13.50

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang ganz kurz auf Kollegin Karin Doppelbauer replizieren, die ich ja sehr schätze. Sie haben gesagt, dass die Steuermittel, die die Gemeinden zur Verwendung haben, nicht transparent einge­setzt werden. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Das möchte ich wirklich zurück­weisen. Gerade die Gemeindebudgets sind sehr genau kontrolliert, haben einen eigenen Finanzprüfungsausschuss, werden von den Behörden kontrolliert (Zwischenruf des Abg. Loacker), daher lasse ich das so nicht stehen. Ich glaube, alle Gemeinden, die Ge­meinderäte gemeinsam mit den Bürgermeistern, setzen das Geld sehr wohl sehr vernünftig ein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Grebien.)

Eine Frage, liebe Österreicherinnen und Österreicher: Wer organisiert, glauben Sie, den Winterdienst bei Ihnen zu Hause oder sorgt dafür, dass Ihre Kinder von zu Hause für den Kindergarten oder die Volksschule abgeholt werden? Wer baut und betreibt Kin­dergärten und Volksschulen? Wer organisiert den Straßenbau, Abwasserentsorgung und so weiter und so fort? Oder in dieser Zeit: Wer organisiert Impfkampagnen oder Teststraßen? – Es sind unsere Gemeinden mit ganz, ganz vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit vielen freiwilligen Funktionären, mit den Bürgermeistern. Sie leisten hervorragende Arbeit, herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben ein sehr gutes föderales System in Österreich, auf das wir wirklich sehr, sehr stolz sein können. Da braucht es aber auch Geld dazu. Welches Geld wird dafür verwendet? – Steuereinnahmen des Staates. Wie viel bekommt jede Gemeinde? – Das ist im Finanzausgleichsgesetz 2017 genau festgelegt. Es ist ein sehr komplexes Werk, durch welches jede Gemeinde genau weiß, wie viel sie an Steuermitteln pro Einwohner in der Gemeinde bekommt. Dieses Werk schreiben wir jetzt für zwei Jahre bis 2023 fort.

Es ist ganz, ganz wichtig für die Gemeinden – vor allem in der momentanen Situation, in der Coronazeit –, dass sie wirklich Planungssicherheit haben, vor allem in finanziellen Bereichen. Ich glaube, dass wir das wirklich gut machen.

Dazu möchte ich auch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (1309 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefonds­ge­setz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert: In Artikel 1 [...] wird die bisherige Novellierungsanordnung mit „1.“ bezeichnet; folgende neue Novellierungs­anordnung 2 wird angefügt:

„2. Nach § 10 Abs. 4a wird folgender Abs. 4b eingefügt: ‚(4b) Vor der länderweisen Verteilung ist den Ertragsanteilen der Gemeinden bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 275 Millionen Euro hinzuzurechnen.‘“

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Dieser Abänderungsantrag ermöglicht, was der Ministerrat beschlossen hat, nämlich dass wir ein drittes Gemeindepaket auf Schiene bringen. Ich möchte schon betonen, dass der Regierung und den Regierungsfraktionen die Gemeinden wirklich ein ganz we­sentliches Anliegen sind.

Wir haben in der Vergangenheit, Kollege Kollross, mit Augenmaß und situations­ab­hängig von der Coronapandemie – von der ja niemand weiß, wie sie weitergeht – bereits das erste Paket, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 mit 1 Milliarde Euro, durch das wir gemeinsam mit den Gemeinden die regionale Wirtschaft angekurbelt haben, und das zweite Paket im vergangenen Jahr, mit dem wir vor allem die strukturschwachen Ge­meinden gefördert haben, umgesetzt.

Es freut mich als Kommunalsprecher sehr, dass gestern im Ministerrat das dritte kommunale Investitionspaket vorgestellt worden ist, das eine Erhöhung der Ertrags­anteile von 275 Millionen Euro beinhaltet und – die Gemeinden sind auch für die Spitals­finanzierung zuständig – auch den Ausgleich von 750 Millionen Euro enthält. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Für den Beitrag der Gemeinden, vor allem für die Gering­verdiener bei der ökologischen Steuerreform, schaffen wir hier auch einen Ausgleich bis 2025.

Das dritte Gemeindepaket umfasst 1,9 Milliarden Euro – herzlichen Dank dafür. Es freut mich als Kommunalsprecher und als Vertreter vieler Bürgermeister besonders, dass unseren Bedürfnissen und unseren Forderungen so schnell nachgekommen worden ist. Ich bedanke mich besonders bei unserem Bundeskanzler Karl Nehammer, bei unserem Finanzminister Magnus Brunner, bei unserem Klubobmann und bei unserem Koalitions­partner mit der Kommunalsprecherin Elisabeth Götze. Wir lassen unsere Gemeinden nicht im Stich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

13.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses (1309 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefonds­gesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.) (Top 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017) wird die bisherige Novel­lierungsanordnung mit „1.“ bezeichnet; folgende neue Novellierungsanordnung 2 wird angefügt:

„2. Nach § 10 Abs. 4a wird folgender Abs. 4b eingefügt:

„(4b) Vor der länderweisen Verteilung ist den Ertragsanteilen der Gemeinden bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 275 Millionen Euro hinzuzurechnen.““

Begründung

Mit dem so genannten zweiten Gemeindepaket in der FAG-Novelle BGBl. I Nr. 29/2021

•           wurde erstens mit 100 Mio. € der Strukturfonds aufgestockt und wurden damit die strukturschwachen Gemeinden zusätzlich unterstützt,

•           wurden zweitens mit 400 Mio. € die Ertragsanteile der Gemeinden bei der Zwischenabrechnung im März 2021 erhöht, sodass letztlich statt einer deutlich negativen Zwischenabrechnung sogar ein Plus von 140 Mio. € ausbezahlt wurde,

•           wurde drittens eine Steigerung der Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % und in den weiteren Jahren um 1,0 % bis 2,0 % durch Sonder-Vorschüsse garantiert:

Für die garantierte Steigerung der Ertragsanteile um 12,5 % wurde ursprünglich auf­grund der damaligen Wirtschaftsprognosen ein Sonder-Vorschuss von 1,0 Mrd. € budgetiert. Aufgrund der Wirtschaftserholung und der damit verbundenen guten Einnah­menentwicklung lag die Steigerung im Jahr 2021 letztlich auch ohne Sonder-Vorschuss über dem garantierten Mindestwert von 12,5 % (und zwar bei +13,8 %) und war daher im Jahr 2021 somit kein Sonder-Vorschuss erforderlich.

Die im März und Juni 2021 auf Basis der damaligen Wirtschafts- und Ertragsanteile-Prognosen ausbezahlten ersten beiden Tranchen des Sonder-Vorschusses von zusammen 500 Mio. € waren im Nachhinein gesehen daher nicht erforderlich und waren daher aufzurollen. Um den Gemeinden bei dieser Aufrollung liquiditätsmäßig entgegen­zukommen, wurde diese Aufrollung auf mehrere Monate gestreckt und wurden im Jahr 2021 nur die ersten 225 Mio. Euro aufgerollt, sodass im Jahr 2022 noch 275 Mio. Euro aufzurollen sind.

Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden für das Jahr 2021 um 275 Mio. Euro soll diese restliche Aufrollung nunmehr entfallen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Maximilian Köllner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.