dann ist das keine Diskriminierung, sondern dann ist es auch das Mindeste und Notwendigste, dass man sich im öffentlichen Dienst an geltende Regeln und Vorschriften hält. (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade Bedienstete im öffentlichen Dienst müssen zurzeit sehr exponiert an erster Stelle ihren Dienst verrichten, das erleben wir momentan auch bei den vielen Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Coronamaßnahmen. Da sind es vor allem die Polizisten und Polizistinnen, die in erster Reihe in Kontakt mit Maskenverweigerern, mit Corona­leugnern sind und die mittlerweile auch bei diesen Demonstrationen von gewalttätigen Übergriffen betroffen sind. Ich möchte das, was dort passiert, an dieser Stelle aus­drück­lich verurteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn es der FPÖ ein Anliegen ist, die Bedingungen für öffentlich Bedienstete, für Polizistinnen und Polizisten zu verbessern, dann hören Sie auf, gemeinsam mit Rechts­extremen zu marschieren, dann dulden Sie keine Gewalttäter und gewalttätige Eskala­tionen auf Ihren Demonstrationen! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)

Ich möchte an dieser Stelle auch ganz klar meine Solidarität mit den Medienvertretern und Medienvertreterinnen aussprechen, die bedroht werden, die gewalttätigen Über­griffen ausgesetzt sind, die sexuell belästigt werden. Jeder Angriff auf Journalisten und Journalistinnen ist auch ein Angriff auf unsere Pressefreiheit, den wir so nicht dulden dürfen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)

Ich halte es auch für untragbar, dass bei Demonstrationen gegen die Coronamaß­nah­men – egal ob vor Impfstraßen, vor Krankenanstalten – jetzt auch noch das Gesund­heitspersonal bedroht wird, das seit zwei Jahren am Limit arbeitet und vor großen Herausforderungen steht. Das ist so nicht tragbar!

Ich möchte einen Fall erwähnen, der mir auch persönlich am Herzen liegt: Am ver­gangenen Sonntag wurde eine Volkshilfe-Mitarbeiterin in der Altenpflege von Corona­demonstrantinnen und -demonstranten in Braunau bedroht und mit Kaffee beschüttet, als sie sich in Arbeitsuniform auf dem Weg zu einer Klientin befunden hat. Sehr geehrte Damen und Herren, jede und jeder in Österreich hat das Recht, für seine/ihre Interessen zu demonstrieren, aber da sind eindeutig Grenzen überschritten, und das darf so nicht geduldet werden! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

13.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.



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13.55.15

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Die öffentlich Be­diensteten werden selbstverständlich nicht diskriminiert. Anlassfall war die Aussage des Rektors der Universität Klagenfurt Oliver Vitouch, nur mehr 2G zuzulassen. Das ist auch richtig so, weil damit klargestellt wird: Ein Präsenzunterricht kann auch an den Uni­versitäten stattfinden. – Es liegt natürlich keinerlei Diskriminierung vor.

Abgeordneter Lausch spricht von unterschiedlichen Regeln. – Na selbstverständlich gelten unterschiedliche Regeln. In meinem vorigen Redebeitrag habe ich das ja ganz deutlich gemacht: Bei den unterschiedlichen Dienstrechten wird es auch unterschiedlich geregelt. Was ein Polizist, eine Polizistin, ein Lehrer, eine Lehrerin im Zuge der Coronapandemie braucht, ist unterschiedlich zu dem, was ein Mensch in der Verwaltung braucht, der zum Beispiel die Möglichkeit hat, Homeoffice zu machen – ja oder nein.

Ich möchte mich da schon meiner Vorrednerin, Kollegin Schatz, anschließen. Sie tragen dazu bei, dass der öffentliche Dienst, dass die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst gefährdet werden, nämlich durch Ihre – ich muss es leider so sagen – unver­ant­wortliche, grauenvolle Coronapolitik, indem Sie nicht, wie in den meisten anderen euro­päischen Ländern, zu einer gemeinsamen Strategie bereit sind, sondern politisches Kleingeld machen, indem Sie gegen die Impfpflicht, indem Sie gegen alle Maßnahmen auftreten – von der Maske bis zu allen anderen Dingen.

Ich muss Ihnen schon sagen: Gerade wenn Sie für den öffentlichen Dienst sprechen, sollten Sie wirklich Ihre Vorgangsweise überdenken, denn Sie gefährden Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen, Polizisten, Ärzte, Gesundheitspersonal, und Sie gefährden damit – das ist eigentlich das wirklich Dramatische – den Staat und Sie gefährden damit sozusagen die Demokratie. (Zwischenruf des Abg. Brückl.) Dazu muss ich sagen: Einen Antrag dahin gehend einzubringen, dass es ein Diskriminierungsverbot für Ungeimpfte geben soll, ist geradezu lächerlich. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Yılmaz.)

Ich würde mir wirklich inständig wünschen, dass Sie Ihren Kurs die Pandemie betreffend ändern, um vor allen Dingen die öffentlich Bediensteten zu schützen – besser zu schüt­zen, als das der Fall ist. Das tun Sie nämlich nicht, Sie arbeiten gegen den Staat und gegen die Demokratie. (Zwischenruf des Abg. Hauser.)

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort sagen: Ich möchte mich an dieser Stelle wirklich sehr, sehr herzlich bei all jenen bedanken, die trotz dieser unverantwortlichen Politik der FPÖ bereit sind, diesen Dienst zu versehen, sich bei Demonstrationen Perso­nen auszusetzen, die nicht geimpft sind und keine Maske tragen, die gewissermaßen ihre Gesundheit für Impfgegner, -gegnerinnen aufs Spiel setzen; herzlichen, herzlichen Dank!

Ich bitte die Dienststellenleiter und -leiterinnen inständig, großzügig bei den Belohnun­gen zu sein. Weihnachten steht vor der Tür, und es wäre gut, wenn das in der einen oder anderen Form tatsächlich belohnt wird.

Im Übrigen bin ich nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Kollross.)

13.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.



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13.59.10

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Ich möchte nicht ver­hehlen, dass wir genau zu diesem Thema und zum besagten Antrag des Abgeordneten Lausch eine sehr offene und konstruktive und ruhige Debatte geführt haben – in solchen Zeiten ist ja auch dieses schon erwähnenswert –, und ich möchte dort anknüpfen.

Zum Diskriminierungsverbot: Wenn es eine Diskriminierung gibt, wäre es gut, wenn man einschreiten würde, aber ich versuche, dem auf den Grund zu gehen, wo überhaupt Diskriminierung vorliegen könnte, damit wir sozusagen das Problem finden, auf das eine Lösung draufgepackt werden soll.

Die Diskriminierung könnte darin bestehen, dass eben für private Dienstverhältnisse etwas anderes gilt als für öffentliche Dienstverhältnisse. Dies ist nicht auffindbar, das ist nicht eruierbar, denn es gelten am Arbeitsplatz grundsätzlich einmal überall die gleichen Regeln, und zwar 3G – da kann es also nichts haben.

Weiters geht es darum, ob innerhalb der jeweiligen Dienststellen besondere Vorkehrungen oder Anordnungen getroffen werden, denn innerhalb des öffentlichen Dienstes ist ja nicht jede Situation gleich. Gerade in Justizwacheanstalten – das werden Sie ja ganz genau wissen, Herr Abgeordneter Lausch – ist die Situation eine schwierigere, da gelten ja beson­dere Schutzvorkehrungen des Staates, einerseits für die Justizwache, andererseits aber natürlich auch für Inhaftierte, für die der Staat eine Fürsorgepflicht hat bezüglich ihrer gesund­heitlichen Unversehrtheit und so weiter und so fort. Sie wissen, dass dort Clusterbildun­gen ein besonderes Problem sind und diese ja leider auch schon vorgekommen sind.

Das heißt, wenn die Dienststelle – in diesem Fall war es sogar das Justizministerium – vorgibt, dass dort 2,5G zu herrschen hat, dann hat das dort seine logische Begründung, und das ist gut so. Und wenn der Rektor der Uni in Klagenfurt nun jenes meint, weil er das auf diese Art und Weise sichern kann, dann ist das auch kein Weltuntergang; und ich füge hinzu, um eine nächste Diskriminierung zu ergründen, in der Folge dann aber doch gleich wieder auszuschließen: Nirgends heißt es 1G, weder privat noch öffentlich, nicht einmal der von Ihnen mitapostrophierte Rektor der Uni Klagenfurt hat irgendetwas von 1G gesagt. 2G heißt: geimpft oder genesen. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Jetzt kann man vielleicht über den Genesenenstatus streiten – was es dazu alles braucht oder nicht –, da will ich mich aber jetzt nicht hineinbegeben, denn wir haben eh schon mehr Virologen als Bundestrainer im Fußball (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch), und ich weiß nicht, ob Sie und ich, Herr Kollege Lausch, an dieser Stelle die besten Virologen sind. Ich kann das also ausnahmsweise einmal abkürzen, aber 2G ist 2G. (Abg. Lausch: 2G bleibt ...!) Das heißt ja nun schon so. Damit hätten wir jetzt eine dritte oder vierte Möglichkeit zu Diskriminierung ausgeschlossen.

Was ich aber auch im Ausschuss schon gesagt habe – das ist der nächste Punkt –: Wofür ich kein Verständnis hätte – da wäre ich auf Ihrer Seite –, ist, wenn es ein Mobbing gegenüber Ungeimpften gäbe – wenn es da Fälle gibt, bitte ich, sie bei uns im Ressort des öffentlichen Dienstes zu melden, wir würden dem nachgehen –, denn jetzt ist die Rechtslage so, wie sie ist: grundsätzlich 3G, da oder dort aufgrund von Notwendigkeiten 2,5G. Da kann man – und muss es im Übrigen wohl – auch als Ungeimpfter immer seinen Dienst versehen. Wenn es da Fälle gibt, dass ungerechtfertigt irgendein Druck ausgeübt wird oder sonst irgendetwas – ja, das wäre dann etwas anderes. Wir haben aber auch eine Reihe von Vorschriften, die Mobbing im öffentlichen Dienst – sicherlich besser als anderswo – eingrenzen.


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Sollte es trotzdem zu Verstößen kommen, dann sind wir die Ersten, die eingreifen würden. Das halte ich auch für relevant, weil – und da kommen wir genau zu der Debatte von vorhin – wir letzthin hier eine hitzige Auseinandersetzung hatten: Natürlich darf man gegen eine Impfung sein, na selbstverständlich! Solange die Rechtslage so ist, wie sie ist, muss man nicht geimpft sein, weder dort noch da. Es haben sich aber die Arbeit­nehmer generell, die Angestellten und die Bediensteten im öffentlichen Dienst, auch an die Regeln zu halten: Dann ist eben ein Test vorzulegen. Da ist aber keine Dis­kriminierung erkennbar!

Alle diese Varianten scheiden also aus. Mithin ist das, was passiert, sehr, sehr ver­nünftig. Wenn gegen diese Grundordnung verstoßen wird, dann nennen Sie uns bitte die Fälle! Da bin ich selber daran interessiert, dass genau dieses im öffentlichen Dienst, der gegenüber dem privatwirtschaftlichen Bereich ja auch immer Vorreiter sein sollte, nicht vorkommt. An dieser Stelle stehe ich an der Seite der Ungeimpften, auch wenn Sie das überrascht.

Das kann sich natürlich im nächsten Jahr arbeitsrechtlich ganz anders entwickeln. Wir wissen, was hier im Haus debattiert wird, welche Gesetzesinitiativen kommen. Wie sich das auf das Arbeitsrecht auswirkt oder ob Sie hier als Gesetzgeber, unmittelbar nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, im Arbeitsrecht etwas adjustieren, das ist eine andere Frage. Dann gelten wieder neue Regeln. Immer aber gilt es, Diskriminierung zu verhindern, da bin ich völlig bei Ihnen, Mobbing erst recht, und das sollte gelingen.

Ein letztes Wort, weil auch die Demonstrationen angesprochen wurden: Ja, tatsächlich ist es ein Problem, finde ich, wie momentan der Diskurs läuft. Wir hatten ja letzthin eine heftige Debatte, und ich möchte das noch einmal in mehrfacher Hinsicht klarstellen, auch noch einmal zu diesem Begriff: Wir sollten so sehr wie möglich das Gemeinsame suchen und finden, und das Trennende sollte uns nicht – ich zitiere mich an dieser Stelle selber, weil Sie nämlich in den sogenannten sozialen Medien etwas ganz anderes verbreiten – un­versöhnlich zurücklassen. Dies bleibt meine Aussage. (Zwischenruf des Abg. Hauser.)

Das Demonstrationsrecht ist eines der höchsten Güter. Das wird in Österreich Gott sei Dank auch jetzt besonders hochgehalten. Das erkennen Sie daran, dass selbst im Lock­down Demonstrationen möglich sind, auch wenn das manchmal dahin gehend miss­braucht wird, dass man sich nicht einmal an die Coronaregeln hält – das sollte man nämlich schon, das ist aber eine andere Frage. Die Freiheit aber, seine Meinung zu äußern, eben auch auf der Straße, wie man sagt, ist gegeben. Genau daran sollten Sie erkennen, wie wichtig uns das ist, und nicht das Gegenteil verbreiten – das wäre auch ein Angebot zur Versöhnung. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hauser.)

Und weil wir schon bei der Straße sind: Es ist natürlich so, dass sehr, sehr viele Men­schen dort – das ist ja auch mein Eindruck – besorgt sind, vielleicht Ängste haben, jeden­falls versuchen, mit der ganzen unsicheren Situation einen Umgang zu finden, und ich habe wirklich Verständnis dafür – im Übrigen weiß ich gar nicht, auf wie vielen De­monstrationen ich in meinem Leben war –, das ist ganz wesentlich. Aber – und das wiederhole ich auch, wie letztes Mal gesagt, und dann verbreiten Sie das von mir aus noch einmal auf Ihren sozialen Kanälen, falls man dazu noch sozial sagen kann – man muss auch klar sehen, klarstellen und klar benennen, was nicht tolerabel ist: Dieses ist, dass auch – lange nicht nur, lange nicht die Mehrheit, aber eben auch Demo­kratie­feinde, Staatsverweigerer, Rechtsextreme und Neonazis oft auch an der Spitze herum­spazieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Dieses Zitat bleibt aufrecht, und jemand in der Bundesregierung muss das auch formulieren. Schauen Sie sich die Debatte in Deutschland an, wo das alles hinführt, und das schwappt ja herein! (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Es geht dort nämlich auch um


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Gewaltverherrlichung und Gewaltbereitschaft, und was wir verhindern sollen, ist, dass diese schlagend wird. Wir werden es vielleicht gar nicht mehr verhindern können, wir sollten aber einiges dazu tun. Schauen Sie sich an, was in Deutschland schon alles passiert ist! Deshalb bin ich ja so dankbar, dass der Innenminister jetzt eben einen verstärkten Schutz gegenüber Medienvertreterinnen und -vertretern sowie Medienhäu­sern, also journalistischen Einrichtungen, installiert hat, weil das offensichtlich in diesem Land leider schon notwendig ist. Frau Abgeordnete Schatz hat es ja völlig zu Recht erwähnt  ich kann das gar nicht besser sagen, ich danke Ihnen dafür! , denn genau das ist jetzt die Situation, ebenso mit Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten. Da hören wir jetzt weitere Fälle.

Ich entnehme der APA heute – ich habe das jetzt nicht verifizieren können, aber vielleicht glauben Sie der APA ja noch etwas und die Verschwörungstheorie ist noch nicht so weit gediehen –: Landeshauptmann Platter und andere Regierungsmitglieder werden mittler­weile massiv bedroht. – Irgendwann muss man doch sehen, dass das Maß nicht nur voll ist, sondern dass der Hefen überläuft, und da haben wir eben alle eine Verantwortung. Nicht dass es nachher heißt: Wir haben recht, wir haben nicht einmal etwas gesagt! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist es, worum es da geht, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger! Sonst nämlich hat das ganze: Nie wieder!, und sonst was ja alles keinen Sinn – wenn wir nicht von Anfang an darauf schauen, klar sehen, klarstellen, klar benennen. Das ist jedenfalls die Aufgabe der demokratischen Kräfte in diesem Land, und ich möchte doch hoffen, dass wir uns alle zu diesen zählen.

In diesem Sinn: Suchen wir das Gemeinsame, wir werden viel finden! Wahrscheinlich trennt uns weniger, als wir glauben, und das Trennende – noch einmal, gerade weil Advent ist und Weihnachten kommt – soll uns nicht unversöhnlich zurücklassen. – Vielen Dank, denn heute war die Debatte ganz anders. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Mag. Kassegger. – Bitte schön.

*****


14.09.12

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich melde mich zur Geschäftsordnung, weil der Herr Vize­kanzler erneut seine Ausführungen vom letzten Mal wiederholt hat und hier im Plenum wieder Teilnehmer der Demonstrationen, bestimmte Teilnehmer – da würde mich jetzt interessieren, welche bestimmten (Zwischenruf der Abg. Maurer), ad personam, an­sonsten ist es wiederum eine Pauschalverurteilung – als – ich zitiere – „Staatsver­wei­gerer“, „Demokratiefeinde“, „Neonazis“ und Neofaschisten bezeichnet hat.

Jetzt sage ich: Das sind alles strafrechtlich relevante Fragen. Dann reden Sie einmal mit dem Innenminister! Wer ist denn da - - Was tun Sie dann dagegen? Leute ad personam anklagen? – Das wäre nämlich Ihre Aufgabe! (Zwischenruf des Abg. Ries.)

Was Sie machen, sind pauschale Verurteilungen. Ich fordere Sie noch einmal auf: Ent­weder Sie klagen diese Personen an, die Sie da aufzählen, oder Sie nehmen diese Pauschalverurteilung mit dem Ausdruck des Bedauerns sich entschuldigend zurück. (Beifall bei der FPÖ.)

14.10


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*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich nehme an, Sie stellen noch einen Antrag zur Geschäftsbehandlung, damit es auch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung war? (Abg. Stögmüller: Nein, es ist keine zur Geschäftsordnung! – Ruf bei der ÖVP: Nein, das wird nichts!) Ein Antrag zur Geschäftsbehandlung folgt noch? (Rufe bei der ÖVP: Da fällt ihm nichts ein ...! Folgt nicht mehr!)

Gibt es noch weitere Wortmeldungen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall. (Ruf bei der ÖVP: Schade!)

Die Debatte ist geschlossen. (Ruf bei der ÖVP: Peinlich, peinlich!)

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses.

14.10.47Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Verfassungsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Gibt es, bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, einen Wunsch nach Unter­brechung? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend 2. Dienstrechts-Novelle 2021 in 1218 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel 2, 3, 4, 5, 7 und 8 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpoliti­ker in der Corona-Krise“.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 1219 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 1220 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.13.067. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungs­lehr­gänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Hochschulgesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (1245 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Kollegin Petra Vorderwinkler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.13.36

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir werden dieser Vorlage, der Sammelnovelle nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen ist die Sommerschule in der vorliegenden Form pädagogisch nicht sinnvoll, denn aus der Schulpraxis kann ich berichten, dass zum Aufholen von Versäumtem eine Zeit von zwei Wochen in einer Gruppe von unterschiedlichen Kindern mit unterschiedlichem Leis­tungs­stand, noch dazu im Rahmen eines Projektunterrichts, wirklich nicht zielführend ist. Sogar mit viel Erfahrung braucht man einige Tage, um zu sehen, wo die Kinder stehen, was sie brauchen, und dann sind die zwei Wochen um. Also zum Aufholen von Ver­säumtem ist das wirklich nicht zielführend.

Noch dazu ist nicht geklärt, ob und wie Lehramtsstudierende fachlich begleitet werden, denn wissenschaftliche Erkenntnisse der Arbeiterkammer zeigen, dass der alleinige Einsatz von nicht geprüften Lehrkräften einen nur minimalen Erfolg erzielt – im Gegen­satz zu jenem von geprüften Lehrkräften. Auch die ÖH kritisiert, dass die Lernerfolge in diesem Zeitraum gering bleiben werden. Den einzigen Vorteil wird es vermutlich für die Studierenden geben, die in der Pandemiezeit versäumte Praxiszeit nachholen können.

Es gibt Best-Practice-Beispiele – ganztägig, pädagogisch sinnvoll und evaluiert –, und zwar aus Wien, und da stellt sich die Frage, warum solche Modelle nicht übernommen werden – einerseits vermutlich, weil sie von der Opposition kommen, und andererseits wahrscheinlich, weil man das Geld nicht zur Verfügung stellen möchte.

Zum zweiten Punkt, zur digitalen Grundbildung als Pflichtfach: Da ist nicht ganz klar, was damit eigentlich gewollt wird. Aus unserer Sicht gibt es dazu noch keine Lehrpläne, und


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es scheint eine kosmetische Maßnahme als Ergänzung zur Ausrollung der digitalen Endgeräte für diese Schulstufe zu sein.

Zum dritten Punkt, Schulversuch Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik im Rahmen der Fachschule: Das ist zwar als Idee gut, jedoch gibt es das Berufsbild dafür noch gar nicht, und die Frage ist: Werden die Absolventinnen und Absolventen als Helferinnen und Helfer angestellt? Dafür sind drei Jahre Ausbildung dann doch ein wenig viel. Von ÖVP und Grünen kommen immer wieder nur einzelne Pilotprojekte, die weder die Qualität verbessern, noch nachhaltige Lösungen bieten. In dieser Form hilft das bei den massiven Problemen einfach nicht, weder in der Elementarpädagogik noch in den Schulen und auch nicht gegen den Mangel an Pädagoginnen und Pädagogen. Das Motto ist hier immer: Hauptsache, es kostet nichts. – Wir haben mehrfach Vorschläge gemacht, die nicht einmal gehört werden. Bei diesen halbherzigen Ausführungen werden wir daher nicht zustimmen.

Zum Schluss darf ich allen Pädagoginnen und Pädagogen für ihren Einsatz in dieser schwierigen Zeit danken und ihnen und allen Schülerinnen und Schülern und auch den Eltern erholsame, friedliche Feiertage wünschen und uns allen hier ein besseres Jahr, als es dieses war. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Dr. Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.17.01

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Vorderwinkler, Ihre Argumente in Ehren: Ich glaube, dass die Som­merschule trotzdem ein Programm ist, das von den Eltern und von den Kindern mit gewisser Freude aufgenommen wird und das eine Ergänzung darstellt. Es gibt sicherlich Verbesserungsbedarf, wir werden das aufnehmen, und auch die Kritik von Lehrerinnen- und Lehrerseite wird aufgenommen werden. Das alles ist work in progress.

Ich darf auch auf einen anderen Bereich dieses Tagesordnungspunktes zu sprechen kommen, das ist der häusliche Unterricht. Ich muss gestehen, ich habe gewusst, dass wir in Österreich nicht Schulpflicht, sondern Unterrichtspflicht haben, aber dass es die Möglichkeit des häuslichen Unterrichtes in dieser Weise gibt, war für mich doch reichlich überraschend, und dass sie jetzt stärker in Anspruch genommen wurde als früher, mag auch Corona geschuldet sein.

Es ist der häusliche Unterricht interessanterweise etwas, das der Staat den Bürgerinnen und Bürgern als Freiheit zugesteht, wenn diese sagen, sie wollen die Kinder auch selbst unterrichten. Das ist ein, wenn man so sagen will, liberales Element, das wir gar nicht so gering schätzen sollten, wenn es gut durchgeführt wird. Die Schwierigkeit ist, dass man es wirklich gut durchführt. Sie wissen vielleicht, Pascal hatte häuslichen Unterricht. Sein Vater hatte ganz vergessen, dass er ihn auch in Mathematik unterrichten sollte, das hat aber bei dem jungen Buben keinen Schaden gebracht. Er hat es einfach selbst gelernt und eigenständig gelesen.

Mozart hatte häuslichen Unterricht. Das war damals auch vernünftig, denn es gab ja damals keine Schulen, wie wir sie jetzt kennen. Die Schulen waren meistens Schulen, die von der Kirche geführt worden sind, und da war es vielleicht für Vater Mozart gar kein so schlechter Gedanke, häuslichen Unterricht durchzuführen. Der Vater war dann schwer entsetzt, als der Bub – in Venedig, glaube ich, war es – von Martini einen anderen Unter­richt erlebt hatte, und merkte, dass der eigene Unterricht, den er geführt hatte, vielleicht gar nicht der optimale wäre.


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Das ist nämlich die große Schwierigkeit des häuslichen Unterrichtes: die Eltern wirklich dazu zu bringen, dass sie sagen: Ja, ich werde es vielleicht nicht ganz schaffen! – Das muss man natürlich auch in Erwägung ziehen. Ein häuslicher Unterricht birgt Risiko in sich, und ich glaube, wir haben das in diesem Entwurf wirklich gut aufgezeigt, ohne dass wir dem häuslichen Unterricht selbst eine Absage erteilen, was ja gar nicht so gut wäre, indem wir sagen: Es gibt Schwierigkeiten, und wir helfen Ihnen, wenn Sie Schwierig­kei­ten haben, aus diesen heraus.

In Wirklichkeit gibt es natürlich die Schule als – wie soll ich sagen? – die Alternative der Wahl, denn in der Schule wird dann das durchgeführt, was Eltern so schwer können, nämlich sozusagen das Herausbringen aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit, so nannte das Kant. Das Herausbringen aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit gelingt in einem Bereich außerhalb des Elternhauses viel, viel leichter.

Das ist ein wesentlicher Punkt von Schule überhaupt: das Heraustreten aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit – und mündig zu sein, das hat Odo Marquard gesagt, bedeutet Einsamkeitsfähigkeit: dass man allein steht und sich selbst eigene Gedanken bilden kann. Das ist im häuslichen Unterricht viel schwerer durchzusetzen als in der Schule, weil man einfach im Familienverband drinnen bleibt. Schule ist in der Hinsicht wirklich das Mittel der Wahl.

Wir haben gute Schulen! Wenn Eltern sagen: Ich ziehe den häuslichen Unterricht vor, weil ich immer höre, dass die Schulen so schlecht sind!, dann hören sie das von falscher Seite. Manchmal wird ja von irgendwelchen Seiten verkündet, dass unsere Schulen grottenschlecht sind. – Das sind sie nicht (Beifall bei der ÖVP), auch wenn das Klub­obfrauen von Oppositionsparteien sagen. Das sind sie nicht!

In unseren Schulen unterrichten gute Lehrerinnen und Lehrer. Das ist der wesentliche Punkt der Schulen, alles andere ist nur sozusagen Beiwerk. Wir haben wirklich enga­gierte und kompetente Lehrkräfte, und die sorgen dafür, dass wir eine gute Schule haben und dass wir den häuslichen Unterricht wirklich nur in einem ganz kleinen Rahmen, wenn überhaupt, benötigen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.21.34

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Minister! Hohes Haus! Wie bereits gesagt, werden mit dieser Initiative, mit diesem Gesetz die Sommerschulen sozusagen in unser Schulrecht überführt. Das ist grundsätzlich positiv. Auch wir halten es für sehr gut, dass man das jetzt macht, vor allem bewerten wir sehr positiv, dass man da auch eine Forderung von uns übernommen hat: Wir haben uns dafür eingesetzt, dass jene Lehramtsstudenten und ‑studentinnen, die da zum Einsatz kommen, entsprechend für ihre Leistung bezahlt werden.

Was uns bei der Sommerschule allerdings fehlt, ist das Angebot an jene Schüler, die besser sind, die begabt sind oder die vielleicht sogar hochbegabt sind, denn im Mittel­punkt – was die Sommerschule betrifft – soll die Stärkung des Sprachbewusstseins in der Unterrichtssprache Deutsch in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hörverstehen und Sprechen sowie der Erwerb mathematischer Grundkompetenzen stehen. Welches An­gebot, Herr Minister, gibt es aber für jene Schüler, gibt es für jene Kinder und Jugend­lichen, die in ihrem Leistungsvermögen durchschnittlich sind, die gut sind oder die vielleicht auch besser sind? Da wird man nachbessern müssen, und wir sagen auch, da muss man nachbessern.


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Darüber hinaus frage ich mich, was diese Gesetzesvorlage betrifft, warum man in eine Vorlage, bei der es eigentlich um das Schulorganisationsgesetz geht, eine Änderung des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes hineinpackt. – Das hat da grundsätzlich nichts ver­loren.

Um zum Schluss zu kommen: Für uns ist nicht nachvollziehbar, es wurde bereits ange­sprochen, warum man die Regelungen für den häuslichen Unterricht, für den Heimunterricht verschärft. Das ist völlig unnötig, noch dazu, wo wir vor wenigen Wochen einen Allpar­teienantrag beschlossen haben, in dem steht: Wir erheben die Gründe, warum Eltern ihre Kinder vom Unterricht abmelden. – Das wurde einstimmig beschlossen. Man wartet da nicht ab, es gibt auch keine Entscheidungsgrundlage für ein derartiges Vorgehen. Es ist nicht evidenzbasiert, dass man jetzt solche Regelungen und solche Einschränkungen in diesem Bereich trifft.

Wir werden diesem Antrag, obwohl wir die Sommerschule grundsätzlich positiv sehen, nicht zustimmen, weil man gerade für Eltern, die sich Sorgen um ihre eigenen Kinder machen, diese Regelungen verschärft. (Beifall bei der FPÖ.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Sibylle Hamann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.24.24

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Werter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine Novellierung vor uns liegen, die mir wirklich viel Freude macht, weil sie gleich mehrere Neuerungen auf den Boden bringt, die durch die Krise beschleunigt wurden. – Ich werde nur zwei davon hier herausgreifen.

Die erste ist die Sommerschule. Sie ist ein Kind von Corona, und sie ist gekommen, um zu bleiben. Ich bin sicher, dass der Punkt kommen wird, an dem wir sie nicht mehr missen wollen. Die Sommerschule wird sich als Dauereinrichtung etablieren, sowohl für jüngere Kinder, die sich in den letzten beiden Ferienwochen in den Schulalltag einge­wöhnen, als auch für ältere Schüler und Schülerinnen, die sich gezielt auf einen Schul­wechsel, auf eine Nachprüfung, auf einen Wettbewerb vorbereiten wollen. Das ist ein niederschwelliges Gratisangebot für alle, die wollen.

Sie ist auch für die Lehrkräfte da – quasi als eine Art Soft Opening ins neue Schuljahr –, und sie ist für Studierende da, die dort die Möglichkeit haben, in konzentrierter Form Praxis zu erwerben und eigenverantwortlich und gestaltend zu arbeiten.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir uns bald nicht mehr vorstellen können, dass die Schule den ganzen Sommer, auch in den letzten beiden Ferienwochen, tatsächlich zu war, und ich glaube, es wird auch jenen so gehen, die diesen Antrag heute ablehnen.

Zweiter Punkt, Homeschooler, Kinder, die vom Schulunterricht abgemeldet wurden: Ganz im Sinne der Verantwortung und der gemeinsamen gesellschaftlichen Verant­wortung werden wir hier genauer darauf schauen, was mit diesen Kindern passiert. Wer unterrichtet sie? Wie geht es ihnen? – Dafür haben wir ein Reflexionsgespräch an der Schule vorgesehen, in dem ein bisschen darauf geschaut wird, welche Fortschritte es gibt, wie es den Kindern geht, verbunden mit einer Einladung, doch an die Schule zurückzukommen, wenn es zu Hause nicht funktioniert.

In Verbindung damit wird es Leitfäden für die Externistenprüfungen geben, auch für an­dere Kinder, die zum Beispiel in freie Schulen gehen und ebenfalls Externistenprüfungen machen müssen; auch für diese gibt es künftig mehr Klarheit und Sicherheit in Form dieser Leitfäden. Das wird für alle gut sein.


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Ich bin nämlich fest davon überzeugt, dass uns in dieser Krise kein Kind verloren gehen darf, auch wenn es ein Kind von Impfgegnern oder Staatsverweigerern ist. Ich glaube, das sind wir all diesen Kindern schuldig. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.27.12

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, wir haben uns bei dieser Regierungsvorlage die Entscheidung nicht leicht gemacht; sie umfasst wieder verschiedene Themen, und deswegen sind wir da auch für eine getrennte Abstimmung.

Ich beginne einmal bei der Sommerschule: Wir sind ganz klar für eine Sommerschule, aber wenn, dann für eine gut gemachte, richtige Sommerschule, die auf die Bedürfnisse der Menschen eingeht – von Kindern, von Pädagoginnen und Pädagogen und von Eltern. Jetzt, da Ihr Kinderbetreuungsverhinderungskanzler nicht mehr da ist, hätten Sie eigentlich die große Chance gehabt, etwas wirklich Großes einzuführen. Sie hätten nämlich eine groß gedachte Sommerschule einführen können, die ein Gesamtpaket ist, das Betreuung, Freizeit, Spaß und Bildung umfasst, und nicht nur eine Sommerschule, die zu Mittag endet, weil das an den Bedürfnissen der Menschen – der Kinder und vor allem auch der Eltern – vorbeigeht. Sie hätten etwas wirklich Großes machen können. Sie hätten dem Flickwerk der verschiedenen Zuständigkeiten ein Ende setzen und so ein attraktives Angebot schaffen können, dass alle Kinder und Jugendlichen total gerne dort hingehen würden.

Das lehnen wir ab. Es ist sicherlich gut gemeint von Ihnen, aber es ist, wie Herr Kollege Taschner gesagt hat, noch ein Work in Progress.

Zur digitalen Grundbildung: Da wissen wir leider nicht viel, und es ist ein großer Ver­trauensvorschuss unsererseits, dass wir da zustimmen, weil wir eben ganz klar glauben, dass digitale Bildung für Schülerinnen und Schüler wichtig ist, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, und wir hoffen, dass Sie etwas daraus machen.

Noch ganz kurz zum häuslichen Unterricht: Dem stimmen wir zu, das unterstützen wir, weil wir auch glauben, dass es in eine richtige Richtung geht. Ich möchte aber auch, was Kollege Brückl angesprochen hat, monieren, dass die Motivstudie, die wir alle gemein­sam letztes Mal beschlossen haben, noch nicht da ist. Ich gehe sehr stark davon aus und werde das einfordern – weil diese Initiative auch von uns gekommen ist –, dass Erkenntnisse aus dieser Studie eventuell noch in Ihre weiteren Überlegungen einfließen. Es geht schließlich um das Wohl und um die Bildung unserer Kinder, und das sollte im Mittelpunkt stehen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Martin Polaschek. – Bitte schön, Herr Bundesminister.


14.29.54

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, hier nun auch noch kurz eine Regierungsvorlage anzusprechen, die mehrere wich­tige Neuerungen in verschiedenen Bereichen des Bildungswesens und in insgesamt neun Gesetzen umfasst.


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Lassen Sie mich noch auf ein paar Punkte eingehen: Mit der heutigen Regierungs­vor­lage kommt es zum einem zur Überführung eines sehr wichtigen Schulversuchs in das Regelschulwesen. Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ermöglicht es jetzt Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, sich zur Elementarpädagogin oder zum Elementarpädagogen weiterzuqualifizieren. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, mehr qualifiziertes Personal für elementarpädagogische Einrichtungen auszubilden.

Ein mir vor allem wichtiger Punkt betrifft aber die Weiterentwicklung der digitalen Grund­bildung. Diese wird nun als Pflichtgegenstand vorgesehen, der sich auch in einer Än­derung der Stundentafel niederschlagen wird. Im Zusammenhang mit der gesamten Initiative zur digitalen Schule wird damit ein wesentlicher Schritt gesetzt, dass sich Schü­lerinnen und Schüler nun im Unterricht auch aktiv mit dem Thema Digitalisierung au­seinandersetzen werden. Diese gesetzliche Verankerung bietet die Basis dafür, dass der Lehrplan und die Unterrichtsmaterialien für diesen Pflichtgegenstand entsprechend gestaltet werden. Ich halte das für einen wichtigen Schritt, weil wir mit der gesetzlichen Verankerung auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Kinder wirklich aktiv digitale Souveränität erlangen können.

Es geht nicht darum, dass sie Informatik und Programmieren oder den Umgang mit Computern lernen, sondern wirklich darum, dass sie auf ein Leben in einer digitalisierten Welt, die einfach auf uns zukommt, vorbereitet werden, dass sie die sozialen Kom­petenzen erhalten und dass ihnen bewusst ist, welche Chancen und Gefahren dieses gesamte System mit sich bringt. Dafür brauchen wir auch eine entsprechende Ver­ankerung in der Schule. Es wird auch dafür Sorge getragen werden, dass die jüngeren Menschen dadurch wirklich gut in eine erfüllte Zukunft gehen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist mir natürlich klar, dass es mit den Inhalten und diesem Gesetz nicht getan ist, sondern es braucht auch zusätzliche gut ausgebildete Lehrkräfte. Da wurden vonseiten des Bundesministeriums bereits umfassende Initiativen gesetzt: bereits jetzt mittels Mas­sive Open Online Courses, mittels Angeboten in der Fort- und Weiterbildung von Lehr­kräften, um auch die Lehrerinnen und Lehrer für diesen so wichtigen Bereich zukunftsfit zu machen.

Ein anderer wichtiger Bereich ist bereits mehrmals angesprochen worden, nämlich die Sommerschule. Ich halte die Sommerschule für einen ganz, ganz wichtigen Schritt hin dazu, dass wir den Kindern mehr Förderunterricht anbieten können. Er ist nicht nur für Schülerinnen und Schüler mit Leistungsschwächen geplant, sondern er ist so vor­gesehen, dass gerade auch die Leistungsfähigen und die Leistungswilligen von diesem Unterricht profitieren werden. Er ist also durchaus breiter angesetzt, als es zum Teil hier angesprochen worden ist. Die Kurse sollen in den mittleren und höheren Schulen auch zur Vorbereitung auf die 9. Schulstufe im Zusammenhang mit einem Schulwechsel genutzt werden können, was ich für ganz wichtig halte, um gerade jenen Kindern bessere Chancen in einer neuen Schule zu ermöglichen.

Am Beginn der Sommerschule wird ein Kennenlernen stehen, und dann wird der Unter­richt abwechselnd themenzentriert, lehrzentriert und projektorientiert verlaufen. Alter­nierend soll es fachlichen und überfachlichen Unterricht geben. Im Mittelpunkt steht – das ist bereits gesagt worden – die Stärkung des Sprachbewusstseins in der Unterrichts­sprache Deutsch in den Bereichen des Lesens, Schreibens, Hörverstehens und Sprechens, aber auch besonders wichtig ist der Erwerb von mathematischen Grundkompetenzen. An Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe I sollen die Schülerinnen und Schüler am Ende der zweiwöchigen Sommerschule dann jene Projekte präsentieren, an welchen


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sie während der zwei Wochen im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes gearbeitet haben.

Sie sehen also, wir haben viel vor. Mit der Verankerung der Sommerschule im Regel­schulwesen wird ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen Förderung aller Schülerinnen und Schüler gesetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte mich bei Ihnen für die Unterstützung dieses Vorhabens bedanken, aber ich möchte mich an dieser Stelle auch – ich möchte das wirklich ausdrücklich sagen – bei allen Lehrerinnen und Lehrern, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schul­verwaltung auf allen Ebenen, die allzu oft vergessen werden, bei allen Schülerinnen und Schülern und auch bei allen Eltern herzlich bedanken. Es war kein einfaches Jahr, das ist auch mir als Familienvater sehr wohl bewusst. Ich danke Ihnen aber deshalb umso mehr für alles, was Sie in diesem Jahr für Ihre Kinder, aber auch für unser gesamtes Bildungswesen und unser Gemeinwohl geleistet haben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.35.16

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Distancelear­ning, Homeschooling, Digitalisierung, Sommerschule: Das alles sind Begriffe, die im Zusammenhang mit Maßnahmen stehen, die Schule in der Pandemie funktionieren ließen und die es nun mit der vorliegenden Sammelnovelle auch weiterzuentwickeln gilt. Da wird zum Beispiel die Sommerschule in das österreichische Schulrecht überführt, und die digitale Grundbildung wird ein Pflichtgegenstand.

Ich möchte mich zu einem Thema genauer und präziser äußern, zu einem Thema, das uns seit Beginn des Schuljahres 2021/22 sehr beschäftigt hat, nämlich zum Anstieg der Anmeldungen zum häuslichen Unterricht. Ich möchte kurz daran erinnern, dass wir in Österreich keine Schul-, sondern eine Unterrichtspflicht haben und es somit auch möglich ist, dass Kinder zu Hause oder an Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht unter­richtet werden. Ja, das ist für viele auch der richtige Weg, aber an dieser Stelle möchte ich an eines erinnern: Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Kinder Kinder brauchen, dass Schule mehr als reine Wissensvermittlung ist, dass Schule ein Ort der Innovation, der Kreativität ist, ein Ort, an dem Herausforderungen und auch Konflikte bewältigt werden können – und ja, auch ein Ort, an dem Freundschaften geschlossen werden, Freundschaften oft für ein ganzes Leben. (Beifall bei der ÖVP.)

In der letzten Sitzung des Unterrichtsausschusses haben wir uns darauf geeinigt, dass weitere gesetzliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen notwendig sind, damit Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht entsprechende Leistungsnachweise liefern können. Das sind wir auch diesen Kindern schuldig. Es braucht aber auch eine Bewusstseinsbildung bei den Eltern, denn sie müssen wissen, was es bedeutet, wenn sie ihre Kinder zum häuslichen Unterricht anmelden. Ein gleichwertiger Unterricht muss garantiert sein, deswegen ist es auch wichtig, zu wissen, wer das Kind zu Hause unterrichtet. Diese Kinder müssen eine Externistenprüfung ablegen. Das soll in ganz Österreich nach einem vergleichbaren Standard erfolgen. Und ja, auch der sogenannte Prüfungstourismus wird mit klareren Regeln unterbunden werden. Ein Reflexions­ge­spräch soll den Erziehungsberechtigten und ihren Kindern Rückmeldung über den Leis­tungsstand und dessen Entwicklung im häuslichen Unterricht geben.


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Ja, die Pandemie fordert uns alle. Sie fordert aber auch weiterhin rasche Maßnahmen an unseren Schulen, damit es an allen Schulstandorten Österreichs, an allen Schultypen und eben allen an Schulen beteiligten Menschen möglich ist, weiterhin großartige Arbeit zu leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Grebien und Hamann.)

14.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Elisabeth Feichtinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.38.38

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Sammelnovelle umfasst viele wich­tige Punkte. Speziell interessiert mich, dass man sich das Thema der Überführung der Sommerschule in das österreichische Schulrecht genauer ansieht.

Die Sommerschule – wie meine Kollegin Vorderwinkler schon erzählt hat – ist eigentlich nicht Fisch und nicht Fleisch, wenn man so sagen kann. Es sind 40 Unterrichtseinheiten in zwei Wochen, die im Zuge eines Betreuungsangebotes absolviert werden können. Vorrangiges Ziel ist die Förderung in den Pflichtgegenständen, aber es wird nicht differenziert. Es gibt die integrativen Situationen, in denen man schauen muss, dass man die Kinder mitnimmt. Gerade als Sonderschulpädagogin weiß ich, wovon ich spreche, weil es eben wichtig ist, auch diese Kinder oder auch Kinder aus bildungsfernen Familien, die einfach den Background nicht haben, mitzunehmen.

Ein Thema, das mich gerade auch als Mutter im ländlichen Raum betrifft bezie­hungs­weise über das ich mir Gedanken mache, ist das Thema der schulstandort­übergrei­fen­den Sommerschulen. Wie sollen denn die Kinder dort überall hinkommen? Wir haben gerade im ländlichen Raum definitiv nicht überall eine öffentliche Infrastruktur, mit der das möglich wäre, ohne dass Mama oder Papa ins Auto steigen und die Kinder dort hinbringen, oder es gibt eben längere Fahrzeiten. Es ist auch wichtig, daran zu denken.

Was mir aber persönlich auch noch ein großes Anliegen ist, ist, dass die Lehramts­studentinnen und ‑studenten eben auch gleich behandelt werden wie die LehrerInnen, denn sie liefern dieselben Leistungen, sie haben dieselbe Verantwortung, bekommen aber nicht die entsprechende Unterstützung und auch nicht die Supervision, die es in diesen Zeiten bräuchte, wenn die Kinder von der Coronaquarantäne zurückkommen. Die Situation zu Hause ist oft sehr anstrengend, und ich glaube, da braucht es auch für diese Studentinnen und Studenten entsprechende Unterstützung (Beifall bei der SPÖ), daher sind wir der Meinung, dass wir dem so nicht zustimmen können.

Sommerschulen sind ja grundsätzlich eine gute Unterstützung, aber sie sind hinsichtlich dessen, was wir bereits erwähnt haben, noch unglaublich ausbaufähig. Damit wirklich alle davon profitieren, sind noch große Änderungen notwendig. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, nehmt unsere Änderungsvorschläge zum Wohle aller Kinder wahr! (Beifall bei der SPÖ.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau MMMag. Gertraud Salzmann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.41.11

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Herr Präsident! Verehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte ZuseherInnen daheim vor den Bild­schirmen! Ja, mit dieser heute vorliegenden Schulrechtsnovelle zeigen wir eines wieder


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ganz klar, meine Damen und Herren: Wir legen einen starken Fokus auf die Bildung, denn die Bildung ist der Schlüssel für die Zukunft. Diese vorliegende Novelle zeigt das ganz klar.

Die Novelle ist von Ihrem Vorgänger vorbereitet worden, und darum möchte ich auch Minister Faßmann von dieser Stelle aus für die wirklich sehr, sehr gute Zusammenarbeit über vier Jahre hinweg ausdrücklich danken. Ich wünsche uns, dass wir gemeinsam diese gute Zusammenarbeit mit Ihnen fortsetzen, und bin ganz guter Dinge, dass das auch gut funktionieren wird.

Nun zum Inhalt dieser Schulrechtsnovelle: Ich möchte drei Punkte herausgreifen; einer­seits die Sommerschule. Meine Damen und Herren! Die Sommerschule ist im letzten Jahr, 2020, coronabedingt eingesetzt worden, um die Lernrückstände, die in den Coronamonaten natürlich entstanden sind, aufzuholen. 22 500 Schülerinnen und Schü­ler österreichweit haben dieses Angebot genutzt. Ich habe mir einen Eindruck verschafft und habe Sommerschulen besucht, mit den Lehrern gesprochen, mit den Lehramts­studierenden gesprochen und auch mit den Kindern, und ich habe sehr positive Rück­meldungen bekommen und sehr positive Eindrücke gesammelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir führen jetzt diese Sommerschule als Angebot – freiwillig für die Schülerinnen und Schüler, freiwillig aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer – in das Regelsystem über. Heuer gab es schon einen Ausbau auf 37 000 Schüler. Ich bin mir sicher, dass dieses Angebot in den letzten zwei Wochen der Sommerferien auch sehr gut genützt wird: einerseits zur Vertiefung der Lehrplaninhalte, um Lernrückstände aufzuholen, anderer­seits natürlich aber auch zur Vorbereitung auf einen Übertritt in eine andere Schulart oder zur Vorbereitung auf Abschlussprüfungen. Lieber Kollege Brückl von der FPÖ, du hast vorhin das Fördern der leistungsstarken Schüler angesprochen: Auch das ist uns ein großes Anliegen und auch das hat in der Sommerschule Platz.

Abschließend: Ich freue mich sehr, dass die Sommerschule in den Regelbetrieb über­führt wird. Ich freue mich aber ganz besonders, dass wir jetzt in der Unterstufe das Fach digitale Grundbildung einführen; zusätzlich zur jetzt bestehenden Stundentafel führen wir nämlich 4 Stunden ein. Das ist großartig, und es ist ein Meilenstein, der die Digitalisie­rungsoffensive in unseren Schulen begleitet. Wir haben heuer schon mit der Ausrollung der Tablets und der Notebooks an die 10- und 11-Jährigen begonnen, das werden wir weiter ausbauen, und die digitale Grundbildung soll das erleichtern.

Ich möchte allen Lehrerinnen und Lehrern, allen Kolleginnen und Kollegen in der Schul­verwaltung, allen Eltern und ganz besonders den Schülerinnen und Schülern von dieser Stelle aus wieder einmal ein großes Danke sagen.

Im Ausblick auf die nächste Woche: Ich wünsche Ihnen allen erholsame und gesegnete Weihnachtsfeiertage. Ich hoffe sehr, dass wir nach Weihnachten wieder in offenen Schulen starten können. – Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

14.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.45.02

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wissen Sie, was 1946 war? – 1946 wurde der erste voll funktionsfähige Computer mit dem schönen Namen Eniac vorgestellt. Programmiert wurde er von sechs Frauen. (Beifall bei


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der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Frauen waren in den Vierziger- und Fünf­zigerjahren das dominante Geschlecht in der IT-Branche, sie waren sogenannte Natur­talente.

Warum sage ich das jetzt? – Ich sage das jetzt, denn wenn wir heute auf die IT-Branche oder auch auf das Studium an den Universitäten schauen, dann sehen wir, dass leider sowohl die Zahl der Studentinnen dort, als auch die Zahl der Absolventinnen besonders gering ist. Wir sprechen da von ungefähr 20 Prozent und an den technischen Univer­sitäten sogar von nur 10 bis 12 Prozent.

Ich glaube, dass das Pflichtfach digitale Grundbildung, das wir mit dieser Sammelnovelle einführen möchten, da wirklich ein Gamechanger sein kann, denn Mädchen sind eben wie gesagt nicht weniger IT-begabt, sondern sie sind da einfach nicht selbstbewusst genug oder haben die Begeisterung für diesen Bereich noch nicht. Wir haben beispiels­weise auch gesehen, dass sich Mädchen, als das Ganze noch ein Wahlpflichtfach war, einfach nicht angemeldet haben. Das Pflichtfach bringt jetzt die Mädchen aber zwangs­weise, also systematisch mit dem Bereich IT und digitalen Grundkompetenzen in Berüh­rung. Wir hoffen natürlich, dass damit die Begeisterung für diesen Bereich, die Begeis­terung für IT, die Begeisterung für Digitalisierung geweckt wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Litschauer.)

Mit dieser Einführung wollen wir vor allem auch gezielt dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenwirken. Bis zum Jahr 2025 müssen wir 29 000 zusätzliche offene Stellen im IT-Bereich besetzen. Nicht nur die Bekämpfung des Fachkräftemangels ist aber ein wichtiger Grund für die Einführung dieses Pflichtfachs, sondern – und das haben wir heute auch schon gehört – die digitalen Grundkompetenzen sind prinzipiell ganz wichtig für die Meisterung des Lebens in dieser komplexer gewordenen Welt. Digitale Grundkompetenzen zählen ja auch zu den acht Schlüsselkompetenzen, die vom Europäischen Parlament festgesetzt wurden, und sind damit ähnlich wichtig wie bei­spielsweise die muttersprachliche Kompetenz, wie beispielsweise die soziale Kompe­tenz oder auch die unternehmerische Kompetenz.

Als digitale Grundkompetenzen bezeichnen wir eben einerseits das Programmieren selbst, das Erarbeiten von einfachen Algorithmen, andererseits natürlich auch so etwas Wichtiges wie die Medienkompetenz, Stichwort Fakenews, Umgang mit digitalen Infor­mationen, aber eben auch ein Grundverständnis dafür, wie man prinzipiell mit Daten und Informationen umgehen soll.

Ich glaube daher, dass es ganz wichtig ist, dass man sich wirklich systematisch, in Form eines Pflichtfachs in der Sekundarstufe I 1 Stunde pro Woche mit diesen Themen aus­einandersetzt – systematisch, professionell, nämlich durch ausgebildete Lehrer und Leh­rerinnen, und auch verbindlich. Das heißt, es ist eben ein Pflichtfach und es wird auch benotet. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Ich bin froh, dass wir mit der Einführung des Pflichtfachs digitale Grundbildung eben einerseits den Kindern diese wichtigen Kompetenzen mitgeben, die sie auf ein selbst­erfülltes Leben vorbereiten, aber auch, dass wir in Zukunft mehr Karrieren vor allem auch von Frauen im IT-Bereich haben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

14.48.568. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulstornofonds jetzt neu auflegen! (1246 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Maskenzwang im Unterricht (1247 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2103/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliches Budget für Fördermaßnahmen zur Aufholung von durch die Schulschließungen verur­sachten Lernrückständen (1248 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2117/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Chaos-„Schule offen“/„Schule zu“-Politik am Rücken der Schüler und Lehrer (1249 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1390/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflich­tende digital-didaktische Aus- und Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer (1250 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1633/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende und niederschwellige Kurse für digitale Kompetenz (1251 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 13 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden; hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Melanie Erasim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.49.20

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Bundesminister, wiederholen Sie bitte nicht die Fehler Ihrer Vorgänger, aber auch


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Ihrer jetzigen Regierungskolleginnen und ‑kollegen! Sie konnten sich ja in der letzten Sitzung des Unterrichtsausschusses, quasi als Ihre erste politische Handlung, kurz vor­stellen, doch was das Abstimmungsverhalten betroffen hat, habe ich leider keinen neuen Stil bemerken können.

Fundamentalregierungspolitik, so könnte man die Ablehnungs- und Vertagungsorgien seitens der ÖVP und auch der grünen Partei hier deklarieren, die gemacht wird, nur um ja nicht über unangenehme Themen hier im Hohen Haus diskutieren zu müssen – zu diskutieren gäbe es im Bildungsbereich wahrlich wahnsinnig viel, mehr denn je, begin­nend bei den Kindergärten bis hin zur Hochschule, aber auch die Lehrlingsausbildung und das Thema lebenslanges Lernen bitte ich nicht zu vergessen.

Ich habe eingangs von Fehlern gesprochen, und die Ablehnung des Antrages betreffend „Schulstornofonds jetzt neu auflegen!“ durch die Regierungsparteien sehe ich als solchen Fehler.

Zur Erklärung: Dieser Fonds übernahm anteilig die Stornokosten von abgesagten mehrtägigen Schulveranstaltungen, um Schulen und vor allem Erziehungsberechtigte von den anfallenden Kosten zu entlasten. Sie lehnen die Fortführung mit lapidaren Begründungen und einem Lächeln auf den Lippen ab, und das zeigt mir schon eine gewisse Abgehobenheit und dass Sie sich ganz einfach nicht vorstellen können, dass es für Familien eine echte Herausforderung darstellt, Geld für mehrtägige Reisen zu­sammenzusparen.

Das folgt genau der Art und Weise, wie es Bundesministerin Köstinger in der Tourismus- und Gastrobranche macht, genau dem, wie es der ehemalige Bundesminister Blümel gemacht hat: Zuerst den Härtefallfonds auslaufen lassen und erst dann, wenn das Haus schon in Flammen steht, schnell noch etwas reparieren!

Ich sage es wieder und wieder und wieder von dieser Stelle aus: Die Pandemie und die damit verbundenen großen Unannehmlichkeiten, von denen wir alle uns wünschen würden, dass sie längst der Vergangenheit angehören, werden uns noch lange erhalten bleiben. Hören Sie bitte mit falschen Versprechen auf! Nehmen Sie den Eltern zumindest in diesem kleinen Teilbereich die Angst! Und nehmen Sie die ausgestreckten Hände der Opposition an, wenn es darum geht, vernünftige Gesetze zu beschließen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.52.37

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bildungsminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das, was im Schulbereich be­treffend die Coronapandemie am wichtigsten ist, ist Vertrauen. Und Vertrauen wird einem, denke ich, nur dann entgegengebracht, wenn man sachlich und gemeinsam an Lösungen arbeitet. Ich finde, im Schulbereich haben wir das in vielen Punkten getan.

Schauen wir uns das an! Im ersten Lockdown war nur für jene, für die es notwendig war, die Schule zur Betreuung offen, im jetzigen Lockdown war die Schule für Unterricht offen – mit einem engmaschigen Testsystem, mit Luftfiltern in Räumen, die man nicht lüften kann, entsprechend einem Vorschlag – zum Beispiel – der NEOS. Wir haben wirklich immer versucht, sehr konstruktiv eine gute Lösung zu finden. Das ist uns sicher nicht perfekt gelungen, die Kritik ist in manchen Punkten sicher berechtigt, aber es ist uns, glaube ich, nicht schlecht gelungen. Zum jetzigen Zeitpunkt die Schulen offen zu


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halten war auch die richtige Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es war uns auch wichtig – und das ist auch ein Punkt, der immer wieder von der Opposition gekommen ist –, Kinder und Jugendliche zu unterstützen, wenn sie durch diese Situation Probleme haben, über die sie sprechen müssen. Wir haben eine ein­heitliche Hotline für die Schulpsychologie eingeführt – so etwas gab es vorher nicht. Wir haben auch die Zahl der Schulpsychologen aufgestockt. Es war uns auch sehr, sehr wichtig, da zu reagieren und Hilfestellung zu leisten. Darauf bin ich, ehrlich gesagt, schon ziemlich stolz, auch wenn ich weiß, dass es noch nicht ausreichend ist, dass wir daran weiterarbeiten müssen. Fair enough, aber ich glaube, es war ein guter erster Schritt und in diese Richtung muss es weitergehen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Zum Schulstornofonds: Ich glaube, das war zum damaligen Zeitpunkt eine richtige Maßnahme, aber jetzt ist sie nicht mehr adäquat. Warum? – Weil jetzt auch schon sehr viele Kulanzlösungen mit der Branche gefunden worden sind (Zwischenruf bei der SPÖ), weil ja Buchungen schon mit einer gewissen Perspektive getätigt werden und weil viele Unternehmen auch kostenlose Stornierungen anbieten, wobei dann überhaupt keine Stornokosten anfallen. Ich glaube, es wäre vollkommen unverhältnismäßig, da jetzt Steuergeld hineinzuschütten, denn die Lösungen, die die Unternehmen mit den Schulen gefunden haben, sind völlig ausreichend. Man muss nicht überall Geld ausgeben, wo es vielleicht gar nicht notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Der letzte Punkt, der auch von der FPÖ immer betreffend die Masken gekommen ist: Ja, wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert. Eine Maskenpflicht zum Beispiel im Sportunterricht ist in der Praxis tatsächlich schwierig umzusetzen. Das sind Dinge, über die wir reden müssen, aber grundsätzlich ist die Maske ein sehr niederschwelliges effektives Mittel, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ich glaube, es ist we­sentlich besser, da auf die Maske zu setzen, als Schulen schließen zu müssen.

Bei dieser Maßnahme sind wir uns also nicht einig, das ist nun einmal so, aber ich glaube, das Paket insgesamt mit all den Vorschlägen der unterschiedlichen Fraktionen, mit all den Learnings, die wir in den letzten zwei Jahren gemacht haben, funktioniert nicht schlecht. Wir sind jetzt in einem Modus mit Erfahrung und einem Maßnah­men­bündel, wo wir sagen können, es funktioniert nicht schlecht, nicht perfekt, aber nicht schlecht, und wir können darauf vertrauen, dass es mit dem neuen Bildungsminister auch in dieser Form gut weitergeht und die Schulen weiterhin offen bleiben, was auch immer passieren möge. Das ist wirklich das, was wir alle politisch wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.56.22

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Seit beinahe zwei Jahren leben wir mit Corona, leben wir mit einer Pandemie, die alles überschattet, und wir haben im Zuge dieser Pandemie gerade im Bildungsbereich viele Anträge eingebracht, weil dies notwendig war.

