14.26

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Bundesminister! Wir diskutieren hier den Tagesordnungspunkt über die Promotio sub auspiciis praesidentis, also sozusagen die Verleihung des Doktor­titels unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.

Um diese besondere Auszeichnung und Wertschätzung zu erlangen, braucht es einige Voraussetzungen, nämlich alle Abschlussarbeiten ab der Oberstufe mit einem Sehr gut zu beschließen, selbst die Rigorosa, auszeichnungswürdiges Verhalten innerhalb und außerhalb der Hochschule und innerhalb der durchschnitt­lichen Studiendauer fertig zu werden.

Da gibt es jetzt die ganz besondere Familie Schörgenhumer, bei der ich einmal in erster Linie Papa und Mama Schörgenhumer gratulieren darf, denn die haben offensichtlich etwas richtig gemacht: Sie haben vier Kinder, und drei dieser Kinder tragen diese Auszeichnung bereits, nämlich Markus, Andreas und Johan­nes, Doktor in Technischer Physik, Doktor in Informationstechnologie und Doktor in Technischer Chemie. (Beifall bei der ÖVP.)

Darüber hinaus gibt es die Tochter Maria, die ihr Doktorat in Philosophie abge­schlossen hat, sich aber neben dem Studium, zusätzlich zum Studium, auch für eine Familie entschieden hat. Sie hat nämlich zwei Kinder bekommen und hat neben dem Studium auch Vollzeit gearbeitet. Da ist, glaube ich, durch­aus nachvollziehbar, dass man das dann in der für diese Auszeichnung vorgesehenen Studiendauer möglicherweise nicht schaffen kann.

Das bringt uns zu dem Punkt, dass ich sehr froh bin, dass wir hier anders darüber denken. Ich möchte jetzt auch der Universität gar keinen Vorwurf machen, dass diese Auszeichnung nicht unbedingt befürwortet wurde, denn die damaligen – beziehungsweise die bis jetzt geltenden – Richtlinien sind so. Ich glaube, es ist einfach absolut außergewöhnlich, dass man eine Vollzeitstelle hat, dass man zwei Kinder großzieht und trotzdem diese exzellenten Leistungen erbringen kann. Möglicherweise sind wir auch an so etwas noch nicht gewöhnt, aber umso mehr ist das natürlich ein schönes Vorzeigebeispiel, welche Leis­tungen möglich sind, wenn man zielorientiert arbeitet.

Die neuen, jetzt definierten Ausnahmen – ich darf sie zitieren: „Tätigkeit als Werkstudent, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen, Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Pflege Angehöriger und dergleichen mehr“ – haben für mich eine ganz, ganz große Signalwirkung, dass nicht nur Beruf und Familie vereinbar sind, sondern auch Ausbildung und Familie. Vielleicht ist es auch ein schönes Beispiel, ein schönes Vorbild, dass nichts unmöglich ist, wenn man etwas wirklich will.

Ich freue mich über die breite Zustimmung, die vorhin schon signalisiert wurde. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf nachholen, Herrn Bundesminister Dr. Martin Polaschek im Haus sehr herzlich willkommen zu heißen.

Nun bitte ich Eva Maria Holzleitner ans Rednerpult. – Bitte, Frau Abgeordnete.