12.24

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Personalmangel ist ein omnipräsentes Thema, aber gerade in Gesundheitsberufen – und ich glaube, da sind wir uns ziemlich einig – ist es ein besonders problematisches.

In den letzten Monaten hat diese Bundesregierung, wie auch wir hier im Hohen Haus, viele Maßnahmen beschlossen und gesetzt, um zum einen den in der Pflege tätigen und beschäftigten Personen ihre tatsächlich sehr wertvolle Tätig­keit zu honorieren und zum anderen auch mehr Menschen für diesen Aus­bildungsweg und den Berufszweig Pflege zu begeistern. So gibt es mehr Gehalt ebenso wie eine zusätzliche Entlastungswoche für die beim Bund oder auch in privaten Einrichtungen beschäftigten Pflegekräfte ab ihrem 43. Geburtstag, und das unabhängig davon, wie lange sie schon im Betrieb arbeiten und beschäftigt sind. Das ist eine enorme Entlastung bei einer psychisch und physisch doch sehr belastenden Tätigkeit und reduziert für die dort Beschäftigten auch insgesamt die Arbeitsbelastung.

Uns allen ist aber auch bewusst, dass es, um die Arbeitsbelastung für die Pflege­kräfte insgesamt zu reduzieren und um ihnen auch entgegenzukommen, not­wendig ist, dass wir mehr Beschäftigte in den Bereich der Pflege bringen. Das heißt, ein Schwerpunkt ist auch, die Ausbildung insgesamt zu attraktivieren.

Wir haben da in den letzten Monaten und Jahren gerade auch finanzielle Akzente gesetzt, denn für diejenigen, die sich umschulen lassen wollen, für diejenigen, die sich aufschulen lassen wollen, ist es natürlich auch eine Frage der Leistbarkeit, ob sie dies auch machen können. So gibt es einen Ausbildungszuschuss von 600 Euro für diejenigen, die in den Pflegeschulen sind, und ein Pflegestipendium für all jene, die sich vonseiten des AMS bereit erklären, in die Pflege zu gehen.

Heute setzen wir einen weiteren Baustein. Wir geben uns nicht der Illusion hin, dass die Pflegelehre, die uns heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, allein die Situation bei den Pflegekräften verbessert, aber sie ist ein wichtiger Bau­stein, um Menschen für den Pflegebereich zu begeistern und auf eine Möglich­keit hinzuweisen, auch in einem sehr frühen Alter in die Ausbildung zu gehen.

Die Lehre wird vier beziehungsweise drei Jahre dauern und mit einem Lehr­abschluss entweder als Pflegefachassistenz oder als Pflegeassistenz enden, und das ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger an Fachhochschulen oder Sonstigem. Im vierten Lehrjahr wird es eine Lehrlingsentschädigung von bis zu etwa 1 400 Euro geben. Auch das ist gerade für junge Menschen, die bereits in den Beruf einsteigen wollen, die bereits Geld verdienen wollen, ein sehr wichtiger Faktor: dass sie auch selbst Geld verdienen können.

Wir haben die Kritik im Vorfeld gehört, gerade auch von der Gewerkschaft, wie es Kollege Kucher angesprochen hat, wobei natürlich auch Bedenken geäußert worden sind im Zusammenhang mit Fragen wie: Was dürfen Jugendliche schon am Krankenbett machen? Wie ist die Situation im Umgang mit kranken Menschen? – Wir haben uns da auch an den Schweizern orientiert, die dies­bezüglich klare Jugendschutzrichtlinien etabliert haben. So dürfen Jugendliche beispielsweise bis zum Erreichen des 17. Lebensjahrs Folgendes: fachgerechte Mitwirkung im Rahmen des Medikamentenmanagements, Dispensierung von Medikamenten, jedoch keine Verabreichung, Unterstützung des diplomierten Pflegepersonals durch Bereitstellung von Informationen über die zu Pfle­genden. Das sind schon sehr wertvolle Tätigkeiten, mit denen sie in den Beruf einsteigen können, aber noch nicht gezwungen sind, direkt am Kranken zu arbeiten, und es wird natürlich auch der Aspekt der Fähigkeit berücksichtigt.

Was wir auch vonseiten der Gewerkschaft gehört haben und was auch aus der Sicht der Pflegeberufe wichtig ist: Es gilt, eine Durchlässigkeit zu schaffen. Auch da ist sichergestellt – ich habe es ja schon erwähnt –, dass der Lehrabschluss dann anschließend auch zum Zugang zu einer Diplomausbildung berechtigt.

Und weil im Ausschuss auch die Kritik gekommen ist: Jetzt beschließen wir das, und ab Herbst soll es dann auch gelten? – Es ist klar, dass bereits Vorarbeiten dazu geleistet werden, um dieses System einer dualen Ausbildung auch bewältigen zu können. Das heißt, dass auch die Berufsschulen entsprechend darauf vorbereitet sind, dass Kooperationen gestaltet werden, um dieses Modell auch gut zu forcieren. Ich nenne als Beispiel Tirol: Dort wird der Unterricht in den allgemein bildenden Pflichtgegenständen in der Berufsschule integriert, und für die fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände wird derzeit eine Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheits­berufe in Innsbruck ausgearbeitet. Da wird also sehr viel Vorarbeit geleistet, damit das auch gut gelingen kann.

Ich glaube, wir sollten auch hier diesem Modell eine gute Chance geben. Die Schweizer zeigen es vor, und auch hier wird damit vielen jungen Menschen ein erfolgreicher Start in den Pflegeberuf ermöglicht werden. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Ribo.)

12.29

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.