Es war notwendig, weil die Bundesregierung nichts, fast nichts mehr auf die Reihe gebracht hat: Schule auf, Schule zu war eines der Themen; Schulchaos generell – Österreich gehört zu jenen Ländern mit den meisten Schulschließungstagen –; Masken­zwang in der Schule, weil es mein Vorredner gerade angesprochen hat. Ich würde euch bitten, liebe Abgeordnete von den Regierungsparteien, stellt euch hierher und sprecht mit Maske, so, wie die Lehrer und die Schüler das im Unterricht machen müssen! Maske


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im Sport – das kann nicht sein! Maske im Unterricht – kann nicht sein! Das darf und kann ganz einfach nicht sein!

Es zeigt sich und es manifestiert sich mittlerweile auch das Versagen dieser Bun­desregierung in einer ganz unglaublichen Art und Weise: Wie heute wieder bekannt wurde, haben wir mittlerweile das, was ja vermieden werden sollte: die sogenannte Triage. Wir haben auf der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kepler Universitätsklinikum Linz die Triage. Dort können junge Patienten, junge Patientinnen mit Essstörungen aufgrund der Überbelastung nicht mehr aufgenommen werden. Insgesamt haben wir 70 000 Jugendliche, für die wir nicht die Möglichkeit haben, ihnen Therapien anzubie­ten, für die wir die Kapazitäten nicht zur Verfügung haben. Und dann stellen sich die Schallenbergs, die Koglers und die Blimlingers und wie sie alle heißen dieser Welt hierher und sagen uns, wir wären die Demokratiefeinde, und sagen uns Freiheitlichen, dass wir diejenigen seien, die schuld sind. Ihr versucht, uns die Schuld für euer eigenes Versagen in die Schuhe zu schieben!

Das gilt im Übrigen für alle Bereiche, denn das Einzige, was diese Bundesregierung hier entgegenhält, ist die sogenannte Impfung. Und wenn Verfassungsministerin Edtstadler hier den Menschen ausrichtet: Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!, muss ich sagen: Ja, genau, das wird es sein, wie man am Beispiel Portugal mit einer Durch­impfungsrate von weit über 90 Prozent, das sich gerade im nächsten Lockdown befindet, sieht.

Im Übrigen frage ich: Wie kommt eine Juristin dazu, den Menschen zu sagen, was für ihre Gesundheit gut ist? Und ich frage auch: Warum hat sich diese Regierung nicht einmal anderen Maßnahmen zugewandt? Warum hat man nicht versucht, andere Maß­nahmen zu setzen? – Kein zusätzliches Personal, keine zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegebereich in den vergangenen zwei Jahren, von zusätzlichen Intensivbetten will ich gar nicht mehr reden. Was ist mit der medika­men­tösen Behandlung? Was ist mit der Anerkennung von Antikörpertests? Was ist mit Aufklärung, Beratung, Unterstützung und Hilfe für die Menschen, wenn sie krank sind? Das Einzige, was diese Menschen haben, ist eine Telefonnummer, sie können 1450 anrufen und dann sagt man ihnen: Ja, sperren Sie sich bitte weg, bleiben Sie zu Hause!, aber Hilfe gibt es da keine.

Das ist kein Krisenmanagement. Und wenn diese Regierung so weiterwurstelt, dann steht, das sage ich Ihnen, der nächste Lockdown bereits vor der Tür. (Beifall bei der FPÖ.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag.a Sibylle Hamann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.59.47

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch über die Ablehnung von einigen anderen Anträgen im Ausschuss berich­ten, und zwar Ablehnung aus verschiedenen Gründen: weil sie sich erledigt haben, weil sie überholt sind oder weil sie – sogar der beste aller möglichen Gründe – erfüllt oder sogar übererfüllt wurden. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Ein paar Beispiele: Ein FPÖ-Antrag fordert, Rahmenbedingungen für Präsenzunterricht zu schaffen. – Ja, na klar, das machen wir ja mit dem Sicherheitsnetz aus Tests und Masken bei Bedarf, damit Präsenzunterricht stattfinden kann. Gleichzeitig allerdings in einem anderen Antrag das Ende der Maskenpflicht zu fordern macht diesbezüglich nicht wirklich Sinn, denn wer offene Schulen will, braucht ein Sicherheitsnetz für offene Schu­len, und da gehören Masken bei Bedarf einfach dazu. (Zwischenruf des Abg. Brückl.)


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Ein anderer Antrag fordert, ausreichendes Budget für zusätzliche Förderstunden zur Verfügung zu stellen. – Ja, selbstverständlich ist das notwendig und selbstverständlich machen wir das auch. 250 Millionen Euro im letzten Schuljahr, 65 Millionen Euro noch dazu im jetzigen. Diese Beträge wurden bisher nur zu 50 bis 60 Prozent ausgeschöpft, denn so viel Geld können die Schulen im Moment gar nicht ausgeben. Das heißt, es ist mehr Budget da, als ausgegeben werden kann, und das wird selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung stehen, weil die Kinder selbstverständlich zusätzliche Förder­stunden brauchen.

Anträge zur Digitalisierung gab es auch noch. Auch da rennen Sie bei uns selbst­ver­ständlich offene Türen ein. Die NEOS haben recht, wenn sie in der Begründung ihres Antrags meinen, 2018 fühlten sich die Lehrkräfte in Österreich noch ganz und gar nicht vorbereitet auf digitalen Unterricht. – Vollkommen richtig, aber man kann ja nicht über­sehen, was sich seither auf diesem Feld getan hat und selbstverständlich auch durch Corona beschleunigt wurde.

Einige der Maßnahmen und Programme wurden ja bereits erwähnt: das Digi-Komp-Pro­gramm, dann die Mooc-Kurse, die in Coronazeiten von Zigtausenden besucht wurden, der Digitalisierungsplan für die Schulen, wobei alle, die an der Geräteoffensive teilneh­men, auch einen Plan für die Ausbildung der Lehrer vorlegen müssen. 93 Prozent der Schulen nehmen an diesem Programm teil. Die nächste Stufe ist jetzt die digitale Grund­bildung als Pflichtfach auch in Verbindung mit einem diesbezüglichen Lehramtsstudium. Verpflichtende Fortbildung haben wir natürlich auch im neuen Dienstrecht drinnen, das heißt, all das passiert, und das ist gut und richtig so.

Das führt mich noch zum letzten Antrag, nämlich von der SPÖ, in dem gefordert wird, 1 Prozent der Bevölkerung im Jahr mit digitaler Fortbildung zu erreichen. Ich habe mir das kurz durchgerechnet: Das wären bei uns 80 000 Menschen im Jahr. Da wird als Best-Practice-Beispiel Finnland angeführt. Wir sind da schon längst weit, weit drüber. Allein wenn ich an die Sekundarstufe I denke, sind das schon 300 000 Schülerinnen und Schüler, dazu noch die ganzen Lehrkräfte, die Fortbildungen machen, dazu die Studie­renden, dazu die AMS-Kurse, dazu die betrieblichen Fortbildungen, in denen digitale Kompetenzen erworben werden.

Wir sind also bei einem Vielfachen dessen, was in diesem Antrag gefordert wird, und das ist eigentlich ein guter Grund, einen Antrag abzulehnen. Ich würde vorschlagen, dass wir uns diesbezüglich ruhig noch ehrgeizigere gemeinsame Ziele setzen könnten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.


15.03.21

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf den Antrag von mir oder von uns NEOS be­treffend „Verpflichtende digital-didaktische Aus- und Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer“ eingehen.

Wir haben vorhin schon gehört, wie wichtig digitale Grundbildung für Schülerinnen und Schüler ist. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber selbstverständlich braucht es das nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrerinnen und Lehrer. Es ist auch selbstverständlich, dass das Austeilen von Tablets und Laptops für die 5. und 6. Schulstufe noch keine Digitalisierungsoffensive ist, sondern es braucht ein Paket. Da sind auch die Lehrerinnen und Lehrer umfasst, und wir wissen, dass die diesbezüglichen Kenntnisse von Lehrerinnen und Lehrern auf ganz unterschiedlichen


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Levels sind, das hat uns die Coronapandemie sehr eindrücklich gezeigt. Daher finde ich es schade, dass Sie diesen Antrag ablehnen.

Kollege Weber hat das im Ausschuss damit begründet – und Sie haben es auch gerade gesagt, Frau Kollegin Hamann –, dass der Antrag längst erfüllt sei, dass es ihn nicht brauchen würde, denn solche Fortbildungen gäbe es schon. Ja, selbstverständlich, es gibt solche Fortbildungen und zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer machen das auch, aber, Frau Kollegin Hamann, Sie haben vergessen, Folgendes zu sagen: Natürlich gibt es verpflichtende Fortbildung, aber es gibt keine verpflichtende Fortbildung für digital­didaktische Kurse, sondern es gibt 15 Stunden verpflichtende Fortbildung, und wenn ein Lehrer Lust darauf hat, kann er in diesem Bereich etwas machen – er muss aber nicht. Dass es ganz viele Lehrerinnen und Lehrer gibt, die sich das selber in Eigeninitiative angeeignet haben und ganz, ganz viel wissen, ist ja unbestritten, aber es gibt auch zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer, die eben in diesem Bereich noch sehr viel Luft nach oben haben.

Sie sagen immer, dass das so viele machen, aber sehen wir uns die Zahlen an: Die Moocs haben, glaube ich, 40 000 Lehrerinnen und Lehrer besucht, wobei nicht alle sie auch abgeschlossen haben. Wir haben aber 120 000 Lehrer und Lehrerinnen. Es gibt also noch ein gewisses Delta, das da zu füllen ist.

Dieser Antrag zielt auch nicht darauf ab, dass alle Lehrerinnen und Lehrer zu Digitalisie­rungs- oder IT-ExpertInnen oder zu ProgrammiererInnen mutieren – nein –, sondern es soll unserer Meinung nach jede Lehrkraft ein gewisses digitaldidaktisches Basiswissen haben, darauf zielt das ab.

Dass die ÖVP hier nicht weiterkommt, ist irgendwie klar. Ihr früherer Finanzminister hat ja offensichtlich nicht einmal einen Laptop gehabt, das Digitale ist also sicher nicht Ihres. Dass die Grünen das auch nicht unterstützen, finde ich schade, denn es ist einfach unverständlich, warum Sie sich nicht trauen, da eine Verpflichtung für die Lehrerinnen und Lehrer einzuführen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Totter. – Bitte.


15.06.26

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Unter diesem Tagesordnungspunkt debattieren wir einige Anträge der Opposition, die wir im Unterrichtsausschuss abgelehnt haben, und das aus gutem Grund. Vieles davon ist bereits erledigt und manche Forderungen entsprechen ganz einfach nicht der schu­lischen Realität.

Nun aber zu den einzelnen Punkten: Insgesamt wurde der COVID-19-Schulstornofonds mit 13 Millionen Euro dotiert, wovon bereits rund 10 Millionen Euro ausbezahlt sind. Schu­len bekamen rechtzeitig ein Instrument, damit Eltern und Schulen nicht auf Storno­kosten sitzen bleiben. Auch der diesbezügliche bürokratische Aufwand war im Vergleich zu anderen Maßnahmen gering.

Eine weitere gelungene Maßnahme sind die Covid-Förderstunden. Wir können hier auf die professionelle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen vertrauen. Sie setzen diese Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen um, um eine optimale Förderung der Kinder und Jugendlichen zu erzielen.

Zum Antrag des Kollegen Brückl möchte ich ganz klar und deutlich Folgendes festhalten: Bis auf wenige Ausnahmen, in denen einzelne Klassen oder einzelne Schulen aufgrund der hohen Infektionszahlen für einige wenige Tage tatsächlich behördlich geschlossen


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wurden, waren unsere Schulen auch während der Pandemie immer offen (Abg. Brückl: ... OECD!), zumindest für die Betreuung der Kinder und für jene, die beim Lernen Unter­stützung gebraucht haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brückl: Das stimmt nicht!) – Das stimmt sehr wohl.

Unterricht hat auch immer stattgefunden, entweder ortsungebunden oder in Präsenz. (Abg. Brückl: Ist ja unglaublich!) Für die hohe Flexibilität der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulleitungen, die damit einhergeht, und für den großen Einsatz möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Lassen Sie mich noch einen Gedanken dazu ausführen! Von den Oppositionsparteien wird immer wieder behauptet, dass andere Länder besser als wir mit der pandemischen Situation umgehen. Dänemark wird hinsichtlich der offenen Schulen oft als ein solches Beispiel angeführt. Tatsächlich aber wird auch in Dänemark gerade jetzt auf Distance­learning umgestellt (Zwischenruf des Abg. Scherak), weil die Fallzahlen zu hoch sind. Österreich ist da also keine Ausnahme.

Natürlich ist der Präsenzunterricht die beste Form des Unterrichts, aber die besondere Krisensituation erfordert auch besondere Maßnahmen, die gesetzt werden müssen, um das wohl höchste Gut, nämlich die Gesundheit aller in der Schule, zu schützen. (Abg. Loacker: ... psychische Gesundheit ...!)

Herr Brückl, wenn Sie von chaotischen Zuständen sprechen, so muss ich sagen, Sie haben diese durch permanentes Quertreiben mitverursacht (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer), nämlich durch Verbreitung von Fehlinformationen hinsichtlich der Impfung und durch ständiges Arbeiten gegen die Maßnahmen dieser Regierung. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer.)  

Zwei Dinge möchte ich zum Abschluss noch besonders hervorheben: die Digitalisie­rungsoffensive und die administrative Unterstützung im Pflichtschulbereich. Diese bei­den Leitprojekte werden von der Regierung aus ÖVP und Grünen professionell und rasch umgesetzt. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich beim früheren Bundesminister Heinz Faßmann und bitte gleichzeitig unseren neuen Herrn Minister Martin Polaschek darum, dass wir die bereits erwähnte administrative Unterstützung, die wirklich ein Meilenstein ist, auch auf nachhaltige Beine stellen, um die Pflichtschulen und damit auch den ländlichen Raum zu stärken.

Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit, Herr Minister. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Brückl zu Wort gemeldet. – Bitte.


15.10.53

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Kollegin Totter hat als meine Vorrednerin gesagt, Österreich hätte kaum Schulschließungstage gehabt.

Ich berichtige tatsächlich: Laut Bericht der OECD liegt Österreich im Bereich der Schul­schließungstage mit knapp 200 Schulschließungstagen im Spitzenfeld. (Beifall bei Abge­ordneten der FPÖ.)

15.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das war aber wiederum eine politische Bewertung und keine Berichtigung.

Abgeordneter Köchl kommt jetzt als Redner an die Reihe. – Bitte sehr.



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15.11.29

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Die SPÖ arbeitet im Unterrichtsausschuss ganz intensiv mit. Wir möchten ge­meinsam etwas bewegen. Wir haben einen Entschließungsantrag betreffend „flächen­deckende und niederschwellige Kurse für digitale Kompetenz“ eingebracht. – Das inter­essiert die ÖVP ganz einfach nicht. Dabei ist es in dieser Zeit etwas so Notwendiges, dass man den Menschen, den Schülern, wenn sie schon nicht in die Schule gehen können, wenigstens das gewährleistet und dass man das macht.

Die ÖVP misst überhaupt immer mit zweierlei Maß. Ich weiß noch genau: Als es Bun­deskanzler Kern gegeben hat, war ständig vonseiten der ÖVP in den Medien zu lesen, dieser Bundeskanzler sei ja nicht vom Volk gewählt, es brauche daher Neuwahlen. Jetzt gibt es mittlerweile den dritten Bundeskanzler von der ÖVP in dieser Legislaturperiode, und jetzt fängt niemand von den Abgeordneten an zu sagen, dass es Neuwahlen braucht, weil der Bundeskanzler durch eine Wahl vom Volk legitimiert sein soll.

Das gleiche Schicksal haben Sie ja auch, Herr Minister. Sie kommen jetzt ganz neu dazu und müssen in den Schulen etwas regeln, das meines Erachtens irrsinnig schwierig ist. Deshalb ersuche ich Sie und fordere ich Sie auf, vor allem für die Lehrlinge etwas zu tun.

Ich habe bei Ihrem Amtsvorgänger angefragt, ob bei dem 200-Millionen-Euro-Förder­paket für die Schulen irgendetwas für die Lehrlinge mit dabei ist. – Da ist überhaupt nichts vorgesehen, da ist überhaupt nichts dabei. Deshalb stellen wir auch einen Antrag, damit die Lehrlinge, die ja auch Schüler wie alle anderen Schüler bis zu den Univer­sitäten hinauf sind, auch die Möglichkeit kriegen, zur Bewältigung von Lerndefiziten Förder- und Nachhilfekurse zu machen. Da ersuche ich Sie wirklich, ein Paket zu schnüren, damit es den Lehrlingen besser geht, sodass man gewährleisten kann, dass es in Zukunft auch im handwerklichen Bereich Leute gibt, die so gut ausgebildet sind, dass sie bis 65 anständig arbeiten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weber. – Bitte.


15.13.51

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich melde mich jetzt zu zwei Anträgen zu Wort. Es geht um die Lehrerfortbildung und eine gewisse Medienkompetenz, Digitalkompetenz.

Dazu habe ich auch schon im Ausschuss gesagt, dass diese beiden Anträge eigentlich überholt sind. Warum? – Eine generelle Fortbildungsverpflichtung für zahlreiche Lehr­kräfte gibt es ja ohnehin schon. Die ist ja auch gesetzlich als solche niedergeschrieben und verankert. Bereits 2016 wurde ein Modell digitale Kompetenzen für Pädagoginnen und Pädagogen geschaffen. Im Herbst 2019 wurde dieses Programm dann von ent­sprechend fachkundigen, namhaften Expertinnen und Experten überarbeitet, nachjus­tiert, an Weiterentwicklungen angepasst. Genau mit diesem Programm werden die Kom­petenzen für den Fernunterricht beziehungsweise für das Distancelearning, das wir jetzt ja wirklich alle haben kennenlernen dürfen, sehr gut abgedeckt.

Die Pädagoginnen und Pädagogen haben ja auch bewiesen, dass sie es rüberbringen können. Der Unterricht ist in der Pandemie ja nicht stehen geblieben, die Bildung ist nicht stehen geblieben, sondern es ist weitergegangen. Ein großes, großes Dankeschön allen Pädagoginnen und Pädagogen für das, was sie in dieser schwierigen Phase bisher geleistet haben und – davon bin ich überzeugt – auch in Zukunft noch leisten werden.


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Zusätzlich, möchte ich noch erwähnen, gibt es zwei Moocs – das ist ja auch schon ange­sprochen worden – in diesem Themenbereich, an denen bereits einmal 25 000 und einmal 15 000 Lehrkräfte freiwillig teilgenommen haben. Damit haben sie auch zum Ausdruck gebracht, wie wichtig es jedem Lehrer und jeder Lehrerin ist, sich weiterzu­entwickeln.

Zum zweiten Antrag: Es wurden seitens des Bundesministeriums sehr viele Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz im schulischen Bereich, aber auch in der Erwach­senenbildung bisher zur Verfügung gestellt und auch entsprechende Maßnahmen ge­setzt. Ich möchte nur einige wenige Beispiele dafür nennen. Es gibt eine Kooperation mit saferinternet.at, es gibt die verbindlichen Übungen, die digitale Grundbildung, die wir jetzt ja in ein Pflichtfach ummünzen werden, es gibt Videos zur digitalen Kompetenz mit Arbeitsblättern für den Unterricht, es gibt Wettbewerbe für die Förderung aktiver Medienarbeit in den Schulen, eine Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres, das Projekt Cyberkids für die Schülergruppe von acht bis zwölf Jahren und so weiter und so fort. Es gibt im Erwachsenenbereich die Internetmöglichkeiten erwachsenen­bil­dung.at, fit4internet.at und so weiter und so fort. Also es wird da wirklich sehr viel angeboten, und somit ist auch dieser Antrag im Grunde als überholt zu betrachten.

Ich möchte aber jetzt die Gelegenheit auch dazu nützen, weil es meine letzte Rede in diesem Jahr ist, mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die tolle Arbeit in diesem Jahr zu bedanken. Ich möchte mich bei den Schülern für das Verständnis, unter diesen Rahmenbedingungen die Bildung annehmen zu müssen, bedanken. Sie haben das alle gemeinsam großartig gemacht. Ich möchte auch die Gelegenheit nützen, allen Schülerinnen und Schülern, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Bediensteten im Schulwesen ein paar ruhige, besinnliche Vorweihnachtstage zu wünschen. Schöne, erholsame und friedvolle Feiertage im Kreise der Liebsten und für das Jahr 2022 vor allem viel Gesundheit und alles Gute! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

15.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte.


15.18.00

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst eine Berichtigung im Rahmen meines Redebeitrags in Richtung Kollegin Mag. Totter, die in unsere Richtung gemeint hat, wir würden gegen die Impfung quertreiben. (Zwischenrufe bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) – Ich weise das zurück und verweise auf meine vielen wissenschaftlichen Reden hier im österreichischen Parlament (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen), auch wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, und darf Ihnen aus dem offenen Brief an den Präsidenten der österreichischen Ärztekammer von immerhin 150 Ärzten, angeführt von Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, wie folgt zitieren. Wenn Sie schon der Freiheitlichen Partei nicht glauben, wenn Sie schon unwissenschaftliche, faktenwidrige Politik betreiben, dann hören Sie wenigstens auf die Ärzte! (Abg. Lukas Hammer: Da muss er ja selber lachen!)

Ich zitiere aus diesem Schreiben – und ich empfehle allen Österreicherinnen und Öster­reichern, die mit dieser faktenwidrigen Politik dieser österreichischen Regierung und der Systemparteien nicht einverstanden sind, schauen Sie sich dieses Schreiben an, aus dem ich jetzt zitiere! –: „Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als ‚sicher‘ durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche [...] Pro­paganda.“ – Na mehr braucht es nicht! Das ist ein Zitat aus diesem Schreiben mit der Unterschrift von 150 Ärzten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 215

Und weiter: „Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impstoffe kann man nur als erschreckend bezeichnen“. Sie kennen meine Redebeiträge! (Abg. Gabriela Schwarz: Ja, leider!) Ich habe darauf hingewiesen. Was Sie weiterhin bringen, ist Gelächter in unsere Richtung, aber die Bevölkerung draußen weiß, dass wir als Freiheit­liche Partei recht haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei den Grünen.)

Nun kurz zu unserem Antrag betreffend „kein Maskenzwang im Unterricht“ (eine Tafel mit der Überschrift „Verwendung von Masken bei Kindern verursacht:“ mit einer folgen­den Aufzählung auf das Rednerpult stellend): Herr Minister, Sie testen die Schüler in der Früh, 90 Prozent der Lehrer sind geimpft. Sie bestätigen die Meinung der Freiheitlichen Partei, weil Sie nicht an die Testungen und auch nicht an die Impfungen glauben. Wenn Sie nämlich an beides glauben würden – was Sie ja ehrlich nicht tun –, müssten Sie ja nicht noch auch eine Maske vorschreiben. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das ist ja, bitte, widersprüchlich! Testen in der Früh plus Maske ergibt ja überhaupt keinen Sinn.

Jeder von uns, der stundenlang eine Maske aufhat und aufhaben muss, weiß, wie beschwerlich das ist. Seit letztem Jahr gibt es eine Umfrage – ihr seid ja immer unwis­senschaftlich unterwegs! – der Universität Witten, die bei immerhin 25 930 Kindern zu folgendem Ergebnis gekommen ist: 60 Prozent klagen über Reizbarkeit, 53 Prozent über Kopfschmerzen, 50 Prozent haben Konzentrationsschwierigkeiten, 49 Prozent sind we­niger glücklich. Sie wissen das, und trotzdem schreiben Sie das vor. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.)

Es ist doch unmöglich, mit der Maske im Klassenzimmer zu sitzen und auch noch kon­zentriert arbeiten zu können. Jetzt haben unsere Kinder eh schon einen Bildungsverlust durch die Schulschließungen erfahren, und jetzt setzen Sie ihnen zusätzlich zum Testen auch noch die Maske auf. Das geht nicht! (Zwischenruf des Abg. Litschauer.)

Wir bedauern, dass Sie unseren Antrag ablehnen, aber die Bevölkerung draußen weiß, dass wir als Freiheitliche Partei recht haben. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Obernosterer: Das war wieder einmal eine wissenschaftliche Rede!)

15.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen.


15.22.15

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Lassen Sie mich zuerst vielleicht noch kurz auf den Beitrag des Kollegen Hauser reagieren. Ich möchte gleich vorausschicken: Ich halte nicht wirklich viel von solchen Aussagen, wie wir sie in der letzten Woche immer wieder gehört haben, dass die FPÖ Blut an ihren Händen hat und dass sie alle Faschisten seien. Ich glaube, man kann Dinge ein bisschen differenzierter als schwarz-weiß sehen.

Es gibt auch in der FPÖ immer mehr vernünftige Stimmen im Zusammenhang mit Corona, die sagen: So, wie es läuft, geht es in die falsche Richtung. Das Problem ist – deswegen ist man verführt, solche Aussagen zu tätigen –, dass am lautesten jene Stimmen wie Ihre, Herr Kollege Hauser, oder von Frau Kollegin Belakowitsch sind. Sie halten Brutaloreden, kommen hier heraus, um Pferdeentwurmungsmittel auszupacken, und behaupten, dass auf den Intensivstationen mehr Menschen mit Impfschäden liegen als Menschen, die an Corona erkrankt sind. Das ist das Problem, und deswegen müssen Sie sich das auch anhören. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 216

Zu den FPÖ-Anträgen, die wir unter anderem unter diesen Tagesordnungspunkten behandeln: Wir glauben, es ist ein falscher Zeitpunkt, über die Abschaffung aller Maß­nahmen an Schulen zu reden. Warum? – Wir stürzen gerade von der vierten in die fünfte Welle. Ich glaube, die Zahlen, die wir in Zusammenhang mit Omikron sehen, sind be­sorgniserregend. Für uns ist immer klar gewesen – da unterscheiden wir uns auch grundlegend von der FPÖ –: Wir wollen offene Schulen, aber offene Schulen müssen sichere Schulen sein. Wenn man sagt, man will Schulen offen halten – das ist für uns die absolute Priorität –, dann kann man nicht sagen, es sind alle Maßnahmen abzu­schaffen, und deswegen lehnen wir diese FPÖ-Anträge ab.

Ich möchte Ihnen, Herr Bildungsminister, Folgendes mitgeben: Die vierte Welle haben wir gebrochen, ohne die Schulen zu schließen. Ich möchte hier dezidiert festhalten, das ging ohne Schließung der Schulen. An dieser Stelle möchte ich mich auch ausdrücklich bei Minister Faßmann bedanken. Ich möchte auch selbstkritisch sagen, dass wir das oft falsch eingeschätzt haben. Er war ein verlässlicher Partner in der Bundesregierung und ihm ist mitunter zu verdanken, dass die Schulen offen gehalten haben. Ein expliziter Dank an den ehemaligen Minister Faßmann! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

An den neuen Minister möchte ich die eindringliche Bitte richten, dass Sie auch bei den künftigen Wellen und bei den künftigen Maßnahmen immer das Wohl der Kinder im Blick haben und Schulschließungen wirklich die absolute Ultima Ratio sind und deswegen nicht erfolgen sollten.

In der Bildungspolitik sollte ganz grundsätzlich immer das Wohl der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt stehen, und deswegen finden wir es auch falsch, dass der Schulstornofonds nicht verlängert wird. Mit ihm konnte bisher nämlich gewährleistet werden, dass ohne Planungssorgen Sportwochen, Skiwochen oder eine Wienwoche geplant werden konnten. Dass dieser Fonds jetzt abgedreht wird, erachten wir aus Sicht der Schülerinnen und Schüler als nicht positiv.

Ich möchte vielleicht noch kurz auf eine Argumentation der Kollegin Hamann eingehen, die schon in die Kategorie skurril einzuordnen ist. Sie sagt nämlich, der Schulstornofonds sei eher eine Wirtschaftshilfe und keine bildungspolitische Maßnahme. – Frau Kollegin Hamann, das ist schon besonders absurd, weil Türkis und Grün sich ja so dafür abfeiern, dass das Budget im Bildungsbereich so gestiegen ist, die Steigerung im Bildungsbudget aber ausschließlich auf Ausgaben für Masken, Desinfektionsmittel und Tests zurück­zuführen ist. Deswegen ist es schon ein bisschen lächerlich, das so zu argumentieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zusammenfassend wollen wir einen möglichst normalen Schulbetrieb. Wir wollen Schul­ver­anstaltungen bestmöglich ermöglichen. Wir wollen, dass der Jugend ihre Zukunft, ihre Jugend nicht geraubt wird. Das ist alles, was wir verlangen, und ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt. (Beifall bei den NEOS.)

15.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte.


15.26.06

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolle­ginnen, liebe Kollegen! Diese Debatte lässt sich ganz kurz zusammenfassen: Die Oppo­sition bringt Vorschläge, wie wir diese katastrophalen Folgen der Pandemie in unseren Schulen endlich bekämpfen können, und die Regierung sagt Nein. Mehr Lö­sungs-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 217

kompetenz gibt es anscheinend nicht, egal, um welchen Vorschlag es geht: den Schul­stornofonds, die Aufholung von Lernrückständen durch Schulschließungen oder endlich Planungssicherheit für unsere SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Die Regie­rung sagt: Nein, wir haben eh alles im Griff!

Dabei haben die letzten eineinhalb Jahre gezeigt, nur eine einzige Sache ist und bleibt an unseren Schulen sicher: Die Bundesregierung ist von jeder neuen Entwicklung der Pandemie überrascht und hat de facto keine Antworten darauf. Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unsere SchülerInnen haben sich etwas Besseres verdient.

Bei kaum einem Thema zeigt sich dieses Totalversagen so gut wie bei der psychischen Belastung unserer Kinder und Jugendlichen. Permanente Schulschließungen, absolut keine Planbarkeit und immer mehr Stress: All das bewirkt eine Welle von psychischen Belastungen, die unsere Jugend ausbaden darf.

Schon im März haben wir gesehen, wo all das hinführt: Die Donau-Uni Krems hat erhoben, dass 55 Prozent der SchülerInnen depressive Episoden erleben. Rund die Hälfte leidet unter Ängsten, ein Viertel hat Schlafstörungen, 16 Prozent hatten durch die Pandemie suizidale Gedanken. 16 Prozent! Die einzige Reaktion der Bundesregierung war über Monate, dass sich der Bildungs- und der Gesundheitsminister gegenseitig die Verantwortung zugeschoben haben.

Sogar die groß verkündeten 15 Millionen Euro für die psychische Versorgung von Kin­dern, Jugendlichen und SchülerInnen waren am Ende nicht mehr als eine Überschrift, denn bis heute ist kein Geld geflossen. Angekündigt wurde im Juli, ausgezahlt wird erst im Jahr 2022. Keinen zusätzlichen Cent hat die Bundesregierung seit Beginn der Pan­demie in die psychische Gesundheit unserer Jüngsten investiert. Das ist nicht nur eine Frechheit, das ist schlicht und einfach ein Totalversagen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja gar nicht!)

Sogar bei diesen 15 Millionen Euro ist nicht einmal ein Cent für dringend notwendige FachärztInnen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorgesehen. Für jene Jungen, die nach 20 Monaten Pandemie ernsthaft psychisch erkrankt sind, gibt die Regierung nicht einmal im nächsten Jahr Geld aus. Seien Sie mir nicht böse, aber wenn sich ein Schüler so schlecht auf seine Schularbeiten vorbereitet wie diese Regierung auf die Folgen der Pandemie, dann hätte er einen Fleck picken, und zwar zu Recht. (Beifall bei der SPÖ.)

15.28

15.28.50 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 7 bis 13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Unterrichtsaus­schusses, wobei die Abstimmung über jeden einzelnen Tagesordnungspunkt getrennt vorgenommen wird.

Ich darf fragen, ob wir bereit sind: SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ? – Danke schön, dann kommen wir zur Abstimmung.

Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schul­organisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufs­tätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie weitere Gesetze geändert werden, 1245 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Künsberg Sarre vor.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 218

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1, 2, 10, Art. 2 Z 1, 2, 3, 7, Art. 4 Z 3 und 5, Art. 5 Z 1 sowie Art. 6 Z 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zu­stimmung geben, um ein Zeichen bitten. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Unter­richtsausschusses, seinen Bericht 1246 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1247 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Unterrichts­ausschusses, seinen Bericht 1248 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1249 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1250 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist ebenfalls mehr­heitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1251 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist mehrheitlich an­genommen.

15.31.3814. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europa­politi­schen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-482/1263 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 219

15. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (988 d.B.): Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits (1110 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1171/A(E) der Abge­ordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation in Äthiopien und über den

Antrag 1101/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend aktuelle Situation in Äthiopien (1111 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1204/A(E) der Abge­ordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Versorgungslage in Syrien (1112 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1836/A(E) der Abge­ordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen (1113 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1444/A(E) der Abge­ordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbots­verfahren gegen die HDP (1264 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 88/A(E) der Abgeord­neten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Frauen und Mädchen vor HIV/AIDS und Gewalt in der OEZA und der humanitären Hilfe (1265 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem - - (Abg. Kassegger: 14!) – 14. Was habe ich gesagt? – Also zu den Punkten 14 bis 20, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. Es sind dies Berichte des Außenpolitischen Ausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Ich darf mich beim Herrn Bildungs- und Wissenschaftsminister recht herzlich für sein Kommen bedanken.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. Das Wort steht bei ihm. – Bitte sehr.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 220

15.32.13

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie hier zusehen! Das Jahr 2020 war kein leichtes Jahr, das Jahr 2021 war wahrscheinlich noch schlimmer, und die Prognosen für das Jahr 2022 möchte ich mir ersparen.

Genau in dieser Zeit der Pandemie gab es viele internationale Krisen, die teils, aber nicht nur durch die Pandemie hervorgerufen wurden, und auch der Zustand der Europäischen Union ist einer, der manchmal schon als beklagenswert geschildert werden kann. In solchen Zeiten wird das Wort gemeinsam immer wichtiger, insbesondere in der Euro­päischen Union, weil diese Union eine Institution sein kann und muss, die weltweit, aber auch in sich selbst, für die Grund- und Freiheitsrechte, für Demokratie, Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung eintritt, für das also, was unsere demokratische Gesellschaft ausmacht.

Geschätzte Damen und Herren, umso wichtiger ist es, dass dieses Wesen der Euro­päischen Union nicht nur nach innen wirkt – dazu komme ich dann noch kurz am Ende –, sondern dass wir auch versuchen, gemeinsame Partner und Partnerinnen für diese Werte zu finden, und ich bin der Meinung, nein, ich bin der festen Überzeugung, dass das Rahmenabkommen mit unserem transatlantischen Partner – wobei das Wort trans­atlantisch bei Australien geografisch nicht ganz exakt ist, es wäre dann: transpazifischen Partner –, das Abkommen mit Australien ein wesentlicher Punkt auf der Agenda ist, und deshalb können wir als österreichische Sozialdemokratie da nur zustimmen.

Es geht um politische Zusammenarbeit, es geht um wirtschaftliche Zusammenarbeit, und es geht vor allem darum, dass zwei Demokratien, zwei demokratische Systeme, einan­der in ihren Fähigkeiten ergänzen. Das Ziel muss ganz klar sein, geschätzte Damen und Herren: Die Beziehungen zwischen Australien und der Europäischen Union müssen gestärkt werden.

Es geht aber nicht nur um die Stärkung derartiger Beziehungen  ich habe das am Anfang erwähnt , es geht auch darum, wie wir als österreichische Republik, als öster­reichische Politikerinnen und Politiker, mit der Europäischen Union umgehen, und da ist natürlich die Regierung ein maßgeblicher Spieler, neben unseren Europaabgeordneten und neben unserem Kommissar in der Europäischen Kommission. Bedauerlicherweise war der Kurs Österreichs in den letzten vier Jahren davon geprägt, mehr zu spalten als zu einen, mehr auf die ausschließlich eigenen Interessen zu sehen und nicht zu begrei­fen, dass das gemeinsame Interesse am Ende viel schwerer wiegt als das ausschließlich egoistische Interesse. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das war der europapolitische Kurs des Systems Kurz, und nachdem dieses System implodiert ist, gibt es zwei Dinge zu tun, denke ich, Herr Außenminister, neben dem Candy Crush oder was immer das ist, nämlich erstens dafür zu sorgen, dass der Ruf Österreichs wiederhergestellt wird. Das, was in den letzten Monaten über unser Land bekannt wurde – hereingebrochen ist es ja schon früher –, hat unserem Ruf in der Euro­päischen Union nicht genutzt, nein, im Gegenteil, massiv geschadet. Zweitens geht es darum, sich wieder auf die Seite jener zu stellen, die für ein vereintes, solidarisches Europa eintreten, die für die Demokratie in Europa eintreten, für die Rechtsstaatlichkeit, für die Gewaltenteilung und für die Freiheit in Europa.

Geschätzte Damen und Herren, das Europa der Sozialdemokratie – und das sollte das Europa Österreichs sein – ist ein Europa, wo nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern die Stärke des Rechts. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.36



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 221

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf auch den Herrn Außenminister bei uns begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lopatka. – Bitte.


15.36.34

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Urteil, Abgeordneter Leichtfried, ist das Gegenteil davon, wie Österreich international in Europa gesehen wird. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Hören Sie nach, was der israelische Außenminister erst gestern zur Arbeit der Regierung Kurz gesagt hat! (Beifall bei der ÖVP.) Mehr möchte ich nicht sagen, aber da wären Sie gut beraten.

Österreich war, ist und wird auch in Zukunft ein verlässlicher und aktiver Partner der Europäischen Union sein. (Zwischenrufe der Abgeordneten Stöger und Leichtfried.) Lesen Sie den Außen- und Europapolitischen Bericht (den genannten Bericht in die Höhe haltend), Sie können etwas dazulernen! (Zwischenruf des Abg. Kollross.) Auf 276 Sei­ten ist dargestellt, was einerseits die Bundesregierung, andererseits auch unsere Diplo­maten leisten  das ist ein Leistungsnachweis. (Abg. Leichtfried macht eine auffor­dernde Geste.) Sie hätten genug Zeit gehabt, das nachzulesen, aber es ist nett, dass Sie mich jetzt auffordern, Ihnen das zu geben, lieber spät als niemals. Ich gebe es Ihnen nachher, Kollege Leichtfried! (Beifall bei der ÖVP.)

Was ich sagen möchte, ist, dass Österreich in schwierigen Zeiten auf vielfältige Weise seine Verantwortung wahrnimmt. Wir diskutieren hier sieben Punkte. Den Bericht habe ich erwähnt. Daneben gibt es ein Übereinkommen mit Australien. Jetzt könnte man glau­ben, dass das nicht so wichtig ist, in Zeiten wie diesen ist das aber sehr wichtig. Es handelt sich um ein Rahmenübereinkommen, das die Europäische Union mit Australien abschließt. Bei der zunehmend aggressiver werdenden Politik von China brauchen wir weltweite Allianzen, und da ist es wichtig – erst letzte Woche hat ja unser Außenminister auch die australische Außenministerin getroffen –, dass der Westen da auch Strategien entwickelt. (Abg. Loacker: ... Taiwan!)

Das sind zwei durchaus positive Vorlagen, wir haben aber auch fünf Anträge, die aufzeigen, dass die Zahl der Krisen zugenommen hat. Äthiopien: mitten im Bürgerkrieg. Syrien: Terror, Flüchtlingselend, das ist dort der Alltag. Nicaragua: Menschenrechts­verletzungen, Repressionen und zuletzt die Wahlfarce. Die Türkei, in einem weiteren Antrag angesprochen, die dortigen Demokratiedefizite, jetzt kulminierend im Versuch, eine Partei mit mehr als 50 Abgeordneten zu verbieten. Stellen Sie sich vor, hier bei uns verlieren 20 Abgeordnete – das wäre die Zahl im Verhältnis zur Türkei – über Nacht ihren Sitz durch eine Entscheidung, die gerichtlich herbeigeführt wird!

Viele andere Krisenherde sind in den Punkten nicht angesprochen – Myanmar, Belarus, Venezuela und die Ukraine. Das wird von Kollegin Dziedzic noch angesprochen, die einen gemeinsamen Antrag einbringen wird.

Was ich damit sagen möchte, ist, dass unser Parlament genauso wie die Bundes­regie­rung gefordert ist, wo immer es notwendig ist, für Demokratie und Menschenrechte einzutreten. Wir leben in unruhigen, man könnte auch sagen, in beunruhigenden Zeiten. Viele haben geglaubt, dass mit 1989 der Siegeszug der Demokratie unumkehrbar ist. Es ist bei Fukuyama die Rede vom „Ende der Geschichte“ gewesen, „The End of History“. Wahrscheinlich hat ein anderer, der dieses Thema ebenfalls beleuchtet hat, eher recht gehabt, nämlich Samuel Huntington, wenn er vom „Clash of Civilizations“, dem „Kampf der Kulturen“ spricht.

Es ist tatsächlich so: Mehr als 30 Jahre nach 1989 befinden wir uns nach wie vor in diesem Kampf. Auf der einen Seite stehen dabei China, um es ganz direkt zu sagen,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 222

und in vielen anderen Bereichen leider auch Russland, gegenüber stehen wir, bei denen die von Demokratie, internationaler Kooperation und wechselseitiger Öffnung geprägte freiheitliche Ordnung immer mehr unter Druck gekommen ist. Da ist es gut, wenn wir diese Anträge nicht nur diskutieren, sondern auch mit möglichst großer Übereinstim­mung beschließen.

Wir haben diese Konfrontation klug zu führen. Ich glaube, wir sollten immer auch die Möglichkeit offenhalten, Russland und China bei dieser Logik der Konfrontation, wo es in der Auseinandersetzung immer brutaler wird, auch eine Logik gegenüberzustellen, bei der es eine kostengünstigere Kooperation gibt, von der wir beide profitieren. Wollen wir die großen Probleme lösen  der Klimawandel ist ein solches Problem –, so werden wir das nur gemeinsam schaffen. Daher lautet mein Standpunkt: Wo immer es möglich ist, brauchen wir Kooperation. Wir sollten dafür kämpfen und alles tun!

Dort aber, wo es nicht anders geht, dürfen wir nicht die Konfrontation scheuen. Wir haben viel zu verlieren, wenn wir nicht bereit sind, gemeinsam für das, was wir so schätzen, für unseren freiheitlichen Rechtsstaat und unsere offene Gesellschaft, ent­sprechend einzutreten. Ob in Belarus, in der Ukraine oder in der Türkei: Bei all diesen Staaten sind wir gemeinsam gefordert. Von meiner Seite daher schon jetzt ein Danke dafür, dass vielen dieser Anträge eine sehr, sehr breite Zustimmung zuteilwird. – Danke! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Leichtfried: Reinhold, du wolltest mir das Buch geben! – Abg. Lopatka überreicht Abg. Leichtfried ein Exemplar des Außen- und Euro­papolitischen Berichtes 2020 der Bundesregierung.)

15.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Kassegger. – Bitte.


15.42.45

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister Schallenberg! Herzlich willkommen zurück in Ihrer ursprünglichen Funktion als Außenminister nach dem ja nicht besonders erfolgreichen Ausflug in die Sphären des Bundeskanzlers. (He-Rufe bei der ÖVP.) – (Mit verstellter Stimme:) He! (Abg. Loacker – auf die Regierungs­bank weisend –: Ist nur ein Schritt zur Seite!) Letztlich wird davon wahrscheinlich nur das Zitat übrig bleiben, dass es für Ungeimpfte zu Weihnachten sehr, sehr „ungemütlich“ werde.

Kommen wir aber zum Außen- und Europapolitischen Bericht der Bundesregierung! Ich möchte zwei Themenbereiche ansprechen: zum einen die österreichische Entwicklungs­zusammenarbeit, die ja umfangreich im Außen- und Europapolitischen Bericht Nieder­schlag findet, und zum anderen das Thema Europäische Union, insbesondere die Migra­tionsthematik, oder ich würde sogar sagen – nicht nur würde, sondern ich sage –, die Migrationsproblematik, die den europäischen Kontinent betrifft.

Zur Entwicklungspolitik heißt es blumig auf Seite 178:

„Die österreichische Entwicklungspolitik leistet einen fundamentalen Beitrag zur Sicher­heit, Prosperität und Stabilität in näherer und weiterer Nachbarschaft und ist alleine deshalb ein wesentlicher Pfeiler unserer Interessens- und Außenpolitik.“

Da muss ich angesichts der Hunderten Millionen Euro Steuergelder, die in diesem Bereich investiert werden, sagen: Das ist ein Totalversagen bei Ländern wie Äthiopien und Afghanistan, was dieses hehre Ziel betrifft. Aus unserer Sicht ist überhaupt festzu­stellen: Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit müssen bestimmte Krite­rien erfüllen und dürfen nicht – so wie es unserem Eindruck nach derzeit passiert – von


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der Regierung, bestehend aus Grünen und Österreichischer Volkspartei, durch massive Aufstockung der Mittel stattfinden, und das alles in Zeiten, in denen es in Österreich wirklich knapp und knapper wird und für die österreichische Bevölkerung der Gürtel immer enger zu schnallen ist. Ich sage nur, Stichwort explodierende Energiepreise, Steu­erbelastungen und so weiter und so fort: Da wäre doch ein gewisses Maß an Verhält­nismäßigkeit angebracht, und das ist unseres Erachtens nicht gegeben.

Diese permanenten Erhöhungen der Mittel aus Steuergeldern – teilweise sind es sogar Vervierfachungen – für die Entwicklungshilfe/-zusammenarbeit sind in der derzeitigen Situation aus Sicht der Freiheitlichen Partei nicht angebracht. – Man darf durchaus auch klatschen! (Heiterkeit des Redners sowie bei der FPÖ. – Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Stögmüller.)

Der zweite Bereich betrifft die Europäische Union, und zwar das Thema Migration und Migrationspakt sowie die Verteilungsfrage. Ebenfalls im Bericht, auf Seite 65, wird „eine vertiefte und erneuerte politische Zusammenarbeit“ zwischen der Europäischen Union und Afrika betont, welche „alle Aspekte der Migration“ und so weiter berücksichtigt, et cetera pp.

Da geht es insbesondere auch um die rechtsverbindlichen Rücknahmeabkommen, die die Republik Österreich mit verschiedenen afrikanischen Ländern geschlossen hat – oder auch nicht geschlossen hat. Ich werde, um bei dieser ganzen Sache ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, heute eine entsprechende Anfrage an Sie einbringen, Herr Bundesminister Schallenberg, betreffend migrationspolitisches Totalversagen der Re­gie­rung aufgrund mangelnder Rücknahmeabkommen. Da sind dann all die Detailfragen enthalten. Wir haben das Gefühl – und nicht nur das Gefühl, sondern wir sind der Über­zeugung –, dass diese Abkommen eigentlich nur auf dem Papier existieren, aber de facto nicht umgesetzt werden.

Ihr Vorgänger Ex-Außenminister Linhart hat ja im Ausschuss gesagt, dass 70 Prozent der abgelehnten Asylwerber, also der illegal in Europa befindlichen Asylwerber, einfach dableiben, weil diese Rücknahmeabkommen in Wahrheit höchstwahrscheinlich das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen. Seitens der Freiheitlichen Partei ergeht daher eine ganz genaue Anfrage an Sie, und wir hoffen, dass wir da substanzielle Antworten bekommen.

Auf europäischer Ebene steht uns der Migrationspakt ins Haus, der neue Migrationspakt der Europäischen Union, und da muss ich aus Sicht der Freiheitlichen Partei ganz ehrlich sagen: Da wird uns schon relativ übel, denn da ist nur mehr die Rede von einem wirk­samen Management, einer wirksamen „Migrationssteuerung“  ist gleich Verteilung in Europa. Dabei sind wir uns relativ sicher, dass die Republik Österreich wieder, so wie in der Vergangenheit, überproportional viel bedacht wird, anstatt dass man sich darüber Gedanken macht, wie man diese illegale Massenmigration beendet – darüber kein Wort. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Bericht steht hingegen, dass sich die Republik Österreich „laufend in die Verhand­lungen“ eingebracht habe – also der Informationsgehalt dieses Satzes ist auch relativ überschaubar. Da würde mich interessieren: Inwiefern haben Sie sich eingebracht? Haben wir dort einen Standpunkt artikuliert? Wenn ja, welchen, und wie war die Reaktion darauf?

Meine Vermutung ist eher eine andere, und da bin ich bei Kollegen Lopatka, der ja sagt, Österreich sei immer ein „verlässlicher und aktiver Partner der Europäischen Union“ gewesen. So kann man es formulieren – man kann es aber natürlich auch anders for­mulieren: Österreich war stets das Land, das gegen Vorschläge der Kommission nichts gesagt hat, dadurch natürlich auch sehr verlässlich ist und in Brüssel sehr, sehr beliebt


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ist. Das ist aber aus Sicht der Freiheitlichen Partei nicht die Aufgabe der österreichischen Bundesregierung, sondern die Aufgabe der österreichischen Bundesregierung ist es, die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher auch gegenüber der Europäischen Union mit Nachdruck zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Da Weihnachten naht und Weihnachten ja die Zeit des Friedens und der Besinnung ist, möchte ich mit zwei Zitaten aus ebendiesem Bericht Ihres Ministeriums schließen. Auf Seite 14 steht da  ich zitiere : „Hybride Bedrohungen haben zum Ziel, Gesellschaften zu destabilisieren oder die öffentliche Meinung oder Wahlen zu beeinflussen.“ – Würden Sie die ÖVP als hybride Bedrohung für Österreich bezeichnen?

Als zweites Zitat noch etwas, um zu unterstreichen, womit sich die Europäische Union ganz wesentlich beschäftigt: Auf Seite 4 dieses Berichtes geht es um ein Urteil im Ver­tragsverletzungsverfahren, das heißt, die Kommission hat die Republik Österreich verklagt. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, und zwar in einer höchst wich­tigen Angelegenheit. Ich zitiere:

„Mit Urteil im Vertragsverletzungsverfahren zur Erlaubnis der Frühjahrsbejagung von Waldschnepfen in Niederösterreich entschied der EuGH, dass Österreich seine Ver­pflichtungen aus der Richtlinie, 2009/[...] verletzt hatte.“ Ich glaube, die Europäische Union hätte wichtigere Dinge zu tun! (Beifall bei der FPÖ.)

15.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte sehr.


15.50.09

Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! „Es sind zweifellos turbulente Zeiten“, heißt es im Vorwort des Außen- und Europapolitischen Berichtes 2020. Diese Einschätzung ist nicht nur zutref­fend, sondern wir erleben mehr oder weniger tagtäglich, wie sich dieser Zustand selbst überholt; und wir wissen, mit welchen Herausforderungen wir heutzutage zu kämpfen haben. In 5 Minuten würde es sich kaum ausgehen, auf alle Herausforderungen einzu­gehen, ich möchte aber zwei besonders aktuelle herausgreifen.

Zum einen geht es um die Grenze von Belarus. Wir wissen, dass die Haltung der Euro­päischen Union in Grundrechtsfragen durch diese Situation an der Grenze tatsächlich ins Wanken gebracht wurde. Das Zweite betrifft die volatile Situation an der Grenze zwischen Russland und der Ukraine, die uns natürlich viele Sorgen macht, weil wir wissen, dass sich dort sogar ein offener Krieg abzeichnen könnte, wenn es der inter­nationalen Staatengemeinschaft – der Europäischen Union, aber natürlich auch Russ­land, der Ukraine und uns in der Östlichen Partnerschaft – nicht gelingt, diesen Konflikt entsprechend aufzulösen.

Zu Belarus ist auf jeden Fall wichtig zu sagen, dass die Situation im Land nach wie vor eine repressive ist. Erst gestern wurde der Mann Swjatlana Zichanouskajas zu 18 Jahren Lagerhaft verurteilt, und der Pressesprecher von A1 – wir wissen, A1 ist durch staatliche österreichische Anteile durchaus entsprechend involviert – wurde nicht nur verhaftet, sondern angeblich unter Folter zu wirklich drastischen Bekenntnissen aufgefordert.

Auch an der Grenze zwischen Polen und Belarus gibt es nach wie vor keine Ent­span­nung, nicht wegen der großen Anzahl der Schutzsuchenden in den Wäldern, sondern wegen der humanitären Situation für die paar Tausend Menschen und wegen der Leichtfertigkeit sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Europäischen Union selbst, mit


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der die menschenrechtlichen Standards, die eigentlich die Basis für unsere Menschen­rechte, unsere Demokratie und unser Verständnis der Europäischen Union sind, dort nach und nach ausgehebelt werden.

Allzu viele vergessen gerade im Moment, dass diese Standards deshalb geschaffen worden sind, um eine verbindliche Vorgabe für unser aller politisches Handeln zu haben, und nicht, um sie aus Gründen der Opportunität beliebig nach unten zu nivellieren, was im Moment gerade passiert.

Was tun mit all diesen Bedrohungen? Wie mit diesen Bedrohungen umgehen? Was können wir aus all dem lernen? Zum einen begrüße ich sehr, dass Österreich, aber natürlich die gesamte Europäische Union die Östliche Partnerschaft mit der Ukraine, aber auch mit den anderen östlichen Staaten nicht nur weiterhin forciert, sondern dass es konkrete Projekte und Überlegungen gibt, um eben Staaten wie die Ukraine zu unter­stützen, beispielsweise dadurch, dass bis zu 2,3 Milliarden Euro in die Bereiche Wirt­schaft, gute Regierungsführung, Sicherheit, Umwelt, Klima und digitale Transformation fließen sollen. Dies soll am Ende dazu führen, dass weitere 17 Milliarden Euro an staat­lichen und privaten Investitionen freigesetzt werden.

Was begrüße ich noch?  Ich begrüße die Überlegungen, Russland aus dem inter­nationalen Finanztransaktionssystem auszuschließen. Wir wissen, das hat beim Iran schon funktioniert, und das ist auch da weiterhin eine wichtige Überlegung, genauso wie die Überlegungen bezüglich Nord Stream 2. Wir wissen, dass das eine wichtige, nicht­militärische Waffe Europas gegenüber Russland ist, weil der gesamte Machtapparat von Putin ja genau darauf basiert, dass es diese wirtschaftlichen Beziehungen über die Gas­pipelines gibt.

Zuletzt, Kollege Lopatka hat das schon angekündigt, können wir uns als Österreich nicht nur auf europäischer und internationaler Ebene in den Gremien aktiv für eine De­eskalation der Situation einsetzen, sondern wir bringen heute auch im österreichischen Parlament einen Entschließungsantrag ein. Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „russische Truppenkonzentration an der ukrainischen Grenze“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten, wird ersucht, sich bilateral und gemeinsam im Verband der EU-Mitgliedstaaten bestimmt und nachdrücklich um eine rasche und nachhaltige De­eska­lation zu bemühen, und sich weiterhin für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine einzusetzen.

Weiters wird der Bundesminister ersucht, sich im Falle einer erneuten Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine für eine gemeinsame und deutliche EU-Reaktion, inkl. der Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen, einzusetzen.

Weiters wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich weiterhin mit Nachdruck für eine vollständige Umsetzung der Verein­ba­rungen von Minsk durch alle Beteiligten und für die Rückkehr zu bestehenden Konflikt­lösungsformaten einzusetzen.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 226

*****

Alles in allem: Wir sind womöglich ein kleines, aber ein neutrales Land mit sehr viel Know-how, mit sehr viel Expertise, gerade was Friedenspolitik anbelangt, gerade was Deeskalation oder internationale Gespräche anbelangt, wie zuletzt auch am Beispiel Belarus zu sehen war. Österreich darf im Fall der Ukraine genauso wenig wegschauen, und ich erhoffe eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend russische Truppenkonzentration an der ukrainischen Grenze

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 16 Außen- und Europapolitischer Bericht 2020 der Bundesregierung (III-482/1263 d.B.)

Seit mehreren Wochen haben die Spannungen an der ukrainisch-russischen Grenze aufgrund des erneuten Zusammenziehens einer hohen Anzahl russischer Truppen ein bedenkliches Maß erreicht. Berichten zufolge wurden mehr als hunderttausend Streit­kräfte und schweres militärisches Gerät in den Regionen Russlands, die an die Ukraine grenzen, zusammengezogen. Angesichts der völkerrechtswidrigen Annexion der Auto­nomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation im Jahr 2014 sowie der fortgesetzten russischen Unterstützung für die Separatisten in der Ostukraine ist die russische Truppenkonzentration entlang der ukrainischen Grenze sehr besorgniserregend und hat Potential zur gefährlichen Eskalation.

Die wachsende Bedrohungslage auf europäischem Boden betrifft die Europäische Union unmittelbar und tangiert somit auch österreichische Sicherheitsinteressen. Österreich hat seit 2014 voll und ganz die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine inner­halb international anerkannter Grenzen unterstützt und sich im Rahmen von bilateralen und multilateralen Kontakten sowie mit Beiträgen zur OSZE-Mission in der Ukraine für eine dauerhafte politische Lösung der Krise in der Ostukraine eingesetzt. Weiters hat Österreich auf Ministerebene an der Gründungsversammlung der Krim-Plattform im August 2021 in Kiew teilgenommen. Nicht zuletzt setzt sich Österreich im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der EU für die Resilienz der Ukraine ein.

Die EU hat bereits ein umfangreiches Sanktionsregime gegen Russland angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen etabliert, welches von Österreich mitgetragen wird. Weiters wurden Wirtschaftssanktionen gegen den Handelsaustausch mit Russland in be­stimmten Wirtschaftszweigen verhängt. Zuletzt wurden beim Rat der EU-Außenminis­terInnen am 13. Dezember 2021 aufgrund von schweren Menschenrechtsverletzungen und destabilisierenden Aktivitäten, inklusive im Donbass (Ukraine), restriktive Maßnah­men gegen die Wagner-Gruppe, ein in Russland ansässiges privates Militärunter­neh­men ohne eigene Rechtspersönlichkeit, beschlossen.

Für eine Deeskalation und eine politische und diplomatische Lösung des Konflikts braucht es eine vollständige Implementierung der Vereinbarungen von Minsk und eine


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 227

rasche Rückkehr zu produktiven Gesprächen im Rahmen der trilateralen Kontaktgruppe und des Normandie Formats.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und inter­nationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich bilateral und gemeinsam im Verband der EU-Mitgliedstaaten bestimmt und nachdrücklich um eine rasche und nachhaltige De­eskalation zu bemühen, und sich weiterhin für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine einzusetzen.

Weiters wird der Bundesminister ersucht, sich im Falle einer erneuten Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine für eine gemeinsame und deutliche EU-Reaktion, inkl. der Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen, einzusetzen.

Weiters wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten er­sucht, sich weiterhin mit Nachdruck für eine vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk durch alle Beteiligten und für die Rückkehr zu bestehenden Konfliktlösungs­formaten einzusetzen.“

Der inhaltliche Zusammenhang ist dadurch gegeben, dass der Außen- und Europa­politische Bericht 2020 der Bundesregierung sämtliche Themen und Tätigkeiten des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten umfasst, auch den Konflikt in der Ostukraine.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte sehr.


15.57.03

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme es jetzt als sportliche Herausforderung, in 4 Minuten zu drei Anträgen zu sprechen. Erstens: Der Antrag der Regierungsparteien gemäß § 27 zur Stärkung von Frauenrechten ist durchaus okay, er hat nur mit meinem ursprünglichen Antrag zur Frage, Frauen und Mädchen vor HIV/Aids und Gewalt zu schützen, nicht mehr viel zu tun. HIV/Aids kommt im Antragstext überhaupt nicht mehr vor.

Mein Antrag ist schon zwei Jahre alt, sprich, er ist vor Corona geschrieben worden, und schon damals war die Situation für Frauen und Mädchen höchst dramatisch. Seit Corona hat sie sich noch massiv verschärft. Wir sind zwar beim SDG 3, Aids bis zum Jahr 2030 vollkommen loszuwerden, prinzipiell auf einem ganz guten Weg – in den letzten 20 Jah­ren haben wir 44 Millionen Menschenleben gerettet, die Todesfälle sind um 65 Prozent gesunken, die Neuinfektionen um 54 Prozent –, seit wir aber Covid-19 haben, sind ein­fach die Gesundheitssysteme total überlastet. Es gibt zum Beispiel um 20 Prozent weniger HIV-Tests, und es wäre wirklich, wirklich dringend an der Zeit, dass Österreich da etwas zum Schutz vor allem von Frauen und Mädchen tut und dementsprechend


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 228

sowohl Gesundheitssysteme stärkt als auch Organisationen, die in diese Richtung arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt bringe ich folgende Entschließungs­anträge ein, in denen es unter anderem darum geht, in der Covax-Initiative mehr zu geben und mehr zu tun. Wir haben bisher in Summe etwa zwei Millionen Impfdosen Astra Zeneca bilateral gespendet. Oft schaut es so aus, als wären das einfach Gast­geschenke, und die Frage, ob diese dann auch noch organisiert, verteilt und ver­impft werden können, spielt weniger eine Rolle als die Symbolik.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „trans­parente Impfstoffspenden“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert weitere Impfstoffspenden transparent zu ver­geben und die Entscheidung für die Auswahl des Empfängerlandes und die Anzahl der Dosen in einem Ministerratsvortrag zu begründen und dem Ministerrat zur Beschluss­fassung vorzulegen.“

*****

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „internationale Impfstoffsolidarität stärken“ wird im Saal verteilt.  

Im Grunde geht es darum, dass wir zwar wissen, dass im Schnitt 70 Prozent der euro­päischen Bevölkerung geimpft sind, dass es im globalen Süden aber nur etwa 4 Prozent sind. Es ist einfach eine höhere Impfstoffproduktion notwendig, ein guter Weg dazu wären Ausnahmegenehmigungen zum Trips-Abkommen.

Dafür hat sich zum Beispiel US-Präsident Biden ausgesprochen, dafür hat sich das Euro­päische Parlament ausgesprochen. Die neue WTO-Generalsekretärin hat gefordert, ungenutzte Produktionskapazitäten im globalen Süden dafür zu verwenden.

Der Entschließungsantrag fordert, einen weltweit fairen, transparenten und leistbaren Zugang zu Covid-19-Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostik zu schaffen, indem es etwa ein koordiniertes Vorgehen auf globaler Ebene gibt, dass es zu tatsächlichen Tech­nologietransfers kommt, dass die Finanzmittel für Covax aufgefettet werden, dass es zu einer Ausweitung der weltweiten Produktionskapazitäten von Impfstoffen kommt, zum Beispiel indem Impfstoffe zu Global Public Goods erklärt werden, und dass all jene, die geimpft werden wollen, auch geimpft werden können.

Die Europäische Union wird aufgefordert, sich für die Aussetzung handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte zur Pandemiebekämpfung auszusprechen, dazu die Waiver-Klausel im Trips-Abkommen zu aktivieren sowie last, but not least auch die WTO-Neu­besetzung dafür zu nutzen, das Welthandelssystem neu zu denken und eine Wirtschaft zu designen, die nicht im Interesse weniger Shareholder, sondern wirklich im Interesse der Menschen arbeitet.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die Pandemie ist dann vorbei, wenn sie für alle Menschen auf dieser Welt vorbei ist, und nicht früher. (Beifall bei der SPÖ.)

16.01

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 229

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Genossinnen und Genossen

betreffend transparente Impfstoffspenden

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 14 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-482/1263 d.B.)

Der vorliegende Außen- und Europapolitische Bericht 2020 soll laut Vorwort des Bun­desministers a.D. als Kompendium den Facettenreichtum der österreichischen Diplo­matie und deren Engagement nahebringen. Covid-19 und die weltweite Bekämpfung der Pandemie hat demnach einen sehr prominenten Stellenwert in diesem Bericht und in der außen- und europapolitischen Debatte der letzten Monate eingenommen.

Österreich unterstützte die internationale COVAX-Initiative bisher national mit einem finanziellen Beitrag von rund 5 Mio Euro. Darüber hinaus unterstützte Österreich die von der Europäischen Kommission im Oktober 2021 vorgeschlagene Mobilisierung von 1,3 Milliarden Euro zur Finanzierung zusätzlicher 200 Millionen Dosen für Länder mit nied­rigem BIP.1

Wie aus zwei Anfragebeantwortungen hervor geht, hat Österreich neben den multinatio­nalen und europäischen Kanälen aber auch bilateral Impfstoffdosen gespendet.

Im gemeinsamen Ministerratsvortrag des Bundesministers für europäische und inter­nationale Angelegenheiten und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 10. November 2021 wird Österreichs Engagement folgen­dermaßen begründet: „In Zeiten der globalen Gesundheitskrise ist internationale Soli­darität und die möglichst rasche Unterstützung unserer Nachbarn und weltweiter Partner mit Impfstoffen von entscheidender Bedeutung. Angesichts des mangelnden Impffort­schritts ist in den kommenden Monaten – auch bedingt durch Virusvarianten - von einer sich weiter verschärfenden Lage auszugehen. Die Bundesregierung sieht sich daher nicht nur aus Gründen der Solidarität, sondern auch aus Eigenschutz in der Verant­wortung ihren Beitrag zu leisten, um Impfungen weltweit voranzutreiben. Dazu gilt es, österreichische Impfstoffe zu spenden bzw. zu verkaufen und Begleitmaßnahmen zu finanzieren. Die besten Impfstoffe sind wertlos, wenn sie nicht rechtzeitig verimpft wer­den können. Denn niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind. Der globale Bedarf an Impfstoffen wird auf absehbare Zeit nicht gedeckt sein. Die Pandemie wirkt zudem wie ein Katalysator für Entwicklungsdefizite, wie die Intensivierung von Konflikten sowie politische und sozioökonomische Entwicklungen im vergangenen Jahr gezeigt haben. Fragile Staaten und vulnerable Gruppen wurden am härtesten von der Krise getroffen, Frauen sind überproportional stark betroffen. Der Ausweg aus der Krise liegt in einer möglichst hohen Impfrate, und das weltweit.“

Aus zwei Anfragebeantwortungen (7768/AB und 7766 AB)2 geht hervor, dass Österreich bis zum 21.10.2021 1.955.400 Dosen des Impfstoffs Astra Zeneca bilateral gespendet hat.3 Aus den Anfragebeantwortungen geht jedoch nicht genau hervor aus welchen primären Gründen die Länder für Impfstoffspenden ausgewählt wurden, auf welcher Entscheidungsgrundlage die Auswahl erfolgte und wonach die Anzahl der gespendeten Dosen erfolgte.

Die unterfertigten Abgeordneten sprechen sich daher für mehr Transparenz bei den Spenden von Covid-19 Impfstoffen aus und stellen daher nachstehenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 230

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert weitere Impfstoffspenden transparent zu verge­ben und die Entscheidung für die Auswahl des Empfängerlandes und die Anzahl der Dosen in einem Ministerratsvortrag zu begründen und dem Ministerrat zur Beschluss­fassung vorzulegen.

1 MRV, 10. November 2021, in: 5. Ministerrat am 10. November 2021 – Bundeskanz­leramt Österreich; Stand: 10.12.2021

2 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_07829/index.shtml und https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_07828/index.shtml

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Genossinnen und Genossen

betreffend internationale Impfstoffsolidarität stärken

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 14 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-482/1263 d.B.)

Auch der Außen- und Europapolitische Bericht hält fest, dass die Covid-19 Pandemie eine globale Herausforderung ist und alle Lebensbereiche umfasst. Eine Pandemie ist ein globales Problem und kann daher nur global besiegt werden. Eine solidarische Impfstoffverteilung ist daher auch aus Sicht der Pandemiebekämpfung das Gebot der Stunde.

Während die Impfkampagnen innerhalb der Europäischen Union endlich an Fahrt aufge­nommen haben und ca. 70% der europäischen Bevölkerung bereits geimpft ist, sind im Globalen Süden lediglich 4% der Bevölkerung geimpft. Länder mit den niedrigsten ökonomischen Kennzahlen weisen ein 20 Mal geringeres Impftempo auf als reiche Regionen. Insbesondere vor der dem Auftreten immer neuer Virusvarianten – aktuell Omikron – eine besondere Gefahr.

Um eine erhöhte Impfstoffproduktion für die und in Ländern des Globalen Südens und kontrollierte Verkaufspreise von COVID-19 Medikamenten, Impfstoffen, Diagnostika und anderen Technologien, einschließlich Masken und Beatmungsgeräten, zu erreichen, ging bereits im Oktober 2020 von Südafrika und Indien ein offizieller Antrag für eine Ausnahmegenehmigung des TRIPS-Abkommen, das Patente und geistiges Eigentum regelt, bei der WTO ein (vgl. Keine Patente in Pandemiezeiten - Die wichtigsten Fragen und Antworten | Ärzte ohne Grenzen - MSF (aerzte-ohne-grenzen.at) Stand: 12.02.2021).

Sie forderten damit frühzeitig einen Verzicht auf einige Bestimmungen des TRIPS-Abkommens zur Prävention, Eindämmung und Behandlung von COVID-19. Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde, könnten in den Ländern, die Mitglieder der WTO sind, für die Dauer der Pandemie Patente und andere geistige Eigentums­rechte im Zusammenhang mit den genannten Produkten ausgesetzt werden. Damit würden vor allem auch untereinander die Rechtssicherheit für entsprechende Maßnah­men zur Pandemiebekämpfung erhöht und in der WTO auf Klagemöglichkeiten im Falle von Patentstreitigkeiten verzichtet werden (vgl. https://www.southcentre.int/wp-content/uploads/2021/04/PB-92.pdf).


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 231

Zwar bietet das Welthandelsrecht im Rahmen der Welthandelsorganisation schon jetzt sogenannte TRIPS-Flexibilitäten, welche z.B. Zwangslizenzen und damit die Möglich­keit, einen baugleichen Wirkstoff ohne Patentzahlung herzustellen, möglich machen würde. Diese sind jedoch nicht ausreichend und für viele Länder gibt es Hürden, sie schnell und effektiv umsetzen zu können (vgl. Keine Patente in Pandemiezeiten - Die wichtigsten Fragen und Antworten | Ärzte ohne Grenzen - MSF (aerzte-ohne-grenzen.at) Stand: 12.02.2021).

Auch US Präsident Biden hat sich für eine zeitlich befristete Aussetzung des Patent­schutzes für Corona-Impfstoffe ausgesprochen. In der EU signalisierte man Gesprächs­bereitschaft. Vor dem Sozialgipfel in Porto hat die spanische Regierung in einem Papier offen dafür geworben, sich in der WTO Bidens Vorstoß anzuschließen.

Auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Italiens Regierungschef Mario Draghi äußerten sich offen gegenüber der Initiative, räumten aber ein, dass diese kurzfristig keine Lösung sei (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-will-patentschutz-fuer-impfstoff-nicht-aussetzen-17333283.html; Stand 17.05.2021). Aus den Niederlan­den kommen Signale, einen TRIPS-Waiver zu unterstützen und auch das Europäische Parlament hat in einer WTO Resolution dafür abgestimmt den TRIPS-Waiver zu unter­stützen.

Die neue WTO Generaldirektorin hat gefordert, die ungenutzten Produktionskapazitäten im Globalen Süden stärker zu nutzen. Sie gibt auch an, dass Schwellenländer mit phar­ma­zeutischen Produktionskapazitäten in sechs Monaten soweit sein könnten, um mit der Herstellung der benötigten Pharmazeutika, Medikamenten und Diagnostika beginnen zu können. (vgl. https://www.wto.org/english/news_e/news21_e/dgno_09mar21_e.htm; Stand: 18.05).

Das Aussetzen der Patente ist nicht die einzige Möglichkeit, eine gerechtere globale Impfstoffverteilung voranzubringen. Zusätzlich bleiben eigens zur Pandemie­bekämp­fung geschaffene Plattformen zum Technologietransfer ungenutzt (wie etwa der C-TAP im Rahmen WHO), behindern diverse Exportbeschränkungen die Produktion der Impf­stoffe und deren gerechte Verteilung. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen in den Bereichen COVID-19 relevanter Medikamente, Diagnostika und Impfstoffe müssen daher begleitet werden von anderen Maßnahmen wie etwa mehr Geld für die Covax-Initiative, ein Ende der Exportbeschränkungen, krisensichere Lieferketten, eine erhöhte Produktionskapazität, erschwingliche Preise für Vakzine sowie tatsächlicher Techno­logietransfers, damit Länder mit bestehender pharmazeutischer Industrie in der Lage sind, Medikamente und Impfstoffe zur Bekämpfung der Pandemie selbst herstellen zu können, ohne Patentrechte abzugelten. Sicher ist jedenfalls, dass es mehr als an der Zeit ist, die Pandemie global zu bekämpfen – und das ist nur mit einer weitaus schnel­leren und gerechteren globalen Verteilung von Impfstoffen möglich.

Die Pharmaindustrie hat in kürzester Zeit Großartiges bei der Erforschung, Entwicklung und Produktion effektiver Corona Impfstoffe geleistet. Dies gelang weltweit nur mit der Unterstützung durch öffentliche Gelder in Milliardenhöhe. Auch deshalb sollten diese Behandlungsmethoden und Schutzimpfungen als global public goods gesehen werden, auf die alle Menschen ein Anrecht haben, ohne dass Profitinteressen einzelner Share­holder über die Zugänglichkeit und Verteilung den Ausschlag geben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 232

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert:

- sich in allen internationalen Gremien für einen weltweit fairen, transparenten und leist­baren Zugang zu COVID-19 Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostik einzusetzen,

- sich für ein stärker koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene im Sinne um­fassender globaler Versorgungssicherheit, nachhaltiger Pandemie-eindämmung, tat­säch­lichen Technologietransfer u.a. im Rahmen des COVID-19 Technology Access Pool (C-TAP) der Weltgesundheitsorganisation und mehr Finanzmittel für Covax einzu­setzen und in diesem Zusammenhang auch den österreichischen Anteil an der Covax Initiative zu erhöhen,

- sich für eine Ausweitung der weltweiten Produktionskapazitäten von Impfstoffen in Österreich und auf europäischer Ebene mit dem Ziel einzusetzen, diese zu einem globalen öffentlichen Gut zu machen und so schnell wie möglich weltweit alle jene impfen zu können, die das möchten,

- sich dafür einzusetzen, dass sich die Europäische Union für die Aussetzung handels­bezogener geistiger Eigentumsrechte zur Pandemiebekämpfung ausspricht bzw. der Aktivierung der Waiver-Klausel im TRIPS-Abkommen zur Prävention, Eindämmung und Behandlung von Covid-19 zustimmt, anstatt diese wichtige Initiative weiter zu verzögern,

- die Neubesetzung der WTO zum Anlass zu nehmen, sich mit den dort verrechtlichten Regeln des globalen Handels auseinanderzusetzen und bei der Weiterentwicklung ge­nerell einen Fokus auf ein Wirtschaftssystem zu legen, das allen Menschen und nicht nur wenigen dient. Dabei sollen auch die Regeln für die Nutzung von geistigem Eigentum auf ihre global ausgleichende Wirkung und die umfassende Zugänglichkeit medizi­ni­scher Versorgung in den Blick genommen werden.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Entschließungsanträge sind beide aus­reichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Das Wort steht bei Ihnen, bitte.


16.01.28

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Her­ren! Während wir hier friedlich miteinander diskutieren, werden unweit von uns Men­schen mit russischen Waffen erschossen – das ist in der Ukraine. Während wir hier fried­lich miteinander diskutieren, bekommen Menschen in Belarus, die nichts anderes wollen, als in einem freien Land zu leben, 18 Jahre Haft. Während wir hier friedlich miteinander reden, gibt es in Bosnien in der sogenannten Republika Srpska einen Herrn Milorad Dodik, der nichts anderes vorhat, als das ohnehin fragile Gebäude Bosnien zu zerstören.

Das, was diese drei Schauplätze, leider eine Art von Kriegsschauplätzen, verbindet, ist, dass es dahinter einen politischen Willen gibt, nämlich den politischen Willen von Wladimir Putin, möglichst viel Unfrieden, möglichst viel Instabilität in die Nähe Europas, in die Nähe der Europäischen Union zu bringen, und dagegen müssen wir uns wehren.

Der frühere deutsche Außenminister Gabriel hat gesagt, wir alle haben die Welt zuletzt nur aus einem Augenzwinkern heraus gesehen und haben uns zu wenig um das gekümmert, was auf der Welt passiert – wobei ich sagen möchte, die schöne Stadt Berehowe in der Ukraine ist näher als Bregenz, das ist eine Nachbarstadt. Lemberg hat,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 233

wie wir wissen, nicht nur österreichische Vergangenheit, sondern ist auch nicht sehr weit weg.

Ich habe gestern ein sehr interessantes, langes Gespräch mit dem neuen ukrainischen Botschafter Vasyl Khymynets geführt. Er sagt: Versteht doch endlich, wir sind ein euro­päisches Land, wir sind eine europäische Nation, wir haben jetzt endlich ein Assozi­ierungsabkommen, wir wollen die europäischen Werte vertreten, wir wollen gemeinsam in Europa leben, wir müssen aber auch beschützt werden!, und da kann ich ihn nur unterstützen.

Leider muss ich sagen, der neue Bundeskanzler – leider ist er nicht da, ich weiß, wo er ist, er hat in Europa etwas zu tun – hat, bevor er nach Brüssel gefahren ist, aus meiner Sicht einen wirklich schweren außenpolitischen Fehler gemacht. Er hat gerade einer deutschen Zeitung erzählt: Nein, Nord Stream 2, da schauen wir nicht hin, das ist ganz sicher nicht eine politische Waffe – so wie es auch Kollegin Ernst-Dziedzic gesagt hat –, mit der wir gegen Putin vorgehen können. Nein, nein, es ginge um Versorgungs­sicher­heit. – Das stimmt nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Die Versorgungssicherheit mit Gas haben wir jetzt genauso, ohne Nord Stream 2 (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Michael Hammer), aber Herr Putin weiß, dass er mit Nord Stream 2 Geld verdienen will – er braucht uns! Und wenn die Gefahr besteht – die Gefahr besteht mit über 100 000 Soldaten in der Nähe der ukrai­nischen Grenze, also in Europa –, dass diese auch auf die Ukraine vormarschieren, muss man ihm sagen: Wenn du das machst, dann werden wir Nord Stream 2 zusperren. Wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, den wir im Außenpolitischen Aus­schuss diskutieren werden.

Ich ersuche Sie, Herr Bundesminister, wirklich um ein Umdenken! Wenn wir ein Stück Europa beschützen wollen, dann müssen wir das auch deutlich sagen. Ich habe nichts gegen den Antrag, er ist schon in Ordnung. Es wird ersucht und wir wollen eine deutliche Reaktion. – Man muss dem Herrn ausrichten, was eine deutliche Aktion ist, sonst werden wir nicht ernst genommen!

Wie sehr Europa ernst genommen wird, das haben wir ja in Belarus erlebt. Was hat der Diktator Lukaschenka gemacht? – Er hat versucht, Europa mit Flüchtlingen zu erpres­sen, und man hat ihm und vor allem den Fluglinien, die die Flüchtlinge gebracht haben, ausgerichtet: Wenn ihr das weiter macht, könnt ihr nicht mehr in die EU fliegen. Was hat das bedeutet? – Dass sie verstanden haben, was wichtiger für sie ist – Europa ist wichtiger, die EU ist wichtiger. Das funktioniert also.

Dasselbe muss man, glaube ich, auch am Westbalkan machen. Wir haben, Kollege Lopatka, ein interessantes Gespräch mit jungen Vertretern des Westbalkans gehabt. Die wollen zu uns kommen, sie wollen mit uns gemeinsam arbeiten, sie wollen als Europa zu uns kommen, selbstverständlich, und da müssten wir aber auch sehr konkret werden.

Ich habe ein interessantes Buch mitgebracht, die „Zeit“ schreibt, es sei ein Russ­land­buch, das man gelesen haben muss, um den Osten zu verstehen: Masha Gessen, „Die Zukunft ist Geschichte“ (das genannte Buch in die Höhe haltend). Das klingt sehr traurig, ist aber sehr wichtig, um zu verstehen: Ja, Putin hat die Demokratie zerstört, aber es hat vorher Versuche gegeben und es hat zum Teil auch funktioniert. Wir müssen natürlich hoffen, dass auch Russland zur Demokratie zurückkommt.

Ein Wort aber noch zu China, weil das auch schon erwähnt wurde. Auch da gilt: Wir müssen als Europa gemeinsam auftreten. Da gibt es auch Hoffnung, denn die Euro­päische Kommission bereitet ein ganz klares Memorandum vor,  einen europäischen Mechanismus zum Schutz vor wirtschaftlichem Zwang, und da geht es darum, dass man, wenn China Litauen bedroht, was im Moment der Fall ist, von dort nichts mehr importiert. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Die gute Nachricht ist auch: Da brauchen wir


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nur einen Mehrheitsbeschluss, keinen Einigkeitsbeschluss wie in der Außenpolitik, weil es um Handelspolitik geht. Auch das ist wieder ein Zeichen, dass, wenn wir als Europa gemeinsam auftreten, wir eine Chance haben. Wir dürfen aber die Chancen, die wir haben, nicht von vornherein schon aus der Hand geben.

Ich finde ich höchst bedauerlich, ich hoffe doch, dass wir gerade in Bezug auf die Ukraine dazulernen und verstehen: Wir Europäer sind so stark, wir sind aber nur dann stark, wenn wir gemeinsam auftreten und auch all jenen – im deutschen Regierungsprogramm heißt es ja Systemkonkurrenten –, die unseren Frieden, unsere Freiheit und die Men­schenrechte gefährden wollen, gemeinsam gegenübertreten. Ich bitte darum. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister für Äußeres. – Herr Bundesminister, Sie haben das Wort, bitte sehr.


16.07.04

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es wurde eingangs schon gesagt: Wir blicken auf ein wirklich bewegtes Jahr 2021 zurück, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa und auf der ganzen Welt.

Auch das nächste Jahr verspricht, ziemlich bewegt zu sein. Es kriselt ja an allen Ecken und Enden. Denken wir nur an den Krisenbogen Nordafrika, Sahel, Nahost bis Afgha­nistan, aber auch an unsere unmittelbare Nachbarschaft! Belarus wurde schon erwähnt, und jetzt natürlich ganz besonders das Säbelrasseln – das nicht zu überhörende Säbelrasseln – Russlands an der russisch-ukrainischen Grenze. Die Lage dort ist zuneh­mend zugespitzt, angespannt und sehr beunruhigend. Ich glaube, unsere gemeinsame Aufgabe ist es, mit allen Mitteln eine Eskalation zu verhindern. Was wir auch am letzten Treffen der EU-Außenminister ganz klar gemacht haben, ist, dass wir eine rote Linie ziehen und dass wir klare Reaktionen in Form von Sanktionen zeigen werden, wenn diese Linie überschritten werden sollte. Ganz offen, Herr Abgeordneter: Nord Stream 2 gehört für mich nicht dazu, das ist für mich wie Äpfel und Birnen vergleichen. Es wäre, glaube ich, ein Schuss ins eigene Knie – aber diese Diskussion haben wir ja schon öfter geführt.

Eines aber ist richtig: Wir können nicht wegschauen. Die Ukraine, die Grenze der Ukraine, ist näher an Wien als Lech am Arlberg. Das ist eine Situation, die uns unmit­telbar betrifft. Zu allem Überdruss werden all diese Krisensituationen natürlich weiterhin von der Covid-19-Pandemie überschattet, obwohl wir ja dank der Wissenschaft nicht nur rasend schnell ein Impfmittel hatten, sondern auch genug davon in Europa zur Verfü­gung haben.

Angesichts dieser ganzen Fülle an Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, braucht es eine sehr starke und eine deutlich wertebasierte Außen- und Europapolitik – und dafür steht diese Bundesregierung –, eine Außenpolitik durchaus mit Profil und Kanten, die sich nicht scheut, nationale Interessen auch nach außen hin zu vertreten, die sich nicht als Balkon am Haus der Republik sieht, sondern als integralen Bestandteil der gesamtstaatlichen Politik, Stichwort zum Beispiel Migrationspolitik, Stichwort Klima­politik. Es braucht aber auch eine Außenpolitik – das sage ich ganz klar – mit deutlicher proeuropäischer Ausrichtung, mit deutlicher Hinwendung auch zu unseren europäischen Nachbarn – Stichwort zum Beispiel Westbalkan oder die Central Five, das Slavkov-Format, die Zusammenarbeit mit unseren unmittelbaren Nachbarstaaten –, und, was mir besonders am Herzen liegt, auch die Orientierung hin zu strategischen Partnern. Das ist


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an erster Stelle natürlich das transatlantische Verhältnis mit den Vereinigten Staaten, aber eben auch ganz besonders – da bin ich persönlich besonders stolz darauf – unsere neue Qualität der Beziehungen mit Israel; das ist mir besonders wichtig und das werden wir auch fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das sind die großen Leitlinien der Außenpolitik dieser Bundesregierung, und die werden natürlich auch im Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 dargelegt. Ich kann all jene, die sich um den Ruf Österreichs in Europa oder international scheinbar ein bisschen fadenscheinig – Sorgen machen, wirklich beruhigen: Dieser Ruf ist nicht nur vollkommen intakt, er ist sogar gestärkt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.) Es ist – ich würde sogar sagen – gute Tradition seit Wolfgang Schüssel, dass die ÖVP Bun­des­kanzler stellt, die sich auf europäischer und internationaler Ebene besonders engagie­ren – wir wissen, das war ja bei anderen nicht immer der Fall –, und ich kann Ihnen garantieren, das wird bei einer ÖVP-geführten Bundesregierung auch weiterhin der Fall sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte es sogar vielmehr für eine etwas verfehlte Annahme, die man immer wieder bei außenpolitischen Diskussionen in Österreich hört: eine gewisse Ängstlichkeit. Man fordert immer eine prononcierte Außenpolitik, und kaum hat man eine, kriegt man Angst vor dem eigenen Schatten. Wir dürfen uns nicht scheuen, dass wir – so wie andere Staa­ten auf europäischer Ebene, wie Dänemark, wie Schweden, wie Portugal – unsere eige­nen Interessen definieren und im europäischen Konzert auch einbringen. Das heißt nicht polarisieren, das heißt nicht spalten. So funktioniert Europa seit 1954, das ist ganz normale Zusammenarbeit! Am Schluss erzielt man dann einen Konsens, aber von Anfang an so zu tun, als wäre eine eigenständige außenpolitische Positionierung Österreichs eine Spaltungspolitik, halte ich für vollkommen verkehrt und nicht im Interesse der Bürger dieses Landes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es liegt ja heute eine ganze Reihe von Anträgen zur Diskussion auf dem Tisch, die einige der Krisenherde, die uns momentan beschäftigen, aufgreifen, wie zum Beispiel Äthio­pien, das weiterhin ein besonderer Sorgenfall für uns ist: Der Konflikt reicht weit über die Grenzen von Tigray hinaus und Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen und Gräueltaten sind mehr als beunruhigend. Vor allem die geschlechtsspezifisch und die ethnisch motivierte Gewalt droht aus den Bruchlinien in diesem Vielvölkerstaat nicht zu überbrückende Gräben in der Zukunft zu machen. Das heißt, unser Ziel ist ganz klar, einen möglichst umgehenden Waffenstillstand und einen politischen Dialog zu erreichen. Österreich hilft auch konkret vor Ort, so wie an anderen Krisenorten. Wir haben 5 Millio­nen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellt, um das huma­nitäre Leid in Äthiopien zu lindern.

In Syrien – auch das ist ein aktuelles Thema in der heutigen Debatte – hat der seit zehn Jahren dauernde Krieg, wie wir alle wissen, mehr als deutliche Spuren hinterlassen, und es kommt leider Gottes gerade in der Region Idlib immer wieder zu brutalen militärischen Auseinandersetzungen. Auch da versuchen wir, das zu tun, was meines Erachtens immer die richtige Politik ist: vor Ort zu helfen – nicht nur darüber zu reden, sondern konkret zu helfen. Allein in diesem Jahr, 2021, hat Österreich sage und schreibe 18 Mil­lionen Euro für die Krisenbewältigung in Syrien und die Unterstützung der Flüchtlinge aus Syrien in den umliegenden Staaten – das heißt im Libanon und in Jordanien – zur Verfügung gestellt. Ich halte das für die ganz richtige Politik.

Es gibt einerseits Krisenherde, die sozusagen ein bisschen die Möglichkeit haben, die Titelseiten der Zeitungen zu beherrschen: Syrien habe ich gerade erwähnt, Äthiopien und Afghanistan gehören auch dazu. Es gibt aber andererseits natürlich auch Krisen­herde, die es weniger schaffen, mediale Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, deswegen aber nicht weniger tragisch sind, zum Beispiel Nicaragua. Dort sehen wir ja momentan ein Regime – man kann es gar nicht anders bezeichnen: das Ortega-Regime –, das sich


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quasi in Lichtgeschwindigkeit von allen demokratischen Standards verabschiedet. In Nicaragua haben Wahlen stattgefunden, die nicht einmal diesen Namen verdienen, bei denen im Vorfeld alle Personen mit oppositionellen und kritischen Stimmen mit Gewalt an der Teilnahme an der Wahl gehindert wurden, festgenommen wurden.

Auch da gilt es, ganz klar Position zu beziehen, und da ist es ganz klar, dass wir auf europäischer Ebene nicht tatenlos zuschauen werden. Ich halte es daher für vollkommen richtig, dass wir sehr rasch eine ganze Reihe von Personen, die sich schwerer Men­schenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben oder die Demokratie oder Rechts­staatlichkeit in Nicaragua unterminieren, unter Sanktionen gestellt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind wirklich sehr vielfältig. Gleichzeitig haben wir es in diesem Jahr aber auch geschafft, unsere Stärken als österreichische Diplomatie auszuspielen. Ich denke, das von mir schon erwähnte aktive Engagement im Rahmen der Europäischen Union und die vertrauensvollen Beziehungen mit unseren Nachbarstaaten sind wirkliche Asse in unseren Ärmeln.

Unsere Nachbarschaftspolitik hat sich gerade in der Pandemie als Sicherheitsnetz für Österreich erwiesen, und ich bin sehr stolz darauf, dass ich da wirklich auf der Arbeit vieler meiner Amtsvorgänger – das hat mit Alois Mock begonnen – aufbauen kann. Wir haben auch etwas gemacht oder weiterbetrieben, was ich für sehr sinnvoll und für sehr wichtig halte, nämlich Dialog auf Augenhöhe, nicht nur mit gleichgesinnten Partnern wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten oder Israel, sondern auch – genauso wichtig – mit Partnern, die nicht gleichgesinnt sind, wie etwa Russland oder China. Ich denke zum Beispiel an den Besuch von Sergei Lawrow hier in Österreich im letzten Sommer.

Wenn ich jetzt Stimmen aus der Opposition höre, die die Steigerung der Entwick­lungs­zusammenarbeit und humanitären Hilfe in Zweifel ziehen, so kann ich nur sagen: Das Gegenteil ist wichtig! Und gerade auch an die Adresse der FPÖ gerichtet: Wenn wir in Zukunft Migrationsströme verhindern wollen, dann wird uns das nur gelingen, wenn wir den Menschen in den Heimatländern auch Perspektiven schaffen, wenn wir ihnen die Möglichkeit geben, in ihren eigenen Heimatorten ein Leben zu finden, sich eine Zukunft zu gestalten. Das heißt, auch schon aus diesem Aspekt heraus ist jede Steigerung von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe ein wohlverstandenes Investment in eine wohlverstandene Interessenpolitik im Interesse der Bürger Österreichs. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Als letzter Punkt vielleicht noch von meiner Warte: Wir wissen alle, dass die Pandemie und die Bewältigung der verschiedenen Krisen, zum Beispiel in Afghanistan, enorme Kräfte gebunden haben, wir haben es als Außenministerium aber auch verstanden, den Blick nach vorne zu richten.

Ich bin in diesem Zusammenhang besonders stolz auf ein wirkliches Erfolgsprojekt: Refocus Austria. Im Zusammenwirken mit Wirtschaftskammer, Wirtschaftsministerium und Österreich-Werbung stehen wir gemeinsam im Ausland auf und stellen uns als Promoter, als Outreacher für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Österreich dar – und das sehr erfolgreich. Am 1. Dezember hat in Berlin die bereits 100. Veranstaltung unter dem Motto Refocus Austria stattgefunden, und viele weitere werden in diesem Rahmen noch folgen. Ich bin in diesem Zusammenhang insbesondere dem Wirtschafts­ministerium und der WKO für die wirklich gelungene Zusammenarbeit im Ausland sehr dankbar. Es geht darum, dass wir dazu beitragen, dass Arbeitsplätze und die Export­wirtschaft in diesem Land gesichert werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das ist natürlich nur ein kleiner Ausschnitt der außenpolitischen Themen, die uns in den letzten zwölf Monaten beschäftigt haben, und es werden noch weitere, auch jetzt noch


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nicht absehbare Themen in den nächsten zwölf Monaten dazukommen. Ich freue mich auf jeden Fall auf jede weitere Diskussion hier und den Austausch mit dem Hohen Haus. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte.


16.18.01

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 (den genannten Bericht in die Höhe haltend). Die Ukraine ist ein wichtiges Thema in diesem Bericht. Ja, es sind nur sechs Stunden Zugfahrt, weniger als 450 Kilo­meter Entfernung, es gibt dort Konflikte und Kriegsmöglichkeiten, und die Anspannung ist natürlich ein Wahnsinn und ein wichtiges Thema für uns. Eine Flüchtlingswelle aus der Ukraine ist das Letzte, was wir noch brauchen, überhaupt in der derzeitigen innen­politischen Situation.

Ich habe gestern folgende Geschichte online gelesen und bin fassungslos, dass dieser Vorgang stattgefunden hat beziehungsweise das Verfahren dazu eingestellt wurde: Ein Ukrainer schlägt ein schwules Ehepaar in einem Hotel, und zwar im Meliá im DC Tower, nieder, nach entsetzlichen, widerlichen homophoben Äußerungen. Das ist im Som­mer 2018 passiert. Gestern wurde das Verfahren gegen diesen Ukrainer eingestellt – und der Ukrainer ist nicht irgendjemand, sondern ein ukrainischer Abgeordneter zum Parlament.

Ich muss sagen, dass da ein Totalversagen der österreichischen Polizeiarbeit und Justiz vorliegt. (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.) Das Video aus dem Hotel haben die Behörden – unsere Behörden – verschlampt, der Täter wurde im Hotel nicht verhört und die Polizei hat gesagt: Na ja, die Gästeliste kann nicht eingesehen werden, weil das eine Datenschutzverletzung wäre.  Na, hallo, wozu gibt es die Meldepflicht in Hotels? Genau deswegen, damit die Behörden einschreiten, wenn Entsetzliches passiert! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Voglauer und Brandstötter.)

Es kam zu Äußerungen wie: Schwule gehören umgebracht! – Das ist ja unglaublich! Wien darf nicht zum Schauplatz derartiger homophober – wie Umbringen und so wei­ter – und auch nicht antisemitischer Äußerungen werden. Da muss wirklich eingeschrit­ten werden! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Götze und Tomaselli.)

Was die Ukraine betrifft, gibt es natürlich Probleme, ich begrüße aber die Linie der Regierung, dass man zu Nord Stream 2 – zur breiten Aufstellung der österreichischen Energieversorgung – Ja sagt.

Zweiter Punkt: Wien beziehungsweise Österreich ist ja Sitz wichtiger internationaler Organisationen und Behörden. Wien ist der einzige offizielle Amtssitz der Vereinten Nationen in einem EU-Land. Das sichert 19 000 Arbeitsplätze in Österreich und 1,35 Mil­liarden Euro an Wertschöpfung für Österreich. Die größten Erfolge der Amtssitzpolitik liegen aber schon lange zurück, es gab sie nämlich unter Bundeskanzler Bruno KreiskyHerr Außenminister, ich fordere eine offensive Amtssitzpolitik! Da muss man auch mehr Geld in die Hand nehmen.

Jetzt werden Sie, Herr Außenminister, mich fragen: Wie komme ich als Außenminister zu mehr Budget? Ihr Vorbild, Entschuldigung, ich korrigiere, Ihr Vorgänger Sebastian Kurz war da ja in Kooperation mit Thomas Schmid, dem Generalsekretär im allmächtigen Finanzministerium, sehr aktiv. Ich darf aus den berühmten Handychats zitieren. Am 11. April 2016 schrieb Schmid an Sebastian Kurz: „Du hast eine BUDGET Steigerung von über 30 %! Das haben wir NUR für dich gemacht. Über 160 Mio mehr! Und wird voll


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aufschlagen. Du schuldest mir was!“ Liebe Grüße, Thomas. (Zwischenrufe der Abgeord­neten Gabriela Schwarz und Steinacker.)  Herr Außenminister, die Achse Kurz-Schmid war der Holzweg. Ich glaube, das ist der falsche Weg, ich sehe das nicht als positiv, dass Sie den Weg von Kurz und Schmid gehen.

Und noch zum Image Österreichs – weil Kollege Lopatka und Sie das auch ange­sprochen haben –, die „Frankfurter Rundschau“ sagt zum Image Österreichs: „Die Lehre aus dem Fall Kurz muss aber lauten: Finger weg von vermeintlichen Heilsbringern. Es ist eine Binsenweisheit: Auf nur eine Person oder kleine Cliquen zugeschnittene Macht­strukturen machen die Demokratie anfällig für Korruption und Machtmissbrauch.“ – Das zum internationalen Image Österreichs in Bezug auf Kurz und die aktuelle Situation in unserem Land. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte.


16.23.01

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich den Außenpolitischen Bericht ansieht und den vielen Vorrednern heute zugehört hat, dann kann ich nur sagen: Ich bin froh, dass die österreichische Außenpolitik wieder in Ihren Händen liegt, Herr Außenminister! Herz­lich willkommen zurück im Parlament! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brandstätter: Was war denn schlimm an Herrn Linhart? – Ruf bei der FPÖ: Kann der Linhart nichts ...?)

Leider hat uns Herr Troch zu all diesen Problemen, die wir heute diskutiert haben, seine Meinung vorenthalten. Er hätte viel zum Thema Außenpolitik sagen können, nichts aber ist in seinem Redebeitrag vorgekommen. Wir lassen uns davon aber nicht ablenken.

Wir haben bereits im Juli in Sorge über die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua hier einen Antrag eingebracht, und dann haben wir über die Wahlen ge­sprochen, die Anfang November stattgefunden haben. Wir haben überfraktionelle Bera­tungen gehabt und in diesem Antrag dann auch einiges angesprochen, das heute noch genauso ein Problem ist. Die zwei Oppositionspolitiker, die die besten Aussichten hatten, Daniel Ortega gefährlich zu werden, sind immer noch im Gefängnis. Die Wahlen, die stattgefunden haben, sind eine Farce gewesen. Der Herr Außenminister hat es gesagt, die internationalen Medien haben es geschrieben: Scheinwahlen, Betrug, aber auch das Wort Scheinpräsident für Ortega ist gefallen. Wir prangern hier Menschenrechts­verlet­zungen an. Selbst ins Ausland greift der lange Arm Nicaraguas: Menschen, die geflohen sind, fürchten sich auch dort weiterhin, Journalisten dürfen nicht einreisen und darüber berichten.

Nicaragua ist zwar schon länger kein Schwerpunktland der österreichischen Entwick­lungszusammenarbeit mehr, wir gehen da aber gemeinsam mit der Europäischen Union vor. Seit 2019 gibt es Sanktionen in Bezug auf die Massenproteste von 2018. Wir beobachten auch mit Sorge, dass sich Nicaragua China ganz besonders stark zuwendet.

Wir wünschen uns freie und gerechte Wahlen und die Einhaltung der Menschenrechte auch für Nicaragua. Ich freue mich, dass dieser Antrag einstimmige Zustimmung im Aus­schuss gefunden hat und hoffe, dass er diese heute auch hier finden wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.



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16.26.03

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Bundes­minister! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Es wurde erwähnt, es sind zweifelsohne unglaublich turbulente Zeiten. Eigentlich geht es darüber hinaus: Krisenherde, die mehr werden, Menschen­rechtsverletzungen, Angriffe auf die Demokratie, Angriffe auf den Rechtsstaat – das erleben wir in Europa, das erleben wir international. Für uns als Politikerinnen und Politiker – ich glaube, es ist egal, in welcher Rolle – gilt es, bei jeder Gelegenheit aufzu­stehen und dagegen die Stimme zu erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte im Zusammenhang mit den erwähnten Angriffen auf Demokratien und den Krisenherden auf zwei Länder explizit eingehen. Das eine ist Afghanistan. Wir haben es im Ausschuss auch im Rahmen der Debatte zum Außen- und Europapolitischen Bericht diskutiert. Es ist unfassbar, was seit einigen Monaten in Afghanistan abgeht – auch schon davor, aber zugespitzt hat es sich in den letzten Monaten. Es werden dort ganz klar Menschenrechtsverletzungen begangen, Frauenrechte sind sozusagen nichts mehr wert. Und ja, Herr Bundesminister, es gab ein Hilfspaket mit über 18 Millionen Euro von­seiten Österreichs, das ist gut und richtig, aber es gibt bis jetzt keine dezidierte Unter­stützung, was Hilfe suchende Menschen anbelangt. Es gibt auch Anträge dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte hier explizit eine afghanische Forscherin erwähnen, die auf ein Visum für Österreich wartet. Ich sage es Ihnen ehrlich: Es ist beschämend, dass Österreich da nicht hilft. Übrigens auch nicht, wenn sich europäische Länder, EU-Länder darauf ver­ständigen, 40 000 afghanische Menschen auf legalem Weg nach Europa zu holen: Auch da lässt Österreich aus. Ich halte das für beschämend, und ich bitte Sie an dieser Stelle, Ihre Position nochmals zu überdenken und Menschen aufzunehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

Ein zweites Land, das ich explizit im Zusammenhang mit dieser Debatte erwähnen möchte, ist die Türkei. Wir erleben seit Jahren Angriffe auf die Demokratie, Angriffe auf den Rechtsstaat, Verhaftungen von Oppositionellen und vieles, vieles mehr, weil das dortige Regime mit OppositionspolitikerInnen, KünstlerInnen, JournalistInnen, JuristIn­nen und Co einfach überhaupt nicht mehr kann und dieses System ganz klar abdrehen möchte.

Ich bin der Meinung, es braucht dringend einen Appell vonseiten Österreichs, weil die Demokratische Volkspartei, die HDP, in der Türkei seit einigen Monaten mit einem Verbotsverfahren konfrontiert ist. Da gilt es, ganz klar die Stimme dagegen zu erheben. Wir als Sozialdemokratie haben einen Antrag dazu eingebracht, und ich möchte mich an dieser Stelle wirklich dafür bedanken, dass dieser Antrag von unserer Seite, vonseiten der SPÖ, bei den Regierungsfraktionen, bei ÖVP und Grünen, Gehör gefunden hat. Wir können nun einen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen, der ganz, ganz zentral ist, und in dem Sie, Herr Bundesminister, aufgefordert werden, dieses Verbotsverfahren ganz klar zu kritisieren, zu verurteilen, und bei jeder Gelegenheit, ob auf bilateraler oder auf europäischer Ebene, Ihre Stimme dagegen zu erheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)

16.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.



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16.29.11

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Willkommen zurück! Wir diskutieren den Außen- und Europa­politischen Bericht 2020. Was bleibt von sieben Wochen Außenminister Linhart? – Das Vorwort in ebendiesem Bericht. (Abg. Lopatka: Das war jetzt nicht charmant!)

Ich möchte Ihren Blick jetzt auf Äthiopien lenken. Seit mehr als einem Jahr kämpft dort die Volksbefreiungsfront von Tigray mit Regierungstruppen. Die Lage ist kompliziert, auf allen Seiten gibt es schwere Kriegsverbrechen. Manche Expertinnen und Experten sprechen mittlerweile von einem Failed State und sehen Äthiopien als gescheiterten Staat, der in nicht einmal einem Jahr vom großen Hoffnungsträger für den afrikanischen Kontinent zu einem wirklich großen Krisenfall, Problemfall für die ganze Region ge­worden ist. Laut UN hat der Krieg bisher das Land 1 Milliarde Euro gekostet, neuere Berechnungen gehen sogar von 2 Milliarden Euro aus. Gleichzeitig ist Äthiopien auch ein EZA-Fokusland von uns, von Österreich. Österreich überweist jedes Jahr 26 Mil­lionen Euro an ADA-Mitteln.

Wir haben auch mehrere Anträge zu dieser Thematik eingebracht. Das Ziel ist immer, unsere EZA vor allem in Bezug auf Äthiopien neu zu bewerten. Wir wollen sicherstellen, dass unser Geld, unsere Entwicklungszusammenarbeit nicht dazu dient, Kriege zu finanzieren. Sie, Herr Außenminister, meinten diesbezüglich im Ausschuss, dass ja diese Gelder eh nicht in ein Budget, in dem Fall des äthiopischen Staates, eingespeist werden. Das ist auch ganz klar, so ist auch unsere EZA nicht deklariert oder konstruiert. Aber was wissen wir eigentlich genau darüber, was mit unserem Geld in Äthiopien passiert? – Wir wissen es nicht! Wir wissen, dass dieser Krieg auch ein Infokrieg ist. Er wird über Fakenews und über das Ausschließen von BerichterstatterInnen, von JournalistInnen geführt. Wir wissen auch, dass die Kontrolle über humanitäre Hilfe oft selbst auch eine Form von Kriegsführung darstellt. Die UN selbst kann nicht immer garantieren, dass ihre Hilfen auch tatsächlich dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, und die UN ist ein deutlich größerer Player als Österreich.

Natürlich frage ich mich: Wenn wir nicht garantieren können, dass unser Geld in keinster Art und Weise Konfliktparteien zugutekommt – wie wir auch immer wieder behaupten –, warum werden dann unsere diesbezüglichen Anträge, da auch zu evaluieren, immer wieder vertagt oder abgelehnt? Wir wissen nicht, wo unser Geld in Äthiopien hingeht, wir wissen aber, dass der Konflikt sich ausweitet und auch immer brutaler wird. Ganz offen­sichtlich haben auch unsere Mahnungen und die Forderungen unserer Regierung, auch von Ihnen, Herr Außenminister, der Sie gerade vorhin gesagt haben, man muss jetzt in der Außenpolitik auch einmal Kante zeigen, keinen durchschlagenden Erfolg und be­eindrucken wohl auch die Regierung in Äthiopien nicht nachhaltig.

Deshalb frage ich mich: Warum bleiben wir in einem Land, auf das wir keinen Einfluss haben? Weshalb bleiben wir in einem Land, in dem wir nicht einmal nachschauen können, was mit unserem Geld passiert? Humanitäre Hilfe kann man auch über die UNO bereitstellen, wir sollten uns aber bei unserer Entwicklungszusammenarbeit sehr wohl auf Länder konzentrieren, von denen wir als Partner auch wertgeschätzt werden. Das ist in Äthiopien jetzt nicht der Fall und wird auch mittelfristig und längerfristig nicht der Fall sein.

Sie wissen, ich bin eine große Unterstützerin der EZA, aber das darf eben nicht ein Selbstzweck sein. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir mit unseren Mitteln aus Österreich in anderen Regionen mehr bewirken können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.32



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Engelberg. – Bitte sehr.


16.32.59

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es gibt eine nette Redetradition, das sogenannte ceterum censeo, 2 200 Jahre alt, wonach man am Ende einer Rede die immer gleiche politische Forderung aufstellt. Kollegin Blimlinger zelebriert das ja hier auch auf eine nette Art und Weise.

Wir können uns jetzt, glaube ich, bald rühmen, dass wir im österreichischen Parlament eine neue Tradition entwickeln, nämlich ein sogenanntes primum censeo: Bevor sie überhaupt ihre Rede beginnen, machen es sich jetzt sozialdemokratische Abgeordnete zur Angewohnheit, zuerst einmal auf Sebastian Kurz hinzuhauen. Ohne das gibt es heute keine Rede mehr. Ich frage mich: Ist das jetzt eine Tradition, die wir sozusagen über die nächsten Jahrzehnte hinweg vorgeführt bekommen werden? – Ich finde das schade.

Ich kann dazu nur eines sagen, Kollege Leichtfried, weil Sie das als Erster kritisiert haben: Einer der Beweggründe, warum ich mich dazu habe überreden lassen, in die Politik einzusteigen, war, dass ich mich dafür geschämt habe, dass ein österreichischer Bundeskanzler, ein sozialdemokratischer, in Deutschland verspottet wurde, dass er ohne Meinung nach Berlin käme und mit der Meinung der damaligen deutschen Bun­deskanzlerin nach Österreich zurückkäme. Ich kann nur sagen, ich bin froh und stolz, dass Sebastian Kurz als Außenminister und Bundeskanzler hervorragende Arbeit ge­leistet hat, Österreich endlich wieder auf internationalem Parkett zur Geltung gebracht hat, als sozusagen wichtiger Partner auch in der internationalen Politik wahrgenommen wurde. Ich bin ihm dafür sehr dankbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Wort nur zu Kollegen Troch: So bedauernswert und fürchterlich dieser Zwischenfall auch ist, ich frage mich schon, wieso Sie das hier in der Diskussion über den Außen­politischen Bericht thematisieren und sozusagen an den Außenminister appellieren. Ich hätte eher erwartet, dass Sie Ihren Appell, wenn schon, an die Justizministerin richten. Außerdem darf ich schon auch sagen: Sie haben vom Totalversagen der Justiz ge­sprochen – hier im Hohen Haus, wo wir noch vor wenigen Wochen sehr heftige Dis­kussionen darüber geführt haben, wie sehr man die Justiz kritisieren darf. Ich glaube, wir sollten da nicht mit zweierlei Maß messen. Ich finde, es verlangt schon auch der Respekt, zu sagen, die Justiz solle ihre Arbeit leisten, aber von einem Totalversagen zu sprechen, das finde ich nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Last, but not least komme ich zu dem Antrag, über den ich Bericht erstatten darf, auch ein bisschen als Antwort auf Kollegen Kassegger von der FPÖ. Ja, wir sind stolz darauf, dass wir tatsächlich die humanitäre Hilfe substanziell erhöht haben. Ich glaube, das ist beste österreichische Tradition. Ich glaube, dass die große Mehrheit der Österreicher hinter unserem Ansinnen steht, dass wir Menschen in Not nah und fern zur Seite stehen und auch unterstützen. Ich glaube, es ist eine noble Tradition, und wir sind auch stolz darauf.

Im konkreten Fall geht es in unseren Antrag darum, dass wir insbesondere in dieser schwierigen Zeit der Covid-Pandemie und der Auswirkungen vor allem auch auf Frauen in aller Welt um eine zusätzliche Unterstützung ersuchen. Das haben wir in unserem Entschließungsantrag eben manifestiert. Wir haben ja schon bisher einen Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen, Frauen und Gesundheit  eben auch im Zusammenhang mit dem Kampf gegen sexuelle und genderbasierte Gewalt, gegen weibliche Genital­verstümmelung –, Frauen und Bildung  und so weiter. Das heißt, insofern ist das, was Kollegin Bayr gefordert hat, ohnedies umfasst. Wir wollen Maßnahmen setzen, um


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gerade jetzt, im Zuge dieser Pandemie, Frauen in aller Welt noch stärker zu Hilfe zu kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.


16.37.46

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerinnen – mittlerweile sind Sie zwei! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Ich wollte eigentlich zum EU-Rahmenabkommen mit Australien sprechen. Außen­politik ist für mich mitunter Standortpolitik und Wirtschaftspolitik. Ich könnte Ihnen jetzt viele Fakten über Australien erzählen, die man so nicht weiß: dass es dort zum Beispiel eine Million freilebende Kamele gibt, oder – worüber ich mich sehr gewundert habe –, dass Australien der größte Sandexporteur ist. Sand wird nach Saudi-Arabien exportiert, in den Mittleren Osten. Es gibt vieles, das wir nicht wissen. Viel wichtiger ist aber das, was die Welt da draußen, was Australien über uns weiß.

Dieses Bild – und ich will da direkt an meinen Kollegen Martin Engelberg anschließen –, das wir nach außen abgeben, das wir als Österreich in der Welt abgeben, geht uns alle etwas an. Ich bin seit November 2017 in diesem Haus und auch ich habe die fünfte Antrittsrede eines Kanzlers gehört. Du, lieber Jörg (in Richtung Abg. Leichtfried), hast im EU-Hauptausschuss vergangene Woche gemeint: Drei Bundeskanzler in drei Ratssitzungen hintereinander – was macht das für ein Bild, weist das auf Verlässlichkeit und Pakttreue hin? Du hast auf Merkel verwiesen, wie gut doch Stabilität ist.

Jetzt muss ich schon eines fragen: Gibt es in dieser Frage eine Schuldfrage? – Ich glaube nicht. Ich glaube, wir haben eine politische Kultur in diesem Land, etabliert über nicht nur Jahre, sondern wahrscheinlich schon ein, zwei Jahrzehnte, und haben jetzt damit zu kämpfen. Und wir müssen dem auf den Grund gehen: Was sind denn die Parameter, worüber reden wir denn da, warum ist das passiert?

All das – und ich gehe jetzt nicht wie Herr Dr. Troch auf Protagonisten ein, die mit diesem Haus hier eigentlich nichts zu tun haben sollten, ich gehe nicht auf Silbersteins oder irgendetwas sonst ein – ist eine Kultur, und ich hätte einen generellen Wunsch: dass wir milder und sanftmütiger miteinander sind, dass wir hier gemeinsam eine neue Kultur etablieren.

Ein jüngstes Beispiel: eine Moderation gestern, in der einem Moderator anscheinend in einer Situation, in der wir alle noch nie handeln mussten, nach zwei Jahrzehnten ein Fehltritt passiert ist – und wie gehässig und in welcher Art und Weise darüber debattiert wird. Ich glaube und ich wünsche mir, dass Österreich auch dieses charmante Österreich ist, wo man auch einmal sagt: Passt schon, alles nicht so tragisch!, wo wir nicht einen Tumult daraus machen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Es ist nicht wahnsinnig viel Relevantes passiert. Vielleicht könnte man manchmal einfach probieren, fünf gerade sein zu lassen.

Was soll die Welt da draußen über Österreich wissen? – Die Welt soll wissen, dass wir ein starker Exportpartner sind, dass wir ein sympathisches, charmantes Volk sind, dass wir Toptourismus auf höchstem Niveau bieten. Das soll die Welt wissen: wie wir arbeiten.

Herr Minister Schallenberg, ich fand diese Refocus-Austria-Initiative ganz, ganz toll, die Zusammenarbeit der Außenwirtschaft mit der Diplomatie, mit dem Ministerium, mit Ihrem Haus, wo Seite an Seite Diplomaten mit Wirtschaftsdelegierten zusammenarbeiten, gegenseitig ihre Welt noch besser verstehen, Türen öffnen für die heimischen Unter­nehmen. Das sind Initiativen, die ich mir wünsche: maßgeschneiderte Veranstaltungen,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 243

Wirtschaftspolitik als integraler Bestandteil unserer Außenpolitik, und unser außen­politischer Fokus – und da wirklich ein Appell an alle in der Opposition – als integraler Bestandteil unseres innenpolitischen Dialogs. Wir alle haben eine Verantwortung, wir alle gemeinsam, jede Einzelne und jeder Einzelne, wie wir da draußen in der Welt wirken.

Daher: Lassen wir einfach manche Sachen einmal mit einem charmanten: Passt schon!, weg, stoppen wir den Tratsch! Werden wir versöhnlicher, werden wir sanfter, urteilen wir weniger über Menschen in Situationen, in denen wir selbst nie waren, und transformieren wir dieses Haus gemeinsam, denn es liegt an uns allen  auch an der SPÖ , was man von uns, von uns als Österreich, draußen in der Welt hält. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.41

16.41.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Ich frage, ob wir abstimmen können: SPÖ? Grüne? NEOS? – Dann gehen wir so vor.

Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den Bericht über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2020 der Bundesregierung III-482 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, wird um ein dementsprechendes Zeichen ersucht. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lopatka, Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „russische Truppenkonzentration an der ukraini­schen Grenze“.

Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen. (217/E)

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „transparente Impfstoffspenden“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit, daher abgelehnt.

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „internationale Impfstoffsolidarität stärken“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit.

Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits, in 988 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.

Wer dafür ist, wird um dementsprechende Zustimmung ersucht. – Das ist einstimmig.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16, die dem Ausschussbericht 1111 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend „die Situation in Äthiopien“.

Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen ersucht. – Das ist mehrheitlich angenommen. (218/E)


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Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17, die dem Ausschussbericht 1112 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend „die humanitäre Versorgungslage in Syrien“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen. (219/E)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18, die dem Ausschussbericht 1113 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Verschlechterung der politi­schen Lage in Nicaragua vor den Wahlen“.

Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist einstimmig angenommen. (220/E)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19, die dem Ausschussbericht 1264 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend „Verbotsverfahren gegen die HDP“.

Wer dafür ist, wird gebeten, ein dementsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist ein­stimmig. (221/E)

Tagesordnungspunkt 20: Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, seinen Bericht 1265 der Beilagen hinsichtlich des Ent­schließungsantrages 88/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1265 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Stärkung von Frauenrechten, einschließlich Frauengesundheit sowie Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsbezogener Gewalt in der OEZA und humanitären Hilfe“.

Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (222/E)

Ich danke dem Herrn Außenminister für seine Anwesenheit und begrüße Frau Minister Schramböck und Frau Minister Köstinger.

16.45.2621. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbes­serung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1212 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den An­trag 2092/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhal­tungs­gesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhand­berufs­gesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (1213 d.B.)


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23. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 23, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Matznetter. Bei ihm steht das Wort. – Herr Abgeordneter, bitte sehr.


16.46.24

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Zum Punkt 21 verweise ich auf die Rede, die meine Kollegin Ecker dann halten wird. Das ist ja wirklich witzig: Da wird gesagt, wir wollen kein Golden Plating, und was kriegen wir dann in der Umsetzung als Vorlage? – Golden Plating in Reinkultur! Frau Bundesministerin Köstinger, Sie sollten sich wirklich überlegen, ob ein solches Konterkarieren einer Langzeitforderung aus den Reihen der ÖVP sinnvoll ist, nur weil es halt gerade einmal den Interessen einzelner nahestehender Betriebe so passt.

Ich möchte aber meine Redezeit nützen, um ganz kurz etwas zum Tagesordnungs­punkt 22 zu sagen: Natürlich brauchen wir angesichts der fortschreitenden Covid-Pan­demie Maßnahmen, die regeln, wie die Abstimmungen in Körperschaften stattfinden können. Nur am Rande sei gesagt: Das ist nicht die beste Lösung – ich habe es schon im Ausschuss gesagt –, man könnte in viel stärkerem Ausmaß hybride und Video­kon­ferenzsysteme nützen und müsste nicht Entscheidungen an kleinere Gremien nach oben delegieren. Trotzdem werden wir zustimmen.

Der wichtigste Punkt aber ist: Es ist genau das eingetreten, was ich von diesem Pult aus mehrfach den gesamten Herbst hindurch gesagt habe: Wir sind zu spät. Die Hilfen, die jetzt anlaufen, werden heuer nicht mehr ankommen. Die Betriebe wurden überfallsartig gesperrt. Wenn Sie heute mit jemandem aus der Gastronomie reden, dann ist die nächste Frage: Na werden wir zu Silvester aufsperren dürfen? – Und die Antwort der Politik ist: Wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, unter welchen Bedingungen. Wir wissen nicht einmal, ob wir zu Silvester um Mitternacht noch offen haben dürfen. – Das ist die Realität. (Ruf bei der ÖVP: Den Ludwig fragen!)

Die Hilfen mit einem 40-prozentigen Umsatzausfall anzusetzen, während im November nur neun Tage Lockdown war, das klingt ja fast schon wie bei den Bürgern aus Schilda. Das ist ja genau deshalb so, damit ein Betrieb, der einen durchschnittlichen Umsatz hat, ja keinen Ausfallsbonus bekommt. Jetzt sind 30 Prozent versprochen, aber das deckt immer noch nicht die Situation ab, dass gerade im Handel aufgrund der beginnenden Vorweihnachtszeit wahrscheinlich auch bei 30 Prozent der Großteil um den Ausfalls­bonus umfallen wird. Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 246

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. Eine sofortige Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen für vom Lockdown betroffene Betriebe sicherzustellen.

2. Für alle vom Lockdown betroffene Betriebe mit MitarbeiterInnen sowie auch EPUs eine sofortige einmalige Akontozahlung von 1.000 Euro pro Kopf zu verwirklichen.

3. Im Tourismus und in der Gastronomie für jene Betriebe (inkl. Privatzimmervermieter), die nach dem 12.12.2021 im Lockdown bleiben müssen, zusätzlich eine sofortige Akontozahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 vorzusehen.

4. Sicherzustellen, dass im Rahmen der Veranlagung für das Wirtschaftsjahr 2021 die Akontozahlungen (Punkte 3 und 4) auf den tatsächlichen Gewinn bzw. Verlust ange­rechnet wird, damit es nicht zu Überförderungen von einzelnen Unternehmen kommt, wie dies in der Vergangenheit leider schon passiert ist.

5. Auch Neugründungen – seit Ende 2019 – endlich Zugang zu den Förderungen zu gewähren.“

*****

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

16.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirt­schaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bun­desgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.) – Top 23

Der Regierung ist die Pandemie völlig entglitten. Als einziges Land in Westeuropa musste Österreich in einen harten Lockdown gehen – für den Tourismus, den Handel, die gesamte Wirtschaft eine Katastrophe.

Trotz Anträgen der SPÖ auf Verlängerung des Härtefallfonds ist dieser mit Ende Sep­tember ersatzlos ausgelaufen. Wenige Wochen später muss der Härtefallfonds reakti­viert werden. Allerdings passiert dies mit großer zeitlicher Verzögerung.

Auch der Ausfallbonus wurde als Instrument abgeschafft und muss nun wiedereingeführt werden. Auch hier werden die meisten Betriebe im Jahr 2021 kein Geld mehr sehen. Viele Betriebe haben bereits Schwierigkeiten die laufenden Kosten zu tragen oder das Weihnachtsgeld an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuzahlen.

Insbesondere im Tourismus mit besonders hohen Fixkosten wird die Situation für die betroffenen Betriebe immer dramatischer. Sie sollten sofort – zusätzlich zu einer Akonto­zahlung von 1.000 Euro pro MitarbeiterIn – eine Vorabzahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 erhalten, um Liquidität sicherzustellen und Insolvenzen zu vermeiden.  Dies soll auch für Privatzimmervermieter gelten.


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Conclusio: Die Wirtschaftshilfen kommen schon wieder zu spät und sind zum wieder­holten Male falsch konzipiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1.          Eine sofortige Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen für vom Lockdown betroffene Betriebe sicherzustellen.

2.          Für alle vom Lockdown betroffene Betriebe mit MitarbeiterInnen sowie auch EPUs eine sofortige einmalige Akontozahlung von 1.000 Euro pro Kopf zu verwirklichen.

3.          Im Tourismus und in der Gastronomie für jene Betriebe (inkl. Privatzimmer­vermieter), die nach dem 12.12.2021 im Lockdown bleiben müssen, zusätzlich eine sofortige Akontozahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 vorzu­sehen.

4.          Sicherzustellen, dass im Rahmen der Veranlagung für das Wirtschaftsjahr 2021 die Akontozahlungen (Punkte 3 und 4) auf den tatsächlichen Gewinn bzw. Verlust angerechnet wird, damit es nicht zu Überförderungen von einzelnen Unternehmen kommt, wie dies in der Vergangenheit leider schon passiert ist.

5.          Auch Neugründungen – seit Ende 2019 – endlich Zugang zu den Förderungen zu gewähren.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte.


16.50.35

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Nahversorgung und Wettbewerbsbedingungen wird dann meine Kollegin Carmen Jeitler sprechen, ich möchte mich hauptsächlich mit dem Thema des betrieblichen Testens beschäftigen, weil es ja ganz wichtig ist, dass wir neben einer klaren Impfstrategie eine gute Teststrategie haben. Beides gemeinsam kann nämlich dazu führen, dass wir die Infektionskette schnellst­möglich unterbrechen. Ich glaube, das ist das Ziel all unserer Maßnahmen, und deshalb ist es gut, dass wir rechtzeitig das betriebliche Testen verlängern, nämlich bis zum 31. März des nächsten Jahres, und dass wir diese Tests jetzt auch noch erweitern, nämlich um die PCR-Tests und um die PCR-Gurgeltests in den Betrieben und auch außerhalb der Betriebe.

Ich glaube, es ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass wir noch mehr Testangebote schaf­fen, diese Testangebote bei den Unternehmen auch unterstützen und entsprechend unseren Beitrag dazu leisten, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, in ihren Betrieben beziehungsweise ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch außerhalb der Betriebe und die Angehörigen zu testen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 248

Wir unterstützen die gesamte Abwicklung der Tests und natürlich auch die ganze Logistik mit einem Betrag von 15 Euro pro Test. Ich denke, dass das eine gute Maßnahme ist, denn wir unterstützen unsere heimischen Betriebe, damit diese auch weiterhin an der Teststrategie mitwirken können. Wir sagen Danke an die Betriebe und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie dieses Angebot auch annehmen und uns wiederum dabei unterstützen, dass wir gemeinsam diesen Weg aus dieser Pan­demie finden können.

Ich glaube, die 3G-Regeln am Arbeitsplatz sind – wir haben das auch besprochen – ganz wichtig, denn diese sind ohnehin eine große Herausforderung für die Unternehmen. Die 2G-Regeln am Arbeitsplatz sind einfach nicht umsetzbar, deshalb ist es wichtig, dass wir, wenn es die 3G-Regeln am Arbeitsplatz gibt, diese Testangebote schaffen.

Damit wir all das, was ich jetzt gesagt habe, machen können, ist es notwendig, dass ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen zum Betrieblichen Testungs-Gesetz BTG

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Abweichend von Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probeentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgel­lösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt werden.““

2. Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung Ziffer 3 und lautet.

„3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:

„(1d) § 2 Abs. 1 zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der Fassung des BGBl.I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.““

*****

Bitte unterstützen Sie diese Verlängerung des betrieblichen Testens, damit wir hier auch die Möglichkeit schaffen, einen weiteren positiven Beitrag zur gemeinsamen Bekämp­fung der Pandemie zu leisten! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

16.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 249

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 För­derung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Abweichend von Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgel­lösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt werden.““

2. Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung Ziffer 3 und lautet:

„3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:

„(1d) § 2 Abs. 1 zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.““

Begründung

Der Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Kunden und Kundinnen von Betrieben sowie betriebsfremden Personen zu regelmäßige Testungen auf das SARS-CoV-2 Virus soll möglichst niederschwellig sein, um die Bereitschaft zu Testungen zu erhöhen. Die zuletzt aufgekommene SARS-CoV-2 Virusvariante (Omikron) mit deutlich erhöhter Infektiosität verschärft die Situation weiter. Die Lage in den Intensivstationen und Krankenanstalten ist weiterhin angespannt.

Aus diesen Gründen ist es angezeigt, Unternehmen PCR-Gurgeltests zu fördern, bei denen die Probenahme abweichend vom sonstigen System des Programms Betrieb­liches Testen außerhalb des Unternehmens erfolgt. Die zu testenden Personen sollen vom Unternehmen das Testkit ausgehändigt bekommen, können die Probe zu Hause oder anderswo abnehmen und dann an das Unternehmen retournieren. Das Unter-neh­men organisiert dann die Logistik zum Labor und kommt für die Kosten der Labor­auswertung auf. Die Förderung soll den Unternehmen diesen Aufwand mit einem Pau­schalbetrag von EUR 15,- ersetzen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr.


16.54.43

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerin­nen! Wir haben in diesem Block unter Tagesordnungspunkt 21 das Thema Verbesse­rung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen in diesem Bereich, vor allem für agrar- und landwirtschaftliche Betriebe und Erzeuger. Was wir bei dem Gesetz nicht ganz verstehen: Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und um den Schutz von


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landwirtschaftlichen Erzeugern und landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Handels­riesen und Handelsketten, damit es da keine unlauteren Wettbewerbsbedingungen gibt. In diesem Bereich gibt es Umsatzgrenzen, und die kleinste Umsatzgrenze beim Erzeu­ger liegt bei weniger als 2 Millionen Euro, dann geht es hinauf auf 350 Millionen Euro und hin bis zu 1 Milliarde Euro.

Was wir nicht ganz verstehen, und deswegen werden wir auch einem Teil dieses Gesetzes nicht zustimmen – Sie haben es uns im Ausschuss leider nicht erklären können, Frau Ministerin –: Warum sind Handelsbetriebe, also Käufer, mit einem Jahres­umsatz von zwischen 1 Milliarde und 5 Milliarden Euro nicht von dieser Richtlinie um­fasst und unterliegen dieser Richtlinie nicht? – Vielleicht können Sie uns das heute noch erklären.

Im Bereich der Landwirtschaft ist aber, wie ich glaube, viel wesentlicher, dass es nicht so viele Betriebe gibt, die in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich 2 Milliar­den Euro Umsatz machen – die haben ganz andere Sorgen. Schaut man heute das bäuerliche Einkommen laut Grünem Bericht an – heruntergebrochen auf einen Arbeits­platz in der Landwirtschaft –, dann liegen die Bauern mit ihrem monatlichen Einkommen mittlerweile unter der Mindestsicherung. Das ist eigentlich eine Schande für die ÖVP-Landwirtschaftspolitik in diesem Land!

Viele Bauern setzen auf Alternativen, durch die sie zusätzlich Geld verdienen können, und dazu gehören auch entsprechende Hofläden. Diese Hofläden haben aber ein Problem – Herr Kollege Ofenauer und Herr Kollege Prinz kennen das Problem –: In Neidling in Niederösterreich zum Beispiel gibt es einen Anlassfall mit einem Dorfladen, der wie viele andere in Österreich auch betreffend die Öffnungszeiten mit der Öffnungs­zeitenverordnung und der Gewerbeordnung, die ja sowieso schon seit Langem über­arbeitet gehört, in Konflikt kommt. Wie es bei der ÖVP halt oft ist, wird eine Petition eingebracht und mit der Petition passiert nichts. – Herr Ofenauer, jetzt muss ich Sie fragen: Letztes Jahr haben Sie die Petition überreicht, jetzt war sie im Petitions­aus­schuss – was passiert?

Es muss die Gewerbeordnung geändert werden. Ihr redet zwar alle davon, aber wenn es darauf ankommt, dann tut ihr es nicht, es passiert nichts. Die ÖVP lehnt jeden Antrag auf Änderung der Gewerbeordnung ab.

Ich gebe euch heute noch einmal die Chance und bringe jetzt einen entsprechenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Sicher­stellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit welcher sichergestellt wird, dass im Sinne der Verbesserung der Nahversor­gung Direktvermarkter (Dorfläden, Selbstbedienungsläden) bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Kriterien dafür könnten die Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpallette oder eine inadä­quate Lebensmittelversorgung vor Ort sein.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 251

*****

Ich ersuche um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbs­bedingungen geändert wird (1212 d.B.) in der 135. Sitzung des Nationalrates am 15. Dezember 2021

Die Stärkung und der Ausbau der Selbstvermarktung sind seit vielen Jahren ein heiß­diskutiertes Thema. Landwirtschaftlich geführte Betriebe setzen vermehrt auf die Inves­tition in Hofläden oder Direktvermarktung. Die Idee hinter einem Dorfladen bzw. einer Dorfspeis ist es, regionale Wertschöpfung über die Gemeinden zu fördern und zu unter­stützen. So können auch die Gemeinden und Dörfer von einem Dorfladen profitieren und als zentrale Verkaufsstelle für unterschiedliche Selbstvermarkter einen Beitrag zum Vertrieb regionaler Produkte schaffen.

Dorfläden bedeuten Nahversorgung mit Lebensmitteln in einer Gemeinde, in der es keinen anderen Nahversorger mehr gibt, qualitativ hochwertige bäuerliche Produkte aus der Region, einkaufen im sicheren Laden durch flexible Öffnungszeiten, Unterstützung der regionalen Wertschöpfung, einen Beitrag zum Klimaschutz durch kurze Trans­portwege und „Reanimation“ von Dörfern und Aufwertung des ländlichen Raumes zur Vermeidung von Abwanderung.

Dorfläden werden in der Regel als Verkaufsstelle ohne Personal geführt und basieren auf Selbstbedienung, jedoch mit einem modernen Kassensystem, das es den Kunden erlaubt, alle Produkte an einer Computerkassa in bar oder bargeldlos und kontaktlos mit Bankomatkarte zu bezahlen.

Aktuell sind die Existenz und Neuerrichtung von Dorfläden durch gesetzliche Missstände und Rechtsunsicherheit bedroht, wie eine Petition (37/PET) der Vorstandsmitglieder des „Vereins Dorfleben“ in Neidling vom 14. September 2020 zeigt. Der örtliche Dorfladen in Neidling stand aufgrund rechtlicher Probleme und Missstände bereits mehrmals kurz vor der Schließung.

Konkret geht es dabei um bestehende Gesetze, wie die Gewerbeordnung und das Öffnungszeitengesetz bzw. auf Grundlage des Öffnungszeitengesetzes erlassene Verordnungen durch die Landeshauptmänner, die nicht mehr zeitgemäß sind und bis dato wenig Rücksicht auf nachteilige Entwicklungen im ländlichen Raum und auf die Pandemie nehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 252

Zum Weiterbetrieb des Dorfladens in Neidling, mussten beispielsweise die Öffnungs­zeiten rigoros verkürzt und an die NÖ Öffnungszeitenverordnung angepasst werden. Dies stellt vor allem für Beschäftigte in zeitlich herausfordernden Schlüsselberufen ein Problem dar und verringert auch die Möglichkeit zur „Kontaktvermeidung“ in Corona-Zeiten. Zudem verlangt die geltende Rechtslage, dass ein Lebensmittelhandel nach Gewerbeordnung angemeldet werden muss.

Wie der „Verein Dorfleben“ fordert, braucht es umgehend gesetzliche Änderungen, um neue innovative Konzepte der Nahversorgung in den Gemeinden im ländlichen Raum zu ermöglichen. Es muss für einen gemeinnützigen Verein möglich werden, solche Selbstbedienungsstellen ohne großen bürokratischen Aufwand zu betreiben, wo nicht nur regionale bäuerliche Direktvermarkter, sondern auch 25 Prozent regionale Gewerbe­treibende der Lebensmittelgrundversorgung rechtlichen Raum finden und ihre Waren anbieten können.

Der Österreichische Gemeindebund führt in seiner Stellungnahme (111/SPET vom 18.11.2020) zur Petition aus, dass „weder die Gewerbeordnung an sich, noch die darin enthaltenen Vorschriften in Frage gestellt werden. Es drängt vielmehr, die bestehenden Regelungen ihrem eigentlichen Zweck entsprechend zu adaptieren und an die realen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Starre Regulative müssen an die Lebens­realität angepasst und ‚konkurrenzlose Dorfläden‘ aus dem strengen Regime der GewO ausgenommen werden, um einige so dringend benötigte Impulse für den ländlichen Raum zu setzen.“

Die Stärkung der Möglichkeit der Direktvermarktung ist auch eine Maßnahme der gegen­ständlichen Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geän­dert wird.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­hen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit welcher sichergestellt wird, dass im Sinne der Verbesserung der Nahver­sorgung Direktvermarkter (Dorfläden, Selbstbedienungsläden) bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Kriterien dafür könnten die Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpalette oder eine inadäquate Lebensmittelversorgung vor Ort sein.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Voglauer. – Bitte sehr.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 253

16.58.16

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrte KollegInnen! Mit heute be­schließen wir ein Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken, das wir ein Jahr lang sehr intensiv verhandelt haben. Ich bin sehr froh, dass wir es nun in dieser Form heute be­schließen können.

Was ist die Ausgangssituation? – Die Ausgangssituation ist die, dass die Erzeugerpreise für Bäuerinnen und Bauern und PrimärproduzentInnen seit Jahrzehnten auf derselben Linie liegen geblieben sind, dass die Verbraucherpreise mit der Inflation steigen und diese Steigerungen der Kosten letztendlich auch bei den ProduzentInnen nicht abge­golten werden. Zusätzlich sind wir Zeugen von unlauteren Handelspraktiken, vor allem des Handels gegenüber kleinen Obstproduzenten, Erzeugergemeinschaften, aber auch des Einzelhandels gegenüber von Molkereien und anderen Gemeinschaften der Pro­duzentInnen. All das ist nun in diesem Gesetz geregelt.

Es verwundert mich schon etwas, dass man heute einen Antrag einbringen wird, in dem man sagen wird, die kleinbäuerliche Struktur würde da nicht geschützt werden. Fakt ist, wenn man sich die Kategorien, die im Gesetz genannt werden, genau anschaut, so sind da auch alle umfasst, die als LieferantInnen bis zu 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr haben, da gehören natürlich auch die KleinbäuerInnen dazu. (Präsidentin Bures über­nimmt den Vorsitz.)

Was mich als Grüne besonders freut, ist, dass es uns gelungen ist, die Liste dieser Han­delspraktiken, die verboten sind, zu erweitern. Das heißt, in Zukunft kann ProduzentIn­nen, wenn sie an Großabnehmer liefern, die Direktvermarktung nicht mehr verboten werden – das ist bei großen Molkereien de facto noch der Fall.

Es freut mich besonders, dass Abnehmer, KäuferInnen, die eine marktbeherrschende Stellung haben, jetzt ihren LieferantInnen nicht willkürlich schlechtere Konditionen vor­halten können.

All das wird nun in diesem Gesetz geregelt, und zusätzlich schaffen wir auch noch eine sehr niederschwellige Erstanlaufstelle für BäuerInnen, damit sie sich auch schnell Bera­tung holen können. Diese Beratungs- und Beschwerdestelle wird im Landwirtschafts­minis­terium angesiedelt sein.

Der gesamten Kritik zum Trotz, die jetzt noch kommen wird: Sie wissen, wir sind kritische Freunde, gemeinsam mit der ÖVP, Herr Loacker, diese Stelle aber macht wirklich Sinn, glauben Sie mir! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Jeitler-Cincelli.)

17.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Gerald Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.00.56

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministe­rinnen! Hohes Haus! Ja, der Schutz der kleinen Nahversorger vor der Machtkon­zen­tration, vor der Übermacht großer Supermarktketten ist sicher ein berechtigtes Anliegen, und deswegen gibt es diese EU-Richtlinie, die hier umgesetzt wird und die ja auch Frau Bundesministerin Köstinger auf europäischer Ebene selbst mitverhandelt hat. Interes­sant war aber, dass genau Sie, Frau Köstinger, dann öffentlich einen Wirbel gemacht haben und einen Streit mit der Rewe-Gruppe über die Termine angezettelt haben, sodass man sich fragt: Warum streiten Sie eigentlich? Da wird etwas umgesetzt, das Sie auf europäischer Ebene verhandelt haben, und Sie werden ja wohl damit zufrieden sein.


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Umso verwunderlicher ist es, wenn dann in der Umsetzung nicht das gemacht wird, was auf europäischer Ebene vereinbart wurde, sondern wenn Gold Plating im großen Stil betrieben wird, wenn man also von den europäischen Standards abweicht und in Österreich im Vergleich zu den Nachbarstaaten unterschiedliche Marktbedingungen schafft.

Zu diesem Ziel, die kleinen Anbieter, die kleinen Versorger vor den großen Ketten zu schützen, haben Sie gesagt: Wir führen eine zusätzliche Schutzstufe für Lieferanten mit einem Jahresumsatz von 350 Millionen bis 1 Milliarde Euro ein – aber bitte, bei 350 Mil­lionen ist ein Betrieb doch nicht mehr klein und schutzbedürftig! Das sind ja selbst schon große und marktstarke Unternehmen! Und wenn man dann schaut, wer in diese Gruppe fällt, dann wird man bei der Raiffeisen-Gruppe fündig! Dann ist zufällig die Nieder­österreichmilch, die zu 75 Prozent der Raiffeisen gehört, mit 385 Millionen Umsatz jetzt noch in die schutzwürdige Gruppe aufgenommen worden – so ein Glück aber auch! Da haben Sie hoffentlich von der Raiffeisen ein schönes Dankepaket bekommen, und von der NÖM ein paar Joghurts, damit Sie für die Wohltaten, die Sie diesen haben zukommen lassen, belohnt werden.

Auch sonst sind Kritikpunkte in der Umsetzung, die beispielsweise vom Rechts­anwalts­kammertag oder von der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht worden sind, nicht berücksichtigt worden. Zum Beispiel sind für manche Problemstellungen keine Verjäh­rungsvorschriften vorgesehen. Es sind auch die Verteidigungsrechte eines Käufers nicht vorhanden – man müsste doch für beide Seiten rechtliches Gehör gewährleisten; auch wenn das Gesetz dazu dient, die Kleinen zu schützen, muss man auch der Super­markt­kette zumindest rechtliches Gehör gewährleisten.

Weil da viel Gold Plating enthalten ist, bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der dieses Gesetz wieder auf sein gesundes Maß zurückstutzen soll:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. § 5a Abs. 2 Ziffer 6 entfällt.

II. Z 14 lautet:

1. Nach § 11 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Titel „Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbe­werbsbedingungen (Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG)“, die Abschnitts­bezeichnung und -überschrift des 1. Abschnitts, der 2. Abschnitt, die Abschnitts­bezeich­nung und -überschrift des 3. Abschnitts, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, 2a, 2b und 4, § 9a, § 10, Anhang I und Anhang II jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 6 Abs. 2 tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft. Liefervereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundes­gesetzes abgeschlossen wurden, müssen bis zum 1. Mai 2022 mit diesem Bundes­gesetz in Einklang gebracht werden.“

III. Ziffer 10 und 11 des Anhangs I entfallen.


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*****

Kollege Haubner hat das Betriebliche Testungs-Gesetz gelobt. Wenn Sie das genau anschauen, dann sehen Sie, dass diese betrieblichen Testungen jetzt bis 31.12.2022 verlängert werden, also noch über ein Jahr hinaus. Da frage ich mich: Wenn ab 1. Feb­ruar eine Impfpflicht geplant ist, warum dann betriebliches Testen bis Ende 2022? – Das ergibt alles keinen Sinn, und weil die Pandemiebekämpfung dieser Regie­rung keinen Sinn ergibt, ist es so eigentlich konsequent. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lercher.)

17.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1212 d.B.) - TOP 21

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. § 5a Abs. 2 Ziffer 6 entfällt.

II. Z 14 lautet:

1. Nach § 11 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Titel „Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbe­werbs­bedingungen (Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG)“, die Abschnitts­bezeichnung und -überschrift des 1. Abschnitts, der 2. Abschnitt, die Abschnitts­bezeichnung und -überschrift des 3. Abschnitts, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, 2a, 2b und 4, § 9a, § 10, Anhang I und Anhang II jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 6 Abs. 2 tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft. Liefervereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes abgeschlossen wurden, müssen bis zum 1. Mai 2022 mit diesem Bundesgesetz in Einklang gebracht werden."

III. Ziffer 10 und 11 des Anhangs I entfallen.

Begründung

Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (2019/633) verfolgt das Ziel, die Position von landwirtschaftlichen Produzenten gegenüber ihren Abnehmern zu stärken, indem u.a. gewisse Geschäftspraktiken verboten werden. Wegen des Kräfte-ungleichgewichts zwischen Produzenten und wenigen, großen Abnehmern, war der Beschluss dieser Richtlinie ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Diese Richtlinie wurde unter österreichi­scher Ratspräsidentschaft 2018 beschlossen. Die damalige und heutige Landwirt­schafts­ministerin feierte die Einigung und sprach damals in diesem Zusammenhang von der


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Schaffung klarerer Regeln und gleicher Augenhöhe aller Partner. Die Reduktion der Übererfüllung von unionsrechtlichen Vorgaben, auch als Gold-Plating bezeichnet, findet sich im aktuellen Regierungsprogramm. Die Befolgung dieses Prinzips ist zudem als Meilenstein bzw. Kennzahl in den Zielen des Bundesministeriums für Wirtschafts­stand­ort und Digitalisierung enthalten. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass während gewisse Punkte aus dem Konsultationsverfahren eingebaut wurden, berechtigte Beden­ken hinsichtlich jener Teile des Gesetzesvorschlags, die über die europäischen Vor­ga­ben hinausgehen, jedoch nicht entsprechend angepasst wurden. Die vorgenommenen Änderungen betreffen somit die höheren Schwellenwerte (§5a Abs. 2 Z6) samt damit zusammenhängender Sunset Klausel (§ 11 Abs. 5 letzter Satz), als auch zweier zusätzlicher Verbotsbestimmungen (Z 10 und 11 des Anhang 1). Überschießende Rege­lungen sorgen für eine weitere Rechtszersplitterung im EU-Binnenmarkt und schaden damit auch der Rechtssicherheit innerhalb der Europäischen Union. Darüber hinaus schaffen diese Mehrkosten und damit eine weitere Belastung der betroffenen Unter­nehmen. Aus diesen Gründen wird angeregt, die erwähnte Teile des Regierungsvor­schlags, die über die EU-Richtlinie hinausgehen, zu streichen.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.


17.05.58

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frauen Bundes­ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Lassen Sie mich auch auf das Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung, zur Stärkung des Wettbewerbsrechts Bezug nehmen! Es geht darum, dass Lieferanten, Zulieferer, aber auch Handelsketten in Zukunft auf Augenhöhe tätig sein können.

Es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der wir gerne nachkommen, denn das soll ja wirklich kleine Produzenten stärken. Wir wissen, wir haben eine gewisse Machtkon­zentration des Handels, und da gibt es verschiedene Praktiken, wie man kleinere Erzeuger eben dementsprechend unter Druck setzen kann. Dies wird oft dementiert, aus der Praxis wissen wir aber leider, dass das doch immer wieder vorkommt. In diesem Falle sollen eben auch kleine Produzenten gestärkt werden.

Es geht, um ein paar Beispiele zu nennen, um Zahlungsziele: Es kann doch nicht sein, dass, wer verderbliche Ware liefert, die innerhalb weniger Tage verkauft ist – Obst oder Gemüse –, sein Geld dafür nach 30 Tagen noch immer nicht bekommt. Das sind Gren­zen, die wir setzen wollen. Das ist doch logisch, denn alleine, um Gemüse erzeugen zu können, muss man oft ein Jahr vorfinanzieren, und dann kann man sich doch als Lieferant erwarten, dass auch innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird.

Bei nicht verderblichen Waren wollen wir eine Grenze von 60 Tagen setzen, also wirklich praktikable Stufen einführen, und wenn manche meinen, das sei ja gar nicht notwendig, dann sage ich: Das soll uns recht sein! Wenn es aber wirklich einmal vorkommt, dann hat der kleine Produzent etwas in der Hand, womit er sich bei einer ersten Schlichtungs- und Beschwerdestelle melden kann, und dem wird dann nachgegangen. Je weniger wir diese brauchen, umso besser ist es natürlich für alle.

Was die Stärkung des Wettbewerbsrechts insgesamt betrifft, muss es uns doch wichtig sein, dass wir in Zukunft auch heimische Produktion und Versorgung haben. Wie von manchen Vorrednern schon erwähnt: Ja, viele Produzenten sind das letzte Glied in der


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Kette und sind dementsprechend oft und schon lange unter Druck geraten. Ich denke, es ist nicht in unser aller Sinn, dass die Produktion immer mehr verloren geht, ins Ausland verlagert oder aber mit Eigenmarken verdeckt und zugedeckt wird, sondern wir können auf die heimische Produktion wirklich stolz sein. Mit diesem Gesetz wollen wir sie stärken und für die Zukunft absichern.

Was bei einigen meiner Vorredner passiert ist: Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Kraut und Rüben vermischt. Es wurden viele Begrifflichkeiten falsch dargestellt. Ich sage nur ein Beispiel: Ja, auch Kleinstproduzenten bis zu einem Umsatz in Höhe von 2 Millionen Euro können davon profitieren, wenn sie an eine Kette liefern, die über 2 Millionen Euro Umsatz macht. Also: Kleinlieferant bis zu 2 Millionen an Kette über 2 Millionen – und schon ist man im Rahmen dieses Gesetzes auch in diesem Fall mit dabei.

Kollege Angerer: Leider, leider keine Ahnung von der Materie! Alles durchmischt, was man nur durchmischen kann, bäuerliche Produktion, gewerbliche Produktion und Handel in einem Satz zusammengefasst – das geht nicht. Für dich, nur zur Information: Als bäuerlicher Produzent, sogar mit dem bäuerlichen Nebengewerbe, darf man 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verkaufen. Da haben wir also eine Regelung. Was nur passiert: Ihr vermischt immer Gewerberecht, Handelsrecht, bäuerliche Produktion und den Großhandel. Das sind aber völlig verschiedene Parameter, wenn es um Verord­nungen und Gesetze geht, und damit kommen oft Diskussionen zustande, die nicht notwendig sind.

In diesem Sinne kann ich Sie beruhigen: Als bäuerlicher Produzent darf ich meine Pro­dukte über einen Selbstbedienungsladen oder Ähnliches 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche vermarkten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

17.09


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Margarete Schramböck zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.09.59

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin! Im Jahr 2021 ist das wirtschaftliche Wachstum der österreichischen Betriebe trotz Covid stärker ausgefallen, als wir erwartet haben, und vor allem stärker ausgefallen als bei unseren Nachbarn in Deutschland und in der Schweiz. Das zeigen uns die OECD-Zahlen, das zeigen uns aber auch die lokalen Zahlen des Wifo.

Dieser starke österreichische Wirtschaftsstandort ist auf großartige und mutige Unter­nehmerinnen und Unternehmer und deren hoch qualifizierte, engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzuführen. Heute möchte ich die Gelegenheit nutzen, ihnen Danke zu sagen, denn es wird das letzte Mal vor Weihnachten sein, dass ich hier bei Ihnen im Nationalrat sein kann, und es ist ganz, ganz wichtig, dass wir ihnen für all das, was sie im Jahr 2021 geleistet haben, Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

Gemeinsam treiben sie die Wirtschaft voran, und ja, unsere Aufgabe ist es, sie dabei als Regierung zu unterstützen. Wenn das Virus wieder zuschlägt, ist es unsere Aufgabe, ein Auffangnetz zu schaffen, und ja, das haben wir gemacht: ein Auffangnetz im Bereich der Liquidität, ein Auffangnetz im Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Kurzarbeit und auch ein Auffangnetz gegen Verluste, die sie hinnehmen mussten oder die ihnen aufgrund der Coronasituation widerfahren sind.


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Gleichzeitig ist es uns gelungen, Impulse zu setzen, nämlich wirtschaftliche Impulse. Ich erinnere nur an die Investitionsprämie, die auch in dem OECD-Bericht extra genannt wird. Es ist ganz wichtig, dass wir diese Impulse weiter setzen, und das tun wir heute, an einem so wichtigen Tag, an dem die ökosoziale Steuerreform im Ministerrat be­schlossen wurde.

Auch das Öffnen des Handels ist ganz wesentlich, da ein Sicherheitsnetz zu haben, mit Sicherheitsmaßnahmen, die es dem Handel ermöglichen, wieder zu öffnen, sowie der Goldene Sonntag, der ganz wichtig ist.

Die Wirtschaftshilfen sind im Laufen, und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, weiter Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Wirtschaften in Österreich gut und gerecht erfolgen kann.

Das betriebliche Testen ist genannt worden, die Betriebe spielen eine wichtige Rolle. Darum verlängern wir diese Maßnahme und machen es auch möglich, dass betriebliches Testen – vor allem die Gurgeltests – auch außerhalb der Betriebe möglich ist.

Was wir aber auch tun, ist, genau hinzuschauen, wie die Größenverhältnisse bei den Unternehmen sind. Da ist es wichtig, die Regionalität – das hat uns auch Covid gezeigt – entsprechend zu fördern. Es ist wichtig, darauf zu schauen, dass die Resilienz des österreichischen Wirtschaftsstandortes dadurch gegeben ist, dass es unseren KMUs, unseren Mittelbetrieben, unseren kleinen Strukturen sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Produktion und auch im Handel – auch dort gibt es kleine Betriebe – gut geht und dass dort ein entsprechendes Gleichgewicht entsteht.

Wir haben in Österreich eine wichtige Lebensmittelbranche mit 77 000 Beschäftigten und 4 700 Unternehmen. Davon sind nicht alle groß, davon gibt es auch ganz viele kleine, und auf diese zu schauen, auf die produzierenden sowohl handwerklichen Be­triebe als auch landwirtschaftlichen Betriebe, ist uns gemeinsam ein wichtiges Anliegen.

Konflikte gibt es immer wieder. Es gilt, diese effizient und rasch und gut und durch eine Anlaufstelle, die wir schaffen, zu lösen. Mir ist es wichtig, die Resilienz des Wirt­schafts­standortes durch diese Maßnahme, die wir umsetzen, entsprechend zu gewährleisten, weiter zu unterstützen und vor allem diese kleine Struktur Österreichs zu fördern und sicherzustellen, dass Gerechtigkeit herrscht und auch die Möglichkeit besteht, auf Augenhöhe miteinander zu kommunizieren und Probleme, wenn sie auftreten, zu lösen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung, darum, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen, denn es ist ein richtiges und gutes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.14


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Abgeordneter Max Lercher zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.14.58

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schauen Sie – ich muss das wiederholen, denn sonst wird es vergessen –, wir, alle Parteien, alle Oppositions­par­teien, haben, als diese Krise begonnen hat, immer die Zusammenarbeit angeboten. Wir waren bereit für diese Zusammenarbeit, Sie haben sie nicht angenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Begonnen hat alles damit – wenn wir die Wirtschaftshilfen diskutieren –, dass Sie den Unternehmerinnen und Unternehmern die Rechtssicherheit genommen haben, als Sie


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das Epidemiegesetz trotz Warnungen ausgehebelt haben. Alle Oppositionsparteien ha­ben Sie eindringlich davor gewarnt, das zu tun. Sie haben es trotzdem gemacht, und so wie es bei den Covid-Maßnahmen in Österreich einen Fleckerlteppich gibt, so haben Sie bei den Hilfen auch einen Fleckerlteppich geschaffen, bei dem nicht Rechtssicherheit im Vordergrund steht, sondern die meisten zu BittstellerInnen degradiert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt haben wir den neuen Stil von Sebastian Kurz erlebt, der neue Stil ist mittlerweile ein alter Stil. (Abg. Höfinger: Ein etablierter!) Jetzt haben wir wieder einen neuen Bun­deskanzler, der im Ton sehr harmonisch wirkt, nur die Musik spielt im Hause hier noch nicht so, denn, geschätzter Herr Kollege Haubner, und ich schätze Sie sehr, wenn Sie uns 10 Minuten vor Abstimmung einen Abänderungsantrag hinschmeißen, dann habe ich jetzt schon wieder Angst vor diesem neuen Stil. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Wenn er auch inhaltlich in Ordnung ist, ist das keine Art und Weise, wie man in diesem Haus zusammenarbeiten sollte. Das ist genau der Ausdruck dessen, wie Sie Pandemie bekämpfen – nämlich zufällig. Es gibt heute noch keinen konkreten Plan, keinen kon­kreten Automatismus, was passiert, wenn wir in einen Lockdown gehen. Es gibt keine Planungssicherheit für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Der Rechtsstaat ist von Ihnen leider geschwächt worden – gegen die Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie haben den Sozialstaat nicht gestärkt, Sie haben ihn in dieser Krise geschwächt, und das ist schwierig, denn wenn die Feuerwehr zu einem Einsatzort fährt und da brennt ein Haus und sie würde so agieren wie diese Bundesregierung, würde jedes Haus in diesem Land abbrennen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Das kann nicht der Zugang zu Krisenmanagement sein. Das kann nicht die Auffassung von einem starken Staat sein. So werden die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land ganz sicher nicht mehr Vertrauen bekommen. Wir haben die Zusam­menarbeit angeboten, die Hand bleibt ausgestreckt, ich bezweifle, dass Sie sie jemals nehmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.18


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli zu Wort. – Bitte.


17.18.10

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Es geht um die Novellierung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und fairer Wettbewerbsbedingungen. Herr Kol­lege Lercher, ich finde das immer spannend. Wir sind, glaube ich, eigentlich im selben Alter, und ich finde es immer spannend, wenn man so ein Visavis hat, bei dem man sich denkt: Okay, der hat wirklich eine völlig andere Erlebniswelt als ich.

Ich komme natürlich aus einem Unternehmen, bin Unternehmervertreterin und sehe, was für die Unternehmen passiert ist. Da ist es auch logisch, dass man natürlich eine andere Perspektive hat. Wenn ich aber sehe, dass da 40 Milliarden Euro bewegt wurden, dass es Hilfen noch und nöcher gibt, die es im Ausland nirgendwo gab, bei denen alle nach Österreich schauen und sagen: Das hätte ich gerne gehabt!, bei denen viele ihre Ressourcen gar nicht angreifen mussten (Zwischenruf des Abg. Silvan), dann stelle ich fest, dass das etwas ist, das sehr gut gelungen ist, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

Dass wir hier jetzt nicht strukturiert planen können, liegt auch daran, dass wir eine Situation haben, in der wir nicht gewusst haben, wie man drinnen landet, und wir wissen


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auch nicht, wie sie sich weiterentwickelt. Wir wissen nicht, was in zwei Wochen ist, was in vier Wochen ist, was in sechs Wochen ist. Das, was wir wissen, ist, dass wir alle gemeinsam das Beste geben können, um Struktur und Stabilität in diesem Land zu schaffen, und nicht permanent auf irgendeine Ära hinschmeißen (Ruf bei der SPÖ: Das gibt’s ja net!), die vorbei ist. Wir haben jetzt die Chance. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

Nun möchte ich aber auf unser Thema eingehen, und zwar auf den Lebens­mittel­einzelhandel. Der Lebensmitteleinzelhandel ist dominiert, das wissen wir, von einzelnen, von einer Handvoll oder ein paar mehr großen Playern. Es ist wichtig – Kollegin Voglauer hat es vorhin gesagt –, dass wir da einen Schutz und faire Wettbewerbs- und Markt­be­dingungen schaffen.

Die sind meiner Meinung nach die Basis für eine nachhaltige Wirtschaft, doch was wir wirklich brauchen – auch das sehe ich wieder aus meinem unternehmerischen Kontext; ich habe als Agentur sehr viel mit Handelsunternehmen, mit Produktionsbetrieben gearbeitet –, ist: Es braucht hier schon auch eine neue Kultur. Oft höre ich nämlich in den Besprechungen von Werbekostenzuschüssen – diesen Druck, der da vorhanden ist, kann ich sehr gut nachvollziehen, und ich finde es super, wenn man vielleicht einen kleinen Teil seiner Produktion eben im Hofladen selbst veredelt und dort dann auch die Möglichkeit und die Chance hat, sich nachhaltig ein zusätzliches Standbein aufzubauen.

Ich glaube, dass diese anonyme Beschwerdestelle ganz gut ist, wenngleich ich glaube, dass danach noch viel evaluiert werden muss, denn dass das von heute auf morgen so funktioniert, glaube ich ohnehin nicht. Dafür, dass sich dann jemand wirklich dort meldet, ein Mediationsverfahren anstrebt, braucht es, glaube ich, schon Bewegung, und da bitte ich auch die großen Handelsunternehmen, diesbezüglich wirklich offen zu sein und eine neue Kultur des Miteinanders zuzulassen.

Herr Kollege Matznetter, vielleicht in aller Kürze, weil Sie in Ihrer Haltung und Tonalität immer so lehrend sind, was ich grundsätzlich schätze, lehre ich Sie heute auch etwas: Es heißt Gold Plating – ja, Gold Plating, nicht Golden Plating! –, und in diesem Fall ist das keines. Es gibt juristisch zwei Ziffern, die in der Richtlinie ergänzt wurden, und die sind deswegen ergänzt worden, damit man auf österreichische Rahmenbedingungen eingeht, das hat auch mein Kollege Höfinger vorhin schon ausformuliert.

Es gibt kleine Länder wie die Schweiz zum Beispiel, die trotzdem Riesenkonzerne haben. Es gibt Riesenunternehmen in kleinen Ländern, aber genauso umgekehrt, und unsere Wirtschaft ist eben so, wie sie ist. Die Paragrafen, die da verändert wurden, sind die Anpassung an österreichische Marktbedingungen. Das ist gut und richtig so, denn es geht um eine Verhältnismäßigkeit.

Wenn wir – zum guten Schluss, denn das ist hoffentlich meine letzte Rede, bevor wir in die Weihnachtspause gehen – alle regional einkaufen, versuchen, möglichst regional zu kaufen, versuchen, möglichst die Kleinen zu unterstützen, dann gäbe es diese ganze Thema überhaupt nicht. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Fischer.)

17.21


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Walter Rauch zu Wort. – Bitte.


17.21.58

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesminister! Hohes Haus! Ja, wir hanteln uns von einem Lockdown zum anderen, und wir sind die Einzigen in Europa, die diese Lockdowns verhängen. Man sieht es auch


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an der wirtschaftlichen Entwicklung, wie sich die Wirtschaft in Österreich entwickelt und welche Hilfsmaßnahmen benötigt werden – wobei Sie diese jedoch gleichzeitig von einem Lockdown zum anderen verändern, den Betrieben aber andererseits keine Sicherheit geben, vor allem nicht sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern.

Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsparteien und sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank, Ihnen ist diese Pandemie entglitten! Sie ist Ihnen entglitten, denn dieser harte Lockdown für den Tourismus und für den Handel hat natürlich Auswirkungen auf allen Ebenen. Ob das die Privatzimmervermieter sind, ob das einzelne Kleinbetriebe sind, im Endeffekt ist die Liquidität – Frau Bundesminister, Sie haben es angesprochen – bei den Unternehmen nicht mehr gegeben. Da braucht es Maßnahmen, die diese Be­triebe im Endeffekt stützen, und zwar sowohl von Bankenseite, aber auch vonseiten der öffentlichen Hand, dem Finanzamt, aber auch der Sozialversicherung.

Betreffend die Sicherheit der Betriebe und vor allem die Stundungen, die dann wieder aufgehoben wurden und jetzt entsprechend eingefordert werden, muss ich sagen: Da gibt es zig Beispiele – zig Beispiele! –, bei denen die Unterstützung nicht funktioniert, bei denen die Liquiditätsengpässe so gehandhabt werden, dass es im Endeffekt schwierig ist, den Betrieb überhaupt aufrechtzuerhalten und konstruktiv und strukturiert in die Zu­kunft zu führen. Das fehlt ihnen an Perspektive, da braucht es natürlich wesentlich mehr an Maßnahmen und auch an Struktur. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Onlinehandel wurde schon angesprochen. Ich nenne nur das Kaufhaus Österreich als Beispiel. Das ist eigentlich ein Paradebeispiel, mit dem wir – mit diesem System – in ganz Europa einzigartig sind, denn wenn man heute hergeht und in zwei oder drei Monaten eine Homepage aufstellt und mit Amazon oder welchen Konzernen auch immer konkurrieren möchte, dann wird das sehr, sehr schwer möglich sein. Wenn das jemand geschafft hätte, wenn das jemand entsprechend umgesetzt hätte, wäre das, glaube ich, nobelpreisverdächtig.

Ganz kurz noch zu Kollegen Matznetter und den Antrag betreffend „Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown“: Den unterstützen wir. Das ist ein sehr guter Antrag, weil wir glauben, dass es höchst an der Zeit ist, die Betriebe entsprechend zu unter­stützen, und zwar mit sofortigen Maßnahmen sowohl im Steuerbereich als auch im Sozialversicherungsbereich. (Beifall bei der FPÖ.)

17.25


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.


17.25.10

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Vorlage zur Umsetzung der Richtlinie zum Verbot unlau­terer Geschäftspraktiken hier im Nationalrat behandeln. Es ist ein sehr, sehr wichtiges Thema, das vor allem die kleinen Erzeuger in Österreich entlang der Wertschöpfungs­kette nachhaltig stärken soll.

Wir haben es heute schon gehört: Speziell bei den Erzeugerpreisen stagniert die Situation schon seit langer Zeit, wenn man sich dann aber die Preise im Regal anschaut, so erkennt man, dass es dort durchaus immer wieder Preissteigerungen gibt, die die Konsumentinnen und Konsumenten dann auch zu bezahlen haben. Die, die am Ende aber sehr oft übrig bleiben und auf der Strecke bleiben, sind die bäuerlichen Erzeuger, auch die Erzeugergemeinschaften.


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Das ist etwas, was sich vor allem auch die EU-Kommission in den letzten Jahren sehr genau angeschaut hat, und mit der Vorlage dieser Richtlinie über unlautere Geschäfts­praktiken ist erstmals auch auf europäischer Ebene wirklich ein Umdenken passiert. Über sehr viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hat man immer geglaubt, dass das Heil im Wachstum liegt – das Gegenteil ist der Fall. Unsere Wirtschaft lebt von einer Vielfalt von klein- und mittelständischen Produzenten, von regionalen Produzenten, und die müssen entlang dieser Wertschöpfungskette einfach gestärkt werden. Das tun wir heute mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie.

Ich halte es auch für sehr wichtig, diese Themen anzusprechen. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind gern bereit, etwas mehr für Produkte, deren Ursprung sie kennen, deren Herkunft sie kennen, von denen sie wissen, wie sie produziert werden, zu bezahlen, und die Konsumentinnen und Konsumenten sind gern bereit, vor allem auch die österreichischen Produzenten zu unterstützen. Was es da braucht, ist einfach Fairness.

Wir haben über die letzten Jahrzehnte gesehen, dass sich vor allem im Lebensmittel­handel einige wenige den Markt aufteilen – das sind in Österreich insgesamt drei. Es gibt nur ein Land in der Europäischen Union, das ist Finnland, das eine ähnliche Marktkonzentration im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels hat, wie das in Österreich der Fall ist, und wir haben in den letzten Jahren immer wieder sehr viele Beschwerden von Produzenten, von Erzeugergemeinschaften, von klein- und mittelständischen Betrie­ben gehört, die Geschichten darüber erzählt haben, wie sie dieser Marktmacht ausge­setzt sind.

Damit ist jetzt Schluss! Zum ersten Mal gelten klare Regeln entlang der Lebens­mittel­kette: keine kurzfristigen Stornierungen mehr, keine einseitigen Änderungen der Liefer­bedingungen, keine Weigerung, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.

Es ist angesprochen worden, wir würden Gold Plating betreiben. – Ich möchte dem wirklich widersprechen! Es war vor allem Herr Abgeordneter Loacker, der auf einen Punkt hingewiesen hat, bei dem mir besonders wichtig war, dass wir ihn hineinbringen – (in Richtung Abg. Loacker, der mit Abg. Lukas Hammer spricht:) vielleicht hat er eine Sekunde Zeit, einmal zuzuhören, weil es nämlich um Wettbewerb geht –: Wir haben noch einen Passus betreffend Produzentinnen und Produzenten mitaufgenommen – da geht es nicht nur um bäuerliche Produzenten, denn es gibt ja nicht den einen Bauern, der Rewe beliefert, sondern zumeist sind es Erzeugergemeinschaften (Zwischenruf des Abg. Loacker): Nudelhersteller, Wurstwarenproduzenten, eine breite Palette an Unter­nehmen, die in den Lebensmitteleinzelhandel liefern; Sie brauchen ja nur in die Regale zu schauen.

Das, was wir jetzt ermöglichen, ist, dass diese Betriebe nicht mehr per Knebelvertrag quasi dazu aufgefordert sind, nur an eine Lebensmittelkette zu liefern, sondern dass sie das durchaus bei mehreren tun können. Das heißt, es gibt keine exklusiven Liefer­verträge mehr, sondern die Produzenten können durchaus auch mit einem Konkurrenten einen Liefervertrag abschließen – und das nennt sich Wettbewerb. Damit geben wir den Betrieben erstmals die Möglichkeit, sich unterschiedliche Partner auszusuchen, womit sie nicht nur an einen gebunden sind. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir das hier aufgenommen haben, und ich sage ein großes Dankeschön an die geschätzten Damen und Herren Abgeordneten, die dabei sehr hilfreich waren, das entsprechend zu verhandeln. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

Ich habe es schon angesprochen und ich spreche es noch einmal an: Natürlich sind für mich als Landwirtschaftsministerin vor allem die Urproduzenten, die Bäuerinnen und Bauern der wichtigste Adressat bei der Umsetzung dieser Richtlinie. Es sind Tausende kleine und mittelständische Betriebe, die in den Lebensmitteleinzelhandel liefern, und


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genau diese sind auch von dieser Richtlinie umfasst, für sie gelten jetzt eben genau die gleichen Möglichkeiten, sich auch rechtlich gegen das Ganze zur Wehr zu setzen und ihre Marktmacht zu verstärken. Das halte ich wirklich für sehr wichtig.

Der zweite wichtige Schritt, den wir setzen, ist die Einrichtung der Ombudsstelle. Es gibt einen Angstfaktor, der ist nicht wegzuleugnen. Die Betriebe haben zum Teil wirklich Angst, sich zu melden, auch die Geschichten zu erzählen, die ihnen zum Teil in den sehr einseitigen Preisverhandlungen passieren. Wenn beispielsweise 10 Tonnen Äpfel be­stellt werden, 8 Tonnen im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden und 2 Tonnen zurückgeschickt und nicht bezahlt werden, dann ist das ein Problem – nicht für den Lebensmittelkonzern, aber für die bäuerliche Erzeugergemeinschaft, die die verderb­liche Ware nach drei Wochen natürlich wegschmeißen muss. Genau dem schieben wir einen Riegel vor, mit der Ombudsstelle gibt es die Möglichkeit, genau solche Vergehen zu melden.

Diese Ombudsstelle wird weisungsfrei sein, sie wird unabhängig sein, die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter werden der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Es wird eine jähr­liche Berichterstattung der Erstanlaufstelle geben, und die Berichte werden dann auch entsprechend veröffentlicht, damit wir dieses gesamte System aufbrechen können, damit wir den kleinen und mittelständischen Produzenten, Erzeugern und nicht zuletzt den Bäuerinnen und Bauern mehr Marktmacht, mehr Fairness entlang der Lebens­mittelkette geben können.

Ich darf mich ganz herzlich bei Frau Bundesministerin Margarete Schramböck für die Zusammenarbeit bedanken; sie ist ja federführend für die Umsetzung zuständig. Ich glaube, dass wir hier ein Regelwerk schaffen, das der österreichischen Struktur und vor allem unseren Betrieben, unseren Unternehmen sehr gerecht wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.31


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.32.01

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frauen Bundesministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon mehr­fach gehört: Unter diesen Tagesordnungspunkten sind drei Gesetzesinitiativen vereint; meine VorrednerInnen haben schon vielfach auf diese Gesetzesvorhaben reflektiert und sind darauf eingegangen. Ich erlaube mir, nur zwei Punkte herauszugreifen, und da passt es sehr gut, nach Frau Bundesministerin Köstinger zu sprechen, weil es mir natür­lich auch darum geht, die Stärkung von Produktionsbetrieben gegenüber den großen Betrieben im Lebensmittelhandel oder auch der verarbeitenden Industrie anzusprechen.

Ich komme selbst aus dem ländlichen Bereich. Unsere Region ist auch durch land­wirtschaftliche Betriebe geprägt; nicht nur Bäuerinnen und Bauern, sondern auch gewerbliche Betriebe, die in der Lebensmittelerzeugung, in der Lieferung, in der Produk­tion, in der Weiterverarbeitung tätig sind und natürlich auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sind. Es sind hauptsächlich Klein-und Mittelbetriebe. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir alle, glaube ich, wollen, dass österreichische Produkte im Regal zu finden sind, wir wollen, dass Qualität und Regionalität zu finden sind, und das gilt es hier zu unterstützen. Die Umfragen bestätigen uns immer wieder, dass die Konsumentinnen und Konsumenten regionale Produkte haben möchten. Mir ist aber auch bewusst, dass zwischen geäußer­tem Wunsch und der Kaufentscheidung selbst Welten liegen.

Wir wollen auch nicht den gesunden Wettbewerb außer Kraft setzen, aber wir wollen, dass die Betriebe – die kleinen und die großen – einander auf Augenhöhe begegnen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 264

können (Zwischenruf der Abg. Cornelia Ecker), dass auch das Ungleichgewicht, das Marktungleichgewicht, nicht ausgenützt wird, denn es ist schon schwer: Die Listung, die Platzierung im Regal, die Preisgestaltung sind heiß umkämpfte Bereiche, aber es geht natürlich darüber hinaus. Man muss, wenn man schon einmal drinnen ist, wenn man Zulieferer ist, wenn man im Regal steht, dem Druck, der auf einem lastet, auch begegnen können.

Durch das Verbot unfairer Praktiken wie zum Beispiel überbordender Zahlungsfristen oder kurzfristiger Stornierungen bei verderblichen Waren wird da ein Riegel vorge­schoben, und es wird eine Beschwerdestelle geben, an die man sich wenden kann, um beraten zu werden, bei der man Beschwerden einbringen oder auch eine Schlichtung anregen, anstoßen kann. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, etwas kürzer: Ich möchte einfach ein Dankeschön aussprechen. Der letzte der drei Tagesordnungspunkte betrifft die Ausweitung der Teststraßen in Betrie­ben, und ich möchte einfach allen Betrieben Danke sagen, die in den vergangenen Monaten eine Teststraße etabliert haben. Wir verlängern diese Förderung nun auf März 2022, und ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie uns hierbei unterstützen. Es ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit unseres Umfelds, in der Bekämpfung der Pandemie, und das insbesondere kurz vor den Weihnachtsfeiertagen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.35


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Cornelia Ecker zu Wort. – Bitte.


17.35.25

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Ich begrüße die Intention der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken der Europäischen Union, vor allem betreffend die Position der Bäuerinnen und Bauern gegenüber den großen Konzernen. Die Regierungsvorlage, die diese Richtlinie in nationales Recht transferieren soll, ist aber aus meiner Sicht eine völlige, eine glatte Themenverfehlung.

Anstatt unsere heimischen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern – und nicht nur die Klein­bauern und Kleinbäuerinnen, haben wir gehört, sondern auch die kleineren Unterneh­merInnen – mit diesem Gesetzesvorschlag auf eine Verhandlungsebene mit den großen Lebensmittelkonzernen zu heben, werden neue, überaus komplexe Behördensysteme geschaffen, die nicht nur viel kosten, sondern aus unserer Sicht auch nicht nötig sind. (Beifall bei der SPÖ.) Gold Plating dafür zu nutzen, Lobbyinteressen zu befrieden und die Großagrarier in einem Gesetz zu bedenken, in dem sie keinen Platz haben, halte ich für höchst bedenklich, Frau Ministerin. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollte es vorrangig um den Schutz der Klein­bäuerin­nen, der Kleinbauern und der kleineren UnternehmerInnen gehen. Die EU hat daher bewusst die Schwelle, bis zu der der Schutz dieses Gesetzes reichen soll, auf einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gesetzt. Was macht Ministerin Köstinger? – Sie legen eine Schwelle bis zu 1 Milliarde Euro fest. (Zwischenbemerkung von Bundes­minis­terin Köstinger.)

Jetzt frage ich Sie an dieser Stelle – ich komme selber aus der Direktvermarktung –: 1 Milliarde Euro Umsatz macht von uns niemand, auch nicht Zusammenschlüsse von mehreren DirektproduzentInnen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminis­te­rin Köstinger.) Das macht niemand, und das ist auch kein kleines Unternehmen, wie meine Vorrednerin gerade behauptet hat. In welcher Welt leben Sie? (Beifall bei der SPÖ.) Wer sind Ihre Profiteure, Frau Ministerin? – Ich kann Ihnen sagen, wer Ihre Profiteure sind:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 265

nicht der kleine Bauer ums Eck (Zwischenruf bei der SPÖ), der kleine Produzent; es sind Ihre Spender, Frau Ministerin.

Ihr Einsatz für die Großen und Ihre Spender hat sich somit wieder einmal gelohnt. Das Lobbybüro befindet sich am Stubenring 1, und es hat seinen Auftrag bravourös erledigt. (Beifall bei der SPÖ.) Die Großspender werden sich natürlich erkenntlich zeigen. Wer bei dieser knallharten Klientelpolitik aber auf der Strecke bleibt, sind jene Personen und landwirtschaftlichen Betriebe, die den Schutz vor den Großen wirklich dringend brauchen würden.

Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Unterstützung für Kleinbauern statt Gold-Plating für die Agrarindustrie.“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. Einen wirksamen Schutz vor Ausbeutung von kleinbäuerlichen Betrieben durch große Verarbeitungs- und Lebensmittelketten sicherzustellen.“ (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

„2. Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation in Österreich auf den Weg zu bringen.

3. Rasch ein Paket für einen wirklich wirksamen Tierschutz (Verbot von Vollspalten­böden)“ – mit Terminen – „vorzulegen“.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

betreffend Wirksame Unterstützung für Kleinbauern statt Gold-Plating für die Agrar­industrie.

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Indus­trie und Energie über die Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1212 d.B.) – Top 21

In zahllosen Pressekonferenzen hat Bundesministerin Köstinger den Schutz von Klein­bauern vor unlauteren Wettbewerb angekündigt.

