20.44

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Denn sie wissen genau, was sie tun, und das ist umso verstörender – ich rede diesmal über die ÖVP, das letzte Mal habe ich über alle drei Großparteien geredet. Es geht um den Bestellungsmodus für die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Wir hatten gestern im Hauptausschuss eine Diskussion dazu, und ich möchte, weil Ausschüsse leider nicht-öffentlich sind, diese hier ein bisschen nach­zeichnen.

Es ist das gute Recht der drei mandatsstärksten Parteien, dem Hauptausschuss Vor­schläge zu machen, wen sie gerne als Volksanwälte oder als Volksanwältinnen in Zu­kunft für die Menschenrechte in Österreich kämpfen sehen würden. Die Frage ist nur, was die drei Parteien mit diesem Pouvoir machen. Als Beispiel dient diesmal wieder die ÖVP, weil von ihr die Nachfolge von Werner Amon zu regeln ist.

Gestern im Hauptausschuss verwiesen wir auf Art. 148g Abs. 5 unserer Verfassung. Dort steht: „Die Mitglieder der Volksanwaltschaft müssen zum Nationalrat wählbar sein und über Kenntnisse der Organisation und Funktionsweise der Verwaltung und Kennt­nisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen.“

Jetzt ist es so: Man sollte sich ja überlegen, dass es nicht jemand sein sollte, der ein bisschen Kenntnisse hat, sondern es sollte der Beste sein. Das gilt natürlich insbeson­dere für das wichtige Amt der Volksanwaltschaft, bei dem es darum geht, für Menschen in diesem Land und ihre Rechte einzustehen und sich einzusetzen.

Weil unser Kenntnisstand war, dass das hinter verschlossenen Türen entschieden wur­de, haben wir die ÖVP gefragt, wie sie diese Person ausgewählt hat und was ihr interner Prozess war. Wir haben diese Frage auch mit Verweis darauf gestellt – absurderweise gab es erst vor ein paar Wochen eine Diskussion im Volksanwaltschaftsausschuss da­zu –, weil die internationalen Gremien Ganhri und der Unterausschuss für Folterpräven­tion den Bestellmodus in Österreich als völlig intransparent kritisiert haben, da es keine öffentliche Ausschreibung und keine Partizipation der Zivilgesellschaft gibt.

Obwohl wir diese Diskussion hatten, hat sich anscheinend nichts geändert. Daher ges­tern unsere Frage im Hauptausschuss: Wie kam die ÖVP zu ihrem Vorschlag? (Abg. Wöginger: Im Klub, in geheimer Wahl! – Abg. Zarits: Müssen wir dich fragen?) Haben Sie sich Kriterien überlegt, wie Sie zur besten Person kommen? Haben Sie öffentlich ausgeschrieben, es öffentlich bekannt gemacht? Wie haben Sie die Auswahl getroffen? Wie kamen Sie zu Ihrem Ergebnis? – Die Antwort war: Gaby Schwarz ist super! (Rufe bei der ÖVP: Eh! Bravo!) Und: Das wurde schon immer so gemacht! Es sind oft Ex-Abgeordnete der eigenen Partei! Die anderen machen es ja genauso! – Das macht es aber um nichts besser.

Als Folge dieses Vorgangs, der genauso wie in den letzten Jahrzehnten stattfand, gab es auch Reaktionen aus der Zivilgesellschaft, von Amnesty und anderen in diesem Be­reich engagierten NGOs, die sich auskennen. Diese haben darauf verwiesen, dass – nach völkerrechtlichen Standards – wieder eine Missachtung des Grundsatzes der Un­abhängigkeit besteht und dass das auch der öffentlichen Wahrnehmung der Volksan­waltschaft schadet. (Ruf bei der ÖVP: Nein! – Abg. Kirchbaumer: Hoffentlich ist die Re­dezeit bald aus!)

Die ÖVP weiß das – lange Diskussion –, der ÖVP ist es egal, sie ist nicht einsichtig, sie ändert sich einfach original gar nicht. (Abg. Kirchbaumer: Eine Frechheit!) Und nein, man müsste dafür die Gesetze nicht ändern, man könnte als Partei einfach sagen: Wir stehen zu Transparenz, Offenheit und Sachlichkeit. (Zwischenrufe der Abgeordneten Baumgartner und Kirchbaumer. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen. – Ruf bei der FPÖ: Zuhören!) Man könnte das einfach leben, werte ÖVP! (Beifall bei den NEOS.)

20.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.