19.57

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung ist in ihrer Arbeit mehr als konsequent, und zwar konsequent darin, jeden Fehler, den sie in der Coronapandemie gemacht hat, jetzt zu wiederholen. (Abg. Michael Hammer: So ein Unsinn! – Abg. Belakowitsch: Da wart ja ihr auch überall dabei!) Geschätzte Frau Kollegin Kaufmann, ja, es waren schwierige Jahre, und es wurden Fehler gemacht, die wir auch nicht kritisieren; was wir aber schon kritisieren, ist, dass diese Fehler jetzt in der Teuerungskrise wieder gemacht werden – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler.

Bereits bei den Coronaunterstützungsleistungen wurden einzelne Betriebe massiv überfördert. Diese Überförderungen führten zu enormen Gewinnsteige­rungen und bescherten vielen Unternehmen die gewinnreichsten Jahre, die sie bisher in ihrer Unternehmensgeschichte hatten – und das alles zulasten der hart arbeitenden Menschen in diesem Land, die mit ihren Lohnsteuern diese horrenden Unternehmensgewinne in der Vergangenheit subventioniert haben. Dieses Vorgehen war nicht nur dreist, sondern ist einfach unent­schuld­bar. (Beifall bei der SPÖ.)

Doch wie eingangs bereits angesprochen ist die Regierung in ihrer Arbeit konsequent, denn dieselbe unentschuldbare und dreiste Finanzpolitik wird jetzt beim Energiekostenzuschuss zwei weitergeführt. Sogar der Fiskalrat hat da vor massiven Überförderungen gewarnt. Leidtragende sind erneut die hart arbeitenden Menschen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die können sich aufgrund der explodierenden Preise nicht nur viel weniger leisten, sondern subventionieren zur selben Zeit auch noch die Überförderung von Großkonzer­nen.

Inwiefern Großkonzerne es nötig haben, Rekordgewinne einzufahren und obendrein auch noch Subventionen zu kassieren, anstatt sich in Krisenzeiten ein Stück weit dem Gemeinwohl zu verschreiben, wenn sich Otto Normalver­braucher weder das Wohnen noch das Leben leisten kann und auch die nächsten Mieten nicht mehr bezahlen kann, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären.

Schwenken wir zurück zu den Versäumnissen und zu den Fehlern, die die Regierung in der Coronapandemie gemacht hat, welche bis heute auch juristische Nachspiele haben! Der NPO-Fonds zum Beispiel, Non-Profit-Organisationen-Fonds: Die Bundesregierung hat bereits zu Covid-Zeiten das Versprechen abgegeben, dass politische Parteien und Akademien von den NPO-Förderungen ausgenommen werden (Ruf bei den Grünen: Sind sie auch!), aber die Regierung bleibt auch da ihrer Ankündigungspolitik treu, denn auch dieses Versprechen wurde nicht gehalten. Die Parteiakademie der ÖVP hatte – und zwar als einzige politische Akademie – die Chuzpe, tatsächlich die NPO-Förderungen zu beantragen. Mit 220 Millionen Euro wurde die Politische Akademie der ÖVP über den Corona-NPO-Fonds finanziell unterstützt (Abg. Michael Hammer: Die Kinderfreunde, der Pensionistenverband! – Abg. Holzleitner: Wenn der Seniorenbund Millionen kassiert, wäre ich ganz leise! – Abg. Michael Hammer: Haben sie eh zurückgezahlt!), und das, obwohl vereinbart wurde, den NPO-Fonds nicht anzugreifen. – Ja, ich denke mir, das tut weh, wenn man Sie mit der Wahrheit konfrontiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Regeln und Vorschriften gelten für alle, nur für Sie selber, für die ÖVP, nicht. Einer Partei, welche nicht davor zurückschreckt, einen Topf anzugreifen, der eigentlich für die Caritas oder auch für die Volkshilfe gewesen wäre, der will ich beim besten Willen nicht dieses Land anvertrauen.

Nun sollen für die NPOs Hilfen in Form von Energiekostenzuschüssen einge­richtet werden. Das geschieht allerdings auch nicht, ohne sich auch da wieder die Möglichkeit einzuräumen, diesen 140-Millionen-Euro-Topf auch für die Politische Akademie aufzumachen. (Abg. Ottenschläger: Das ist falsch, was Sie hier behaupten!) Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel! (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kein Energiekostenzuschuss für Politische Akademien“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert im Rahmen der Richtlinienerstellung sicherzustellen, dass politische Akademien von Parteien von der Förderung von Energiekosten für NPOs ausgenommen werden.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker

Genossinnen und Genossen

betreffend Kein Energiekostenzuschuss für Politische Akademien

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Bericht und Antrag gem. §27 GOG-NR betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen erlassen (EKZ-NPOG) und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (2125 d.B.)

Die Bundesregierung lässt keine Gelegenheit aus, jeden einzelnen Fehler den man während der Corona-Krise gemacht hat, in der aktuellen Teuerungskrise zu wiederholen.

Schon bei den Corona-Hilfen gab es für einzelne Betriebe massive Überförde­rungen, die zu massiven Gewinnsteigerungen und letztlich teilweise zu den besten Jahren in der Unternehmensgeschichte geführt haben. Dass ganz normale Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen mit ihren Lohnsteuern Unternehmensgewinne in der Vergangen­heit subventioniert haben, ist eigentlich schon unentschuldbar. Die gleichen Fehler werden aber aktuell etwa beim Energiekostenzuschuss II gemacht. Hier hat sogar schon der Fiskalrat vor massiven Überförderungen gewarnt. Die Dummen sind die steuerzahlenden Menschen. Sie müssen hohe Preise mit dem hart erarbeiteten Geld bezahlen und gleichzeitig subventionieren sie mit ihrem Steuergeld wieder Gewinne von den großen Konzernen.

Aber auch beim NPO-Fonds während der Corona-Zeit wurden schwere Fehler gemacht, die bis heute ein juristisches Nachspiel haben. Die Regierung hatte nämlich damals versprochen, dass politische Parteien von den NPO-Förderungen ausgenommen werden. Dies war jedoch nicht der Fall. Die Parteiakademie der ÖVP hatte – als einzige politische Akademie – die Chuzpe, tatsächlich NPO-Förderungen zu beantragen. 220.000 Euro sind an die Politische Akademie der ÖVP über den Corona-NPO-Fonds geflossen, obwohl man vorher hoch und heilig versprochen hat, den NPO-Fonds eben nicht anzutasten. Dass die ÖVP nicht mal mehr davor zurückschreckt, für ihre Zwecke in einen Topf, der für Caritas und Volkshilfe vorgesehen ist, zu greifen, zeigt eigentlich, dass dieser Partei gar nichts mehr heilig ist.

Nun soll es für NPOs Hilfen in Form von Energiekostenzuschüssen geben. Aber auch hier wird die Möglichkeit aufgemacht, dass auch die politischen Akademien von Parteien auf einen 140 Mio. € Topf zugreifen können. Wieder werden die gleichen Fehler wiederholt oder aber auch die Öffentlichkeit bewusst hinters Licht geführt. So oder so: Diese Vorgangsweise ist jedenfalls nicht zu akzeptieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert im Rahmen der Richtlinienerstellung sicherzustellen, dass politische Akademien von Parteien von der Förderung von Energiekosten für NPOs ausgenommen werden.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Kollegin Blimlinger ist zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet, und dann machen wir fröhlich weiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.