14.08
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Es sind zwei gesetzliche Vorhaben, die heute auf der Tagesordnung stehen: einerseits der geplante und jetzt auch konjunkturgerechte Ausstieg aus der Coronakurzarbeit – und zwar der Coronakurzarbeit, nicht der Kurzarbeit insgesamt, dazu sage ich gleich ein bisschen mehr – und das Mobilitätspaket für die Sicherheit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Vorschriften, was Ruhezeiten und Ähnliches betrifft.
Bevor ich damit starte, vielleicht einige Worte zur Lage: Wir erleben eine sehr schwierige Situation mit großer Unsicherheit, einen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der uns alle, glaube ich, sehr betroffen macht, auch die Folgen auf die Menschen dort.
An erster Stelle steht natürlich der Schutz dieser Menschen in der Ukraine und wenn sie zu uns kommen, aber natürlich hat das Ganze auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, auch wenn wir im Moment, was die Arbeitslosenzahlen betrifft, noch keine sehr starken Effekte sehen. Wir haben die letzten Wochen weiter zurückgehende Arbeitslosenzahlen erlebt. Die Zahl ist jetzt so gering, wie sie letztes Jahr im Sommer war, und im Sommer ist sie generell immer geringer als im Winter und Frühjahr, das heißt, die Lage ist weiter stabil und der Arbeitsmarkt ist resilient. Die Dynamik scheint sich aber einzubremsen, und was immer auch passiert, es kann durchaus sein, dass sich die Lage weiter verschlechtert, dass wir dann auch am Arbeitsmarkt die Folgen der Sanktionen, die Folgen des Kriegs und die Folgen der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Kriegs sehen, und das heißt natürlich, dass wir uns darauf vorbereiten müssen.
Ein wichtiger Faktor wird weiterhin die Kurzarbeit sein. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig, diese Kurzarbeit auch fortzuentwickeln. Es gibt drei Dinge, die heute im Zusammenhang mit der Kurzarbeit eine Rolle spielen.
Erstens die Coronakurzarbeit: Das war die Kurzarbeit für Betriebe, die behördlich geschlossen waren oder in denen es aufgrund der behördlichen Einschränkungen massive Umsatzausfälle gab. Diese Coronakurzarbeit hat 1,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in 120 000 Betrieben gesichert. Gerade am Höhepunkt der Pandemie, zu Beginn, war sie besonders wichtig. Sie kann jetzt, Ende März, auslaufen, weil die Pandemie den Arbeitsmarkt nicht mehr so stark beeinträchtigt. Das ist der erste Punkt. Ich glaube, es ist wichtig zu sagen, dass die Pandemie zwar noch immer Folgen zeigt, dass sie aber glücklicherweise am Arbeitsmarkt nicht mehr so stark spürbar ist.
Zweitens: Es gibt die reguläre Kurzarbeit, die bis Ende Juni läuft. Es ist vereinbart, in der Koalition gemeinsam mit den Sozialpartnern über den weiteren Weg, wie diese Kurzarbeit ab 1. Juli 2022 ausgestaltet sein soll, zu sprechen. Es ist klar, dass es weiterhin Kurzarbeit braucht. Dabei geht es nicht nur um Lieferengpässe, sondern auch um Sanktionen, die dazu führen, dass zum Beispiel Betriebe auch massiv in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt sind. Deshalb braucht es diese Kurzarbeit, um Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten.
Der dritte Punkt betrifft die Frage der Dauer der Kurzarbeit. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, die die Kurzarbeit grundsätzlich für ein Kurzarbeitsprojekt auf 24 Monate befristet. Es gibt einige Betriebe, die tatsächlich sehr, sehr lange durch Coronaeinschränkungen betroffen waren. Das sind vor allem Veranstalter, das sind vor allem Stadthotels, die länger keine Veranstaltungen oder Kongresse organisieren konnten. Für diese wollen wir jetzt in diesem Gesetzesvorhaben die maximale Inanspruchnahme um zwei Monate bis auf 26 Monate verlängern, um eben einen geplanten und auch geordneten Ausstieg aus der Coronakurzarbeit möglich zu machen.
Ich glaube, das ergibt ökonomisch Sinn und ist auch für alle Betroffenen, für die Betriebe und für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die optimale Lösung. Wir sprechen von einer kleinen fünfstelligen Zahl, von knapp über 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bisher fast über die gesamten 24 Monate in Kurzarbeit waren.
Der zweite wichtige Punkt, der nicht auf der Tagesordnung steht, aber auch mit der Sicherheit für Unternehmen zu tun hat, bezieht sich auf eine Verordnung, die ich heute noch ganz kurz erwähnen möchte.
Wir haben heute gemeinsam mit dem Gesundheitsressort die Risikogruppenfreistellungsverordnung um zwei Monate bis Ende Mai verlängert. Die Infektionszahlen bei Omikron sind immer noch hoch. Die Risikogruppen sind oft auch trotz einer Impfung noch stärker gefährdet als die anderen Beschäftigten. Deshalb ist es, glaube ich, das richtige Signal, diese Freistellung zu verlängern. Sie tritt nur dann in Kraft, wenn es keine andere Möglichkeiten wie Homeoffice oder andere Schutzvorkehrungen gibt, schützt aber einige Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor ganz gefährlichen Verläufen, die sich aus einer Ansteckung ergeben könnten – deshalb diese Verlängerung um zwei weitere Monate. Die Kosten übernimmt dann die öffentliche Hand, das heißt, die Betriebe haben keine Kosten, wenn es zu einer solchen Freistellung von Risikogruppenangehörigen kommt.
Der letzte Punkt, noch ganz kurz, betrifft das Mobilitätspaket. Dabei geht es um verbesserte Schutzstandards für Lenkerinnen und Lenker. Es wurde schon angesprochen: Die wöchentliche Ruhezeit soll nicht im Fahrzeug verbracht werden. Es gibt also ein Verbot, es gibt bessere Aufzeichnungsvorschriften, eine Modernisierung der Aufzeichnungsvorschriften, und es gibt eine noch stärkere Verpflichtung zu regelmäßigen Ruhezeiten. Das sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, deshalb bitte ich auch um Zustimmung zu dieser sinnvollen Regelung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
14.14
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Tanja Graf zu Wort. – Bitte.