12.15

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eingangs möchte ich mich ganz herzlich bei den Abgeordneten für die gute Zusammenarbeit im Familienausschuss bedanken. Viele Ideen, Anregungen, die die Bürgerinnen und Bürger an Sie alle herantragen, werden im Familienausschuss debattiert, und viele davon haben wir auch in den letzten Jahren aufgenommen und folglich haben sie auch Eingang in Gesetzesreformen gefunden.

Wenn man das Kinderbetreuungsgeld betrachtet, so ist schon klar, dass Österreich innerhalb der gesamten Union eines der großzügigsten Kinderbetreuungsgeldsysteme hat, sowohl was die Höhe als auch was die Dauer betrifft. Man kann sicherlich über vieles beim Kinderbetreuungsgeld sprechen, aber klar ist, dass es unfassbar flexibel ist. Es bietet für alle möglichen Lebenssituationen Möglichkeiten. Man kann das Kinderbetreuungsgeld alleine, zu zweit, zu gleichen Teilen, zu unterschiedlichen Teilen in Anspruch nehmen, man kann es pauschal beziehen, man kann es einkommensabhängig beziehen, es gibt zig Wahlmöglichkeiten, die natürlich am Ende des Tages auch ein gewisses komplexes System bedeuten, weil sich die Familien damit auseinandersetzen müssen, welches Modell jenes ist, das für ihre Familie am besten passt. Sie bedeuten aber eben auch, dass wir die Wahlfreiheit und die Wahlmöglichkeit für die Familien durch dieses flexible Modell sicherstellen.

Das schätzen die Eltern auch, das zeigen auch unsere Erhebungen. Jüngst hat eine Erhebung vom Österreichischen Institut für Familienforschung gezeigt, dass die Eltern mit dem System des Kinderbetreuungsgeldes sehr zufrieden sind, aber wir wollen natürlich immer schauen, wo wir uns noch verbessern können, und wie gesagt, das haben wir in den letzten Jahren mit Ihrer Hilfe auch getan.

Wir haben ja zusätzlich zur Valorisierung des Familienzeitbonus und des Kinderbetreuungsgeldes, was ein historischer Meilenstein ist, auch noch weitere Maßnahmen gesetzt. Beispielsweise entfällt für Geburten ab 1. Jänner 2023 die Anrechnung des Familienzeitbonus auf ein vom Vater später bezogenes Kinderbetreuungsgeld. Dadurch fällt eine Hürde für Familien, und die Väterbeteiligung wird hoffentlich auch gestärkt. Außerdem gibt es seit 2023 eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim KBG-Konto, beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe.

Ganz wichtig war in der Debatte, dass das Kinderbetreuungsgeld immer auch mit der Familienbeihilfe zusammenhängt, und das hängt wiederum mit dem Mutter-Kind-Pass zusammen. Wir haben jetzt die Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes, neu: Eltern-Kind-Pass, beschlossen, und das wird dazu führen, dass wir auch Reibungsverluste im Prozess ausmerzen können, weil die Daten auch automatisch geteilt werden und es so einfach zu einer unbürokratischen Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes kommen wird. Also auch hier: Durch die Digitalisierung erhoffen wir uns einen Fortschritt in der operativen Abwicklung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.18

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Maximilian Köllner zu Wort. – Bitte.