13.11

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, mit Fabian beschließen wir heute ein wirklich gutes Projekt – Teil zwei. Den ersten Teil haben wir ja alle im Dezember beschlossen, nun eben Teil zwei.

Kollege Bernhard hat es bereits erläutert, es wird einen Abänderungsantrag dazu geben, und er schreibt in der Begründung: „Anders in diesem Fall, in dem mit der Vorlage das Familienbeihilfenverfahren [...]“ ausdrücklich „vereinfacht und beschleunigt“ wird. Es wird also auch im Abänderungsantrag darauf hingewiesen, dass das Projekt Fabian Gutes bewirkt.

Nun: Wir haben wie erwähnt bereits im Dezember beschlossen, dass die Familienbeihilfe um vier Monate verlängert wird, um eben einen durchgängigen Bezug der Familien­beihilfe, wenn dann im Herbst mit dem Studium begonnen wird, zu gewährleisten. Das ist der eine Punkt. Dazu muss aber auch gesagt werden, dass in diesen vier Monaten unabhängig davon, ob danach eine Ausbildung als Studium oder eine andere Ausbildung begonnen wird, die Beihilfe weiter gewährt wird. Wir verlängern also den Bezug der Fa­milienbeihilfe um vier Monate. Das ist, glaube ich, auch für die Familien insgesamt eine durchaus erfreuliche Meldung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)

Mehrfach betont wurde – und ich möchte es auch noch einmal betonen –: Durch die Übermittlung von Daten der Studierenden aus dem Datenverbund der Universitäten und der Hochschulen wird das Verfahren entsprechend beschleunigt und vereinfacht. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger und zentraler Punkt dieses Vorhabens.

Aber nun zum Abänderungsantrag: Ja, die Kritik ist berechtigt und wurde angebracht, es war auch in den Stellungnahmen zu lesen, dass zum Beispiel der Umgang mit den So­zialversicherungsnummern kritisch gesehen wird. Richtig ist aber auch, dass genau deswegen ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Sozialversicherungsnum­mern nur vorübergehend, bis zum Herbst, verwendet werden sollen und dann eben die schnellstmögliche Ausstattung mit verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkenn­zeichen erfolgt. Das ist die moderne Art der Verschlüsselung und wird datenschutz­rechtlich auch absolut wasserdicht verwendet. Diese besseren, verschlüsselten Daten werden dann auch verpflichtend zu verwenden sein, in der Übergangsphase sind es die Sozialversicherungsnummern.

Da Kollege Bernhard gemeint hat, wir haben eigentlich nicht so einen Zeitdruck: Das stimmt natürlich nur etwas eingeschränkt. Wir haben schon einen Zeitdruck, denn wir wollen dieses System im Herbst starten. Wir wollen mit Fabian im Herbst starten und es auch jetzt schon den Studierenden ermöglichen, dass sie in diesen vier Monaten Fami­lienbeihilfe beziehen. Deswegen müssen wir jetzt die entsprechenden Adaptierungen voranbringen und die technischen Adaptierungen unbedingt umsetzen. Das braucht, weil es technisch heraufordernd ist, seine Zeit.

Wir haben also  und das bestätigen auch alle Experten  schon einen Zeitdruck, da in die Gänge zu kommen. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass wir hier alle einstimmig diesen Beschluss fassen werden, wir werden aber eurem Antrag, obwohl er inhaltlich durchaus korrekt ist, nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)

13.15

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.