11.54

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kollegen! Werte Damen und Herren zu Hause! Ich kann die Jubelstim­mung der SPÖ nicht ganz teilen. (Ruf bei der SPÖ: Na geh! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Okay, die indexierte Familienbeihilfe wurde also gekippt, wir nehmen das als Demokraten zur Kenntnis. Ein Gerichtshof spricht aber wie gesagt Recht und nicht Ge­rechtigkeit, und ich werde Ihnen sagen, warum wir das so meinen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben damals die Höhe der Familienbeihilfe dem Lebensmittelpunkt der Kinder an­gepasst. Warum wir das gemacht haben, das können Sie heute noch auf der Service­seite der österreichischen Ministerien, oesterreich.gv.at, nachlesen. Ich zitiere wörtlich: „Um die finanzielle Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbrin­gung und Erziehung von Kindern verursacht, auszugleichen, wird Eltern – unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen – Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab.“ (Abg. Yildirim: Aber Sie müssen auch die EU-Verordnung dazu lesen!) – Diese Erklärung sagt eigentlich alles aus, Sie können das später dann zum Besten geben. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Es ist also abhängig vom Alter und von der Anzahl der Kinder, weil sich damit natürlich auch die Aufwendungen erhöhen. Natürlich ist es auch abhängig davon, wo ich wohne. Für uns war es eben ein Kriterium, dass es nicht egal ist, was die Wohnung kostet, dass es nicht egal ist, was die Bekleidung, die Ausbildung, Sanitärartikel und so weiter kosten. Im Grunde genommen ist diese Erklärung auf oesterreich.gv.at selbsterklärend, daher wäre für uns die Indexierung das günstigere Modell gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt die Indexierung mit verrechenbaren Reisekosten für Arbeitnehmer, die auch nicht Gehaltsbestandteil sind – da bekommt man Kilometergeld –, vergleichen. Wofür gibt es das? – Ich zitiere wieder: „Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalab­geltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen“. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Setzen wir das ins Verhältnis: Wer mehr Aufwendungen hat, weil er mehr Kilometer ge­fahren ist, der bekommt eben mehr, um dadurch seine Mehrkosten auszugleichen. (Abg. Loacker: Wenn Ihr Kind mehr isst, bekommt es auch Familienbeihilfe!) Es wird also die Anzahl der Kilometer ins Verhältnis zum amtlichen Kilometergeld von 42 Cent gesetzt. Bei der Indexierung ist es dasselbe, auch da wird ins Verhältnis gesetzt, und zwar zu den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land. Uns ist also damals und auch heute noch daran gelegen, dass wir das mit dem Warenkorb, also den Waren, die in dem Land um eine gewisse Summe Geld erhältlich sind, ins Verhältnis setzen. Und dazu stehen wir noch heute. (Beifall bei der FPÖ.)

11.57

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.