20.54

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes macht es notwendig, das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu novellieren, zu reformieren. Der VfGH hat entschieden, dass es dem Rechtsstaatsprinzip widerspricht, dass die behördliche Entscheidungskompetenz des Leiters, der Leiterin der regionalen AMS-Geschäftsstelle an die Zustimmung eines nicht behördlichen Organs, nämlich des Regionalbeirates des AMS, gebunden ist – so weit, so gut oder so schlecht, wie man es halt sehen will.

Es ist für mich völlig klar, dass die Urteile der obersten Gerichtshöfe in der Gesetzesnovelle Niederschlag finden müssen. Wir hätten uns bei einer so wichtigen Materie wie dem Ausländerbeschäftigungsgesetz aber erwartet, dass es eine Begutachtung gibt und dass die Sozialpartner eingebunden werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Seidl), denn schließlich und endlich erwirtschaften die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Arbeitslosenbeiträge und finanzieren damit das AMS erheblich mit.

Dieser Antrag der Kolleginnen und Kollegen Tanja Graf und Markus Koza, der sehr vage ist, hebelt aus unserer Sicht in Wirklichkeit den Regionalbeirat, die Arbeitgebervertretung und die Arbeitnehmervertretung, aus. Das gibt den regionalen Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleitern sehr viel Macht. Es ist so, dass da Formulierungen enthalten sind wie: Beschäftigungsbewilligungen können erteilt werden, wenn zum Beispiel „öffentliche oder überbetriebliche gesamtwirtschaftliche Interessen die Beschäftigung des Ausländers erfordern“ – was auch immer das heißt; das ist nicht näher definiert –, oder zum Beispiel, wenn „die Beschäftigung des Ausländers aus besonders wichtigen Gründen, insbesondere zur Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer“ erforderlich ist. Das ist also wieder sehr schwammig und nicht wirklich bestimmt.

Er ist auch sehr arbeitgeberfreundlich, muss ich sagen. Das ist jetzt kein Arbeit­geberbashing, Frau Kollegin Kirchbaumer, aber der Antrag ist sehr arbeitge­berfreundlich formuliert. Die Vertreter der Regierungsparteien haben im Ausschuss gesagt: Wir müssen ja dieses Urteil umsetzen! – Ja, natürlich muss man es umsetzen, aber man könnte wie gesagt davor auch eine Begutachtung machen und man könnte die Sozialpartner einbinden.

Ich hätte mir erwartet, dass die Regierungsparteien auch infolge anderer Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes so zielstrebig arbeiten. Zum Beispiel hat der Verfassungsgerichtshof bereits 2019 festgestellt, dass die ÖVP-Mehrheit in der Beamten-, Eisenbahner- und Bergbauversicherung, in der soge­nannten BVAEB, rechtswidrig ist. Auch das hätte schon längst repariert gehört. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.57

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.