15.55

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Frau Präsidentin des Rechnungshofes, herzlichen Dank für die Erstellung des Berichts. Ich glaube, dass der Rechnungshof da gute Arbeit geleistet hat. Wir haben im Budgetausschuss schon den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2021 diskutiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit Sie sich erinnern: Das war jenes Budget, bei dem man zuerst die Nullen vergessen hat und das eigentlich über weite Strecken Herr Finanzminister Blümel in der Durchführung zu bearbeiten gehabt hat.

Ich sage es so, dass es die Bevölkerung versteht: Wir haben dicke Bände, darin kann man alles im Detail nachlesen – das tut niemand. Im Wesentlichen aber kann man das Budget so beschreiben: Zuerst hat man die Nullen vergessen und dann hat man mehr oder weniger das Geld abgeschafft und gleichzeitig alle Felder der Transparenz mit Füßen getreten. Ich erinnere daran, dass gerade bei diesem Budget viele Dinge stattgefunden haben, die einfach nicht durchschau­bar sind, bei denen es an der Transparenz fehlt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Cofag war intransparent, wir haben das immer gesagt. Wo das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausgegeben worden ist, ist nicht dargestellt worden, und der Nationalrat hat diesbezüglich nicht Einsicht nehmen können.

Und was haben wir festgestellt? – Wir haben festgestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren – das ist gerade bei diesem Bundesrechnungsabschluss bewusst geworden –, dass manche Personengruppen durch die Covid-Maß­nahmen massiv überfördert worden sind, und das kann man auch sehen. Das war einerseits beim Umsatzersatz, und in manchen Branchen ist es so gewesen, dass sie mehr bekommen haben, als wenn Covid nicht eingetreten wäre. Ich denke, das ist das Problematische an diesem Rechnungsabschluss. Wir werden dem die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Rechnungsabschluss macht aber auch deutlich, was der Auftrag des Nationalrates an die Regierung war – da ich Verkehrssprecher bin, möchte ich das bewusst machen –: Der Rechnungshof sagt, dass die Ministerin – Frau Gewessler, die heute nicht hier ist, weil sie in Amerika ist und nicht etwas für Österreich tut (Rufe bei der ÖVP: He, he, he! – Abg. Pfurtscheller: Unter­stellun­gen ...! – Abg. Michael Hammer: ... weil du nicht Englisch kannst! weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) – 182 Millionen Euro, die der Nationalrat eigentlich für Verkehrsdiensteverträge freigegeben hat, nicht ausgegeben hat. Sie sind in die Rücklage gegangen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Wissen Sie, was das heißt? – Liebe Österreicherinnen und Österreicher, bei euch ist der Zug nicht gefahren, bei euch ist der Bus nicht gefahren, weil die Minis­terin dieses Geld nicht beauftragt hat. Da ist der Auftrag des Nationalrates nicht ernst genommen worden.

Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Einnahmen gestiegen sind – und jetzt sind wir bei den Einnahmen –, weil die Steuern gestiegen sind und weil man dort auch etwas verändert hat, vor allem die Einkommen-, die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer. Damit man auch Konsequenzen aus diesem Budget zieht, ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass man bei der Steuer etwas tun muss, weil manche Steuern nicht mehr steuern, sondern übersteuern, und – wie das auch beim Auto ist – wenn man übersteuert, dann gibt es einen Crash.

Damit wir nicht übersteuern, bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung der Einführung der CO2-Steuer zur Bekämpfung der Inflation“

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein Gesetzespaket vorzulegen, mit welchem die Einfüh­rung der neuen CO2-Steuer im NEHG 2022 zur Dämpfung der Rekordinflation solange nicht in Kraft gesetzt wird, bis sich die Energiepreise wieder auf das Vorkrisenniveau normalisiert haben.“

*****

Das ist unser Antrag. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Themen schnell diskutieren. – Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,

Genossinnen und Genossen

betreffend Verschiebung der Einführung der CO2-Steuer zur Bekämpfung der Inflation

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 7 Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2021 (III-654/1671 d.B.)

Begründung

Die ÖVP hat Anfang des Jahres im Zuge der Steuerreform gemeinsam mit den Grünen eine neue Steuer erfunden: die CO2-Steuer wurde mit dem Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 für das Jahr 2022 mit 30€/t CO2 vorgesehen und steigt bis 2025 auf 55 €. Die Regierungsfraktionen haben schon einmal erkannt, dass es auf Grund der steigenden Energiepreise geboten ist, die Steuer zumindest zu verschieben, weshalb im Juni 2022 der Einführungstermin um ein Quartal von Juli auf Oktober 2022 verschoben wurde, in der Begründung hieß es damals (Auszug aus Antrag 2662/A 1):

„Im Rahmen der Beschlussfassung der ökosozialen Steuerreform war ein Start der CO2-Bepreisung des NEHG 2022 mit 1. Juli 2022 vorgesehen. […] Allerdings war zu diesem Zeitpunkt das Ausmaß des Anstieges der Energiepreise, wie er derzeit zu beobachten ist, noch nicht in vollem Umfang absehbar. Ein Festhalten an den Grundsätzen der ökosozialen Steuerreform ist unumgänglich, um die Reduktion von energiespezifischen Treibhausgasemissionen sicherzustellen, allerdings müssen dabei auch sozial- und standortpolitische Herausforderungen, die sich durch die Energie­preissituation ergeben, berücksichtigt werden. Aus diesem Grund soll die Bepreisung von CO2 Emissionen für ein Quartal ausgesetzt werden und anstatt mit 1. Juli 2022 mit 1. Oktober 2022 beginnen.“

Die Energiepreissituation und die sozial- und standortpolitischen Herausforderungen bestehen immer noch, schlimmer noch, sie sind durch das Nicht-Handeln der Regie­rung nicht besser geworden. Die Inflationsrate lag im Mai bei 7,7%, ist im Juni weiter sprunghaft auf 8,7% gestiegen und liegt mit August bei 9,3%. Alle beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung wirken nicht auf die Preise, sondern sollen allenfalls das verfügbare Einkommen durch Einmalzahlungen punktuell erhöhen, das wirkt aber nicht auf Dauer. Die Menschen wissen also nicht, wie sie die für immer um fast zehn Prozent gestiegenen Preise finanzieren sollen, die Preissteigerungen seit 2021 machen inzwischen 12,5% aus (VPI 2020, Juli 2022). Keine Maßnahme der ÖVP/Grünen hat zu einer Preissenkung geführt, im Gegenteil, das Festhalten an der Einführung der CO2-Steuer wird die Energiepreise für die Konsumenten neuerlich anheben (ca. Diesel +9c, Benzin +8c). Einerseits erhöht die Regierung die Preise durch Einführung einer neuen Steuer, andererseits versucht sie mit Einmalzahlungen die gestiegenen Energiekosten zu dämpfen. Dabei ist der gestiegene Preis für sich genommen genau jenes „Preissignal“, dass sich die Grünen durch die Einführung einer CO2-Steuer erhofft hatten, da die Preise inzwischen stärker gestiegen sind als das durch Einführung der Steuer passiert wäre, entsteht tatsächlich ein Anreiz zum Energiesparen.

Statt die breite Bevölkerung durch das Festhalten an der CO2-Steuer ab Oktober 2022 zur Kasse zu bitten und die allgemeine Rekordinflation noch zusätzlich zu erhöhen, könnte der Finanzminister als Gegenfinanzierungsmaßnahme die geplante Körperschaftsteuersenkung absagen, die exorbitanten Krisengewinne der Energiekon­zerne durch eine Übergewinnsteuer abschöpfen und die Reichsten durch eine Millio­närssteuer für Vermögen und Erbschaften ab einer Million Euro sowie die Krisen­gewinnler endlich an der Finanzierung des Staatshaushaltes und damit der Krisen­kosten beteiligen. Damit kann die CO2-Steuer jedenfalls so lange verschoben werden, bis wieder Normalität am Energiemarkt eingekehrt ist, und die Preise auf Vorkrisen­niveau gesunken sind. Bei einer Rekordteuerung durch eine von der ÖVP gemeinsam mit den Grünen erfundenen neuen zusätzlichen Steuer die Preise noch weiter hinauf­zutreiben, ist sozial- und wirtschaftspolitisch nicht einmal mit dem Hausverstand durchdacht.

Die im Vergleich zu 2021 stark gestiegene Inflation 2022 ist nicht nur für den heurigen Budgetvollzug, sondern auch die Budgeterstellung 2023 eine Heraus­forderung, dämpfende Maßnahmen daher dringend geboten.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein Gesetzespaket vorzulegen, mit welchem die Einführung der neuen CO2-Steuer im NEHG 2022 zur Dämpfung der Rekordinflation solange nicht in Kraft gesetzt wird, bis sich die Energiepreise wieder auf das Vorkrisenniveau normalisiert haben.“

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVll/A/A_02662/index.shtml

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeord­neter.