14.22

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren wieder einmal eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, das Thema Pflege. Es ist eigentlich schon egal, ob man von der häuslichen Pflege, von der mobilen Pflege oder von der stationären Pflege spricht, die Situation für die zu Pflegenden und für diejenigen, die mit der Pflege beschäftigt sind, ist überall bescheiden.

Es ist schön, dass die Regierungsparteien jetzt auch draufgekommen sind – alltagspraktisch –, dass Angehörige, die pflegen, nicht zwangsläufig im selben Haushalt mit den zu Pflegenden leben, denn auch in einem Haus kann es zwei Haushalte geben; die junge Generation wohnt vielleicht im Haus nebenan. Und ja, es gibt auch viele, die pflegen, die dafür in Kauf nehmen, mit dem Auto hinzufahren und wieder zurückzufahren.

Es gibt heuer eben diese 750 Euro und ab dem nächsten Jahr 1 500 Euro, wenn Pflegestufe 4 zuerkannt wurde. Wir wissen alle, dass die Pflegestufen sehr oft sehr ungerecht verteilt sind und dass viele, die zu Pflegende mit Pflegestufe 1, 2 und 3 pflegen, von diesem Angehörigenbonus nichts haben. Sehr verwunderlich und meiner Meinung nach eine eklatante Ungleichbehandlung ist es auch, dass dieser Angehörigenbonus nur einmal zum Tragen kommt, wenn zum Beispiel eine Frau, eine Tochter beide Elternteile pflegt. Ich glaube, niemand kann mir erklären, warum das so ist. Der Arbeitsaufwand, die Aufopferung und die Zeit, die dafür in Anspruch genommen werden, sind natürlich genauso hoch, als würde man zwei einzelne Personen pflegen. Warum dann kein doppelter Ange­hörigenbonus ausbezahlt wird, ist mir unverständlich.

Meine Damen und Herren, halten Sie sich einmal vor Augen: Wenn diese beiden Elternteile in einem Seniorenheim untergebracht werden müssten, dann würde das der Gesellschaft, unserem Staat im Monat ein Minimum von 6 000 Euro kosten. – Die Pflege zu Hause kommt viel, viel günstiger.

Ich habe auch eine Anfragebeantwortung von Ihnen, Herr Minister, aus der man wieder sieht, dass auch die Anrechnung der Pension für jene, die in der Pflege zu Hause tätig sind – meist Frauen –, eigentlich zum Fremdschämen ist. Wenn eine Frau ein behindertes Kind bekommt und sich dafür entscheidet, die Pflege selbst zu leisten, dann kann sie mit 480 Versicherungsmonaten in Pension gehen, mit vier Jahren Kindererziehungszeiten und mit einer freiwilligen bei­tragsfreien Versicherung für die restliche Zeit, aber nach 40 Jahren Pflege kom­men 954 Euro heraus; das ist weniger als die Ausgleichszulage. Wenn die Frau verheiratet ist, dann kriegt sie nicht einmal die Ausgleichszulage. Auch dazu wieder ein Rechenbeispiel – wirklich mit Minimum geschätzt –: Für 40 Jahre Pflege von einem Kind mit Behinderung und dann als Erwachsener können Sie im Ansatz mit 1,5 Millionen Euro rechnen – dafür stehen 954 Euro Pension zu.

Zum Thema Parkausweis: Zu kontrollieren, ob dieser auch tatsächlich noch in Verwendung sein darf, ist natürlich eine gute Sache, aber auch hier gilt – und ich habe diesbezüglich schon Anfragen von Menschen mit Behinderungen bekom­men, die auf diese Parkausweise sehr, sehr angewiesen sind –: Wann kommt das? Wie kommt das? Muss man noch einmal zur Untersuchung? Wird er auto­matisch zugeschickt? Muss man ihn beantragen? – Ich hoffe, dass die Regierung in der ihr verbleibenden Zeit wenigstens dieses Konzept noch erarbeitet und vorlegt und umsetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.