20.12

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren, im Besonderen die Sprecher des Rechnungshofes und Mitglieder des Rechnungshofausschusses! Ich freue mich natürlich sehr über die anerkennenden Worte. Ich möchte später auch auf den Tätigkeitsbericht eingehen.

Zunächst möchte ich noch ganz kurz auf den Bericht zur Bankenabwicklung eingehen. Warum gehe ich darauf ein? – Weil er auch Gegenstand im Hypo-Untersuchungsausschuss im Kärntner Landtag am 29. Juni war, bei dem ich war.

Wir haben bei dieser Prüfung die nationale Umsetzung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus geprüft und die drei Abbauinstitute gegenüber­gestellt. Wir haben gesehen, dass der Abwicklungsmechanismus funktioniert, aber es gibt natürlich auch Verbesserungspotenzial, das man mit den Worten zusammenfassen kann: schneller, konkreter, eigenständiger – das heißt: schnellere Abwicklungspläne, konkretere Abwicklungspläne und eine eigen­ständigere Arbeitsweise der FMA-Abwicklungsbehörde.

Was die drei Abbauinstitute betrifft, so haben wir in diesem Bericht auch ver­glichen, wie die Kapitalzuwendungen an die einzelnen Abbauinstitute aus­schauen. Die höchste Kapitalzuwendung mit 5,58 Milliarden Euro hat die Heta bekommen; davon sind 4,35 Milliarden Euro verloren. Die KA Finanz erhielt 5,278 Milliarden Euro, rund 300 Millionen Euro weniger, und die Immigon erhielt 1,25 Milliarden Euro. Die höchsten schlagend gewordenen Haftungen wies die KA Finanz mit 1,312 Milliarden Euro auf, dicht gefolgt von der Heta mit 1,294 Milliarden Euro.

Was ich sagen möchte, ist: Wir haben diese Prüfung schon 2019 gemacht, und die Abwicklung war da bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Deshalb habe ich schon im Untersuchungsausschuss in Kärnten angekündigt und sage es auch jetzt wieder: Wir werden eine Follow-up-Überprüfung machen, und zwar am Ende der Abbautätigkeit, und da genau schauen, einerseits betreffend die Planung und Durchführung der Abwicklungen durch die FMA, andererseits im Hinblick auf die aktuelle Erhebung der Abbauergebnisse der drei Abbauinstitute und der finanziellen Folgen für die Republik Österreich und die Steuerzahler. Das haben wir uns vorgenommen, damit Sie dann einen unmittelbaren Überblick darüber haben.

Was die Haushaltsrücklagen betrifft – das wurde gestern im Budgetausschuss im Zusammenhang mit dem Bundesrechnungsabschluss auch angesprochen –: Ja, wir haben einen eigenen Bericht, und da gibt es viele Vorschläge, um das Rücklagensystem zu verbessern. Es gibt einerseits restriktive Elemente und andererseits flexible Elemente, die den Vollzug im Haushalt erleichtern, verbessern und auch treffsicherer machen sollen. Die konkreten Vorschläge, die in diesem Bericht zu finden sind, sollten im Zusammenhang mit den Beratungen zur Haushaltsrechtsreform auch aufgegriffen werden.

Zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes: Dieser Bericht betrifft das Jahr 2021. Ich habe seit Beginn meiner Amtstätigkeit die Tätigkeitsberichte immer wieder weiterentwickelt und Ihnen hier auch jährlich unsere Schwerpunkte dargelegt.

Wir hatten in den letzten sechs Jahren zwei grundsätzliche thematische Schwerpunkte: einerseits die ersten drei Jahre das Thema Bürgernutzen und qualitätsvolle öffentliche Leistungserbringung und andererseits jetzt den Schwerpunkt „Next Generation Austria – Überlassen wir der nächsten Gene­ration mehr als Schulden? Zur zukünftigen Rolle des Staates für die nächste Generation“.

Die Arbeit des Rechnungshofes deckt ein umfangreiches Aufgabenportfolio ab, und unsere Kernaufgabe sind die Gebarungsüberprüfungen, und zwar in allen staatlichen Bereichen: Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger – da sind wir nahezu exklusiv tätig –, und dann auch bei den Kammern und natürlich bei den öffentlichen Unternehmen.

Der österreichische Rechnungshof zählt zu jenen Rechnungshöfen, die den Fokus auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen legen. Es geht also nicht nur um Financial Audits, sondern um Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Das heißt, es geht um die Zweckmäßigkeit des öffentlichen Mitteleinsatzes.

Aus diesen Zweckmäßigkeitsprüfungen leiten wir ab, dass unsere Berichte eben auch relevant sind und dass wir handlungsleitende Empfehlungen abgeben. Wir freuen uns natürlich sehr, wenn wir mit unseren Berichten Wirkung erzielen, und ich danke Ihnen für die Unterstützung, damit unsere Berichte auch wirksam sein können, dafür, dass Sie die Empfehlungen aufgreifen und an die Umsetzung denken. Wir haben eine hohe Umsetzungsquote. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Natürlich geht es um die Stärkung von Transparenz und Kontrolle, das ist ein wesentliches Anliegen des Rechnungshofes, und in diesem Sinne begrüße ich es natürlich sehr, dass im Juli das Parteiengesetz novelliert wurde und dass der Rechnungshof eine originäre Kontrolle erhalten hat.

Viele Jahre wurde von Experten und Expertinnen und der Öffentlichkeit kriti­siert, dass die Regeln im Parteiengesetz weit hinter den Standards zurückbleiben, die für eine moderne Demokratie gelten sollten. Mit der jetzt beschlossenen Reform wurde meines Erachtens ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Das ist auch ein Punkt im Antikorruptionsvolksbegehren, das heute ja auch in erster Lesung debattiert wurde; der wurde jetzt schon umgesetzt.

Natürlich bedeutet das – diese zusätzlichen Aufgaben – ein Mehr an Aufgaben für den Rechnungshof. Der Rechnungshof wird künftig bei vermuteten Ver­stößen gegen das Parteiengesetz, die sich im Austausch mit der jeweiligen Partei nicht zufriedenstellend auflösen lassen, direkt bei den Parteien prüfen und die Unterlagen einsehen können.

Damit können wir erstmals Einschau nehmen, wo das notwendig erscheint. Sie können sich sicher sein: Der Rechnungshof wird mit dieser Kompetenz, und zwar wie auch schon in der Vergangenheit in diesem Bereich, mit größter Sorgfalt umgehen. Wir werden genau abwägen, welche Schritte notwendig sind. Wir werden das unaufgeregt, objektiv und nach rein sachlichen Gesichtspunkten tun. Wir werden diese neue Kompetenz aber mit Leben erfüllen, um dem Gesetz dann auch zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Neue, bessere und transparentere Regeln dienen dem demokratischen Wett­bewerb, aber sie schränken niemals die politische Betätigungsfreiheit ein.

Neben der Änderung des Parteiengesetzes wurde auch die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Künftig können noch mehr Prüfungsverlangen an den Rechnungshof gerichtet werden. Auch in der Vergangenheit hat der Rechnungs­hof sämtliche Prüfungsverlangen des Nationalrates, aber auch der Landtage und so weiter immer prioritär behandelt. Wir wenden aktuell schon rund 15 Prozent unserer Prüftätigkeit für Verlangensprüfungen auf, und wir werden dem auch in Zukunft eine hohe Priorität beimessen.

Voraussetzung dafür sind natürlich die notwendigen Prüfungsressourcen. Da sind wir in sehr, sehr guten Gesprächen mit dem Finanzministerium, und ich bin zuversichtlich, dass der Rechnungshof personell und budgetär zusätzliche Ressourcen erhalten wird.

Darüber hinaus werden wir uns auch intern auf die neuen Aufgaben vorbereiten. Wir werden uns strategisch weiterentwickeln und neu ausrichten und die Strategie für die nächsten sechs Jahre entsprechend weiterverfolgen.

Ich danke Ihnen auch persönlich für Ihr Vertrauen in den Rechnungshof. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

20.20

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dr.in Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.