Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Wir haben ja mit Freude feststellen können, dass die Inflation zumindest zur Folge hatte, dass jetzt auch bei den linken politischen Verantwortlichen erkannt wird: Wettbewerb ist wichtig für eine gesunde Preisgestaltung, und gesunder Wettbewerb dämpft die Preise. Eine umso wichtigere Rolle kommt in der aktuellen Phase der Bundeswettbewerbs­behörde zu.

Die Regierung hat einen großen Preisgipfel inszeniert, mit – aus oppositioneller Sicht – bescheidenem Erfolg. Meine Frage dazu:

271/M

„Ist mit den nach dem Preisgipfel angekündigten Änderungen des Wettbe­werbsrechts auch eine Erweiterung der Kompetenzen der Bundeswett­bewerbsbehörde bei Hausdurchsuchungen verbunden?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher: Vielen Dank. Also ich glaube, ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass Wettbewerb ein ganz wichtiger Faktor in einer ökosozialen Marktwirtschaft ist und Wettbe­werbsdurchsetzung ganz wichtig ist. Da gibt es viele Faktoren. Es ist ja nicht nur die Bundeswettbewerbsbehörde, die da eine wichtige Rolle spielt: Es gibt die Wettbewerbskommission, es gibt natürlich auch immer die E-Control – im Bereich der Regulierung für die Energie –, aber auch andere Regulierungsbehör­den, die ja auch dazu da sind, Wettbewerb zu fördern.

Ganz konkret jetzt: Was die Wettbewerbsbehörde betrifft, ist in dem Paket, das der Ministerrat vor, glaube ich, drei Wochen beschlossen hat, auch ein Punkt zu diesem Thema drinnen. Es geht darum, ganz spezifisch die Erweiterungen, die es für die Arbeit der Bundeswettbewerbsbehörde im Kartell- und Wettbewerbs­rechts-Änderungsgesetz 2021 schon gibt, noch einmal zu überprüfen. Da geht es um Fusionskontrolle, da geht es auch um die Möglichkeiten bei Branchen­untersuchungen, weil es da besonders wichtig ist, dass Information für die Bun­deswettbewerbsbehörde vorhanden ist.

Wichtig ist auch – und das ist, glaube ich, entscheidend –, dass die Bundeswett­bewerbsbehörde schlagkräftig und gut ausgestattet ist. Deshalb steht in diesem Paket auch eine Erweiterung der Stellenzahl um ungefähr 20 Prozent drinnen, also ein klares Bekenntnis zu einem starken Wettbewerb in Österreich und zur Unterstützung dieses Wettbewerbs über eine schlagkräftige Bundeswettbewerbsbehörde.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Die Wettbewerbsbehörde hat ja seit Längerem eine interimistische Leitung. Ihr Haus hat zur Klärung der Frage, was Wettbewerbsrecht überhaupt ist, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ich finde den Vorgang schon bemerkenswert. Das Gutachten wollen Sie nicht veröffentlichen, „um die Willensbildung [...] nicht [...] zu erschweren“ – das steht in der schriftlichen Anfragebeantwortung –, die Willensbildung für die Entscheidung über die Leitung der Wettbewerbsbehörde.

Warum schwächt die ÖVP die Wettbewerbsbehörde, indem sie unbedingt einen eigenen Parteikandidaten durchdrücken will, während die interimistische Amtsinhaberin sowohl innerhalb des Hauses als auch außerhalb höchstes Ansehen genießt? (Beifall bei den NEOS.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher: Jetzt muss ich einmal zurückweisen, dass ein eigener Kandidat durchgedrückt werden sollte – wie auch immer das formuliert ist. (Abg. Scherak: Das ist Zufall!) Es ist so, dass die Besetzungen von Stellen, die auszuschreiben sind, einem Regelwerk folgen. Es gibt eine Besetzungskommission, die korrekt zustande gekommen ist. Es gibt dazu Gutachten aus der Kommission. Es gibt eine Liste, und es ist interessant, dass immer einzelne Positionen herausgegriffen werden und dann die Liste kritisiert wird und bei anderen gesagt wird, die Nummer eins auf der Liste soll so rasch wie möglich bestellt werden.

Ich glaube, wir brauchen Verfahren. Man kann über jede dieser Besetzungen diskutieren, aber wir brauchen Verfahren, die verlässlich sind. Deshalb gab es auch in diesem Verfahren noch zusätzliche Gutachten, um festzustellen, ob die Interpretation des Wettbewerbsrechts korrekt war. Dieses eine Gutachten, das das unterstützt, werden wir natürlich nach Abschluss des Verfahrens ver­öffentlichen, aber gerade bei personalpolitischen Entscheidungen, bei Beset­zungen, ist es, glaube ich, wichtig, dass diese so ablaufen, dass in der Öffent­lichkeit nicht über Details diskutiert wird, die aus dem Zusammenhang gerissen sind, weil ja nicht alles veröffentlicht werden kann, was dort gemacht wird. Deswegen wurde diese Vorgangsweise gewählt.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Zopf. – Bitte.