11.51

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Geschätzte Bundesminister! – Bleiben Sie da, Herr Vizekanzler, es zahlt sich aus! (Vizekanzler Kogler: Da habe ich gerade einen anderen Verdacht gehabt!) Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich zur sogenannten ökosozialen Steuerreform komme, vielleicht noch ein paar Worte zum Parlament und zur heutigen Sitzung. Wenn man heute das Parlament betritt, und das Parlament ist ja die politische Volksvertretung, dann glaubt man, man ist in einem anderen Land: Rund um das Parlament ist eine Bannmeile errichtet, Polizisten stehen um das Parlament, schirmen das Parlament ab, das Volk ist ausgesperrt. Das braucht es nicht bei Volksvertretern, das braucht es nur bei Volksverrätern! (Beifall bei der FPÖ.)

So etwas habe ich noch nie erlebt, und das alles, weil ihr Angst vor dem eigenem Volk habt, weil ihr heute einen Impfzwang beschließen wollt, den viele in diesem Land ablehnen und der auch nicht verhältnismäßig ist, in keiner Form verhältnismäßig ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass im weiteren Verlauf der Rede die Aufforderung, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen, nicht erfor­derlich ist. Ich möchte es jetzt trotzdem einmal anmerken, weil es in Hinblick auf die folgenden Tagesordnungspunkte möglicherweise wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es eine Geschäftsordnung gibt, wonach die Würde des Hauses durch die Ausdrucks­weise nicht verletzt werden soll.

Sie können jetzt in Ihrer Rede fortfahren. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Mäßigen Sie sich!)

Abgeordneter Erwin Angerer (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, dann kann ich jetzt mit meinen Ausführungen fortfahren. Ich hoffe, Sie haben die Redezeit angehalten, es wird heute nämlich zeitlich ein bisschen knapp, weil es viel zu sagen gibt. (Abg. Höfinger: Hätten Sie vorher nicht so einen Blödsinn gesagt!)

Jetzt zur ökosozialen Steuerreform: Herr Finanzminister, Sie haben heute gesagt, es gäbe keine Steuererhöhungen, und das ist nicht richtig beziehungsweise eine Falsch­aussage. Sie nennen es nur anders, es gibt eine sogenannte CO2-Bepreisung, aber diese ist sehr wohl eine steuerliche Belastung für die österreichischen Bürgerinnen und Bürger.

Sie haben heute auch ein sogenanntes Gemeindebelohnungspaket vorgestellt (Ruf bei der ÖVP: Bravo!): Also was ist denn das?! Ich muss ja sagen, ich bin fassungslos, was ihr für Ideen habt. Ich habe mich für die Gemeinden eingesetzt, denn die bekommen nichts von den zusätzlichen Steuereinnahmen, weil es keine gemeinschaftliche Bundes­abgabe ist – und jetzt gibt es dieses Gemeindebelohnungspaket, wofür die Durchimp­fungsrate einer Gemeinde herangezogen wird.

Herr Nehammer hat das an einem Beispiel erklärt: Eine Gemeinde mit 3 000 Einwohnern bekommt bei einer Impfrate von 80 Prozent 30 000 Euro, bei 85 Prozent 60 000 Euro und bei 90 Prozent 120 000 Euro. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Ich freue mich schon, wenn der sozialdemokratische Bürgermeister von Stall im Mölltal – die Gemeinde ist jetzt bei 42 Prozent Durchimpfungsrate – mit einer Spritze in der Hand durch den Ort läuft und seine Bürger impft, damit er dann 30 000 oder 60 000 Euro bekommt. Wie ich die Staller kenne, wird das wenig Eindruck machen, sondern man wird eher aufpassen müssen, dass das nicht nach hinten losgeht. Was euch da einfällt, ist ja nur mehr peinlich, dass man es von so etwas abhängig macht, ob eine Gemeinde eine Unter­stützung bekommt oder nicht. (Abg. Hörl: Bleib sachlich!)

