Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Das habe ich nicht gesagt: Schurkenregierung. (Abg. Steinacker: „Schurkenstück“ hat er gesagt!) Schurkenstück. (Abg. Steinacker: Wir sind ja Gesetzgeber! So etwas geht nicht! – Abg. Höfinger: Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – So, beruhigen wir uns dann wieder im ÖVP-Sektor?

Die Aufregung ist ja durchaus berechtigt, denn das, was hier vorgelegt wird, dieses sogenannte Krisensicherheitsgesetz, ist ein Murks, ist inhaltlich schlecht, ist legistisch grottenschlecht gemacht und ist nicht geeignet und tauglich, um im Krisenfall zu funktionieren.

Zum Problem, das da angesprochen wurde, mit der für den Beschluss der Verfassungsbestimmungen notwendigen Zweidrittelmehrheit, die ja jetzt aufgrund dieses Abänderungsantrages, den Kollege Stocker gerade eingebracht hat, nicht kommen, ist Folgendes zu sagen: Tatsache ist, dass es keine Diskussion mit uns darüber gegeben hat. Mit jenen, von denen Sie die Zweidrit­telmehrheit wollen – das sind die Sozialdemokraten oder die Freiheitlichen, anders wird es nicht gehen –, über einen Zeitraum von zwei Jahren kein einziges inhaltliches Gespräch darüber zu führen und sich dann noch zu beschweren, dass man keine Zustimmung kriegt, also das ist wirklich fast unerhört. Das ist kein professioneller Umgang im Parlament. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Matznetter.)

Jetzt kommen wir zu den inhaltlichen Punkten, meine Damen und Herren. Die Frage bei so einem Prozess wäre einmal: Brauchen wir überhaupt so ein Krisensicherheitsgesetz?, angesichts dessen, dass vor wenigen Wochen ein Diskussionsprozess gestartet wurde, um die Österreichische Sicherheitsstra­tegie, die mittlerweile zehn Jahre alt ist und teilweise veraltet ist, neu aufzustel­len. Ich hätte einmal diesen Prozess abgewartet, mit den Experten diskutiert und geschaut, ob bei der Ausarbeitung der neuen Österreichischen Sicherheits­strategie überhaupt herauskommt, dass wir ein eigenes Krisensicherheitsgesetz brauchen.

Zudem haben wir auch noch die umfassende Landesverteidigung, die in Wahr­heit ja nicht nur den militärischen Bereich betrifft, das wissen Sie ganz genau, sondern für alle Bedrohungsszenarien gedacht ist. Das liegt halt aber auch daran, dass die ULV genauso wie das gesamte Bundesheer jahrzehntelang unter schwarzen Finanzministern kaputtgespart wurde, meine Damen und Herren. Das muss man Ihnen auch ins Stammbuch schreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Problem, das wir inhaltlich haben, ist zum einen – Kollege Einwallner hat es richtig angesprochen –, dass der Begriff der Krise in diesem Gesetz sehr schwammig definiert ist, sehr unbestimmt ist, wodurch der Willkür Tür und Tor geöffnet sind. Die Krise definiert und bestimmt nicht etwa das Parla­ment, das Parlament wird bei Ihrem Entwurf, den Sie heute hier beschließen, komplett außer Acht gelassen.

