15.47

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was beschließen wir heute? Wir müssen zwei widersprüchliche Gesetzesformulierungen im Zusam­menhang mit dem Anstieg des Frauenpensionsalters de facto reparieren. Es gibt zwei Gesetze – eines aus dem Jahr 1992, eines aus dem Jahr 2004 –, die in Wirklichkeit unterschiedlich interpretierbar sind und uns tatsächlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Schwierigkeiten beziehungsweise den Gang vor den Verfassungsgerichtshof mit entsprechenden Erkenntnissen gebracht hätten.

Darum gibt es heute eine gesetzliche Klarstellung, die klar und eindeutig festlegt, welches Pensionsantrittsalter bei welchem Geburtsdatum gilt. Um Kollegen Loacker vorwegzunehmen, der nach mir sprechen wird und bereits gefragt hat, warum wir da die günstigere Variante gewählt haben: Ganz einfach, es gibt so etwas wie einen Vertrauensgrundsatz. (Abg. Loacker: Niemand hat darauf Vertrauen! – Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Der Vertrauensgrundsatz gilt selbstverständlich auch für diejenigen, die demnächst in Pension gehen.

Wenn man Pensionsreformen macht, muss man diese in der Regel zeitlich deutlich früher machen, wenn sie so tiefgreifend sind. Deswegen haben wir die günstigere Variante gewählt: weil sie vor dem Verfassungsgerichtshof eher hält; und auf der anderen Seite sage ich auch ganz ehrlich: Warum sollten die Menschen, die jetzt in Pension gehen, aufgrund dessen, dass die Regierungen zuvor nicht in der Lage waren, entsprechend klare Formulierungen zu treffen, auch noch gestraft werden?

Zum zweiten Teil des Gesetzes möchte ich mich auch noch kurz äußern. Er betrifft die Altersteilzeitregelung, weil Frauen natürlich auch in geblockter Altersteilzeit sind, und aufgrund der Klarstellung kann es jetzt sein, dass der Pensionsanspruch bereits mit dem letzten halben Jahr der Altersteilzeit entsteht. An sich können Menschen, die einen Pensionsanspruch haben, die Alters­teilzeit nicht in Anspruch nehmen. Das wird aber mit dieser Ausnahmeregelung ermöglicht, weil diese Klarstellung diese Ausnahmeregelung einfach not­wendig macht.

Zuletzt möchte ich noch auf einen Punkt eingehen – ich freue mich sehr, dass er heute beschlossen wird, dass er noch für ein weiteres Jahr verlängert wird, bevor er endgültig in Dauerrecht übergeht –, und zwar auf den Bildungsbonus, den wir heute beschließen werden.

Noch einmal zur Erinnerung: Der Bildungsbonus ist ein Zuschlag von 120 Euro pro Monat für Menschen in Ausbildung, für Menschen in Arbeitslosigkeit, die in AMS-Schulungen sind, in Qualifizierungsmaßnahmen, in Bildungsmaßnahmen, die länger als vier Monate dauern. Das ist eine ganz wesentliche Maßnahme, um Menschen in Ausbildung, in Qualifizierung sozial und finanziell besser abzu­sichern, und auch ein sehr erfolgreiches Modell, weil das – dafür haben wir Zahlen, die das eindeutig belegen – Menschen tatsächlich ermöglicht hat, die Kurse eher abzuschließen beziehungsweise auch länger in den Kursen zu bleiben.

Über 70 000 Menschen haben von diesem Bildungsbonus profitiert. Er wird im nächsten Jahr noch einmal erhöht und ausgeweitet, und das freut mich ganz besonders: mehr soziale Absicherung, bessere soziale Absicherung für Menschen in Arbeitslosigkeit für Bildung – danke. Stimmen Sie bitte zu! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.