20.08

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Eine parlamentarische Bürgerinitiative hat sich für die Mög­lichkeit zur Abmeldung vom elektronischen Impfpass eingesetzt. Aus unserer Sicht gäbe es auch gute Gründe, dieses Anliegen zu unterstützen.

Werte Damen und Herren, die Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten jedes Menschen. Ich denke, das ist Common Sense hier im Haus. Die Initiative meint eben, es sollte jedem Bürger vorbehalten sein, zu bestimmen, wer in diese höchst sensiblen Daten Einsicht nehmen kann. Bei Elga wurde diese Möglichkeit aus guten Gründen ein­gebaut. Das heißt, man kann sich abmelden. Beim elektronischen Impfpass fehlt diese Möglichkeit, und das wird auch von der Arbeiterkammer zu Recht kritisiert.

Als Hauptargument für den elektronischen Impfpass wurde vom Gesundheitsministerium die Optimierung der Impfversorgung vorgebracht. Gut, dann folgen wir dieser Argumen­tation. Wozu brauche ich aber für eine zahlenmäßige Erfassung der Impfdaten einen vollständigen Personendatensatz? Wozu brauche ich die Adressen der Österreicherin­nen und Österreicher, um festzustellen oder zu wissen, wer wogegen geimpft ist? Und warum bitte schön hat der Landeshauptmann und haben die Bezirksverwaltungsbehör­den Einblick in diese Daten mit Personenbezug?

Bei Elga ist dies nur für Gesundheitsdiensteanbieter möglich. Auch der Verfassungs­dienst im Bundeskanzleramt hat in seiner Stellungnahme zum Gesundheitstelematikge­setz schwere Bedenken vorgebracht.

Der Verfassungsdienst stellt eindeutig in Frage, ob es diesen direkten Personenbezug im Impfpass überhaupt braucht, statistische Daten ohne Personenbezug müssten für die Bereitstellung von Impfstoffen ebenso ausreichen. Auch die Datenübermittlung an die Bezirkshauptmannschaften sieht der Verfassungsdienst kritisch.

Warum also diese Datenübermittlung an die BHs? – Weil die Bezirksverwaltungsbehör­den auch Strafbehörden sind – jetzt ist der Zusammenhang schon klarer –, und jetzt ist die Rasterfahndung mit Gesundheitsdaten für die Verhängung von Verwaltungsstrafen ohne rechtliche Begleitkontrolle möglich. Und wieder ist ein Schritt zum gläsernen Men­schen getan! Ich frage mich: Was würde der Anstand dazu sagen, wie hier mit den Daten umgegangen wird?

Werte Damen und Herren, für uns Freiheitliche, das wissen Sie, ist die Impfpflicht kein Thema, und für uns ist auch eine Rasterfahndung mit Gesundheitsdaten kein Thema. Für uns wäre es höchst angebracht gewesen, dieser Initiative vollinhaltlich zu folgen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.11

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Silvan. – Bitte.