18.09

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht gerade um keine einfache und keine leichte Mate­rie, sondern um eine sehr, sehr sensible Materie, die Fragen der Grundrechte und des Datenschutzes berührt.

Was wir zweifellos nicht wollen, ist ein simples Wegsperren in die Psychiatrie, das darf es nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Sinn ist der Gesetzentwurf, den wir jetzt beschließen wollen, ein wirklich großer Fortschritt.

Frau Bundesministerin, ich darf Ihnen, vor allem aber dem Team gratulieren. Es ist ja schon länger daran gearbeitet worden, und man hat es sich nicht einfach gemacht, frau hat es sich nicht einfach gemacht. Oft bedarf es einer aufrüttelnden Tragödie, sodass die Öffentlichkeit sich bewusst wird, dass da gehandelt werden muss – das war eben der Brunnenmarktfall, dieser Mordfall in Ottakring, der schon angesprochen wurde. Es wurde auch schon erwähnt, in welch großer Zahl da Experten, Expertinnen, Betroffene in 25 Arbeitsgruppen gearbeitet haben.

Das Gesetz ist deshalb eine sensible Materie, weil es um Grundrechte, um Einschrän­kung von Freiheitsrechten geht: Unterbringungsgesetz betrifft eben die angeordnete Un­terbringung in der Psychiatrie. Es ist da ein Gesetz entstanden, das ganz einfach auf der Höhe der Zeit ist und das es ermöglicht, dass durch entsprechende Koordinierung, durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Behörden Warnsignale erkannt werden, damit auch – eines der Schlagworte ist Casemanagement – jeder einzelne Fall sehr gezielt von verschiedenen Bereichen, von Experten, Expertinnen, den Behörden behandelt und auch abgewogen wird, wieweit ein Fall eben Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung bedeuten kann.

Ich möchte aber die Personalsituation ansprechen: Für Casemanagement braucht man eben entsprechend Personal, und, Frau Bundesministerin, ich ersuche Sie auch dringend, dahin gehend zu wirken. Im Bereich der Sozialarbeiter und -arbeiterinnen, im Bereich der Justiz- und der Sicherheitskräfte wird es auch eine Aufstockung von Personal brauchen.

Abschließend will ich auch sagen: Es ist ein Beispiel für eine konstruktive Oppositions­politik. Es gibt manchmal Vorwürfe vonseiten der ÖVP, die Opposition, das seien perma­nente Neinsager. – Nein, so ist es nicht! In diesem Fall stimmt die Opposition sehr, sehr gerne diesem Gesetz zu, weil da Nägel mit Köpfen gemacht wurden. Die destruk­tive Opposition gibt es also nicht. Wenn die Ministerien, wenn die Regierung, wenn wir gemeinsam gut arbeiten, dann wird die Opposition auch zustimmen. Leider wird im­mer weniger gut gearbeitet (Abg. Sieber: Von der Opposition!), daher gibt es auch we­niger Zustimmung von uns für diese Regierung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Grebien.)

18.12

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.