18.37

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Geschätzte Präsidentinnen! Liebe Kollegin Salzmann, ich stimme Ihnen in einigen Punkten zu, weil wir uns im Prinzip schon einig sind, dass Frühförderung respektive Bildung bei Kindern wichtig ist und dass es da viel Qualifikation unter dem Personal braucht.

Jetzt wäre es halt schön, wenn die Kindergartenmilliarde zur Verfügung stünde, dass man sie auch dort, wo man sie braucht, so einsetzen kann, und nicht erstreckt auf fünf Jahre, sondern dass wir sie jetzt einsetzen könnten – das wäre eine wesentliche Forderung. Es ist bedauerlich, dass es nicht so ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Bericht: Es ist mittlerweile eigentlich ein Standardsatz, bei allen Themen, bei allen Berichten: Die Datenlage ist prekär und unzureichend. In diesem Fall wurden Sprachstandsfeststellungen nicht flächendeckend durchgeführt. Das ist sehr schade, weil man dann natürlich auch mit den Zweckzuschüssen nicht so zielgerichtet, wie das wünschenswert wäre, agieren kann, was aber genau im Bereich der sprachlichen Frühförderung vonnöten wäre.

Sie haben gesagt, 40 Personen haben diese Ausbildung begonnen und absolviert. Ich glaube, da wäre ein Ansatz, erstens die Wertschätzung diesen Pädagog:innen gegenüber deutlich zu erhöhen – persönlicher Art, finanzieller Art – und vor allem die Kriterien in der Ausbildung bundeseinheitlich zu regeln. Damit hätte man sehr viel auf einmal erledigt. Wir haben den Herrn Bundes­minister im Ausschuss auch gebeten, doch bitte in Fahrt zu kommen, was diese Vorgabe der einheitlichen Ausbildungskriterien betrifft. Das wäre bitter, bitter notwendig, und dann hätten wir gleich auch die Wertschätzung und die Anerken­nung erhöht, und zwar nicht nur unter den Pädagog:innen, sondern auch in der Bevölkerung, und vor allem hätten die Kinder etwas davon. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Künsberg Sarre.)

Bis jetzt ist es auch so, dass durch diese mangelnden Sprachstandsfeststellungen die Zweckzuschüsse nicht wirklich geleitet werden können. Es gibt keine Sanktionen. Das heißt, wenn da Sprachstandsfeststellungen unzureichend, wie auch immer, erfolgen, dann passiert nichts, die bekommen dann nicht weniger Geld. Das muss man verbinden, und das moniert auch der Rechnungs­hof.

Es muss klar gesagt werden, was Sache ist nach diesen Sprachstands­fest­stellungen, die für alle infrage kommenden Kinder flächendeckend passieren müssen, und dem entsprechend müssen natürlich die Zweckzuschüsse angepasst werden. Dann hat das Ganze auch einen Sinn. Dann würde das System auch funktionieren, und die Kinder und die Familien hätten etwas von der Sprachstandsförderung, vor allem von höher qualifiziertem Personal.

Ich darf abschließend unterstreichen – weil das wirklich ein Herzensanliegen unserer Fraktion ist –, was der Rechnungshof wirklich ganz deutlich ausge­sprochen hat: Es bedarf einer sofortigen Vorgabe des Bundes von einheitlichen Ausbildungskriterien, dann hätten wir, wie gesagt, viele Probleme, viele Unklarheiten, viele Unzulänglichkeiten gelöst und könnten ein entsprechendes Angebot für die so wichtige Sprachförderung vorlegen. Wir alle wissen, was es bedeutet, wenn in diesem frühen Kindesalter Sprachförderung zu kurz kommt.

Das wäre wirklich ein Appell an den Herrn Minister: Bitte schaffen Sie aufgrund Ihrer Funktion diese einheitliche Vorgabe, damit wäre viel gelöst und wir alle hätten vor allem in Zukunft etwas davon!

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für den Bericht. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.