18.27

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ein funktionierender Kapitalmarkt ist ein ganz wesentli­ches Element eines lebendigen und florierenden Wirtschaftsstandortes. Natürlich ist es aber so, dass ein Kapitalmarkt nicht ganz ungeregelt sein kann, und daher gibt es eben das Übernahmegesetz, das hauptsächlich dem Schutz von Minderheitsaktionären dient, sei es, dass sie mit erforderlichen Informationen ausgestattet werden müssen, um Ver­kaufsentscheidungen treffen zu können, sei es, dass bestimmte Transaktionen, die maß­geblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung von Unternehmen und damit auf den Wert der Beteiligung haben, transparent dargestellt werden.

Das österreichische Übernahmerecht funktioniert im Großen und Ganzen. In formaler Hinsicht, es wurde bereits ausgeführt, hat der EuGH einen österreichischen Fall zum Anlass genommen, aufzuzeigen, dass der Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Übernahmekommission nicht ausreichend ist. Das wurde jetzt im Gesetz repariert, in­dem gegen Entscheidungen der Übernahmekommission das Oberlandesgericht Wien angerufen werden kann und dann noch gegen die Entscheidung des Oberlandesgerich­tes Wien eine Rekursmöglichkeit an den Obersten Gerichtshof besteht. Das ist zu be­grüßen. Das weitet den Rechtsschutz aus.

Das zweite große Thema ist, würde ich meinen, nicht dafür geeignet, einen großen Klas­senkampf zu sehen. Es geht darum, dass die Schwelle dort, wo eben eine Anzeigepflicht an die Übernahmekommission beziehungsweise eine Anbotspflicht besteht, von 2 auf 3 Prozent angehoben wird. Das scheint uns im Sinne eines lebendigen Kapitalmarktes vertretbar zu sein. Ich denke, dass es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll ist, von gie­rigen Mäulern – oder wie auch immer – zu sprechen, sondern da bin ich eher bei Kolle­gen Fürlinger, denn natürlich trägt ein Mehrheitsaktionär auch das größere Risiko. Das muss man schon immer in der Abwägung sehen.

Wir glauben also, dass die Abwägung, was diese Gesetzesnovelle betrifft, die Neurege­lung des Creeping-in den Marktgegebenheiten, den Risikogegebenheiten durchaus ent­spricht, und stimmen daher dieser Gesetzesvorlage zu. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.29

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.