Kommen wir jetzt zur sogenannten ökosozialen Steuerreform: Die ist nicht ökosozial, sondern das ist ein Ökowahn, was da mit dieser Steuerreform umgesetzt wird, und das bringt Inflation und Preissteigerungen, die wir alle bereits spüren. Alle in diesem Land, von den Unternehmern bis zu jedem privaten Haushalt, spüren das, alle sind massiv belastet. (Zwischenruf des Abg. Eßl. – Vizekanzler Kogler: Die gibt es ja noch nicht einmal!)

Herr Kopf hat heute so schön erwähnt, den Unternehmern wäre geholfen worden: Sehr viele Unternehmer haben bis heute noch keine Unterstützung oder wenig Unterstützung bekommen und kämpfen jetzt gerade mit den extremen Energiepreisen, sie bekommen die Rohstoffe nicht mehr, die Rohstoffpreise sind explodiert. Das ist die Folge Ihrer Politik, Ihrer Coronamaßnahmen und Ihrer Coronapolitik und dieses Ökowahns, den Sie jetzt mit den Grünen betreiben. (Ruf bei der ÖVP: Wenn in China nicht produziert wird!)

Die Braven werden von Frau Maurer belohnt und die Bösen, das bestimmt auch Frau Maurer, werden eben bestraft. Das ist die Frau Maurer, die Ihnen allen, liebe Öster­reicherinnen und Österreicher, den Mittelfinger gezeigt hat! Die entscheidet in Zukunft, wer brav und wer böse ist, und die einen kriegen dann eine Belohnung und die anderen werden bestraft. So ist das System, das heute hier von ÖVP-Politikern und Grünen-Politikern beschlossen wird.

Unser Zugang ist: Wir müssen die Menschen in diesem Land schützen, deshalb braucht es auch einen Schutz vor diesen Preissteigerungen, vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen und für die besonders einkommensschwachen Haushalte. So etwas Ähnliches hat es schon einmal von den Fünfzigerjahren bis in die Neunzigerjahre gegeben, eine Lohn- und Preiskommission. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

So etwas Ähnliches fordern wir auch jetzt: Eine Preiskommission, die über den Aus­schuss für Konsumentenschutz die Preise gewisser lebensnotwendigen Güter, also die Lebenshaltungskosten, reguliert. Ich bringe dazu einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten beinhaltet:

- Schaffung eines COVID-19-Warenkorbs, der die Preise für Waren und Dienstleis­tungen wie etwa Lebensmittelpreise, Hygieneartikelpreise, Mietpreise, Heizkosten­preise, Sprit­preise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Verkehr usw. beinhaltet.

- Bereitstellung der Daten zur Schaffung des COVID-19-Warenkorbs durch die Statistik Austria.

- Schaffung eines COVID-19-Preisbandes, das beim Abweichen einzelner Endver­braucherpreise, d.h. mehr als zehn Prozent, beim zuständigen Konsumenten­schutz­minister eine Informationspflicht an den zuständigen Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats auslöst.

- Verpflichtung des Konsumentenschutzminister, die Erlassung eines Preisstopps für einzelne Waren und Dienstleistungen mit einer Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Ta­gen je nach Anlassfall vorzunehmen.

- Einführung einer Treibstoff-Preisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treib­stoff.“

*****

Menschen schützen und nicht Menschen bestrafen, das wäre unser Zugang – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Preismonitoring, Inflationsstopp und Einführung einer Treibstoffpreis-decke­lung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdaten-bank­gesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

in der 139. Sitzung des Nationalrates am 20. Jänner 2022

Die COVID-19-Krise hat zu einer nachhaltigen Störung der österreichischen Wirtschaft geführt. Die COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung haben zur Folge, dass sich noch immer eine große Zahl von Arbeitnehmern in Kurzarbeit befindet bzw. beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet ist und hunderttausende kleine und mittlere Unternehmer in ihrer Existenz massiv bedroht sind.

Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage bessert, sind viele Bürgerinnen und Bürger finanziell bedroht: Laut Standard vom 21. Dezember 2021 kommt mit der wirtschaftlichen Erholung die Inflation zurück. Und weiter:

„3,6 Prozent betrug die Inflation im Oktober in Österreich. Das ist ein Zehnjahreshoch.

