20.57

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekre­tärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer vor den Bildschirmen! Kollege Silvan hat es eingangs gesagt: Es geht darum, dass der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass nicht der Regionalbeirat als letzte Instanz gilt, sondern dass die Behörde eine Entscheidung treffen muss. Der Wunsch, den Kollege Silvan jetzt vorgebracht hat, dass man eine Begutachtung dafür wolle, würde dem eigentlich widersprechen: Wir würden damit die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes infrage stellen. Ich glaube, das sollten wir nicht tun, weil die Rechtsprechung eindeutig ist.

Wir reparieren dieses Gesetz dementsprechend. Ich darf schon mitgeben, dass der Regionalbeirat, der sich natürlich aus Interessenvertretungen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung oder Gewerk­schaftsbund zusammensetzt, die Entscheidungen immer in gutem Einvernahmen getroffen hat. Ich gehe davon aus, dass das AMS auch in Zukunft den Regionalbeirat miteinbeziehen wird.

Dazu hat unser Bundesminister Martin Kocher auch schon einen Erlass ausgegeben, der besagt, dass der Regionalbeirat alle 14 Tage tagen soll, damit da ein bisschen eine Beschleunigung hineinkommt. Er hat sonst in längeren Abständen getagt und es war natürlich für den einen oder anderen mühsam, die Entscheidung abzuwarten. Im Notfall soll der Regionalbeirat per Umlaufbe­schluss eine Entscheidung treffen können.

Ich bin davon überzeugt, dass die Regionalstellen – wenn ich zum Beispiel an die Leiterin bei uns in Salzburg denke – in Abstimmung mit dem Regionalbeirat eine Entscheidung treffen werden und die Sozialpartnerschaft da nicht ausgehe­belt wird.

Es hat im Ausschuss für Arbeit und Soziales von der Opposition, seitens der FPÖ, eine Irritation gegeben. Sie meinten, dass wir da Tür und Tor für Arbeits­kräfte, die aus dem Ausland kommen, öffnen. – Meine Damen und Herren, damit Sie es auch verstehen: Es geht hier um Beschäftigungsbe­willigun­gen. Es gibt Bewilligungen, die über einen Pass, über einen Flüchtlingsausweis, über eine Rot-Weiß-Rot-Karte gehen. Hier sprechen wir jetzt rein von Beschäftigungsbe­wil­ligungen für jene aus Nicht-EU-Staaten, die eben keine Rot-Weiß-Rot-Karte beziehen können oder auch keinen Flüchtlingspass haben, die hier eine Ausnahme bekommen.

Ich darf Ihnen eine Zahl nennen, weil das eben so dargestellt wird, als wären da alle Tore für ausländische Beschäftigung geöffnet (Abg. Belakowitsch: Werden!), dass man die ins Land bringen möchte. – Das ist nicht der Fall. Wir haben letztes Jahr 1 189 Menschen eine Beschäftigungsbewilligung für Österreich ausgestellt. Das sind, wenn ich mir die Erwerbstätigenanzahl von mehr als vier Millionen anschaue, 0,02 Prozent. Da bitte ich Sie schon, Frau Belakowitsch, lassen wir da ein bisschen die Kirche im Dorf. Wir reden von 0,02 Prozent Personen, die hier arbeiten wollen, die die Unternehmer auch brauchen. (Abg. Wurm: Das ist so wie unser CO2-Ausstoß weltweit!)

Wir werden, und das kann ich als Unternehmerin auch sagen, es nicht vorziehen, Menschen nach Österreich zu holen, in unser Sozialsystem (Abg. Belakowitsch: Na klar! Sicher!), sondern wir bevorzugen schon Menschen, die Qualität mitbringen und sich hier in Österreich, in den Arbeitsmarkt auch integrieren und einbringen wollen. Diese Menschen wollen wir unterstützen, auch hier arbeiten zu können.

Das sollte unser gemeinsames Interesse sein. Ich glaube nicht, dass die FPÖ Interesse daran hat, dass in erster Linie die Aufträge abwandern und in zweiter Linie die Unternehmer, weil sie kein Personal haben. (Abg. Zanger: Du produzierst wieder heiße Luft!) Daher bitte ich auch dazu wieder um breite Zustim­mung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.01

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.