19.07

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es geht hier bei diesem Tagesordnungspunkt um einen neuerlichen Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, das Sie ja im Juli des vorigen Jahres schon beschlossen haben – gegen die Stimmen der Freiheitlichen. Wir sind auch diesmal dagegen, haben also auch da ein Alleinstellungsmerkmal – nicht nur beim Auftreten gegen die Impfpflicht, sondern auch hier –, und ich werde Ihnen auch erläutern, warum: weil wir dieses Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als einen Baustein einer völlig verfehlten Wirtschafts- und Energiepolitik sehen, die gerade in Europa stattfindet und die Arbeitsplätze und die europäische Wirtschaft gefährdet. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Kurz noch zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Es war im Sommer schon bekannt, und wir haben auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gesetzesinhalte im Erneuer­baren-Ausbau-Gesetz gegeben hat, die mit Sicherheit nicht von der Europäischen Kommission genehmigt werden würden. Das war alles bekannt. Das haben Sie ignoriert; jetzt mussten Sie das nachkorrigieren. Die Frau Ministerin hat das im Ausschuss als Erfolg verkauft, ich habe diesbezüglich eher festgestellt, dass das gegenüber der Euro­päischen Kommission schon peinlich ist – sei’s drum!

Ein paar kurze Worte noch, warum wir gegen das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als Baustein einer insgesamt völlig verfehlten Energiepolitik sind. – Weil hier Maß und Ziel verloren gegangen sind, es zum einseitigen Festlegen auf das ausschließliche Ziel kam: Wir müssen jetzt die CO2-Emissionen verhindern und den Umstieg auf Erneuerbare bewerkstelligen! Es kam zum Verteufeln sämtlicher fossilen Brennstoffe, die wir als Industrienation nach wie vor so dringend brauchen. Also wir müssen schon ein Be­kenntnis ablegen, ob wir eine Industrienation sein wollen. Dann müssen wir aber auch wissen, dass eine solche energieintensiv ist. Dieses Bekenntnis gibt es offensichtlich nicht von allen Parteien, die da zustimmen, auch nicht von der Sozialdemokratie. Das gibt es von den Freiheitlichen sehr wohl: Wir sind der Meinung, dass eine Industrienation auch entsprechende Energiemengen braucht.

Was zum Beispiel jetzt in Deutschland stattfindet – das Zusperren von Gaskraftwerken, das Zusperren von Kohlekraftwerken, von Atomkraftwerken –, das ist alles kurzsichtig, das ist nicht verantwortungsvoll, das ist planwirtschaftlich, das ist ideologisiert, das ist dogmatisch. Wir haben ja auch da wieder die typischen Begriffe wie Klimaleugner. Man ist dann der Coronaleugner, der Klimaleugner und so weiter und so fort. Das zeigt uns ja, dass es da dogmatisch wird. Der Bereich ist viel zu wichtig: Da gehört mit Haus­verstand, mit Maß und Ziel eine vernünftige Energiepolitik gemacht! (Beifall bei der FPÖ.)

Die sehen wir nicht! Die sehen wir weder in Deutschland noch in Österreich. Wir sehen ja jetzt die Kostenlawine, die mit Strompreisexplosionen, Gaspreisexplosionen et cetera auf uns zukommt, die vor allem die Haushalte trifft. (Abg. Lukas Hammer: ... ist nicht teurer geworden?! Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Wir wissen, der Energie­preis, der Strompreis auf der Rechnung eines jeden Haushaltes setzt sich ungefähr zu einem Drittel aus dem reinen Energiepreis, aus den Netzkosten und aus den Steuern und Abgaben zusammen.

Damit bin ich schon beim Punkt: Wie können wir unsere Haushalte, unsere Konsu­menten jetzt gegen diese Kostenlawine unterstützen, wirklich unterstützen, kraftvoll unterstützen? – Relativ einfach, und das ist auch der Inhalt unseres Antrages, des Ent­schließungsantrages der Abgeordneten Kassegger, Angerer, Kolleginnen und Kollegen, nämlich indem wir diese Energielieferungen von Strom und Gas temporär von der Umsatzsteuer befreien. Das ist eine Einsparung von 20 Prozent. Die Umsatzsteuer ist eine Abzocksteuer der Republik. Wir entlasten die Haushalte mit diesem Entschließungs­antrag wirksam, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der sichergestellt wird, dass auf Umsätze mit Strom und Gas bis zumindest“  befristet  „31.03.2023“  also über den nächsten Winter, der jetzige wird eh noch span­nend werden  „keine Umsatzsteuer eingehoben wird.“

