13.43

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzesvorschlag geht es zunächst um die Verlängerung des Finanz­ausgleichs. Vielleicht nur kurz zur Erklärung, weil das noch nicht festgehalten worden ist: Was ist ein Finanzausgleich? – Ein Finanzausgleich regelt, wie die Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt werden. Diese Vereinbarung gilt für mehrere Jahre.

Mit Ende des Jahres wäre der Finanzausgleich ja nun ausgelaufen; auch deswegen gibt es die Notwendigkeit zumindest einer Verlängerung, konkret wird er also um zwei Jahre bis 2023 erstreckt. In – salopp gesagt – normalen Zeiten wird der Finanzausgleich zwi­schen Bund, Ländern und Gemeinden intensiv und lange verhandelt. Das wurde schon erwähnt. Jetzt leben wir, bedingt durch die Coronapandemie, jedoch in nicht ganz nor­malen Zeiten, und daher sind die Länder bereits im Jahr 2020 mit dem Vorschlag an den Bund herangetreten, den bestehenden Finanzausgleich um diese zwei Jahre zu verlän­gern. – Das nur zur Erklärung des Hintergrundes dieses Beschlusses heute.

Jetzt war Corona und ist Corona und bleibt Corona natürlich auch eine enorme Heraus­forderung für unser Gesundheitssystem, vor allem auch in finanzieller Hinsicht. Das gilt ganz besonders für die Bundesländer, die ja auch die höheren Abgänge der Kranken­anstalten zu tragen haben. Wir haben uns mit den Bundesländern daher darauf ver­ständigt, dass der Bund für entgangene Einnahmen aus den Krankenanstalten und höhere Ausgaben der Länder für die Jahre 2020 und 2021 pauschal eben diese vorhin schon genannten 750 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Die geringeren gesamtstaatlichen Steuereinnahmen treffen aber nicht nur die Länder, sondern natürlich auch die Gemeinden. Wir haben daher eigentlich bereits zu Beginn der Krise sehr rasch reagiert und ein erstes Gemeindepaket geschnürt, damit mit Inves­titionen auch im kommunalen Bereich entsprechend gefördert werden kann. Natürlich muss man darauf reagieren, wie die Situation in der Krise gerade ist. An die sozial­demokratischen Abgeordneten gerichtet, um dem entgegenzustehen: Nein, man muss natürlich flexibel sein, selbstverständlich. Darum sind wir auch mit dem Gemeindebund in ständigem Austausch darüber, was die Bedürfnisse der Gemeinden sind. Deswegen auch diese Pakete, zuerst die Gemeindemilliarde, die übrigens von den Kommunen hervorragend angenommen wird: 800 Millionen Euro wurden bereits abgerufen und damit Investitionen in der Höhe von 3,1 Milliarden Euro unterstützt.

Wir haben dann zu Beginn des Jahres 2021 das zweite Gemeindepaket aufgestellt. Zum einen wurden die Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Millionen Euro erhöht. Zum anderen haben wir speziell für finanziell schwächer aufgestellte Gemeinden auch noch den Strukturfonds um zusätzlich 100 Millionen Euro aufgestockt. Als dritte Maßnahme in diesem zweiten Gemeindepaket wurde den Gemeinden auch eine Steigerung ihrer Ertragsanteile im Jahr 2021 um 12,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr garantiert.

Jetzt gibt es eine gute wirtschaftliche Entwicklung und auch eine Wirtschaftserholung. Diese Einnahmenentwicklung hat dazu geführt, dass es eine Steigerung um 13,8 Pro­zent gibt. Sie liegt somit sehr wohl über dem garantierten Mindestwert. Wenn man es im Nachhinein betrachtet, wäre ein garantierter Sondervorschuss also eigentlich gar nicht notwendig gewesen. Weil die Situation aber ist, wie sie ist, und die Gemeinden natürlich gefordert sind und wir den Gemeinden auch weiterhin unter die Arme greifen wollen, um auch ein nachhaltiges Wachstum und eine nachhaltig gute Entwicklung sicherzustellen, greifen wir ihnen zusätzlich unter die Arme. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Weratschnig.) Daher verzichtet der Bund auf die weitere Aufrollung, auf die Rückzahlung dieses Sondervorschusses, und stellt den Gemeinden somit noch einmal 275 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir haben in der ökosozialen Steuerreform auch Entlastungsmaßnahmen für Länder und Gemeinden vorgesehen – das haben wir schon vorhin in der Debatte erwähnt und diskutiert –, weil insbesondere bei einigen Maßnahmen auch kleinere Einkommen und kleinere Pensionen mit den erhöhten Absetzbeträgen profitieren. Damit diese zusätz­liche Entlastung im Bereich der Einkommensteuer eben nicht zulasten der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden geht, wird der Bund auch diese Mindereinnahmen, die daraus resultieren, zur Gänze ersetzen. Da geht es im ersten Jahr noch einmal um 180 Millionen Euro pro Jahr und dann um jeweils 220 Millionen Euro in den kommenden Jahren.

Es gibt also noch einmal ein Gemeindepaket, weil wir wissen, wie die Gemeinden ge­fordert sind und was sie leisten. Deswegen gibt es auch diese zusätzliche Unterstützung (Beifall bei ÖVP und Grünen), weil wir diese Maßnahmen ja auch nicht aus Selbstzweck machen, sondern dadurch mithelfen, auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coro­nakrise auf die Länder und Gemeinden zu lindern.

Selbstverständlich werden wir als Bund die Lage auch weiterhin flexibel beobachten und mit den Gemeinden in ständigem Austausch stehen, damit wir, wenn Handlungsbedarf entsteht, auch weiterhin flexibel reagieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.50

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Manfred Hofinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.