3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2678/A der Ab­geordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, sowie

über den Antrag 415/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe sowie

über den Antrag 2282/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe so­wie

über den Antrag 470/A der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967) und das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) geändert werden (1633 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 3. Punkt unserer heutigen Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber. – Bitte.