16.13

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf zunächst einmal eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern aus dem Stifts­gymnasium Melk ganz besonders herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Ich habe gehört, ihr seid heute mit dem Fach Politische Bildung hier. Es ist ganz toll, dass ihr gerade zu dieser Debatte gekommen seid, denn es geht um etwas, das wirklich ein sehr wichtiges Instrument im Parlamentarismus ist, das den schwierigen Namen Interpellationsrecht hat.

Es ist eh schon auch einiges dazu erklärt worden. Es ist tatsächlich ein sehr, sehr wichtiges Instrument, weil es dem Parlament eine sehr gute Möglichkeit gibt, die Verwaltung im Land, das Verwaltungshandeln zu kontrollieren. Insbesondere dann, wenn wir die Regierung – das sind die Minister, die Ministerinnen, die an der Spitze der Verwaltung stehen – kontrollieren, müssen die den Parlamenta­rier:innen Rede und Antwort stehen.

Das bedeutet, man stellt eine schriftliche Anfrage – damit befassen wir uns hier jetzt. Man formuliert eine kleine Einleitung, einen kleinen Begründungsteil und dann konkrete Fragen. Diese konkreten Fragen müssen dann vom jeweiligen Minister oder der Ministerin beantwortet werden.

Der Antrag, mit dem wir uns hier beschäftigen, möchte, dass dieses Fragerecht, das es auch an den Präsidenten des Nationalrates und auch an die Frau Präsidentin des Rechnungshofes gibt, genauso ausgestaltet wird wie dasjenige an die Minister und Ministerinnen, was grundsätzlich ein guter Zugang ist. Also der Unterschied jetzt ist, dass Minister und Ministerinnen einen Zeitraum von zwei Monaten haben, um diese Anfragen zu beantworten.

Es ist auch sinnvoll, dass es diese Frist gibt, denn man kann sich darauf einstel­len, dass man innerhalb dieser Frist dann eine Antwort bekommt. Man stellt ja die Frage nicht aus Jux und Tollerei, sondern man stellt die Frage, um einen Sachverhalt erklärt zu bekommen, der im Verwaltungshandeln angelegt ist. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn man die Präsidentin oder den Präsidenten des Rechnungshofes oder die Präsidentin oder den Präsidenten des Nationalrates fragt.

Das ist ein bissel ein Punkt, an dem dieser Antrag zumindest in der Begründung etwas an der Realität vorbeigeht, denn man kann natürlich nicht alles fragen, sondern muss nach dem Verwaltungshandeln fragen – und da muss man beim Rechnungshof vielleicht ein bisschen ausholen. Der Rechnungshof ist ein Organ des Parlaments. Das heißt, das Parlament hat den Rechnungshof, um Hilfe­stellung bei der Finanzkontrolle, bei der Kontrolle über die Finanzgebarung in diesem Land zu haben. Das bedeutet, alles, was mit unserem Geld, mit Staats­geld, mit Steuergeld passiert, unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes. Das heißt, alles, was von der Regierung in der Verwaltung gemacht wird, alles, was Unternehmen machen, die dem Staat gehören, all das wird vom Rechnungshof geprüft. (Beifall und Bravoruf bei den Grünen.)

Der Rechnungshof prüft, ob diese Mittel so verwendet werden, dass das den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit entspricht. Das bedeutet: Weil es Geld ist, das uns allen gehört, muss es auch so eingesetzt werden, dass wir alle möglichst viel davon haben. Deshalb unterliegt dieses Finanzhandeln, dieses Geldausgeben der Kontrolle des Rechnungshofes.

Der Rechnungshof erstattet darüber Bericht und sucht sich unterschiedliche Themenbereiche aus, die geprüft werden. Der Rechnungshof macht vorher einmal einen Bericht, den Vorhabensbericht, stellt zusammen, was er so vorhat. (Abg. Stöger: Uhrzeit!) Am Ende des Jahres macht der Rechnungshof einen Tätigkeitsbericht und berichtet dem Parlament, was alles geprüft wurde, wo die Schwerpunkte gesetzt wurden und warum gerade welche Themenbereiche geprüft wurden. (Abg. Stöger: Zur Sache!)

Zwischendurch gibt es auch einen Ausschuss in diesem Parlament, den Rechnungs­hofausschuss, in dem Berichte des Rechnungshofes, die dem Parlament vor­gelegt werden, diskutiert werden. Das sind Prüfberichte, in denen drinsteht, was sie sich genau angeschaut haben, dann wird ein bisschen erklärt, warum sie sich das angeschaut haben, und dann wird erzählt, wo genau die Schwerpunkte sind, und auch, was gefunden wurde: Gibt es irgendwelche Missstände? Wurde irgendwo das Geld nicht fachgerecht eingesetzt? Ist irgendwo die Kontrolle nicht in Ordnung? Gibt es irgendwo zu wenige Überprüfungen? – All das stellt der Rechnungshof fest und gibt dann sogenannte Empfehlungen ab.

Diese Empfehlungen kommen dann in diesen Bericht, der dann dem Parlament vorgelegt wird. Dort gibt es einen Rechnungshofausschuss, in dem das dann inhaltlich diskutiert wird, dazu wird die Präsidentin des Rechnungshofes eingeladen. Sie erklärt dann gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern, die an dieser Prüfung beteiligt waren, was genau bei der Prüfung herausgekommen ist, was sie sich genau angeschaut haben, und steht dort für Nachfragen der Abgeordneten zur Verfügung.

Da komme ich jetzt zu diesem Antrag betreffend das Interpellationsrecht an die Rechnungshofpräsidentin, denn genau da liegt die Verwechslung in diesem Antrag. Grundsätzlich ist die Rechnungshofpräsidentin für die inhaltliche Kon­trolle genau dieser Institution – nämlich dem gesamten Nationalrat – verant­wort­lich. Sie berichtet im Ausschuss, der Bericht kommt dann hier ins Plenum und wird hier debattiert. Das ist die inhaltliche Kontrolle. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese inhaltliche Kontrolle monieren Sie, und deshalb geht dieser Antrag grund­sätzlich am Inhalt oder am Zweck vorbei. Grundsätzlich ist das Inter­pella­tions­recht aber sehr wichtig. Ich freue mich darauf, wenn wir es im Ausschuss dann ausführlich diskutieren können und hoffentlich zu einer guten gemein­samen Lösung kommen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

16.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bevor ich dem letzten Redner das Wort erteile, darf ich die Pensionisten der Voestalpine recht herzlich grüßen. Abgeordneter Keck hat mich darum ersucht. Wir sehen Sie nicht genau, weil es so spiegelt, vielleicht zeigen Sie sich. – Wir freuen uns, dass Sie da sind. (Allgemeiner Beifall.)

Nun gelangt Abgeordneter Margreiter zu Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.