17.37

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ja, es ist alles schon gesagt worden, und ich stehe jetzt nicht hier, um alles zu wiederholen, schon gar nicht in den 2 Minuten, die mir noch zur Verfügung stehen.

Um das aber ganz grundsätzlich noch einmal festzuhalten: Selbstverständlich ist die Freiheitliche Partei bei diesem sogenannten nationalen Schulterschluss dabei. Das ist unsere staatspolitische Verantwortung. Corona kennt keine Parteifarbe. Wir sitzen alle gemeinsam im gleichen Boot, und wir sind verdammt noch einmal als Parlament auch verpflichtet, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, aber auch in Zeiten wie diesen, wo wir so viel Macht an die Regierung abgeben, unsere Kontrollfunktion wahrzunehmen und vor allem besonders sensibel zu sein, wenn es um unsere hart erkämpften Grund- und Freiheitsrechte geht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese parteiübergreifende Zusammenarbeit ist ja selbstverständlich, wenn wir erleben, dass Zigtausende Menschen in Österreich beruflich und ehrenamtlich derzeit Unglaub­liches leisten – ob das die Ärzte sind, ob das das Pflegepersonal ist, ob das die Lkw-Fahrer sind, ob das die Lokfahrer sind, die Zusteller, die Menschen in den Produk­tionsbetrieben, das Reinigungspersonal und viele, viele weitere mehr, die ich jetzt nicht mehr aufzählen kann. Danke an Sie alle!

Es kann aber nicht dabei bleiben, dass wir diesen Menschen, die in Wahrheit den ganzen Laden am Laufen halten, Danke sagen. Wir müssen auch schauen, dass wir diese Menschen nach dieser Krise auch entschädigen, auch finanziell entschädigen. Es gibt verschiedenste Vorschläge, die Möglichkeit eines 15. Monatsgehaltes zum Bei­spiel. Das wird man sich ansehen müssen, denn das haben sich die Menschen ver­dient, dass sie nicht nur ein warmes Dankeschön bekommen, sondern dass ihnen wirk­lich auch Anerkennung in Form einer finanziellen Leistung zuerkannt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wissen ja, dass es jetzt gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die KMUs, die Einpersonenunternehmen trifft, dass es viele Arbeiter und Angestellte trifft, die nicht wissen, wie es weitergeht. Es ist notwendig, in der jetzigen Krise auch die richtigen Schritte für die Zeit nach diesem Coronairrsinn zu setzen.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jene Schritte zu setzen bzw. Maßnahmen ein­zuleiten, die für jene Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibende, die von der COVID-19-Krise existentiell betroffen sind, Stundungen von Wohnungs- und Geschäftsmieten, Pachtzahlungen, Energiekosten, Versicherungsprämien sowie von Raten für Bankkre­dite bis zur Bewältigung der COVID-19-Krise sicherstellen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern (im Wege der Kurzarbeit) be­müht sind Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öf­fentlichen Aufträgen bevorzugt werden.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsparteien (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen), wenn Sie den nationalen Schulterschluss ernst nehmen, stimmen Sie dieser Maßnahme zu. Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher, halten Sie sich an die Empfehlungen der Behörden, bewahren Sie Ihre Zuversicht und bleiben Sie gesund! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Herr.)

17.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.) in der 19. Sitzung des Nationalrates am 20.03.2020

Die Ausbreitung des Coronavirus zeitigt enorme negative Auswirkungen auf die heimi­sche Wirtschaft und dabei insbesondere auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie auf die Ein-Personen-Unternehmen (EPU) quer durch alle Branchen.

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund des Coronavirus in Österreich stellen viele Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen vor existenzielle Probleme infolge von Umsatzeinbußen und Nachfragerückgängen.

Dazu kommt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nächster Zeit infolge von Arbeitslosigkeit Einkommenseinbußen hinnehmen werden müssen, was dazu führt, dass es für viele immer schwieriger wird, die monatlichen Fixkosten für bspw. Miete, Strom und Gas, Versicherungen oder Kreditfinanzierungen abdecken zu können.

Viele Haushalte und Familien kommen dadurch in eine existenzbedrohende Situation.

Allein in den ersten drei Tagen dieser Woche erhöhte sich die Anzahl an Arbeitslosen Medienberichten zufolge um 74.000 Personen, und die Zahlen werden weiter steigen.

Daher ist es einerseits dringend erforderlich, den von der COVID-19 Krise massiv und in ihrer Existenz bedrohten Privathaushalten und Wirtschaftstreibenden finanzielle Un­terstützung bspw. durch Stundung monatlicher Fixkosten zukommen zu lassen und an­dererseits für Unternehmer Anreize zu schaffen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken sondern Dienstverhältnisse aufrecht zu lassen. Daher sollten Unternehmer, die von Kündigungen in der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Phase Abstand nehmen, künftig bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt wer­den.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der not­wendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen sowie Pri­vathaushalte stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 „Die Bundesregierung wird aufgefordert, jene Schritte zu setzen bzw. Maßnahmen ein­zuleiten, die für jene Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibende, die von der COVID-19-Krise existentiell betroffen sind, Stundungen von Wohnungs- und Geschäftsmieten, Pacht­zahlungen, Energiekosten, Versicherungsprämien sowie von Raten für Bankkredite bis zur Bewältigung der COVID-19-Krise sicherstellen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ei­ne Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern (im Wege der Kurzarbeit) be­müht sind Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öf­fentlichen Aufträgen bevorzugt werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Agnes Sirkka PrammerBitte schön, Frau Abgeord­nete.