Sie haben ein parlamentarisches Feigenblatt gemacht – mit der Behandlung im Hauptausschuss und der Beschlusserfordernis nicht mit qualifizierter Mehrheit, sondern nur mit einfacher Mehrheit der Regierungsfraktionen. Das kennen wir aus der Coronazeit, dass jeder Unfug und jede Verordnungs­ermächtigung im Hauptausschuss abgenickt wird, ohne parlamentarische Diskussion und Behandlung der Krise, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Was den Begriff Krise betrifft, so sind der Fantasie ja praktisch keine Grenzen gesetzt. Man stellt sich die Frage: Wären zum Beispiel laufend stattfindende Massenkundgebungen gegen die Bundesregierung in Wien, in allen Landes­haupt­städten, die sich immer wieder wiederholen, schon eine Krise? Ist eine verschärfte Migrationssituation mit Unruhen eine Krise? Gibt es eine Energie­krise? Gibt es eine Krise im Fall einer Dürreperiode, eines Naturereignisses, das jederzeit eintreten kann? – Laut den Erläuterungen in diesem Gesetzes­vorschlag: ja. Die Regierung bestimmt, was eine Krise ist, wann sie beginnt, wann sie wieder aufhört. (Abg. Kickl: Ein Wahnsinn!) Zurate gezogen wird ein sogenannter Regierungskoordinator. Da hat man dann praktischerweise, wieder wie bei Corona, einen Beamten, auf den man die Verantwortung abschie­ben und an dem man sich abputzen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja Vorschläge gemacht. Wir haben gesagt, wenn es so ein Ding braucht, dann gehört die Gesamtver­antwor­tung im Bundeskanzleramt angesiedelt und nicht bei den jeweiligen Fach­minis­tern, die per Verordnung das Land regieren, wie es zum Beispiel die Herren Anschober und Mückstein gemacht haben. Da sage ich nur: SOS Grundrechte!, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wissen ja aus der Geschichte und auch aus der Gegenwart, dass starke Staaten – gerade die ÖVP schafft jetzt wieder den starken Staat – dazu neigen, übergriffig zu werden, und darum braucht es ja die parlamentarische Kontrolle. Dafür sitzen wir ja hier! Sonst könnten wir uns ja die Veranstaltung hier sparen. Sie aber schalten das Parlament im Krisenfall aus! Das muss man so klar benennen. Vielleicht war der Herr Bundesminister zu oft in seinem Dollfuß-Museum in seiner Heimatgemeinde und hat sich dort Inspirationen geholt. (Abg. Prinz: Also irgendwo hat es Grenzen, Herr Kollege! Das ist ja - -!) Sonst kann ich mir das ja nicht vorstellen, was da von Ihnen geplant ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Das kann es ja überhaupt nicht sein, denken Sie einmal nach! Das passt ja gut zu den aktuellen Fantasien, die man von Ihren Beamten aus der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst gehört hat, die jetzt darüber nachdenken, einen eigenen Straftatbestand für die Verbreitung von Falschnachrichten und Desinformation zu etablieren (Abg. Kickl: Unglaublich! – Abg. Stocker: Das glaub’ ich, dass euch das wehtut!): ein Wahrheitsministerium nach Orwell, wo der Staat entscheidet, was gesagt und gedacht werden darf! – Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren.

Zum Bundesheer: Herr Kollege Stocker, Sie haben vorgehabt, das Bundesheer zu einem technischen Hilfswerk zu degradieren – das haben Sie vorgehabt (Abg. Ofenauer: Unsinn!) –, zur Bevorratung, was weiß ich, zur Bewässerung von Feldern, wie auch immer (Abg. Ofenauer: Wider besseres Wissen!), weg von der mili­tä­rischen Kernaufgabe – einerseits. Und andererseits, was noch viel bedenklicher ist: Sie gehen mit Ihren Vorschlägen vom Grundsatz ab – die Opposition hat das Gott sei Dank verhindert –, militärische und polizeiliche Aufgaben zu trennen. Davon gehen Sie ab.

Wenn man das jetzt weiterdenkt, dass vielleicht in einem Krisenfall irgendein Minister auf die Idee kommt, aus welchem Grund auch immer, wieder Ausgangsbeschränkungen einzuführen – das haben wir ja auch während Corona erlebt –, und Sie dann vielleicht das österreichische Bundesheer dazu herzunehmen, um diese Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren und zu exekutieren (Abg. Prinz: Das wollte der Kickl bei Corona! Der Kickl wollte das bei Corona!), dann kann ich Ihnen nur sagen: Wir wollen das österreichische Bundesheer nicht im Inneren gegen die eigene Bevölkerung einsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ja unerhört! (Beifall bei der FPÖ.)

Da sieht man, wie wichtig es ist, dass die Opposition hier geschlossen aufge­treten ist und diesen Unfug und diesen Wahnsinn verhindert hat. Sie können diese Verfassungsbestimmungen, diese Verfassungsänderungen, was das Bundesheer betrifft, heute nicht durchziehen. Sie sind natürlich stur, verhandeln nicht nach, haben jetzt einen Abänderungsantrag gemacht, nehmen das heraus und beschließen den anderen Murks.

Die Opposition wird Ihnen eine weitere Hilfestellung geben, um das Ganze ein bisschen abzufedern. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Ing. Reinhold Einwallner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verantwortung dorthin, wo sie hingehört!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

- unter Einbeziehung aller im Hauptausschuss vertretenen Parteien eine Ände­rung des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates und der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates zu erarbeiten, in welchen vorgesehen ist, dass der Nationale Sicherheitsrat auch in Zukunft das oberste Beratungsorgan für die Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik darstellt;

- das Bundeslagezentrum politisch im Bundeskanzleramt anzusiedeln und durch eine Organisationseinheit des Bundeskanzleramts zu führen sowie

- das Bundeslagezentrum örtlich in der Stiftskaserne anzusiedeln.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen Sie echte, verantwortungs­bewusste, vernünftige Sicherheitspolitik, aber lassen Sie die Finger von Ihren Allmachtsfantasien, von Ihren totalitären Fantasien, die letztlich nur der politischen Willkür und der Gängelung der Bürger unter völliger Ausschaltung des Parlaments im Krisenfall dienen!

Das wird es mit uns Freiheitlichen nicht spielen, und eines sage ich Ihnen auch: Wenn wir mit einem Volkskanzler Kickl in die Bundesregierung kommen, dann werden wir uns dieses Gesetz noch einmal genau zur Brust nehmen.

Ich nehme Sie abschließend noch auf eine kleine Gedankenreise mit: Stellen Sie sich vor – denn es gibt ja auch eine eklatante Machtverschiebung hin zum Innenministerium –, ein Innenminister Herbert Kickl hätte damals so einen Gesetzentwurf auf den Tisch geknallt. Na, da wäre der Vorwurf des Polizei­staates gekommen, und zwar völlig zu Recht. Und Sie machen das jetzt. SOS Grundrechte!, meine Damen und Herren. Lassen Sie die Menschen in Ruhe und hören Sie auf mit Ihren totalitären Allmachtsfantasien! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höfinger: Mitleidsapplaus! Sehr, sehr gespielt!)

18.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amesbauer, Einwallner, Hoyos

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verantwortung dorthin, wo sie hingehört!

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2084 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG) erlassen wird sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, das Wehrgesetz 2001 und das Meldegesetz 1991 geändert werden (2120 d.B.) in der 224. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 6. Juli 2023  

Das Bundeskrisensicherheitsgesetz steht seit Längerem in großer Kritik. Im Begut­achtungsverfahren sind mehrere tausend Stellungnahmen gegen den Gesetzes­entwurf eingegangen. Die versprochene Einbindung aller Parteien hat de facto nicht stattgefunden. Die gesamte Opposition hat ihre Ablehnung aus mannigfaltigen Gründen mehrfach kundgetan. Die „Austria Presse Agentur“ berichtete wie folgt:1

Krisensicherheitsgesetz - Opposition geschlossen gegen "Murks"

Utl.: SPÖ, FPÖ und NEOS traten gemeinsam gegen "Murks" auf - Weiter Kritik an fehlender Definition von Krisen und fehlender Einbindung des Parlaments

Die Opposition im Nationalrat hat ihre Ablehnung gegen das von der Regierung geplante Krisensicherheitsgesetz am Mittwoch bekräftigt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz warnten Vertreter von SPÖ, FPÖ und NEOS vor einem "Murks", der auch grundrechtliche Probleme in sich berge. Vor allem das Ausrufen einer Krise mit einfacher Mehrheit und das am Parlament vorbei störte die Sicherheitssprecher der drei Parteien. Das Bundesheer werde zudem zu einem Hilfswerk degradiert.

Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat sich Opposition gemeinsam gegen das Gesetz geäußert. Seitdem habe es lediglich ein kurzes Gespräch mit den Fraktionen gegeben, berichteten Reinhold Einwallner (SPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ) und Douglas Hoyos (NEOS) am Mittwoch. Nach zahlreichen, teils vernichtenden Stellung­nahmen in der Begutachtungsphase liege nun ein neuer Entwurf am Tisch, an dem sich laut den drei Parteien kaum etwas geändert habe.

Für Einwallner ist das Krisensicherheitsgesetz nach wie vor ein "demokratiepolitischer wie sicherheitspolitischer Murks" und eine "absolute Fehlkonstruktion". Dem Entwurf fehle eine klare Definition, was eigentlich eine Krise ist. Dass eine solche mit einfacher Mehrheit ausgerufen werden kann, sei "demokratiepolitisch sehr bedenklich". Für Amesbauer sind dabei der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Dann wäre der jeweilige Fachminister ermächtigt, am Parlament vorbei das Land alleine zu regieren.

Bundeskanzler Karl Nehammer gehe es bei dem Gesetz lediglich darum, seinem "Bunker" im Regierungsviertel einen gesetzlichen Rahmen zu verpassen, vermutet Einwallner, der auch die "Kostenexplosion" bei dem Projekt kritisierte. Habe die Regierung bei der Präsentation im Jahr 2020 noch von 20 Mio. Euro gesprochen, sei man inzwischen schon bei 50 Mio. Euro angelangt. Inzwischen werde das neue Lagezentrum bereits gebaut - ohne gesetzliche Grundlage.

"Die Einbindung hat nicht funktioniert", bedauerte auch Hoyos die Gesprächskultur der Regierung beim Krisensicherheitsgesetz. Besonders enttäuscht zeigte er sich dabei von den Grünen, die den parlamentarischen Prozess als Oppositionspartei immer hoch gehalten hätten. Dass die Bundesregierung auf die Kritik der jetzigen Opposition nicht reagiere, sei halt so. "Aber sie reagiert auch nicht auf die Stellungnahmen, die aus den eigenen Häusern kommen", so der NEOS-Verteidigungssprecher.

Auch Hoyos stößt sich daran, dass es laut Gesetzesentwurf für die Definition einer Krise nur eine einfache Mehrheit benötigen soll. "Wenn das (der ungarische Ministerpräsident, Anm.) Victor Orban machen würde, dann würde ganz Europa zu Recht aufschreien." Dass das Bundesheer im Krisenfall zu einem logistischen Hilfswerk degradiert werde, kritisierte er ebenso, denn: "Einer wird sich freuen, Vladimir Putin wird sich freuen."

Auch Amesbauer sieht in der im Entwurf vorgesehenen Rollenteilung "ein klares Abgeben vom jetzigen Grundsatz der klaren Trennung zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben". Dies sei "verfassungsmäßig höchst bedenklich". Für den Freiheitlichen gehört hingegen der Nationale Sicherheitsrat aufgewertet. Einwallner wiederum fordert, dass in einer Krise das Bundeskanzleramt verant­wortlich ist, am besten mit einem zuständigen Staatssekretär.

Eine Zustimmung zum Gesetz konnte sich am Mittwoch daher keine der drei Oppositionsfraktionen vorstellen.

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne müssen nun in zweiter Lesung einen Abänderungsantrag einbringen, weil das Gesetz nicht die notwendige Zweidrittel­mehrheit erhält.

SPÖ, FPÖ und Neos wollen mit diesem Antrag ein klares Zeichen für eine Verbesserung abseits des Bundeskrisensicherheitsgesetzes sorgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

•          unter Einbeziehung aller im Hauptausschuss vertretenen Parteien eine Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates und der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates zu erarbeiten, in welchen vorgesehen ist, dass der Nationale Sicherheitsrat auch in Zukunft das oberste Beratungsorgan für die Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik darstellt;

•          das Bundeslagezentrum politisch im Bundeskanzleramt anzusiedeln und durch eine Organisationseinheit des Bundeskanzleramts zu führen sowie

•          das Bundeslagezentrum örtlich in der Stiftskaserne anzusiedeln.“

1 APA0143 vom 21.Juni 2023

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte.