11.42

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 Stellung beziehen.

Ich beginne mit Tagesordnungspunkt 2: Mit dieser Regierungsvorlage wird die EU-Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmel­zungen und Spaltungen in Unternehmen umgesetzt. Konkret geht es dabei um die Vorschriften, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, wenn bei Kapital­gesellschaften grenzüberschreitende Veränderungen in den Unternehmens­strukturen stattfinden.

Diese Vorschriften werden nun im Arbeitsverfassungsgesetz nachvollzogen und geregelt. Es geht um die Anpassung und um die Schaffung von Rechten auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer in diesen Gesellschaften, konkret um das Recht auf Mitwirkung im Aufsichtsrat, die Festlegung der Schwellenwerte bei der Anzahl der Arbeitnehmer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, irritiert waren wir schon vom Versuch der Wirtschaftskammer, über diese Regierungsvorlage auch eine Bestimmung zum Kündigungsschutz von Arbeitern durch den Kollektivvertrag zu ermög­lichen. Geplant war, dass über diese Regierungsvorlage über den Kollektivver­trag Kündigungsfristen und Kündigungstermine abseits der bereits beschlos­senen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt werden können. Diese Bestimmung ist nicht mehr Inhalt dieser Regierungsvorlage und somit ist die ursprüngliche Sozialpartnereinigung auch wieder in dieser Regierungsvorlage abgebildet. Daher wird es hier auch von unserer Seite die Zustimmung geben.

Zu Tagesordnungspunkt 3: Dabei geht es um die zukünftige Regelung der Kurz­arbeit. Dazu liegt ebenfalls eine Sozialpartnereinigung vor. Das Arbeits­marktservicegesetz wird dahin gehend wieder abgeändert, dass die bestehende Kurzarbeitsbeihilfe und die Möglichkeit der abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September 2023 verlängert werden. Das ist somit die Brücke, dass ab Oktober 2023 der Übergang zur ursprünglichen Regelung der Kurzarbeit, wie sie vor der Pandemie war, wieder gelten soll. Damit treten sämtliche Sonder­regelun­gen der Kurzarbeit für den Zeitraum der Pandemie mit Ende Septem­ber 2023 außer Kraft.

Herr Bundesminister, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen beteiligten Interessenvertretern, Sozialpartnern und auch beim Arbeits­ministerium für diese Sonderregelungen der Kurzarbeit während der Pandemie zu bedanken. Diese hat vielen Tausenden Unternehmen und Hunderttausenden Arbeitnehmern die Beschäftigung sichern können, und das, glaube ich, war ein großer gemeinsamer Erfolg. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeord­neten der ÖVP sowie des Abg. Koza.)

Herr Arbeitsminister, ich möchte aber auch noch die Gelegenheit nutzen, um heute von hier aus darauf aufmerksam zu machen, dass wir aufgrund dieser Rekordteuerung erste Konjunktureinbrüche in manchen Branchen haben – konkret in jenen betreffend den Wohnungsbau, in jenen, was das Schaffen von Eigenheimen betrifft. Wir haben Firmen, die Fenster produzieren, die Fertig­teilhäuser produzieren und die aufgrund der neuen Kreditregeln Probleme bekommen, weil sich die Menschen die Schaffung neuer Eigenheime nicht mehr leisten können, weil die Gemeinnützigen österreichweit nicht Wohnungen errichten können, damit die Familien ein Dach über dem Kopf haben.

Da ist großer Handlungsbedarf gegeben, und ich ersuche Sie von dieser Stelle aus, Herr Bundesminister, gemeinsam auch daran zu arbeiten, die betroffenen Branchen und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wenn wir Sonderregelungen brauchen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, und wie gesagt: Zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 wird es von uns die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Zopf. – Bitte.