17.39

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus, der Gesetz­gebung! Ein erstes Paket gegen notorische Verkehrsrowdys haben wir bereits vor zwei Jahren beschlossen. Nun gibt es aber trotzdem einige wenige Unbelehrbare, meist mit getunten Autos, die sich gar nicht um die Vorschriften kümmern. Ziel dieser Regierung und auch unser Ziel als Parlamentarier ist es, die Verkehrssicherheit in Österreich zu erhöhen; Ziel ist ein vermehrter Schutz der Verkehrsteilnehmer; Ziel ist, die Anzahl der Unfallopfer weiter zu senken. Daher beschließen wir heute ein weiteres Paket, das die Beschlagnahme und unter Umständen den Verfall des Fahrzeuges ermöglicht beziehungsweise regelt.

„Die Organe der Straßenaufsicht haben unter Bedachtnahme auf die Verkehrs­sicherheit Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwin­digkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat.“ Eine endgültige Beschlagnahme erfolgt, wenn dies der Fall ist und „dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 [...] genannten Übertretungen entzo­gen worden ist oder“ wenn bei einer erstmaligen Übertretung nachgewie­sen wird, „dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortgebiets um mehr als 90 km/h überschritten hat“.

Es ist von meinen Vorrednern schon gesagt worden: Das richtet sich nicht gegen jene Autofahrer, die einmal unachtsam eine Geschwindigkeitsübertretung begehen, sondern gegen jene, die dies gezielt tun. Darüber hinaus kann die Behörde „zusätzlich zur Geldstrafe [...] ein von ihr beschlagnahmtes Fahrzeug [...] für verfallen [...] erklären, wenn das geboten erscheint, um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“.

Nun gibt es Kritik betreffend Eingriff ins Eigentumsrecht. Meine Antwort darauf ist: Erstens wird im Einzelfall entschieden, zweitens gibt es ein dreistufiges Verfahren – damit ist Willkür ausgeschlossen –, drittens kommt es zum Tragen, wenn das Fahrzeug gleich einer Waffe grob fahrlässig verwendet wird und bewusst die Gefährdung anderer, die Verursachung von menschlichem Leid in Kauf genommen wird.

Die ÖVP ist der Garant für den Schutz von Eigentum. Da aber geht es um vorsätzliche Gefährdung von Leib und Leben. Die Beschlagnahme einer Waffe ist, wenn die Waffe grob fahrlässig verwendet wird, kein unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentum.

Zum Schluss noch ein Dank an meinen Kollegen Klaus Lindinger, der vorhin gesprochen hat: Er hat mit seiner Beharrlichkeit dafür gesorgt, dass wir heute das Problem der Nichtanerkennung von Führerscheinen des Kosovo zum vorübergehenden Lenken von Kraftfahrzeugen in Österreich lösen werden. Das ist ein wichtiger Beschluss für die Erntehelfer, ein wichtiger Beschluss für die Bäuerinnen und Bauern und eine pragmatische Lösung für unser Land. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

17.43

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte.