19.03

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Im Rahmen des völkerrechts­widrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine hat die Europäische Union bekanntermaßen umfassende Sanktionsmaßnahmen ergriffen. Diese Maßnah­menpakete der Europäischen Union sollen klar zum Ausdruck bringen, dass dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg nicht ohne Konsequenzen bleibt. Das geschlossene Auftreten der EU gegenüber dem russischen Aggressor ist von zentraler Bedeutung, und genauso von zentraler Bedeutung ist unsere Un­terstützung der Ukraine und auch die Zusicherung ihrer territorialen Integrität. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht um nichts Geringeres als um unsere liberale Demokratie; es geht um nichts Geringeres als um die Frage der Rechtsstaatlichkeit; und es geht um nichts Geringeres als um die Frage, ob wir in Zukunft auch so zusammenleben, wie wir es gewohnt sind. Genau deswegen sind diese Sanktionen notwendig, und ge­nau deswegen ist es auch jetzt notwendig, dieses Gesetz durchzubringen. (Bei­fall bei den Grünen.)

Ich möchte kurz erläutern, worum es geht: Im Rahmen des 5. EU-Sanktions­pakets wurden dieses Jahr erstmalig auch Sanktionen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens beschlossen. Demzufolge durften keine neuen Aufträge und Konzessionen mehr an russische Personen oder Unter­nehmen vergeben werden, und die weitere Abwicklung von zuvor abgeschlos­senen Aufträgen und Konzessionen wurde ab dem Herbst dieses Jahres untersagt. Betroffen von den Sanktionen sind Einzelpersonen, russische Organi­sationen, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die diesen Krieg auch maßgeblich unterstützen.

Um nicht wiedergutzumachenden Schaden in besonders sensiblen Bereichen abzuwehren, ist in diesem Sanktionsregime eine Möglichkeit vorgesehen, in besonderen und bestimmten Situationen Ausnahmegenehmigungen von diesen Verboten erteilen zu können. Das betrifft insbesondere die Beschaffung be­stimmter Rohstoffe wie Nickel und Palladium, aber eben auch die Beschaffung von Erdgas.

Mit diesem nun vorgelegten Bundesgesetz soll sichergestellt werden, dass in Österreich die Ausnahmegenehmigungen zentral von einer Stelle, nämlich vom Justizministerium, erteilt werden können. Damit soll eine schnelle, unkomplizierte und vor allem aber auch rechtssichere Genehmigungserteilung garantiert werden. Die Schaffung dieser zentralen Zuständigkeit des Bundes ist auch der Grund, warum eine verfassungsrechtliche Absicherung erforderlich ist.

Seien Sie sich sicher: Natürlich haben wir das mit den Ländern besprochen. Die Länder haben dieser Vorgehensweise nicht nur zugestimmt, sie haben sie auch aktiv unterstützt, weil jedem von uns in diesem Land bewusst ist, dass wir im Vollzug einheitlich vorgehen müssen.

Um das Ganze noch etwas zu vereinfachen, ist überdies eine globale Aus­nahmegenehmigung der Bundesregierung geplant. Diese Verordnung der Bun­desregierung wird im nächsten Ministerrat auch zur Beschlussfassung vorge­legt werden. Damit soll insbesondere eine Sache klargestellt werden: dass allfäl­lig unbedingt notwendige Gaseinkäufe, aber auch Einkäufe von anderen wich­tigen Rohstoffen weiterhin erfolgen können und die Unternehmerinnen und Un­ternehmer auch weiterhin Rechtssicherheit haben.

Ich denke, dass diese Maßnahme im Sinne aller unserer Bürgerinnen und Bürger sinnvoll und notwendig ist, und ersuche Sie und bitte Sie inständig um eine möglichst breite Unterstützung zu diesem Vorhaben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Martin Graf: Wer weiterhin Gas kaufen will von den Russen, ist ein Putin-Versteher!)

19.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifen­berger. – Bitte.