13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2081 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (2108 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit gelangen wir zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf die Frau Bundesminister für Verfassung recht herzlich begrüßen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr.