14.15

Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleg:innen! Wertgeschätzte Zuseher:innen hier, aber auch zu Hause! Meine Rede dreht sich um TOP 6, die Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen. Kollegin Fiedler von den NEOS hat da einen Entschließungsantrag eingebracht, den wir alle als gut erachtet haben, also wieder etwas Positives in der Zusammenarbeit. Es ist so, dass uns alle als Sprecher:innen für Menschen mit Behinderungen immer unterschiedliche Nachrichten zu dem Thema der Parkausweise für Menschen mit Behinderungen erreichen.

Viele davon sind Beschwerden wegen missbräuchlicher und unrechtmäßiger Verwendung. Auch aufgrund von mit dem Parkausweis verbundener Privi­legien – also kostenloses Parken, Steuerfreibetrag, Vignette – ist er ein sehr begehrtes Objekt. In vielen Fällen werden Parkausweise kopiert oder gefälscht. Immer wieder fliegen dann diese Betrugsfälle auf, bei denen Ausweise von längst verstorbenen Menschen verwendet werden, um ein Auto auf dem Behindertenparkplatz parken zu können, oder es werden die Parkausweise verwendet, ohne dass die Inhaber:innen tatsächlich mitbefördert werden.

Es ist auch so, dass bereits abgelaufene Parkausweise im Einsatz sind. Da sind die Menschen ganz kreativ, da werden die Parkausweise dann so angebracht, dass das Ablaufdatum verdeckt ist und die Kontrollorgane es somit nicht mehr sehen können. Das heißt, derzeit ist es so, dass eine Überprüfung der Gültigkeit dieser Ausweise in der Praxis de facto vielfach verunmöglicht wird.

Bis Ende 2013 – das ist jetzt für Sie, damit Sie es einordnen können – waren die Magistrate in den Städten für die Ausstellung der Behindertenparkausweise zuständig. Da sind auch immer wieder einige Probleme aufgetaucht. Zum Beispiel konnte in der Stadt Salzburg nicht kontrolliert werden, wer einen Park­ausweis hat, da das Magistrat keine Auflistung der Ausweise geführt hat. Durch die Erweiterung des Begünstigtenkreises stieg dann schließlich auch die Anzahl der Ausweise, was dann wiederum ein Fehlen von ausreichend Stellplätzen zur Folge hatte.

Aufgrund der genannten Probleme wurde das Sozialministerium 2014 mit der Alleinzuständigkeit betraut. Bereits 2020 wurde eine Studie an die TU Wien in Auftrag gegeben, zwecks Evaluierung beziehungsweise Ausarbeitung eines Lösungskonzepts. Als zentralen Ansatz zur Lösung der vorhandenen Probleme sieht die Studie die Digitalisierung der Parkausweise. Das ist auch der Inhalt des Antrages von Kollegin Fiedler von den NEOS. Mit dem Anbringen eines QR-Codes wäre einerseits gesichert, dass man es von außen kontrollieren kann – man könnte feststellen, ob eine Berechtigung noch aufrecht ist –, und gleich­zeitig könnten abgelaufene Parkkarten für ungültig erklärt werden. An der technischen Umsetzung davon wird bereits gearbeitet.

Wir alle sehen da eine Riesenchance, im Rahmen der Digitalisierung ein neues, transparentes, faires System für die Parkausweise für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Danke für die Initiative! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.18

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.