16.35

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir ver­handeln jetzt, um diese Zeit, am Schluss dieser vier Tagesordnungspunkte, noch einmal den aus meiner Sicht entbehrlichen Antrag zur Optimierung – und beinahe zum Gold Plating – der Statistik zum Basiskonto.

Jede Privatperson mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Europa hat seit Herbst 2016 Anspruch auf dieses Basiskonto. Dieses Konto bietet grundlegende Funktionen für alle Menschen, die andernfalls aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Das heißt, es bietet eigentlich nur Grund­funktionen wie Einzahlung, Abhebung innerhalb der EU und Onlinebanking an. Was beim Basiskonto besonders wichtig ist und was auch viele vielleicht nicht wissen: Man kann es nicht überziehen. Man braucht auch keinen festen Wohnsitz.

Jetzt komme ich genau darauf zurück: Dieser Antrag der FPÖ, der eine detaillierte Sta­tistik fordert, die die Staatsbürgerschaft, die Ablehnungsgründe und die Kosten auswei­sen soll (Zwischenruf des Abg. Wurm), ist wirklich absolut entbehrlich. Aus unserer Sicht entsteht nämlich keine statistische Lücke, denn es gibt ja Verordnungen, die ganz genau besagen, welche meldepflichtigen Daten man benötigt.

Zunächst einmal meldet die FMA der Europäischen Kommission bereits alle zwei Jahre die Anzahl der Kreditinstitute, die Basiskonten anbieten, und auch die Anzahl der eröffne­ten und der abgelehnten Basiskonten. Es ist so, dass man ein Basiskonto in Österreich nur aus zwei Gründen ablehnen kann: Der eine Grund ist, weil man bereits ein Girokonto hat, wie es der Herr Bundesminister schon gesagt hat, der andere Grund sind kriminelle Machenschaften, die entweder die Bank oder die dort arbeitenden MitarbeiterInnen in Bedrängnis führen. Also es gibt ohnehin nur zwei Gründe, wofür brauche ich dann noch eine Statistik? – Das ist wirklich überbordend.

Dann diese Frage nach den Kosten: Man braucht bloß zu googeln. Ein Basiskonto hat fix festgelegte Kosten: 83,45 Euro pro Jahr; für Personen, die sozial oder wirtschaftlich schwach sind: 41,73 Euro pro Jahr. Also wozu diese statistische Erhebung? – Auch das ist klar festgelegt.

Der letzte Punkt – das verstehe ich überhaupt nicht –: Wie kann man denn fordern, dass die Staatsbürgerschaft ausgewiesen wird? – Wie wir bereits gehört haben: Wir alle sind EU-Bürger. Das ist so irrelevant, und die Menschen brauchen nicht einmal einen festen Wohnsitz. Welche Relevanz hat es, dass ich weiß, welchem Staatsbürger das Konto abgelehnt wurde? Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das strikt abzulehnen (Zwischenruf des Abg. Rauch), denn diese Daten unterliegen dem Bankgeheimnis, liegen also nur der Bank vor.

Aus diesen sachlichen Gründen, weil darüber hinaus ohnehin eine Untersuchung statt­findet, es eine Vorgabe gibt und Gold Plating in vorauseilendem Gehorsam wirklich nicht erforderlich ist, lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir verlegen die Abstimmung wie vereinbart an das Ende der Tagesordnungspunkte, die den Ausschuss für Konsumentenschutz betreffen.