17.54

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Unterbringungsrecht ist jetzt 32 Jahre alt. Vorher war die Unterbringung psychisch kranker Menschen mit Eigengefährdungspotenzial oder Fremdgefährdungspotenzial ein rechtsfreier Raum, vielleicht erinnert sich die eine oder andere noch daran. Das waren recht dunkle Zeiten, als diese Menschen teilweise rechtlos weggesperrt worden sind, in Anstalten mit Türen, die keine Türschnallen hatten. Das alles ist jetzt Vergangenheit. Seit 1990 gibt es das Unterbringungsrecht, das das Verfahren regelt, wie und auf welcher Basis Menschen, die eben ein Fremd- oder Eigen­gefährdungspotenzial haben, in ihrer Freiheit beschränkt werden können, indem sie eben in psychiatrischen Anstalten angehalten werden.

Jetzt stehen wir vor einem Reformpaket dieses Unterbringungsrechtes, das durchaus zu begrüßen ist. Das Gesetz wird neu strukturiert, wird übersichtlicher, wird deutlich besser. Der Rechtsschutz für die Unterzubringenden wird noch weiter ausgebaut. Aus meiner Sicht besonders erwähnenswert ist der Umstand, dass es in Hinkunft bei der Unterbrin­gung auf Verlangen nicht mehr möglich ist, dass diese in Vertretung erfolgt. Das kann nur mehr eine eigenberechtigte Person selber in Schriftform erklären. Das ist ein Fort­schritt und zu begrüßen, wie auch das von den VorrednerInnen bereits angesprochene Vernetzen der einzelnen Stellen sehr, sehr wichtig ist. Jeder Erwachsenenvertreter hier im Raum wird das begrüßen, weil natürlich immer das Problem besteht: Jemand wird aus der Unterbringung entlassen – was tut man da, wenn man ganz genau weiß, dieser Mensch ist hilfsbedürftig? Das sind also Standards, die dahin gehend geschaffen wer­den, wie wir mit psychisch kranken Menschen umgehen, die auf der Höhe der Zeit sind und die entsprechen.

Ich muss aber auch heute wieder den Anlass ausnutzen, Frau Bundesministerin, und auf das Thema Maßnahmenvollzug zu sprechen kommen, weil da eben genau diese Standards fehlen, weil diese Standards bei Weitem fehlen. Das ist aber eine ganz ähnliche Konstellation: Wir haben es mit psychisch kranken Menschen zu tun, die fest­gestelltermaßen ein Fremdgefährdungspotenzial haben und die Anspruch darauf haben, dass sie die gleichen Rechte bekommen, den gleichen Rechtsschutz bekommen, indem eine Verlängerung an das Gutachten von zwei Sachverständigen gebunden ist, wie das im Unterbringungsrecht vorgesehen ist. All das fehlt im Maßnahmenvollzug.

Frau Bundesministerin, ich appelliere neuerlich an Sie: Wir haben derzeit wieder 1 460 Men­schen, jetzt in diesem Moment, im Maßnahmenvollzug. Das sind psychisch kranke Men­schen, die wie psychisch kranke Menschen und nicht wie Strafgefangene behandelt wer­den müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.58

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin Zadić.