16.20

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Wir haben jetzt schon sehr viel Staatsbürgerschaftsunterricht erhalten. Ich kann mir also weitere Ausführungen zum Thema selbst ersparen und möchte den Punkt daher von ein bisschen woanders anfliegen.

Diese Instrumente der Anfrage an den Herrn Präsidenten oder an die Präsidentin des Rechnungshofes kennen wir alle ja schon länger. Jetzt gibt es eine Geset­zesinitiative, auch diese Instrumente gleich zu regeln wie die Anfragen an Regierungsmitglieder. Wenn so eine Initiative aufkommt, muss man sich doch immer fragen: Was ist der Hintergrund? Warum ist das jetzt so? Diese Frage führt mich dazu, dass wir in diesem Haus viel zu oft aus dem Auge verlieren, wofür wir eigentlich gewählt sind, wofür wir ein Mandat haben.

Es geht darum, dass das große Ganze, das Allgemeinwohl zu fördern ist. Wenn jetzt Anfragebeantwortungen verschleppt werden, wenn Anfragebeantwor­tun­gen schlampig oder teilweise überhaupt nicht sinnvoll beantwortet werden, so unterläuft das genau den Sinn und den Auftrag, den wir als gewählte Mandatare und den natürlich auch die Exekutivorgane haben, nämlich im Sinne des Allgemeinwohls zu arbeiten und nicht im Sinne einzelner Parteien dieses Hauses.

Die Parteien sind wichtig, aber die Arbeit, die wir hier leisten und die die Regierungsmitglieder leisten, muss immer unter dem großen Gesichtspunkt stehen, das Gemeinwohl zu fördern – und zwar von allen Menschen.

Ich möchte folgenden Vergleich ziehen: Ich bin beruflich als Anwalt tätig, und wenn man als Anwalt tätig ist, bemüht man sich im Interesse des Mandanten, der einem das Mandat erteilt hat, möglichst effizient, möglichst erfolgreich und möglichst schnell zu arbeiten. Genau diesen Maßstab sollten wir eigentlich auch bei unserer parlamentarischen Arbeit anlegen. Der Mandant, für den wir da arbeiten, das sind Sie, das ist die Bevölkerung, das sind alle Wählerinnen und Wähler und alle Menschen, die in Österreich leben.

Genau diesen Punkt sollten wir uns genau anschauen: Warum ist es immer wie­der notwendig, uns selber noch schärfere Regeln zu geben? Warum begreifen wir aus dem Geist der Demokratie heraus nicht selber, dass wir einfach erfolgreich arbeiten müssen?

Es ist so: Wir müssen uns dieser Sache stellen, dass hier legistische Maß­nahmen notwendig sind, um die Arbeit effizienter zu gestalten. Daher werden wir dieses Ansinnen, dass die Anfragebeantwortungen schneller kommen, in den kommenden Debatten im Ausschuss natürlich sehr unterstützen. Zu überlegen ist natürlich auch eine Qualitätskontrolle in der Weise, wie es sie beispielsweise in Deutschland gibt, wo das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Organstreitverfahrens die Möglichkeit hat, völlig unzureichende Ant­worten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Das wird allenfalls auch in Österreich zu überlegen sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.23