13.31

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der sexuelle Missbrauch von Kindern und von Unmündigen ist natürlich ein sehr, sehr schweres Verbrechen und des­wegen auch im Strafrecht entsprechend abgebildet. Kaum ein anderes Verbrechen erregt so viel Ekel und Abscheu wie der sexuelle Missbrauch von Kindern.

Häufig wird zitiert, dass jedes dritte bis vierte Mädchen und jeder siebte bis achte Bub von sexuellen Übergriffen betroffen sind, wobei da nicht die strafrechtliche Dimension des Missbrauchs herangezogen wird. Das Strafrecht ist eine sehr heikle Materie, die auch nicht immer ganz auf der Höhe der Zeit ist und gesellschaftliche Veränderungen oft erst im Nachhinein abbildet. Ich möchte nur daran erinnern, dass zum Beispiel erst im Jahr 1989 durch die Sexualstrafrechtsreform unter Ministerin Dohnal und Kanzler Vranitzky die Ver­gewaltigung und Nötigung in der Ehe unter gesetzliche Strafe gestellt wurde.

Neben dem gesellschaftlichen Wandel hat der Gesetzgeber heute natürlich auch noch den technischen Wandel im Auge zu behalten. Der gegenständliche An­trag trägt diesem Aspekt des technischen Wandels in Bezug auf Kindes­missbrauch Rechnung. Es geht konkret um die Verbreitung von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet sowie das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Diese Maßnahmen im Gesetz zu verankern erscheint aus Sicht der SPÖ verhältnismäßig und findet auch unsere Zustimmung.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass sexuelle Übergriffe gegen Un­mündige oft eine Vorgeschichte haben und Präventivarbeit da besonders wichtig ist. Als wichtiges Beispiel möchte ich die Männerberatung in Wien nen­nen, die unter dem Motto Nicht Täter werden agiert, wo Experten vertrau­lich und anonym beraten, bevor es zu spät ist. Ich meine, man muss Härte gegen­über jenen zeigen, die sich an Kindern vergehen, und gleichzeitig jenen professionelle Unterstützung geben, die das verhindern wollen und diese thera­peutischen Angebote nützen.

Damit möchte ich schließen und daran erinnern, dass 90 Prozent der Fälle im familiären Bereich stattfinden. Gerade deswegen darf niemand wegsehen, wenn es um den Schutz und die Integrität von Kindern geht. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)

13.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte.