17.00

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutie­ren den Entschließungsantrag betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“. Ziel ist die Schaffung eines Nationalen Aktionsplans gegen Übergewicht, Adipositas und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen sowie die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes.

Da es im Ausschuss heftige Diskussionen darüber gegeben hat, möchte ich gleich zu Beginn festhalten, dass es, glaube ich, unstrittig ist, dass es uns allen fraktionsübergrei­fend – von ganz links bis ganz rechts – wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche gesund sind und dass wir in diese Gesundheit investieren.

Ich möchte auch festhalten, dass ich prinzipiell nichts gegen Pläne habe, und in diesem Zusammenhang ein Zitat bemühen, das Antoine de Saint-Exupéry zugeschrieben wird: Ein Ziel ohne Plan bleibt ein Wunsch. – Zitatende. Um also Ziele zu erreichen, braucht es Pläne. Pläne alleine reichen aber nicht aus. Sie müssen nämlich auch umgesetzt werden und dürfen nicht einfach in der Schublade landen.

Die Kinder und Jugendlichen, die in den letzten beiden Jahren besonders unter der Pan­demie gelitten haben (Abg. Belakowitsch: Nein, unter den Maßnahmen der Regie­rung!), haben es sich verdient, dass endlich etwas passiert und dass es nicht nur bei Ankündigungen und Plänen auf dem Reißbrett bleibt.

Ich fordere daher Ehrlichkeit in der Debatte. 2012 gab es bereits einen Aktionsplan Er­nährung, und die Zahl der Fälle von Diabetes, Adipositas und Essstörungen ist trotzdem gestiegen. – Warum?

Nationale Aktionspläne entwickeln oft nur Leitlinien. Konkrete Maßnahmen müssen erst wieder in anderen Bereichen ausgearbeitet werden, und die tatsächliche Umsetzung ist wieder von ganz anderen Budgets und Ressorts abhängig. Es würde sich daher anbie­ten, dass das Ministerium – statt diese Scheindebatte um diese Nationalen Aktionspläne zu führen – bereits vorliegende Empfehlungen, die es aus einem Rechnungshofbericht gibt, direkt umsetzt.

Es sollte also nicht um das Erstellen eines Plans gehen, der – zumindest laut Aussage des Vorgängers des Herrn Ministers – ohnehin schon in Ausarbeitung ist, oder um das Vorhaben, den Mutter-Kind-Pass weiterzuentwickeln, was ebenfalls schon passiert, son­dern um die konkrete Umsetzung von Maßnahmen. Diese Maßnahmen wurden eben schon im Rechnungshofbericht im letzten Herbst diskutiert.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2316/A(E) der Ab­geordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (1397 d.B.) – TOP 26

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, auf die Einführung nachfolgende Begleitmaßnahmen des Nationalen Aktions­plan Ernährung hinzuwirken:

- Schaffung eines Übereinkommens mit dem BMBWF zur Übermittlung der im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung erworbenen Daten zu Körpergröße und Gewicht zu Forschungszwecken

- Angleichung der Veröffentlichungsintervalle des österreichischen Ernährungsberichts und des Nationalen Aktionsplans Ernährung

- Veröffentlichung der Jahresberichte der Nationalen Ernährungskommission

- Bundesweite Angebote durch gesunde Schulbuffets“

*****

Wie eingangs erwähnt: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen liegt uns allen am Herzen. Machen wir einen ersten Schritt! Ich ersuche um breite Zustimmung.

Wenn Sie diese Zustimmung heute nicht geben können, liegt ein entsprechender Antrag auch im Gesundheitsausschuss zur Bearbeitung vor. Sie könnten dort eine Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.04

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2316/A(E) der Ab­geordneten Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen" (1397 d.B.) – TOP 26

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, auf die Einführung nachfolgende Begleitmaßnahmen des Nationalen Aktions­plan Ernährung hinzuwirken:

•     Schaffung eines Übereinkommens mit dem BMBWF zur Übermittlung der im Rah­men der schulärztlichen Untersuchung erworbenen Daten zu Körpergröße und Ge­wicht zu Forschungszwecken

•     Angleichung der Veröffentlichungsintervalle des österreichischen Ernährungsbe­richts und des Nationalen Aktionsplans Ernährung

