16.28

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Ein paar Bemerkungen zu den Themen Ombuds­stelle Zahlungsverzug und dann vielleicht auch noch zum Basiskonto und zum Konsu­mentenschutz insgesamt. Es soll ja nicht der Eindruck entstehen, Herr Kollege, dass mir der Konsumentenschutz, obwohl das K in der Bezeichnung des Ministeriums an letzter Stelle steht, egal ist, ganz im Gegenteil. Ich möchte einmal mein Verständnis darlegen, wie ich KonsumentInnenschutz verstehe.

Zunächst die Feststellung: Diese Einrichtung brauchen wohl jene Menschen am ehes­ten, die sich eine anderweitige Rechtsberatung nicht leisten können, weil sie das ent­sprechende Einkommen nicht haben. Das heißt, ältere Menschen, Menschen mit gerin­gem Einkommen, die nicht in der Lage sind, auf Rechtsberatung anderweitig zuzugrei­fen, brauchen den ganz besonderen Schutz in dieser Frage, und das ist auch der Zu­gang, den ich beispielsweise aus der Schuldnerberatung mitgenommen habe.

Wenn ich Ihnen jetzt sagen darf, dass die Ombudsstelle in meinem Haus bis zum heu­tigen Tag 150 Konsumentinnen und Konsumenten beraten hat, auch konkret Interven­tionen bei Bankinstituten getätigt hat, dass diese Interventionen vor allem Pensionistin­nen und Pensionisten betroffen und dass diese Interventionen zum Erfolg geführt haben, dann ist dies der Zugang, wie ich ihn verstehe: konkret Hilfe zu leisten, Lösungen zu suchen, zu intervenieren und dann auch ganz konkret zu helfen. Diese Menschen haben sich nämlich nicht mehr zu helfen gewusst, haben sich an die Ombudsstelle gewandt, und dort ist es gelungen, tatsächlich rasch zu helfen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Basiskonto: Es ist, finde ich, schon beeindruckend, dass im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 insgesamt 23 222 Basiskonten errichtet und eingerichtet worden sind. Das zeigt nämlich ganz deutlich: Das ist notwendig gewesen – es wurde lange Zeit bestritten, dass es so etwas braucht. Es ist evident: Das wirkt und nützt.

Von diesen Antragstellungen beziehungsweise insgesamt beantragten Basiskonten sind lediglich 621 abgelehnt worden, die meisten davon mit der ganz einfachen Begründung: Es gibt bereits ein Konto.

Also das Nichtfunktionieren des Basiskontos ist, glaube ich, damit sozusagen widerlegt worden. Wenn Anpassungen notwendig sind, werden diese auch gemacht. Sie wissen, dass die Europäische Kommission gerade eine umfangreiche Prüfung der Richtlinien vollzieht, und spätestens dann werden wir auch allfällige Anpassungen vornehmen – aber insgesamt sei gesagt: Das Basiskonto funktioniert. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Deckenbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.