Tatsächlich wird die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz zur Verbesserung der Nah­versorgung und der Wettbewerbsbedingungen aber sehr kontrovers diskutiert, obwohl gerade der Schutz der kleinen ProduzentInnen vor unfairem Wettbewerb von enormer Wichtigkeit wäre.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 266

Es handelt sich dabei um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, die effizient und unbüro­kratisch umgesetzt werden sollte. Im Gesetz ist allerdings einerseits die Schaffung einer neuen Behörde bei Bundeministerin Köstinger vorgesehen, obwohl es bereits durch die Bundeswettbewerbsbehörde eine funktionierende Behörde dafür gäbe, und andererseits werden die EU-Vorgaben immens übererfüllt und zwar in der Hinsicht, dass nicht Klein­bauern geschützt werden, sondern auch Großbetriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Milliarde Euro – also die Großagrarindustrie.

Die EU-Richtlinie sieht jedoch hier eine Schwelle von lediglich 350 Mio. € Umsatz vor, da es hierbei um einen Schutz von Klein- und Mittelbetriebe handeln soll und nicht um jenen für Großbetriebe. Diese Übererfüllung der EU-Standards wird daher sehr kritisch gesehen.

Es ist wieder einmal bezeichnend, dass ausgerechnet bei den Großagrar- und Indus­triebetrieben die generelle Regierungslinie (kein Gold-Plating) über Bord geworfen wird.

Österreich hat zudem aktuell mit der höchsten Inflationsrate seit mehr als einem Jahr­zehnt zu kämpfen. Die Menschen leiden enorm unter der Teuerung. In der Begutachtung der Arbeiterkammer zum Gesetzesentwurf wird dargestellt, dass dieses Gesetz, so wie es jetzt umgesetzt werden soll, die Gefahr steigender Preise begünstigen könnte, obwohl die Lebensmittelpreise in Österreich ohnehin – zum Beispiel im Vergleich zu Deutsch­land – sehr hoch sind. Dass gerade jene unterstützenswerten Kleinbetriebe von einer Teuerung profitieren könnten, darf bezweifelt werden.

Darüber hinaus leistet dieses Gesetz auch keinerlei Anreize für einen besseren Tier­schutz in unserem Land.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1.          Einen wirksamen Schutz vor Ausbeutung von kleinbäuerlichen Betrieben durch große Verarbeitungs- und Lebensmittelketten sicherzustellen.

2.          Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation in Österreich auf den Weg zu bringen.

3.          Rasch ein Paket für einen wirklich wirksamen Tierschutz (Verbot von Vollspalten­böden) vorzulegen“.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Christoph Stark, Sie gelangen nun zu Wort. Bitte.


17.38.58

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frauen Ministerinnen! Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Kurzer Exkurs zur Vorrednerin: Wer hier ständig die bereits sehr abgenutzte Platte der Spenderinnen und Spender auflegt, hat entweder etwas nicht verstanden oder will bewusst in eine andere Richtung blenden, um vom eigentlichen Thema abzulenken. (Zwischenruf bei der SPÖ.)


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Das Thema an sich wurde bestens erklärt. Sie versuchen hier leider wieder, den Men­schen Sand in die Augen zu streuen und ein gutes Produkt schlecht zu verkaufen; tut mir leid. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir behandeln heute die Novellierung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, und dazu darf ich ein paar Zahlen nennen: 910 000 Tonnen Fleisch, 3,85 Millionen Tonnen Milch, 2,17 Milliarden Stück Eier, 5,4 Millionen Tonnen Getreide und vieles mehr. Was sind das für Zahlen? – Das sind die Zahlen der Produktion der Landwirtinnen und Landwirte aus dem letzten Jahr.

Meine Damen und Herren, das sind Zahlen, von denen wir wissen, dass das nicht im Ab-Hof-Verkauf möglich ist. Das sind Produktionszahlen von Produzentinnen und Pro­du­zenten, die im heimischen Markt stehen und die mit den heimischen Lebens­mittel­händ­lern verbunden sind. Und wenn wir wollen, dass die heimische Landwirtschaft weiterhin erfolgreich bleibt, dann braucht es mehr als das bloße Bekenntnis dazu, hin und wieder beim Landwirt ums Eck etwas einzukaufen. Es braucht mehr, es braucht auch den recht­lichen Schutz, es braucht ein rechtliches Gefüge, damit die Landwirtschaft in Kombi­na­tion mit dem heimischen Lebensmittelhandel erfolgreich sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, das schaffen wir heute mit diesem Gesetz, mit dieser Um­setzung der europäischen Richtlinie. Ich als regionaler Abgeordneter und als Leader­sprecher in der Steiermark bin überzeugt, dass wir hier einen wichtigen Schritt setzen, nämlich zusätzlich zu den regionalen Bekenntnissen, zum regionalen Handeln nun auch einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.41


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Greiner. – Bitte.


17.41.40

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bun­desministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 22 Monaten befinden wir uns bedauerlicherweise in einer Pandemie mit schwerwiegenden Folgen gesundheits­politi­scher Natur, aber auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind gravierend.

Was hat man dagegen gemacht? – Man hat immerhin ein Paket von 28 Milliarden Euro – mindestens! – geschnürt, um diese negativen Auswirkungen abzufedern. Aber sind diese Mittel auch angekommen? – Mein Kollege Matznetter hat es angesprochen: zu spät, manchmal gar nicht, wenn, dann zu zögerlich oder zu gering ausbezahlt.

Geschätzte Damen und Herren, das kann es ja nicht sein. Wir hören von Ihnen immer: Es hat alles bestens funktioniert, wir haben schnell geholfen! – Eben nicht! Hören Sie doch auf die EPUs, die es leider nicht mehr gibt, weil sie die Türen unwiderruflich schließen mussten! Was ist mit Neugründungen? – Sie waren da, sind aber auch schon wieder weg, weil die Hilfen nicht gekommen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Was haben Sie in der Regierung gemacht? Haben Sie für Sicherheit gesorgt, für Ver­trauen gesorgt? – Nein. Das hat mein Kollege Lercher bereits auf den Punkt gebracht: Wir hätten uns Rechtssicherheit erwartet, aber dafür haben wir leider keinerlei Anzeichen gesehen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Viele Unternehmen haben sich alleingelassen gefühlt, im Stich gelassen gefühlt.

Liebe Kollegen von der ÖVP! Wir hören jetzt auch von Ihrem Bundeskanzler: Ja, wir möchten eine neue Zusammenarbeit, wir pflegen einen neuen Stil! – Aber ein Abände­rungs­antrag wenige Minuten vor der Debatte, wenige Minuten vor der Abstimmung, ist das der neue Stil? Das wird wohl als positives Signal zu wenig sein. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 268

Als Rechnungshofsprecherin möchte ich noch einen Punkt erwähnen: die Cofag, die Covid-19-Finanzierungsagentur. 19 Milliarden Euro an Steuergeldern sind dorthin geflossen und werden von dort als Unterstützungsmaßnahmen ausbezahlt. Dürfen wir erfahren, wer wann warum wie viel bekommen hat? – Nein, leider nicht (Zwischenruf des Abg. Haubner), weil Sie uns mithilfe der Grünen die Kontrolle verweigern. Sie sagen wieder: Beirat. – Ein Beirat unterschreibt eine Verschwiegenheitsklausel, der darf darü­ber, was er dort in der Sitzung erfahren hat, nicht sprechen. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Geben Sie es doch zu: Sie verweigern sich der Transparenz und Sie haben Angst vor Kontrolle! So einfach ist das. Schade! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich appelliere an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, an den Bundeskanzler, an die Regierungsmitglieder: Leben Sie doch diesen neuen Stil, den Sie uns ankündigen! Stim­men Sie unserem Entschließungsantrag zu! Sorgen Sie für Transparenz in der Cofag und setzen Sie Schritte, durch die man wieder Vertrauen gewinnen kann! Die Bürge­rinnen und Bürger haben sich das redlich verdient. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

17.44


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kurt Egger zu Wort. – Bitte.

17.44.59

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Bundes­ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Ich habe vorhin fast eine Träne im Auge gehabt, als sich Kollege Lercher um die Unternehmerinnen und Unternehmer dieses Landes gesorgt hat. Es freut mich, dass er auch draufgekommen ist, wie wichtig sie sind, und ich werde ihn bei Gelegenheit daran erinnern, wenn er wieder in den alten Klassenkampf zurückfällt. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollegin Ecker hat eines bei diesem Gesetz nicht ganz verstanden, nämlich dass der Direktvermarkter deswegen Direktvermarkter heißt, weil er direkt vermarktet und nicht in den Lebensmitteleinzelhandel liefert. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Kollegen Hauser, der von der Entgleisung oder davon, dass die Pandemie der Bundesregierung entglitten ist, gesprochen hat: Das Einzige, was in den letzten 21 Mo­naten entglitten ist, sind die Sprachform der Freiheitlichen und die Unwahrheiten, die dort erzählt werden. Das ist Ihnen entglitten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich habe mir vorgenommen, noch ein wenig über das betriebliche Testen zu sprechen. Weil Kollege Loacker das angesprochen hat: Die Verlängerung gilt natürlich nur bis Ende März, das Gesetz gilt aber deswegen bis Ende des Jahres, weil diese Zusagen auch abgerechnet werden müssen, was auch einen entsprechenden Rahmen braucht, sodass das von den Betrieben auch so gemacht werden kann.

Bei den betrieblichen Testungen hat es bis jetzt – das ist ein aktueller Stand, von dieser Woche – in fast 5 000 Betrieben über acht Millionen Tests gegeben. Diese Zahl zeigt sehr genau, wie wichtig es ist, auch weiterhin in diesen Bereich zu investieren, weil das ein zusätzliches Testangebot ist. Wir werden nicht nur die Impfung brauchen, sondern wir werden auch weiterhin ein engmaschiges Netz – eine neue Virusform steht vor der Tür – brauchen, vor allem bei den PCR-Tests, um diese Infektionsketten zu unter­brechen und auch zu gewährleisten, dass die Wirtschaft, die Betriebe weiterhin geöffnet bleiben.


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Peter Haubner hat es auch angesprochen: Wir werden uns sehr dafür einsetzen, dass es weiterhin 3G am Arbeitsplatz gibt, weil 2G nicht praktikabel ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.47

17.48.04


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Gibt es seitens der Berichterstattung den Wunsch auf ein Schlusswort? – Da liegt mir keiner vor.

Bevor wir jetzt zu den Abstimmungen kommen, frage ich die Fraktionen, ob wir damit gleich fortfahren können. – Ich sehe Zustimmung, dann werde ich auch so vorgehen.

Wir gelangen sogleich zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbs­bedingungen geändert wird, in 1167 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Angerer vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des Verlangens auf getrennte Abstim­mung – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Streichung des § 5a Abs. 2 Z 6 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffer 14 sowie den Anhang I eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit auch so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vor­lage.

Wer stimmt dem zu? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Wer in dritter Lesung zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­ne­ten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung“.

Wer schließt sich diesem Entschließungsantrag an? – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirksame Unterstützung für Klein­bauern statt Gold-Plating für die Agrarindustrie.“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschafts­kammer­ge­setz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1213 der Beilagen.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit so angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer dem in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen ab über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend Betriebliches Testungs-Gesetz in 1214 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haubner, Götze, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Haubner, Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- be­ziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 2 und Ände­rung der folgenden Ziffern eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichts.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Erasim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Ruf bei der SPÖ: Wahnsinn!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 271

17.53.47 24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2069/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversiche­rungsge­setz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1224 d.B.)

25. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird (1225 d.B.)

26. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemie­bedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1231 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1235 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 24 bis 27 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Mückstein in unserer Mitte.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Damit gelangt Frau Abgeordnete Verena Nussbaum zu Wort, als Erste in dieser De­batte. – Bitte.


17.54.22

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Sozialminister! Hohes Haus! Ich möchte heute über den Antrag bezüglich Covid-19-Gesetz-Armut sprechen. Da geht es darum, dass die Bundesregierung 10 Millionen Euro an zusätz­lichen Mitteln für die Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen betreffend Obdachlosigkeit und Versorgungssicherheit aufwenden möchte.

Das ist natürlich auch in meinem Sinn, und ich sowie auch meine Fraktion begrüßen diesen Antrag. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich mir schon eine nachhaltigere Lösung wünsche als eine einmalige Dotation für Projekte; denn es ist nach wie vor eine Schande, dass es in Österreich überhaupt noch Kinder gibt, die von Armut betroffen sind und in Armut leben müssen.

Jedes fünfte Kind in Österreich leidet unter Armut und Ausgrenzung, und das sind fast 350 000 Betroffene. Die Armut in der Kindheit prägt einen meistens das ganze Leben lang, denn wer in der Kindheit arm ist, bleibt das oft ein ganzes Leben lang. Es fehlen Perspektiven und Möglichkeiten. Das ist ein Kreislauf, dem man kaum entkommen kann. Umso wichtiger ist es, dass alle Kinder und Jugendlichen in Österreich die Möglichkeit


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auf eine gute Bildung und auch Ausbildung haben, denn schließlich sind sie die Arbeitskräfte von morgen.

Wir fordern – und haben das schon seit Längerem gefordert – eine Kinderbetreu­ungs­milliarde, damit alle Kinder in Österreich gut versorgt sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir müssen da auch noch weiter denken, visionärer werden, etwa an eine Kindergrund­sicherung denken, die abhängig vom Einkommen der Eltern ein gutes Leben für alle Kinder sicherstellt.

Leider ist es aber immer noch so, dass 52 000 Kinder und Jugendliche sich keine ge­sunde und ausgewogene Ernährung leisten können. Würde es jedoch in Österreich für jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung geben, wäre auch dieses Problem gelöst, und wir könnten alle Kinder mit einem warmen Mittagessen versorgen (Beifall bei der SPÖ); doch wie wir heute wissen, hat das der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz bewusst verhindert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.56


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort. – Bitte.


17.57.03

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute ja nicht nur 10 Millionen Euro als Unterstützung für Projekte im Sozialministerium im Bereich der Delogierungsprävention, für die Bekämpfung von Armut im Bereich der Wohnungslosig­keit und für die Bekämpfung von Kinderarmut, sondern – und das freut mich ganz besonders – wir beschließen heute auch einen ersten Teil eines ökosozialen Maßnah­men­pakets gegen die Teuerung.

Warum? – Weil die aktuellen Inflationsraten und die aktuellen Preissteigerungen – wir liegen derzeit bei 4 Prozent – natürlich insbesondere Haushalte, insbesondere Familien, insbesondere Menschen, die nur über geringe Einkommen verfügen, vor große finan­zielle Herausforderungen stellen.

Verschärfend kommt dazu, dass die Covid-Krise, die Coronakrise, und die Maßnahmen, die haben gesetzt werden müssen, dazu geführt haben, dass auch in den letzten Wochen die Arbeitslosigkeit, wenn auch nur gering, doch wieder gestiegen ist und dass insbesondere Menschen, die schon länger in Arbeitslosigkeit sind oder waren, es schwerer gehabt haben, wieder in Beschäftigung und damit zu Einkommen zu kommen. Deswegen braucht es dringend Maßnahmen, um diese Menschen bestmöglich zu unter­stützen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Allerdings brauchen wir zielgerichtete Maßnahmen, Maßnahmen, die tatsächlich dort ansetzen, wo die Betroffenen sind, Maßnahmen, die direkt dort unterstützen, wo wir wirk­lich die Leute erreichen, die die Hilfe dringend brauchen.

Eines ist uns auch klar: So wichtig solche kurzfristigen finanziellen Hilfen auch sind, mittel- und langfristig wird uns nur der Weg aus der fossilen Energie weiterhelfen, nur der Weg aus Öl, Kohle und Gas (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP), insbesondere wenn es um Öl, Kohle und Gas als Wärmeenergie geht. Das ist nicht nur eine klimapolitische Frage, sondern das ist auch eine zentrale sozialpolitische Frage. Genau deshalb stellt das Klimaministerium in den nächsten Jahren Hunderte Millionen Euro für Heizkesseltausch, für thermische Sanierung und für Althaussanierung zur Verfügung, um eben diesen Weg aus dieser Wärmekrise, aus dieser Energiekrise zu gehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 273

Was sind nun tatsächlich die Maßnahmen, die gesetzt werden? – Es gibt Einmal­zah­lungen von 150 Euro für Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, die Notstandshilfe beziehen, für MindestpensionistInnen, die die Ausgleichszulage bekommen, für Men­schen in Mindestsicherung, in Sozialhilfe und auch für StudentInnen, die Studienbeihilfe beziehen. Das ist die eine Säule. Die werden wir in den nächsten zwei Tagen be­schließen.

Der zweite Teil ist: Die Steuerreform wird teilweise – vor allem in dem Teil, in dem es um die Einkommensschwächsten geht – um eineinhalb Jahre vorgezogen. Der Sozialver­sicherungsbonus, der jetzt kommen wird, wird PensionistInnen und ArbeitnehmerInnen mit kleinen und mittleren Einkommen künftig bis zu 250 Euro zusätzlich bringen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Weiters, was bereits bekannt ist: Der Klimabonus wird im Jahr 2022 für das ganze Jahr ausbezahlt, obwohl die CO2-Bepreisung erst im zweiten Halbjahr einsetzt. Gleichzeitig wird auch der Ökostrombeitrag von durchschnittlich 68 Prozent für 2022 ausgesetzt. Das heißt, die Haushalte werden einige Hundert Euro zusätzlich bekommen, um dieser Teue­rung begegnen zu können.

Sie sehen, der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Es geht jetzt darum, dass die Länder nachziehen, nämlich jene Länder, die bislang noch nichts oder zu wenig gemacht haben. Ich möchte nur daran erinnern: Für die Heizkostenzuschüsse sind die Länder zuständig. Da gibt es ganz eklatante Unterschiede. Das schwarz-grüne Tirol zum Bei­spiel kennt einen Heizkostenzuschuss von 250 Euro; das rote Burgenland – da schau her! –: 165 Euro; Oberösterreich, schwarz-blau regiert: nur 152 Euro; das schwarz-grüne Vorarlberg zwischen 150 Euro und 270 Euro. Das heißt, da gibt es bei den Bun­desländern noch einiges an Nachholbedarf.

Ich wüsste auch, woher das Geld kommen könnte. Die Bundesländer haben nämlich allesamt auch Energieversorgungsunternehmen, teilweise befinden sich diese im hun­dert­prozentigen Eigentum der Länder. Interessanterweise sind diejenigen, die am lau­testen schreien: Haltet den Dieb!, auch diejenigen, die am wenigsten tun, damit ihre Energieunternehmen Vorsorge treffen, dass ihre KundInnen gute Preise und Angebote bekommen. (Beifall bei den Grünen.) Am schnellsten mit der Erhöhung der Strom- und Gaspreise waren interessanterweise die Bundesländer der Energieallianz – Wien, Bur­genland, Niederösterreich –, ebenso Kärnten – interessanterweise auch ein rotes Bun­desland – und die Steiermark, rot-schwarz regiert.

Da könnten ja zum Beispiel die Gewinne tatsächlich für höhere Heizkostenzuschüsse für die Armen in diesen Ländern verwendet werden. Wir werden das sehr genau beob­achten. Haltet den Dieb!, zu rufen, der Bund zahlt alles, und wir Länder lehnen uns g­emütlich zurück – das wird es auf jeden Fall nicht spielen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zuletzt möchte ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1231 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1231 d.B), einbringen.

Da geht es genau um die 150 Euro für MindestsicherungsbezieherInnen und für Be­zie­herInnen einer Studienbeihilfe.

Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 274

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1231 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundegesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1231 d. B) (TOP 26)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armuts­folgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2021, wird wie folgt geändert:

1. §5c samt Überschrift lautet:

„Weitere Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter Armutsfolgen

§ 5c. (1) Zur Bekämpfung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der COVID-19-Pandemie und entsprechender Präventionsarbeit werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln können insbesondere Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zur Versorgungssicherheit durchgeführt werden.

(2) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 22 Millionen Euro bereitgestellt. Damit sollen Haushalte mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug bei der Bewältigung ge­stiegener Lebenshaltungskosten, insbesondere beim Heizen, unterstützt werden.

(3) Als Zuwendung gemäß Abs. 2 werden mindestens 150 Euro pro Haushalt gewährt. Die Unterstützung wird einmalig ausbezahlt und ist nicht rückzahlbar. § 4 gilt sinngemäß. Minderausgaben bei Zuwendungen gemäß Abs. 2 können für Projekte gemäß Abs. 1 verwendet werden.“

2. Nach § 5c wird folgender § 5d samt Überschrift eingefügt:

„Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter-Armutsfolgen für Studierende

§ 5d. Studierende, die auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für No­vem­ber 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich zur Studienbeihilfe oder zum Mobilitätsstipendium einen einmaligen Betrag von 150 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrages bedarf.“

3. In § 6 und in § 7 wird jeweils die Wortfolge „§ 1 und § 5a Abs. 1 Z 1“ durch die Wortfolge „§ 1, § 5a Abs. 1 Z 1 und § 5c Abs. 2“ ersetzt.

4. § 8 samt Überschrift lautet:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 275

„Vollziehung

§ 8. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist – mit Ausnahme des § 5d – der Bun­desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut. Mit der Vollziehung des § 5d ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.“

5. Dem § 9 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die §§ 5c, 5d, 6, 7 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/202x treten mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Dem Sozialminister sollen weitere 22 Millionen Euro angesichts der pandemiebedingten anhaltenden Entwicklungen steigender Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestellt werden. Mit einer weiteren Zuwendung in Höhe von mindestens 150 Euro soll ein Aus­gleich für die Teuerungen für Mindestsicherungs- oder Sozialhilfehaushalte geschaffen werden. Nachdem diese zu einem beträchtlichen Teil auf steigende Heizkosten zurück­zuführen sind, erscheint es gerechtfertigt, die Zuwendung nach § 5c als Leistung im Sinne des § 7 Abs. 4 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) einzuordnen.

Sozial bedürftige Studierende, die einen günstigen Studienerfolg vorweisen, haben An­spruch auf Studienbeihilfe, wenn sie an einer österreichischen postsekundären Einrich­tung studieren; betreiben sie das gesamte Studium an einer anerkannten postsekun­dären Bildungseinrichtung in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, können sie ein Mobilitätsstipendium erhal­ten. Dies betraf zuletzt insgesamt 46.000 Personen. Auch diese Gruppe sozial Bedürf­tiger soll eine zusätzliche Unterstützung erhalten.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und meiner Information nach auch an alle Abgeordneten verteilt. Wenn das so ist, dann steht er auch mit in Verhandlung.

Bitte, Frau Abgeordnete Fiedler, Sie gelangen zu Wort.


18.02.55

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Bei den nächsten Tagesordnungspunkten sind wieder einige saure Drops dabei: Geschenke für die Klientel der ÖVP; auch die SPÖ darf sich freuen. Die Folgegenerationen und die Allgemeinheit, die diese Geschenke finanzieren müssen, sind den Altparteien wieder einmal egal.

Wer in Österreich einer Tätigkeit mit Nachtschwerarbeit nachgeht, bekommt nicht nur Nachtzuschläge für diese Arbeit, sondern hat auch die Möglichkeit – Frauen mit 52 und Männer mit 57 –, in Frühpension zu gehen, seit 2020 sogar abschlagsfrei. Dass so ein System ohne flankierende Maßnahmen nicht finanzierbar ist und dass die enormen Kos­ten dafür auf die Allgemeinheit aufgeteilt werden müssen, ist natürlich klar. Darum sieht das Gesetz vor, dass bei Nachtschwerarbeit ein Sonderbeitragssatz eingehoben werden muss, damit für das Sonderruhegeld zumindest 75 Prozent Beitragsdeckung vorliegen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 276

Seit den irrsinnigen Pensionsbeschlüssen von 2019 aber ist das Sonderruhegeld end­gültig unfinanzierbar. Laut Budgetvoranschlag sinkt die Beitragsdeckung 2020 sogar auf mickrige 58 Prozent. Darum braucht es heute dieses neue Gesetz, damit weiterhin gegen die Sonderruhegeldregelung verstoßen werden kann, die eine Erhöhung des Sonderruhegeldbeitragssatzes vorsehen würde, um zumindest eine 75-prozentige Beitragsdeckung zu erreichen. Dass in diesem Fall wieder nur wir NEOS für die Folgegenerationen und jene Menschen, die mit dem Regelpensionsantrittsalter in Pen­sion gehen, eintreten, ist sehr schade.

Dass die Mutterschutzregelungen aus dem ASVG ins GSVG und BSVG übernommen werden, ist grundsätzlich gut, dagegen ist nichts einzuwenden. Die ÖVP schafft es aber leider immer wieder, in jede BSVG-Novelle ein Bauerngeschenk einzubauen: Moment, Weihnachten steht vor der Tür! In diesem Fall bauen ÖVP und Grüne eine Verord­nungsermächtigung für die Bauernunfallrentenabfindungsregelungen ein. Mit diesen Verordnungsermächtigungen wird nicht nur das Parlament umgangen, sondern damit wird auch die Grundlage für bäuerliche Hinterzimmerdeals geschaffen. Aber gut, die Pandemie hat ja die ÖVP und die Grünen auf den Geschmack für Verordnungs­ermäch­tigungen gebracht. Damit muss man sich keinen lästigen Parlamentsdebatten mehr stellen.

Dem Antrag in TOP 26 stimmen wir zu, aber ich möchte eines zu bedenken geben: Österreich gehört zu jenen Ländern der Europäischen Union, die am meisten für den sozialen Schutz ausgeben. In Nichtkrisenzeiten belaufen sich die Ausgaben dafür auf 30 Prozent des BIP. Ein System der sozialen Sicherheit soll speziell in Krisenzeiten Menschen vor Armut schützen, doch anscheinend kann unser System diesen An­sprüchen nicht gerecht werden. Deshalb wäre es essenziell, nach der Coronakrise über ein einheitliches, einfacheres System der sozialen Absicherung zu diskutieren. Mehr Geld für die gleichen Maßnahmen schützt nicht vor Armut. Deshalb braucht es ein treff­siche­res, effektives und unbürokratisches soziales Netz. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.06


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Ragger zu Wort. – Bitte.


18.06.14

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Minister! Ich darf zum Tagesordnungspunkt 26, zur Armutsbekämpfung, ein paar ausführende Worte hinzufügen, insbesondere weil man doch das Budget so angesetzt hat, dass man jetzt einen Erhöhungsbeitrag von 10 Millionen Euro mittels eines gemeinsamen Antrages der Grünen und der ÖVP eingebracht hat.

Ich möchte das Augenmerk darauf legen, dass diese 10 Millionen Euro für Projekte im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit beziehungsweise der Notsituationen von Jugend­lichen und Kindern im Grunde genommen ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Das sieht man, wenn man andere Zahlen bedenkt, zum Beispiel dass eine Frau mit einer Diplomausbildung nach 30 Jahren Berufserfahrung 1770 Euro bekommt. Seit Monaten beziehungsweise jetzt schon seit fast einem Jahr sichert diese Regierung, sowohl die Grünen als auch die ÖVP, zu, dass der Coronafünfhunderter ausbezahlt wird. Das passiert nicht, aber man macht auf der anderen Seite Meter, indem man sich halt dementsprechend wohlgesinnt mit der Werbewirtschaft geeinigt hat und sich im Grunde genommen dort einen fetten Vertrag gesichert hat, sodass man in aller Form glänzen und sich präsentieren kann.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 277

Die 10 Millionen Euro für Jugendliche und in Armut lebende Menschen sind nichts im Vergleich dazu, dass man mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft einen Rahmen­ver­trag über 180 Millionen Euro abgeschlossen hat und Medienagenturleistungen noch einmal mit 30 Millionen Euro unterlegt. Das ergibt in Summe 210 Millionen Euro einfach nur für Werbung. Da müssen Sie sich selbst fragen, sehr geehrte Damen und Herren, ob dieser Antrag am Ende des Tages nicht lächerlich ist.

Dementsprechend darf ich zur Unterlegung dieser Ausführungen einen Entschließungs­antrag einbringen und verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbeverträge“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, welche die Rahmenverträge für Regierungs-PR über insgesamt 210 Millionen Euro aufkündigt. Statt in Werbung sollen diese Mittel in einem ersten Schritt zur finan­ziellen Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit investiert wer­den, um eine leistungsgerechte Entlohnung sicherzustellen. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen – unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status – ausbezahlt werden.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ragger, Dr. Belakowitsch, Wurm, Ries, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Geld für die Pflege statt Werbeverträge

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­pfle­gegeldgesetz geändert wird (1235 d.B.) (TOP 27) in der 135. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 15. Dezember 2021

In der Covid-19-Pandemie wurde uns allen wieder bewusst, welch großartige Leistungen für die Gesellschaft Bürgerinnen und Bürger in Pflegeberufen erbringen. Diese Arbeit leisten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und physischen und psychisch be­lastenden Bedingungen, die nicht ohne weiteres mit anderen Berufsgruppen vergleichbar sind. Beispielsweise wurde das Krankenpflegepersonal in der Hochzeit der pan­de­mi­schen Belastung dazu angehalten, sich doch trotz Infektion auf die Station zu begeben,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 278

solange bei ihnen keine Symptome bemerkbar sind. Und viele Bürger in Pflegeberufen haben das auch getan, um Pflegebedürftigen zu helfen und um unser Gesundheits­sys­tem vor dem Kollabieren zu bewahren.

Mit diesem Bemühen um Patienten und Pflegelinge, kann die Bezahlung dieser tra­genden Säulen im Gesundheitswesen jedoch nicht mithalten. So weist der KV für die Bediensteten der Sozialwirtschaft Österreichs für diplomiertes Pflegepersonal nach 30 Berufsjahren, Gehaltsstufe 15 u. Verwendungsgruppe 4, 2.497,70 Euro brutto aus. Das sind etwa 1.770 Euro netto oder anders gesagt etwa 10 Euro netto pro geleistete Arbeits­stunde. Für diese 10 Euro netto haben sie eine umfangreiche und anspruchsvolle Aus­bildung absolviert. Für diese 10 Euro wachen sie an unseren Krankenbetten und machen Arbeiten die wenige verrichten wollen oder können. Dafür arbeiten sie auch nachts und auch an Wochenenden und setzen sich im Berufsalltag Keimen und Viren aus. Die Höhe der monatlichen Gehälter werden aktuell keinesfalls der physischen und psychischen Belastung gerecht, denen diese Berufsgruppe im Arbeitsalltag dauerhaft ausgesetzt ist, gerecht.

Anderenorts ist jedoch Geld vorhanden: Bereits 2020 sorgten die immens hohen Aus­gaben der türkis-grünen Regierung für Inserate und Werbung für Aufsehen: Die Bundes­regierung warb um rund 47,3 Millionen Euro. Gegenüber 2019 bedeutete das bereits mehr als eine Verdreifachung der Werbeausgaben. Um die Stellung als größter Werbe­kunde des Landes zu sichern, schloss die Bundesregierung zudem 2021 über die Bun­desbeschaffungsgesellschaft (BBG) Rahmenverträge über 180 Millionen Euro1 für vier Jahre für Mediaagenturleistungen sowie 30 Millionen2 für vier Jahre Kreativagentur­leis­tungen ab.3

Es wird an der Zeit das bestehende System zeitgemäß umzugestalten und staatliche Budgetmittel verantwortungsvoll einzusetzen. Es braucht dringend höhere Gehälter für Pflegekräfte, insbesondere vor dem Hintergrund der Leistungen in der Covid-19-Krise, statt weiteres Geld in Werbung zu investieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, welche die Rahmenverträge für Regierungs-PR über insgesamt 210 Millionen Euro aufkündigt. Statt in Werbung sollen diese Mittel in einem ersten Schritt zur finan­ziellen Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit investiert wer­den, um eine leistungsgerechte Entlohnung sicherzustellen. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen – unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status – ausbezahlt werden.“

1 https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge/91628

2 https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge/88789

3 https://www.unzensuriert.at/content/117009-mitten-in-der-corona-krise-regierung-will-kuenftig-180-millionen-euro-fuer-inserate-und-werbung-ausgeben/

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 279

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


18.09.12

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich spreche zum TOP 24. Da geht es darum, Änderungen betreffend die Mutter­schutz­betriebshilfen im GSVG und im BSVG zu beschließen. Das ist an sich ein guter Vor­schlag, den wir auch gerne unterstützen wollen. Wir haben aber eine getrennte Abstim­mung verlangen müssen, weil die Regierungsparteien schon wieder etwas tun, das eigentlich im ganzen Sozialversicherungsrecht nicht üblich ist.

Wir haben in Österreich ein Leistungsrecht, das der Nationalrat beschließt, und bei der bäuerlichen Betriebsrente macht man eine Änderung. Erstmals wird nicht mehr der Nationalrat darüber befinden, wie das Leistungsrecht ist, sondern zufälligerweise nur der Herr Bundesminister. Man will das Parlament in dieser Frage ausschalten. Wenn man im ASVG eine solche Regelung macht, braucht es immer die Zustimmung des Haupt­ausschusses des Nationalrates. Bei den Arbeitern oder bei den Angestellten geht es ohne Parlament nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Ausschuss sehr deutlich gesagt: Wir reichen euch die Hand! Regelt es bis heute! – Ihr habt nichts gemacht. Die Regie­rung sagt zwar immer, sie geht eh auf die Opposition zu. Nein, wir wollen das gleiche Recht für alle haben, daher wollen wir eine getrennte Abstimmung und behalten uns auch vor, sehr kritisch darauf zu schauen. Es kann nicht sein, wie es die Kollegin formuliert hat, dass man übers Hintertürl für die Bauern wieder Sonderrechte einführt, die alle anderen nicht haben. Ansonsten ist der Gesetzesvorschlag in Ordnung. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer zu Wort. – Bitte.


18.11.22

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen oder via Livestream! Ja, die Coronapandemie hat uns nach wie vor und unerwartet immer noch fest im Griff. Viele Betriebe sind dadurch auch geschwächt. Den Nachtschwerarbeitsbeitrag, der eigentlich hätte erhöht werden sollen, belassen wir – gemeinsam – im kommenden Jahr auf 3,8 Prozent. Dadurch unterstützen wir die heimischen Betriebe, und dafür möchte ich mich auch bei allen bedanken, die da mitstimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein weiterer Punkt sind schwangere Frauen, die ungeimpft als körpernahe Dienstleister arbeiten. Für diese Personengruppe müssen wir leider, da sie nicht geimpft ist, dafür sorgen, dass sie sich nicht ansteckt. Deswegen werden wir auch die Sonderfreistellung bis März 2022 verlängern müssen.

Für mich stellt sich schon die Frage, warum sich Frauen, speziell schwangere Frauen, nicht impfen lassen. Die Fachärzte und die Impfgremien raten eindringlich, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass sich diese schwangeren Frauen impfen lassen. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Auch die ungeborenen Kinder sind dadurch immunisiert. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 280

Es ist für mich grundsätzlich unverständlich, wie man diese Impfung nicht annehmen kann. Warum müssen wir als Regierung hergehen und eine Impfpflicht einführen, obwohl wir aus­reichend Impfstoff haben, obwohl sich jeder Mensch, jeder Österreicher und jede Öster­reicherin in Österreich ganz barrierefrei impfen lassen kann? (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Zanger.) Viele Krankheiten wie zum Beispiel die Masern, die Pocken oder die Kinderlähmung waren früher eine Geißel. Da hat bei der Impfung kein Mensch danach gefragt, was es für Nebenwirkungen gibt, wer der Hersteller ist oder von wo es kommt.

Ich bin selber Mutter. Es ist schon einige Zeit her, dass meine Tochter in ihrem ersten Lebensjahr geimpft wurde. Ich glaube, dass die meisten nicht einmal wissen, was wirklich geimpft wird beziehungsweise was eine Sechsfachimpfung ist, was das Rota­virus ist, gegen das man impfen kann. Es ist aus meiner Sicht grob fahrlässig, wenn man diese Impfung nicht annimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Ein Beispiel ist noch die Pneumokokkenimpfung. Bevor es diese Impfung gab, erkrank­ten jährlich 80 Kinder in Österreich an Pneumokokken, zehn davon sind jährlich gestor­ben. Gott sei Dank haben wir diese Impfung, und Gott sei Dank müssen jetzt keine Kin­der mehr an dieser Krankheit sterben.

Wenn man eine Reise nach Afrika oder sonst wohin macht, dann muss man doch impfen gehen. – Ja, eh klar! Das ist ja überhaupt kein Problem. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Na bitte, hoffentlich kann ich es gleich machen, denn ich möchte ja unbedingt diese Reise machen. Und dann geht es auch nicht um Nebenwirkungen, dann geht es auch nicht darum, wie der Hersteller heißt, da geht es um gar nichts. Nur bei der Covid-Impfung wissen wir genau, wo sie herkommt, wie sie heißt, die Transparenz ist also relativ groß. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Abschließend: Lassen Sie sich nicht von der FPÖ einschüchtern! Gehen Sie diesen Weg nicht mit, denn diese Angstmacherei ist in keinster Art und Weise mehr akzeptabel. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Stefan: Die Leute entscheiden sich freiwillig!)

Man muss die Ängste ernst nehmen und darf keine Angst schüren. Wichtig ist: Wenn Sie Angst davor haben, sich aber impfen lassen wollen, gehen Sie zu Ihrem Arzt des Vertrauens und lassen Sie es sich in Ruhe erklären! (Abg. Belakowitsch: Genau!) Ich bin hundertprozentig davon überzeugt, dass Ihnen die Angst dann genommen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Stefan.)

18.16


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


18.16.13

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Über 1,5 Millionen Menschen in Österreich sind von Armut betroffen. Wir haben uns im Regierungsprogramm vor­ge­nommen, die Anzahl der von Armut betroffenen Menschen in Österreich zu halbieren. Dazu sind viele Maßnahmen in mehreren Ressorts auf mehreren Ebenen erforderlich.

Die Coronakrise sowie die aktuellen Teuerungsraten erfordern rasches Handeln. Daher wollen wir als Bundesregierung Menschen unterstützen, die sich die höheren Rech­nun­gen gerade in der aktuellen Krisensituation am wenigsten leisten können. Es wird daher ein umfassendes Paket geben, das die Teuerung für mehrere Personengruppen mit


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 281

einem Betrag in der Höhe von 150 Euro abfängt. Das sind zum einen arbeitslose Men­schen, das sind Menschen, die auf Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung ange­wiesen sind, das sind PensionistInnen, deren Pensionen so gering sind, dass sie eine Ausgleichszulage erhalten, das sind Studierende.

Im Sozialministerium ist der Teuerungsausgleich für Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Ausgleichszulage erhalten, und für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung vorgesehen. Ich bin froh, dass wir damit in der aktuellen Situation jenen Menschen, die auf das letzte soziale Netz angewiesen sind, helfen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Darüber hinaus wollen wir im Sozialministerium weiterhin besonders vulnerablen Perso­nengruppen helfen und sie dabei unterstützen, die Covid-bedingten Armutsfolgen abzu­fangen, um somit der Verfestigung von Armut entgegenzuwirken. Ich freue mich daher besonders, dass es uns gelungen ist, weitere 10 Millionen Euro für Projekte zur Bekämp­fung von Covid-bedingter Armut aufzustellen. Damit können wir noch in diesem Jahr NGO-Projekte fördern, die sich beispielsweise der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, aber auch von Kinderarmut widmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.18


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Drobits zu Wort. – Bitte.


18.19.03

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Tagesordnungs­punkt 25, zum Nachtschwerarbeitsgesetz und dessen Änderung, sprechen. Ich möchte dazu ausführen, dass diese Änderungen Zusammenhalt in der Pandemie erfordern. Dabei kann ich vermerken, dass meine Fraktion selbstverständlich zusammenarbeitet, indem sie zustimmt, dass die Beitragsgrundlage sistiert wird und weiterhin mit 3,8 Pro­zent im Nachtschwerarbeitsgesetz gilt, obwohl wir wissen, dass es Mindereinnahmen für die Pensionsversicherungsanstalt gibt, und obwohl wir auch wissen, dass der Bund Mehrausgaben in der Höhe von circa 13,4 Millionen Euro hat. Wir wissen auch, dass diejenigen Unternehmer davon betroffen sind, die nunmehr in der Pandemie weniger Beiträge zu zahlen haben. Das tragen wir mit.

Was wir aber nicht mittragen, ist, dass das Nachtschwerarbeitsgesetz heute nicht verändert wird, dass das Gesundheits- und Pflegepersonal nicht gleichgestellt wird, dass die Nachtgutstunden und die Zeitguthaben, die nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz für Nachtdienste zustehen, nicht ausbezahlt werden.

Wenn Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz vor mir sitzt und ich sie frage, ob sie weiß, dass in Österreich nunmehr 2 000 Personen im Gesundheits- und Pflegebereich diese Nachtgutstunden oder Zeitguthaben nicht erhalten, weil sie einfach nicht ausbezahlt werden und manche Unternehmen ein Schlupfloch darin sehen, dass sie keine Pflege­station betreiben, und wir eigentlich nur ein Wort in diesem Nachtschwerarbeitsgesetz ändern müssten, um diese Ungerechtigkeit, diese Unfairness zu beenden, dann wird sie mir wahrscheinlich antworten: Das will ich auch nicht, dass das unfair ist! – Dann werde ich sagen: Heute hätten wir gemeinsam – das ist auch mit August Wöginger und den Grünen besprochen worden – diese Ungerechtigkeit und diese Unfairness beenden können. – Da ist der Zusammenhalt aber nicht da, da ist die Pandemie zu wenig Grund, diesem Personal zu helfen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 282

Gerade diejenigen, die jetzt in den Intensivstationen stehen, diejenigen, die in den Pfle­geheimen stehen, denen das nicht ausbezahlt wird, sind diejenigen, die diese Arbeits­plätze bald verlassen werden, weil sie sagen: Ich kann nicht mehr! – Denen wird noch draufgestiegen, obwohl sie nicht mehr können. Ich finde, die Tatsache, dass die ÖVP und auch die Grünen heute das Nachtschwerarbeitsgesetz nicht ändern, ist eine klare Ansage an diejenigen, die heute nicht wissen, ob sie morgen noch im Pflegebereich arbeiten werden.

Das will meine Fraktion unterbinden. Wir werden nicht müde werden – auch wenn münd­liche Zusagen da sind –, für diese Personengruppe zu kämpfen, denn Omikron steht vor der Tür. Wir wissen, dass manche verzweifelt sind. Herr Bundesminister, der Schutz der Gesundheit des Pflege- und Gesundheitspersonals muss uns wichtig sein, auch in Zukunft müssen wir danach trachten. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollegin Schwarz, ich würde Sie auch noch bitten, in Ihrer Fraktion gemeinsam mit Klubobmann Wöginger zu überdenken, ob man das nicht raschest machen kann, denn das nur im Rahmen der Pflegereform vielleicht in ein paar Monaten durchzuführen ist meiner Meinung nach viel zu spät. Meine Fraktion will die raschestmögliche Durch­setzung dieser Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes zum Wohle des Gesund­heits- und Pflegepersonals in Österreich. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.22


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger zu Wort. – Bitte.


18.22.40

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Tagesordnungspunkt 24, zu den Änderungen im Gewerblichen Sozialversiche­rungs­gesetz und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz sprechen. Worum geht es? – Im ASVG ist diese Regelung schon enthalten. Im Fall eines vorzeitigen Wochengeld­anspruches tritt nach dieser Änderung der Versicherungsfall der Mutterschaft sofort ein. In den in § 102a Abs. 4 GSVG genannten Fällen ist bislang die Auszahlung des Wochen­geldes im Nachhinein erfolgt. Dadurch haben sich erhebliche Engpässe ergeben. Insbesondere beim vorzeitigen Wochengeldanspruch führt dies zu langen Zeiträumen ohne Leistungsbezug und teilweise zu existenzbedrohenden Situationen.

Zusätzlich gibt es einige Klarstellungen und Anpassungen, insbesondere wird klargestellt, dass für einen vorzeitigen Anspruch auf Wochengeld beziehungsweise Betriebshilfe nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Zeugnis erforderlich ist. Bei Vorliegen gewis­ser medizinischer Indikationen ist ein Zeugnis eines Gynäkologen oder Internisten aus­reichend.

Wir stehen ja kurz vor Weihnachten, das heurige Jahr war besonders schwierig, und zu Weihnachten sollte oder darf man sich ja bekanntlich etwas wünschen. So wünsche ich mir vor allem mehr Frieden in unserem Land, mehr Akzeptanz, mehr Wertschätzung, mehr Vertrauen. Ich wünsche mir aber auch mehr Impfungen. Weniger Infektionen wünsche ich mir und weniger Infizierte in den Krankenhäusern. Ein besonderer Dank gilt all jenen, die tagtäglich unsere Kranken pflegen und dafür sorgen, dass unser gutes Gesundheitssystem aufrechtbleibt – Danke dafür und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Ich wünsche mir weniger Schwarze im Land!)

18.25


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Gerald Loacker gemel­det. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 283

18.25.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist Weihnachten, und die Bürger bekommen ein Geschenk von der großzügigen Bundesregierung, denn die gibt ihnen jetzt 150 Euro. Ich hoffe, es sagen dann all jene, die das bekommen – die Pensionisten und die Studenten, die das be­kommen, die Arbeitslosen, die diese 150 Euro bekommen –, artig Danke, weil der Herr Minister so nett ist und die Regierung so nett ist. – Haider hätte es wenigstens bar aus­gezahlt, jetzt wird es überwiesen, das ist irgendwie nicht so cool.

Was das aber nicht ändert, ist die Problemlage. Wenn Sie nämlich der Meinung sind, dass die Inflation den Menschen zu viel wegfrisst, haben Sie wohl recht, und wenn Sie der Meinung sind, dass die Preise zu stark hinaufschnellen, haben Sie auch recht, aber das können Sie doch nicht mit einer Einmalzahlung so pseudogroßzügig abtun! Da muss man sich halt überlegen: Wo hat man einen Hebel, wie man diese Belastung für die Menschen dauerhaft reduzieren kann?

Wenn die Energiepreise steigen, dann steigen zum Beispiel auch die Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Da muss man sich anschauen: Welchen Umsatzsteuersatz hat man dann auf der Energie? Oder man muss sich anschauen, was man sonst – Energie­abgabe, Elektrizitätsabgabe, Ökostromförderbeitrag und so weiter – alles einnimmt. Da muss man halt schauen, dass man die richtigen Gruppen befreit und sie dauerhaft entlastet – und nicht jetzt einmal den Großzügigen spielt und sich nachher die Füße küssen lässt. (Beifall bei den NEOS.)

18.26


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Ernst Gödl zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.27.02

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns über alle Parteigrenzen hinweg einig, dass Österreich ein sehr breit und gut aufgestelltes Sozialnetz hat. Ich glaube, wir sind uns einig, dass auf allen Ebenen – auf Bundesebene, auf Gemeindeebene und auf Länder­ebene – vieles an guten Maßnahmen passiert, sodass Menschen, die aus eigener Kraft den Alltag nicht bewältigen können, Unterstützung erfahren. Rein verfassungsrechtlich sind ja die allgemeine Sozialhilfe und die Armutsbekämpfung den Ländern zugewiesen, aber natürlich ist es eine fundamentale Aufgabe des Bundes und auch von uns als Ge­setzgeber hier im Parlament, Maßnahmen zu setzen, vor allem dann, wenn eine besondere Situation es erfordert.

Die Pandemie ist so eine besondere Situation, und im Rahmen der Pandemie haben wir auch dieses COVID-19-Gesetz-Armut ins Leben gerufen – mit wenigen Paragrafen, aber mit durchaus wichtigen Auswirkungen. Es sind eben nicht nur diese 10 Millionen Euro, die Kollege Ragger angesprochen hat, die in diesem Gesetz beinhaltet sind, sondern das Gesetz gibt es ja schon länger. Bisher wurden bereits 70 Millionen Euro für armuts­gefährdete Personen in unserem Land über dieses Gesetz ausgeschüttet.

Heute erweitern wir dieses Gesetz um zwei weitere Paragrafen, 5c und 5d, mit denen wir nochmals 10 Millionen Euro für Projekte im Bereich der Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut bereitstellen möchten. Mit dem Teuerungsausgleich – den bitte nicht kleinzureden, Herr Kollege Loacker, das ist eine wichtige, schnelle Maßnahme! – nimmt der Bund 100 Millionen Euro in die Hand und ermöglicht für eine besondere Gruppe, nämlich für jene, die arbeitslos, Sozialhilfebezieher, Ausgleichszulagenbezieher oder Studienbeihilfebezieher sind, eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 Euro. Für jene


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 284

Menschen, die das brauchen, ist das eine ganz wichtige Hilfe, die wir hier ermöglichen. Das sollte man bitte nicht kleinreden. Man sollte nicht so tun, als wäre es etwas, das nur geschenkt und fast unwichtig ist. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss auch auf jene Menschen hin­weisen, die außerhalb der Politik und außerhalb dieses offiziellen Österreichs im Bereich des Ehrenamtes in der Armutsbekämpfung tätig sind. Ich möchte als ein Musterprojekt die Team-Österreich-Tafel ansprechen. Da gibt es viele Menschen, österreichweit fast 6 000 Ehrenamtliche, die in regelmäßigen Abständen, meistens im Zweiwochentakt, samstags bei Handelsketten Lebensmittel einsammeln oder auch von Landwirten be­kommen, die sie dann an bedürftige Menschen ausgeben.

So werden in Österreich circa 19 000 Haushalte, die es eben nicht leicht haben, Woche für Woche bei der Grundversorgung durch 121 Ausgabestellen der Team-Österreich-Tafel unterstützt. Ich meine, dass dieses ehrenamtliche Engagement zur Armuts­be­kämpfung auch von uns einmal besonders gewürdigt werden sollte, und ich möchte dafür ein großes Danke aussprechen. Danke auch dafür, dass wir es mit diesem COVID-19-Gesetz-Armut wieder zuwege bringen, dass jene Menschen in Österreich, die es schwer haben, eine konkrete monetäre Unterstützung erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.30


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.30.46

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Einen schönen guten Abend! Wir beschließen heute mit einer weiteren Änderung des Bundespflegegeldgesetzes die Möglichkeit des Datenaustausches, um die Betreuung pflegebedürftiger Personen bei Quarantäne und ähnlichen Maßnahmen sicherzustellen. Die Gemeinden brauchen da den Zugang zu bestimmten Informationen, um entsprechende Veranlassungen zu tref­fen. Es handelt sich um eine Fristverlängerung bis 30.6., die wir jetzt – einstimmig übrigens – beschließen.

Das Finanzausgleichsgesetz läuft Ende des Jahres aus, daher wird heute mit dieser Gesetzesänderung auch die Verlängerung der Auszahlung des Pflegekarenzgeldes an Landes- und Gemeindebedienstete sichergestellt.

Wir reagieren damit auf die anhaltende Pandemiesituation, meine sehr geehrten Damen und Herren, und es geht auch um Datenübertragung, um beispielsweise Informationen über die Coronaschutzimpfung an pflegebedürftige Menschen weiterzugeben. An dieser Stelle mein Appell: Bitte holen Sie sich die Auffrischungsimpfung, bitte lassen Sie sich impfen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Gerade im Pflegebereich, aber auch in der Seniorenarbeit sind die Herausforderungen derzeit besonders groß und vielfältig. Die Jugendlichen haben es aktuell nicht leicht, aber auch die Seniorinnen und Senioren haben es nicht leicht, daher: Schauen wir auf unsere ältere Generation, tun wir das weiterhin! Diese Menschen haben mit großer Kraftanstrengung und mit sehr viel Durchhaltevermögen dieses Land groß gemacht. Sie haben Österreich groß gemacht und leisten auch jetzt in dieser Zeit Großartiges, in den Familien und in der Wirtschaft, sie sind ein wichtiger Teil dieser Gesellschaft. Schauen wir auf die ältere Generation!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 285

Bundeskanzler Karl Nehammer hat in seinem Statement, in seiner Regierungserklärung letzte Woche ein klares Bekenntnis zur notwendigen Pflegereform abgegeben, und ich halte das für wichtig. Die wichtigste Botschaft ist: Wir brauchen mehr Pflegepersonal, mehr Pflegekräfte. Da tut sich ja schon einiges, aber es ist zu wenig, und wir müssen da noch mehr tun.

Wir brauchen mehr Unterstützung für die pflegenden Angehörigen, die 80 Prozent der Pflege übernehmen, und wir müssen das umsetzen, was sich die Menschen wünschen. Sie wollen so lange wie möglich zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung selbst­bestimmt, in Würde und mit guter Lebensqualität leben. Es gilt daher, die Pflege zu Hause auszubauen, und zwar nicht nur die Pflegemaßnahmen, sondern auch zusätz­liche Serviceleistungen auszubauen. Das wünschen sich die Menschen, und wir von­seiten der Politik haben das umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage das deswegen, weil das Ende des Jahres naht, und ich denke, wir alle bekennen uns zum Schwerpunkt, den wir nächstes Jahr im Bereich der Pflegereform setzen. Wir haben ja jetzt das Communitynursing und einiges in der Pflegekräfteausbildung auf Schiene gebracht, aber ich denke, da müssen wir weiter an Fahrt gewinnen, und da sind wir uns, so denke ich, auch alle einig.

Mein abschließender Appell daher noch einmal: Stehen wir zusammen! Schließen wir Gräben, bauen wir Brücken, reden wir miteinander, suchen wir gemeinsam nach Lösun­gen in diesem Land! Ich meine, das ist die einzige Möglichkeit, in eine gute und gesunde Zukunft für Österreich zu gehen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.34


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

18.34.4228. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2068/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1237 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchst­pen­sion (Pensionsanpassung 2022) (1238 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen damit zu den Punkten 28 und 29 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 286

18.35.36

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich darf zu den Tagesordnungspunkten 28 und 29, Erhö­hung der Sonderpensionen und Luxuspensionen, sprechen, und ich lade Sie ein, erin­nern wir uns: Sie von ÖVP und Grünen haben im letzten Plenum die Anpassung der Luxuspensionen aus der Pensionsanpassung herausgenommen, weil Ihnen damals die Zweidrittelmehrheit gefehlt hat.

Heute versuchen Sie es mit einem Initiativantrag wieder, Sie wollen nach wie vor die Luxus­pensionen um mindestens 1,8 Prozent erhöhen. Bei einer Pension von 10 000 Euro be­trägt eine Erhöhung um 1,8 Prozent 180 Euro pro Monat – ich erinnere Sie daran, dass die ASVG-Durchschnittspensionserhöhung 28 Euro pro Monat beträgt, und das passt nicht zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Das passt einfach nicht zusammen. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen verstehen nicht, warum Sie hier Tür und Tor für noch höhere Luxuspensionen öffnen – in einer Zeit der Pandemie, in der viele nicht wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Im Vorjahr ist es gelungen, gemeinsam eine Begrenzung der Luxuspensions­anpassung zu beschließen, die an die maximale Erhöhung der ASVG-Pensionen ange­passt war. Wir als SPÖ, werte ÖVP und Grüne, wollen das auch heuer tun, das wären maximal 66 Euro zusätzlich pro Monat.

Wir werden dazu einen Abänderungsantrag einbringen, und Sie haben als Regie­rungs­parteien die Möglichkeit, betreffend Luxuspensionen mit uns gemeinsam wie im Vorjahr einen Deckel von maximal 66 Euro zu beschließen. Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 759 Abs. 8 lautet wie folgt:

„(8) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2022 von Leistun­gen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach Abs.1, maximal aber 66 Euro unter Heranziehung des Gesamt­pensionseinkommens (Abs. 2) nicht überschreiten. Umfasst sind jedenfalls jene auf landesgesetzlichen Regelungen basierenden Leistungen, für die nach § 10 Abs. 6 BezBegrBVG, BGBl. I Nr. 64/1997, eine Befugnis zur Festlegung eines Sicherungs­bei­trages besteht.“

*****

Ich möchte auch noch kurz zum Antrag der Frau Abgeordneten Belakowitsch Stellung nehmen, die in ihrem Antrag einen Inflationsausgleich um 3,7 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension fordert. Ich möchte dazu auf unseren Antrag verweisen, mit dem wir eine langsamere Abflachung der Pensionserhöhung von 3 Prozent auf 1,8 Prozent, nicht ab 1 300, sondern ab 2 000 Euro, gefordert haben. Zusätzlich haben wir einen Heizkostenzuschuss und einen Teuerungsausgleich in Höhe von insgesamt 400 Euro gefordert. Das würde kleine und mittlere Pensionen finanziell stärker erhöhen als der Vorschlag der Freiheitlichen.


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Abschließend appelliere ich noch einmal an ÖVP und Grüne, unserem Abänderungs­antrag für eine Deckelung der Erhöhungen der Luxuspensionen mit maximal 66 Euro zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2068/A der Ab­geordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1237 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 759 Abs. 8 lautet wie folgt:

„(8) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2022 von Leistun­gen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach Abs.1, maximal aber 66 Euro unter Heranziehung des Gesamt­pensionseinkommens (Abs. 2) nicht überschreiten. Umfasst sind jedenfalls jene auf landesgesetzlichen Regelungen basierenden Leistungen, für die nach § 10 Abs. 6 BezBegrBVG, BGBl. I Nr. 64/1997, eine Befugnis zur Festlegung eines Sicherungs­beitrages besteht.“

Begründung:

Die Anpassungsregelung für Sonderpensionen ist unzureichend. Sie bedeutet z.B. bei einem Gesamtpensionseinkommen von 10.000 Euro eine Erhöhung von 180 Euro.

Für den männlichen ASVG-Durchschnitts-Pensionisten (rund 1.800 Euro) oder für die weibliche ASVG-Durchschnitts-Pensionistin (rund 1.100 Euro) beträgt die Pensions­erhöhung rund 28 Euro. Derartige Verwerfungen sind nicht akzeptabel!

Die Erhöhung der ASVG-Höchstpension von rund 3.650 Euro beträgt 65,70 Euro. Die Erhöhung der Pensionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz muss daher mit einem Fixbetrag in Höhe der maximalen Erhöhung im ASVG, also mit maximal 66 Euro festgelegt werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


18.39.45

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag schon in der letzten Plenarsitzung ansatzweise diskutiert, und ich habe bereits damals erläutert,


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welche Problemlage wir dabei sehen. Es ist tatsächlich so, dass der Gesetzgeber an sich die Verpflichtung hat, Pensionen – unter Anführungszeichen – „werthaltig“ zu erhal­ten. Deswegen gibt es die Regelung, dass Pensionen jährlich mit dem entsprechenden Anpassungsfaktor, de facto mit der Inflation, angepasst und erhöht werden. Über mehrere Jahre hindurch haben wir immer wieder Maßnahmen gesetzt, durch die niedrige Einkommen stärker als hohe Einkommen erhöht worden sind und mit denen wir auch Deckel eingezogen haben. Ich finde das auch wirklich vollkommen in Ordnung. Mein Mitleid mit Pensionisten mit Sonderpensionen, die weniger als 1,8 Prozent bezie­hungs­weise die jeweilige Inflation erhalten, hält sich ausgesprochen in Grenzen.

Ich bin auch für eine Begrenzung der Sonderpensionen. Wir müssen uns unter Um­ständen andere Maßnahmen überlegen, aber das Problem dabei ist, dass irgendwann einmal eine gewisse Grenze erreicht ist und die Pensionen dermaßen an Wert verlieren – diese Grenze scheint jetzt erreicht zu sein, wir haben die entsprechenden Zahlen aus dem Sozialministerium –, dass wir diese Werthaltung einfach durchführen müssen, damit wir nicht Probleme mit der Verfassung, mit Eigentumsrechten, mit Ver­sicherungsrechten, mit Versicherungsansprüchen bekommen.