•     Veröffentlichung der Jahresberichte der Nationalen Ernährungskommission

•     Bundesweite Angebote durch gesunde Schulbuffets“

Begründung

Ernährung ist ein maßgeblicher Faktor, wie gesund wir sind. Deshalb braucht es früh Gesundheitskompetenz und ein Bewusstsein für gesundes Essen. In diesem Kontext ist es auch Aufgabe des Staates, Kindern ein Bewusstsein dafür mitzugeben und klassische Programme wie die Schulmilch und die „gesunde Jause“ sind dafür seit Jahrzehnten Paradebeispiele. De facto reicht das aber schon lange nicht mehr und diese Tatsache ist altbekannt. Der Nationale Aktionsplan Ernährung war deshalb 2012 eine Reaktion auf die gesellschaftliche Entwicklung, seitdem sind die Zahlen zu Diabetes, Adipositas und Essstörungen aber noch weiter gestiegen. In anderen Ländern wurden die Kompetenz­programme für Jugendliche ausgebaut, der Gesundheitsstatus wird qualitativ beobach­tet und politische Gegenmaßnahmen wie beispielsweise die Zuckersteuer in England haben den Zuckergehalt in Softdrinks um rund 10% reduziert (1).

Dass besonders aufgrund der Pandemie und niedrigerer Einkommen das Ernährungs­verhalten nicht besser geworden ist, war auch rasch klar (2). In Folge dessen ist es nur richtig und angemessen, das Thema Ernährung unter Berücksichtigung der gesundheitli­chen Relevanz genauer in den Blick zu nehmen und verstärkt auf die Umsetzung sinn­voller Maßnahmen zu pochen. Dafür würden sich beispielsweise die Ergebnisse des Rechnungshofberichtes zum Nationalen Aktionsplan Ernährung 2012 anbieten, die erst im vergangenen Herbst im Nationalrat diskutiert wurden. Besonders intensiv war die De­batte im Rechnungshofausschuss, in der es einen breiten Konsens gab, dass beispiels­weise das Projekt „gesunde Schulbuffets“ weiter ausgerollt werden solle und in den Schulen ein stärkerer Fokus auf die Qualität von Essen gelegt werden solle.

Obwohl sie ein gutes Mittel zur Strategieerarbeitung darstellen, bieten Nationale Aktions­pläne oft nur Leitlinien, die konkreten Maßnahmen müssen erst in anderen Bereichen ausgearbeitet werden und deren tatsächliche Umsetzung ist wiederum von gänzlich an­deren Budgets und Ressorts abhängig. Konkret zuordenbar ist in diesem Fall aber die Forderung nach einem neuen Nationalen Aktionsplan Ernährung. Diese Forderung an das BMSGPK füllt zwar Debattenzeit, de facto wurde dieser aber bereits angekündigt und sollte schon in Ausarbeitung sein - wie in der Parlamentskorrespondenz zum Rech­nungshofausschuss im September nachzulesen ist:

„Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sicherte zu, im nächsten Nationalen Aktions­plan Ernährung, der 2023 erscheine, würden die Anregungen des Rechnungshofs ein­fließen“(3)

Anstelle nun Scheindebatten über die Inhalte eines Nationalen Aktionsplan zu führen, wäre es klüger, die Energie zu nutzen und vorliegende Empfehlungen umzusetzen.

Auch unter Bezugnahme auf Weiterentwicklungen des Mutter-Kind-Passes ist klar zu betonen, dass diese Weiterentwicklung bereits im Juni 2021 mit breiter Mehrheit ange­nommen wurde (4) und der Mutter-Kind-Pass als Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebens­jahr nunmehr auch im Ministerium bereits in Ausarbeitung ist. Auf Basis bisheriger For­schungsprojekte und internationaler Vergleiche, die bei der Weiterentwicklung als Hilfe­stellung dienen sollen (5), ist auch klar ersichtlich, dass der Eltern-Kind-Pass einen star­ken Fokus auf Ernährung und die Prävention von Essstörungen oder resultierenden Krankheitsbildern legen wird. Der gesamte Antrag der Regierung beinhaltet daher be­reits beschlossene und hoffentlich in Ausarbeitung befindliche Maßnahmen und zeigt lediglich auf, wie wenig es um die Inhalte geht.

Anstelle eines Nationalens Aktionsplans und des Eltern-Kind-Passes - die beide schon beschlossen sind - sollten daher konkrete Maßnahmen beschlossen werden. Auf Basis der bereits diskutierten Inhalte und zumindest verbaler Zugeständnisse sollten daher die Rechnungshofempfehlungen zum Nationalen Aktionsplan Ernährung ein Minimum an echten Beschlüssen darstellen und es ist davon auszugehen, dass diese im Nationalen Aktionsplan Ernährung 2023 vollständig beinhaltet sein werden. Der Vollständigkeit hal­ber zeigen die Rechnungshofempfehlungen aber noch einige Begleitmaßnahmen auf, die einem größeren Erfolg des Nationalen Aktionsplan Ernährung 2023 dienlich sein könnten.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.