*****

Jeder, der es mit einer Entlastung der Haushalte ernst meint, muss in Wahrheit einem solchen Entschließungsantrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Erwin Angerer, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 12: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2184/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden (1304 d.B.) in der 139. Sitzung des Nationalrates am 20. Jänner 2022

Die weiter enorm steigenden Energiekosten, die im November 2021 um 26,3 % höher lagen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, belasten in zunehmendem Ausmaß die heimische Bevölkerung.

Gas war im November um 4,1 Prozent teurer als im Oktober und kostete um 20,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Strompreise wurden innerhalb eines Monats um 0,4 Pro­zent erhöht, Strom kostet jetzt um 10,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. (APA0012 5 WI 0493 Mo, 27.Dez 2021)

Wie drastisch sich die Situation für die heimische Bevölkerung entwickeln wird, veran­schaulicht Reinhold Baudisch von der Vergleichsplattform durchblicker.at, der „von rund 500 Euro ausgeht, die ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden (kWh) Strom und 15.000 kWh Gas mehr zahlen muss, 400 Euro allein für Gas.“  (Standard, 05.10.2021)

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die AK, die in diesem Zusammenhang warnt: „Für einen Privathaushalt im Osten Österreichs, der mit Gas heizt und auch Strom verwendet, sind im kommenden Jahr höhere Energiekosten von mehreren hundert Euro möglich. Laut AK-Berechnungen können die Mehrkosten von rund 280 Euro (bei einem Verbrauch von 10.000 kWh Gas und 2.200 kWh Strom) über 423 Euro (15.000 kWh Gas; 3.500 kWh Strom) bis zu 600 Euro (23.000 kWh Gas; 4.500 kWh Strom) reichen.“

In diese Zahlen dürften wohl die jüngst angekündigten Gaspreiserhöhungen der Landes­energieversorger Wien, Niederösterreich und Burgenland bereits ab 1. Februar 2022 noch nicht eingerechnet sein, die bereits mit Jahresbeginn die Strompreise mit um monatlich 12 bis 13 Euro für Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh erhöht haben. (APA0261 5 WI 0408 CI Di, 23.Nov 2021)

Für einen Wiener Durchschnittshaushalt wird durch die nun erfolgende Verteuerung des Gaspreises mit Mehrkosten von rund elf Euro pro Monat gerechnet. Ein durch­schnitt­licher Haushalt als Kunde bei der EVN mit einem Jahresverbrauch von 8.000 bis 15.000 kWh zahlt künftig zwischen elf und 21 Euro pro Monat mehr. Bei der Energie Burgenland wird die Erhöhung des Gaspreises rund 20 Prozent bzw. 20 Euro im Monat ausmachen. (wien.ORF.at / 12.01.2022)

Preiserhöhungen auch durch andere Energieversorger haben bereits begonnen:

So erhöhte der Kärntner Energieversorger Kelag zum Jahreswechsel den Gaspreis. Je nach Tarif beträgt die Erhöhung zwischen 13 und 18 Prozent. Die dadurch entstehende monatliche Kostensteigerung wird von der Kelag mit zwölf bis 16 Euro beziffert.

Auch beim Strompreis gab es seitens der Kelag bereits Verteuerungen. Je nach Tarif bedeutet dies höhere Kosten von drei bis fünf Euro im Monat bei einem Durch­schnitts­jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden, so die Kelag.

Mit Ende November 2021 haben Energie Steiermark und Energie Graz eine Strom­preiserhöhung um je 7,9 Prozent angekündigt. Die Energie Steiermark hatte im Oktober erklärt, das bedeute für einen durchschnittlichen Haushalt monatliche Mehrkosten von 5,33 Euro. Davon betroffen sind rund 80 Prozent der Privatkunden. Die Energie Graz sprach von Mehrkosten von 4,50 Euro monatlich für einen durchschnittlichen Grazer Haushalt.

