13.00

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Hause auf der Galerie! Es geht um das Volksbegehren Für uneingeschränkte Bargeldzahlung; immerhin haben es 530 900 Menschen unterfertigt.

Ich möchte vielleicht für alle hier noch einmal ganz kurz den Wortlaut wieder­geben, damit wir wissen, was der Wortlaut des Volksbegehrens ist:

„Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bun­desverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.“

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei den Initiatoren des Volksbegeh­rens bedanken, denn ich glaube, das ist ein sehr wichtiges Volksbegehren (Abg. Wurm: Aber?!), weil das Bargeld den Österreicherinnen und Österreichern ein großes Anliegen ist. 93 Prozent wollen, dass das Bargeld erhalten bleibt. Ich denke, den Initiatoren gebührt ein herzliches Dankeschön dafür, dass das auch hier mit diesem Volksbegehren noch einmal untermauert wird. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Es mag zwar so sein, dass in einer zunehmend digitalisierten Welt die Verwen­dung von Bargeld als Relikt der Vergangenheit gebrandmarkt wird. Dem ist aber nicht so, denn wahr ist vielmehr, dass das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gerade für die Ausübung von Grundrechten essenziell ist, von Wert ist und dass Bargeld auch eine soziale Eingliederung ermöglicht. Wenn man sich die Situation in Europa anschaut, dann sieht man nämlich, dass es 13 Millionen Menschen, die kein Konto haben, gibt, und die wären ohne Bargeld natürlich entsprechend vom sozialen Leben ausgeschlossen.

Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann sieht man zwei Punkte – zwei Feststellungen – auch ganz deutlich: Der Wert und die Anzahl der im Umlauf befindlichen Eurobanknoten steigt seit der Einführung des Eurobargelds im Jahre 2002. Gemessen an der Zahl aller baren und unbaren Transaktionen ist Bargeld das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel in der europäischen Gemeinschaft.

Dem Argument, das immer genannt wird, es sei wichtig, dass man alles digital abwickelt und so weiter, kann man, glaube ich, auch entgegenhalten: Barzah­lungen sind sicher, weil keine Hackerangriffe oder Phishingattacken drohen; sie sind günstig, weil man, wenn man etwas bezahlt, keine Transaktionskosten hat und keine Gebühren anfallen; und sie sind schnell, weil die Zahlung einfach rasch erledigt wird. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig.

Herr Bernd Lausegger – ihn würde ich gerne zitieren –, Finanzexperte beim Verein für Konsumenteninformation, sieht die Vorzüge ganz deutlich: „Bargeld ist ein essenzieller Teil von Freiheit und Hoheit über meine eigenen Daten.“ (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Bernhard.)

Jetzt können wir über Grenzen diskutieren, aber als gelernter Österreicher weiß man ja, dass dann, wenn man eine Grenze einzieht, diese im ersten Jahr so, wie sie beschlossen wird, sein wird, sie im zweiten abgesenkt wird, im dritten noch einmal abgesenkt wird und dann im vierten Jahr verschwindet. Deshalb, glaube ich, ist es erstens wichtig, dass wir uns eindeutig zum Bargeld als Zahlungsmittel bekennen (Abg. Wurm: Ja, Peter, dann stimm mit uns!) und – zum Zweiten – dass wir auch da keine Grenzen benötigen.

In dieser Hinsicht, meine Damen und Herren, danke ich allen 530 000 Un­ter­stützern noch einmal für dieses Volksbegehren. (Abg. Wurm: Aber?!) Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit des Abg. Wurm.)

13.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.