Die Preiserhöhungen bei Treibstoffen, Energie und Rohstoffen haben auch die Inflation im Jahresverlauf angetrieben. Und zwar deutlicher, als das erwartet worden war. In Österreich stieg die Teuerungsrate im Oktober auf 3,6 Prozent und erreichte damit ein Niveau wie zuletzt im November 2011. In Deutschland kletterte die Inflation im Oktober auf 4,5 Prozent und damit auf den höchsten Wert seit August 1993.

Experten sind sich nun uneins darin, ob dieser Preisanstieg ein nachhaltigeres Thema sein wird oder ob es sich aufgrund der aktuellen Lage, die von Lieferengpässen und einem Nachfrageboom gekennzeichnet ist, um ein vorübergehendes Preisphänomen handelt. Für ein rasches Ende des Preisanstiegs gibt es derzeit jedenfalls wenig An­zeichen.

Gabriel Felbermayr, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), rechnet mit einem dauerhaft höheren Inflationsdruck. Zwar gebe es in den aktuellen Inflationsraten ohne Frage temporäre Effekte. "Dennoch muss man davon ausgehen, dass die Teuerung nicht zu Raten zurückkehrt, wie wir sie mal hatten mit zwischen einem halben und eineinhalb Prozent", sagt der Ökonom.

Felbermayr geht davon aus, dass in einzelnen Sektoren – etwa Heizenergie oder Lebensmittel – die Preiserhöhungen sehr viel höher ausfallen können als in anderen Segmenten. "Das trifft dann in höherem Maße Haushalte mit niedrigem Einkommen, die mehr konsumieren als Hochverdiener", sagt der Wifo-Chef….

Die Inflationsrate lag im Corona-Krisenjahr 2020 in Österreich noch bei 1,4 Prozent. Seit Mai 2021 begann die Teuerungsrate zu steigen und erreichte im September mit 3,3 Prozent bereits ein Zehnjahreshoch.“

Im Zuge der Corona-Krise kann es folglich zu überfallsartigen Teuerungssprüngen kom­men. Große Teile der Bevölkerung, die durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eine schwin­dende Existenzgrundlage ohnehin bereits unter Druck geraten sind, werden dadurch weiter in eine soziale Notlage gebracht.

Ein staatliches Preismonitoring und damit ein Inflationsstopp muss daher insbesondere zum Schutz von Konsumenten eingeführt werden. Damit gilt es zu verhindern, dass Preiserhöhungen und eine entsprechende Inflation diese Gruppen, die bedingt durch COVID-19-Maßnahmen mit fehlendem Teuerungsausgleich bei Lohnanpassungen, Lohn- und Gehaltsreduktionen durch Kurzarbeit oder Einkommenseinbußen in Folge von Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit besonders benachteiligt und damit in soziale Existenzbedrohung gebracht werden.

Es soll daher ein Preismonitoring angeführt werden, angelehnt an die Lohn- und Preis­kommission (1957-1994), aber in einer modernen Art und Weise. Das heißt, der Ausschuss Konsumentenschutz hat hier eine politische Agenda und die Sozialpartner arbeiten auf Expertenebene mit.

Grund für eine solche Maßnahmen ist, dass COVID-19-Maßnahmen zu Marktverzer­rungen führen können, die zu Lasten von Arbeitnehmer und Konsumenten gehen. Aber auch Produzenten können Opfer sein, wenn etwa einige wenige Handelsunternehmen die Preise bestimmen. Wenn sie etwa der Landwirtschaft wenig für ein Produkt bezahlen, aber als Monopolisten oder Oligopolisten die Macht haben, den Konsumenten hohe Endverbraucherpreise zu diktieren.

Es braucht daher einen Maßnahmenmix, um einen Inflations- bzw. Teuerungsstopp zu gewährleisten. Das heißt, Maßnahmen des Staates, beschlossen vom Ausschuss für Konsumentenschutz, bei denen die Preise für ausgewählten Güter in einem bestimmten Zeitraum behördlich festgelegt und nicht erhöht werden dürfen.

Im Focus dieser Maßnahmen soll ein abzubildender COVID-19-Warenkorb sein, der die Preise für Waren und Dienstleistungen, wie etwa Lebensmittelpreise, Hygiene­artikel­preise, Mietpreise, Heizkostenpreise, Spritpreise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Ver­kehr usw. beinhaltet.

Die abzubildenden Daten für den COVID-19-Warenkorb liefert die Statistik Austria einmal pro Monat.

Ergeben sich hier deutliche Abweichen bei einzelnen Endverbraucherpreisen, das heißt mehr als zehn Prozent bei einzelnen Waren und Dienstleistungen, dann hat der zustän­dige Konsumentenschutzminister den Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats damit zu befassen.

Der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats hat dann entsprechende Be­schlüsse zu fassen, um den Konsumentenschutzminister mit der Erlassung eines Preisstopps zu beauftragen.

Als Varianten für diesen zu beschließenden Preisstopp soll eine Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Tagen je nach Anlassfall möglich sein.

Im Zeitraum des befristeten Preisstopps sollen COVID-19-Maßnahmen, die in Österreich aber auch im Verhältnis zu anderen relevanten Handels- und Wirtschaftspartnern zur Inflation geführt haben, nach Maßgabe ausgesetzt bzw. gänzlich abgeschafft werden.

Auch der Treibstoffpreis ist in den letzten Wochen und Monaten sind massiv gestiegen und haben mittlerweile ein Niveau erreicht, das eine enorme Belastung für die Bevöl­kerung, vor allem aber für die vielen Pendler, darstellt. Die tägliche Fahrt zur Arbeit wird eine steigende finanzielle Belastung; Öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund des fehlenden bedarfsgerechten Angebots bzw. aus zeitlichen Gründen keine sinnvolle Alternative.

Die Treibstoffpreise sind ein maßgeblicher Preistreiber für die Inflation. Im Vergleich zum November 2020 mussten Autofahrer für Super um 36%, für Diesel um 42% mehr bezahlen, d.h. eine durchschnittliche Tankfüllung mit Super kostete im November 2021 um über 19 Euro mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres, bei Diesel um rund 21 Euro mehr.

Ein deutliches Sinken der Treibstoffpreise ist in der nächsten Zeit nicht zu erwarten, vielmehr ist ein weiterer Preisanstieg zu befürchten. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Staat aktiv wird, um diese enorme Treibstoffpreiserhöhung wirksam zu stoppen.

Da die Steuerreform keinerlei Maßnahmen setzt, um die oben angeführten Maßnahmen umzusetzen sowie auch nicht geeignet ist, der Inflation bzw. den steigenden Treibstoff­preisen gegenzusteuern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die Regelungen für ein Maßnahmenpaket zu einem Preismonitoring und einem Inflationsstopp in COVID-19-Zeiten beinhaltet:

•           Schaffung eines COVID-19-Warenkorbs, der die Preise für Waren und Dienstleistungen wie etwa Lebensmittelpreise, Hygieneartikelpreise, Mietpreise, Heiz­kos­tenpreise, Spritpreise, Fahrtkostenpreise im öffentlichen Verkehr usw. beinhaltet.

•           Bereitstellung der Daten zur Schaffung des COVID-19-Warenkorbs durch die Statistik Austria.

•           Schaffung eines COVID-19-Preisbandes, das beim Abweichen einzelner Endver­braucherpreise, d.h. mehr als zehn Prozent, beim zuständigen Konsumentenschutz­minister eine Informationspflicht an den zuständigen Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats auslöst.

•           Verpflichtung des Konsumentenschutzminister, die Erlassung eines Preisstopps für einzelne Waren und Dienstleistungen mit einer Befristung von 30, 60, 90 bzw. 120 Tagen je nach Anlassfall vorzunehmen.

•           Einführung einer Treibstoff-Preisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treibstoff.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.