Deswegen sind wir auch dieses Jahr dafür, dass wir diese 1,8 Prozent auch jenen Pen­sionisten geben, die – unter Anführungszeichen – „Sonderpensionen“ beziehungsweise auch Mehrfachpensionen haben, denn auch das ist ein wesentlicher Punkt: Es kann nicht sein, dass mehrere niedrige Pensionen, die man bezieht, unter Umständen mehr erhöht werden als eine Pension, die die gleiche Höhe erreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt an Ihnen, ob es eine Begrenzung der Pensionserhöhung von maximal 1,8 Prozent gibt oder ob unter Umständen Pensionen teilweise weiter erhöht werden. Wir sehen diese verfassungsrechtlichen Probleme, andere sehen sie offensichtlich nicht. Ich ersuche dennoch um Unterstützung für diesen Antrag.

Erlauben Sie mir, noch eines anzusprechen: Es wird immer wieder gesagt – auch von Kollegen Beppo Muchitsch ist es jetzt wieder gekommen –, dass die Pensions­erhö­hun­gen, die wir gemacht haben, angeblich zu niedrig wären. Interessanterweise hat ausge­rechnet die Gemeinde Wien, 14 Tage bevor wir hier im Parlament den Pensions­be­schluss gefällt haben, diesen Pensionsbeschluss bereits im Wiener Landtag vorweg­genommen. Ich gehe nicht davon aus, dass das sozialdemokratisch regierte Wien einen unsozialen Pensionsbeschluss fassen würde, darum kann er so schlecht wohl nicht gewesen sein. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.42


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.43.04

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten, wenn Sie jetzt nicht mehr mitkommen, worum es hier eigentlich geht: Es geht darum, dass Großpensionen, also Pensionen in der Höhe von mehreren Tausend Euro, auch mit 1,8 Prozent erhöht werden sollen. Genau denselben Beschluss hat diese Bundesregierung betreffend Pensionen von 1 300 Euro brutto gefasst. Man muss sich da also schon auch die Wertigkeit ein bisschen vergegenwärtigen. Die Bun­des­regierung und die Abgeordneten der Regierungsparteien sprechen bei 1 300 Euro von großen Pensionen, die gesetzeskonform – das möchte ich schon sagen – mit 1,8 Prozent erhöht werden; das Ganze aber vor dem Hintergrund einer Inflationsrate, die Monat für Monat steigt.

Wir sind in einem sehr, sehr kalten Winter, die Energiekosten explodieren, doch das scheint in dieser Bundesregierung offensichtlich niemanden zu berühren. Es ist offensichtlich


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jedem egal. Man hält sich an die Gesetze und das war es. Das, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, finde ich einfach unsozial. Als es vorhin um die Pflege ging, hat Frau Kollegin Scheucher-Pichler gesagt: Schauen wir auch auf die ältere Generation, denn diese hat das Land groß gemacht! – Da hat sie vollkommen recht, genau das hätten wir gerne.

Ja aber dann schauen wir auch tatsächlich auf die ältere Generation und lassen wir ihr den Anteil zukommen, den sie sich auch verdient hat! Sie hat dieses Land zu Wohlstand geführt, zu dem Wohlstand, den diese Bundesregierung jetzt gerade verspielt, meine Damen und Herren. Der Antrag, den wir gestellt haben, bedeutet, dass wir möchten, dass alle Pensionisten bis zur ASVG-Höchstgrenze eine Pensionserhöhung von 3,7 Prozent bekommen, denn 1,8 Prozent sind bei Pensionen von 1 300 Euro brutto einfach zu gering. Das ist eine glatte Enteignung, meine Damen und Herren, die Sie hier vornehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.45


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Michael Hammer zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.45.08

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner, vor allem Kollege Koza, haben schon sehr ausführlich zu dem Thema, was die Sonderpensionen betrifft, Stellung genommen. Ich möchte dazu noch sagen – ich glaube, da sind wir uns ja einig –, dass es uns allen darum geht, das Pensionssystem gerecht zu gestalten, und dass es uns auch ein Anliegen ist, Sonderpensionen, hohe Pensionen zu begrenzen. Wir sollten aber so ehrlich sein, dass wir bei allem Bemühen auch immer die rechtliche Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit im Auge behalten müssen und auch, dass die Dinge, die wir hier beschließen, schlussendlich verfassungsrechtlich halten. Genau die­sen Punkt diskutieren wir immer.

Herr Kollege Muchitsch, wir sind uns, glaube ich, einig: Wir haben letztes Mal diesen Beschluss so gefällt, dass wir auch bei den Sonderpensionen einen Absolutbetrag als Deckel einziehen. Wir haben das aber im letzten Jahr auch bei den Pensionen gemacht, das muss man dazusagen, ab einer gewissen Grenze wurden auch die Pensionen ge­deckelt. Dieses Mal haben wir 1,8 Prozent als Anpassungsfaktor auch bei höheren Pen­sionen, und das greift in diesem Fall auch bei diesen Sonderpensionen. Das ist bei dem grundsätzlichen Bemühen, zu begrenzen, ein Kompromiss und ein guter Schritt.

Betreffend den Antrag der Freiheitlichen bin ich jetzt etwas ratlos. Grundsätzlich ist den Freiheitlichen immer alles zu wenig – wünsch dir was! –, die Pensionen sollen um 3,7 Prozent angepasst werden. Was meiner Meinung nach aber nicht ganz zusam­mengeht: Wir haben heute Vormittag die Anpassung der Gehälter im öffentlichen Dienst besprochen, sie beträgt zwischen 2,91 und 3,22 Prozent – wir waren uns alle einig, dass das eine ordentliche Anpassung, eine ordentliche Wertsicherung ist –, und die Frei­heitlichen haben mitgestimmt. Es wäre für die arbeitenden Menschen nicht nachvoll­ziehbar, wenn man dann die Pensionen deutlich stärker erhöhen würde. Da müsst ihr ein bisschen an der Gerechtigkeit und an der Kongruenz eurer Anträge arbeiten. (Abg. Belakowitsch: 1,8 Prozent!) – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.47


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Gerald Loacker ist als nächster Redner zu Wort gemeldet. – Bitte.



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18.47.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist ja jedes Jahr das Gleiche, man weiß jedes Jahr, dass eine Pensionserhöhung kommt, und man wundert sich, dass der Murks auch jedes Jahr der gleiche ist. Die Fragen sind: Wo ziehen wir einen Deckel ein? – Logischerweise dort, wo die ASVG-Höchstpensionsgrenze ist, denn darüber braucht man den Sonderpensionen keine Erhöhungen mehr zu geben. Was macht man mit Sonderpensionen von Arbeiter­kammer, Wirtschaftskammer, Nationalbank, Sozialversicherungsträgern? (Abg. Michael Hammer: Zentralbank!) Diese Frage stellt sich auch jedes Mal. Was macht man mit Mehrfachpensionisten, die von der Nationalbank und vielleicht nach dem ASVG eine Pension bekommen oder die einen Bundesbeamtenruhebezug und dazu eine GSVG-Pension haben? Was macht man mit denen, die von den Ländern nach Landesrecht eine Pension bekommen?

Die Fragen sind jedes Mal die gleichen, und Sie bekommen es von einem Jahr auf das andere nicht auf die Reihe, einmal dafür zu sorgen, dass bei den dicken Fischen, die ihre Schäfchen auf Kosten der kleinen im Trockenen haben, gedeckelt wird. Das gibt es doch gar nicht! Sie schaffen es nicht, dass man diese Mehrfacherhöhungen abdreht. Sie schaffen es nicht, dass man die Länder mit in die Pflicht nimmt. Kann man das nicht ein für alle Mal gebacken kriegen? Es muss doch möglich sein, dass man bei diesen Sonderpensionen einen Riegel vorschiebt. Dafür appelliere ich jedes Jahr, und auch heuer wieder. (Beifall bei den NEOS.)

18.49


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte.


18.49.28

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, wir sind uns alle einig. Jeder von uns spürt die Inflation, und jeder von uns spürt, dass das tägliche Leben teilweise teurer wird. Gerade die Pensionistinnen und Pensionisten mit geringen Pensionen spüren das am Ende des Monats am meisten: Es geht sich oft einfach nicht mehr aus.

Deswegen ist es natürlich sinnvoll, dass die Pensionen entsprechend der sozialen Staf­felung erhöht werden. Die Pensionsanpassung für 2022 haben wir bereits beschlossen. Pensionen unter 1 000 Euro werden demnach um 3 Prozent erhöht, Pensionen zwi­schen 1 000 und 1 300 Euro werden zwischen 1,8 und 3 Prozent erhöht und alle Pensio­nen über 1 300 Euro um 1,8 Prozent.

Was aber bis jetzt noch nicht geregelt werden konnte, sind die Anpassungen der Son­derpensionen, auch weil sie teilweise im Kompetenzbereich der Länder liegen. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung soll nun klargestellt werden, dass auch die Anpassung der Sonderpensionen entsprechend der sozialen Staffelung nach dem Pen­sionsanpassungsgesetz 2022 limitiert ist. Ich erachte es für mehr als sinnvoll, dass wir auch da alle Pensionen gleich behandeln.

Wenn wir über das Thema Pensionen diskutieren, über Limits, über Deckelungen, über verschiedene Staffelungen, dürfen wir aber auch nicht vergessen, dass es viele Men­schen bei uns in Österreich gibt, die gar keine Pension bekommen. Ich spreche von Menschen mit Behinderungen, von Tausenden Menschen mit Behinderungen, die in Tagesstrukturen oder auch in sogenannten Werkstätten arbeiten. Diese Menschen können nicht selbst für ihre Pension einzahlen. Sie sind nicht selbst sozialversichert, bekommen statt eines Lohns nur ein Taschengeld und haben dabei gar nicht die Mög­lichkeit, sich eine Pension aufzubauen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 291

Ich glaube, es ist ganz wichtig, diese Menschen mitzudenken, wenn wir über das Thema Pension sprechen. Es gehört einfach etwas geändert, damit diese Menschen irgend­wann selbst sozialversichert sind und nicht nur ein Taschengeld bekommen, um so auch für ihre spätere Pension einzahlen zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.51


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

18.52.17Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 24 bis 29


Präsidentin Doris Bures: Wenn alle Fraktionen einverstanden sind, dann würden wir jetzt gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten. Ist das so? – Gut, dann gehe ich so vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in 1224 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Muchitsch vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 7 bis 9 sowie § 387 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in Z 10 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Aus­schuss­be­richtes.

Ich ersuche um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1225 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend COVID-19-Gesetz-Armut in 1231 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Kozinger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden - - (Allgemeine Heiterkeit.) – Wir sind im Abstimmungsvorgang. (Rufe bei den Grünen: Koza!) – Herr Abgeordneter Koza,


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dann entschuldige ich mich, wenn ich Ihren Namen falsch ausgesprochen habe. (Heiter­keit und Beifall bei den Grünen.)

Es ist also Ihr gesamtändernder Abänderungsantrag, der jetzt zur Abstimmung steht. Ich werde daher über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändern­den Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1231 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1235 der Beilagen.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbe­verträge“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geän­dert wird, in 1237 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht. (Abg. Bayr – in Richtung der sich wieder setzenden Abge­ordneten der ÖVP –: Mut kann man nicht kaufen!)

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfas­sungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten ausdrücklich fest.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend § 759 Abs. 8 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein zu­stimmendes Zeichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da bei dieser Abstimmung gemäß Verfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, es ein paar Entschuldigungen gibt und auch


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nicht alle da sind, würde ich die Schriftführer ersuchen, eine Auszählung des Abstim­mungsergebnisses vorzunehmen, um das ganz klar festzuhalten.

Ich ersuche die Abgeordneten Ecker, Steinacker und Zanger darum. (Die Schrift­füh­rerInnen Cornelia Ecker, Steinacker und Zanger nehmen gemeinsam mit Präsidentin Bures die Stimmenzählung vor.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich würde Sie ersuchen, auf Ihren Plätzen zu bleiben, der Abstimmungsvorgang ist noch im Laufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sehen, gestaltet sich diese Auszählung sehr schwierig. Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Schriftfüh­rerinnen und Schriftführern für ihre Bemühungen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS. – He-Rufe bei der SPÖ in Richtung den Saal betre­tende Abgeordnete.)

Wir haben ja schon des Öfteren eine Diskussion über Abstimmungen und das Wäh­rend‑des-Abstimmungsvorgangs-in-den-Sitzungssaal-Kommen gehabt und uns in der Präsidialkonferenz immer darauf verständigt, das so handzuhaben, dass natürlich alle Abgeordneten an Abstimmungen teilnehmen können. Ich mache nur darauf aufmerk­sam, dass ich wirklich sehr früh begonnen habe, für diese Abstimmung einzuläuten, und mit dem Läuten auch auf die besondere Abstimmung, nämlich das Quorum, hingewiesen habe. (Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner, Heinisch-Hosek und Matznetter.)

Das Ergebnis scheint mir sehr knapp zu sein, und ich habe den Eindruck, dass es, bevor es über dieses Abstimmungsergebnis Zweifel gibt, sinnvoll ist, eine namentliche Abstim­mung vorzunehmen. Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach § 66 Abs. 3 der Geschäftsordnung möglich, dass ich eine namentliche Abstimmung anordne. So werde ich auch vorgehen. Ich ersuche die Parlamentsdirektion, die Vorbereitungen für eine namentliche Abstimmung vorzunehmen. – Danke vielmals.

Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für wenige Minuten.

19.06.10*****

(Die Sitzung wird um 19.06 Uhr unterbrochen und um 19.10 Uhr wieder aufgenom­men.)

19.10.05*****


Präsident Ing. Norbert Hofer (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Sie wissen, es ist eine namentliche Abstimmung gemäß § 66 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung angeordnet worden.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich - - (Abg. Leichtfried hebt die Hand zur Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung.) – Bitte, Herr Abgeordneter.

*****


19.10.27

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent, wir haben ja in mehreren Präsidialen vereinbart, dass wir bei diesen Abstimmungen


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jetzt immer warten, bis die Klubs bereit sind. Seitens des sozialdemokratischen Klubs ist diese Bereitschaft noch nicht vorhanden.

19.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich bedanke mich für diese Information. Ich unterbreche daher die Sitzung noch einmal und werde dann nachfragen, ob wirklich alle Klubs bereit sind.

Bevor ich die Sitzung unterbreche: Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte schön.


19.11.10

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich meine, das geht jetzt wirklich nicht, Herr Kollege Leichtfried! Die Frau Präsidentin hat das aus meiner Sicht sehr, sehr ordentlich gehandhabt, und wir sind schon im Abstim­mungsvorgang. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Nur weil es de facto schwierig war, die Verfassungsmehrheit festzustellen, hat die Frau Präsidentin richtigerweise eine namentliche Abstimmung eingeleitet. Daher gilt es jetzt nicht mehr, die Fraktionen zu fragen – sie wurden gefragt, und wir sind im Abstimmungsvorgang. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.11

19.11.48*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? Kann ich davon ausgehen, dass die Bereitschaft zur Abstimmung auch tatsächlich ge­geben ist, meine Damen und Herren? – Dann darf ich dazu ausführen, dass sich die Stimmzettel, die zu benützen sind, in den Laden der Abgeordnetenpulte befinden und den Namen der Abgeordneten tragen sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für diesen Teil des Gesetzentwurfes in 1237 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegenstimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Steinacker, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Kollege Abgeordneter Zanger wird sie später dabei ablösen. – Bitte schön.

*****

(Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Steinacker, Zanger und Cornelia Ecker werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.


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Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

19.20.03*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.20 Uhr unterbrochen und um 19.28 Uhr wieder aufgenommen.)

19.28.15*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Frau Klubobfrau Maurer. – Bitte schön, Frau Klubobfrau.

*****


19.28.25

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Während dieses Abstimmungsvor­gan­ges ist es dazu gekommen, dass ein Kollege von der Sozialdemokratie – ich nenne jetzt keinen Namen, weil ich keine Unterstellungen machen möchte – versucht hat, zwei Zettel in die Wahlurne einzuwerfen. (Ah?-Rufe bei der ÖVP.)

Ich möchte darum bitten, dass wir das in der nächsten Präsidiale besprechen. (Zwi­schenruf des Abg. Martin Graf.) Es ist selbstverständlich so, dass bei namentlichen Abstim­mungen ein Zettel einzuwerfen ist. Wie gesagt, ich möchte nichts unterstellen, ich weiß nicht, welche zwei Zettel es waren. Jedenfalls ist das in der Präsidiale zu disku­tieren. Der Parlamentsmitarbeiter war aufmerksam, hat es bemerkt und hat den Abge­ordneten daran gehindert, aber ich denke, wir sollten es trotzdem in der Präsidiale nach­besprechen, denn das wirft kein gutes Licht auf solche Abstimmungen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Kollege Leichtfried. – Bitte schön.


19.29.25

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Frau Kollegin Maurer, man kann es manchmal auch ein bisschen übertreiben im Argwöhnischsein, hätte ich gemeint. (Ruf bei der ÖVP: U-Ausschuss! U-Ausschuss!) Der Kollege, der da betroffen ist, war im Gegensatz zu Ihnen von Anfang an dabei – das sollte man vielleicht auch einmal anmerken –, und im Übrigen ist es ihm passiert, dass er versehentlich zwei zusammenhaftende Zettel (Ah!-Rufe bei der ÖVP), selbstver-ständlich mit dem gleichen Namen darauf – also es wäre spätestens bei der Auszählung aufgefallen, denn niemand hat hier zwei Stimmen –, eingeworfen hätte. Zum Glück ist der Ordner darauf aufmerksam gemacht worden, und es ist ein Zettel eingeworfen worden.

Also man muss nicht in jedem gleich irgendwie das Schlimmste vermuten, geschätzte Frau Kollegin. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.30



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehand­lung?

Ich werde die Sitzung jetzt wieder unterbrechen und prüfen lassen, ob Stimmzettel dop­pelt eingeworfen worden sind.

Ich unterbreche hiermit die Sitzung.

19.30.38*****

(Die Sitzung wird um 19.30 Uhr unterbrochen und um 19.46 Uhr wieder aufgenom­men.)

 

19.46.43*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und, bevor ich das Abstimmungsergebnis bekannt gebe, auch bekannt geben, dass sich in der Wahlurne keine doppelt einge­worfenen Stimmzettel befunden haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurden 168 Stimmen abgegeben; davon „Ja“-Stimmen: 106, „Nein“-Stimmen: 62.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes, samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig abgelehnt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. Somit entfällt die dritte Lesung.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Baumgartner, Berlakovich Nikolaus, Bernhard, Blimlinger, Brandstätter Helmut, Brandstötter Henrike, Brandweiner, Bürstmayr;

Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski;

Egger Kurt, El-Nagashi, Engelberg, Ernst-Dziedzic, Eßl;

Fiedler, Fischer, Fürlinger;

Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Tanja, Grebien, Großbauer, Grünberg;

Hamann Sibylle, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechenberger, Himmelbauer, Hintner, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzner, Hörl, Hoyos-Trauttmansdorff;

Jachs, Jeitler-Cincelli;

Kaufmann, Kirchbaumer, Kopf, Koza, Krisper, Kugler Gudrun, Kühberger, Künsberg Sarre;

Lindinger, Litschauer, Loacker, Lopatka;


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Mahrer, Marchetti, Margreiter, Maurer, Melchior, Minnich;

Neßler, Neumann-Hartberger, Niss Maria Theresia;

Obernosterer, Ofenauer Friedrich, Ottenschläger;

Pfurtscheller, Pöttinger, Prammer, Prinz;

Reiter, Ribo, Rössler;

Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Scherak, Scheucher-Pichler, Schmuckenschlager, Schnabel, Schwarz Gabriela, Schwarz Jakob, Shetty, Sieber Norbert, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Stammler, Stark, Steinacker, Stocker, Stögmüller, Strasser;

Tanda, Taschner, Tomaselli, Totter;

Weber, Weidinger, Werner, Wöginger;

Zarits Christoph, Zopf, Zorba.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer, Angerer;

Bayr, Becher, Belakowitsch Dagmar, Bösch, Brückl, Bures;

Deimek, Drobits;

Ecker Cornelia, Einwallner, Erasim;

Feichtinger, Fürst;

Graf Martin, Greiner Karin;

Hafenecker, Hauser, Heinisch-Hosek, Herr, Hofer, Holzleitner;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Keck, Köchl, Köllner, Kollross, Krainer Kai Jan, Kucharowits, Kucher Philip, Kuntzl;

Laimer, Lausch, Leichtfried, Lercher, Lindner;

Matznetter, Muchitsch, Mühlberghuber;

Nussbaum;

Oberrauner Petra;

Ragger, Rauch, Reifenberger, Ries Christian;

Schatz, Schroll, Seemayer, Silvan, Stefan, Stöger Alois, Strache;

Troch;

Vorderwinkler;

Wimmer Petra, Wurm;

Yildirim, Yılmaz;

Zanger Wolfgang.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesord­nungspunkt 29: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1238 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.48.1830. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2091/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1267 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2065/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (1269 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1969/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmen­gesetz geändert werden (1270 d.B.)

34. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1271 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1894/A(E) der Abgeord­neten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus (1272 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1003/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pandemie (1273 d.B.)



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 bis 36 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.48.41

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Gesundheits­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Wir sprechen bei diesen Tagesord­nungspunkten über ganz verschiedene Bereiche, teilweise geht es um Verlängerungen von Maßnahmen aufgrund der Pandemie. Ich möchte meinen Redebeitrag den Tages­ordnungspunkten 35 und 36 widmen. Da geht es um die Antifakenewskampagne zur Covid-19-Pandemie und um die Informationsoffensive zur Kinderimpfung.

Ich habe von diesem Rednerpult aus, seitdem es diese Pandemie in unserem Land gibt, immer wieder Ihren Vorgänger, aber auch Sie, Herr Minister, aufgefordert, die Pandemie endlich mit einem konkreten Plan zu bekämpfen, einem Plan, an dem sich die Menschen orientieren können. Es wäre so wichtig, dass wir nicht mehr von einem Lockdown in den anderen taumeln. Die neue Variante hängt jetzt wie ein Damoklesschwert über uns: Kommt sie auch in Österreich flächendeckend oder nicht? Wie geht es mit den Maß­nahmen weiter? Das wirklich Tragische ist ja, dass der ehemalige Bundeskanzler Kurz im Frühjahr und im Sommer die Pandemie für beendet erklärt hat. So konnten sich diese Fakenews ausbreiten (Zwischenruf der Abg. Gabriela Schwarz), ohne dass von der Regierung Maßnahmen gesetzt wurden und diese Fakenews einfach entkräftet wurden. Eigentlich ist es sehr traurig, dass wir heute über so eine Kampagne abstimmen müs­sen – nämlich zu Recht abstimmen müssen –, dass die Regierung endlich so weit ist und für eine Kampagne gegen diese Fakenews sorgt, um Aufklärung zu machen, um die Impfquote zu erhöhen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Wesentliche ist, wir als Sozialdemokratie haben immer konstruktiv an dieser Pan­demiebekämpfung mitgearbeitet. Wir haben Vorschläge gebracht, sie wurden nie gleich angenommen. Ich habe das schon öfters gesagt: Es braucht immer so an die drei Monate, bis es sickert, dass es doch notwendig und richtig ist, was wir fordern. So war das auch wieder bezüglich der Infooffensive für die Kinderimpfungen. Wir haben das bereits im Herbst eingebracht, es hat jetzt überraschenderweise wieder drei Monate gedauert, bis wir auch diesem Antrag heute zustimmen können. Es wurde im Oktober im Ausschuss sogar einmal vertagt, als wir schon wussten, dass die Zulassung der Kin­derimpfung unmittelbar bevorsteht, aber wir haben wieder – besser gesagt nicht wir, sondern die Bundesregierung – Monate ungenutzt verstreichen lassen. Jetzt hat die Kinderimpfung bereits begonnen, und darum ist es jetzt dringend an der Zeit, sofort eine Aufklärungs- und Infokampagne zu starten.

Herr Minister, machen Sie alles, was in Ihrer Macht steht, damit die Impfquote in diesem Land erhöht wird! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner ist der nächste Redner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.52.04

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Bei den Tagesordnungspunkten 30 bis 31 beschäftigen wir uns – die Kollegin hat es schon erwähnt – mit einer Reihe von notwendigen und wich­tigen Maßnahmen im Pandemiemanagement.


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Unter anderem beschäftigen wir uns mit der Beschaffung von bereits zugelassenen Medikamenten für die Behandlung von Covid-Patientinnen und -patienten in den Kran­kenhäusern, wenn es eben zu spät ist, wenn Menschen nicht geimpft waren und des­wegen auch ins Krankenhaus müssen. Es gibt jetzt entsprechende Medikamente, die uns helfen sollen, insbesondere diese schweren Fälle rechtzeitig abzuholen und auch behandeln zu können. Die Mittel werden fürs Erste einmal mit 50 Millionen Euro fest­gelegt, der Minister hat aber die Möglichkeit, diese 50 Millionen Euro jederzeit zu über­schreiten, wenn es notwendig ist, genauso wie wir im Sinne internationaler Solidarität die Möglichkeit schaffen, wenn wir von diesen Medikamenten in Österreich ausreichend zur Verfügung haben, diese auch an andere Länder abgeben zu können.

Das Zweite ist: Es gibt eine Reihe von Verlängerungen, insbesondere im Bereich der Gesundheits- und MTD-Berufe. Es geht um Erleichterungen bei den Nostrifizierungen, es geht auch um berufsrechtliche Kompetenzen für SanitäterInnen, Labormit­arbeiterIn­nen und Co, insbesondere in Bezug auf Impfen und Testen. Wir verlängern auch die Dauerverschreibung für Substitutionsmittel, wobei es darum geht, dass wir möchten, dass sich Süchtige weniger oft für die Substitutionsmittel für ihre Therapie in der Apo­theke anstellen müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Abänderungsantrag zu Tagesordnungs­punkt 31 einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (TOP 31)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag (2064/A) wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 3 wird in § 117 Abs. 35 nach dem Ausdruck „BGBl. I Nr. 23/2020“ die Wortfolge „und § 3a Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020“ eingefügt und das Wort „tritt“ durch das Wort „treten“ ersetzt.

*****

Da geht es eben darum, dass wir im Bereich der Einrichtungen der Behinderten­betreu­ung Personalengpässe verhindern möchten und dementsprechend Fristen verlängern werden.

Zum anderen möchte ich zum Tagesordnungspunkt 33, der auch thematisch dazuge­hört, einen gesamtändernden Abänderungsantrag einbringen. Dieser müsste in der Zwischenzeit im Haus verteilt worden sein. Bei diesem Abänderungsantrag geht es darum, dass die Mindeststrafen geklärt werden, und auch da werden nochmals ein paar redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Wie schon gesagt, auch diesen möchte ich hiermit einbringen.

Des Weiteren novellieren wir bei diesem Tagesordnungspunkt auch etliches im ASVG. Hier nehmen wir eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen vor, die auch aus anderen Bereichen, etwa aus jenem der Coronahilfen, kommen. Da geht es beispielsweise um beitragsfreie Essensgutscheine für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Es geht auch darum, dass wir den Weihnachtsgutschein – das ist, glaube ich, medial schon ganz gut kolportiert worden – so wie letztes Jahr von bisher 183 Euro wieder auf 365 Euro


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beitragsfrei stellen. Wir heben auch die Zuverdienstgrenze für Gesundheitspersonal im Vorruhestand weiterhin an, damit diese insbesondere dort, wo Not an der Frau, Not am Mann ist, wieder in den Krankenhäusern mithelfen können, um Personalengpässe best­möglich zu kompensieren.

Des Weiteren möchte ich zum Tagesordnungspunkt 34 noch einen Abänderungs­an­trag einbringen. Wie hoffentlich heute in der Früh alle Kolleginnen und Kollegen mit­bekommen haben, haben wir ein entsprechendes Teuerungspaket auf den Weg gebracht. Sigi Maurer hat das heute mit Gust Wöginger vorgestellt, und auch da gibt es noch einen Abänderungsantrag. Bei diesem Abänderungsantrag geht es darum, dass die Einmalzahlungen in Höhe von 150 Euro für alle Personen, welche Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben, dementsprechend auch verankert werden.

Zuletzt möchte ich noch auf die zwei durchaus sehr guten Anträge von NEOS und SPÖ eingehen (Heiterkeit des Abg. Wurm), denen wir auch in der letzten Ausschusssitzung zugestimmt haben. Kollege Wurm findet es lustig, ich finde es nicht so lustig. Kinder zu impfen ist wichtig (Abg. Wurm: Ich bin traurig, Herr Kollege! Ich bin traurig!), Kinder zu impfen hilft uns. Die Impfung schützt nicht nur die Kinder, sondern sie schützt uns alle. Durch eine hohe Impfquote wird das Infektionsgeschehen gedämpft und gesenkt – alleine das ist schon ein Grund. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.) Ein anderer Grund ist natürlich, dass wir auch die Kinder damit schützen. Kollege Wurm weiß es vielleicht noch nicht, aber auch Kinder können schwer erkranken, auch Kinder können Long Covid bekommen, auch Kinder können durchaus unter Covid leiden – abseits von dem, was Sie tagtäglich an Fakenews verbreiten. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.)

Wenn wir schon von Fakenews reden, reden wir auch von dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der NEOS: Wir brauchen eine Kampagne gegen Fakenews. Liebe Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch), meine Empfehlung ist: Trauen Sie eher Mimikama und Correctiv als der FPÖ! Die FPÖ verzapft im Gegensatz zu Mimikama und Correctiv ziemlich viel Blödsinn. Dort bekommen Sie zumindest wirklich geprüfte Informationen.

In diesem Sinn bitte ich um Zustimmung zu den Anträgen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.57

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (TOP 31)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Antrag (2064/A) wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 3 wird in § 117 Abs. 35 nach dem Ausdruck „BGBl. I Nr. 23/2020“ die Wortfolge „und § 3a Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020“ eingefügt und das Wort „tritt“ durch das Wort „treten“ ersetzt.


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Begründung

Auch die während der Pandemie geschaffene Regelung, wonach Personen, die nicht über eine Berechtigung zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten verfügen, zur Tätig­keiten der pflegerischen Basisversorgung herangezogen werden können, soll bis Ende 2022 verlängert werden. Dies soll Personalengpässe insbesondere in Einrichtungen der Behindertenbetreuung verhindern.

*****

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen,

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1969/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1270 d.B.) (TOP 33)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID 19-Maßnahmen­gesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Epidemiegesetzes 1950

Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 183/2021, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift zu § 3 entfällt der Punkt.

2. In § 39 wird nach dem Wort „Geldstrafe“ die Wort- und Zeichenfolge „von 218 Euro“ eingefügt.

3. In § 40 Abs. 1 wird nach dem Wort „Geldstrafe“ die Wort- und Zeichenfolge „von 145 Euro“ eingefügt.

4. In § 40 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Geldstrafe von“ die Wort- und Zeichenfolge „50 Euro“ eingefügt.

5. In § 50 Abs. 8 wird die Zeichenfolge „31.12.2021“ durch die Wort-und Zeichenfolge „30. Juni 2022“ ersetzt.

6. Dem § 50 wird folgender Abs. 27 angefügt:

„(27) Die Überschrift zu § 3 sowie die §§ 39, 40 und 50 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 39 und § 40 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 183/2021 mit 1. Juli 2022 wieder in Kraft.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 303

Artikel 2

Änderung des COVID 19-Maßnahmengesetzes

Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 (COVID 19-Maßnahmengesetz – COVID 19 MG), BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 204/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 9 wird das Wort „Inkraftreten“ durch das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt.

2. In § 8 Abs. 1, 5, 5a Z 1 und Abs. 6 wird jeweils nach der Wortfolge „Geldstrafe von“ die Wort- und Zeichenfolge „145 Euro“ eingefügt.

3. In § 8 Abs. 2 und 5a Z 2 wird jeweils nach der Wortfolge „Geldstrafe von“ die Wort- und Zeichenfolge „50 Euro“ eingefügt.

4. In § 8 Abs. 3 und 5a Z 3 wird jeweils nach der Wortfolge „Geldstrafe von“ die Wort- und Zeichenfolge „3 000 Euro“ eingefügt.

5. In § 8 Abs. 4 und 5a Z 4 wird jeweils nach der Wortfolge „Geldstrafe von“ die Wort- und Zeichenfolge „360 Euro“ eingefügt.

6. Dem § 13 wird folgender Abs. 15 angefügt:

„(15) § 5 Abs. 9 sowie § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Zu Artikel 1 (Epidemiegesetz 1950)

Zu Z 2 bis 6 (§§ 39, 40 sowie 50 Abs. 8 und 27):

Die Festlegung von Mindeststrafen im COVID-19-Maßnahmengesetz verfolgt den Zweck der Einhaltung der in einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz festgelegten Ge- und Verbote, die dem rechtmäßigen Ziel des Schutzes der Gesundheitsinfrastruktur vor Überlastung dienen. Im Lichte einer gesamthaften und sachlichen Betrachtung sind zur Erreichung dieses Schutzzieles nicht nur die Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes, sondern auch solche des Epidemiegesetzes 1950 mit einer Mindeststrafe zu versehen. Der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz 1950 unterlie­gen nur Krankenheiten, die vor dem Hintergrund der Wahrung der öffentlichen Gesund­heit, auf Grund der zugrundeliegenden Übertragbarkeit und Gefährlichkeit, die Setzung behördlicher Maßnahmen erfordern. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Gesund­heitsinfrastruktur ist es demnach auch erforderlich, die mit diesen Krankheiten uU verbundene Mehrbelastung gering zu halten. Darüber hinaus werden behördliche Maß­nahmen nach dem Epidemiegesetz auch im Hinblick auf COVID-19 getroffen (z.B. Abson­derungen nach § 7). Ferner darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass nach § 20 VStG die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden kann, wenn die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen oder der Beschul­digte ein Jugendlicher ist. Ungeachtet der Formulierung handelt es sich hierbei nicht um eine „Ermessensbestimmung“, sondern besteht ein Rechtsanspruch auf die Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes (s Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG2 § 20 Rz 3 [Stand 1.5.2017, rdb.at]). Da diese Maßnahme in unmittelbarem Zusam­menhang mit der durch die gegenwärtige COVID-19-Pandemie bedingten Belastung des Gesundheitssystems steht, werden die mit diesem Bundesgesetz verankerten Mindest­strafen – im Einklang mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz – mit 30. Juni 2022 wieder außer Kraft gesetzt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 304

Darüber hinaus wird die Regelung, wonach die Bezirksverwaltungsbehörde ermächtigt ist, dem Bürgermeister den Namen und die erforderlichen Kontaktdaten einer von einer Absonderungsmaßnahme nach dem Epidemiegesetz wegen COVID-19 betroffenen Person, die in seinem Gebiet wohnhaft ist, mitzuteilen, wenn und soweit es zur Ver­sor­gung dieser Person mit notwendigen Gesundheitsdienstleistungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist, bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Zu Artikel 2 (COVID-19-Maßnahmengesetz)

Zu Z 2 bis 5 (§ 8):

Die Wirksamkeit seuchenrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung pandemischer Ge­schehnisse hängt wesentlich von deren Einhaltung durch die Normunterworfenen ab. Im Besonderen wird damit der Schutz der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Ge­sundheitsinfrastruktur verfolgt. Vor diesem Hintergrund werden nun – neben den bisherigen Höchststrafen – auch Mindeststrafen festgelegt. Aus der Judikatur des VfGH kann abgeleitet werden, dass eine Mindeststrafe zulässig ist, sofern sie insbesondere zur Schuld des Täters in einem angemessenen Verhältnis steht und sachlich recht­fertigbar ist (siehe zum Ganzen VfSlg. 18.775; VfSlg. 16.407; VfGH 9.3.2011, G 53/10: Erfordernis der Ermöglichung einer sachgerechten Beurteilung der verbotenen Verhal­tensweisen; dazu auch Muzak, migraLex 2011, 45, der hervorhebt, dass eine sachliche Differenzierung notwendig sei und die Mindeststrafe in einem angemessenen Verhältnis zu vergleichbaren Verboten stehen müsse; VfSlg. 20.378: selbst bei strengeren Strafen aus general- und spezialpräventiven Gründen müsse eine Strafe in einem angemes­senen Verhältnis zum Grad des Verschuldens und zur Höhe des durch das Vergehen bewirkten Schadens stehen, wobei im Anlassfall keine Möglichkeit bestand, die spezi­fischen Unwertgehalte zu berücksichtigen). Ferner darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass nach § 20 VStG die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden kann, wenn die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich über­wiegen oder der Beschuldigte ein Jugendlicher ist. Ungeachtet der Formulierung handelt es sich hierbei nicht um eine „Ermessensbestimmung“, sondern besteht ein Rechts­anspruch auf die Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes (s Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG2 § 20 Rz 3 [Stand 1.5.2017, rdb.at]).

Zu beachten ist auch, dass die Mindeststrafe im Verhältnis zum Strafrahmen stehen muss, um die verschiedenen Unwertgehalte im Einzelfall berücksichtigen zu können. Um dieses Verhältnis auch weiterhin zu wahren, wurde die jeweilige Mindeststrafe mit einem Betrag in Höhe von zehn Prozent der Höchststrafe bemessen.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 1271 der Beilagen über den Antrag 2061/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz und das Beamten Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (TOP 34)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 305

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

»1a. § 49 Abs. 3 Z 30 lautet:

              „30. steuerfreie Zulagen und Bonuszahlungen nach § 124b Z 350 lit. a EStG 1988;“«

b) Nach der Z 8 wird folgende Z 8a eingefügt:

»8a. Nach § 759 wird folgender § 759a samt Überschrift angefügt:

„Einmalzahlung 2022

§ 759a. (1) Allen Personen, die im Dezember 2021 Anspruch auf Ausgleichszulage nach § 292 haben, gebührt eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 €.

(2) Die Einmalzahlung ist kein Pensionsbestandteil, sie ist aber zusammen mit der (höchsten) laufenden Pensionszahlung zum 1. März 2022 auszuzahlen.

(3) Die Einmalzahlung gilt nicht als Nettoeinkommen im Sinne des § 292 Abs. 3. Von der Einmalzahlung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Die Einmal­zahlung ist von der Einkommensteuer befreit und unpfändbar.“«

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

Nach der Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

»3a. Nach § 392 wird folgender § 392a samt Überschrift angefügt:

„Einmalzahlung 2022

§ 392a. (1) Allen Personen, die im Dezember 2021 Anspruch auf Ausgleichszulage nach § 149 haben, gebührt eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 €.

(2) Die Einmalzahlung ist kein Pensionsbestandteil, sie ist aber zusammen mit der (höchsten) laufenden Pensionszahlung zum 1. März 2022 auszuzahlen.

(3) Die Einmalzahlung gilt nicht als Nettoeinkommen im Sinne des § 149 Abs. 3. Von der Einmalzahlung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Die Ein­malzahlung ist von der Einkommensteuer befreit und unpfändbar.“

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach der Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

»3a. Nach § 386 wird folgender § 386a samt Überschrift angefügt:

„Einmalzahlung 2022

§ 386a. (1) Allen Personen, die im Dezember 2021 Anspruch auf Ausgleichszulage nach § 140 haben, gebührt eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 €.

(2) Die Einmalzahlung ist kein Pensionsbestandteil, sie ist aber zusammen mit der (höchsten) laufenden Pensionszahlung zum 1. März 2022 auszuzahlen.

(3) Die Einmalzahlung gilt nicht als Nettoeinkommen im Sinne des § 140 Abs. 3. Von der Einmalzahlung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Die Ein­malzahlung ist von der Einkommensteuer befreit und unpfändbar.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 306

Begründung

Zu Art. 1 lit. a (§ 49 Abs. 3 Z 30 ASVG):

Die steuerfreien Zulagen und Bonuszahlungen nach § 124b Z 350 lit. a EStG 1988 sollen zeitlich unbefristet dem Katalog der nicht als Entgelt geltenden Bezüge angehören.

Zu Art. 1 lit. b, Art. 2 und Art. 3 (§ 759a ASVG; § 392a GSVG; § 386a BSVG):

Als Teuerungsausgleich im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate der letzten Monate, insbesondere als Zuschuss zu den Heizkosten in der bevorstehenden Heizsaison 2021/2022, soll allen Ausgleichzulagenbezieher/innen eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 € zur Februarpension 2022 gewährt werden.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 34 sowie der gesamtändernde Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 33 wurden ge­mäß § 53 Abs. 4 GOG an die Mandatare verteilt, sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen in Verhandlung.

Auch der Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 31 wurde ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Mag. Gerhard Kaniak; zuvor noch eine Wortmeldung zur Geschäfts­behandlung: Herr Abgeordneter Graf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

*****


19.58.28

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Schallmeiner hat in seiner üblichen Art und Weise per­ma­nent untergriffig (Abg. Neßler: Bitte?! – Zwischenruf der Abg. Disoski) und immer hetzend gegen die Freiheitliche Partei den Begriff „Blödsinn“ verwendet. Soweit ich mich erinnere, verlangt das einen Ordnungsruf in diese Richtung. Ich bitte, Einsicht in das Protokoll zu nehmen und diesen allenfalls nachträglich zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich werde mir das Protokoll kommen lassen und dann die Entscheidung bekannt geben.

*****

Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.59.05

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Was zeichnet jene Staaten international aus, die die Coronakrise besonders gut bewältigt haben? – Ein klares Krisenmanagement, Vorgaben für die Bevölkerung, die verständlich und leicht umsetzbar sind, und der Appell an ein Miteinander, an Verständnis und an Aufklärung.

Was erleben wir in Österreich seit nunmehr knapp zwei Jahren? – Eine Politik der Angst, ein Maßnahmenchaos mit sich ständig ändernden Verordnungen, teilweise nicht ein­mal im Wochentakt, sondern sogar noch kurzfristiger, und vollkommen undurchführbare


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 307

Bestimmungen für den Großteil der Bevölkerung. Dass sich da Widerstand regt, dass die Menschen diese Politik nicht mehr mittragen können, weil sie sie gar nicht mehr verstehen, weil es gar keine klar definierten Ziele mehr gibt, denen man überhaupt noch folgen könnte oder auf die man hinarbeiten kann, ist eines der großen Versäumnisse dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht aber noch schlimmer, denn wenn Angst und Strafandrohungen nicht reichen, dann muss man die Strafandrohungen verstärken und die Zwänge weiter ausbauen. So scheint zumindest das Paradigma dieser Bundesregierung und des Herrn Bundes­minis­ters Mückstein zu sein, und so versteckt sich im Tagesordnungspunkt 33 auch eine Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes, mit der jetzt zusätzlich zu bereits bestehenden drakonischen Strafen bis hinauf zu 30 000 Euro und sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe auch noch Mindeststrafen eingeführt werden.

Ich möchte Ihnen anhand von ein paar Beispielen zeigen, wie absurd das Ganze ist, wie stark das die Spaltung, die in der Gesellschaft besteht, und die Sorgen und Ängste der Menschen noch weiter befeuern wird und wie undurchsetzbar das Ganze dann auch in der Praxis sein wird. Stellen Sie sich einen alten Mann vor, der sich auf den Weg in die Apotheke macht und seine Maske nicht aufsetzt: Wenn ein Sicherheitsorgan oder ein Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes ihn entdeckt hat, wird er ihn – der am Stock geht – bislang höflich darauf hingewiesen haben, dass er bitte eine Maske aufsetzt; in Zukunft muss er ihn mit 50 Euro strafen.

Oder stellen Sie sich den Besitzer eines Einzelhandelsgeschäftes am Land vor, in das sich vielleicht jede Viertelstunde ein Kunde hineinverirrt: Es kommt ein Kunde mit Maske herein, vielleicht mit einem abgelaufenen Impfzertifikat, da er vorletzten Montag davon überrascht worden ist, dass die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats verkürzt worden ist. Der Ladenbesitzer fragt ihn nicht nach seinem Zertifikat. Es kommt eine Kontrolle herein, der Ladenbesitzer hat einen Verstoß gegen seine Kontrollpflicht, ob ein gültiges Zertifikat vorliegt, begangen. Strafrahmen: 30 000 Euro, Mindeststrafe 3 000 Euro. – Gefährdet worden ist niemand, denn der Ladenbesitzer ist geimpft und der andere ist eh nur für sich selbst ein Risiko.

Herr Bundesminister, halten Sie diese Mindeststrafen und überhaupt diese Strafrahmen für zweckmäßig? Glauben Sie tatsächlich, dass Sie mehr Verständnis und mehr Mit­wirkung in der österreichischen Bevölkerung bekommen werden, wenn Sie die Daumen­schrauben noch weiter anziehen (Abg. Belakowitsch: Wurscht!) und auch den Gesund­heitsbehörden und den Sicherheitsdiensten, die in Assistenz für die Gesundheits­be­hörden arbeiten, jeglichen Handlungsspielraum nehmen, um beratend und aufklärend zu wirken, sodass diese jetzt sofort strafen müssen? – Ich persönlich glaube nicht, dass das der Sache dienlich ist. Ich bin auch überzeugt davon, dass die Gesamtakzeptanz aller Maßnahmen damit noch weiter schwinden wird, und da braucht es keine FPÖ dazu, das alles haben Sie ganz alleine zusammengebracht.

Abschließend möchte ich aber auch noch etwas Positives sagen. Nachdem wir nun seit über einem Jahr die Forderung aufgestellt haben, dass neue medikamentöse Therapie­optionen für die Covid-19-Therapie beschafft werden sollen – in den USA waren die ersten Präparate im Sommer 2020 bereits zugelassen –, gibt es jetzt endlich auch in Österreich ein Budget dafür, dass diese Medikamente beschafft werden können.

Der Wermutstropfen dabei ist, dass Sie wieder eine außerordentliche Vertriebsstruktur aufbauen und das eigentlich den falschen Personengruppen zukommen lassen wollen, denn das Molnupiravir, das Sie besorgen, ist eigentlich ein Therapeutikum, das sehr frühzeitig und im niedergelassenen Bereich eingesetzt werden muss. Sie schicken es in den klinischen Bereich hinein, wo es wahrscheinlich nicht oder zu spät zur Anwendung


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kommt; vielleicht überdenken Sie diese Position noch einmal. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriela Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.03.47

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich hoffe, Sie sind bei dieser Diskussion noch dabei, in der es nämlich um Information geht. Auf diese möchte ich mich jetzt konzentrieren.

Wir erleben gerade jetzt in der Diskussion rund um die Impfpflicht, wie wichtig es ist, Menschen dort, wo sie stehen, abzuholen, ihre Ängste, ihre Sorgen wirklich ernst zu nehmen und sie zu informieren – aber mit wissenschaftlich fundierten Daten, mit Exper­tinnen und Experten, mit Forschern, die weltweit Zugriff auf Daten haben, diese sammeln und dann auch verwerten.

Kollege Hauser hat heute gesagt, er kommt mit wissenschaftlichen Fakten. Ich möchte ihm nur zwei Dinge entgegenhalten: Betreffend diese 150 Ärzte, die er heute zitiert hat, wobei er einen explizit namentlich genannt hat, nämlich Dr. Sönnichsen, und im gleichen Atemzug von der Med-Uni Wien gesprochen hat, möchte ich schon festhalten, dass die Med-Uni Wien sich von den Aussagen des Herrn Dr. Sönnichsen explizit distanziert hat (Beifall bei ÖVP und Grünen – Abg. Belakowitsch: Jo, mei! – Abg. Stefan: Und des­wegen sind wir jetzt in der wissenschaftlichen ...!) und gesagt hat, dass dies aus­schließ­lich seine Privatmeinung sei. – Das ist die eine Sache.

Und glauben Sie mir, Herr Kollege Hauser, es macht herzlich wenig Eindruck, wenn Sie mit dem Beipackzettel eines Wurmmittels wacheln und behaupten, es sind weltweit über 20 Prozent damit geheilt worden. Es sei nochmals festgehalten: Der Produzent hat eindeutig festgestellt, dass das kein Mittel zur Covid-Behandlung ist (Abg. Belakowitsch: Na klar, weil er ein neues Medikament am Markt hat! – Zwischenruf des Abg. Amesbauer), sondern bei Pferden eines gegen Würmer und bei Menschen eines gegen Krätzmilbe – und wenn man die Dosierung falsch anwendet, ist es hochgiftig.

Meine Damen und Herren, verlassen Sie sich auf wirkliche Wissenschaft und nicht auf Pseudowissenschaft! (Abg. Belakowitsch: Also nicht auf die ÖVP!) – Damit bin ich auch bei etwas, was Kollege Loacker heute schon gesagt hat, nämlich bei den Telegram-Gruppen und bei den Facebook-Gruppen: Bitte sich auch davon zu verabschieden! (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch. – Abg. Stefan: Nur offizielle Informationen! Nur noch offizielle! „1984“ hat es gezeigt: Nur noch offizielle Informationen entgegennehmen! Bitte keine anderen ...!) Eine Informationskampagne gegen Fakenews mit fundierten Daten ist wirklich, wirklich wichtig (Zwischenrufe bei der FPÖ) – und Sie merken schon, meine Damen und Herren, anhand der Reaktionen der FPÖ: Da herrscht große Aufregung. Warum wohl? – Weil dort nämlich die Fakenews zu Hause sind und nicht bei der Wissenschaft. Das möchte ich eindeutig festhalten. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Stefan: ... autorisiert! Abgesegnete Informationen im wahrsten Sinne des Wortes!)

Weil der Klubobmann der FPÖ fordert, man möge die Gedanken zur Impfpflicht ein­stampfen, fordere ich jetzt auch etwas. Wir hören immer auf die Lauten – das sind die, die wahrgenommen werden. Es gibt aber auch Millionen von Leisen in Österreich, die sich an alle Maßnahmen gehalten haben, die auch die Impfung mittragen, und denen sei einmal gedankt! Schauen wir nicht immer nur auf die, die Krawall machen – und da nehme ich explizit jene aus, die demonstrieren, weil sie Sorgen und Ängste haben, da nehme ich aber nicht jene aus, denen die FPÖ eine Bühne bietet, nämlich den


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Verschwörungstheoretikern, so wie bei der letzten Demonstration. Ich fordere Sie auf, so wie wir alle uns von diesem Gedankengut distanzieren, das auch zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Amesbauer: Nein! Nein!)

Noch etwas – und das möchte ich auch in dieser Deutlichkeit sagen –: Ich halte dieses Skandieren von: Lügenpresse!, für letztklassig. Die Journalistinnen und Journalisten (Abg. Stefan: Bemühen sich so um die Wahrheit! Die bemühen sich ja so um die Wahrheit!), die bei der Demonstration Bericht erstatten, körperlich anzugreifen, sexuali­siert und sexistisch im Falle einer Kollegin von Puls 4 (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), und sie noch dazu mit Eisbrocken zu bewerfen, ist auf das Schärfste zu verurteilen. Bitte, das geht nicht! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ebenso verabscheuungswürdig sind Demonstrationen vor Gesundheitseinrichtungen. Auch dagegen sollten wir uns explizit aussprechen. Dagegen sollten wir alle auftreten – alle hier in diesem Saal und alle draußen.

Wie gesagt, Ängste und Nöte sind ernst zu nehmen, man sollte mit den Experten, mit den Hausärztinnen und Hausärzten sprechen, sich dort beraten lassen. (Abg. Belakowitsch: Genau! Weil wenn die etwas sagen, dann ...! – Abg. Stefan: Dürfen die frei reden, die Ärzte? Dürfen die frei reden oder nur bestimmte Informationen geben?) Weltweit ist der Impfstoff bereits 8 Milliarden Mal verimpft worden. Mit dem Gesundheitsminister, der selbst Arzt ist, sind wir wirklich immer, wenn Sie so wollen, am Puls der Zeit, und mein Kollege Werner Saxinger wird noch einige Beispiele nennen, wie gut man den unter­schiedlichen Gruppen Information vermitteln kann.

Damit sich jetzt die Aufregung bei den Freiheitlichen wieder legen kann, wünsche ich uns allen, dass wir möglichst gesund ins neue Jahr gehen und dass möglichst viele noch die Möglichkeit wahrnehmen und impfen gehen und damit einen Weg aus der Pandemie finden. Sie wissen, Omikron ist in aller Munde, das ist etwas, das auf uns zukommen wird. Wir müssen Omikron möglichst gut gewappnet entgegentreten. Darum bitte ich Sie alle: Bleiben Sie gesund! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Gut gewappnet?! – Abg. Amesbauer: Reine Panikmache!)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.08.31

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Men­schen! Heute stehen erneut zahlreiche Covid-Anträge zur Debatte, weil die Bundes­regierung regelmäßig völlig unvorbereitet von einer Covid-Welle zur nächsten stolpert, und unter den Anträgen befindet sich natürlich wieder die eine oder andere Bombe.

Unter anderem wollen ÖVP und Grüne heute Mindeststrafen für Covid-Verstöße be­schließen, selbst wenn es sich bei den Verstößen nur um Bagatellen handelt: Schräg schauen macht 50 Euro, falsch sitzen 130 Euro, zu schnell gehen 360 Euro. Das Motto der Bundesregierung scheint zu sein: Strafen, bis die Staatskasse übergeht!, aber Stra­fen und Klagen scheinen ja im Trend zu sein. In der Lobau erhalten mittlerweile 13-Jährige von SPÖ-nahen Anwaltsbüros Klagsdrohungen.

Darum wundert mich, dass die Grünen bei diesem Mehrstrafenantrag mitstimmen. Einerseits beklagt man sich bei den Grünen zu Recht, dass 13-Jährige in der Lobau geklagt werden, andererseits beschließen die Grünen heute ein Gesetz mit, mit dem selbst leichte Coronavergehen mit hohen Strafen belegt werden. Es kommt aber noch


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besser: Gleichzeitig werden nämlich im Lebensmittelsicherheitsgesetz die Höchststrafen reduziert und die Mindeststrafen abgeschafft. Was ist das für eine Logik? – Bei der ÖVP verstehe ich es. Leider sieht man da wieder, dass sich die ÖVP mit ihrer Klientelpolitik durchgesetzt hat. Wer auf dem Parkbankerl nur etwas schief sitzt, wird von dieser Regie­rung gnadenlos abgestraft, aber ein ÖVP-naher Schlachthofbesitzer, der gegen das Lebens­mittelsicherheitsgesetz verstößt, kann künftig sogar ohne Strafe davonkom­men. – Liebe Grünen, ich bin mir nicht sicher, ob ihr euch bewusst seid, was ihr heute mitbeschließt.

Zu den Covid-Medikamenten: Wir sehen die Beschaffung der Covid-Medikamente grund­sätzlich positiv, wobei man natürlich immer betonen muss, dass die Impfung mit Abstand die günstigste und effektivste Arznei gegen Covid ist. Allerdings werden wir dem Gesetz nicht zustimmen, weil damit die europäische Gemeinschaft und Solidarität unterlaufen werden, denn in der Gesetzesbegründung steht Folgendes: Es „zeichnet sich mittler­weile ab, dass einige Arzneimittelhersteller bzw. Lieferanten nicht über“ den zentralen Einkauf der EU „verkaufen, sondern einzeln mit den EU-Mitgliedstaaten Verträge ab­schließen wollen“. – Sprich: Dieses Gesetz hilft dabei, EU-Länder gegeneinander aus­zuspielen. Das geht aus unserer Sicht leider gar nicht. Aus unserer Sicht muss ein gewisser Grundstock an Medikamenten zentral über die EU beschafft werden, damit sichergestellt wird, dass kein EU-Land von der Medikamentenversorgung abgeschnitten ist. Darüber hinaus steht es natürlich jedem Land frei, zusätzlich Kontingente direkt von den Herstellern zu kaufen.

Abschließend zur Verlängerung der Gratistests: Da fehlen uns die Strategie und die Differenzierung. Wenn die Tests dauerhaft gratis bleiben, auch für Ungeimpfte, dann vermittelt die Regierung den Eindruck, dass die Tests und die Impfungen in der Wirkung gleichwertig sind. Das stimmt aber nicht. Es ist nicht nur so, dass die Testkosten mit 1,6 Milliarden Euro mehr als drei Mal höher sind als die Impfkosten, die Tests schützen leider einfach nicht vor dem Virus.

Die Impfung hilft, und wir müssen jede Möglichkeit nutzen, die Impfquote zu steigern. Sinnvoll wäre es, nicht nur das niederschwellige Impfen in Apotheken zuzulassen – was Sie aber aus welchen Gründen auch immer blockieren –, sondern auch das aktive Anfahren von Betrieben mit Impfbussen. Von 6 Millionen erwerbsfähigen Menschen in Österreich sind noch fast 1,6 Millionen ungeimpft. Diese Menschen können wir mit so einem Angebot erreichen. Die Einbindung der Sozialversicherung, die über die notwen­digen Daten verfügt, ist da notwendig und vonseiten der Sozialversicherung auch mach­bar und gewünscht. Daher bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnah­men zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, zur Steigerung der Impfquoten in den Betrieben Maßnahmen unter Einbin­dung der Sozialversicherung zu setzen. Als wesentliche Maßnahme sollen Impfbusse vorgesehen werden, welche die Betriebe anfahren, um dort ein zusätzliches nieder­schwelliges Angebot zu schaffen.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.12


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 311

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben

eingebracht im Zuge der Debatte in der 135. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1271 d.B.)– TOP 34

Die COVID-Impfquote bei der erwerbsfähigen Bevölkerung liegt derzeit bei 73 Prozent, wobei die Quote zwischen den Bundesländern stark schwankt: von 70,3 Prozent (Salz­burg) bis 79,3 Prozent (Burgenland). Das bedeutet, dass von 6 Mio. Erwerbsfähigen über 1,5 Mio. noch ungeimpft sind. Zuletzt wurde berichtet, dass in einzelnen Betrieben die Impfquote oft nur bei knapp 50 Prozent liegt. Da die COVID-Impfungen der ent­scheidende Weg aus der Pandemie sind und eine wesentliche günstigere und effektivere Maßnahme gegenüber den COVID-Testungen sind, ist es naheliegend, das Impfpo­tential in den Betrieben stärker auszuschöpfen.

Um die Impfquote in den Betrieben zu steigern, ist es daher sinnvoll, aktiv auf die Betriebe zuzugehen. So könnten Impfbusse die Betriebe anfahren, um dort ein zusätz­liches niederschwelliges Angebot zu schaffen. Grundsätzlich wäre diesbezüglich eine zentrale Anmeldeplattform unter Einbindung der Sozialversicherung anzudenken, da diese auch über die wesentlichen Daten dazu verfügt.

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, zur Steigerung der Impfquoten in den Betrieben Maßnahmen unter Einbin­dung der Sozialversicherung zu setzen. Als wesentliche Maßnahme sollen Impfbusse


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 312

vorgesehen werden, welche die Betriebe anfahren, um dort ein zusätzliches nieder­schwelliges Angebot zu schaffen."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Barbara Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.12.55

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Über eines sind wir uns hier herinnen hoffentlich einig: dass Kinder und Jugendliche Schutz vor dem Covid-19-Virus benötigen. Ich sage das deshalb, weil sich in der Vergangenheit lange die These gehalten hat, dass sich bei Jüngeren quasi kein schwerer Verlauf ergeben kann. Wir wissen mittlerweile, dass dem leider nicht so ist. Jetzt haben wir zumindest die Impfung für Kinder ab fünf Jahren, und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sind sich auch betreffend diese Altersgruppe einig, dass das Risiko, schwer an Corona zu erkranken oder an Long Covid zu leiden, weit höher ist, weit größer ist als das Risiko von etwaigen Nebenwirkungen einer Impfung. Auch der Virologe Christian Drosten verweist explizit darauf, dass die neue Variante Omikron leider gerade bei Kindern zu schwereren Verläufen führen könnte, und empfiehlt daher explizit die Impfung.

