14.08

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann mich ja tatsächlich meiner Vorrednerin, Kollegin Steinacker, anschließen. Es ist so, dass die österreichische Justiz, was die Umstellung auf EDV-Technik, auf Digitalisierung betroffen hat, wirklich eine Vorreiterrolle in Europa einge­nommen hat. Ich weiß noch gut, wie es war, als wir das Grundbuch in den Acht­zigerjahren des vorigen Jahrhunderts umgestellt haben, wie wir da von deutschen Kollegen beneidet worden sind, was da passiert ist.

Nur: Wenn ich mir jetzt dieses Umsetzungsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, anschaue, dann muss ich feststellen: Offenbar hat die Justiz jetzt ein bissel der Mut verlassen. Es wäre nämlich noch viel mehr im Sinne der Digitalisierung möglich. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, mei­ne Damen und Herren: Die Digitalisierung ist Realität, und wir können die Vorteile nutzen. Natürlich birgt sie auch Gefahren, aber gerade die Erfah­rungen der Justiz in den vergangenen 30 Jahren mit der Digitalisierung zeigen, dass es sehr gut gelungen ist, die Gefahren des Missbrauchs im Griff zu behalten.

Daher verstehe ich nicht ganz, warum nicht doch weitergehende Möglichkeiten genutzt worden sind, gerade im Bereich des Unternehmensrechtes. Warum ist es möglich, eine Ein-Mann-GmbH ohne Notar zu gründen, aber nicht, wenn mehrere Gesellschafter dabei sind? Dann braucht man wieder die Notare.

Ich gönne den Notaren natürlich jedes Geschäft, das ist ja ganz klar, Herr Kollege Stefan, aber irgendwelche alten oder toten Pferde weiterzureiten hat in Zei­ten der Digitalisierung einfach keinen Sinn. Wir werden sicher dahinter sein, dass da noch mehr passiert, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung verstärkt ausgenutzt werden.

Das betrifft im Übrigen auch die Frage der Beglaubigungen. Das ist in der heutigen Zeit auch schon ein recht antiquiertes Instrument. Die siche­re Identitätsfeststellung kann heute schon auf andere Weise erfolgen als beim Notar oder wie bei uns in Tirol beim Ortslegalisator. Ich würde also schon meinen, dass es auch da an der Zeit wäre, weitere Schritte zu gehen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf aber insgesamt zu, weil er Verbesserungen und vor allem auch in gebührenrechtlicher Hinsicht Erleichterungen für die Unternehmen bringt. Das ist zu begrüßen.

Was sonst noch anzumerken ist, ist die volle Absurdität, die wir in der österreichischen Innenpolitik teilweise erleben: Wir diskutieren ein gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz und müssen dabei Debattenbeiträge anhören, die sich mit einer Tageszeitung befassen, von der auch ich mir wünsche, dass sie erhalten bleibt. Ich denke aber, das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun. Das ist auch der Beweis dafür, dass es richtig ist, das zu entknoten. Es kann nicht sein, dass die österreichi­sche Unternehmerschaft über diese Zwangsveröffentlichungen gezwungen wird, eine Zeitung zu finanzieren und damit eine quasi verfehlte Medienpolitik auszugleichen.

Medienpolitik ist das eine – da beschäftigen wir uns mit der „Wiener Zeitung“ –, jetzt geht es um ein Justizthema. Das sollte getrennt behandelt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Steinacker.)

14.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Zadić. – Bitte.