19.11

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben letzten Sommer hier im Plenum das EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, beschlossen, und parallel dazu fand in der EU auch das Notifizierungsverfahren statt. Dieses Notifizierungsverfahren hat eben ergeben, dass wir einige Punkte im EAG anpassen müssen. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass es schneller vorangeht, daher haben wir auch im Dezember noch kurzfristig einen Initiativantrag eingebracht, in dem wir die wesentlichen Punkte, um die Notifizierung nicht in Gefahr zu bringen, festgehalten haben.

Worum geht es jetzt im Wesentlichen, da wir nun nach dieser Notifizierung stehen? Es geht im Wesentlichen darum, dass ursprünglich geplant war, Windenergie nicht aus­schreiben zu lassen oder zumindest, wenn notwendig, erst 2023. Da hat Brüssel eindeutig gesagt, das ist zu unflexibel, sie wollen da vorher eine Ausschreibung. – Dem werden wir gerecht. Es wird zu dieser Flexibilisierung, weil wir pro Technologie einen Topf hatten, jetzt zusätzlich einen gemeinsamen Topf geben, in dem Windenergie und Was­serkraft eben gemeinsam ausgeschrieben werden, um da auch eine Flexibilität hinein­zubringen. Dieser Topf wird mit 20 MW ausgestattet; das ist kein zusätzliches Volumen, sondern das wird aus den bestehenden Töpfen sozusagen herausgenommen.

Betreffend Elektrolyse hat es leider Gottes, was mir sehr wehtut, auch eine Anmerkung dahin gehend gegeben, dass Brüssel das als zusätzliche Förderung gesehen hat und diesen Punkt ursprünglich komplett aus dem EAG streichen wollte. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass wir die Elektrolyse doch in einem Förderbereich mit der Eingren­zung haben, dass sie auf der De-minimis-Regelung abgehandelt wird.

Auch die Laufzeit 2030 war ein Thema. Da haben wir es geschafft, dass wir diese Laufzeit, um Planungssicherheit zu haben, die wir für dieses Gesetz auch brauchen, bis 2030 doch erhalten werden.

Ein Thema, das jetzt nicht unmittelbar von der EU kommt, aber auch mir persönlich ein Anliegen war, ist: Wir haben im ÖSG, also im Ökostromgesetz, ein Restvolumen von 15,5 Millionen gehabt, das für die mittlere Wasserkraft zur Verfügung stand. Diese 15,5 Millionen werden wir jetzt in das EAG überführen, wo wir sozusagen auch das wieder der mittleren Wasserkraft zur Verfügung stellen werden.

Zusätzlich zu den erforderlichen Anpassungen haben wir uns im Wirtschaftsausschuss mit Mehrheit dazu entschlossen, dass wir das Aussetzen der Ökostrompauschale für das Jahr 2022 beschließen werden. Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglich vorliegenden Verordnung werden wir da 2022 weitere 350 Millionen Euro als Ersparnis für die Konsumenten, für die Betriebe schaffen. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um den leider hohen Energiepreisen entgegenzuwirken.

Nachdem die EU jetzt unser EAG notifiziert hat, sollten wir uns hier nicht ausruhen, sondern die nächsten Schritte tätigen, denn für die 27 Terawattstunden brauchen wir auch sichere Netze, einen sicheren Ausbau. Deswegen sollten wir dafür sorgen, dass die Stromversorgung auch gewährleistet wird. Daher ist es auch wichtig, den nächsten Schritt einzuleiten, nämlich dass wir die UVP-Verfahren effizienter gestalten, um eben auch diese 27 Terawattstunden sicher in die Netze zu bringen.

Das ist mir persönlich ein großes Anliegen. Warum? – Wenn wir es nicht schaffen, die Netze auszubauen, werden wir leider auch unser Ziel, 2030 27 Terawattstunden in die Netze zu bringen, in Gefahr bringen. Daher ist es auch notwendig, dass wir hier diesbezüglich agieren.

Ein Punkt, der auch noch dieses heutige Thema betrifft: Wir werden Rechtssicherheit bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im ElWOG schaffen, in § 80. Ziel dieser Anpassung ist eben, Rechtssicherheit zwischen Versorgern und Konsumenten zu schaffen. Hier werden wir gesetzliche Vorgaben für Preisanpassungen machen. Hier werden wir auch Preissenkungen berücksichtigen. Anspruch auf Ratenzahlungen wird es für Nachzahlungen geben, wobei der Konsument einen Rechtsanspruch auf bis zu 18 Monate erhält.

Die Grundversorgung und die weitere Ersatzversorgung sind auch klar geregelt. Darüber hinaus wird auch die Energiewirtschaft einen Beitrag leisten. Sie hat bereits einen Sozialfonds für Energiearmut eingerichtet. Der wird auch gut gefüllt. Da hat sich die Energiewirtschaft sozusagen bereit erklärt, auch ihren Beitrag zu leisten. Sie wird ihn um 20 Prozent erhöhen. Das Abschaltverbot, das die Energieversorger mit Ende Jänner datiert haben, wird jetzt um weitere zwei Monate verlängert. Das heißt, es gilt weiterhin ein Abschaltverbot bis Ende März.

All das sind Maßnahmen, die uns helfen, einerseits einem hohen Energiepreis entge­genzuwirken und andererseits auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Alois SchrollBitte schön, Herr Abgeordneter.