15.18

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon sagenhaft (erheitert), wie man sagen kann, man rede an einem Gesetz vorbei, und redet dann aber so etwas von daran vorbei. (Abg. Belakowitsch: Ja?)

Ich werde Ihnen hier sicher nicht erzählen, dass wir heute das beste Whistle­blowinggesetz der Welt beschließen werden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Das wäre ja auch nicht die Wahrheit!) Das wird es nicht.

Was wir aber machen wollen und gemacht haben, ist: Wir haben in sehr inten­siver und auch konstruktiver Zusammenarbeit ein Gesetz gemacht, das all diese Ansprüche, die durch die Richtlinie vorgegeben sind, wirklich erfüllt, und das auch noch darüber hinausgeht, indem es den Menschen wirklich sinnvolle und konstruktive Methoden und Instrumente zur Hilfe gibt, um einerseits eine gute Unternehmenskultur zu schaffen – um im Unternehmen eine Kultur zu schaffen, in der anerkannt und befürwortet wird, dass man im Sinne des Unternehmens auf Missstände hinweist –, in dem aber auch die Menschen geschützt sind, die diese Hinweise geben. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Wir haben in Österreich nämlich schon ein bisschen die Tendenz, nicht auf denjenigen zu zeigen, der – wie drückt man das jetzt am besten fein aus? – das Hauferl ins Eck macht, sondern auf denjenigen, der sagt: Da stinkt es. (Lebhafte Heiterkeit des Abg. Loacker.) Und genau diese Art der Kultur ist das Problem, warum es solche Widerstände dagegen gibt, Whistleblowinggesetze oder Whistleblowingregelungen einzuführen.

Die ganz großen Unternehmen – das sind diejenigen, die es als Erste umsetzen müssen – haben das längst erkannt, und sie haben wirklich sehr gute Hinweis­geber:innensysteme, die auch funktionieren, die dort auch anerkannt sind und wirklich genau das bringen, was sie sollen, nämlich für die Unternehmen die Möglichkeit, auf Missstände innerhalb des Unternehmens und nicht dadurch, dass sich Menschen an Medien oder an Anklagebehörden wenden müssen, aufmerksam zu werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses Gesetz bedeutet für die Menschen, für die Hinweisgeber:innen Schutz vor dem Arbeitgeber, vor Drangsalierungsmaßnahmen, vor ungerechtfertigten Kündigungen, vor Mobbing im Unternehmen. Es bedeutet aber auch Schutz durch den Arbeitgeber – der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Meldesysteme einzuführen und für die Menschen ein Umfeld zu schaffen, in dem sie Hinweise anonym geben können; es muss auch anonymen Hinweisen nachgegangen werden. Und es bedeutet auch einen Schutz des Arbeitgebers, denn die Unternehmer haben die Möglichkeit, innerhalb des Unternehmens die Miss­stände aufzuarbeiten, bevor diese an die Öffentlichkeit kommen. Das heißt, es ist eine Win-win-win-Situation.

Es gibt zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit, die uns gezeigt haben, wie wichtig solche Hinweise oft sind. Das sind nicht nur die ganz großen Dinge wie die Panamapapers, sondern auch die vermeintlich kleinen Dinge, wie Bierkisten, Bierflaschen als kaputt abzuschreiben und sie dann palettenweise hinauszu­verkaufen. Auch diese Dinge werden alle durch Hinweise aufgedeckt.

Ich denke, es ist sehr, sehr wichtig, dass wir da ein gutes System geschaffen haben, und ich glaube, wir haben wirklich eine Regelung geschaffen, die für alle hilfreich ist.

Kollege Haubner hat es schon gesagt: Die Regelung wird auch evaluiert werden, und sollte es dort oder da noch Notwendigkeiten geben, nachzubessern beziehungsweise sollte sich herausstellen, dass an bestimmten Ecken und Enden noch etwas abgerundet werden muss, dann wird das auch vorgenommen werden.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.