Die Kollegin von der ÖVP hat das auch ausgeführt: Ich habe ebenfalls sehr großes Verständnis für alle Eltern, die sich unsicher sind, die mit dem, was sie den Kindern geben wollen, vorsichtig sind, auch damit, welche medizinische Behandlung die Kinder erhalten sollen. Daher ist es natürlich notwendig, die Eltern zu informieren, sie anzu­stoßen, dass bei Fragen das Gespräch mit den Ärzten und Ärztinnen geführt wird und bei Unklarheiten, im Zweifelsfall nicht Telegram oder den unzähligen Falschmeldungen Glauben geschenkt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir stimmen daher auch dem vorliegenden Antrag der Kollegin Holzleitner, bei dem es um eine Informationskampagne geht, zu. Ich möchte aber gleich dazusagen, dass schon eine Kampagne am Laufen ist, etwa mit einem Spot speziell für die Kinderimpfung, der im Fernsehen und auch in den sozialen Netzwerken geschaltet wird. Ebenso haben wir spezielle Folder für Eltern, aber auch für Kinder über die Stakeholder in den Schulen verteilen lassen, beispielsweise vom Bildungsministerium direkt an den Schulen bezie­hungsweise an die Schulärzte und ‑ärztinnen, sie liegen auch bei Mutter-Kind-Boxen auf. Diese Folder gibt es auch speziell für Kinder.

Unter dem Strich gilt, glaube ich: Wer sein Kind schützen will, lässt es impfen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Diesner-Wais.) Das wird vielen Kindern nicht nur medizinischen Schutz bieten, sondern das wird, wie ich glaube, auch den psychischen Ängsten und Unsicherheiten, die angesichts der Entwicklung der Pandemie logischer­weise auch bei Kindern aufgebaut wurden, entgegenwirken.

Ich habe noch etwas für die FPÖ (Abg. Wurm: Ein Geschenk zu Weihnachten!), das ich gefunden habe – Herr Wurm, ich hoffe, Sie hören gut zu –: „Es gilt zu bedenken, dass das Unterlassen von Impfungen nicht nur auf den Einzelnen, sondern auch auf die gesamte Gesellschaft Auswirkung hat.“ – Von wem kommt der Spruch? (Ruf: Dagmar Belakowitsch!) Nicht von den Grünen, nicht von der ÖVP, nicht von den NEOS, nicht von der SPÖ. Er kommt von der FPÖ, und das ist noch gar nicht so lange her. Das war 2019 ein Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Informationskampagne über die Folgen des Nicht-


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Impfens“, der im Tiroler Landtag von der FPÖ eingebracht wurde. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ui- und Oh-Rufe bei den Grünen.)

Weil es so schön ist, zitiere ich es gerne noch einmal. Die FPÖ sagt: „Es gilt zu bedenken, dass das Unterlassen von Impfungen nicht nur auf den Einzelnen, sondern auch auf die gesamte Gesellschaft Auswirkung hat.“ – So viel zu Ihren Überzeugungen. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf. – Abg. Stefan: ... objektiv!)

Zum Schluss jetzt aber noch ganz kurz meine Bitte an alle Eltern: Wenn es um die Gesundheit Ihrer Kinder geht (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Martin Graf), sollten Sie sich besser nicht auf das Glück verlassen, sondern gehen Sie auf Nummer sicher, schützen Sie Ihr Kind und lassen Sie es impfen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.17

20.17.32*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor sich Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein zu Wort meldet, darf ich Herrn Abgeordneten Schallmeiner für die Formulierung „verzapft [...] ziemlich viel Blödsinn“ einen Ordnungsruf erteilen. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein. – Bitte, Herr Bun­desminister.


20.17.50

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich darf zu den Tagesordnungspunkten 30 bis 36 Stellung nehmen.

Medikamente als ersten Punkt: Einen angemessenen Schutz gegen die Covid-19-Infek­tion bietet in erster Linie die Coronaschutzimpfung. Es ist, glaube ich, ganz wichtig, das zum Thema Medikamente zu sagen. Bis jetzt sind in Österreich 15,3 Millionen Impfun­gen verabreicht worden, also wir haben tatsächlich 15,3 Millionen Stiche in Öster­reich. Fast 70 Prozent der Gesamtbevölkerung haben zwei Dosen erhalten, 33 Prozent bereits den Boostershot, die dritte Teilimpfung, und wir halten bei den über 65-Jährigen be­treffend Boosterimpfungen immerhin bei 67 Prozent.

Welche weiteren Medikamente gibt es? – Es gibt eine orale Therapie, die jetzt zur Verfü­gung steht, von der Firma Pfizer, von der Firma MSD. Wir haben bereits über 470 000 The­rapiezyklen gekauft. Was ist betreffend diese Medikamente wichtig? – Sie sind zum einen keine Alternative zum Impfen. Sie müssen relativ am Anfang gegeben werden, also am dritten bis fünften Tag nach der Positivtestung, und sind für Menschen, die Vorerkrankungen haben, die Risikofaktoren haben, gedacht. Dafür sind sie da. Sie sind aber keine Alternative zum Impfen. Sie können, wenn sie frühzeitig gegeben werden, zwischen dem dritten und dem fünften Tag, mithelfen, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Das Risiko senken sie um circa 50 Prozent. (Beifall bei den Grünen.)

Da die etablierten Arzneimittelbeschaffungswege in diesem Fall nicht ausgereicht haben, haben wir uns für eine zentrale Beschaffung über den Bund geeinigt. Damit können wir diese Therapieoption, nämlich die oralen Medikamente gegen die Covid-19-Infektion, den Bundesländern anbieten und so mithelfen, in Zukunft die Spitäler zu entlasten.


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Noch einmal – und das ist ganz wichtig –: Die Medikamente sind keine Alternative zur Impfung!

Die zweite Therapieoption sind IV-Medikamente. Das sind Antikörper, die über die Vene verabreicht werden. Ähnliches Setting: Sie sind zwischen drei und fünf Tagen nach der Positivtestung zu geben. Da sind wir ebenfalls bei der Beschaffung.

Verlängerung der Coronaschutzbestimmungen: Wir haben die Sonderbestimmungen im Gesundheitsbereich verlängert. Warum? – Diese sollen helfen, Personalknappheit im Pflegebereich, aber auch bei Test- und Impfaktivitäten zu vermeiden. Jetzt schon ange­sprochen wurde, dass wir die Pflicht zur Vidierung durch Amtsärzte, was Suchtgiftdauer­verordnungen betrifft, weiterhin ausgesetzt haben. Das schützt diese besonders vulne­rable PatientInnengruppe, nämlich die Suchtmittelkranken, die einen Kontakt weniger haben, und es entlastet zudem die AmtsärztInnen.

Mit der Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes werden Mindeststrafen für Einzelpersonen sowie für Betriebe bei Nichteinhalten der Covid-19-Schutzbestimmungen eingeführt. Wir werden darüber hinaus die derzeit bestehenden kostenlosen Tests, dieses Testregime verlängern.

Zu den Kinderimpfungen: Wir haben seit Ende November die Möglichkeit, Kinder ab fünf Jahre in Österreich zu impfen. Es gibt klare Empfehlungen des Nationalen Impf­gre­miums. Damit ist eine weitere Bevölkerungsgruppe von dieser Schutzmöglichkeit um­fasst. Viele Eltern haben darauf gewartet, endlich die Möglichkeit zu haben, ihre Kinder impfen zu lassen. Das geht auch ganz gut voran.

Warum ist das wichtig? – Zum einen ist es wichtig, weil die Impfung sicher und auch bei Kindern sehr wirkungsvoll ist, zum anderen gibt es bei Kindern natürlich auch schwere Krankheitsverläufe, und es gibt auch Kinder, die wegen einer Covid-19-Infektion im Spital liegen. Darüber hinaus schützen geimpfte Kinder natürlich ihr Umfeld, ihre Eltern, ihre Großeltern und ihre LehrerInnen und die Klassenkollegen.

Wir haben jetzt zahlreiche Maßnahmen gesetzt, damit die Coronaschutzimpfung für Kinder beworben wird. Wir haben im Rahmen der Initiative Österreich impft bereits TV-Spots zum Thema Kinderimpfung lanciert. Wir haben gemeinsam mit der Ärztekammer eine Folder- und Plakatkampagne gemacht. Darüber hinaus arbeitet mein Ressort mit Kinder- und Jugendorganisationen zusammen. Weiters gibt es zielgerichtete Folder für Eltern, die bereits auf der Website des Sozialministeriums abrufbar sind.

Zum Thema Aufklärung und Fakenews: Auch das ist ein zentraler Bestandteil der ange­passten Werbekampagne. Es gibt in Österreich eine gewisse Impfskepsis. Oft beruht diese Impfskepsis auf Desinformation, auch auf Verschwörungsmythen. Da haben wir ebenfalls über die Plattform Österreich impft und über Social-Media-Kanäle eine eigene Linie, um über Fakenews aufzuklären.

Es stimmt nicht, dass Frauen nicht schwanger werden können, wenn sie die Covid-19-Schutzimpfung bekommen. Im Gegenteil, schwangeren Frauen wird die Covid-19-Schutzimpfung im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel empfohlen.

Es stimmt auch nicht, dass Männer nicht fruchtbar sind, und es stimmt auch nicht, dass ein Wurmmittel eine gute Alternative ist. Ich habe gerade in der Zeitung gelesen, dass es in Österreich einen Todesfall mit dem Wurmmittel gegeben hat. (Abg. Stefan: Was alles in der Zeitung steht, gell? Es gibt auch Fakenews in der Zeitung!) Also ich würde das nicht empfehlen; das ist, glaube ich, keine gute Idee.

Wir werden mehrsprachig aufklären. Wir werden zielgruppenspezifisch aufklären. Wir werden auch kleinteiliger werden. Die Zeit der großen Werbekampagnen ist wahrscheinlich vorbei. Es muss zielgerichteter geworben werden und das passiert bereits.


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Wir haben auch – und das wird bis Weihnachten abgeschlossen sein – an alle ungeimpf­ten Menschen in Österreich einen Brief geschickt, mit einem Termin, ohne Wartezeit. Das heißt, auch da sind wir ein gutes Stück vorangekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rudolf Silvan. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.24.59

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Ich möchte zu Tagesordnungspunkt 31 Stellung nehmen, da geht es um die Verlängerung der berufsrechtlichen Sonderbestimmungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im Zusammenhang mit der Pandemie. Konkret geht es dabei um Pflegepersonal mit ausländischem Ausbildungsabschluss, das bis 30. Juni 2022 die Möglichkeit haben soll, seine im Anerkennungsbescheid vorge­schriebenen Auflagen zu absolvieren. Weiters sollen auch SanitäterInnen bis 30. Juni 2022 die Testungen und die Impfungen weiter durchführen dürfen. Wir sind natürlich dafür, aber da wäre vielleicht anzumerken: Warum sollen dies nicht auch die Apothe­kerInnen tun dürfen? Aufgrund der großen Personalnot sind diese Verlängerungen leider immer noch notwendig.

Wir, die Sozialdemokratie, haben allein in den letzten sechs Monaten zwölf Anträge zur Pflegereform gestellt. In all diesen Anträgen haben wir Vorschläge gemacht, wie die Pflege- und Gesundheitsberufe attraktiver gestaltet werden könnten, damit jeder Mensch in Österreich dann Pflege erhält, wenn er sie auch wirklich benötigt. Ein paar Beispiele: bessere Entlohnung, verkürzte Arbeitszeiten, sechs Wochen Urlaub von Beginn der Berufskarriere an, ein Gehalt während der Ausbildung wie zum Beispiel bei der Polizei, einen erleichterten Zugang zur Schwerarbeitspension, Schaffung eines staatlichen Pfle­gegarantiefonds, damit sich niemand Sorgen machen muss, wenn er Pflege benötigt. Leider wurden diese Anträge vertagt. Ich hoffe, dass wir jetzt gemeinsam eine echte Pflegereform in diesem Haus angehen können.

Zu den prekären Arbeitsverhältnissen im Pflegebereich und in den Gesundheitsberufen kommen jetzt noch Aktionen von Covid-Leugnern vor Gesundheitseinrichtungen, bei denen die Beschäftigten beschimpft, beflegelt werden, an ihrer Tätigkeit gehindert wer­den. Ich fordere wirklich alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier auf, sich öffentlich klar gegen solche Aktionen zu stellen und zu äußern! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Ich bin daher sehr froh, dass ich folgenden Antrag einbringen kann:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheits­per­sonals – Schutz der Patienten und Patientinnen“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Der Bundesminister für Inneres wird aus gegebenem Anlass daher aufgefordert, den Schutz der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen, sowie anderen Gesundheitseinrichtungen, sicherzustellen, damit das dort beschäftigte Personal seinen verantwortungsvollen und lebenserhaltenden Aufgaben ungestört im Interesse der Patientinnen und Patienten und der öffentlichen Gesundheit nachkommen kann und die Zu- und Abfahrt zu diesen Einrichtungen nicht behindert wird.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Mahrer, Bürstmayr

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.)

Wir beschließen heute die Verlängerung von geltenden berufsrechtlichen Sonder­bestim­mungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, weil es an Pflegepersonal mangelt und diese Personen dringend gebraucht werden.

Gleichzeitig kam es in der letzten Zeit zu verabscheuungswürdigen Bildern: Impfskep­tiker und Corona-Leugner versammelten sich vor Krankenanstalten, Spitälern, Test- und Impfstraßen und bedrohten das dort arbeitende Personal. Gerade diese Gruppe, die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegerinnen und Pfleger und die übrigen Bediensteten dieser Einrichtungen leisten seit Beginn der Pandemie Unmenschliches. Neben der Betreuung von Personen, die an Corona erkrankt sind und die Intensivstationen massiv belasten, versuchen sie den normalen Betrieb im Dienste der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Es ist für den gesamtgesellschaftlichen Konsens äußerst schädlich, gefährdet das öffentliche Wohl und muss daher unter Einhaltung aller Grundrechte im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch des dort tätigen Personals verhindert werden. Beispielshaft der untenstehende Bericht der Oberöster­reichischen Nachrichten:

"Oberösterreichische Nachrichten" vom 20.11.2021              Seite: 37

Ressort: Oberösterreich

Verfassungsschutz warnt Spitäler vor Aktionen von Impfgegnern

In Telegram-Kanälen der MFG riefen Impfgegner in Oberösterreich und Salzburg zu "Spaziergängen" in Krankenhäusern auf. Einige Spitäler stehen nun unter Polizeischutz

    Linz, Steyr. Es war Freitagvormittag, als der Portier des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums in Steyr unerwarteten Besuch bekam: die Polizei. Ob sich in den vergangenen Stunden


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etwas Auffälliges getan habe und ob Menschengruppen vor dem Spital aufgetaucht seien, fragten die Beamten. Und ob er vorbereitet sei auf das, was kommen könnte.

    Wenige Stunden zuvor hatten Impfgegner in einer Gruppe des Online-Nachrichten­dienstes Telegram zum "Spaziergang" aufgerufen. In Spitälern wolle man "nachschauen gehen", ob auf den Intensivstationen wirklich so viele Covid-19-Patienten liegen würden. Ob das Gesundheitspersonal, "die Marionetten", die Wahrheit sagen würde. Es sei "Zeit aufzustehen" und "die Kräfte zu bündeln", schrieben die Impfgegner.

    Polizisten patrouillieren

    "Aktuell beschützen Polizisten unsere Krankenhäuser", sagt Jutta Oberweger, Sprecherin der Gesundheitsholding.

    Am Donnerstag war das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus­bekämp­fung auf die Nachricht in einem Telegram-Kanal der MFG-Partei aufmerksam geworden. "In der Gruppe wurde zu Aktionismus in und vor Krankenhäusern aufgerufen. Der Aufruf richtet sich explizit gegen Krankenhäuser in Salzburg und Oberösterreich", sagt Harald Sörös, Sprecher des Bundesministeriums für Inneres.

    Was die Impfgegner bei den angekündigten "Spaziergängen" genau planen würden, sei nicht klar. "Anfangs haben wir nur die Spitäler in Oberösterreich und Salzburg ge­warnt", sagt Sörös. Später wurde die Information aber an Krankenhäuser in ganz Öster­reich ausgeschickt. Man stehe in engem Kontakt mit den Landespolizeidirektionen.

    Beamte, die mit Streifenwagen in der Nähe von Krankenhäusern unterwegs sind, haben die Anweisung, auch das Spitalsgelände abzufahren und verdächtige Personen zu kontrollieren. "Wir müssen so schnell wie möglich handeln und unangekündigte Demonstrationen auflösen", sagt Ministeriumssprecher Sörös. "Wenn die Leute dann schon im Krankenhaus drinnen stehen, ist es bereits zu spät."“

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aus gegebenem Anlass daher aufgefordert, den Schutz der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen, sowie anderen Gesundheitseinrichtungen, sicherzustellen, damit das dort beschäftigte Personal seinen verantwortungsvollen und lebenserhaltenden Aufgaben ungestört im Interesse der Patientinnen und Patienten und der öffentlichen Gesundheit nachkommen kann und die Zu- und Abfahrt zu diesen Einrichtungen nicht behindert wird.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.28.20

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zu Kollegen Silvan ergänzend hinzufügen: Ein Krankenhaus ist wirklich kein Demonstrationsplatz, schützen wir die Patienten und Mitarbeiter davor, dass sie beim


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Zugang und bei ihrer Arbeit behindert werden! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie der Abg. Krisper.)

Gestern hat mich eine Patientin gefragt: Herr Doktor, wie ist denn nach diesen zwei Jahren ihr Gefühlszustand bei dieser Pandemie? – Und dann habe ich gesagt: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ambivalent, manchmal geht es uns einfach gefühlt so schlecht, obwohl es uns eigentlich recht gut geht. – Dann hat sie gefragt: Warum geht es uns gut? – Darauf habe ich gesagt: Schauen Sie, die Wissenschaft hat wirklich in Rekordzeit Impfstoffe und Medikamente gegen diese tückische Krankheit erforscht und auf den Markt gebracht, und unsere Vorfahren hätten eine viel schlechtere Situation gehabt. Wir sollten uns auch immer wieder vor Augen führen, welche Leistungen die Wissenschaft hervorbringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses haben wir wieder einige Änderun­gen auf den Weg gebracht. Die Covid-Medikamente wurden schon erwähnt, 50 Millionen Euro wurden bewilligt, einerseits für den Eigenbedarf oder auch EU-weit. Eine breite Mehrheit gab es löblicherweise für eine SPÖ-Initiative für eine groß angelegte Infor­mationsoffensive zu einer Coronaschutzimpfung für Kinder. Bezüglich Information kann man nie genug machen. Vieles funktioniert auch hervorragend; ich denke dabei zum Beispiel an die Aktion Oberösterreich impft.

Ich nenne Ihnen auch ein Beispiel: Julius ist sechs Jahre alt. Er geht in die 1. Klasse Volksschule. Sein Opa ist an Corona verstorben, und er hat das ganze Drama miterlebt. Im Fernsehen hat er nebenbei gehört, hat mir seine Mama erzählt, dass sich Kinder ab fünf Jahren impfen lassen können, und er hat zu seiner Mama gesagt: Mama, ich bin schon sechs, ich möchte mich bitte impfen lassen!

Die Mutter hat dann auf Oberösterreich impft nachgesehen, hat drei Tage später schon einen Termin in der lokalen Impfstraße erhalten. Sie sind dann dorthin gegangen. Eine Kinderärztin war dort. Lustigerweise und glücklicherweise war es seine Kinderärztin, das ist aber ein Zufall. Er hat ein Rettungsauto zum Basteln, eine Urkunde, eine Biene mit Stachel erhalten. Es war schnell vorbei. Am nächsten Tag hatte Julius eine kleine Beule an der Einstichstelle am Oberarm – er hat sie nicht einmal bemerkt –, und in dieser Woche bekommt er schon den zweiten Stich.

Mit Stand von gestern haben sich bereits über 85 000 Kinder zwischen fünf und elf Jahren impfen lassen. Das sind 15 Prozent dieser Altersgruppe.

Wir tun aber auch etwas für Patienten, die Angst haben, die schon auf andere Impfungen reagiert haben und sich fürchten. Zum Beispiel bietet das KUK in Linz im Allergiezentrum Impfungen mit einer speziellen Nachbetreuung für Personen, die sich fürchten, an. Das sind Aktionen, die den Patienten angeboten werden, mit denen ihnen die Angst genom­men wird. – Danke an alle, die das organisieren und mithelfen, dass das meiste so gut funktioniert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es hat leider wieder eine Partei gegeben, die betreffend Kinderimpfkampagne nicht mitgestimmt hat (Abg. Belakowitsch: Na wirklich nicht? Das ist ja ein Verbrechen!), die FPÖ. Ich habe mir aber vorgenommen, viel Positives zu berichten, passend zur Advent­zeit, lieber Kollege Wurm.

Es gibt viele Positivmeldungen von der FPÖ. Positivmeldung Nummer eins: 1999 hat die FPÖ eine Wiedereinführung verpflichtender Impfungen gefordert, um die Impfrate bei Kindern und Senioren zu verbessern. 2008 – das haben wir heute schon gehört – hat Kollegin Belakowitsch sogar eine verpflichtende Aufnahme der Hepatitis-A- und ‑B-Impfung ins Kinderimpfprogramm vor Eintritt in den Kindergarten gefordert, und zwar in Salzburg.


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Positivmeldung Nummer zwei: Andreas Mölzer, ein FPÖ-Urgestein, hat gesagt, „wenn es uns nützt und wenn es auch verfassungsrechtlich hält“, könne er sich die Maßnahme der Impfpflicht vorstellen. Er sagte weiter, „Widerstand gegen das, was [...] das Gros der Wissenschaft empfiehlt“, habe wenig Sinn. Demonstrationen seien legitim, aber Wider­stand gegen gesetzliche Bestimmungen, die legal und demokratisch zustande kommen, seien unsinnig. Die FPÖ solle sich nicht völlig in den Bereich des wissenschafts­skepti­schen Narrensaums begeben. – So weit Andreas Mölzer.

Positivmeldung Nummer drei: Beate Hartinger-Klein, ehemalige Gesundheitsministerin: Kickls Empfehlung, ein Wurmmittel zur Behandlung einer Covid-Infektion einzunehmen, hält sie für „letztklassig und indiskutabel“. Weiters sagt sie: „Wer für Selbstbestimmung eintritt, muss aufklären und Ängste nehmen.“ (Abg. Belakowitsch: Ich halte die ganze Hartinger-Klein für letztklassig!)

Positivmeldung Nummer vier: Der Wiener FPÖ-Gesundheitssprecher Wolfgang Seidl: „Manche Aussagen“ der Bundes-FPÖ „verstehe ich nicht. Unsere Wiener Linie setzt bei der Impfung auf Freiwilligkeit und bei der Pandemie [...] auf wissenschaftliche Fakten.

Positivbeispiel Nummer fünf: Frau Dr. Povysil, ehemalige Gesundheitssprecherin und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, sagt: Impfen ist „eine der größten Vorsorge-Errungenschaften der Medizin“. Grund- und Freiheitsrechte seien ihr enorm wichtig, aber in der aktuellen Pandemie befinde man sich in einer Ausnahmesituation mit einem gewaltigen Bedrohungsszenario. Nur mit einer Impfung könne man die Pandemie unter Kontrolle bringen, sagt sie, und wenn man die nötige Impfquote auf einem anderen Weg einfach nicht erreichen könne, dann unterstütze sie die Impfpflicht. Das sei im Sinne der Freiheit aller. Frau Dr. Povysil impft selbst in Oberösterreich, in Impfstraßen und auch Kinder. Zum Kickl-Kurs sagt sie: „Das ist ein Weg, den ich nicht mitgehen könnte.

Etwas mehr Intellekt, ein bisschen mehr Povysil, würde der FPÖ im Interesse aller guttun. Ich weiß, dass zahlreiche FPÖ-Abgeordnete so denken wie Mölzer, Hartinger-Klein, Seidl oder Povysil. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sollen uns immer wieder vergewissern: Der Feind ist das Virus!, und so sollten wir alle handeln. Lassen wir uns nicht auseinander­divi­dieren! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Martin Graf: Na, da müssten wir ja schon 120 Prozent Impfquote haben!)

20.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.33.57

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, wenn die ÖVP anfängt, die Freiheitlichen zu loben, kommt das meistens nicht ganz von Herzen, aber vielleicht habe ich die Geschichte jetzt falsch verstanden.

Es ist aber schon gut, dass einmal klar herausgekommen ist, was jetzt zwei Jahre lang im Plenum immer falsch kommuniziert wurde: Wir haben nichts gegen eine Impfung, wenn das jemand freiwillig für sich so entscheidet. Wir sind ja keine grundsätzlichen Impfgegner, betreffend alle Impfungen, die es gibt. Das war auch nie unsere Aussage. Was wir aber – und jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt – immer gesagt haben: Wir sind selbstverständlich gegen die Zwangsimpfung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind als einzige Partei, die der Bevölkerung gegenüber Wort gehalten hat, übrig geblieben. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es gibt ja mittlerweile – das muss man schon


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erklären – in diesem Plenum die österreichische Einheitspartei, die ÖEP. ÖVP, Grüne, NEOS, Sozialdemokraten: Diese vier Parteien marschieren bei der Coronageschichte auf einer Linie. Natürlich wäre es jetzt für die anderen vier schön, wenn die letzte Partei im Parlament, die Freiheitlichen, sich auch in eine Allparteienunion einreihen würden. Das wäre ja super für euch, wird es aber nicht spielen. Ich sage Ihnen auch, warum.

Gerade bei diesen zwei Anträgen heute: Was Sie jetzt gemeinsam beschließen, ist eine Werbekampagne für die Kinderimpfung. Es geht nicht darum, den Eltern Aufklärung zu bieten, sondern Sie wollen Ihre Propaganda – den berühmten Zauberspruch muss man ja dreimal sagen: Impfen, impfen, impfen!, weil das dann wie ein Zauberspruch wirkt – jetzt Kleinstkindern und besorgten Eltern in einer Werbekampagne unterbreiten. Die berühmten seriösen Medien, die wir haben, wollen Sie damit versorgen. Das ist eine Werbekampagne, das beschließen diese vier Parteien.

Dann haben die vier Parteien noch beschlossen, weil es ja so schön dazu passt: Kom­munikation darf nur mehr über diese Medienkanäle laufen, und wir beschließen jetzt ein Gesetz, das Fakenews über Corona betrifft. Also das überbietet ja alle Romane, die ge­schrieben worden sind. Diese vier Parteien beschließen heute das Wahrheitsministe­rium: Was ist betreffend Corona wahr und was nicht? (Beifall bei der FPÖ.) Wenn es nicht so traurig und dramatisch wäre, müsste man ja lachen. Man muss sich den Humor und den Optimismus ja trotzdem bewahren. Das ist nicht ganz einfach. Ich gebe zu, auch ich zweifle manchmal an vielen Dingen.

Man muss der Bevölkerung aber einfach die Dinge erzählen. Alles, was Sie seit zwei Jahren mit Ihren besonderen Experten an wissenschaftlichen Theorien kommuniziert haben, hat sich in Schall und Rauch aufgelöst. Nichts hat gehalten. Weder schützt die Impfung vor einer eigenen Ansteckung – das wissen wir –, noch schützt sie davor, das Virus weiterzugeben. Alles hat sich in Schall und Rauch aufgelöst. Auch die berühmte Vollimmunisierung nach zwei Impfungen: Schall und Rauch.

Letzte Woche kommt der Minister mit Omikron. Das ist auch klar, die neue Dreierserie wird jetzt im Winter beginnen, weil Omikron Delta verdrängen wird, und die Deltaimpfung wird nicht mehr schützen.

Man sollte der Bevölkerung das nur immer klar erzählen und sollte nicht, wie Sie es seit zwei Jahren tun, alle, die eine andere Meinung vertreten, als Vollidioten, Coronaleugner, Aluhutträger, Staatsverweigerer, Neofaschisten, Nazis bezeichnen. Ich weiß nicht, was in den letzten Wochen alles von der Regierungsbank gekommen ist. Das sollten Sie unterbinden. Wenn Sie direkt, ehrlich auf die Bevölkerung zugehen, ehrlich kommuni­zieren und nicht Propaganda machen – das ist ein ganz entscheidender Unterschied –, dann werden Sie uns im Boot haben. Die Freiwilligkeit betreffend die Impfung und auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit werden wir bis zum Letzten verteidigen.

Ich sage noch zum Abschluss ganz kurz: Wir haben jetzt immer über viele Länder gehört, in den letzten vier, fünf, sechs Wochen war Portugal das große Vorbild: Portugal hat 90 Prozent Impfquote, und wir haben eine beschämende Impfquote! – Mittlerweile ist die Inzidenz in Portugal gleich oder ähnlich wie in Österreich. Sie wollen ja immer, dass wir mit der Impfpflicht auf 90 Prozent kommen.

Herr Minister, gehen Sie in sich! Schubladisieren Sie diese Impfpflicht und informieren Sie die Bevölkerung ehrlich und aufrichtig! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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20.39.13

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte kurz auf den Entschließungsantrag der Kollegen Muchitsch, Mahrer und meiner Wenigkeit eingehen. Er geht auf eine Initiative der SPÖ zurück, die gestern Abend als Reaktion auf aktuelle Nachrichten entwickelt wurde, dass mittlerweile auch in Österreich Impfstraßen und Krankenhäuser im Rahmen von soge­nannten Demonstrationen belagert werden, und zwar auf eine Art und Weise, dass Zufahrten für Ambulanzen behindert werden, dass das Personal beschimpft wird, dass Patientinnen und Patienten, die dort liegen, um sich zu erholen, und zwar beileibe nicht nur wegen Covid-Erkrankungen, sondern wegen vieler Erkrankungen, massiv irritiert und gestört werden.

Es sollte eigentlich diesen Antrag nicht brauchen, mit dem wir den Herrn Innenminister auffordern, sicherzustellen, dass das möglichst nicht passiert (Abg. Martin Graf: Der arbeitet nichts!) und dass die Menschen, die für uns in den Impfstraßen und in den Krankenhäusern seit vielen Monaten aufopferungsvoll arbeiten, geschützt werden. (Abg. Martin Graf: Der Minister muss aufgefordert werden, weil er nichts hackelt!) Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, so wie jedes Kind in Österreich weiß, dass man vor einem Krankenhaus nicht hupt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Das ist manchen Menschen in den letzten zwei Jahren leider entfallen, und daher braucht es diesen gemeinsamen Initiativantrag. Ich bin froh, dass er jetzt noch rasch zustande gekommen ist, und hoffe, dass wir auch in anderen Fragen der Gesundheitspolitik immer wieder zusammenfinden. Ich ersuche um breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

20.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Brandstötter zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.41.21

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben ein Riesenproblem mit Fakenews, mit Des­infor­mationskampagnen, mit Verschwörungstheorien, die allerorten, auch hier im Parlament, verbreitet werden und seit dem Beginn der Covid-19-Pandemie ein unglaubliches Aus­maß angenommen haben.

Das ist brandgefährlich, das unterminiert das Vertrauen der Bevölkerung in Gesund­heitsorganisationen und in das Pandemiemanagement. Es greift unsere Demokratie direkt an, denn wir bekämpfen nicht nur eine Pandemie, sondern wir bekämpfen auch eine Infodemie.

Jetzt haben wir NEOS mit einem Antrag im Gesundheitsausschuss darauf reagiert. Ziel ist es, eine Kampagne zu machen, eine Strategie zu entwickeln, wie wir die Bevölkerung aktiv und in geeigneter Form über Fakenews und Verschwörungstheorien zu Covid-19 aufklären können. Dem haben alle Parteien außer der FPÖ zugestimmt, die sich vielleicht auch gemeint fühlt. Diese Strategie braucht es aber, und es braucht noch viel mehr. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Worüber sprechen wir eigentlich? – Wir sprechen von gezielten und bestens austarierten Desinformationskampagnen von großen Nationen wie China oder Russland. Das geht aber bis hin zum steirischen Pensionisten, der unzufrieden ist und Lügen verbreitet und somit auch Fakenews in die Welt setzt. Und dazwischen irrlichtert mit der FPÖ eine


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Parlamentspartei herum, die ein ganz gemeingefährliches Spiel treibt, die Gesellschaft spaltet und verunsichert. (Abg. Belakowitsch: Was heißt gemeingefährlich?!)

Die Regierung braucht sich aber auch nicht gemütlich zurückzulehnen, denn laut Sora-Demokratie-Monitor ist das Vertrauen der Bevölkerung in das politische System in den letzten Jahren massiv gesunken. Gründe dafür sind vor allem die ÖVP-Inseraten­korrup­tionsaffäre und das misslungene Pandemiemanagement. Auch das öffnet Verschwö­rungstheorien und Misstrauen Tür und Tor.

Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, gibt es neben dubiosen Telegram-Kanälen auch das eine oder andere österreichische Medium, bestens subventioniert auch vom österreichischen Steuerzahler, gibt es beispielsweise Sendungen, in denen mit Satire und durch Fragenstellen Fakenews verbreitet werden und Desinformation passiert.

Wir befinden uns also in einer wirklich schwierigen Situation. Wir müssen jetzt ent­schlossen handeln, und deshalb bringe ich einen weiteren entsprechenden Antrag ein. Es ist demokratiepolitisch eine enorm wichtige Frage, wie wir die immer größer wer­dende Menschengruppe erreichen, die sich in ihre eigenen Wahrnehmungskammern, Echokammern zurückgezogen hat.

Was sind meine drei Forderungen? – Erstens brauchen wir endlich Medienkom­petenz­unterricht an unseren Schulen. Unsere Kinder müssen den Unterschied zwischen Fake­news und echten Nachrichten kennenlernen, auch um sich selbst in sozialen Netzwerken davor zu schützen, Opfer von Desinformation zu werden. (Abg. Wurm: Das ist das Wahrheitsministerium, Frau Kollegin! Das Wahrheitsministerium! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Zweitens brauchen wir Faktenchecks, Faktenchecks, Faktenchecks. Wir müssen Fak­tenchecks wie zum Beispiel jene von Mimikama, auch das „Profil“ hat mittlerweile einen sehr guten Faktencheck, ordentlich subventionieren und finanzieren. (Abg. Belakowitsch: Das „Profil“! Das „Profil ...!)

Weil immer mehr Fakenewsseiten online, im Netz entstehen (Zwischenruf des Abg. Wurm), die so daherkommen, als wären sie ein seriöses Medium, und auch die Leserinnen und Leser in Bezug auf ihre eigenen Anliegen und Vorhaben täuschen, brauchen wir zuletzt eine Art Gütesiegel. Gütesiegel klingt jetzt ein bisschen gebacken, nach Hendlhaxn und Rindfleisch, aber wir brauchen ein allgemein gültiges, anerkanntes Gütesiegel für journalistische Sorgfalt. Das brauchen wir für jene Medien, die faktenbasiert, seriös und anhand von nachvollziehbaren Qualitätskriterien arbeiten.

Erfahrene Onlineshopper kennen das vielleicht: Wenn man einem Onlineshop misstraut, dann schaut man nach, da gibt es das Trusted-Shops-Siegel. Dann denkt man sich, gut, das ist schon einmal ein erster Hinweis, dass es sich dabei nicht um eine Abzocke handelt. Wenn es dieses Gütesiegel nicht gibt, kann man schon einmal sicher sein, dass das vielleicht nicht ganz sauber ist. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, denn wenn man Onlineterminver­gabe­systeme sabotiert, Krankenhäuser beschmiert, vor Medienhäusern demonstriert, Ärzte belästigt, Impfstraßen sabotiert, sodass man sich nicht mehr sicher fühlen kann – das geht so nicht!

Wir müssen jetzt entschlossen handeln, deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „3-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation“


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, aufgrund der immer stärker werdenden Be­drohung durch Fake-News und Desinformation, ehestmöglich den eben vorgestellten 3-Punkte-Plan gegen Fake-News und Desinformation Punkt für Punkt umzusetzen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend 3-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation eingebracht im Zuge der Debatte in der 135. Sitzung des Nationalrats über den Antrag 1003/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anti-Fake-News Kampagne zur Covid-19-Pandemie (1273 d.B.) – TOP 36

Die Themen Fake-News und Desinformation sind nicht erst seit der Corona-Pandemie eine Bedrohung für unsere liberale Demokratie. Die Pandemie zeigt aber noch einmal deutlich, dass Fake-News nicht mehr nur auf irgendwelchen unseriösen Websites oder auf Telegram verbreitet werden, sondern schon länger in der Mitte der österreichischen Politik und Gesellschaft angekommen sind. So hat zum Beispiel die FPÖ-Politikerin Dagmar Belakowitsch-Jenewein auf einer Anti-Corona-Demo am 4.12.2021 in Wien be­hauptet, dass nicht ungeimpfte Corona Patient_innen die Krankenhäuser füllen, sondern „ganz ganz viele Geimpfte, die aufgrund eines Impfschadens behandelt werden müs­sen“. (https://www.youtube.com/watch?v=79gxMZggi2A ) Das ist nicht nur eine ein­deutige Lüge, die unter anderem von der Ärztekammer und allen anderen Parlaments­parteien aufs Schärfste zurückgewiesen wird, sondern auch eine bewusste, zynische Form der Desinformation von Demonstrations-Teilnehmer_innen. (https://orf.at/stories/3239183/) Unsere österreichische Gesellschaft steht vor einem großen Problem, wenn sich manche Bevölkerungsgruppen wegen dieser bewusst in Kauf genommenen Fragmentierung nicht mehr auf grundlegende Fakten oder Wahrnehmungen einigen können. Eine weitere Erschwernis entsteht durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit einher­gehenden isolierten Wahrnehmungswelten. In diesen Echokammern nehmen die Prota­gonist_innen einzelner Interessen und politischer Überzeugungen nur noch sich selbst und ihre eigene Meinung wahr. Deshalb ist die Toleranz für die andere Meinung zur Option geworden; man muss sie scheinbar nicht mehr haben. Zusätzlich wird das Recht auf eigene Meinung immer öfter und von vielen politischen Gruppe ganz bewusst mit dem Recht auf eigene Fakten verwechselt.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Bevölkerung nicht noch stärker das Vertrauen in seriöse Medien verliert, sondern – ganz im Gegenteil – diese einen noch stärkeren Teil dazu beitragen, gegen Fake-News und Desinformation aufzuklären und sich nachvollziehbar auf Fakten und seriöse Quellen zu stützen. Gerade beim Thema Vertrauen in unsere Medienlandschaft spielt die Regierung eine große Rolle und trug leider in den letzten Jahren massiv zur Beschädigung derselben bei. So haben die zuletzt erhobenen Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinem Umfeldes das Vertrauen in Medien massiv beschädigt. Die Hausdurch­suchungen haben gezeigt, wie die Inseratenpolitik einiger Ministerien zur Einflussnahme in die Berichterstattung bestimmter Medien benutzt wurde. Zugleich hat es noch einmal


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die starke Abhängigkeit vieler Medien von Inseraten der öffentlichen Hand untermauert. Dieser Abhängigkeit muss endlich entschlossen entgegengewirkt werden.

In Zeiten ,wo Fake-News öffentlich von FPÖ-Politiker_innen wie Dagmar Belakowitsch-Jenewein oder Herbert Kickl auf Demos und Pressekonferenzen verbreitet werden, und diese sich auch umso schneller auf Social-Media-Plattformen und in diversen Gruppen von Messenger-Diensten ausbreiten, braucht es einen Plan gegen Fake-News und Desinformation, der so rasch wie möglich von der Regierung umgesetzt wird. Es müssen auf verschiedenen Ebenen Kampagnen bzw. Strategien zu entwickelt werden, um die Bevölkerung aktiv gegenüber Fake-News und Desinformation zu sensibilisieren, sie über Gefahren und momentane Verschwörungstheorien aufzuklären und zugleich die Me­dien­kompetenz zu stärken.

Jedoch: Initiativen, Aktionspläne oder Ideen zu diesem sehr wichtigen Thema sucht man bei der momentanen Regierung vergebens. Das Wort „Fake News“ hat es auch gerade einmal ins Regierungsprogramm geschafft, und zwar beim Thema „Grundwehrdienst attraktiv machen“ (Seite 226). Das Wort „Desinformation“ dagegen gleich dreimal, leider jedoch – wie so oft – als politisches Lippenbekenntnis, zum Beispiel mit dem Halbsatz „Schutz vor Desinformation“ (Seite 55). Interessant ist das vor allem auch deswegen, da die WHO schon seit Anfang 2020 auf die erhöhte Gefahr und Ausbreitung von Desinformation bzw. Fake News in Hinblick auf Covid-19 hinweist. Sie spricht von einer Infodemic: “An infodemic is too much information including false or misleading infor­mation in digital and physical environments during a disease outbreak. It causes con­fusion and risk-taking behaviours that can harm health. It also leads to mistrust in health authorities and undermines the public health response” (https://www.who.int/health-topics/infodemic/the-covid-19-infodemic#tab=tab_1 ) Aus diesem Grund haben 132 Staaten ein Statement zu diesem Thema unterzeichnet, darunter auch Österreich. Darin verpflichtet sich die österreichische Regierung unter anderem dazu, „Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung solcher Desinformationen zu verhindern“. (Cross-Regional Statement on „Infodemic“ in the Context of COVID-19) Leider ist es bei dieser Absichts­erklärung wie beim Regierungsprogramm: Papier ist geduldig. Nachdem Unter­stützer_innen dieser Infodemic als gewählte Volkvertreter_innen im Parlament sitzen und ihren Teil dazu beitragen, dass gezielt gestreute Fake-News und Desinformation noch stärker Eingang in die öffentliche Debatte finden, müssen wir dem rasch entge­gensteuern.

Wir müssen daher einen Plan entwicklen, wie wir gezielten Desinformationskampagnen und Fake News begegnen können:

1. Wir brauchen endlich Medienkompetenzunterricht an unseren Schulen. Unsere Kinder müssen den Unterschied zwischen echten Nachrichten und Fake News lernen – auch, um nicht in den sozialen Netzwerken in Fake News-Fallen zu tappen und Opfer von Desinformationskampagnen zu werden.

2. Wir brauchen ein allgemein anerkanntes Gütesiegel für journalistische Sorgfalt, das jene Medien erhalten, die faktenbasiert, seriös und anhand von nachvollziehbaren Quel­len arbeiten. Denn immer mehr Fake-News-Seiten und Desinformationskampagnen imi­tieren ganz bewusst seriöse Medien, um selbst als solche wahrgenommen zu werden, um die Leser_innen bewusst zu täuschen.

3. Wir brauchen weitverbreitete Fakten-Checks, die über verschiedene Kanäle an so viele Menschen wie möglich kommuniziert werden. Was eine Initiative wie Mimikama mit einer kleinen Struktur schafft, ist ein absolutes Vorzeigemodell, wie so etwas aussehen kann, vor allem dann, wenn der Staat ausreichend Mittel zur Verfügung stellt und alles daran setzt, keinen politischen Einfluss darauf auszuüben. Denn: Es ist eine demo­kratiepolitisch enorm wichtige Frage, wie wir diese immer größer werdende Gruppe an Menschen in ihren isolierten Wahrnehmungswelten, in ihren Echokammern erreichen.


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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, aufgrund der immer stärker werdenden Bedro­hung durch Fake-News und Desinformation, ehestmöglich den eben vorgestellten 3-Punkte-Plan gegen Fake-News und Desinformation Punkt für Punkt umzusetzen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt Herr Dr. Martin Graf zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.46.33

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Herr Präsident! Ich möchte im Sinne der Fakten Herrn Abgeordneten Bürstmayr tatsächlich berichtigen. Er hat nämlich behaup­tet, dass die Regierungsparteien gemeinsam mit Abgeordnetem Muchitsch einen Initia­tiv­antrag zum Schutz der Krankenanstalten und des Gesundheitspersonals eingebracht haben.

Ich berichtige tatsächlich: Was eingebracht wurde, ist kein Initiativantrag – das sollte er als Rechtsanwalt an sich wissen –, sondern ein Entschließungsantrag. Es ist eine Aufforderung an den Minister, die offensichtlich deswegen notwendig geworden ist, weil der Herr Bundesminister für Inneres seiner Arbeit nicht nachkommt. (Abg. Stögmüller: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Insofern ist das fast ein Misstrauensantrag gegenüber dem Herrn Bundesminister für Inneres, wenn eine Regierungspartei ...


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich darf im Sinne der Geschäfts­ord­nung bitten, auch dabei zu bleiben, eine wirkliche tatsächliche Berichtigung zu machen. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (fortsetzend): Ich berichtige tatsächlich: Es ist kein Initiativantrag, so wie er behauptet hat, sondern ein Entschließungsantrag, der eine andere Qualität hat. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

20.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vor­lagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

20.48.1237. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz) (1274 d.B.)



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 37. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.48.38

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Herr Abgeordneter Graf hat uns jetzt vorgeführt, dass er den Unterschied zwischen Entschließungsantrag und Initiativantrag kennt. Danke für den Bildungsbeitrag am Abend. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn Sie ein paar Worte zum inhaltlichen Punkt dieses Antrages gefunden hätten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Belakowitsch.) Man hätte auch sagen können, dass man es nicht in Ordnung findet.


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich muss wirklich sagen: Das ist eben bei einer tatsächlichen Berichtigung nicht möglich. Der Abgeordnete wollte ja länger reden, ich habe das unterbunden, weil es dann nämlich keine tatsächliche Berichtigung mehr gewesen wäre. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lausch.– Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Philip Kucher (fortsetzend): Vielleicht wird er sich noch zu Wort melden. Danke für die Unterstützung, jetzt haben Sie ihm gerade noch ein bisschen geholfen. Abgeordneter Graf hat also ganz vergessen, dass er noch appelliert und sagt, es ist eigentlich unanständig und es gehört sich nicht, dass man die Menschen belästigt, die im Krankenhaus Tag und Nacht ihr Bestes geben. Das muss ja in dieser Zeit nicht sein. Abgeordneter Graf hat das leider vergessen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Vielleicht findet er noch die Möglichkeit, herauszukommen, da am Abend ja jetzt auch seitens der FPÖ gerne appelliert wird. Wir haben heute von Abgeordnetem Wurm schon gehört: Impfen, impfen, impfen! Vielleicht kann Kollege Graf diese Appelle auch auf­greifen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Martin Graf: Ich bin ja abgestellt worden!)

Ein paar Worte zum gegenständlichen Antrag: Es geht um das OTA-Gesetz, die Ope­rationstechnische Assistenz, die in Österreich eingeführt wird. Wir haben im Ausschuss intensiv darüber geredet. An sich ist es eine sinnvolle Weiterentwicklung. Tragisch ist vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe und der medizinischen Assistenzberufe, dass man es geschafft hat, wieder einmal Stückwerk zustande zu bringen, dass man sich nicht überlegt hat: Wie können wir das in ein durchlässiges Gesamtsystem einbetten, wie geht es mit der Weiterentwicklung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege weiter? Da gibt es einige Baustellen, die einfach vergessen worden sind.

Ich weiß, dass seitens der Grünen KollegInnen wie Abgeordnete Bedrana Ribo sehr, sehr engagiert für die Weiterentwicklung der Pflegeberufe kämpfen. Ich weiß aber auch, dass die ÖVP völlig faktenbefreit leider alles torpediert, wenn es um die Weiterent­wicklung der Gesundheits- und Krankenpflege geht – Stichwort Pflegelehre, eine Forde­rung, die von allen Fachgesellschaften der Gesundheits- und Krankenpflege abgelehnt wird. Der Hintergrund ist immer wieder, dass man sagt, eigentlich möchte man damit nicht das Berufsbild weiterentwickeln, sondern überlegen, wie man einsparen kann. Es sind also ökonomische Kriterien und Begründungen, die im Hintergrund stehen.

Ich darf bitten, dass man, wenn man von Wertschätzung gegenüber der Gesundheits- und Krankenpflege redet, da nicht einfach drüberfährt, sondern auch bei der Entwicklung neuer Berufsbilder die Kompetenzen dieser Menschen, die Tag und Nacht ihr Bestes geben, berücksichtigt und nicht sagt: Auch wenn alle dagegen sind, die Politik weiß es


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besser! Das ist vielleicht ein kleiner Appell in Richtung ÖVP. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.51.31

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte ganz genau dort anknüpfen, wo Philip Kucher aufge­hört hat: dass man auf die Praxis hört und auf diejenigen, die aus der Praxis kommen. Das haben wir bei diesem Gesetz durchaus getan, aber darauf komme ich dann vielleicht später noch einmal zu sprechen.

Worum geht es? – Es geht um das Berufsbild des operationstechnischen Assistenten beziehungsweise der Operationstechnischen Assistenz, das wir jetzt eben einführen wol­­len. Das ist ein Berufsbild, das es international durchaus schon gibt – seit den 1940er-Jahren beispielsweise in Großbritannien, seit den 1970er-Jahren im deutschsprachigen Raum –, nur bei uns in Österreich noch nicht. Also die Schweiz oder Deutschland kennen dieses Berufsbild bereits, auch dort gibt es operationstechnische Assistenten.

Es geht hierbei um Assistenzleistungen im Operationssaal, im hoch spezialisierten Be­reich, sehr komplex. Zu den Aufgaben eines operationstechnischen Assistenten gehören unter anderem die Vorbereitung der Instrumente, Geräteoperationen, Springertätig­keiten während der Operation sowie die Entsorgung und Sterilisation der Instrumente nach der Operation.

2018 hat es den ersten Versuch gegeben, dieses Berufsbild auf den Weg zu bringen, damals – und da stimme ich der Kritik von Philip Kucher zu – in einer sehr untauglichen Art und Weise; damals hat man gemeint, man macht eine zweijährige Schnellsieder­ausbildung, das war damals auch die Kritik der SPÖ, namentlich eben von Philip Kucher an diesem ersten Entwurf. Das haben wir ja abgeändert.

Wir bringen heute hier ein Berufsbild auf den Weg, das eben international vergleichbar ist, das mit jenem in Deutschland, in der Schweiz vergleichbar ist, das eine dreijährige Ausbildung als Grundlage hat, und wir bringen damit vielleicht sogar ein gewisses Maß an Entspannung in den Krankenanstalten auf den Weg, weil wir dieses Berufsbild, diese Spezialisierung einführen.

Operationstechnische Assistenten kommen nicht nur im OP zum Einsatz, das sollte man vielleicht auch sagen, sondern sie leisten auch technische Assistenz in den Schock­räumen, in der Notfallambulanz, auch bei der Endoskopie kommen sie beispielsweise zum Einsatz, und sie kümmern sich auch um die Aufbereitung von Medizinprodukten.

Bevor ich kurz auf diese Praxisnähe eingehe, möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (1164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz, das Gesundheits-und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberufe­register-Gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz) in der Fassung des Ausschussberichts in (1274 d.B.) (TOP 37)


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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 5 Z 3 lautet:

»3. Nach § 761 wird folgender § 762 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zu Artikel 5 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022

§ 762. Die §§ 4 Abs. 1 Z 5 und 5 Abs. 1 Z 16 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Juli 2022 in Kraft.“«

Begründung

Es erfolgt eine Aktualisierung der Nummerierung der Inkrafttretensbestimmung des Artikel 5 auf die zwischenzeitlich beschlossenen ASVG-Novellen.

*****

Ganz zum Schluss noch: Philip Kucher hat die Expertise angesprochen. – Ja, die hatten wir. Einer, der sich da in den letzten zwei Jahren sehr aktiv eingebracht hat, der das durchaus auch vorangetrieben hat, ist Karl Muttenthaler, der auch hier im Haus ist. – Danke, Herr Muttenthaler, für die Expertise aus der Praxis und wirklich auch für das Vorantreiben dieses Gesetzes. Herr Muttenthaler wird sich genauso wie auch andere aus der Praxis beim Erstellen des Curriculums und bei den weiteren Maßnahmen ein­bringen, sodass wir genau diese Praxisnähe, die da eingefordert wurde, dement­sprechend umsetzen können, denn da treffen wir uns dann schon wieder zu 100 Prozent.

In diesem Sinne: Danke schön, und ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.55.46

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Operationstechnische Assistenz – das Berufsbild hat in seinen Wurzeln eigent­lich eine jahrzehntelange Tradition. Es hat nämlich früher einmal die sogenannten OP-Laboranten gegeben, und das waren Personen, die oft wirklich ein stabiles Rückgrat des Operationssaalbetriebs waren. Es ist dann eine Zeit gekommen, in der der Wert der formalen Ausbildungen zunehmend in den Vordergrund gerückt ist, da ist diese Berufs­gruppe etwas in den Hintergrund geraten.

Das jetzige Gesetz hat das Ziel, dieser Berufsgruppe einen soliden Ausbildungsrahmen und ein klares Aufgabenkonzept zu geben. Damit vollziehen wir etwas nach und schaffen ein Berufsbild, das in Deutschland und in der Schweiz schon sehr gut etabliert ist. Es wird eine dreijährige Ausbildung geben, und dabei ist ganz wesentlich, dass bei dieser Ausbildung ein ganz großer Praxisteil dabei sein wird, der berufsintegriert absolviert werden soll. Das kommt genau dem entgegen, was wir im Operationssaal brauchen: Menschen, die bei den wesentlichen Aufgaben ganz konkret zur Unterstützung, aber auch zur selbstständigen Erledigung befähigt sind. Das betrifft nicht nur die Tätigkeit im


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Operationssaal, darüber hinaus können diese Personen dann auch Unterstützungs­leis­tungen etwa im Schockraum, ganz besonders in der Endoskopie, aber auch in der technischen Aufbereitung der verschiedenen Gerätschaften übernehmen.

Es ist auch von der Einbettung in ein Gesamtkonzept gesprochen worden: Das ist in das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz eingebettet, und es werden ja dabei noch ein paar andere Gesetze berücksichtigt; so wird diese Berufsgruppe, die eine Eigenständigkeit hat, auch ins Gesundheitsberuferegister aufgenommen.

Ganz besonders wichtig ist, dass es betreffend die Ausbildung in dieser Berufsgruppe eine doppelte Durchlässigkeit gibt. Was meine ich mit doppelter Durchlässigkeit? – Das eine ist, dass Menschen, die bisher eine Operationsassistenzausbildung absolviert haben, die Möglichkeit haben, in die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz einzu­steigen, indem sie dort bereits im zweiten Ausbildungsjahr beginnen können; das heißt, es gibt eine Durchlässigkeit von unten. Mindestens ebenso wichtig ist: Dieses neue Berufsbild der operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten wird auch ins Be­rufsreifeprüfungsgesetz aufgenommen, das heißt, diese Berufsgruppe hat dann auch die Möglichkeit, in Richtung Berufsreifeprüfung zu gehen und damit Hochschulreife zu erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit nützen, um mich bei allen Menschen in den verschiedenen Gesundheitsberufen, die in den Operations­sälen zusammenarbeiten, zu bedanken und ihnen zu wünschen, dass sie möglichst bald wieder in einen regulären Betrieb übergehen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich betreffend dieses OTA-Gesetz um breite Zustimmung bitten; diese Berufsgruppe hat es verdient. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundes­minister Dr. Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


20.59.39

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Schaffung des neuen Berufsbildes des operationstechnischen Assistenten/der operationstechnischen Assistentin setzen wir eine langjährige Forderung im Gesundheitsbereich um.

Mit dieser Regierungsvorlage wird ein moderner und zukunftsfähiger Beruf für das Set­ting OP geschaffen. Dieser neue Beruf trägt den Bedürfnissen des Gesundheitswesens Rechnung, insbesondere im OP-Bereich, und leistet einen Beitrag zur Versorgungs­sicherheit in Österreich.

Das Berufsbild und der Tätigkeitsbereich des operationstechnischen Assistenten soll das Setting OP umfassen, aber nicht nur: Es soll ebenfalls möglich sein, in der Not­fallambulanz, im Schockraum und in der Endoskopie zu arbeiten, aber auch in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte. Darüber hinaus werden auch Regelungen geschaffen, um die Karrieremöglichkeiten zu erweitern, es gibt eine Durchlässigkeit von der operationstechnischen Assistenz in Richtung Assistenzberufe und Operations­assis­tenz.

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass der Beruf des operationstechnischen Assistenten auch in das Gesundheitsberuferegister eingetragen wird. Die Entwicklung dieses neuen Berufes wird damit im Rahmen der Gesundheitsversorgung transparent


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gemacht und das Planungsinstrument Gesundheitsberuferegister um diese Berufs­gruppe erweitert. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesord­nung fort.

21.01.4238. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (1275 d.B.)

39. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1173 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geän­dert wird (1276 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 38 und 39 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.02.19

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte 38 und 39 behandeln zwei Regie­rungsvorlagen, die den Lebensmittelsicherheitsbereich beziehungsweise Verbraucher­schutzbereich betreffen. Grundsätzlich ist das eine wichtige Materie, bei der auch EU-Verordnungen umgesetzt werden sollen. Diese EU-Verordnungen werden auch umge­setzt, damit hat meine Fraktion überhaupt kein Problem. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Im Bereich der amtlichen Kontrollen wird nunmehr die Möglichkeiten geboten, statt Veterinärmedizinern auch anderes geschultes Personal heranzuziehen. Wir finden das positiv, wenn diese Kontrollorgane von den Behörden auch benannt werden. Wir finden es auch positiv, dass das Bundesamt für Verbrauchergesundheit nun per 2022 klar definierte Aufgaben zugewiesen bekommt. – Das ist also eine Umsetzung von EU-Ver­ordnungen, die wir durchaus begrüßen.

Dass wir aber insgesamt nicht mitgehen können und diese zwei Regierungsvorlagen ablehnen werden, liegt daran, wie auch im Ausschuss bereits gesagt, dass wir nicht einsehen, dass die Strafen und Sanktionen im Bereich der Lebensmittelsicherheit stark reduziert beziehungsweise sogar abgeschafft werden. 2013 wurde eine Mindeststrafe von 700 Euro für vorsätzliche Täuschungsdelikte eingeführt, und ich meine, es ist auch notwendig, solche vorsätzlichen Täuschungsdelikte mit Sanktionen zu versehen. Wenn jetzt diese Mindeststrafen abgeschafft werden, ist die Bestimmung zahnlos. Es ist die


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Sicherheit in der Lebensmittelsicherheit nicht mehr gegeben, ein Vergehen wird quasi als Kavaliersdelikt abgetan.

Wir sehen es auch als grundsätzlichen Fehler, dass die Höchststrafen von 50 000 Euro auf 35 000 Euro beziehungsweise von 100 000 Euro auf 70 000 Euro im Wiederho­lungsfall herabgesetzt werden. Die generalpräventive Wirkung fehlt damit, und es ist wirklich ein Schönheitsfehler bei diesen Gesetzentwürfen, dass die Sanktionen wegfal­len und das Prinzip Beraten statt strafen eingeführt wird. Ich denke, der Wegfall der Strafen führt auch zu weniger Sicherheit, und das ist gerade im Bereich der Lebens­mittelsicherheit ein wesentlicher Punkt, weshalb wir diesem Entwurf nicht zustimmen können.

Genau so verhält es sich auch beim EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und den Durchführungsverordnungen: Auch da besteht ein Problem bei den Strafen, aber gleichsam auch bei der Kontrolle, die eigentlich den Landeshauptleuten obliegen würde, wenn es um die Kennzeichnung vor allem von biologischen Lebensmitteln geht. Wir meinen deshalb, dass beide Gesetzentwürfe abzulehnen sind.

Ich möchte auch noch einen wichtigen Punkt erwähnen, weil mir die Trinkwasser­ver­sorgung ein persönliches Anliegen ist: Der Trinkwasserbericht ist jährlich vorzulegen, Herr Bundesminister Mückstein. Es sollte auch eine gesetzliche Grundlage dafür ge­schaffen werden, dass wir – so wie das beim Lebensmittelsicherheitsbericht der Fall ist – bis zum 30.6. des Folgejahres den Trinkwasserbericht vorgelegt bekommen. Ich meine, dieser Anregung, die im Begutachtungsverfahren von mehreren Stellen gekommen ist, muss Rechnung getragen werden.

Meine Fraktion wird jedenfalls beiden Regierungsvorlagen nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.


21.05.50

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuschauer! Schon der Philosoph Ludwig Feuerbach hat vor 170 Jahren gesagt: „Der Mensch ist, was er isst.“

Wissen wir wirklich immer, was wir essen? – Ich denke, wir wissen es insbesondere bei Lebensmitteln aus Drittländern nicht immer. In Österreich können wir uns bei unse­ren Lebensmitteln sicher sein, denn von 22 000 Proben, die untersucht wurden, sind 99,7 Prozent gesundheitlich unbedenklich. Das ist ein gutes Zeugnis für unsere Lebens­mittel in Österreich.

Es gibt jedoch einen globalen Handel mit Lebensmitteln, und wir wissen oft nicht, wie diese in den Drittländern erzeugt werden. Es ist für Österreich oft unvorstellbar, wie sie dort produziert werden, aber die Lebensmittel werden trotzdem importiert. Auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes betreffend das Lebensmittelsicherheits- und Ver­braucherschutzgesetz wird ab 2022 das Bundesamt für Verbrauchergesundheit eben diese Lebensmittel aus Drittländern prüfen, damit auch in Zukunft Missstände aufge­deckt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie schon ausgeführt wurde, können in Zukunft in den Schlachthöfen nicht nur die amtlichen Tierärzte, sondern auch besonders geschulte Fachleute prüfen, damit eine durchgehende Prüfung stattfindet. Das ist für den Kunden nämlich eine wichtige Sache.

Ein zweiter Punkt, der im Gesetzentwurf enthalten ist, betrifft die Biokontrollen der Händ­ler, die Biolebensmittel anbieten – das ist für die Kontrolle unserer Lebensmittel ebenfalls etwas ganz Wichtiges. – Das sind einige Anpassungen, die sich aus EU-Recht ergeben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 332

Ich möchte aber noch einige Worte dazu sagen, wie es unseren Bauern geht, denn sie leisten sehr viel. Sie stecken sehr viel Mühe und Liebe in die Produktion der Lebens­mittel, beim Anbau, bei der Pflege und auch bei der Ernte. Sie werden gut kontrolliert und haben strenge Vorschriften, und dann müssen sie oft erleben, dass ihre Produkte billig verschleudert oder sogar ihre regionalen Lebensmittel gegen Billigware aus Dritt­staaten ausgetauscht werden. Die Herkunftsbezeichnung ist daher etwas ganz Wich­tiges, für das wir uns einsetzen. Diese muss auch für verarbeitete Lebensmittel umge­setzt werden, damit der Konsument weiß, was er kauft.

Ich möchte deshalb an Sie alle und auch an alle Zuschauer appellieren – Weihnachten steht vor der Tür –: Greifen Sie zu regionalen Produkten, egal ob das der Karpfen, das Fleisch oder auch der heimische Christbaum ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

21.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


21.09.25

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wir haben hier jetzt zwei Gesetzentwürfe vorliegen: Beide kommen mehr oder weniger aus Brüssel, sage ich einmal, und bei allem, was aus Brüssel kommt, muss man natürlich genau hinschauen und doppelt hinschauen.

Kurz zur Erklärung: Beim ersten Bereich – die Kollegen haben es vorhin schon ganz gut erklärt – geht es im Grunde genommen darum, dass vor allem in Schlachtbetrieben, also überall, wo Fleisch und Wurst erzeugt oder verarbeitet werden, bisher mehr oder weniger der Tierarzt für die Kontrolle zuständig war. Da will Brüssel, dass man national quasi auch eine Parallelstruktur erlauben kann, um diese Kontrollen durchzuführen. Das sehen wir eher kritisch bis skeptisch.

Warum wir dieses Gesetz ablehnen, hat vor allem den Grund, dass die Strafan­dro­hungen interessanterweise deutlich reduziert werden, was unserer Einschätzung nach eher darauf hindeutet, dass die Lobbyisten der großen Fleischproduktionsbetriebe in Europa dementsprechend gute Lobbyarbeit in Brüssel geleistet haben. Wir werden also das erste Gesetz ablehnen. Es dient nicht der Sicherheit der Konsumenten, und das ist für uns die oberste Prämisse. Gerade bei Fleisch und Wurst, das sollte jeder wissen, muss man dreimal hinschauen. Da hätten wir schon gerne, dass das in letzter Kon­sequenz der Tierarzt kontrolliert und dass die Strafen bei Verstößen auch dement­sprechend hart sind, damit sie auch die großen Betriebe spüren, wenn sie diese nicht ordnungsgemäß durchführen.

Der zweite Teil ist ein durchaus pragmatischer Ansatz, den wir auch unterstützen wer­den. Da geht es um ein Gesetz, durch das im Prinzip jemand, der mit Bioprodukten han­delt, sie aber nicht selber erzeugt, von dieser Biokontrolle oder von dem sehr aufwen­digen bürokratischen Kontrollinstrument mehr oder weniger ausgenommen wird. Das können wir vertreten, das macht auch Sinn. Das sollte auch Kosten reduzieren.

Abschließend noch, weil es doch ein wichtiges Thema ist: Man sollte nicht vergessen, Herr Minister, und darauf würde ich Sie noch einmal hinweisen: Wir haben galoppierende Preiserhöhungen im Lebensmittelbereich. Da sollten Sie als Minister einmal ein­schreiten, aber vor allem sollte auch Brüssel aktiv werden, um genau diese Lebensmittel­preisexplosion, die in Europa und auch in Österreich stattfindet, hintanzuhalten, denn sie ist für sehr, sehr viele Konsumenten mittlerweile eine große Hürde, wenn sie gesunde Lebensmittel kaufen möchten. Das gebe ich Ihnen für 2022 mit, Herr Minister: Bitte diese


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Preisexplosion im Lebensmittelbereich hintanzuhalten! (Ruf bei der ÖVP: Das nennt man Inflation!) – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Werner. – Bitte sehr.


21.12.24

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Durch die von Ihnen vorgesehene Anpassung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes an EU-Verordnungen sollen unter anderem folgende Veränderungen vorgenommen werden: Zum einen sollen die amtlichen Kontrollen in Zerlegungsbetrieben nicht mehr nur durch tierärztliches Per­sonal, sondern durch sonstiges, besonders geschultes Personal vorgenommen werden dürfen. Zum anderen – das wurde auch schon mehrfach angesprochen – gibt es Ände­rungen beim Strafrahmen. Mindeststrafen sollen abgeschafft werden, der Strafrahmen für das einmalige Vergehen wird von 50 000 auf 35 000 Euro gesenkt, im Wieder­ho­lungsfall von 100 000 auf 70 000 Euro.

Was heißt das jetzt für den Konsumenten oder die Konsumentin? – Die Überprüfungen und Überwachungen in diesen Zerlegungsbetrieben sind zentral für die Sicherung der Lebensmittelgesundheit in Österreich. Sie schützen uns alle vor Infektionen zum Beispiel mit Bakterien wie Salmonellen, E. coli oder Listerien, die zu schweren Erkrankungen mit Todesfolge oder im Falle von Schwangeren zu Fehlgeburten führen können. Wir müssen von diesen Betrieben daher die höchstmögliche Sicherheit verlangen. Setzt man Min­deststrafen aus und reduziert die übrigen Strafen, dann setzt man in meinen Augen das falsche Signal. Die Strafen können quasi aus der Portokasse bezahlt werden, selbst bei wiederholten Verstößen erfüllt die Strafe nicht mehr den Zweck der Abschreckung.

Zudem ist es absurd, auf der einen Seite im Lebensmittelbereich die Mindeststrafen ab­zuschaffen und auf der anderen Seite bei den Covid-Strafen Mindeststrafen einzuführen und damit den Beamten jeden Handlungsspielraum zu nehmen. Ich denke, das ist reine Klientelpolitik der ÖVP.

Da die geplanten Veränderungen die Lebensmittelsicherheit in Österreich nicht erhöhen, sondern im Gegenteil verringern, können und werden wir diesen Vorlagen nicht zustim­men. – Danke. (Beifall bei den Neos.)

21.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.

21.14.5540. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2062/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird (1278 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 40. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte, Sie haben das Wort.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 334

21.15.19

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Nicht schon wieder, möchte man meinen: Es geht auch im gegenständlichen Antrag um einen Virus, um die Afrikanische Schweine­pest. Die Afrikanische Schweinepest ist für Schweine absolut tödlich, für den Menschen ungefährlich, eine Zoonose ist nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen. Die Schweine sind allerdings wirklich arm, weil es gegen diesen Virus, im Gegensatz zu anderen Viren, keinen Impfstoff gibt und auch keiner in Sicht ist.

Worum geht es in diesem Antrag? – Mit dem Antrag soll die Beschaffung von mobilem Zaunmaterial möglich gemacht werden, um dieses temporär in Gebieten, in denen die Schweinepest näher kommt – es gibt sie gerade in Ungarn, in Teilen Tschechiens wurde sie schon festgestellt –, aufstellen zu können, und es geht um einen Managementplan, um den Schwarzwildbestand dezimieren zu können. Wir wissen aus China, wo die Schweinepest 2018 massiv gewütet hat, dass im Falle des Ausbruchs mit Handels­restriktionen zu rechnen ist, deshalb sollten wir alles, was in unserer Macht steht, da­gegen tun. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte.


21.17.17

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Mit diesem Gesetzentwurf, 1278 der Beilagen, soll im Tierseuchengesetz im Wesentlichen vorgesehen werden, dass „der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bei Gefahr der Einschleppung einer Tierseuche aus dem Ausland in den Wildtierbestand im Hinblick auf die Besonderheit der Seuche oder der epidemiologischen Situation folgende veterinärpoli­zei­lichen Maßnahmen anordnen“ kann, „wenn hierdurch der Einschleppung wirksam begegnet werden kann“.

Er kann „das zeitlich befristete Verbot der Betretung von Wäldern und landwirtschaft­lichen Flächen, ausgenommen die Betretung zur erforderlichen ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dieser Flächen“ anordnen, und er kann „die zeitlich befristete Errichtung von Zäunen oder anderen Barrieren auf öffentlichem Gut oder auf Grund vertraglicher Einigung mit betroffenen Grundeigentümern sowie [...] die Erstellung eines Manage­mentplans in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden zur Reduktion der Dichte des jeweiligen Wildtierbestandes“ anordnen.

Die Kosten des erforderlichen Materials für Maßnahmen gemäß Ziffer 2 sind in diesem Fall ja auch vom Bund zu tragen. Dieses Gesetz soll mit Jänner 2022 in Kraft treten; notwendig ist es. Mein Vorredner hat schon gesagt, dass zu erwarten ist, dass an Schweinepest erkrankte Wildschweine einwandern, weshalb die Novelle noch heuer beschlossen werden soll. Wir werden dieser Novelle zustimmen, weil wir nicht wollen, dass Hausschweine gekeult werden müssen, weil die Schweinepest in Österreich eingewandert ist. (Beifall bei der SPÖ.)

21.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.


21.19.02

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Meine Kollegen haben es ja schon angesprochen: Es geht um eine Abänderung im Tierseuchengesetz. Es ist ein sinnvoller Antrag, weil er eine proaktive Bekämpfung von Tierseuchen, im speziellen Fall


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 335

der Afrikanischen Schweinepest, ermöglicht, die dazu notwendigen gesetzlichen Grund­lagen schafft, Maßnahmen vorschreibt und damit auch eine Finanzierung sichert. Darum geht es.

Die Afrikanische Schweinepest ist leider Gottes schon extrem nah, in vielen Nachbar­ländern, unter anderem in Deutschland und Tschechien. Wir sind von dieser Schweine­pest zum Glück noch verschont geblieben. Wir hoffen, dass wir die Maßnahmen, die wir im Gesetz festschreiben, nicht brauchen werden und auch in der Zukunft verschont bleiben. Im Großen und Ganzen ist das aber eine Maßnahme, die in die Zukunft blickt. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

21.20.13Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 30 bis 40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Abstimmung.

Ich frage die Fraktionen, ob wir abstimmen können: SPÖ, Grüne, NEOS, FPÖ, ÖVP? – Dann kommen wir zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Gesundheits­ausschusses. Wir gehen einzeln vor.

Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird, in 1267 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Kaniak vor.

Ich darf zuerst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Ziffer 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit, ange­nom­men.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Gleiches Stimmverhalten, auch in der dritten Lesung mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 31: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden, in 1268 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 336

Ich darf zuerst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile des Ge­setzentwurfes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Einstim­migkeit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung – mit dem gleichen Stimmverhalten – einstim­mig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Muchitsch, Mahrer, Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen; bei der FPÖ ein unterschiedliches Stimmverhalten. (223/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1269 der Beilagen. (Unruhe im Saal.) – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten, damit sich jeder auch darauf vorbereiten kann, wofür er abstimmt oder nicht abstimmt. (Heiterkeit bei den NEOS.)

Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sucht­mittelgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1269 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung. – Gleiches Stimmverhalten, auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 33: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epi­de­miegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 1270 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich darf daher über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamt­än­dern­den Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Die Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in 1270 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 337

Wer auch in dritter Lesung diesen Gesetzentwurf annimmt, der gebe ein Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten, mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 34: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz geändert werden, in 1271 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich lasse zuerst über den Zusatzantrag abstimmen und dann über die noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes.

Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung der Ziffern 1a und 8a in Artikel 1, der Ziffer 3a in Artikel 2 und der Ziffer 3a in Artikel 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Diejenigen, die hier ihre Zustimmung erteilen, werden um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetz­entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiedler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben“.

Wer dafür ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Min­derheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35, die dem Ausschuss­be­richt 1272 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „sofortigen Start einer Informationsoffensive über die Kinderimpfung gegen den Sars-Cov-2-Virus“.

Wer dafür ist, den darf ich um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist mehr­heitlich angenommen. (224/E)

Tagesordnungspunkt 36, die dem Ausschussbericht 1273 der Beilagen angeschlos­sene Entschließung betreffend „Anti-Fake-News Kampagne zur COVID-19-Pandemie“.

Wer dafür ist, den darf ich bitten, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist mehr­heitlich angenommen. (225/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „3-Punkte-Plan gegen Fake News und Desinformation“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Entwurf betreffend OTA-Gesetz in 1164 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 338

Hiezu haben die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und dann über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Art. 5 Z 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zu den restlichen, noch nicht abgestimmten Teilen des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein dement­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1275 der Beilagen.

Wer dafür ist, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehr­heit.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer tut das auch in dritter Lesung? – Das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 39: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1173 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung. – Dieser Gesetzentwurf – Tagesordnungspunkt 39 – ist auch in dritter Lesung mit demselben Stimmverhalten mehrheitlich angenommen.

Schlussendlich Tagesordnungspunkt 40: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1278 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer tut das auch in dritter Lesung? – Ebenfalls einstimmig angenommen.

21.28.5041. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2108/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „1.000 Euro Österreich-Gutschein“ (1187 d.B.)


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42. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2000/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energiearmut verhindern – keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffent­liche EVUs (1188 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 41 und 42, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Feichtinger. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


21.29.26

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Covid-Krise hat viele Menschen nicht nur an ihre psychischen Belastungsgrenzen gebracht, aufgrund der diversen Lock­downs und der damit steigenden Zahl an Arbeitslosen und Menschen in Kurzarbeit sind die finanziellen Reserven dieser Menschen massiv aufgebraucht worden.

Die Kosten für Energie waren bereits vor der Covid-Krise eine starke Belastung für Men­schen mit niedrigem Einkommen. Die angekündigten Preiserhöhungen für Strom und Gas treffen diese Menschen besonders hart. Eine Studie der Statistik Austria zeigt, dass es sich 94 000 Haushalte in Österreich nicht leisten können, die Wohnung angemessen warm zu halten. Es ist beschämend, dass das in einem Land wie Österreich, das laut vielen Vergleichen wirklich relativ reich ist, eben die Realität ist. Das ist wirklich traurig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Entlastung oder Unterstützung vonseiten der Regierung? – Fehlanzeige. Daher unter­stützen wir als SPÖ grundsätzlich den Antrag betreffend Energiearmut verhindern. Unser Vorschlag sieht allerdings eine sogenannte Teuerungsbremse vor. Diese beinhaltet 300 Euro Winterzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen sowie eine Hal­bierung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas. Mit der Umsetzung der Teuerungs­bremse wäre es den Menschen wieder möglich, ihre Wohnung angemessen zu heizen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, es gibt viele gute Initiativen, um Energiearmut zu verhindern; es ist dringend notwendig, dass ihr sie umsetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

21.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte sehr.


21.31.23

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Pandemie, in einer Krise ist es wichtig, dass wir auf jene Menschen schauen, die sozial schwach sind, die in Not geraten – denen sollten wir helfen, und zwar jederzeit und umfassend. Ich denke, als Regierungsparteien machen wir genau das. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Durch zahlreiche Maßnahmen haben wir gezeigt, dass wir in der Not da sind. Wir haben die Betriebe unterstützt, wir haben Stundungen ermöglicht. Es gab das Kredit­mora­torium, es gab die Kurzarbeit. All diese Maßnahmen helfen und kommen dort an, wo es die Leute brauchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 340

Was nicht hilft, ist, wenn wir Steuergeld für Gießkannenprojekte ausgeben, wenn wir sa­gen, wir geben allen Menschen (Zwischenrufe der Abgeordneten Rauch und Belakowitsch) – aber nein, der Antrag zielt gar nicht auf alle Menschen ab, er zielt nur auf die Öster­reicherinnen und Österreicher ab –, wir geben allen Österreicherinnen und Österreichern eine bestimmte Summe Geld, egal ob sie 10 000 Euro oder 500 Euro im Monat verdie­nen. – Das ist nicht gerecht, das ist ungerecht. (Ruf bei der SPÖ: Einkommens­schwachen Haushalten!) Wenn ich hier als Abgeordnete rausgehe und einen 1 000-Euro-Gutschein bekomme, dann kann ich ihn zwar verschenken – aber ist das gescheit? – Nein. Es braucht einen Teuerungsausgleich für die sozial Schwachen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Wir haben heute dafür eine Maßnahme geschaffen, die dort ankommt, wo es die Leute brauchen: Menschen, die Sozialhilfe, die Mindestsicherung bekommen, Arbeitslose, PensionistInnen, die eine Ausgleichszulage bekommen, aber auch Studierende bekom­men in der ersten Quartalshälfte einen gewissen Betrag – und so ist das gerecht. 1 000 Euro aber an alle Personen in Österreich, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben, auszuzahlen, ist nur populistisch. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

21.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. – Bitte.


21.33.47

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die österreichischen Haushalte haben derzeit einiges aus- und durchzuhalten. Viele Österreicher – und auch solche, die schon Jahre und Jahr­zehnte im Erwerbsleben stehen – wissen derzeit nicht mehr, wie sie mit einem Durch­schnittseinkommen auskommen sollen, um ihren Lebensstandard zu halten.

Im urbanen Raum ist es so, dass die Wohnkosten stetig ansteigen. Ein Fünftel bis ein Drittel des Einkommens wird für Wohnkosten aufgewendet. Bei kleinen Einkommen ist es deutlich mehr. Im ländlichen Raum ist es so, dass wir für Mobilität mehr in die Hand nehmen und ausgeben müssen. Dazu kommen noch Ausgaben für Lebensmittel, Haus­haltsartikel, Kleidung, hin und wieder ein Urlaub, dann und wann eine ungeplante Aus­gabe und eben Energiekosten. Mit einem Gehalt kann sich das eine Familie nur noch schwer finanzieren. Das ist die Lebensrealität vieler Haushalte in Österreich, werte Da­men und Herren.

Ganz nebenbei wurden noch die Strom- und Gaspreise innerhalb des letzten Jahres um 7 Prozent erhöht, bei Heizöl sind es gar 40 Prozent, Tendenz steigend. Daher kämpfen viele Haushalte nicht mit einer schleichenden, sondern mit einer galoppierenden Teue­rung, und dem könnte man eben mit einem Stopp für die Erhöhung von Gas- und Strom­preisen bei öffentlichen Energieversorgern begegnen, wie es unser Wirtschaftsexperte Axel Kassegger beantragt hat. Das wollen Grün und Türkis aber nicht. Wir haben im Ausschuss gehört, man soll nicht in den Markt eingreifen, der wird das schon regeln – das haben wir von Grünen gehört –, sogar von Planwirtschaft war die Rede. – Hört, hört! Die Grünen sind also mittlerweile in der freien Marktwirtschaft angekommen und von der ÖVP eigentlich nicht mehr zu unterscheiden. Werte Damen und Herren, besondere Um­stände erfordern besondere Maßnahmen, aber mit Planwirtschaft hat das nichts zu tun.

Bei anderen Dingen greifen Sie ja auch mächtig ein: Sie schließen ungeimpfte, getestete Mitbürger vom Sozial- und Kulturleben aus. Sie dürfen gerade noch in die Arbeit und wieder nach Hause gehen. Steuern dürfen sie zahlen, aber den Urlaub müssen sie zu Hause verbringen. Lebensmittel dürfen sie einkaufen, Bekleidung nicht, sonst machen sie sich strafbar. Da ist Ihnen kein Eingriff zu viel, werte Damen und Herren, denn wir


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haben ja eine Krise. Wenn es aber darum geht, beim Energieversorger, bei der Ener­giewirtschaft im Sinne der Konsumenten einzugreifen, dann geht das nicht.

Werte Damen und Herren, bei der nächsten Wahl wird die Bevölkerung daran denken und Sie werden Ihre Rechnung präsentiert bekommen – und es wird keine erfreuliche Rechnung für Sie sein, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höfinger: Eine so eine alte Leier! Immer mit demselben Schmus!)

21.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Egger. – Bitte.


21.36.54

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Energiekosten sind ein sehr, sehr wichtiges Thema, und ich glaube, es ist höchst an der Zeit (Abg. Gabriela Schwarz: Maske!) – ich nehme meine Maske ab –, auch dieses Thema ernsthaft zu diskutieren. Ich finde es nur sehr spannend, wenn sich die SPÖ darüber empört, dass die Bundesregierung nichts tut.

Ich kenne ein konkretes Beispiel der Wien Energie (Zwischenruf des Abg. Schroll), an dem klar ersichtlich ist, dass die Stromkosten um über 40 Prozent erhöht wurden (Ruf bei der SPÖ: 48 ...!) – bei der Wien Energie, unter einem SPÖ-Bürgermeister. Vor der eigenen Haustür zu kehren wäre super. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Eines ist aber klar und das zeigt uns auch die jetzige Diskussion: Wir müssen schauen, dass wir möglichst unabhängig von ausländischen Energieimporten werden; daher gilt die höchste Priorität dem Ausbau erneuerbarer Energie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben uns ein sehr ambitioniertes Ziel bis 2030 gesetzt, das es aber dringend erfordert, die Verfahrensdauern bei Windparks und Wasserkraftwerken zu verkürzen. Wer am Freitag für den Klimaschutz demonstriert, muss am Montag die notwendigen Projekte dazu unterstützen – und wir sind da dringend gefordert, dass die auch um­gesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Solche UVP-Verfahren sollen – mit allen Notwen­digkeiten, die es dabei gibt – maximal zwei Jahre dauern. Wir sind dabei. (Beifall bei der ÖVP.)

21.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rauch. Abge­ordneter Rauch ist nicht da, dann kommen wir zu Abgeordneter Werner. – Bitte.


21.39.25

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Minister! Ich nehme Bezug auf den 1 000-Euro-Gutschein. Worauf zielt er ab? – Er soll zum einen den Menschen, die aktuell von der steigenden Inflation betroffen sind, unter die Arme greifen, und zum anderen möchte er die Wirtschaft, die vom ständigen Auf- und Zusperren ganz schön gebeutelt ist, ebenfalls unterstützen und die Kaufkraft im Inland binden.

Ja, für viele Menschen und Unternehmen ist es finanziell eng. Viele Menschen leiden unter der hohen Inflation. Ich wundere mich manchmal selbst, wenn ich an der Super­marktkasse stehe und sehe, wie wenig in meinem Einkaufssackerl drinnen ist für das viele Geld, das ich bezahle. Viele wissen nicht, wie sie Strom- und Gasrechnungen be­zahlen sollen, und Weihnachten steht eben auch noch vor der Tür, eine besonders sensible Zeit, in der Geldsorgen oft doppelt so schwer wiegen wie sonst. – Warum ist aus unserer Sicht ein solcher Gutschein trotzdem nicht sinnvoll?


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Zuerst einmal: Der Zeitpunkt ist falsch. Die hohe Inflation wird auch von der höheren Nachfrage getrieben. Gibt man einen Gutschein her, gießt man noch mehr Öl ins Feuer.

Zweitens: Zielgerichtet? – Die Kollegin von den Grünen hat es bereits angesprochen: Jeder würde den Gutschein bekommen, auch wir hier herinnen. Welcher Bürger würde das verstehen?

Drittens: Führt man solche Subventionen ein, dann macht man nichts anderes, als die Gelddruckmaschine anzuwerfen und Schulden auf Kosten der nächstfolgenden Ge­nerationen zu machen. – Nicht verantwortungsvoll, nicht weitsichtig! (Ruf bei der ÖVP: Viertens?)

Und viertens ist es auch noch diskriminierend.

Was wären nun die Alternativen? Wir sind ja konstruktiv und versuchen immer, Alter­nativen aufzuzeigen. Wie können wir also den Menschen, die in einer kalten Wohnung sitzen und bei denen es vier Mal im Monat eine Toastbrotwoche gibt, wirklich unter die Arme greifen?

Erstens: Schaffen wir die kalte Progression ab! Wir können das machen. Alle haben es versprochen, lösen wir dieses Versprechen endlich ein! (Beifall bei den NEOS.)

Zweitens: angekündigte Steuerreform vorziehen. Das könnten wir mit Jänner machen.

Drittens: Helfen wir dort, wo es gerade wirklich notwendig ist. Es braucht Heizkosten-, Energiekosten-, Wohnkostenzuschüsse!

Und viertens: Pandemie endlich unter Kontrolle bringen – gemeinsam!

Nur so kommen wir als Gesellschaft wieder in ein sicheres Fahrwasser und können so den Menschen ermöglichen, wieder gut für sich selbst zu sorgen; denn eines ist sicher: Jedem sind Arbeit und ein geregeltes Einkommen lieber als ein Almosen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Litschauer. – Bitte sehr.


21.42.39

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, wo fängt man an?

Dieser 1 000-Euro-Gutschein ist im Ausschuss diskutiert worden. Mir erschließt sich sozusagen noch immer nicht, welchen Zweck er genau erfüllen soll und wo genau er helfen soll. Das ist nämlich noch immer nicht erklärt worden. Im Gegensatz dazu über­legen wir uns ganz genau, wo wir helfen wollen. Herr Kollege Koza hat heute, glaube ich, schon sehr gut ausgeführt, wo wir überall ansetzen: beim Klimabonus, wir reduzieren nächstes Jahr den Ökostromförderbeitrag, es kommt bei der Lohnsteuer ein Eingriff, und – was wir heute vorgestellt haben – es kommt ein Teuerungsausgleich. Diesen betreffend haben wir uns ganz genau überlegt, wo er wirken soll. Da geht es darum, arbeitslose Menschen zu unterstützen, Sozialhilfe- und Mindestsicherungsempfänger zu unterstützen, Pensionisten mit Ausgleichszulage zu unterstützen und Studierende zu unterstützen. Es geht wirklich darum, denen zu helfen, die das am dringendsten brauchen.

Wenn ich hier andere Vorschläge höre, dann muss ich sagen, ich war schon beim letzten Mal ein bisschen emotional und schön langsam kommt es wieder hoch, wenn ich diese Debatten rund um die Mehrwertsteuersenkung höre. Heute kam von der SPÖ schon wieder der Vorschlag der Reduzierung oder Halbierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas. Auch Kollege Loacker hat heute ausgeführt, wir sollen die Umsatzsteuer auf die Energie


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senken. Ich kann das irgendwie nicht mehr nachvollziehen: Heute Früh haben wir noch gehört, die CO2-Steuer ist zu wenig hoch, und gleichzeitig schreit ihr, wir sollen die Mehrwertsteuer auf diese Energieträger senken. (Beifall bei den Grünen.) Das ist eine Negativ-CO2-Steuer, die ihr gerade einfordert!

Ich verstehe nicht, wie man sich so widersprechen kann! In der letzten Sitzung kam von der SPÖ ein Antrag, ein Entschließungsantrag auf Halbierung der Mehrwertsteuer, beim gleichen Tagesordnungspunkt ein zweiter Entschließungsantrag auf Aufhebung der Be­vorzugung fossiler Energieträger. Da hätten wir die Senkung beschließen und diese anschließend gleich wieder aufheben können, das ist nämlich eine Förderung fossiler Brennstoffe. (Beifall bei den Grünen.) Bitte entscheidet euch! Beim selben Tagesord­nungspunkt einmal das eine und dann das Gegenteilige zu fordern, das geht sich nicht mehr aus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Herr.)

Ihr redet über die Energieversorger. – Ihr habt in Wien einen Landesenergieversorger, der da Maßnahmen setzen kann. Oder: Ihr Freiheitlichen sitzt in Oberösterreich in der Landesregierung. – Was wurde bezüglich des Landesenergieversorgers dort gemacht? Hier wird geschrien, Mehrwertsteuer zu senken, damit die Gewinne bei den Landes­energieversorgern weiterfließen, damit die Dividenden in den Ländern weiterfließen. Eine Systemänderung wird da nicht angedacht, dazu seid ihr nämlich zu feige. (Beifall bei den Grünen.)

Ich vermisse auch eine Entschuldigung dafür, dass jahrzehntelang Erdgas angepriesen wurde. Warum haben so viele Wohnungen Erdgas? Ich habe letztes Mal schon gefragt: Wo ist denn die Entschuldigung dafür, dass man da falsch beraten hat, dass man jahrzehntelang falsch gebaut hat? Warum hat man im sozialen Wohnbau keine Vorgabe gemacht, dass keine Gasheizungen zum Einsatz kommen, weil das die Energiepreis­treiber sein werden? Da wurde alles versäumt, und jetzt kommt ihr drauf, was alles pas­siert ist, aber ihr entschuldigt euch nicht, ihr schreit nur nach generellen Lösungen.

Bitte nehmt das auch in den Ländern in die Hände und helft! (Beifall bei den Grünen.) Ihr habt auch dort die Möglichkeit, die Heizkostenzuschüsse zu erhöhen. Das ist noch nirgendwo in wirklich ausreichendem Ausmaß passiert. Nicht auf den Bund schieben, sondern dort angehen, wo es Sache ist! Und Heizkostenzuschüsse sind Ländersache, also nicht auf den Bund abzuschieben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zarits. – Bitte. (Zwischenruf der Abg. Herr.)


21.46.48

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Coronakrise stellt zweifelsohne eine Ausnahmesituation dar, und man braucht natürlich in einer Ausnahmesituation auch Ausnahmelösungen. 21 Monate Coronapandemie! Unser Ziel war es und ist es, dass man den Menschen, die unverschuldet in eine schwierige Situation gekommen sind, natürlich rasch und unbürokratisch hilft.

Wir haben ein Ziel: Wir wollen die Gesundheit der Menschen schützen, wir wollen für soziale Sicherheit in Österreich sorgen, wir wollen Arbeitsplätze sichern, und wir wollen die Unternehmerinnen und Unternehmer natürlich auch wirtschaftlich absichern. Dazu braucht es mehrere Maßnahmen. Es gibt die verschiedensten Branchen in der Wirtschaft, eine Branche ist von Corona mehr betroffen, die andere Branche weniger; es gibt Menschen, die sicherlich in schwierigen Situationen sind, die arbeitslos sind, Fa­milien, die sicherlich auch Unterstützung brauchen. Wir haben in den letzten 21 Monaten


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die richtigen Entscheidungen getroffen, abgestimmt auf die verschiedensten Branchen und abgestimmt auf die verschiedensten Zielgruppen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Kollegin Fischer hat es schon angesprochen: Der FPÖ-Antrag ist populistisch. Ihr habt euch das schon etwas leicht gemacht. Ich war nicht unbedingt der Weltmeister im Fach Mathematik, aber wenn es zu leicht zu lösen war, habe ich immer gewusst, dass es definitiv falsch ist.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben in der Coronakrise 50 Milliarden Euro investiert – mit dem Ziel, rasch und unbürokratisch zu helfen. Da ist uns sehr, sehr viel gelungen, und ich möchte schon viele Maßnahmen in Erinnerung rufen, vor allem im Familienbereich. September 2020: 360 Euro für jedes Kind, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Wir haben es geschafft, und das ist einzigartig in Europa, mit der Coronakurzarbeit 1,4 Millionen Arbeitsplätze zu sichern. Wir haben jetzt zusätzlich zur Verlängerung der Kurzarbeit, die von Minister Kocher schon angesprochen wurde, auch einen Kurzarbeitsbonus, wenn jemand mehr als zehn Monate in Kurzarbeit war, ausverhandelt. Das sind 500 Euro. Das ist gut und richtig so, und das hilft den Menschen, die in der Kurzarbeit mit weniger Geld auskommen müssen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben zweimal Arbeitslosenbonus bezahlt, nämlich bis zu 450 Euro im Septem­ber 2020 und im Dezember 2020. Es ist auch die Teuerungsabgeltung schon ange­sprochen worden. Das ist ganz wichtig: 150 Euro im ersten Quartal für Menschen, die arbeitslos sind, für Menschen, die Mindestsicherung beziehen, für Studierende, die Stu­dienbeihilfe beziehen, und auch für Bezieher der Ausgleichszulage.

Wir haben viel gemacht! Familienhärteausgleichsfonds: bis zu 3 600 Euro. Es wurden über 100 000 Anträge gestellt und 131,9 Millionen Euro bereits ausbezahlt; vor allem Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher profitieren von dieser Maßnahme.

Meine geschätzten Damen und Herren! Das eine ist, in der Krise schnell und unbüro­kratisch zu helfen, und das andere ist, die Menschen, die arbeiten, und den Faktor Arbeit langfristig auch zu entlasten. Wir haben den ersten Teil der Steuerreform bereits im letzten Jahr beschlossen. Die Steuertarifstufe 1 wurde von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Das sind bis zu 350 Euro mehr im Geldbörserl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Juli 2022 werden wir auch die zweite Tarifstufe senken, von 35 auf 30 Prozent – das sind bis zu 560 Euro –, und die dritte Stufe im Jahr 2023. Das ist der richtige Weg! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es ist uns auch gelungen, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Familienbonus zu erhöhen: von 1 500 Euro auf 2 000 Euro. Hunderttausende Familien, Hundert­tau­sen­de Kinder werden von dieser Maßnahme profitieren.

Natürlich ist auch der Klimabonus zu erwähnen – er wurde von Kollegin Fischer schon angesprochen. Ich komme aus dem ländlichen Raum. Viele von uns, die im ländlichen Raum wohnen, sind natürlich auf das Auto angewiesen, brauchen das Auto, um in die Arbeit zu kommen, und mit dem Klimabonus schaffen wir da eine echte Entlastung in Höhe von 100 Euro bis zu 200 Euro im ländlichen Raum, und dazu kommt pro Kind noch die Hälfte des Betrages.

Ich denke, gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir in der Krise viele Maß­nah­men gesetzt, um Menschen, um Unternehmen zu helfen, die unsere Hilfe auch brauchen, und wir setzen langfristig die richtigen Maßnahmen, um die Menschen zu entlassen - -, zu entlasten (Zwischenrufe bei der SPÖ – Abg. Lausch: „Zu entlassen“, genau!) und um sicherzustellen, dass die Menschen mehr im Börserl haben. Ein herzliches Dankeschön


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auch an den Koalitionspartner, dass wir gemeinsam mit euch diese ökosoziale Steuer­reform beschließen werden! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege die Abstimmungen wieder an das Ende der Verhandlungen über die Vorla­gen des Ausschusses.

21.52.1143. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2089/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“ (1189 d.B.)

44. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1861/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schuldnerschutzschirm – Einrichtung einer Ombudsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (1190 d.B.)

45. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2090/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“ (1191 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 43 bis 45 der Tagesordnung. Die Debatten werden wieder unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte.


21.53.01

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nicht müde (Rufe bei der ÖVP: Wir auch nicht!) zu erwähnen, dass durch die Pandemie bedingt viele, die im Endeffekt zur mittleren Schicht unserer Gesellschaft zählen, unverschuldet in eine Situation kommen, Kollege, in der sie aus der Schuldenspirale nicht herauskommen. Wenn das der ÖVP egal ist – wie Sie gesagt haben, weil Sie mich angeschaut haben –, dann sage ich Ihnen offen und ehrlich: Uns, der SPÖ, ist das nicht egal, dass viele Menschen aus dieser Schuldenspirale nicht mehr herauskommen, und darum haben wir einen Schuldner­schutzschirm gespannt, der ihnen Hilfe geben soll und wieder Luft zum Atmen geben soll.

Diesen Schuldnerschutzschirm haben wir – weil Sie es nicht verstanden haben, Herr Kollege, weil er Ihnen mit den zehn Punkten zu kompliziert war – aufgeschnürt in zehn einzelne Punkte, und heute ist ein Punkt auf der Tagesordnung, dessen Umsetzung wir bereits erarbeitet haben, nämlich in Form der Einrichtung einer Ombudsstelle als


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Anlaufstelle für diejenigen, die nicht diese Hilfestellung haben, wie sie die Banken haben, denen Sie 2008 alles gegeben haben, damit sie nicht in diese Situation kommen. Diese Anlaufstelle haben wir heute auch am Programm, und meine Fraktion sieht sich durch­aus in der Lage, diesen Menschen eine Hilfestellung zu geben.

Heute machen die Regierungsparteien Folgendes: Sie sagen, wir machen eine „Erst­anlaufstelle Zahlungsverzug“. Im Prinzip ist das der gleiche Antrag, den wir gestellt haben, und ich bin stolz darauf, dass uns gerade heute, am 15.12. – jenem Tag, bis zu dem laut unserer Forderung der Herr Bundesminister spätestens einen Gesetzentwurf, der die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle vorsieht, vorlegen soll –, Ihr Antrag, ein Antrag der Regierungsparteien, vorliegt. Darauf sind wir stolz. (Beifall bei der SPÖ.)

Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Peter Weidinger als Konsumentenschutz­sprecher hat mich angesprochen, hat gesagt, wir sollen kommunizieren, wir können uns austauschen, es sind gute Ideen dabei. Ich habe gesagt: Ja, das machen wir.

Im Prinzip habt ihr unseren Antrag im Wesentlichen übernommen. Es ist nicht viel Neues drinnen. Ich hätte mich gefreut – und ich bin dabei nicht eitel –, wenn ihr uns gesagt hättet, das machen wir gemeinsam, wie es auch in anderen Bereichen der Fall ist. Es ist leider nicht passiert.

Wir haben aber bei den neun weiteren Punkten auch noch andere Chancen, gemeinsam im Interesse dieser Schuldnerinnen und Schuldner, die aus ihrer Situation nicht mehr herauskönnen, vorzugehen.

Ich biete Ihnen – aus einem Anlassfall – an, dass wir betreffend den Inkassobereich einen gemeinsamen Antrag stellen. Es gibt einen konkreten Fall: Ein 21-jähriger Maler ist in eine Internetschuldenfalle geraten, es besteht gegen ihn aufgrund einer Betrugs­ge­schichte eine Nachtragsforderung von 7 000 Euro. Gegen ihn wird Exekution geführt, und es sind nicht nur die 7 000 Euro an Kapitalforderung da, sondern zusätzlich noch eine Inkasso­gebühr von 650 Euro sowie, nach fünf Monaten, Zinsen und weitere Kosten im Ausmaß von insgesamt 11 000 Euro.

Lieber Kollege Weidinger! Da würde ich mir erwarten, dass wir gemeinsam, wie bereits besprochen, einen Antrag machen, in dem wir sagen, es gibt bei Inkassogebühren pauschalierte Summen, denn wir wollen nicht, dass die Inkassobüros, egal, ob sie von Banken oder selbstständig betrieben werden, zukünftig diese Wuchergeschichten machen.

Mit der SPÖ ist kein Wucher zu machen. Wir wollen, dass die Konsumenten und Kon­sumentinnen – genauso wie die Banken 2008 – in dieser Pandemie gerettet werden, vor allem weil sie unverschuldet in diese Situation gekommen sind, und wir wollen auch, dass dieser Schuldnerschutzschirm gemeinsam aufgespannt wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.


21.56.38

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesen Punkten geht es um zwei Anträge, die wir erfolgreich im Konsumentenschutzausschuss besprochen haben.

Auf der einen Seite geht es um die Fachstelle für Normung. Das klingt so trocken. Nor­mung, Verbraucherrat, wofür brauchen wir das? – Unser ganzes Leben besteht aus Normen: Egal, ob wir mit dem Fahrrad hierher fahren, ob wir mit dem Auto hierher fahren, ob wir eine Brille brauchen, ob wir eine Maske tragen, überall gibt es Normen.


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Diese Normen werden von Austrian Standards entworfen, und in früheren Jahren war es so, dass Verbraucherinteressen zu kurz gekommen sind – no na, denn bei diesem Institut wurden vor allem Wirtschaftsangelegenheiten berücksichtigt. Durch die Etablie­rung des Verbraucherrates ist es gelungen, dass auch Verbraucherinteressen berück­sichtigt werden.

Da fragt man sich: Ist das denn so wichtig? Es geht dabei doch darum, dass der Stand der Technik geklärt wird, und Normen sind unverbindlich und betreffen technische Details! – Aber so ist es nicht. Normen können für verbindlich erklärt werden. Viele von euch haben Kinder oder Freunde, die Kinder haben, oder Enkelkinder und schenken gerne Spielzeug, zum Beispiel in der Weihnachtszeit, und da hat Franz Fiala, der derzeit die Stelle betreut und nächstes Jahr in Pension geht, etwas geschafft, worauf er stolz sein kann und wozu ich ihm heute hier gratulieren möchte: Er hat es geschafft, dass die EU jetzt eine Bestimmung gemacht hat, dass Anilin – das klingt fast so wie Vanillin, aber Anilin ist in Spielzeug enthalten, ist krebserregend, ist sehr giftig –, dass dieses Material in Kleinkinderspielzeug nicht mehr verwendet werden darf, und auch unser Ministerium ist drauf und dran, da eine entsprechende Regelung zu finden. Daher an dieser Stelle ein Danke an den Verbraucherrat!

Die Bestimmung zum Kinderspielzeug muss bis 4. Dezember umgesetzt werden. Aber nur um zu zeigen, wie mühsam sich das Eichhörnchen ernährt: Bereits 2016 hat der Ver­braucherrat das eingemeldet. Das heißt, es ist ganz wichtig, dass VerbraucherInnen­interessen bei der Normung Berücksichtigung finden und noch mehr Berücksichtigung finden. Es wird daher eine Fachstelle für Normung eingerichtet, damit Verbraucher­inter­essen noch besser berücksichtigt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. (Abg. Wurm spricht mit Abgeordneten der ÖVP.) – Herr Abgeordneter Wurm? Nicht? Schon noch? (Abg. Wurm eilt zum Rednerpult.) – Bitte.


21.59.59

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Das, was jetzt vorliegt, ist, was den Konsumentenschutz bei finanziellen Prob­lemen anbelangt, die Unterkante, es ist, wie gewohnt, ein Minimalprogramm von ÖVP und Grünen.

Wir haben gefordert – so wie es nach dem ersten Lockdown, nach der ersten Krise Bestand war, und ich bin ein bisschen enttäuscht, dass die Sozialdemokratie sich da so leicht über den Tisch ziehen lässt –, dass Konsumenten und Kleinstunternehmer betref­fend ihre Kreditrückzahlungen wirklich geschützt sind, und zwar gesetzlich geschützt sind, wenn sie aufgrund der Coronamaßnahmen in Schwierigkeiten kommen. Das ist leider, wie wir alle oder hoffentlich die meisten wissen, mit Ende Februar dieses Jahres ausgelaufen. Damit hängen in Österreich Kleinstunternehmer – und die ÖVP sollte wissen, dass das fast 90 Prozent aller Unternehmer sind – in der Luft, wenn es Liqui­ditätsprobleme gibt, und selbstverständlich auch alle Einwohner Österreichs im Privat­bereich, die durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit in der Coronakrise zu leiden haben.

Noch einmal: Wir hätten gerne gehabt, aber da waren wir chancenlos, dass diese Men­schen auch einen Schutz haben und nicht den Banken ausgeliefert sind, solange die Krise – in Ihrem Sprachgebrauch quasi – anhält. Das wurde nicht erreicht. Dieser omi­nöse Schutzschirm einer Behörde wird, glaube ich, den Menschen nicht wirklich helfen. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir werden weiterkämpfen. Vielleicht kann man im neuen Jahr etwas Besseres erreichen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.01



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.


22.01.47

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher und alle Menschen, die in unserem Land leben! (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Wir stehen auf der Seite der Menschen. Wir setzen uns für die Menschen ein, und das tun wir eben mit Entschlossenheit. Wir lassen uns vom Unbill der Pandemie nicht ermüden, sondern wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Österreiche­rinnen und Österreicher eine gute Zukunft haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Sehr geehrter Herr Präsident, wir tun das mit Entschlossenheit, weil wir ganz klare Maß­nahmen setzen: Wir haben ein Kreditmoratorium geschaffen, das zehn Monate lang angedauert hat – das war länger als in Deutschland. Wir haben Hilfsleistungen eingeführt, wir haben die Möglichkeit von Stundungen geschaffen und wir kümmern uns darum, die Menschen punktgenau dort zu unterstützen, wo es notwendig ist.

All das wird immer vom Geist der Zusammenarbeit und des Dialogs getragen, weshalb ich mit dem beginnen möchte, was uns mit Kollegen Drobits hier eint: Selbstverständlich nehme ich deine ausgestreckte Hand an, weil das Wichtigste ist, dass wir einen Gegner haben, und das ist die Bekämpfung des Virus. Da müssen wir alle, als verantwor­tungs­bewusste Kräfte dieses Hauses, zusammenarbeiten.

Wir schaffen mit diesem Antrag eine Erstanlaufstelle für Menschen, die Zahlungsschwie­rigkeiten aus Verpflichtungen aufgrund von Krediten haben. Unser Antrag unterscheidet sich insofern vom Antrag der Sozialdemokratie, als wir der Auffassung sind, dass es nicht neue Behörden braucht, dass es nicht Doppelgleisigkeiten braucht, sondern dass es Synergien braucht. Wir haben ausgezeichnete Sektoren – die Interessenvertretungen und auch die Banken –, die sich da bemühen. Ich möchte mich hier an dieser Stelle vor allem bei den Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeitern bedanken, die sich in diesen herausfordernden Zeiten um jeden einzelnen Kunden bemühen, die sich bemühen, ver­braucherfreundliche Lösungen zu schaffen. – Das ist richtig und das ist notwendig.

Meine Damen und Herren, wir haben mit einer einmaligen Zahlung von 150 Euro einen Teuerungsausgleich für Menschen, die es sozial und von ihrem Einkommen her nicht leicht haben, geschaffen. Wir streichen den Ökostromförderbeitrag für das nächste Jahr, um damit die Haushalte um durchschnittlich 67 Euro zu entlasten. Das heißt, wir stärken die Rolle der Verbraucherinnen und der Verbraucher, indem wir ihnen Liquidität und Kaufkraft zufließen lassen. – Das ist richtig und das ist notwendig. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mit diesem Antrag leisten wir einen wertvollen Beitrag, und auch, indem wir den Men­schen zuhören, mit ihnen im Gespräch sind und im Rahmen der Beratung mit ihnen gemeinsam verbraucherfreundliche Lösungen erreichen. Das ist gut für die Haushalte und das ist gut für die Menschen in Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte.


22.04.59

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Ich habe jetzt meinem Kärntner Kollegen Weidinger von der ÖVP zugehört. Wenn ich an den Ausschuss für Konsumentenschutz und an die ÖVP denke und daran, was in diesen Ausschusssitzungen in der Vergangenheit vorgekommen ist,


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dann muss ich euch ganz ehrlich sagen, dass ihr wirklich noch nie für den kleinen Mann in Österreich da wart. Das glaube ich nicht. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

In meiner politischen Tätigkeit, vor allem in den vielen Jahren als Bürgermeister, ist es mir wirklich immer darum gegangen, dass es den Menschen gut geht, dass es den kleinen Leuten, denen, die nicht so gut verdienen, einfach besser geht und dass sie sich das Leben leisten können. Das ist eine Grundvoraussetzung, die für alle Nationalräte gelten sollte.

Das, was ich jetzt sage, betrifft nicht uns hier im Hohen Haus, die wir recht gut verdienen, oder irgendwelche Konzertmanager oder Seilbahnbesitzer oder sonst jemanden, son­dern es betrifft eben wirklich jene, die ihr Konto nicht decken können, die vielleicht ihre Anstellung verloren haben, die vorübergehend Arbeit suchend sind, die keine Arbeit kriegen oder in Kurzarbeit sind. Niemand von diesen Menschen konnte ahnen, dass es zur Coronakrise kommen wird und dass diese so lange dauern wird. Das ständige Sich-um-die-Existenz-Sorgen dieser Menschen schlägt sich dann auch auf die Psyche (Abg. Hörl: Sie haben auch ein Problem mit der Psyche!), und dennoch ist diese Regierung nicht bereit, etwas für diese Menschen zu tun.

Mein Kollege hat es schon gesagt, die Banken haben 2008, 2009, 2010 alles von der ÖVP bekommen, in ganz Europa haben sie alles gekriegt. Jetzt geht es darum, die Fristen für die Kreditraten zu verlängern oder nicht so hohe Zinsen zu verlangen – 10 bis 12 Prozent sind es jetzt, und wir fordern, dass es maximal 5 Prozent sein sollen. Es ist wichtig, dass die Banken da den Menschen entgegenkommen.

Ich verstehe nicht, dass man noch sagen kann, dass man für die Menschen da ist. Man ist nicht für die kleinen Leute da, aber für die großen, für die Freunde in der Politik ist die ÖVP schon da. (Beifall bei der SPÖ.) Kollege Hörl nickt fest: Für dich ist es klar, dass du deinen Freunden hilfst, das ist ja ganz logisch. (Ruf bei der ÖVP: Nicht frech werden!) Ich verstehe nicht, warum nicht darauf verzichtet wird, dieses Gesetz zu beschließen. Das kann es ja letztendlich nicht geben!

Bundeskanzler Kurz, den es heute ja nicht mehr gibt – ich sage einmal: Gott sei Dank! –, ist derjenige, der gesagt hat: „Koste es, was es wolle“, und ihr bringt es nicht zusammen, dass den Menschen im nächsten halben Jahr die Fristen verlängert werden. Es wird alles verlängert, die Kurzarbeit wird verlängert, ihr macht alles für die großen Betriebe (Abg. Steinacker: Für die Menschen im Land! Für die Menschen!), aber ihr bringt es nicht zusammen, dass jene Menschen, die fast kein Gehalt haben, das Konto überziehen dürfen. (Beifall bei der SPÖ.) Das, glaube ich, müsst ihr überdenken. Geht nicht hier heraus und sagt: Wir haben immer den Menschen geholfen!, denn ihr habt den Men­schen noch nie geholfen! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Na hallo! – Ruf: Unglaublich!)

22.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort kommt Abgeordneter Kühberger. – Bitte.


22.08.02

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Im Jahr 1980 waren die österreichischen Haushalte mit über 30 Milliarden Euro verschuldet. Das waren ungefähr 60 Prozent des Jahreseinkommens. 2018 waren das dann schon 180 Milliarden Euro und über 90 Prozent des Jahreseinkommens. Man braucht sich da aber jetzt nicht zu schrecken, denn wenn man sich diese Zahlen genau anschaut und mit europäischen vergleicht, dann sind wir eigentlich gut unterwegs, wir liegen eigentlich gut in der Mitte.


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Die Leute nehmen sich Geld auf, vor allem wenn sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen – Wohnbaukredite –, aber natürlich auch für den Konsum. Wir wissen, die Immo­bilienpreise sind gestiegen, die Baukosten sind gestiegen, und man braucht natürlich ein Darlehen, wenn man heute ein Haus baut. Zu einem Problem wird es dann, wenn man dieses Darlehen nicht zurückzahlen kann.

Meine Damen und Herren, es gibt viele Gründe dafür, dass man in eine solche Situation kommt: Arbeitslosigkeit, oder die Selbstständigkeit, die vielleicht schiefgegangen ist, und ja – es ist auch angesprochen worden –, Corona hat auch seinen Teil dazu beigetragen.

Ich möchte aber schon nochmals erwähnen – mein Vorredner Christoph Zarits hat das angesprochen –, dass die Regierung und wir hier im Hohen Haus gute Arbeit geleistet haben, dass wir geschaut haben, dass die Leute, die Österreicherinnen und Öster­reicher, nicht im Stich gelassen werden, dass wir geschaut haben, dass wir viel Geld punktgenau zu ihnen hinbringen, dass wir die Kurzarbeit eingeführt haben, dass wir den Härtefonds oder Kreditstundungen gemacht haben. Die österreichische Bundesregie­rung und wir als Abgeordnete haben da sehr gute Arbeit geleistet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Meine Damen und Herren, so ehrlich müssen wir sein: Die Coronakrise ist noch nicht vorbei. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zanger.) Wir geben alles. Natürlich, wir werden nicht jeden Einzelnen, der vielleicht unschuldig in diese missliche Finanzlage ge­kommen ist, abfangen können, aber wir geben unser Bestes.

Ich bin darum sehr stolz und auch dankbar, dass jetzt diese Erstanlaufstelle kommt, wo den Leuten unbürokratisch geholfen wird, wo man sie berät, wo man sich – das ist ja auch eine psychische Belastung – ihre Sorgen anhört. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) – Ja, Sie können schon herschauen, jetzt komme ich eh zu Ihnen! Eines sage ich Ihnen: Schaut man sich die letzten zwei Jahre an, dann sieht man schon, dass die ÖVP und unser Koalitionspartner, die Grünen – Herr Köchl, und da bin ich nicht bei Ihnen (Heiter­keit des Abg. Wurm) –, bei den Menschen draußen sind, dass wir diese Maßnahmen so beschlossen haben, dass das Geld zielgerichtet dort, wo es nötig ist, angekommen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren, das liegt in der DNA der ÖVP, dass wir die Probleme und Anliegen der Menschen draußen ernst nehmen und dann Lösungen schaffen. Und weil ich der letzte Redner bin, wünsche ich einen schönen Abend. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rauch. – Bitte. (Ah- und Oh-Rufe bei der ÖVP. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)


22.11.14

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr schön, danke für den Begrüßungsapplaus. (Heiterkeit des Redners.) Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist ja eine Ehre, hier zu diesem Thema zu reden, wenn Kollege Kühberger sich so reinsteigert und glaubt, er sei nur bei den Menschen oder wo auch immer. – Liebe Kollegen von der ÖVP, ihr seid so weit von den Menschen weg, das glaubt ihr gar nicht, wie weit. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) Das merkt man ja an all dem, was Sie hier jeden Tag produzieren, der morgige Tag wird das noch zeigen.

Die Schuldnerberatung ist das beste Beispiel dafür, wie weit Sie beim Konsumen­ten­schutz vom Thema weg sind. Wir haben 5 Prozent Deckelung bei Überziehungszinsen gefordert. Das wäre eine Maßnahme für die Bürger gewesen, um sie zu unterstützen und dementsprechend wertzuschätzen, gerade in dieser Zeit der Coronakrise, in der wir uns jetzt befinden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 351

Stundungen sind das eine Thema, das in dem Bereich wichtig wäre, auf der anderen Seite hatten wir die Maßnahmen betreffend die Kurzarbeit. Die Kurzarbeit hat viele Kon­sumenten, Bürgerinnen und Bürger, in einen Engpass gebracht, und dieser Engpass ist im Endeffekt jetzt irgendwie abzufedern. Sie aber sind nicht bereit, diesen Engpass abzufedern.

Eines noch in Richtung Regierungsbank: Herr Bundesminister, ich hätte mir erwartet, dass Sie sich zu Wort melden. Sie sind aber nicht einmal in der Lage, zu diesem wichtigen Thema im Bereich des Konsumentenschutzes hier Stellung zu beziehen.

Kollege Weidinger, noch kurz zu dir – ah, da hinten sitzt er. Er applaudiert immer so extrem und so intensiv, wenn es aber dann darum geht, sich einzusetzen, sich für die Bürger einzusetzen, dann ist er sehr, sehr weit weg davon. Er bedankt sich bei den Ban­ken. (Zwischenruf des Abg. Weidinger.) Wofür? Dass sie jeden Tag Geschäfte damit machen, dass andere, vor allem jene, die in einer Notlage sind, dementsprechend mehr zahlen müssen, in eine Schuldenfalle tappen? – Da sind Sie von der ÖVP sehr, sehr weit weg von den Bürgern, das sage ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.) Und wenn Sie etwas machen, ist es meistens halbherzig. Wenn Sie es dann umsetzen, ist es doppel­gleisig sowie sehr auf Ihre Klientel bezogen – nicht im Sinne der Bürger und nicht im Sinne der Konsumenten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lausch: Sehr gute Rede!)

22.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist damit geschlossen. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glocken­zeichen.)

Ich darf noch um ein wenig Aufmerksamkeit bitten, wir sind gleich fertig.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

22.13.52Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 41 bis 45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Können wir abstimmen? – Ja.

Tagesordnungspunkt 41: Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsu­mentenschutz, seinen Bericht 1187 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Tagesordnungspunkt 42: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1188 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 43: Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1189 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (226/E)

Tagesordnungspunkt 44: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1190 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Tagesordnungspunkt 45: die dem Ausschussbericht 1191 der Beilagen angeschlos­sene Entschließung betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 352

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (227/E)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich darf mich bei Herrn Bundesminister Mückstein fürs Kommen bedanken.

22.15.17Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2124/A eine Frist bis 16. Dezember 2021 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

22.15.38Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2126/A bis 2148/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.16 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.16.07Schluss der Sitzung: 22.16 Uhr

 

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