18.20

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Es geht um die Übernahme­gesetz-Novelle. Mein Kollege, mein Vorredner, hat bereits gesagt, es ist eine Novelle, die aufgrund eines EuGH-Urteils, das wir umsetzen, notwendig ist. Die Entscheidungen der Übernahmekommission müssen nämlich im Falle eines Rekurses sachlich und recht­lich überprüft werden, und das ist derzeit nicht durch den OGH möglich. Daher wird eine zusätzliche Instanz eingeführt, nämlich das Oberlandesgericht, das auch eine sachliche Prüfung durchführen kann.

Das ist etwas, das erforderlich ist, aber wir nehmen das zum Anlass, das Übernahme­gesetz auch zu modernisieren und an internationale Standards anzupassen. Es wurde auch im Ausschuss intensiv diskutiert, und natürlich wurden auch die Rückmeldungen, die in der Begutachtung gekommen sind, berücksichtigt beziehungsweise diskutiert.

Wir sind der Meinung, dass die Regelungen in Bezug auf Creeping-in, das heißt Schutz der Kleinaktionäre bei der Ausweitung von Aktienmehrheiten, natürlich sehr wichtig sind, wir haben aber gleichzeitig im internationalen Vergleich sehr strikte Regelungen, und daher weiten wir die geringfügig aus: Diese Schwelle wird von 2 auf 3 Prozent angeho­ben. Da gab es auch eine große Übereinstimmung im Ausschuss, dass das so weit in Ordnung ist.

Ein zweiter Punkt ist, dass das Kalenderjahr aus administrativen Gründen als Bezugs­zeitraum genommen wird, und ich denke, auch das ist in dieser Form vertretbar. Insofern bitte ich hier um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.22

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. – Bitte.