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Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher auf der Galerie! Besonders begrüßen möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen von der GPA Steiermark, die heute bei uns im Hohen Haus zu Gast sind. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte heute noch einmal betonen, dass die Tagesordnungspunkte, die wir jetzt besprechen, eigentlich in den Gesundheitsausschuss gehört hätten. Das sind wieder Husch-pfusch-Aktionen und das zeigt die Arbeitsweise der Regierung, die solche Anträge an den Arbeits- und Sozialausschuss verweist, obwohl diese Anträge dort nicht hingehören.

Bei der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes können wir nur den Änderungen des ASVG zustimmen. Wir befürworten ausdrücklich, und das haben wir auch schon lange gefordert, das Erstverordnungsrecht für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen. Sie dürfen in Zukunft verschiedene Medizinprodukte – wie zum Beispiel Verbandsmaterialien, Gehhilfen oder Inkontinenzprodukte – selbstständig verordnen. Jedoch wurde auch das nicht fertig gedacht, weil die Abrechnung noch immer nicht endgültig geregelt ist.

Auch beim Tagesordnungspunkt 7 werden wir zustimmen. Da geht es darum, dass zukünftige Pflegekräfte, die im zweiten Bildungsweg eine Pflegeausbildung absolvieren, analog der Polizeifachausbildung sozialversichert sind und auch ein Ausbildungsstipendium erhalten. Wir gehen mit unseren Forderungen, die wir in diesem Zusammenhang schon öfter eingebracht haben, noch weiter: Wir fordern auch eine zusätzliche Arbeitsplatzgarantie analog den Bestimmungen für die Polizeiausbildung. (Beifall bei der SPÖ.)

Genauer betrachten möchte ich jetzt aber die Novelle zur sogenannten Entlas­tungswoche für das Pflegepersonal – erinnern wir uns, sie ist erst im November, Dezember hier im Hohen Haus beschlossen worden! Die Entlastungswoche wurde groß angekündigt, und es war ernüchternd, dann festzustellen, wer die Entlastungswoche wirklich bekommt, wer davon profitiert. Auch bei dieser Novellierung wurde nicht Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen genom­men, die schon sechs Wochen Urlaubsanspruch haben, nämlich darauf, dass auch für sie eine zusätzliche Entlastungswoche möglich ist. Auch kollektiv­ver­trag­liche Bestimmungen werden noch immer auf die Entlastungswoche angerechnet.

Weiters sind noch immer Heimhilfen und Mitarbeiter:innen, die Menschen mit Behinderungen betreuen und pflegen, nicht einbezogen, es gibt für sie also keine Entlastungswoche. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum es die Möglichkeit gibt, diese Entlastungswoche in Geld abzulösen. Das ist ja völlig konträr zum Sinn einer Entlastungswoche.

Bei der Novelle geht es nur darum, für die Berechnung der Entlastungswoche vom Kalenderjahr auf das Urlaubsjahr umzustellen, also eine rein administrative Änderung. Wir finden es schade, dass es auch in diesem Fall keine parlamen­tarische Begutachtung gegeben hat. Ich glaube, wir könnten uns viele Novellen ersparen, wenn das ordnungsgemäß im demokratischen Prozess abgewickelt würde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

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