Die Presse" vom 08.01.2022 berichtet, dass die E-Control mit weiteren Steigerungen der österreichischen Strompreise um ein Fünftel auf rund 240 Euro je Megawattstunde im heurigen Jahr rechnet. In den vergangenen zwölf Monaten hat sich der Gaspreis ver­vielfacht - und es gibt wenig Anzeichen, dass sich daran in den nächsten Wochen etwas ändern wird.

Anstatt Maßnahmen zu setzen, um diese enorme Belastung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch stark gestiegene Energiekosten einzudämmen, versucht diese Bun­desregierung mit kosmetischen Korrekturen, den Anschein zu erwecken, Maßnahmen gegen Energiearmut zu setzen bzw. macht geradezu das Gegenteil.

So ist der Wegfall der Erneuerbaren-Förderpauschale von 35,97 Euro sowie des Er­neuerbaren Förderbeitrages von im Schnitt 67 Euro im Jahr 2022 angesichts der enorm gestiegenen und wohl weiter steigenden Energiekosten, die die Endverbraucher mit mehreren hundert Euro jährlich zusätzlich belasten, als glatter Hohn zu bezeichnen.

Dazu kommt, dass zeitgleich die Erhöhung der Netzentgelte Mehrkosten von bis zu 21 Euro pro Jahr für Strom und zwölf Euro für Gas zusätzlich zu den gestiegenen Ener­giepreisen Mehrbelastungen von bis zu 33 Euro verursacht, womit der einmalige Wegfall der Erneuerbaren-Förderpauschale wieder kompensiert wird.

Dazu kommt weiters, dass Wenigverdiener ohnehin keine Beiträge zahlen und damit von dieser Regelung überhaupt nichts haben, aber dennoch durch die enormen Energie­preissteigerungen massiv belastet sind.

Als ob damit die heimische Bevölkerung nicht schon genug belastet wäre, hat die türkis-grüne Bundesregierung mit der sogenannten „ökosozialen“ Steuerreform bewiesen, dass sie vor weiteren enormen Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher nicht zurückschreckt:

So werden sich die Kosten für das Heizen massiv weiter erhöhen.

Denn allein die CO2-Steuer, die ab Mitte des Jahres 2022 Treibstoffe, Öl und Gas verteuern wird, wird in weiterer Folge das Heizen für viele Menschen unleistbar machen.

So rechnet Herbert Lechner von der Energieagentur damit, dass Bewohner von Ein­familienhäusern, die beispielsweise mit Gas heizen, dann mit Mehrkosten von 220 Euro rechnen müssen. Jene, die mit Öl heizen, müssen sogar 290 Euro zusätzlich bezahlen.

Der in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellte Klimabonus in der Höhe von 100 bis 200 Euro jährlich kann vor dem Hintergrund dieser auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommenden Teuerungen wohl nur als blanker Hohn bezeichnet werden und deckt die von der türkis-grünen Bundesregierung zusätzlich verursachten Mehr­kosten für Energie, Heizen und vor allem Treibstoffe bei weitem nicht ab.

Gerade die Haushalte mit geringen Einkommen werden in der bevorstehenden kalten Jahreszeit durch die steigenden Energiekosten und die die Teuerung anfeuernden Maßnahmen durch die Bundesregierung am stärksten belastet.

Dazu kommt, dass mit jeder Preiserhöhung von Strom und Gas die Einnahmen aus der Umsatzsteuer entsprechend ansteigen.

Daher ist es dringend an der Zeit, dass diese Bundesregierung nicht nur endlich von weiteren Belastungsmaßnahmen, die das Leben der Österreicherinnen und Öster­reichern weiter verteuern, Abstand nimmt, sondern umgehend effektive Maßnahmen setzt, um Energiearmut in Österreich wirksam zu verhindern.

Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass Haushalte, Familien, Alleinerzieher, Pensionisten, Arbeitslose etc. mit geringen Einkommen Gefahr laufen, aufgrund der gestiegenen Energiepreise ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können und in der Folge in ungeheizten Wohnungen sitzen.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist daher als eine Maßnahme sicherzustellen, dass Umsätze mit Strom und Gas befristet gänzlich von der Umsatzsteuer befreit werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­hen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der sichergestellt wird, dass auf Umsätze mit Strom und Gas bis zumindest 31.03.2023 keine Umsatzsteuer eingehoben wird.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht. Er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Tanja GrafBitte, Frau Abgeordnete.