16.09

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher und Besucherinnen! Nach diesem Vernebelungsredebeitrag des Kollegen Hammer - - (Abg. Michael Hammer: Hanger! – Weitere Rufe bei der ÖVP: Hanger!) – Hanger. Entschuldigung, es war keine Absicht. (Heiterkeit der Rednerin.) Keine Absicht, Entschuldigung.

Nach diesem Vernebelungsredebeitrag möchte ich darauf kommen, worum es in diesem Antrag wirklich geht, was die Intention dieses Antrages wirklich ist. Jawohl, es geht um das Kontrollrecht des Parlaments, es geht um das Interpella­tionsrecht des Parlaments (Abg. Hanger: Sie haben aber nicht aufgepasst, was ich gesagt habe!), das ein wesentliches Instrument zur Kontrolle durch das Parla­ment, die Abgeordneten ist, und es geht darum, dieses zu verbessern.

Warum ist das notwendig? – Es ist deshalb notwendig, weil wir zwar an den Präsidenten auch Anfragen stellen können, aber auf die Beantwortung dieser Anfragen müssen wir oft sehr, sehr, sehr lange warten, und wenn sie dann da sind, sind sie höchst unzureichend. Dieser Antrag beschäftigt sich damit, wie man da Hebel ansetzen kann, um das zu verbessern.

Es ist also so: Wenn wir an Minister, an Ministerinnen Anfragen stellen, gibt es eine Frist von zwei Monaten, dann muss die Anfrage beantwortet werden. Wenn sie als unzureichend empfunden wird, dann kann sie hier in einer kurzen Debatte mündlich diskutiert werden und der Minister, die Ministerin zur Rede gestellt werden.

Wir wollen also gleiches Recht für alle. Wir unterstützen Ihr Grundanliegen; der Antrag der Freiheitlichen möchte das: gleiches Recht für alle. Was für die Minister und Ministerinnen gelten soll, soll auch für den Präsidenten des Natio­nalrates gelten. Es soll eine Frist geben, innerhalb derer die Anfrage beant­wortet werden muss. Falls die Beantwortung als unzureichend eingeschätzt wird, dann soll sie hier im Plenum des Nationalrates auch entsprechend disku­tiert werden. Ähnliches soll für die Rechnungshofpräsidentin vorgesehen werden.

Wie gesagt, wir unterstützen diesen Antrag im Grundsatz. Was wir im Ausschuss diskutieren müssen, ist, ob Sie zum Beispiel dort, wo es um die Verbesserung des Interpellationsrechts gegenüber der Rechnungshofpräsidentin geht, den Hebel wirklich am richtigen Punkt ansetzen und ob wir nicht zur Verbesserung unseres Interpellationsrechts noch weitere Hebel brauchen, denn es ist ja auch so, dass die Anfragebeantwortungen von Ministern und Ministerinnen oft höchst unzureichend sind.

Wir haben das erst gestern in einer Anfragebesprechung durch den Finanz­minister gesehen, bei der es wieder einmal um das leidige Thema von Umfragen des Finanzministeriums gegangen ist. Wir hätten den Vorschlag eingebracht, dass man da den Verfassungsgerichtshof einschalten können soll, also einen zusätzlichen Hebel vorsehen soll.

Im Grundsatz gibt es also Unterstützung; wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall bei der SPÖ.)

16.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Kollegin Prammer. – Bitte.